Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG): Wie lange muss ich vorher arbeiten?
Aktuelles Armut
Wer seinen Job verliert, bekommt Arbeitslosengeld (ALG I). Oder etwa nicht? Das hängt tatsächlich von mehreren Faktoren ab - hauptsächlich davon, wie lange Sie vorher angestellt gewesen sind. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Die Vorstellung ist simpel: Wer in Deutschland seine Arbeit verliert, steht nicht mittellos dar. Nein, man bekommt in diesem Fall Unterstützung vom Arbeitsamt - und zwar durch das sogenannte Arbeitslosengeld.
Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn die Unterstützung, die Sie zu erwarten haben, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Deswegen müssen wir erst einmal zwei Begrifflichkeiten klären:
Arbeitsamt?
Ein "Arbeitsamt" gibt es so nicht mehr. Auch wenn noch sehr viele Menschen dieses Wort benutzen. Auch wir. Anstelle des ehemaligen Arbeitsamtes gibt es seit rund 20 Jahren zwei verschiedene Behörden, die nach dem Jobverlust für Sie zuständig sein können: die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Arbeitsagentur zahlt Arbeitslosengeld I
Wenn Sie Kohle von der Arbeitsagentur erhalten, handelt es sich um das klassische Arbeitslosengeld (ALG). Genau darum geht es auch in diesem Beitrag. Gleich mehr dazu. Arbeitslosengeld ist eine sogenannte Versicherungsleistung. Das bedeutet: Das bekommen Sie nur, wenn Sie vorher lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Jobcenter zahlt Bürgergeld
Demgegenüber gibt es vom Jobcenter das Bürgergeld. Dieses trägt außerdem den Namen "Arbeitslosengeld II". Oder auch "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Umgangssprachlich wurde außerdem viele Jahre der Begriff "Hartz IV" verwendet. Im Gegensatz zum klassischen Arbeitslosengeld müssen Sie für das Bürgergeld keine bestimmte Versicherungszeit erfüllen. Denn Bürgergeld ist ursprünglich aus der Sozialhilfe hervorgegangen - daher müssen Sie hier ganz andere Voraussetzungen erfüllen als beim Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld erst nach zwölf Monaten
Die wichtigste Botschaft zuerst: Arbeitslosengeld erhalten Sie erst, wenn Sie zuvor mindestens ein Jahr lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ganz konkret: Sie müssen diese zwölf Monate innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre (30 Monate) eingezahlt haben. Alles, was davor an Ansprüchen da war, verfällt.
Ein Beispiel:
Peter (45) aus Flensburg ist seit dem 18. Lebensjahr bei der gleichen Firma. Nun verliert er aus betrieblichen Gründen seine Arbeit - nachdem er zuvor über 20 Jahre Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Da er bis zum letzten Monat vor der Arbeitslosigkeit Beiträge gezahlt hat, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie lange hätte Peter aus unserem Beispiel Anspruch auf Arbeitslosengeld? Zwölf Monate. Schauen Sie sich dazu einmal diese Grafik an:
Er hätte Anspruch auf bis zu zwölf Monate Arbeitslosengeld I, weil er
a) mehr als 24 Monate Beiträge gezahlt hat. Und
b) weil er noch keine 50 Jahre alt ist.
Ab dem 50. Geburtstag erhöht sich die maximale Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld. Wer bereits 58 Jahre alt ist, wenn er seinen Job verliert, kann gar bis zu zwei Jahre lang ALG I erhalten.
Bekomme ich auch Arbeitslosengeld, wenn ich selbst gekündigt habe?
Das kommt darauf an. Wenn Sie ohne wichtigen Grund kündigen - oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben - brummt Ihnen die Arbeitsagentur eine Sperre auf. Die kann richtig weh tun, weil Sie bis zu einem Viertel Ihres Arbeitslosengeldes verlieren. Wer also ein Jahr lang Anspruch hat, bekommt in den ersten drei Monaten kein ALG I.
Aber auch darüber hinaus richtet solch eine Sperre erheblichen Schaden an. Denn während der Sperrzeit werden auch keine Beiträge an die Rentenversicherung überwiesen. Das kann später noch einmal wichtig sein, wenn Sie für die vorgezogene Altersrente eine bestimmte Wartezeit erfüllen müssen.
Um überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie zuvor also erst einmal in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wenn Sie angestellt sind, geschieht dies ganz automatisch - da können Sie sich gar nicht gegen wehren. Es ist aber auch möglich, als Selbstständiger oder in anderen Konstellationen freiwillig Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abzudrücken.
Die magische Schwelle liegt bei zwölf Monaten. Wenn Sie die erreichen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Erst einmal für ein halbes Jahr. Je länger Sie einzahlen - und je älter Sie sind - desto länger kann dann der Anspruch auf ALG I ausfallen.
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