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Mit dem Rollstuhl im Bus: 5 Voraussetzungen für eine barrierefreie Fahrt

Behinderung

Alles spricht von Inklusion. In sämtlichen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen und Voraussetzungen haben wie Nachbarn oder Kollegen ohne Behinderung. Auch im öffentlichen Nahverkehr. Schon im Jahr 2022, also in weniger als fünf Jahren muss der ÖPNV vollständig barrierefrei sein. So steht es im Personenbeförderungsgesetz, in Kraft seit dem 01.01.2013.

Die fünf Voraussetzungen für eine barrierefreie Fahrt mit dem Bus

Wenn Rollstuhlfahrer bereits heute eine Fahrt mit dem Bus unternehmen wollen, verläuft die Reise nicht immer reibungslos. Damit das gelingt, müssen zumindest fünf wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Einsatz von Niederflurfahrzeugen

In Metropolen und vielen anderen Städten in der Regel kein Problem: Hier fahren fast ausschließlich Fahrzeuge mit geringer Einstiegshöhe. Der Zustieg ist meist mithilfe einer klappbaren Rampe möglich.

Wie der Zustieg von Menschen mit einer Gehbehinderung in der Praxis klappt, hängt allerdings stark vom Busfahrer ab. Im Idealfall übernimmt der Fahrer persönlich das Umklappen der Rampe und hilft dem Rollstuhlfahrer anschließend beim Einstieg. Allerdings geht das in vielen Fällen nicht auf. Aufgrund von Zeitnot überlassen die Fahrer diesen Job anderen Fahrgästen. Jetzt hängt die Weiterreise von der Hilfsbereitschaft der übrigen Passagiere ab.

So weit, so gut. So funktioniert es jedoch nur mit dem Niederflurbus. In ländlicheren Regionen Deutschlands – und da sprechen wir hier in Schleswig-Holstein aus Erfahrung – ist der Einsatz von Niederflurbussen alles andere als gesichert. Oftmals werden Reisebusse von anno dazumal eingesetzt, die ausschließlich über eine steile Treppe betreten werden können.

Bis 2022 bleibt an dieser Stelle also noch viel zu tun.

2. Die richtige Bordsteinhöhe

Nehmen wir an, wir befinden uns in der Großstadt. Es fahren tatsächlich nur Niederflurbusse auf den Straßen. Der Bus kommt mit vier Minuten Verspätung an der Haltestelle an – die Türen öffnen sich…

Wenn jetzt die Rampe ausgeklappt wird, kann der Rollstuhlfahrer ohne Hilfe in den Bus fahren. Wenn der Bordstein die richtige Höhe hat.

In Schleswig-Holstein üblich sind Bordsteinhöhen von 14 bis 18 Zentimetern. Bei dieser Höhe ist die Fahrt über die Rampe jedoch so steil, dass es in der Regel doch nicht ohne fremde Hilfe geht. Deswegen fordern Experten schon seit langer Zeit eine standardmäßige Bordsteinhöhe von 22, besser 24 Zentimetern.

In der Praxis wird allerdings fleißig weiter auf die niedrigere Version gesetzt. Warum? Vertreter von Busunternehmen verweisen auf die Gefahr, dass bei höheren Bordsteinen der vordere rechte Kotflügel des Busses beschädigt wird. Okay… In Städten wie Kassel und Erfurt setzt man übrigens schon länger auf das „Hochbord“ – anscheinend ohne, dass die Reparaturkosten der dort tätigen Verkehrsbetriebe signifikant angestiegen sind.

An diesem Beispiel ist klar zu erkennen, dass das Ziel, bis zum 01.01.2022 einen barrierefreien ÖPNV vorzuhalten, zumindest anspruchsvoll ist. Allein in Schleswig-Holstein warten etwa 7500 Haltestellen auf höhere Bordsteine.

3. Verlässliches Informationssystem

In fast allen größeren Städten gibt es Anzeigetafeln, auf denen die nachfolgenden Bus- und Bahnlinien mit der verbleibenden Wartezeit abgelesen werden können. Auf dem Land ist dieser Luxus in der Regel nicht anzutreffen.

Aber gerade jetzt, da dort viele Fahrzeuge unterwegs sind, die für Rollstuhlfahrer nicht geeignet sind, müsste es ein verlässliches Informationssystem für die Fahrgäste geben. Insbesondere ein Mensch mit Gehbehinderung muss wissen, wann er mit welchem Fahrzeugtyp rechnen kann. Eine selbstständige Reise ist ohne dieses Wissen ausgeschlossen.

Wir brauchen für einen barrierefreien ÖPNV verlässliche Informationen, die für alle Fahrgäste zugänglich sind.

4. Freie Fahrt für E-Scooter

Seit einigen Jahren können sich Nutzer von E-Scootern nicht mehr problemlos im ÖPNV bewegen. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken der Verkehrsbetriebe. Mittlerweile gibt es zwar eine Regelung, nach der E-Scooter befördert werden müssen, wenn diese eine Sicherheitsbescheinigung des Herstellers aufweisen. In der Praxis tun sich die Hersteller jedoch schwer, diese Bescheinigung auszustellen. Die Folge: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf den E-Scooter angewiesen sind, werden immer wieder vom Busfahrer abgewiesen.

Jetzt sind die Hersteller von E-Scootern am Zug: Sie müssen Fahrzeuge auf den Markt bringen, die bedenkenlos im ÖPNV mitgeführt werden können. Krankenkassen sollten nur noch diese Hilfsmittel verschreiben dürfen.

5. Die Rolle des Fahrers

Die Busfahrerinnen und Busfahrer leisten jeden Tag eine anstrengende und anspruchsvolle Arbeit. Dazu kommen nörgelnde Passagiere, straffe Zeitpläne und dadurch bedingt kurze oder überhaupt keine Pausen.

Auch bei Fahrgästen mit Behinderung kommt ihnen eine Schlüsselrolle zu. Viele Konflikte würden entfallen, wenn auf Seite der Fahrer mehr Wissen um verschiedene Arten von Behinderungen vorhanden wäre. Hier sind die Verkehrsunternehmen in der Pflicht. Organisationen von Menschen mit Behinderung sollten ihren Teil dazu beitragen, für mehr Verständnis auf beiden Seiten zu sorgen.

Auf dem Weg zur Inklusion

Wir alle wissen, dass es nicht leicht ist, eine inklusive Gesellschaft aufzubauen. Alle Menschen sind hier gefordert. Und in vielen Fällen sehen wir bereits gute Beispiele, zum Beispiel im Einzelhandel oder in der öffentlichen Verwaltung. Wenn Sie sich selbst ehrenamtlich für Inklusion einbringen möchten, sind Sie beim Sozialverband Schleswig-Holstein genau richtig. Wir freuen uns auf Sie!

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Kommentare (16)

  • user
    Krüger
    am 18.04.2023

    Ich wurde von einem rufbus transportiert. Der Fahrer hat sich beim ausladenden des rollsthls verletzt. Darf der Verein prignitz bus meine weiteren Transporte verweigern?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2023

      Das müsste man sich im Detail anschauen. Vielleicht findet sich dazu etwas in den AGB.

  • user
    Kerstin Felgendreher
    am 10.02.2023

    Ich sitze seit letzten Jahr August im Rollstuhl und habe bis zum heutigen Abend immer vorwärts im Bus gestanden und war auch sehr dankbar aber ausgerechnet gestern abend meinten es gleich zwei Busfahrer mich nicht mit zunehmen. Nicht das es ziemlich kalt war nein ich bin auch noch gestraft rückwärts zufahren so das mir schlecht werden würde. Ich verstehe nicht warum man rückwärts mit dem Rollstuhl stehen muss da es auch sitze gibt die in Fahrtrichtung sind und ich bin bestimmt besser gesichert als so manch anderer Fahrgast. Also wäre es sehr nett wenn es einnem selbst überlassen würde #nachdenken warum wir Rollstuhlfahrer gezwungen werden rückwärts zufahren.#

    • user
      Bernd Ukena
      am 07.05.2023

      Hallo Kerstin,

      ganz genau das interessiert mich hier für den HVV auch brennend, da es mir genau so geht und ich schon als Kind nur sehr schlecht die Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln vertragen habe.

      Zum Glück ist es zwar den meisten Busfahrern egal, wie man steht, aber darauf angesprochen wurde ich bereits ein paar Mal und ein Fahrer bestand sogar darauf, worauf mir natürlich schlecht wurde.

      Beim HVV nachfragen kann ich mir sparen, denn die werden natürlich immer im Sinne der dort angebrachten Aufkleber antworten - also wenn das jemand weiß, ob man sich daran halten MUSS oder was ansonsten passieren kann, bitte unbedingt antworten!

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Uwe, nach meinem Kenntnisstand dürfen nur E-Rollstühle im ÖPNV befördert werden, die eine solche Bremse aufweisen.

  • user
    Uwe
    am 15.11.2020

    Hallo, besteht im öffentlichen Verkehr bei einem e Rollstuhl eine Feststellbremse?

    • user
      Anhalt
      am 11.05.2024

      Natürlich, ich habe einen elektrischen Volksrollstuhl, wenn ich nicht will rührt der sich keinen Millimeter. Anschnallen kann ich mich zusätzlich noch.

  • user
    Ortmann
    am 14.04.2020

    Das ist von Stadt zu Stadt anders.. In Köln gehen grundsätzlich vor, zwischen 1-2 Rolliplätze hat die KVB. Die Fahrer sind sehr freundlich und hilfsbereit, es sei denn man trifft einen Schillingbus da sind die Fahrer das genaue Gegenteil. Im Bus steht eine genaue Reihenfolge- 1) Rolli, 2) Kinderwagen, 3. Rollatoren, 4) Fahrräder und auch nur wenn kein anderes Fahrzeug drin steht. Sollten zwei Kinderwagen im Bus sein und ein Rolli kommt, muß ein Kinderwagen den Bus verlassen. So läuft es in Köln..

  • user
    Susann Baumgardt
    am 17.02.2020

    Rollstuhlfahrer ,sitze seit 3 Jahren im Rollstuhl .wollte mit ein guten Freund zum artzt ,er ist auch im Rollstuhl .uns hat * man ,den Bus * verweigert ....

  • user
    Christian Schultz
    am 23.09.2019

    Hallo Henny, ich bin ganz ehrlich: Das weiß ich nicht. Bitte erkundigen Sie sich bei der ÖPNV-Gesellschaft in Ihrem Bundesland.

  • user
    Henny
    am 22.09.2019

    Moin SoVD, muß ein vom TÜV zugelassener zweirädriger Krankenfahrstuhl (Segway-Prinzip) im ÖPNV mitgenommen werden? Auf eine Antwort freut sich Henny

  • user
    Christian Schultz
    am 14.08.2019

    Hallo Bernd, wenn der Bus voll ist - zum Beispiel mit anderen Rollis, Rollatoren oder Kinderwagen - muss und kann der Busfahrer Sie nicht mitnehmen.

  • user
    Bernd Birke
    am 14.08.2019

    ich bin schwerbehindert und muss mit dem rollstull mit dem bus fahren. bestet eine mitnahmepflicht????

    • user
      Anhalt
      am 11.05.2024

      Natürlich muss er dich mitnehmen. Manche Busfahrer sind komisch, wenn du dich beschwerst ist er das letzte mal Bus gefahren.

  • user
    Ursula Splitt-Offiah
    am 27.06.2018

    Die Busse halten häufig so, daß der Rollstuhl bzw. das EMobil gar nicht hinaus gefahren werden kann. Bäume oder Haltestellenpfeiler sowie Wartehäuschen stehen vor dem Ausgang des Busses. Die Fahrer beachten leider die Einstiegslinien nicht genau, die mittlerweile an vielen Haltestelle angegeben sind. Das macht den Ausstieg schwerer und zeitraubender. Ebenso wäre eine hydraulische Ausfahrrampe eine große Erleichterung für Fahrzeit und Behinderte (Beispiel Frankreich)

  • user
    Adler, Klaus
    am 14.08.2017

    Alle Teilnemer mit Behinderung am ÖPNV sind über Ihre Organisationen gefordert Ihre verbrieften Rechte einzufordern!

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