Berlin. „Ein reformiertes Personenbeförderungsrecht kann dazu beitragen, dass 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, ältere Menschen oder Menschen mit anderen Mobilitätsbeeinträchtigungen zukünftig ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe auch tatsächlich wahrnehmen können“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer mit Blick auf die Anhörung im Bundestag am Montag, 22. Februar. Voraussetzung dafür ist aus Sicht des SoVD allerdings, dass der Gesetzentwurf an einigen Stellen noch nachgebessert wird. „Wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass der neue sogenannte Linienbedarfsverkehr zukünftig auch zur Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Nun braucht es Allerdings dringend verbindliche normative Vorgaben zur Barrierefreiheit – insbesondere, weil hier künftig auch kleinere Fahrzeuge zum Einsatz kommen dürften“, erklärt Bauer. Zudem fordert der SoVD, dass auch Informationen sowie Bestell- und Bezahlvorgänge uneingeschränkt barrierefrei sein müssen. „Insbesondere mit Blick auf digitale Angebote brauchen wir normative Vorgaben im vorliegenden Gesetzentwurf, damit neue Angebote nicht zu neuen Barrieren führen“, so Bauer.
Darüber hinaus fordert der SoVD, dass auch die neuen gebündelten Bedarfsverkehre, also „Uber“, „Moia“ und Co., zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. An dieser Stelle weist der SoVD explizit darauf hin, dass dies die Fahrzeugausstattung genauso betrifft, wie die digitale Vermittlung, Bestellungen und Bezahlvorgänge. „Hier enthält das Gesetz noch Leerstellen, die jetzt gestopft werden müssen. Neue Angebote dürfen nicht zu neuen Barrieren führen“, sagt Bauer.
Handlungsbedarf gibt es aus Sicht des SoVD zudem im Taxibereich. „Die geplante Vorschrift zur Barrierefreiheit von Taxen ist zwar im Grundsatz positiv, sie würde aber nur einen Bruchteil der Fahrzeuge erfassen. Die Behörden vor Ort sollten mehr barrierefreie Fahrzeuge einfordern können, wenn dies wegen des Bedarfs an spontaner Beförderung für Menschen mit Behinderungen nötig ist“, fordert Bauer. Im Übrigen gilt die Forderung nach verbindlichen Vorgaben, wie die Barrierefreiheit der Fahrzeuge rechtssicher umgesetzt werden kann, auch für Taxen.
V. i. S. d. P.: Christian Draheim
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