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Hinweise zur Beratung

Der SoVD kann seine Mitglieder in den meisten Bereichen der Sozialversicherung unterstützen. So helfen wir im Rahmen der 

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Unfallversicherung
  • gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Fragen rund um das Thema Behinderung (SB-Ausweis)

Darüber hinaus gibt es Fachgebiete, in denen wir keine Auskünfte erteilen dürfen. Hierzu gehört die Patientenverfügung sowie das Betreuungsrecht (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Gern empfehlen wir Ihnen unsere kostenlosen Broschüren – beraten dürfen wir Sie leider nicht. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei unseren Fragen und Antworten.

Weiterführende Beratung

Es gibt Themen, zu denen der Sozialverband beraten kann. Für sehr spezielle Fragen empfehlen wir Ihnen jedoch Organisationen, die über größere Fachkenntnisse in jenen speziellen Aspekten verfügen. Das gilt insbesondere für:

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag, mit dem Menschen mit Behinderung die Unterstützung, die sie benötigen, selbst einkaufen können. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, von wem und wann sie bestimmte Hilfen in Anspruch nehmen wollen.
Allerdings ist dies an Bedingungen geknüpft: Nur wer Anspruch auf eine Sachleistung hat, kann stattdessen einen Geldbetrag bekommen. In den meisten Fällen wird das Persönliche Budget bislang im Bereich der Eingliederungshilfe gewährt, in wenigen Fällen von der Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.

Fragen zum Persönlichen Budget beantwortet Ihnen Frau Blüdorn vom Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V. (LVKM SH).

Telefon: 0431 / 90 88 99 12
d.bluedorn(at)lvkm-sh.de

Beratung bei Pflegebedürftigkeit

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ist dies auch für die Angehörigen eine Extremsituation. Korrespondenz mit der Pflegekasse, Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Organisation von Haushaltshilfe – bis hin zur Suche nach einem Platz in einer Pflegeeinrichtung: All das leisten in der Regel die Angehörigen.

Bei unserem Koooperationspartner, der AWO Schleswig-Holstein, haben Sie als Mitglied des SoVD die Möglichkeit, ein kostenfreies Erstgespräch in der Beratung wahrzunehmen:

Telefon: 0431 / 5114 551
gl(at)awo-pflege-sh.de