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Sozialberatung

Der Sozialverband berät seine Mitglieder im ganzen Bundesland. In allen 15 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Beratungszentren, in denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen helfen können. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über die Sozialberatung des Sozialverbands in Schleswig-Holstein. Wenn Sie noch kein Mitglied im SoVD sind, finden Sie hier mit einem Klick auch hierzu alle Informationen, die Sie brauchen.

Wir helfen in sozialen Angelegenheiten

Unser Anliegen

  • Hilfestellung zur sozialen Gerechtigkeit durch Beratung und
  • Betreuung in sozialen Angelegenheiten.

oder prägnanter:

  • Soziale Gerechtigkeit durch Beratung und Betreuung

In diesen Fragen können wir Ihnen helfen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Schwerbehinderung
  • Eingliederungshilfe

Rat bekommen, Recht bekommen

Unsere Arbeitsweise:

  • Persönliche Beratungsleistungen
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Sozialrecht
  • Prüfung von Behördenbescheiden, Unterstützung bei Widersprüchen
  • Rechtsschutz, rechtliche Begleitung und Vertretung bei Sozialgerichtsklagen

Es kann so schnell passieren, und es kann jedem passieren:

  • Man erleidet einen Arbeitsunfall,
  • bekommt eine langwierige Erkrankung,
  • wird berufsunfähig,
  • man selbst oder ein Familienmitglied benötigt Pflege, Reha, teure medizinische Hilfsmittel,
  • die Rente ist zu gering,
  • eine Behinderung stellt einen vor immer mehr Herausforderungen…

Fragen rund um die Sozialberatung

Nein, der Sozialverband ist eine Solidargemeinschaft. Unsere erstklassige Sozialberatung können wir  in dieser Form deshalb nur für Mitglieder anbieten.

Der SoVD berät seine Mitglieder kostenlos. Es fallen Pauschalen an, wenn wir darüber hinaus für Sie tätig werden:

  • Antragsverfahren: 10 Euro
  • Widerspruch: 50 Euro
  • Klage: ab 80 Euro
  • Berufung: ab 90 Euro

Der Sozialverband muss diese Pauschalen erheben, Hintergrund ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Geld erhalten Sie allerdings zurück, wenn wir Ihr Recht durchsetzen.

Durchweg kostenfrei arbeiten wir für Mitglieder, die seit mehr als zehn Jahren im Verband sind. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung sind ebenso von den Pauschalen befreit, darüber hinaus kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden.

Wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht, auf jeden Fall. Hier bieten wir eine Rundum-Beratung an – zur Alters, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Auch das Thema Rehabilitation gehört dazu. Anders ist es bei privaten Rentenversicherungen, dazu gehören auch Riester-Verträge oder die VBL. In diesen Fragen können wir nicht helfen.

Hier gilt die gleiche Logik wie bei der Rentenversicherung: Sind Sie gesetzlich versichert, stehen wir an Ihrer Seite. Haben Sie ein Problem mit einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie sich andere Hilfe holen.

Nein, in Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie zu dieser Thematik nicht beraten. Hintergrund ist: Sollte der Fall vor Gericht gehen, wäre nicht das Sozialgericht verantwortlich. Der SoVD ist aber in seinem Wirken an die Zuständigkeit eines Sozialgerichts gebunden. Natürlich wissen wir, dass gerade diese Dokumente für viele Menschen von Bedeutung sind. Deshalb stellen wir kostenlose Informationen, sowohl zur Patientenverfügung als auch zur Vorsorgevollmacht, zur Verfügung.

Für Menschen mit Behinderung bietet die Sozialberatung zahlreiche Vorteile. Angefangen bei Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (am Beginn einer Behinderung geht es oftmals um Krankengeld), über den Antrag für die Erwerbsminderungsrente bis zum Schwerbehindertenausweis: In all diesen Fragen steht der SoVD an Ihrer Seite. Bitte sprechen Sie uns an!

Ja, und zwar sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“). Bescheide und Entscheidungen der Behörde werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft.

Nein. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie Mitglied im Sozialverband werden. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es beim Sozialverband keine Sperrzeit, bevor wir helfen dürfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie immer direkt am nächsten Tag einen Termin bekommen. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an die Kolleginnen und Kollegen im Sozialberatungszentrum.


Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Dann laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als PDF-Dokument herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Sie können ihn hier auch gleich online ausfüllen.

Wir freuen uns auf Sie!

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