Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Gutachten in Auftrag gegeben und eine Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) gefordert.
Das Gutachten berücksichtigt die Kritik des Bundesrechnungshofes am derzeitigen Träger der UPD. Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem bemängelt, dass bis zum Ablauf der aktuellen Förderphase 20 Millionen Euro – und damit rund ein Drittel der Fördersumme – an den Mutterkonzern der Unabhängigen Patientenberatung gGmbH fließen. Die Abhängigkeit „in wirtschaftlicher, organisatorischer und teilweise personeller Hinsicht“ sei „geeignet, den Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität in der Beratung hervorzurufen“.
Um die Botschaft des Gutachtens zu verstärken, stößt ein Bündnis mehrerer Organisationen, darunter der Sozialverband Deutschland SoVD, der vdk und der Verbraucherzentrale-Bundesverband, eine Reform noch in dieser Legislaturperiode an, um die Unabhängige Patientenberatung auf feste Füße zu stellen. Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis zum Jahresende 2022.
Die Organisationen setzen sich insbesondere für diese Punkte ein:
- Die Unabhängigkeit von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern.
- Eine ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln, denn die UPD ist für alle Menschen da.
- Die Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur.
- Der enge Austausch mit der Patientenvertretung in der Gesundheitspolitik.
- Die Beratung in regionalen Stellen und in Kooperation mit weiteren Akteuren vor Ort sowie mit digitalen Formaten.
- Ein zentrales Wissens-und Qualitätsmanagement.
- Ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen.
- Neben Informationen auch begleitende Unterstützung für Patienten und Patientinnen.
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