1. Einleitung
Der SoVD-Landesverband e.V. begrüßt im Interesse von Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Angehörigen die Entscheidung des Bundestags vom 10. Dezember 2019, die Projektförderung der EUTB® Angebote ab 2023 zu entfristen. Als Träger von mehreren EUTB® Angeboten in Niedersachsen sieht der SoVD-Landesverband großen Beratungsbedarf im Bereich Teilhabe und Rehabilitation. Vielerorts steigen die Beratungszahlen stetig an. Das unabhängige und ergänzende Angebot der EUTB® nimmt hier eine wichtige Rolle ein, um den wachsenden Beratungsbedarf zu decken. Die EUTB® Beratungsangebote bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu einem breit aufgestellten Informations- und Netzwerksystem und erfahren eine große Anerkennung bei Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Angehörigen.
Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. begrüßte bereits im Rahmen seiner Stellungnahme vom 06.05.2020 den Entwurf des Eckpunktepapiers für die Verordnung zur Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2023. Allerdings forderte der Verband auch, wichtige Kostenpunkte – wie zum Bespiel eine erhöhte Verwaltungskostenpauschale, Öffentlichkeits- und Vernetzungskosten und eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung – in die neue Rechtsverordnung als förderfähige Gegenstände mit aufzunehmen. Auch regte der SoVD-Landesverband einen geänderten Schlüssel zur Kalkulation des Vollzeitäquivalents an, um Herausforderungen in ländlichen Gebieten und Flächenländern zu berücksichtigen.
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnungsentwurf zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) greift viele wichtige Förderziele und Förderstrukturen für den entfristeten Zeitraum ab 2023 auf. Der SoVD begrüßt die Möglichkeit erneut Stellung nehmen zu können.
Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. sieht positiv die Beibehaltung der bisherigen Förderziele: Die Aufrechterhaltung eines von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen, ergänzenden und niedrigschwelligen Beratungsangebots zu vielseitigen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Allerdings sehen wir im Rahmen der neuen Verordnung aus Trägerperspektive auch weiterhin Anpassungsbedarf.
Fortsetzung in der kompletten Stellungnahme
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