Die Grundrente soll Rentenversicherten mit langen Versicherungszeiten, die dennoch nur eine kleine Rente beziehen, einen Zuschlag bringen. Der Grundrentenzuschlag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern individuell nach einer Prüfung durch die Rentenversicherung festgelegt.
Dies geschieht auf Basis der Steuerdaten, die die Rentenversicherung von den Finanzämtern erhält. Relevant sind dafür die letzten, vollständig vorliegenden Steuerdaten, für 2024 stammen diese in der Regel aus 2021. Hat sich das Einkommen der Rentenbeziehenden geändert und übersteigt den monatlichen Freibetrag von 1375 Euro, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Grundrentenzuschlags.
Vertrauensverlust durch Einkommensprüfung
Der SoVD kritisiert diese Methode, die bei Betroffenen zu Rentenkürzungen und Verunsicherung führen kann. Der SoVD hat sich bereits zur Einführung der Grundrente gegen die Einkommensprüfung ausgesprochen, da diese den Kreis der Berechtigten verkleinere und bürokratischen Aufwand verursache.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fordert, vorerst auf die Einkommensprüfung zu verzichten, um Menschen mit niedrigen Renten nicht weiter zu belasten. Sie stellt fest: „Gerade jetzt - in einer Phase der hohen Inflation - muss wenigstens die Einkommensprüfung bei der Grundrente ausgesetzt, am besten ganz gestrichen werden. Sonst führt der gut gemeinte Gedanke einer Grundrente nur zu einem weiteren Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente – aber auch in den Staat. Und das ist, was wir jetzt bei dieser angespannten Stimmungslage im Land, am wenigsten brauchen.“
Antworten rund um Fragen zur Grundrente liefert der SoVD in seinen FAQ zur Grundrente.
str
Kommentare (0)
Sei der erste der kommentiert
Neuen Kommentar schreiben