Berlin. Mit dem ersten Rentenpaket der Ampelregierung wird am heutigen Freitag eine der größten Rentenanpassungen in die parlamentarische Beratung gebracht. Damit kommt auch endlich eine langjährige Forderung des Sozialverband Deutschland (SoVD) auf den Tisch. Die Rede ist von Verbesserungen der Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) im Bestand. „Erwerbsgemindert zu sein ist eine der zentralen Armutsrisiken in Deutschland. Daher ist es richtig und längst überfällig, dass die Verbesserungen, die es in den Jahren 2014 und 2019 gab, nun endlich auch auf den Bestand ausgeweitet werden“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Dies wird aus Sicht des SoVD anhand der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für EM-Rentenneuzugänge besonders deutlich: 2013 lag der durchschnittliche EM-Rentenzahlbetrag bei 613 Euro, 2020 bei 882 Euro. „Auch das sind noch keine Rentenzahlungen, die auskömmlich sind, weshalb ein Großteil der EM-Rentner*innen zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist. Der Unterschied zwischen denen vor 2014 und nach 2019 ist jedoch eklatant, so dass die Angleichung aller Erwerbsminderungsrenten nur gerecht ist“, erläutert der SoVD-Präsident.
Der Gesetzentwurf sieht einen Zuschlag auf die individuelle Rente vor, gestaffelt nach dem Jahr des ersten EM-Rentenbezugs. So erhalten alle EM-Rentner*innen, die jeweils nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Juli 2014 erstmalig eine EM-Rente bezogen haben, einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent. EM-Rentner*innen, die nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 1. Januar 2019 erstmalig eine EM-Rente bezogen haben erhalten einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Die Intention dieser Regelung begrüßt der SoVD ausdrücklich, auch dass diejenigen davon profitieren, deren EM-Rente mittlerweile in eine Altersrente umgewandelt wurde. Für eine vollständige Angleichung aller EM-Renten wären jedoch Zuschläge in Höhe von circa 13 Prozent und circa 8 Prozent notwendig gewesen.
„Wir appellieren ausdrücklich an alle Parlamentarier*innen, im parlamentarischen Verfahren noch eine Schippe oben drauf zu legen. Das kostet selbstverständlich Geld. Dieses Geld würde aber zur Verfügung stehen, wenn die Bundesregierung auf die Einführung in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 10 Milliarden Euro verzichten würde. Dieses Geld wäre dann deutlich besser investiert“, so Bauer.
V.i.S.d.P.: Christian Draheim
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