Berlin. Heute vor zehn Jahren wurden mit dem Patientenrechtegesetz in Deutschland die Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsgeschehen gesetzlich festgelegt. Das wird am morgigen Montag mit einem Jubiläumsfestakt gefeiert. Allerdings zeigt sich, dass es nach wie vor Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Patientenrechte gibt. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier kritisiert: „Das Patientenrechtegesetz gleicht einem zahnlosen Tiger. Denn die Rechte der Patientinnen und Patienten sind nahezu wirkungslos, denn Verstöße werden nicht sanktioniert.“
Vor einem Jahr hat der SoVD dazu ein juristisches Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber zur veröffentlicht. Das Gutachten zur Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte hat auch gezeigt, dass ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers dazu führt, dass Behandlungsopfer im Beweisrecht benachteiligt werden. Die SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer führt aus: „Regelmäßig entscheidet sich der Prozess danach, ob die Patientinnen und Patienten nachweisen können, dass der Behandlungsfehler auch für den Schaden ursächlich war. Dabei wird ihnen eine erheblich strengere Beweispflicht auferlegt, als es für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis üblich ist. Der Gesetzgeber muss endlich handeln: Die Patientinnen und Patienten dürfen nicht länger wegen eines Rechtsfehlers benachteiligt werden.“
Nachbesserungsbedarf gibt es auch bei der Aufklärung des Behandlungsgeschehens: Patient*innen erhalten Informationen über einen Behandlungsfehler derzeit nur, wenn dies zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist oder sie gezielt danach fragen. „Misstrauische Patientinnen und Patienten haben einen besseren Schutz als der gutgläubige. Das kann nicht sein! Wir brauchen eine Informationspflicht über Behandlungsfehler auch ohne, dass aktiv nachgefragt werden muss“, findet Michaela Engelmeier. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende ergänzt: „Das stärkt auch das Arzt-Patienten-Vertrauen. Denn: Wir brauchen eine offene Fehlerkultur. Denn wo Menschen handeln, da passieren auch Fehler. Passieren Fehler, dürfen den Betroffenen keine Steine in den Weg gelegt werden. Hier muss ein Lernprozess stattfinden.“
Weitere Informationen zum Gutachten des SoVD gibt es HIER.
V.i.S.d.P: Peter-Michael Zernechel
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