„Die aktuellen pandemisch bedingten Einschränkungen führen auch bei den Gerichten zu erheblichem Mehraufwand. Es ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, dass das BMAS nun mit einem Eilgesetz die Arbeitsfähigkeit der Sozial- und Arbeitsgerichte während der Corona-Krise stärken möchte.
Dies darf jedoch nicht zu Einschränkungen des Rechtsschutzes für die Bürger*innen führen. So ist insbesondere am Grundsatz der mündlichen Verhandlung festzuhalten, wenn die Beteiligten selbst dies wünschen.
Zudem sollten verfahrensrechtliche Fristen vor dem Hintergrund der aktuellen Laufzeitverzögerungen und Einschränkungen für die Bürger*innen gelockert werden."
V. i. S. d. P.: Veronica Sina
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