Der Zensus soll dazu dienen, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeiten in den Melderegistern behoben werden.
Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen müssen Fragen aus einem erweiterten Fragebogen beantworten. Dabei geht es um Angaben zu Alter, Ausbildung und Beschäftigung.
Angaben zum Wohnraum
Beim Zensus gibt es sowohl eine Online-Befragung als auch eine Befragung mit einem persönlichen Interview. Über 100.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte sind dafür im Einsatz. Die Interviewenden kommen jeweils zu einem vorher angekündigten Termin. Die Teilnahme ist verpflichtend, Verweigerung wird mit einem Zwangsgeld bestraft.
Neben der persönlichen Befragung werden die meisten Einwohner*innen durch die Gebäude- und Wohnungszählung erfasst. 23 Millionen Eigentümer*innen oder Verwaltende von Wohnraum müssen Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben.
Dabei werden erstmals auch Angaben zur Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Hier gibt es keine persönliche Befragung, sondern nur eine Online-Abfrage.
Befragung läuft bis August
Nach einer Vorgabe der Europäischen Union muss jedes Land mindestens alle zehn Jahre einen Zensus durchführen. Zuletzt fand die Volkszählung in Deutschland 2011 statt, aufgrund der Corona-Pandemie wurde der ursprünglich geplante Zensus von 2021 auf dieses Jahr verschoben.
Die Erhebung soll bis Mitte August 2022 abgeschlossen sein. Mit Ergebnissen wird jedoch erst Ende 2023 gerechnet.
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