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5 Fragen zur Grundsicherung im Alter

Armut

Bei immer mehr Rentnerinnen und Rentnern reicht die Rente nicht zum Leben. Die Folge: Allein in Schleswig-Holstein beziehen mehr als 20.000 Frauen und Männer Grundsicherung im Alter (Stand: Ende 2015) – das sind rund drei Prozent aller Menschen ab 65. Doch viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, wenn es um diese Sozialleistung geht. Wir haben fünf wichtige Fragen zur Grundsicherung im Alter für Sie beantwortet.

1) Wie hoch bzw. niedrig darf meine Rente sein, um einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter zu haben?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können sich aber an folgender Faustregel orientieren: Einem Alleinstehenden werden dabei folgende Ausgaben zugebilligt: rund 340 Euro Kaltmiete plus 80 Euro Heizkosten für 50 Quadratmeter. Diese Angaben variieren allerdings von Stadt zu Stadt und können deutlich von diesen Werten abweichen. Dazu kommen die Ausgaben für eine Haftpflicht- und Hausratversicherung, die Mitgliedschaft im Sozialverband und für die laufenden Lebenskosten 409 Euro. Das macht zusammen gut 850 Euro im Monat. Wenn Ihr Einkommen darunter liegt und Sie kein Wohngeld bekommen, sollten Sie Grundsicherung beantragen.

2) Bekomme ich die Grundsicherung automatisch, wenn ich eine kleine Rente habe?

Nein, die Grundsicherung im Alter muss persönlich beantragt werden, in der Regel im Sozialamt Ihres Wohnorts. Mit dem Antrag müssen Sie Unterlagen über Ihre Finanzen (Kontoauszüge, Rentenbescheide, Mietvertrag etc.) vorlegen.

3) Müssen meine Kinder dem Sozialamt einen Teil der Ausgaben erstatten?

Ein großer Vorteil der Grundsicherung im Alter gegenüber anderen Leistungen der Sozialhilfe ist, dass dies nicht der Fall ist. Kinder werden nicht zur Zahlung herangezogen. Ausnahme: Wenn ein Kind ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr erzielt. Aber in aller Regel entfällt diese Prüfung – diese Sorge sollte also niemanden davon abhalten, Grundsicherung zu beantragen.

4) Meine Miete ist höher als das, was das Amt zahlen soll. Muss ich jetzt umziehen?

Das Sozialamt übernimmt in der Regel sechs Monate lang die höheren Mietkosten. So lange haben Sie Zeit, eine Wohnung mit „angemessener“ Miete finden. Wenn das nicht möglich ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder weisen Sie nach, dass Sie sich um mehrere günstige Wohnungen vergeblich bemüht haben. In diesem Fall  kann das Amt die höhere Miete dauerhaft akzeptieren. Können Sie das nicht nachweisen, überweist das Amt nur noch den „angemessenen“ Mietsatz. Die Differenz müssten Sie dann aus dem Regelbedarf bezahlen. Das sind die 409 Euro für Alleinstehende, die eigentlich für Lebensmittel, Kleidung, Strom etc. vorgesehen sind.

5) Kann ich Urlaub machen, wenn ich Grundsicherung erhalte?

Grundsätzlich ja. Allerdings ist der Bezug von Grundsicherung daran gebunden, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt dort haben, wo Sie diese Sozialleistung auch bekommen. Ein dauerhafter Aufenthalt, zum Beispiel in der Türkei, ist nicht möglich. Wenn Sie einen Urlaub oder eine andere Reise planen, sollten Sie das vorab mit Ihrem Sachbearbeiter im Amt besprechen. Wenn es sich tatsächlich um einen zeitlich angemessenen Urlaub handelt, gibt es in der Regel keine Probleme.

Ihre Frage war nicht dabei?

Vieles bei der Grundsicherung im Alter ist individuell, insbesondere die Berechnung des Anspruchs. Wenn Sie aus Schleswig-Holstein sind und Ihre persönlichen Fragen geklärt wissen möchten, wenden Sie sich gern an die Sozialberatung des SoVD Schleswig-Holstein. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Der Sozialverband Deutschland vertritt in Schleswig-Holstein mehr als 150.000 Mitglieder. Wir helfen in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Problemen mit der Rente oder rund um das Thema Behinderung.

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Kommentare (30)

  • user
    Veit
    am 24.08.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich könnte nächste Jahr mit 63 Jahren frühzeitig in Renten gehen. Mein Rente wäre dann nächste Jahr 745 € netto.

    Jetzt meine Frage , bekomme ich Grundsicherungen oder wer ist für die Aufstockung zuständig.

    Mit freundlichen Grüßen Veit

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2023

      Hallo Veit, genau genommen heißt die Aufstockung dann nicht Grundsicherung, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt. Aber die bekommen Sie bei der gleichen Stelle - dem örtlichen Sozialamt.

  • user
    Brigitte Maier
    am 07.10.2022

    Hallo, Frage zur Grundsicherung im Zusammenhang mit Pflegeleistung: Bin schwerbehindert 80% Merkzeichen G, Pflegegrad 2. , habe nun Alltagsunterstützung nötig, das heißt Einkauf, Abwaschen, Wäsche usw., wollte deshalb über das Grundsicherungsamt die mtl. 125,- Entlastungsbeitrag beantragen. Dort wurde es bereits telefonisch abgelehnt. Das Grundsicha. würde keine Kosten die über das mtl. Pflegegeld hinaus gehen übernehmen. Alternativ könne ich ja in ein Pflegeheim ....

    Abgesehen davon, dass es dort noch teurer wäre, fand ich die Aussage verwerflich. Aber das nur am Rande.

    Meine Frage: Unterscheidet das Gesetz hier zwischen "normalen" Pflegefällen bei denen also die Pflegekassen Kosten tragen und den Pflegefällen die durch das Grundsicherungsamt versorgt sind?

    Gibt es auch hier einen rechtlichen Anspruch auf den mtl. Entlastungsbeitrag?

    Danke vorab!

  • user
    Christa
    am 19.12.2021

    Hallo.

    Bin 62 Jahre und beziehe Alg2. Habe einen Minijob 115 €.

    Wenn ich nun Rente für langjährig Versicherte beantrage sind meine Informationen so das ich weder mit Alg2 noch Grundsicherung aufstocken kann, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt. Hier aber der Freibetrag Zuverdienst nur 30€ ist, weiteres wird angerechnet.

    Wie ist die Gesetzeslage da jetzt genau. Denn meine Rente wird mit 63 und auch 67 nicht reichen

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Christa, das weiß ich gerade nicht aus dem Stehgreif. Wenn Sie mit Ihrer vorgezogenen Altersrente aufstocken müssen, wäre es aber nicht sinnvoll, diese schon jetzt zu beantragen.

  • user
    Walter
    am 14.11.2021

    Ich 65, (verheiratet, Ehefrau 60 nicht erwerbstätig, zusammenlebend in Mietwohnung) bekomme zukünftig eine Nettorente in Höhe von ca. 650 und beantrage deswegen Grundsicherung im Alter.

    Bekomme ich dann diese Grundsicherung für 2 Personen, wenn meine Ehefrau und ich keine weiteren Einkommen haben?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Walter, Sie stellen gemeinsam den Antrag, weil Sie vermutlich beide Anspruch auf Grundsicherung haben werden.

    • user
      Walter
      am 15.11.2021

      Herzlichen Dank, Herr Schultz

    • user
      Walter
      am 13.12.2021

      Eine Beratung beim Sozialamt ergab, dass Grundsicherung im Alter nur für Personen gezahlt wird, die nicht mehr erwerbsfähig sind (das heißt in Rente oder wegen Krankheit)

      Die ursprüngliche Anfrage bezog sich hier auf ein Ehepaar, er Rentner mit nicht ausreichender Rente, sie Hausfrau aber erwerbsfähig. Das Sozialamt erklärte, dass nur der Rentner Geld bekomme, also nur Leistungen für 1 Person, obwohl der Bedarf für beide Ehepartner beantragt wurde. Die Ehefrau müsse dagegen ALG beantragen und zwar bis zur Rente

    • user
      Anette
      am 23.05.2023

      Hallo Walter, bin selbst als Rentnerin in der Grundsicherung, weshalb ich mich melde, denn es ist wichtig zu wissen, die Grundrente wird bei der Grundsicherung als Einnahme einberechnet, also abgezogen., sie erhalten sie von de rRentenkasse, aber de rAbzug mindert die Gesamteinnahme!.

      Nicht überrascht sein, der Staat war noch nir für uns Bürger!

  • user
    Birgit Müller
    am 11.10.2021

    Hallo,

    ich beziehe Grundsicherung und muss nun meine Kontoauszüge vorlegen.

    Vom 01.06. -30.09.

    Da fehlt ein Tag, dann wären es 4 Monate (statt 3).

    Muss ich das tun?

    Weil eigentlich ja nur für 3 Monate

    (das wäre vom 30.06. - 30.09).

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Birgit, die eigentlichen Details zur Anzahl der Tage und Monate kenne ich nicht. Ich an Ihrer Stelle würde die angeforderten Unterlagen aber einreichen. Ausgaben, die Sie nicht preisgeben möchten, können Sie ja unkenntlich machen.

  • user
    AndreasF.
    am 01.10.2021

    Sehr geehrtes Team,

    Ihre Aktivitäten sind beeindruckend für mich, weil mir die Vielfalt der Themen bewusst ist, aber auch die Komplexität. Und doch so Richtig fühle ich mich nicht Vertreten. Weder von der Politik, noch von anderen Institutionen die Sozialverankert sind. Jemand der unausweichlich die Härte von Armut erlebt, hat gar keine andere Möglichkeit als das hinzunehmen. Jede Kleinigkeit muss ich mir erkämpfen. Die Reparatur der Waschmaschine sprengt jedoch die Möglichkeit. Hier Spreche ich von ca. 90 Euro. Nach Gesetzlichen Vorgaben habe ich kein Anspruch auf eine Waschmaschine. Begründung: Männlich, alleinstehend. Auf eine Gesundheitliche Belastung wird gar nicht eingegangen. Und das für mich eine Waschmaschine notwendig ist AufgrundderErkrankungen, das wird in keinster Weise anerkannt. Urlaub, Erholung etc undenkbar. Trotz Betreuung, die hier auch an ihre Grenzen kommt, werde ich zum Beispiel nicht 1× in den Genuss von Erholung kommen. Von daher bewundere ich Ihre Arbeit, weiß aber auch, das Menschen wie ich, die Arm sind niemals in den Genuss von sozialen Verbesserungen kommen. Die Tafel zähle ich Mal nicht dazu. In diesem Sinne ist mir Bewusst, das der Sozialverband für Menschen gemacht ist, die sich eine Erholung z.Bsp. in Husum leisten können. Sie Profitieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasF.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Andreas, danke für Ihren Kommentar. Das Gros unserer Arbeit findet in den Sozialberatungszentren statt, wo wir unseren Mitgliedern dabei helfen, zu Ihrem Recht zu kommen. Zum Beispiel gegenüber der Krankenversicherung oder dem Jobcenter.

      Zusätzlich sehen wir unsere Verantwortung auch darin, Menschen zusammen zu bringen. Das geschieht vor allem durch das Ehrenamt in den vielen Ortsverbänden. Vor diesem Hintergrund gibt es auch das Erholungszentrum in Büsum - ich denke, das meinen Sie. Wenn Sie sich die Preise dort anschauen (inklusive Vollpension), kann man nicht davon ausgehen, dass dort ein großer Gewinn erwirtschaftet wird.

  • user
    Brigitte G.
    am 08.09.2021

    Guten Tag. ich habe 80 GBH im Ausweis, kriege Grundsicherung und möchte gern wissen, ob man sich zu einer Urlaubsreise einladen lassen darf. Es handelt sich um eine 6-Personen Ferienhaus mit Verwandten + guten Bekannten (Anfahrt per Auto), das auch nicht billiger wird, wenn man nur zu fünft anrückt. Ich könnte auch nicht mein "Platz" im Haus an sonstwem "verschachern", nur damit Geld raus springt, damit das Amt weniger zahlen muß. Es sind ca 3 Wochen.

    Muß ich das angeben? - Ich will ja nicht aus Deztschland flüchten, sondern wieder zurück kehren. Behindert/ beeinträchtigt bin ich auch eher aus staatlichen Verschulden heraus.

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 08.09.2021

      Hallo Brigitte, das sollte wirklich kein Problem sein. Sie sollten diesen Urlaub aber in jedem Fall bei Ihrem Sachbearbeiter anmelden.

  • user
    Sondershausen
    am 28.06.2021

    Hallo' Ich habe 80% GdB./ Merkzeichen G.+ unbefristete Volle Erwerbsminderung..Auch unter unendgeltliche Wertmarke für m.Schwerbehindertenausweis habe ich Anspruch darauf.

    Aber das Versorgungsamt meint;: nur DERJENIGE, der Grundsicherung bezieht.?.

    Was kann ich tun ? Wie kann ich weiterhin vorgehen ?

    Mfg.

    Sondershausen

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2021

      Hallo, das Versorgungsamt hat hier korrekt gehandelt. Kostenlos bekommen Sie die Wertmarke nur mit dem Merkzeichen "Bl" oder "H". Oder eben bei Grundsicherung.

  • user
    Messer
    am 09.06.2021

    Wenn ich eine geminderte um 12% Rente mit 63 etwa 620 Euro monatlich kriege, und mein Mann der junger ist, arbeitslos ohne Bezüge wird, kann mein Mann durch mich krankenversichert werden? Denn, wer kein Einkommen hat, muss sich zwangskrankenversichern mit der Zwang zur monatlichen "freiwilligen" Krankenversicherungsbeiträgen die vom KV willkürlich in der Höhe etwa 400-600Euro monatlich festgelegt werden. Anfragen und Verweise auf der Unmöglichkeit der Krankenversicherungsbeiträge in dieser Höhe zu zahlen, bei ausbleibender Einkommen und Unmöglichkeit Zum Verdienen und eine pflichtversicherte Beschäftigung zu finden für ältere Arbeitnehmer werden von den KrVersicherungen als nichtig abgewiesen. Wie kann man in diesem Fall mein Mann krankenversichern, ohne dass wir uns hochverschulden lassen müssen? Schicken Sie mir bitte Ihre Sozialverbandeintritt info. Ist es möglich, dass Ihre Sozialverband eine Rechtsschutzversicherung für die ältere Arbeitnehmer/ Rentner späziell für die Berechnung und Feststellung der Höhe der Rente preiswert anbietet? OHne eine Wartezeit? Ohne, dass wenn unsere Renten von den Beamten zu niedrig berechnet werden, der Rechtschtzversichwerung einfach unsere Antrag auf Rechtsschtzübernahme verwirft? Wie hoch ist IHre monatsprämie inklusive der Rechtsschutzbeitrag?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo, der Sozialverband berät seine Mitglieder in allen sozialrechtlichen Fragen, also auch zur gesetzlichen Krankenkasse und zur Rente. Hier finden Seite weitere Infos und können direkt online Mitglied werden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Eine Wartezeit gibt es nicht, Sie können direkt beraten werden.

      Nach den Infos, die Sie beschreiben, sollte eine Familienversicherung bei Ihnen möglich sein. Aber natürlich müsste man sich das noch einmal genauer anschauen.

  • user
    Hans-Peter Markus Fresdorf
    am 30.09.2020

    Ungleichbehandlung ist mE ein klarer Grundrechtsverstoß.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.08.2018

    Hallo Alwine,

    Ehepaare werden beim Antrag zur Grundsicherung gemeinsam betrachtet, als sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Ihr Einkommen wird deshalb ebenso betrachtet wie das Ihres Mannes. Die Differerenz zur Zahlung des Jobcenter könnte durch die unterschiedlichen Anrechnungen von Einkommen zustande kommen: www.sovd-sh.de/2018/01/16/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede/

  • user
    alwine appel
    am 18.08.2018

    Mein Mann bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente von 122 Euro ich bekomme Altersrente von 675 Euro Mein Mann hat einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, jetzt steht in dem Antrag das wir als Ehehleute einen Antrag gestellt haben, Aber ich liege mit meiner Rente über dem Satz ich brauche keine Grundsicherung zu beantragen. Mein e rente wird aufgeteilt, zudem bekommen wir weniger Geld als vorher vom Jobcenter mit der Begründung die Pauschale von jeweils 30 Euro fällt weg , Wir hatten vorher 488 Euro jetzt 433 Euro ist das so normal

  • user
    Christian Schultz
    am 18.06.2018

    Hallo Frau Meyer, bitte erkundigen Sie sich direkt in einer unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Frauke Meyer
    am 16.06.2018

    Meine Mutter bekommt Grundsicherung wegen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente. Darf ich nun als Werkstudentin arbeiten? Ohne das ihr etwas gekürzt wird?

  • user
    Christian Schultz
    am 08.03.2018

    Hallo Andreas, die Argumente, die Sie zum Verbleib in Ihrer Wohnung aufzählen, scheinen sehr stark. Ich empfehle Ihnen, den Sachverhalt tatsächlich prüfen zu lassen. Eine Garantie, dass Sie in Ihrer Wohnung bleiben können, gibt es nicht. Aber einen Versuch ist es wert.

  • user
    Andreas
    am 07.03.2018

    Hallo. Habe da mal eine Frage. Jobcenter möchte das meine Frau und ich ausziehen , die Wohnung ist knapp 50 Euro zu teuer.

    Meine Frau arbeitet auf 450 Euro Ich bekomme zur Zeit erwerbsminderungs Rente 642 Euro . Habe ein Schwerbehindertenausweis 70%

    Mein Schwager geht mit uns einkaufen, meine verwandten Wohnen alle 5 min entfernt. Wegen Hilfe und so . Muss ich ausziehen oder kann ich dagegen angehen.Mfg Andreas

  • user
    Christian Schultz
    am 02.01.2018

    Hallo Herr Gührer,

    Fragen zu Ihrer individuellen Situation können wir hier nicht im Forum klären. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

    www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/

    Danke,

    Christian Schultz, SoVD SH

  • user
    Gührer Dietmar
    am 20.12.2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bekomme 564€ Rente und ca. 100€ Grundsicherung also insgesamt 664€.

    Meine Miete beträgt 295€ warm und von der Grundsicherung wird mir eine Rate von 40€ abgezogen!

    Ist die Berechnung des Grundsicherungsamtes richtig?

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