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Wenn der gelbe Schein nicht ausreicht

Gesundheit

Der Schlaganfall trifft Rudolf Pawlicki vor drei Jahren mit voller Breitseite. Von einem Tag auf den anderen ist der damals 56-jährige Kieler außer Gefecht. Es folgen sechs Wochen Lohnfortzahlung, anschließend Krankengeld. Pawlicki ist ein Kämpfer: Einige Monate später meldet er sich wieder fit – und das, obwohl die Folgen des Schlaganfalls noch lange nicht überstanden sind. Doch seine Arbeit in einer Poststelle kann er unter diesen Umständen nicht lange ausüben. „Ich konnte mich kaum konzentrieren, es ging einfach nicht.“

Wie Krankenkassen in Deutschland ihre Versicherten im Regen stehen lassen

Pawlicki muss sich erneut krank melden, das Krankengeld läuft wieder an. Auch eine Untersuchung auf Wunsch der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst (MdK) bestätigt seinen Anspruch. „Die Ärztin sagte zu mir, ‚Ihnen geht es ja richtig schlecht, da haben wir ganz andere Leute hier!'“, erinnert sich der heute 59-Jährige. „Diese Ärztin arbeitet heute auch nicht mehr für den MdK…“

„Wir halten es für realistisch, dass Sie sich der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen können“

Der Schock kommt drei Monate später. Ende Januar 2017 kommt ein Brief ins Haus. Von der Krankenkasse. Darin heißt es: „Wir haben eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt. Der MDK ist zu der Einschätzung gekommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit noch bis zum 01.02.2017 medizinisch nachvollziehbar ist.“ Das würde bedeuten, dass ab der nächsten Woche kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Aber Rudolf Pawlicki ist in den letzten Monaten gar nicht bei einem Gutachter gewesen.

Der MDK „hält es für realistisch, dass [Herr Pawlicki] sich [in einer Woche] der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen“ kann. Rumms. Das sitzt.

„Ich hatte keine Ahnung, warum die mir diesen Brief geschickt haben“, erinnert sich Rudolf Pawlicki. „Ein paar Monate vorher bin ich noch bei der MDK-Ärztin gewesen. Ich war laufend krank geschrieben, ohne Lücken. Und jetzt hatte irgend jemand nach Aktenlage entschieden, ich könnte wieder arbeiten gehen? Ohne mich je gesehen zu haben?“ Vorsorglich legt Pawlicki Widerspruch ein. Und er geht sofort zum Sozialverband.

Sozialverband kann Anspruch auf Krankengeld durchsetzen

Beim SoVD in Kiel übernimmt Simone Hahn den Fall. Die Kreisgeschäftsführerin schickt Rudolf Pawlicki erst einmal zum Arzt, um eine medizinische Begründung einzuholen. Darauf aufbauend verfasst sie in Pawlickis Namen eine schriftliche Widerspruchsbegründung. Neben den Folgen des Schlaganfalls leidet der Diabetiker unter starken Schmerzen an der Wirbelsäule – eine Folge von 20 Jahren harter Arbeit auf dem Bau. „Maßgeblich waren für das Krankengeld aber nach wie vor die Folgen des Schlaganfalls“, so Simone Hahn.

Es dauert drei Tage, da erhält Rudolf Pawlicki sein Krankengeld. „Ich frage mich nur immer“, so der 59-Jährige“, „bei wie vielen Menschen kommen die Krankenkassen damit durch?“

Für den Fall, dass Sie in einer ähnlichen Situation sind, hat Simone Hahn vom Sozialverband Schleswig-Holstein einen ganz klaren Rat: „Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein! Bei fast allen Fällen, in denen das Krankengeld kurzfristig beendet werden sollte, haben wir den Anspruch unserer Mitglieder durchsetzen können.“

Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides bei der Krankenkasse eingereicht werden. Simone Hahn empfiehlt außerdem: „Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich in einem solchen Fall immer vorsorglich beim Arbeitsamt melden. Auch wenn Sie eigentlich krank geschrieben sind.“

Rudolf Pawlicki ist froh, dass er damals die Hilfe des SoVD in Anspruch genommen hat. Sein Krankengeld wurde wiederhergestellt. Mit Unbehagen denkt er an diese Zeit der Ungewissheit zurück: „Ich habe 42 Jahre hart gearbeitet. Dann wird man einmal schwer krank, und die Krankenkasse behandelt Dich wie jemand, der zu faul zum Arbeiten ist. Das geht gar nicht.“

„Widerspruch einlegen. Auf jeden Fall.“

Eine Woche, nachdem der SoVD das Krankengeld von Rudolf Pawlicki durchgesetzt hat, wechselt dieser die Krankenkasse. Bei der neuen Versicherung läuft die Zahlung weiter, bei lückenloser Krankschreibung durch Pawlickis Ärzte. Doch auch die neue Kasse hat sich in der Zwischenzeit bereits gemeldet. Ganz nach dem Tenor „Können Sie nächste Woche nicht wieder arbeiten gehen?

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (22)

  • user
    Ilse
    am 21.02.2024

    Muss man die Frage gesetzlichen Krankenkasse bzgl. der Folgeverordnung des Hilfsmittels Flüssigsauerstoff Fragen zur täglichen Mobilität außer Haus in Stunden beantworten?

    Muss man die Frage gesetzlichen Krankenkasse für welche Belange diese Mobilität aufgewendet wird in diesem Zusammenhang beantworten?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2024

      Die Krankenkasse hat ja ein berechtigtes Interesse daran, wie und warum Hilfsmittel eingesetzt werden. Das sollten Sie also schon beantworten.

  • user
    Flo
    am 16.03.2023

    Hallo, bin leider langzeiterkrankt nach Schulter OP mit anschließender heftiger Entzündung sowie Verdacht auf Frozen Shoulder, extremen Schmerzen und schlaflosen Nächten (die ich überwiegend sitzend verbringe) und befinde mich somit im Krankengeldbezug. Habe dieser Tage Post von der Krankenkasse erhalten, worin der MDK nach der Beurteilung (nach Aktenlage), ab kommenden Montag eine Wiederholung empfiehlt mit täglich 2Stunden Arbeitszeit. Mein Orthopäde/Facharzt hat mich weiter krank geschrieben, da mein Gesundheitsstatus das nicht zulässt. Ich erhalte weiterhin Spritzen, starke Schmerzmittel sowie Physiotherapie und Osteopathie. Kann mich die KK mit Unterstützung des MDK zu einer zum jetzigen Zeitpunkt für mich und undenkbaren Zeitpunkt Wiedereingliederung zwingen. Bis jetzt steht da nur Empfehlung und noch nichts davon, dass das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird...

    Wie verhalte ich mich jetzt korrekt? Schicke ich der KK einen Wiederspruch gegen die Wiedereingliederung? Der Doc hat auch bereits einige Zeilen geschrieben das sich der Genesungsverlauf verzögert, er aber ohne Probleme eine Untersuchung beim MDK begrüßt. (Er hätte nichts zu verstecken, da ich definitiv Arbeitsunfähig bin

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2023

      Hallo Flo, für die Wiedereingliederung müsste auch der Arbeitgeber seine Zustimmung geben. Was jetzt in Ihrem Fall konkret zu tun ist, können wir aber nicht hier im Forum klären. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    tamy
    am 11.01.2023

    hallo liebe Leute es ist wirklich heftig ich bin bei Betreuten Einzelwohnen bei Conrad und ich habe jetzt die dritte Betreuerin in Folge eine neue eben in kürzester Zeit und die ist in der ersten Woche schon krank gewesen er sagt diese Woche weiß ich nicht ob sie noch kommt ich kenne sie nicht und sie kennt man fallen nicht und jetzt hat mir der Jobcenter Sachen zu spät oder überhaupt nicht weiß genau was ich raussuchen muss und wohin schicken welche E-Mail welche Frist ich bin krank ich bin eigentlich immer noch beim Rentenamt aber irgendwie hat er festgestellt ich musste nicht zum Arbeitsamt egal ich bin schon wieder beim Rentenamt ich bin schon wieder angemeldet und der andere läuft jetzt habe ich hier einen neuen Bescheid und kriegt kein Geld mehr nur bis zum 28.02

  • user
    Martina T.
    am 15.12.2022

    Muss man einer telefonischen Begutachtung durch den MD der Krankenkasse zustimmen? Habe einen Termin bekommen und weiß nicht wie ich mich verhalten soll

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Das kommt auf das Schreiben an, das Sie bekommen haben. Aber grundsätzlich haben Sie im Bezug von Krankengeld gewisse Mitwirkungspflichten.

  • user
    Phillip
    am 25.10.2022

    Hallo Herr Schulz,

    mein Vater ist seit einigen Monaten krankgeschrieben und hat eine Anfrage vom MDK bekommen (zwei umfangreiche Fragebögen zu Krankheit & Arbeitsplatz). Mit der Beantwortung ist er sehr überfordert. Das Datum, zu dem er ihn zurückschicken soll, liegt eine Woche vor dem nächsten Termin beim krankschreibenden Arzt, bei dem man einige wichtige Fragen klären kann. Der "Sound" der Anfrage ist "Bitte um Mithilfe", aber er hat trotzdem Sorge, etwas falsch zu machen.

    Macht es Sinn, mit dem MDK Kontakt aufzunehmen und zu fragen, ob man den Bogen erst nach dem Arzttermin abgeben kann? Oder soll man so was besser nicht als Frage, sondern als Info formulieren? Oder die Frist verstreichen lassen und einfach eine Woche später abgeben? Finde das sehr schwierig. Haben Sie da einen Tipp?

    Vielen Dank & Grüße

    Phil

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Phil, in diesem Fall würde ich den MdK kontaktieren. Fragen Sie, ob der Termin beim Hausarzt noch abgewartet werden kann - und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

  • user
    Toni
    am 03.08.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin vom Facharzt krankgeschrieben, bekomme nun Krankengeld und habe einen Auskunftsbogen von der Krankenkasse erhalten, in dem nach Dauer der AU und weiteren Maßnahmen gefragt wird. Es wird auch angekündigt, dass mich bei Bedarf der MD kontaktieren wird.

    (Wie) soll ich den Bogen ausfüllen? Manches weiß ich ja gar nicht - Ende der AU ist laut Arzt nicht absehbar, aber natürlich läuft sie immer nur bis zu einem bestimmten Datum. Dieses Datum kennt die Kasse ja.

    Vielen Dank & liebe Grüße

    Toni

  • user
    Anja Stenzel
    am 10.06.2022

    Ich bin seit 05.01.22 fortlaufend krank geschrieben. Wegen Spynalkanalstenose,Bandscheibenvorfälle in der HWS, BWS...Sjögren, Hashimoto etc.

    Ich war jetzt in einer Reha wo ich überhaupt gar nicht ordentlich untersucht wurde.Ich bin auch als Arbeitsunfähig entlassen worden und mit Schmerzen.

    Jetzt ruft die Krankenkasse mich an und meint die Klinik hätte gesagt ich könne in 4 Wochen wieder arbeiten???Sie hätte mich wieder hergestellt? Ich bin mit Schmerzen aus der Reha ohne Erfolg und ausser etwas turnen und Moorpackung würde dort nichts gemacht.Was kann ich jetzt machen?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2022

      Solange Sie nichts Schriftliches von der Kasse haben, sollten Sie erst einmal abwarten. Aber wenn die Kasse wirklich das Krankengeld einstellen möchte, sollten Sie sich umgehend persönlich beraten lassen. Und zum Hausarzt gehen, um einen aktuellen Befundbericht zu erhalten.

  • user
    Elisabeth Beck
    am 30.05.2022

    Hallo, ich bin bei der DAK versichert und an Post-Covid erkrankt. Und damit fingen auch gleich die Probleme an. Ich kann mich nicht mehr konzentrieren und habe eine eingeschränkte Merkfähigkeit. Ich leide unter Panikattacken und fühle mich wie in Watte gepackt. Es gibt Ärzte, die mich höchstens für eine Woche krank schreiben. Deshalb musste ich zweimal wechseln. Man kann diese Störungen ja kaum nachweisen und es ist immer noch zu wenig darüber bekannt. Auch mich hat die KK neulich angerufen und wollte wissen, welche Therapien nun angedacht seien. Ich sei ja schon "sonnige 64" - ob ich nicht die vorzeitige Rente beantragen wolle. Wie soll ich mich weiter verhalten? Am Ende wird mir noch Betrug unterstellt. Ich weiß nicht mehr weiter.

    MfG

    Elisabeth Beck

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2022

      Hallo Elisabeth, die Krankenkasse kann Ihnen nicht vorschreiben, wann Sie in Rente gehen sollen. Was nun in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, müsste man sich aber im Detail anschauen. Dabei spielt natürlich auch die vorgezogene Altersrente eine Rolle.

  • user
    Gabriele Wagner
    am 03.01.2022

    Bin seit 23.6.2021 krankgeschrieben, Grund! Wurde an der rechten Schulter operiert ( Sehne gerissen) bin weiterhin krankgeschrieben und in der Bewegung noch eingeschränkt, bin jetzt immer von meinem Orthopäden krankgeschrieben worden! Meine frage jetzt: kann mir in Zukunft auch mein Hausarzt die krankenmeldung ausstellen?

  • user
    Dierk
    am 02.12.2021

    Hallo,

    ich bin seit dem 11.10.2021 krankgeschrieben und bereits nach der 2.Woche wollte die TK eine schriftliche Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme mit Aufzeichnung des Gesprächs, dem habe ich widersprochen. Nach gerade mal 4 Wochen haben sie den MD beauftragt, mich zu kontaktieren. Nun befinde ich mich im KG. Ich habe massive Rückenprobleme, eine Angststörung und eine schwere Krebserkrankung mit einem Schwerbehinderten Ausweis über 70%! Morgen will der MD wieder anrufen. Weiß langsam nicht mehr, wie ich mich verhalten soll....

    • user
      Christian Schultz
      am 02.12.2021

      Hallo Dierk, bestehen Sie darauf, sämtlichen Kontakt mit Krankenkasse und MD schriftlich abzuwickeln. Die ganze Sache darf ja nicht dazu führen, dass Sie noch kränker werden. Im Notfall wenden Sie sich an meine Kollegen für eine unabhängige Rechtsberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    homann
    am 11.04.2018

    Es ist grotesk, was man oft bei Ihnen liest, bin Mitglied im SoVD seit 20 Jahren und bin froh, daß esSie gibt. Einige beim MDK tun immer so,als wenn sie etwas aus eigener privaten Tache zahlen müßten. Ein Freund,100% behindert, kämpft seit Jahren um aG im Schwerbehinderenausweis und einen Parkausweis. Ich seit einiger Zeit um die Höhereinstellung des Pflegegrades.Letzendlich müssen wir "Krüppel" mit den täglichen Schwierigkeiten für Behinderte leben -und man kokettiert nicht mit seinen Krankheiten. 11.4.18

    • user
      Barbara
      am 24.02.2021

      Die Begutachtung bezüglich eines Schwerbehindertenausweises bzw. des Merkzeichens aG / Parkausweis erfolgt nicht durch den MDK, sondern durch das Versorgungsamt.

  • user
    Uta Volkmann
    am 10.04.2018

    Leider geschieht es immer häufiger, daß Kassen Patienten vorverurteilen und somit in ungeahnte psychische Belastungssituationen treiben! Gut, daß es die Beratungsstellen vom SoVD gibt. Habe selbst weniger Dramatisches bei meiner Kasse erlebt, leider von einer Mitarbeiterin, die grade frisch die Ausbildung hinter sich hatte und somit wenig Erfahrung mit extrem kranken Patienten vorweisen konnte..... Man sollte diesen Berufsanfänger immer eine erfahrene Person zur Seite stellen, sonst erzieht man sich Paragraphenreiter - aber vielleicht ist das auch gewollt.....

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