GdB – was wird jetzt passieren?
Da über die Diskussion um den GdB viele Gerüchte und Unwahrheiten im Umlauf sind, hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an die Verbände für Menschen mit Behinderung gewandt und eine Übersicht zum aktuellen Stand erarbeitet. Die wichtigsten dort aufgeführten Punkte fassen wir in diesem Beitrag für Sie zusammen.
1. Warum wird die Versorgungsmedizin-Verordnung, mit der ein GdB erfasst wird, überhaupt geändert?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Versorgungsmedizin-Verordnung aktualisiert wird. Tatsächlich ist dies über die letzten zwanzig Jahre hinweg immer wieder geschehen. Was dieses Mal besonders macht, ist die Tatsache, dass die Änderungen jetzt sehr starke Auswirkungen haben würden. Die ganze Art, wie sich ein Gesamt-GdB zusammensetzt, könnte mit der Reform eine große Veränderung erleben.
Der Gesetzgeber erklärt die Pläne damit, dass eine Überarbeitung der Verordnung durch den medizinischen Fortschritt nötig gemacht wurde. Durch die Änderungen soll es in Zukunft einfacher sein, jeden Menschen mit Behinderung individueller zu begutachten. Auch von mehr Gerechtigkeit ist die Rede.
2. Werden auch Altfälle durch die Änderungen neu aufgerollt?
Eines der Gerüchte, das am meisten Unruhe in die Diskussion gebracht hat. Dies hat das Ministerium aber ausgeschlossen. Alle Änderungen sollen nur zukünftige Fälle betreffen – aber auch Verschlimmerungsanträge.
3. Hilfsmittel sollen künftig bei der Begutachtung immer berücksichtigt werden – warum?
Das Ministerium argumentiert hier mit den Unterschieden zwischen verschiedenen Behinderungen. So gibt es heute keinen GdB, wenn eine Brille die Sehbehinderung ausgleicht, Prothesen hingegen wirken sich nicht mindernd auf den GdB aus. Deswegen sollen in Zukunft sämtliche Hilfsmittel in der Begutachtung auf die Frage überprüft werden, inwieweit sie eine Behinderung ausgleichen können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die meisten GdB trotz Einbezug von Hilfsmitteln nicht sinken werden.
4. Bleibt es bei Krebserkrankungen bei einem GdB von 50?
Bisher werden die Beeinträchtigungen bei Krebspatienten in der Regel mit einem alles umfassenden GdB von mindestens 50 zusammengefasst. Dieser ist meistens 5 Jahre gültig. In Zukunft sollen zunächst die Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. der Sehverlust bei einem Tumor im Auge) erfasst werden und davon getrennt die sogenannte „Heilungsbewährung“. Hiermit sind zum Beispiel psychische und soziale Faktoren im Rahmen der Therapie gemeint, die bei Krebspatienten eine große Rolle spielen. Laut Ministerium soll es hierdurch „in der Regel“ zu einer Verbesserung gegenüber der heutigen Verfahrensweise kommen.
5. Zählt ein GdB von 20 in Zukunft noch bei der Gesamtbetrachtung?
Schon heute wirkt sich ein GdB in Höhe von 10 nur selten auf den Gesamt-GdB aus. In der Regel fällt solch eine „Teil-Behinderung“ bei der Begutachtung unter den Tisch. Dies droht nach der Reform auch bei einem GdB von 20. Denn das Ministerium ist der Meinung, dies sei „vielfach nicht gerechtfertigt“.
Diesen Punkt haben wir als Sozialverband von Anfang an scharf kritisiert. Ein Beispiel: Der Verlust eines Auges wird heute im Regelfall mit einem GdB von 20 bewertet. In Zukunft hätte diese Einschränkung bei der Bildung des Gesamt-GdB keinerlei Auswirkungen. Für uns undenkbar. Positiv ist, dass die Kritik im Ministerium offenbar angekommen ist. Man zeigt sich an dieser Stelle nun immerhin gesprächsbereit.
6. Werden alle Schwerbehindertenausweise befristet?
Zum Glück nicht. Auch in Zukunft werden die meisten Menschen mit einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis bedacht. Falls eine vorläufige Befristung aber inhaltlich sinnvoll ist – zum Beispiel bei bestimmten Krebserkrankungen – wird es auch weiterhin in einigen Fällen Befristungen geben.
Fazit:
Die lautstarke Kritik der Behindertenverbände hat offenbar bewirkt, dass man im Ministerium die ursprünglichen Pläne zur Reform des GdB überdacht hat. Leider stehen uns nach wie vor deutliche Verschlechterungen ins Haus. Deshalb müssen wir alle gemeinsam auch in den nächsten Wochen und Monaten dafür argumentieren, dass Menschen mit Behinderung keine neuen Hindernisse in den Weg gelegt bekommen.
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Kommentare (21)
Rafael Jiménez
am 07.06.2023Guten Tag, im Juni wurde ich im Krankenhaus in Herberg operiert, die Kirchner-Nadel wurde nach 21 Tagen vorzeitig entfernt und ich kann daher nicht 100 Meter ohne Krücken gehen und muss jetzt orthopädische Schuhe tragen, mein Arzt hat mir die Familie gegeben Ich habe 60 % Invalidität, Antrag auf Invalidenrente, und ohne Beurteilung haben sie mir 30 % gegeben. Damit bin ich nicht einverstanden, weil niemand gekommen ist, um mich zu beurteilen, nur mein Hausarzt, ich bin Koch und Koch, ich kann nicht laufen oder Tragen Sie normale Schuhe oder Winterschuhe, nach 1 Jahr hat sich nichts verbessert, und ich brauche Hilfe, der Chirurg, der die Operation durchgeführt hat, ist Andrea Filipi, bitte ich brauche Hilfe und meine Beurteilung mit meiner 60%igen Behinderung, ich bin 62 Jahre alt und meine Leben wurde zerstört
Christian Schultz
am 08.06.2023Hallo Rafael, bitte wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Sadije Brahimi
am 29.11.2021warum lenkt die Gesundheitsamt ab, weil ich damals 80% haben. Mein Ohr höre ich immer schlechte und meine Sprache ist auch undeutlich. Deshalb will ich Schwerbehindernausweis auf 100 %.
2 mal abgelenkt. Ich war beim Arzt hörtest und Sprach Test. Der HNO Arzt hat einfach geschrieben und haben keine Ahnung wie das geht." mal Wiederspruch.Ich bin gespannt und habe es nochmal Widerspruch gemacht.
Christian Schultz
am 05.07.2019Hallo Andrea, Ihre Frage könnte man nur anhand der Unterlagen beantworten, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Andrea Hellwege
am 04.07.2019Warum bekommt mein Bekannter, der Rollatorpflichtig ist, keine 30 Meter mehr ohne Pause laufen kann und der sich nicht mehr alleine anziehen kann, kein G und kein B in den Behindertenausweis?
Christian Schultz
am 28.05.2019Das kann man pauschal so nicht sagen. Vor dem Antrag ist eine individuelle Beratung immer sinnvoll.
Sabine Griebel
am 28.05.2019dh. das es ratsam wäre jetzt noch einen verschlchterungsantrag zu stellen ?
MB
am 23.05.2019Lieber Herr Schultz, so ganz stimmt das nicht! Jeder ist gemäß seinem Bescheid rechtlich dazu verpflichtet, alles was den Gesundheitszustand, die Einschränkung oder auch eine Besserung einer GdB relevanten Krankheit betrifft, der Behörde zu melden. dazu gehören auch ausgleichende Maßnahmen bezüglich einer Einschränkung. Dies zieht dann automatisch eine Überprüfung nach Recht nach sich. Ich weiss, es wird nicht gemacht, aber kann auch in die Hose gehen.
Christian Schultz
am 06.05.2019Hallo, die geplanten Reformen bei der Versorgungsmedizin-Verordnung werden keine Folgen für die Rente Ihres Mannes haben.
Petra Jung
am 04.05.2019Seit über einem Jahr prüft die zuständige Behörde, ob meinem Sohn (19 Jahre, Trisomie 21) der bestehende Schwerbehindertenstatus weiterhin zusteht. Ich dachte, es ginge nur uns so, habe aber im Behindertenbeirat erfahren, dass es vielen so geht. Immer, wenn ich denke jetzt bin ich durch, werden neue Unterlagen angefordert. Am Down-Syndrom hat sich dadurch allerdings nichts geändert.
Anja Hübel
am 03.05.2019Wo kann ich unterschreiben? Ich fand dort auf der gelinkten Webseite kein Button dafür!
Manfred
am 03.05.2019Mein Mann hat 90% wegen verschiedenen Sachen . Er ist in regelrente. Ein Teil kam vor der Rente ein Teil in der Rente . Wirkt sich das auf die Rente aus ?
Christian Schultz
am 03.05.2019Hallo Trudi, die Reform ist noch in der Schwebe. Wenn Sie jetzt einen Verschlimmerungsantrag einreichen, würde das aktuelle Recht gelten. Wie das in einigen Monaten ausschaut, kann im Moment niemand sagen.
Trudi Stetti
am 03.05.2019Mein GdB von 50 ist aus dem Jahr 2017, habe seitdem noch 2 weitere TEPs erhalten.....in wie weit würde sich nun ein Verschlimmerungsantrag auswirken???
Barbara
am 02.05.2019Hallo ich kann dem nur zustimmen.
Im Grunde ist es ein Skandal das diese Erkrankung und damit die Menschen die damit leben müssen, so schlecht behandelt werden.
Christian Schultz
am 02.05.2019Hallo Robert, wenn Sie bereits jetzt einen GdB haben, würde dieser auch nach der Reform bestehen bleiben. Die geplanten Änderungen beziehen sich auf Neu- bzw. Verschlimmerungsanträge.
Robert Brachert
am 01.05.2019Ich hatte 50% unbefristet. 2015 bekam ich bösartigen Tumor am linken Zungengrund der sofort Operiert wurde, worauf ich 80% befristet bekam. Bei der OP wurde ein Nerv verletzt und mein Schultermuskel verkümmerte. Ich bekam ein Implantat (tents) . Wie geht es weiter mit meinen %?
Silke Buchborn
am 30.04.2019Diese Petition haben wir aus oben genannten Gründen auf den Weg gebracht!
Es ist breite Öffentlichkeit und noch mehr Unterstützung nötig, um den Referentenentwurf in eine Änderung zugunsten der Teilhabe auf den Weg zu bekommen.
Eine Unterzeichnung über Unterschriftslisten ist auch möglich.
www.change.org/p/bundesministerium-f%C3%BCr-arbeit-und-soziales-teilhabeabbau-durch-verschlechterung-der-versorgungsmedizin-verordnung-stoppen
Gerd-M Wordtmann
am 30.04.2019... und dann gibt es noch diese blöden Erkrankungen, mit denen weder Ärzte noch Ämter und auch Vereine wie der SoVD richtig umgehen können. Z.B. weil sie in der VersMedV nicht einmal vorkommen.
Akne inversa z.B. ist so eine Erkrankung. Sie wirkt sich im Laufe der Jahre nicht nur auf die Mobilität aus, sondern auch auf die Psyche, das Sexualleben, die sozialen Kontakte und ein auskömmliches, finanzielles Dasein.
Ein GdB wird dafür entweder meist abgelehnt oder viel zu niedrig beschieden. Und der Kampf gegen diese Missstände ist auch noch schwer, weil sowohl Medien als auch Sponsoren sich lieber um weniger eklige Dinge kümmern.
Falls der SoVD da mal aktiv werden möchte, wir von mullewupp freuen uns. Vielleicht bekommen dann bald mehr Menschen den wichtigen GdB von 50 - sowie bei Hurley 3 im Spaß- und Entsorgungszentrum das Merkzeichen "G".
Aber gut, ich träume....
Christian Schultz
am 23.04.2019Hallo Marc, die Reform ist noch in der Schwebe. Was man aber schon jetzt sagen kann ist: Sollten Sie nicht selbst einen Verschlimmerungsantrag stellen, ändert sich durch das Implantat an Ihrem SB-Status nichts. Die Änderungen betreffen nur neue Anträge.
Marc Hohnsbehn
am 18.04.2019Hi,
Ich soll dies jahr ein Cochlea Implantat erstmal auf einem Ohr bekommen-wirkt das nachteilig beurteilt auf mein gesamt GdB von 80%(unbefristet )
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