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Die magische 8 – worauf Sie beim Antrag zum Pflegegrad unbedingt achten müssen

Pflege Gesundheit

Neben allen Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis oder die gesetzliche Rente kommen immer mehr Menschen zu diesem Thema in unsere Sozialberatung: Wie läuft das eigentlich mit der Begutachtung für die Pflegeversicherung? Und lohnt es sich, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen?

Wenn der Gutachter kommt – in bestimmten Fällen lohnt sich ein Widerspruch immer

Wer länger als sechs Monate am Stück schwere gesundheitliche Einschränkungen hat und dadurch auf die Hilfe durch eine andere Person angewiesen ist, gilt in Deutschland als pflegebedürftig. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Diesen müssen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegekasse stellen. Kommen Sie direkt aus dem Krankenhaus, ist es üblich, dass der Sozialdienst Ihrer Klinik mit Ihnen gemeinsam einen Eilantrag stellt. In diesem Fall ist allerdings Vorsicht geboten – schauen Sie genau, was der Sozialdienst im Formular bereits angekreuzt hat.

Genau aufpassen, was im Eilantrag steht. via GIPHY

Nach dem Antrag werden Sie Post bekommen – und zwar von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MdK). Dieser wird sich zu einem Termin bei Ihnen zu Hause bzw. in Ihrem Pflegeheim ankündigen.

Auf Grundlage dieses Termin mit dem Gutachter werden Sie einige Zeit später den Bescheid Ihrer Pflegekasse auf dem Postweg erhalten. Das Gutachten des MdK muss Ihnen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Und genau dieses Gutachten ist nun interessant. Denn die hierin vergebenen Punktzahlen befinden darüber, welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird – also welche Leistungen und wie viel Geld Ihnen zusteht.

Wie Sie in der Grafik oben sehen können, entfällt nach wie vor ein großer Teil der Gewichtung auf die Selbstversorgung. Hier wird abgefragt, welche Hilfe Sie zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen benötigen. Ist Ihr Hilfebedarf in diesem Segment groß, steigt die Wahrscheinlichkeit auf einen höheren Pflegegrad.

— Um nachvollziehbar zu erfassen, welche Einschränkungen bei Ihnen vorliegen, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Pflegetagebuch —

Die magische 8

Bei der Begutachtung für einen Pflegegrad sind insgesamt maximal 100 Punkte zu vergeben. Pflegegrad 1 öffnet sich ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27 – und mit 47,5 Punkten wird Pflegegrad 3 gewährt.

Mit bis zu 40 Punkten ist – wie oben angesprochen – das Modul 4 „Selbstversorgung“ der größte Punktelieferant. Und hier bietet sich auch der vielversprechendste Ansatz, um über einen Widerspruch nachzudenken. Denn bis zu 7 Punkte in diesem Modul führen zu 10 gewichteten Punkten für die Gesamt-Beurteilung. Aber schon ab dem achten Punkt warten 20 gewichtete Punkte. Im Rahmen der Begutachtung ist das ein riesiger Schritt. Deshalb sprechen wir in unserer Sozialberatung von der 8 als „magische Zahl“. Über sie führt oft der einzige Weg zu einem höheren Pflegegrad.

In der oben abgebildeten Tabelle lässt sich gut ablesen, wie die Punkte in Modul 4, der „Selbstversorgung“, vergeben werden. Als Beispiel: Schon eine kleine Veränderung bei der Kategorie „An- und Auskleiden des Oberkörpers“ führt zu einem weiteren Punkt. So kann der Sprung von 7 zur magischen 8 schnell gelingen.

Fazit: Widerspruch gegen Pflegegrad ist vor allem im Modul „Selbstversorgung“ sinnvoll

Sollten Sie also von Ihrer Pflegeversicherung einen Bescheid über Ihren beantragten Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie sich zunächst die Punktevergabe in Modul 4 im Gutachten des MdK anschauen. Wenn mit nur wenigen Punkten ein Sprung auf die magische 8 zu erreichen wäre, hat Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg.

Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie uns gern ansprechen. Denn der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, auch bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (7)

  • user
    Christian Schultz
    am 28.10.2020

    Hallo Marcus, grundsätzlich prüft die Pflegeversicherung den Sachverhalt bei einem Widerspruch erneut. Wenn Sie sicher sein wollen, sollten Sie sich bei einem Experten zum Widerspruch beraten lassen - zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Marcus
    am 28.10.2020

    Habe Pflegegrad 2 bekommen und überlege Widerspruch einzulegen. Laufe ich Gefahr das bei neuer Begutachtung mir auch die Pflegestufe 2 genommen werden kann?

  • user
    Christian Schultz
    am 25.08.2020

    Hallo Ayse, Ihren Einspruch (oder Widerspruch) müssen Sie nun begründen. Am besten geht das mit Befundberichten Ihrer eigenen Ärzte.

  • user
    Ayse
    am 25.08.2020

    Guten Tag,

    Mein Erhöhungsantrag auf Pflegegrad 2 wurde abgelehnt. Was müsste ich jetzt machen ? Einspruch habe ich schon eingelegt per email.

  • user
    Christian Schultz
    am 29.04.2019

    Moin Herr Späth, Kritik angenommen. Das hätte man an dieser Stelle besser machen können.

  • user
    Wolfgang Späth
    am 26.04.2019

    Moin Moin aus Kücknitz!

    Sie haben zwar eine Wunderschöne Torten Grafik mit der Verteilung der Prozentzahlen und darunter eine Tabelle mit der Gewichtung. Aaaaber leider fehlen bei der Torten Grafik die zugehörigen Modul ziffern die in der folgenden Tabelle verwendet werden. Z.b. neben der Grafik bei 40% der hinweis auf das dazugehörige Modul in der Tabelle. Zum momentanen Zeitpunkt ist es ein Raten, was zu welchem Modul gehört.

    Herzliche Grüße und Carpe Diem

    Wolfgang späth

    • user
      tilla durieux
      am 11.03.2022

      Es geht im Uhrzeigersinn; ist also nicht sooo schwierig...

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