Natürlich, es gibt diverse Gesetze, die es Familien möglich machen sollen, ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Die wichtigsten Stichworte sind hier die Pflegezeit sowie die Familienpflegezeit. Mittels dieser Verfahren können pflegende Angehörige bis zu sechs Monate ihren Job auf Eis legen. Und über die Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit tatsächlich bis zu 24 Monate drastisch heruntergefahren werden. Solche Gesetze sind das Ergebnis einer Findung von schwierigen Kompromissen. Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern versuchen, das Bestmögliche für ihr jeweiliges Klientel herauszuholen.
Aus diesem Grund stellt sich die Situation für Angehörige von Pflegebedürftigen nicht wirklich optimal dar. Denn die oben geschilderten Arbeitszeitverkürzungen müssen Betroffene selbst finanzieren. Wer sechs Monate Pflegezeit nimmt, bekommt in dieser Phase kein Geld (mit Ausnahme des Pflegegeldes). Selbst wenn Sie sich das leisten können, bleibt ein weiterer Haken: Mitarbeiter von kleineren Betrieben können die Gesetze nur nutzen, wenn der Chef sein Okay gibt. Einen Rechtsanspruch gibt es bei der Pflegezeit ab 16, für die Familienpflegezeit erst ab 26 Beschäftigten.
Kommentare (1)
HendrikChristen
am 19.11.2019Sehrgeehrte Damen und Herren wir können da ein Lied von singen..... die Pflege der Schwiegermutter hat uns in den finanziellen Ruin getrieben. Meine Frau wurde nach 3 1/2 Jahren Pflege schwer krank zwischenzeitlich musste Sie wegen Mehrbelastung der Pflege ihr kleingewerbe aufgeben. Rentenbeiträge wurde von der Pflegekasse bezahlt. Aber das war's .... nun stehen wir vor dem scherbenhaufen. Kein Job ... krank.... keine Zahlungen von der PflegeKasse in die Arbeitslosenversicherung. Das war's.... ein Dank an alle Politiker für diese Gesetzgebung und eine Warnung an alle kleinunternehmer.
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