Aber ab wann ist es eigentlich möglich, eine Altersrente zu beziehen? Welche Rolle spielen Abschläge dabei? Und wie sieht es aus, wenn man so krank ist, dass man gar nicht mehr arbeiten kann? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur vorgezogenen Rente.
Ab welchem Alter kann ich in Deutschland eine Altersrente beziehen?
Wie so oft im Leben, hängt die Beantwortung dieser Frage von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass Sie mit 63 in Rente gehen könnten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall handelt es sich um die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Prüfen Sie zunächst Ihr Rentenkonto. Haben Sie die notwendige Wartezeit von 35 Jahren erfüllt? Welche Etappen im Lebenslauf hier Berücksichtigung finden, können Sie im verlinkten Artikel der DRV nachlesen. Wenn Sie ohne längere Unterbrechungen immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, nehmen Sie diese Hürde jedoch ohne Probleme.
Kommentare (31)
F.Florian
am 15.04.2024Hallo.Ich bin Jahrgang 01/70.Nachdem ich meine Lehre mit 18 (3 Jahre Lehrzeit) bestanden hatte war ich ein Jahr arbeitslos und ging mit 19 Jahren für 4 Jahre ( SAZ 4 ) zur Bundeswehr. Seit 1993 bin ich ununterbrochen bei einer Firma angestellt und werde dort bis zum Renteneintritt 2037 bleiben.
Welche Versicherungszeiten z.B. Lehre und Bundeswehr werden von diesen rechnerisch 52 Beitragsjahren abgezogen,
bzw wann ist ein Renteneintritt o. Abzüge möglich? Zusätzlich habe ich eine 50%tige Schwerbehinderung.
Christian Schultz
am 15.04.2024Hallo Florian, die Jahre in der Bundeswehr zählen bei der 35-jährigen Wartezeit für die Schwerbehinderten-Rente nicht mit. Ansonsten sollte alles dabei sein.
Und zu Ihren anderen Fragen schauen Sie mal hier rein. Das, was für den Jahrgang 1964 gilt, gilt auch für Sie: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1964-wann-kann-ich-in-rente
F.Florian
am 15.04.2024Danke für die schnelle Antwort.Mein Gedanke ist eigentlich,ob es möglich ist mit meinen Voraussetzungen ohne Abzüge mit 63 Jahren in die Rente zu starten.
Christian Schultz
am 16.04.2024Das geht schon lange nicht mehr. Ohne Abzug frühestens mit 65.
Gabi
am 11.11.2023Halllo,
ich bin 1962 geboren und 50 schwerbehindert. Ich möchte mit 61 Jahren und 8 Monaten in vorzeitige Rente (mit 10% Abschlag), aber weiter arbeiten. Muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen/ umändern lassen? Erhöht die Weiterarbeit meine Rentenansprüche, bzw. kann ich dadurch den Abschlag monatlich wieder mit 0,3 % erhöhen?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
Christian Schultz
am 13.11.2023Hallo Gabi, Ihren Arbeitgeber müssen Sie über den Rentenbezug informieren, weil es damit zu Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommt. Und - ja, durch das Weiterarbeiten erhöhen sich Ihre Rentenbezüge. Das macht sich dann immer ab dem darauffolgenden Sommer bemerkbar. Der Abschlag selbst verändert sich allerdings nicht.
Angelika Schmitz-Houben
am 07.08.2022Ich habe einen GdB von 50. Habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Kann ich trotzdem vorzeitig kündigen?
Christian Schultz
am 08.08.2022Natürlich, da müssen Sie sich nur mit dem Arbeitgeber einigen.
Bettina Wehmeier
am 10.05.2022Hallo bin März 61 geboren,50%Behinderung habe Rente zum 1.10.22 beantragt.Was mache ich mit der Kündigung wenn der Rentenbescheid nicht bis zum 1.10.22 bei mir eingetroffen ist? Über eine Antwort würde ich mich freuen. LG
Christian Schultz
am 10.05.2022Hallo Bettina, bei so viel Puffer wird die Rente mit Sicherheit rechtzeitig bewilligt. Ansonsten sollten Sie mit der Personalabteilung sprechen. Vielleicht reicht es auch, die Kündigung erst dann einzureichen, wenn der Rentenbescheid da ist.
Meike Bartens
am 17.07.2021Hallo Herr Schultz,
Ich bin Jahrgang 1975, wohne in Niedersachsen, zusammen mit meiner beeinträchtigten Tochter mit Pflegegrad III .
Ich habe trotz Lehre und Vollzeitarbeit immer Unterstützung vom Amt bekommen. Seit Geburt meiner Tochter komplett vom Amt.
Was bedeutet das für mich für die Rente?
Meine Tochter soll erwerbsgemindert geschrieben werden .
Was wird wie angerechnet und kann ich Aufgrund der Pflege schon in Rente?
Was ist jetzt ratsam ?
Christian Schultz
am 19.07.2021Hallo Meike, ohne Schwerbehindertenausweis können Sie frühestens mit 63 in die Rente - und dann auch nur mit sehr hohen Abschlägen, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Walli Mi.
am 18.01.2021Hallo,
ich bin 03/57 geboren und habe die 45 Arbeitsjahre im Februar voll.
Das heißt, ich kann ohne Abschlagszahlung in die Rente gehen, was ich gerne ab 1. April 2021 tun möchte.
Wann muss ich kündigen(6 Mon.) oder den Aufhebungsvertrag stellen oder beantragen- und was für Rechte, oder was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht zum Aufhebungsvertrag zustimmen will.
Vielen Dank für Rückantwort
Mit freundlichen Grüßen
Walli Mi.
Christian Schultz
am 19.01.2021Hi Walli, mit Jahrgang 1957 können Sie abschlagsfrei mit 63 Jahren und zehn Monaten in die Rente nach 45 Versicherungsjahren: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Zum Aufhebungsvertrag können wir nichts sagen, das ist ein arbeitsrechtliches Problem.
Miebach juergen
am 11.01.2021Hallo, ich bin 08/1959 geboren und habe einen gdb 50 Ausweis. Ich würde gerne im Ende 2022 Anfang 2023 In Rente gehen. Ich bin seit 1979 ununterbrochen berufstätig. Lehrzeit von 1979 an 3 Jahre, danach im im angestelltenverhältnis tätig.
Wie würde sich das auswirken wenn ich Mitte 2022 kündigen würde und dann bis ende der Zeit arbeitslos wäre und dann übergangslos in Rente ohne Abzüge ginge. Wie sehen sie dass ?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen miebach
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo, Jürgen, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kein Problem. Wichtig ist, dass Sie zum Rentenstart Ihre 35 Jahre Wartezeit erfüllen (das sieht gut aus). Außerdem rate ich Ihnen davon ab, jetzt noch auf den letzten Metern einen "Verschlimmerungsantrag" zu stellen. Das kann - wenn es schlecht läuft - den SB-Status gefährden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-verschlechterungsantrag-kurz-vor-der-rente
Christian Schultz
am 09.11.2020Hallo Uwe, mit Jahrgang 1959 wäre die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Jahren Wartezeit) ab 64 Jahren und zwei Monaten möglich. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Uwe.dungs
am 08.11.2020Hallo ich bin im Mai 1959 geboren habe bereits 46 Versicherungsjahre werde im Mai 2021 Arbeitslos .wegen Betriebsbedingter Kündigung Wann kann ich ohne Abzüge in rente
Christian Schultz
am 06.11.2020Sie beziehen jetzt eine Altersrente. Damit ändert sich unter anderem die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Angela Scheepers
am 06.11.2020Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung!
Wieso "muss" ich schnellstmöglich das Gespräch mit der Personalabteilung suchen? Ich bin doch bereit, bis zum 31.03.2021 völlig normal meiner Arbeit nachzukommen.
Christian Schultz
am 05.11.2020Hallo Angela, was für eine Rente haben Sie denn beantragt? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Dann unterliegen Sie ab dem nächsten Jahr einer Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro - wegen Corona ist diese im Jahr 2020 deutlich höher. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/
Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie nun auf jeden Fall eine Lösung finden. Ich empfehle Ihnen, so schnell wie möglich das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen.
Angela Scheepers
am 05.11.2020Hallo, ich bin im Dez. 1956 geboren, seit 1971 ohne Unterbrechung berufstätig. Mein Arbeitsverhältnis habe ich zum 31.03.2021 (6 Monate vorher) gekündigt, letzte Woche habe ich Rente beantragt - rückwirkend ab September 2020 mit dem Gedanken, dass mein Halbtagsgehalt unterhalb der Hinzuverdienstgrenze liegt. Kann mein Arbeitgeber erzwingen, dass ich früher aufhöre zu arbeiten? Er wird ja jetzt eine Mitteilung der DRV über meinen Antrag erhalten...
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß A. S.
Christian Schultz
am 05.11.2020Hallo Sylvia, mit Jahrgang 1958 können Sie zum 64. Geburtstag abschlagsfrei in die Rente - wenn Sie 45 Versicherungsjahre komplett haben. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, käme die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage. Damit ginge es schon mit 63. In Ihrem Fall müssten Sie dann allerdings tatsächlich 10,8 Prozent Abzug hinnehmen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Sylvia Fiedler
am 04.11.2020Guten Tag, ich bin im Mai 1958 Geboren im Oktober habe ich bereits 45 Jahre gearbeitet
ein Anruf bei der Rentenkasse erhielt ich die Antwort ich kann im Juni 2022 ohne Abzüge in Rente gehen , möchte aber schon 2021 gehen , werden mir da obwohl ich meine Jahre schon voll habe diese 10,8 % trotzdem Abgezogen ?
Was könnte sonst für mich noch infrage kommen. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank ! Sylvia
Christian Schultz
am 05.10.2020Hallo Barbara, ich denke mal, dass Sie 45 Jahre Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beisammen haben. Schauen Sie nochmal in Ihre Rentenauskunft, da steht es ganz genau drin.
Wenn dem so ist, können Sie mit Ihrem Jahrgang mit 64 Jahren und acht Monaten ohne Abschlag in die Altersrente. Wenn Sie bereit sind, einen Abzug in Höhe von 13,2 Prozent auf Ihre Rente hinzunehmen, ginge es auch schon zum 63. Geburtstag. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Fenchel
am 05.10.2020Hallo ich bin im mai 1962 geboren arbeite seit 40 Jahren
Plus 3 Jahre Lehrzeit habe 2 Kinder die 1984 und 1991 geboren sind wann kann ich frühestens in Rente gehen
Christian Schultz
am 31.08.2020Hallo Gisela, Sie haben es bereits selbst beantwortet: Laut Arbeitsvertrag müssen Sie eine ordentliche Kündigung einreichen, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen wollen. Am besten fragen Sie in der Personalabteilung nach, wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/04/09/muss-ich-kuendigen-wenn-ich-in-rente-gehe/
Zu der steuerlichen Frage kann ich Ihnen leider nicht helfen, hier ist der SoVD der falsche Ansprechpartner.
Krämer Gisela
am 30.08.2020Hallo, ich bin am 05.01.1957 geboren und darf ab 01.12.2020 ohne Abschläge in Rente (besonders langjährig Versicherte).
Stehe noch im Arbeitsverhältnis und wollte noch den Dezember 2020 als Hinzuverdienst machen.
Wie schaut das mit Kündigung aus (in meinem Vertrag steht: Keine Kündigung nötig wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist), ist in meinem Fall ja keine Regelaltersgrenze.
Für den Dezember evtl. ein neuer Arbeitsvertrag und wie sieht das mit der Besteuerung aus, gibt es da eine Sonderregelung, da ich ja auf die Rente schon Abgaben zahlen muss?
Christian Schultz
am 24.07.2020Hallo Klaus, eine vorgezogene Altersrente gibt es frühestens Anfang 60, und zwar mit dem Schwerbehindertenstatus. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/ Wenn Ihr Sohn jedoch auf Dauer nicht mehr arbeiten kann, sollten Sie sich für den Moment mit der Erwerbsminderungsrente auseinandersetzen: www.sovd-sh.de/2020/05/12/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern/
Niedergesäß , klaus
am 23.07.2020Mein Sohn geb. am 26.07.71 ,ist seit Aug.2019 krankgeschrieben. Seit Dez.2019 steht fest ,er ist an Huntingthon ( Erbkrankheit) erkrankt.Die Krankheit schreitet stetig fort.Keine Heilung.Welche Möglichkeiten hat er auf vorzeitigen Rentenbezug ???
Helmut Uder
am 17.09.2019Nach 45 Versicherungsjahren kann man nicht mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, sondern 2019 erst mit 63 Jahren und 8 Monaten.
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