Ist meine Altersrente höher oder niedriger als die Erwerbsminderungsrente?
Niedriger fällt sie nicht aus, zumindest nicht wenn beide Rentenarten nahtlos ineinander übergehen. Denn für diesen Fall gilt eine Art Schutzwall, der dafür sorgt, dass Sie nicht weniger in der Tasche haben als zu Zeiten der EM-Rente.
Ob die Altersrente höher ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist zum einen, wie lange Sie bereits krankheitsbedingt ausfallen. Wer viele Jahre nicht arbeiten konnte und dementsprechend nur geringe Entgeltpunkte gesammelt hat, hat nur eine geringe Altersrente zu erwarten. Doch in den meisten Fällen treten Erwerbsminderungsrenten in einem fortgeschrittenen Alter auf. Zu einem Zeitpunkt, an dem das Rentenkonto bereits auf ein mitunter stattliches Volumen angewachsen ist.
Dieses Prozedere führt in der Regel zu einer höheren Altersrente. An dieser Stelle sollten Sie jedoch Folgendes wissen: Etwaige Abschläge, die bei der Erwerbsminderungsrente leider noch gang und gäbe sind, werden beim nahtlosen Wechsel in die Altersrente übernommen.
Kann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist?
Ja, auch das ist möglich. Allerdings gibt es in der Praxis einige Stolpersteine, die genau das verhindern – insbesondere bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese können Sie nur beziehen, wenn Sie auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen. Zeiten der Erwerbsminderungsrente zählen hier allerdings nicht mit. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder der Rente nach 35 Versicherungsjahren kann Ihnen die EM-Rente in dieser Beziehung übrigens keinen Strich durch die Rechnung machen. Hier sind es eher die zu erwartenden Abschläge, die viele Menschen vor einer vorgezogenen Altersrente zurückschrecken lassen.
Die wichtigste Information in dieser Situation ist: Erfolgt der Wechsel von der EM- zur Altersrente innerhalb von 24 Monaten, müssen Sie keine neuen Abschläge hinnehmen. Denn durch den nun geltenden Bestandsschutz kann die Altersrente nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.
Was ist mit einem Minijob neben der Erwerbsminderungsrente? Kann ich den auch im Rahmen der Altersrente ausüben?
Auf jeden Fall. Falls Sie bereits als Erwerbsminderungsrentner einen Minijob hatten, können Sie diesen behalten. Beginnen Sie im Rahmen der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand, wird es jetzt sogar noch einfacher für Sie: Ab diesem Zeitpunkt können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Nutzen Sie eine Form der vorgezogenen Altersrente, bleibt ein Einkommen bis 450 Euro im Monat ohne Folgen. Rechnen müssen Sie, wenn Sie mehr verdienen – dann gilt die Flexirente.
Kommentare (323)
Brigitte
am 24.11.2024Hallo Chrisrian,
Sie haben mir im März 2021 sehr geholfen, dafür nochmals meinen herzlichen Dank.
Diesmal geht es um einen Freund, geb. 06.12.1961.
Er bezieht seit 01.12.23 EMR, befristet bis 30.11.2026.
Die AU läuft bis zum 30.11.2024, zählt die AU-Zeit trotz EMR zur Rente mit dazu?
Soll/muss er sich weiter krankschreiben lassen?
SWB nur 40 %, hierzu läuft seit Monaten eine Klage. Das Sozialgericht hat ihn zum Vertrauensarzt bestellt, Januar 2025.
Für die Rente besonders langjährig Beschäftigen fehlen ihm 2 Monate.
Wie verhält er sich jetzt am Besten?
Herzlichen Dank im Voraus und einen guten Start in die neue Woche.
Christian Schultz
am 25.11.2024Hallo Brigitte, leider können wir solche Anfragen nicht hier im Forum beantworten. Dazu müsste man sich weitere Details anschauen, das können wir hier nicht leisten. Bitte lassen Sie sich individuell beraten.
Brigitte
am 25.11.2024Hallo Christian,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Sache möchte ich noch fragen.
Wenn man EMR bezieht, wird diese Zeit nicht auf dem Konto für Altersrente gutgeschrieben, da es ja bereits eine Rente ist.
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 25.11.2024Beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente erwerben Sie keine weiteren Punkte auf Ihrem Rentenkonto. Das ist stimmt.
Brigitte
am 25.11.2024Vielen Dank Christian.
Katorui
am 01.10.2024Leider ist die Aussage in diesem veralteten Beitrag komplett falsch
„ Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder der Rente nach 35 Versicherungsjahren kann Ihnen die EM-Rente in dieser Beziehung übrigens keinen Strich durch die Rechnung machen. Hier sind es eher die zu erwartenden Abschläge, die viele Menschen vor einer vorgezogenen Altersrente zurückschrecken lassen.“
Es gibt keine zusätzlichen Abschläge mehr und der Erwerbsminderungrentner braucht auch nicht zurückschrecken. Das Stichwort ist „Bestandsschutz.“ Die Rente darf nicht niedriger werden.
Christian Schultz
am 01.10.2024Danke für den Hinweis. Das konnte man tatsächlich falsch verstehen - wir haben den Beitrag an dieser Stelle angepasst.
Monika Bischof
am 14.08.2024Guten Tag,
mein Mann *01.06.1964 wird rückwirkend ab 01.05.2024 eine vollständige EM Rente beziehen, wir haben nach fast 16 Monaten Wartezeit nun endlich den Rentenbescheid erhalten. Der Bezug endet am 31.05.2031; ab dann würde er ja die reguläre Altersrente beziehen.
Er hat aber einen GdB von 60% , wann könnte er die Altersrente dann abschlagsfrei beantragen ?
Ich weiß, dass es einen Bestandsschutz gibt und die Altersrente nicht niedriger sein kann/darf als die EM Rente. Würde aber dann ein vorzeitiger Rentenantrag überhaupt Sinn machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Freundliche Grüße
Monika Bischof
Christian Schultz
am 14.08.2024Hallo Monika, finanziell ist es unerheblich, ob Ihr Mann bis 2031 wartet oder theoretisch bereits fünf Jahre früher in die Altersrente wechselt. Sie haben den Bestandsschutz ja bereits angesprochen, es werden keine neuen Abschläge dazukommen.
Monika Bischof
am 14.08.2024Hallo Herr Schulz,
haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Freundliche Grüße,
Monika Bischof
Stefan Koschwitz
am 07.08.2024Hallo,
hier ist der Stefan aus Berlin. Alter 56 Jahre.
Ich habe eine sehr spezielle Frage und vermute, dass man diese zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht beantworten kann.
Ich beziehe seit Mitte 2010 eine volle Erwerbsminderungsrente. GDB 50 liegt vor. 35 Jahre Wartezeit kann ich erfüllen, jedoch nur zusammen mit den Erwerbsminderungsjahren.
Meine Altersrente startet mit dem 67. Lebensjahr.
Frage: ist es möglich ohne Abschlag in die Schwerbeschädigtenrente zu gehen? Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wurde ja fiktiv bis zum 60. Lebensjahr "hochgerechnet" und nicht bis 67. Allerdings erhalte ich seit Juli bekannter Maßen einen Abschlag in Höhe von 7.5% als Ausgleich.
Ich bin sehr gespannt, ob Sie meine Frage beantworten können und verbleibe mit besten Grüßen aus Berlin. Stefan.
Christian Schultz
am 08.08.2024Hallo Stefan, durch den Bestandsschutz - mehr dazu oben im Beitrag - kann Ihre Altersrente nicht niedriger als die EM-Rente sein. Selbst dann, wenn Sie sehr früh in die Schwerbehinderten-Rente gehen - also schon vor 65. Es werden keine neuen Abzüge dazu kommen.
Stefan Koschwitz
am 08.08.2024Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es bleiben noch zwei Fragen:
1. ich bin am überlegen, ob ich eine Mitgliedschaft beim SOVD für mich Sinn macht. Kann mich der SOVD auch beim Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für Schwerbeschädigte unterstützen (Antragstellung)?
2. So wie ich Sie verstanden habe, könnte ich auch fünf Jahre früher ohne Abschläge mit 62 in die Altersrente für Schwerbeschädigte? Das wäre für mich ganz fantastisch.
LG
Stefan Koschwitz
Christian Schultz
am 08.08.2024Die zweite Frage kann ich schnell mit "ja" beantworten. Es kommen keine NEUEN Abschläge dazu. Abschläge haben Sie ja bereits auf der EM-Rente, die gehen auch nicht mehr weg.
Der SoVD hilft auch bei Anträgen zur gesetzlichen Rente. Aber ob Sie uns dafür brauchen, muss man schauen. Schaden tut es auf keinen Fall.
Juergen Breidebach
am 29.06.2024Hallo,
ich bin Jahrgang 1960 und beziehe seit 01.03.2020 Rente wegen voller Erwerbsminderung ( mit Kürzung um 10,8%) genehmigt bis 31.10.2026, Beginn der Regelaltersgrenze.
Fällt diese Regelaltersrente, die ich ja auch zm 01.11.2024 vorziehen könnte, Anspruchsvoraussetzungen wären dazu erfüllt, höher und ohne Abzüge aus als die z.Zt. bezogen EMR ?
MfG
Juergen Breidebach
Christian Schultz
am 01.07.2024Hallo Juergen, das kann man Ihnen nur bei der DRV beantworten. In den meisten Fällen ist die EM-Rente höher - und dann greift der Bestandsschutz. Sollte die Altersrente höher, sein, würden Sie die aber bekommen.
Reinhard Lippert
am 14.08.2024Hallo Herr Breidebach,
die angestrebte Rente zum 1. November 2024 ist bei Ihnen nicht die Regelaltersrente, sondern eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte. Voraussetzung hierfür ist u. a. dass ein Grad der Schwerbehinderung von mind. 50 % zum 01.11.2024 noch besteht.
Wie bereits durch Herrn Schultz beschrieben, bleibt der Abschlag von 10,8 % weiterhin bestehen.
Ahnungslose
am 29.04.2024Guten Abend
Ich habe 2 Fragen.
1. Meine Mutter ist 63 (geb.1960)und seit ca. 25 Jahren in EM-Rente. Ich muss für Sie einen Rentenantrag stellen ( versteht sie alles nicht ) ä, an wann muss ich dies tun ? Und verringert sich ihre Altersrente zu jetzt ?
2. Meine Verwandte ist 43 Jahre (geb.1980) und bezieht unbefristet EM-Rente ( Krankheit ), wie ist es bei Ihr, wenn sie später in Altersrente geht?
Christian Schultz
am 30.04.2024Hallo, das läuft in beiden Fällen gleich: Sobald eine Altersrente möglich ist - spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze - kann eine Altersrente beantragt werden. Durch den Bestandsschutz kann die Rente im Alter dann in keinem Fall kleiner sein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente
Mecki
am 27.04.2024Guten Tag,
ich beziehe seit 4/2015 EM Rente unbefristet mit 90% Schwerbehinderung, ich bin Bj. 1963, wann kann ich meine Altersrente beantragen/umwandeln ohne Einbußen zu haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 29.04.2024Hallo Mecki, hier sehen Sie, welche Möglichkeiten Sie mit Jahrgang 1963 haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1963-das-sind-ihre-moeglichkeiten-zum-einstieg
Mit Schwerbehinderung geht's demnach frühestens mit 61 und 10 Monaten in die Rente. Da beim Wechsel von der EM- in die Altersrente ein Bestandsschutz greift, kommen auch in diesem Fall keine Abschläge dazu.
Dirk Müller-Sohns
am 18.04.2024Hallo, mein Schwiegervater erhält seit einigen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente (10,8 % Rentenminderung), die bis zum 31.08.2024 befristet ist. Seit vielen Jahren hat er einen GdB > 50. Der Bezug einer abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen wäre in seinem Fall (Geburtsjahr 1959) bereits zum 01.12.2023 möglich gewesen. Nunmehr stellt sich die Frage, ob er einen erneuten Antrag auf Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente bzw. einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellt. Gibt es Unterschiede in der Höhe der Bruttorente bzw. nennenswerte Nachteile im Vergleich der beiden Rentenarten?
Viele Grüße, Dirk
Christian Schultz
am 18.04.2024Hallo Dirk, lassen Sie sich das bei der Deutschen Rentenversicherung einmal kostenlos vorrechnen. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die Altersrente niedriger ausfallen würde als die aktuelle EM-Rente. Durch den Bestandsschutz würde das bei Ihrem Schwiegervater aber nicht zum Tragen kommen. Aber wie gesagt - lassen Sie es einmal prüfen.
Angie K
am 03.04.2024Hallo, mein Mann hat EM Rente beantragt. Das Verfahren läuft seit über einem Jahr - noch keine Entscheidung, da Einspruch eingelegt.
Jetzt könnte er wegen Schwerbehinderung vorgezogene Rente beantragen. Allerdings stellt er somit den 2. Rentenantrag. Die zwei Anträge überschneiden sich. Was tun ?
Christian Schultz
am 03.04.2024Hallo Angie, man kann im neuen Antrag auf Altersrente vermerken, dass bereits einen Antrag auf EM-Rente läuft. Und dass dieser aufrecht erhalten werden soll.
Barbara Van Camp
am 28.02.2024Hallo ich beziehe volle EM-Rente seit 2011 (die immer wieder befristet war)diese endet 10 Tage vor Beginn der Altersrente, ich habe ein Arbeitszeitkonto mit 11 angesparten Tagen das ich zum Ruhestand auflösen muss,gilt damit der Übergang von der EM Rente in die Altersrente als nahtlos? Es geht -wie gesagt nur um 10 Tage
Christian Schultz
am 29.02.2024Hallo Barbara, der Bestandsschutz greift immer dann, wenn zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate liegen.
Mirjana Hadrovic
am 22.02.2024Ich bin am August 62 geb bin seit 2013 in einer Vollen Erwerbsminderungsrente mit 80% Behinderung wann kann ich in die Altersrente ohne Abzuge
Christian Schultz
am 23.02.2024Beim Wechsel von der EM- in die Altersrente kommen keine neuen Abzüge dazu. Wann das mit Ihrem Jahrgang möglich wäre, können Sie hier nachlesen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Heiko Schulz
am 28.01.2024Hallo,
ich bin Jahrgang 1969 und beziehe seit 2013 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Bin 50% schwerbehindert und gehe noch einer geringfügigen Tätigkeit nach.
Mich würde mal interessieren ab wann ich in Altersrente ohne Abzüge gehen kann und wie hoch im Verhältnis zu meiner teilweisen Erwerbsminderungsrente (momentan 500€) meine Altersrente ausfallen würde.
Mit freundlichen Gruß
Heiko Schulz
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Heiko, Sie können frühestens mit 62 in die Altersrente gehen. Dann gilt ein Bestandsschutz. Da Sie nur eine Rente wegen teilweiser EM-Rente sind, wird die Altersrente dann hochgerechnet. Wie das genau funktioniert, erfragen Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Marina Müller
am 20.01.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
da ich demnächst meinen Regelaltersrentenantrag stellen muss, bin ich beim Surfen im Internet auf Ihre Seite gestoßen. Mein Problem ist wie folgt: Seit dem 4. Mai 2006 habe ich eine vollständige Erwerbsminderung und beziehe aus Irland eine EM-Rente, da ich am Ende meines Arbeitslebens eine vergleichsweise sehr kurze Zeit in Irland gearbeitet habe. Auch mein Irischer Mann hatte eine vollständige Erwerbsminderungsrente, die dann vom Irischen Rententräger automatisch und unbürokratisch, ohne erforderlichen Antrag, in eine etwas höhere Altersrente überging.
Mir hingegen wurde mitgeteilt, dass ich sechs Monate vor Erreichen des Regelaltersrentenalters beim Deutschen Rententräger einen Antrag stellen muss. Meine im Moment noch bezogene EM-Rente bewegt sich am unteren Ende, auf Irischem Sozialhilfeniveau, und reicht gerade so zum Leben. Die mir von der Deutschen Rentenversicherung in Aussicht gestellte Regelaltersrente wird noch einmal etwa 200,- Euro, mit Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sogar etwa 280,- Euro weniger im Monat sein. Ich weiß wirklich nicht, wie wir damit klarkommen sollen. Als nicht in Deutschland lebende Rentnerin habe ich keinerlei Möglichkeit der Aufstockung. Daher wüsste ich gerne, ob auch in meinem Fall gilt, dass die Altersrente nicht geringer sein kann als die EM-Rente.
Mit Dank und freundlichen Grüßen, Marina Müller
Christian Schultz
am 22.01.2024Hallo Marina, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz. Auch wenn Sie im EU-Ausland leben - ich kenne keine Regelung, die etwas anderes dazu sagt.
Dobkowicz
am 12.11.2023Wie ist es eigentlich ich bekomme seit 2014 eine Volle Erwerbsminderungsrente bin 50% Schwerbehindert , ich bin Baujahr 67 ( 56 )
Wann dürfte ich eigentlich in die Altersrente
Gehen.
Ohne Abzüge
Mit freundlichen Grüßen
René Dobkowicz
Christian Schultz
am 13.11.2023Mit Schwerbehinderung frühestens mit 62. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, bekommen Sie dann die gleiche Rente weitergezahlt.
Sabine T.
am 01.11.2023Ich beziehe seit dem 01.05.19 Rente wegen voller Erwerbsminderung . Bin jetzt ab dem 01.11.23 automatisch in die Altersrente übergegangen. (natürlich mit neuem Antragsformular ect ) . Die Höhe der Altersrente (langjährig Versicherte) ist identisch mit der EM-Rente. Bekomme ich die pauschale Erhöhung ab 01.07.24 von 7,5 % ??
Christian Schultz
am 01.11.2023Nein, da Ihre EM-Rente erst seit 2019 läuft: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme
Manuela Graf
am 26.10.2023Guten Tag Herr Schultz,
ich bin Jahrgang 1973, habe eine Schwerbehinderung 50% G und beziehe seit 2014 unbefristet eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Trotzdem bin ich seit 2018 in Teilzeit beschäftigt mit 29 h pro Woche.
Da ich nun keinen Renteninformationsbescheid mehr bekomme interessiert mich:
1. Wie hoch wird in etwa die Altersrente im Vergleich zur teilweisen Erwerbsminderungsrente sein?
2. Ab wann habe ich die Möglichkeit, überhaupt in die Altersrente zu wechseln?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Manuela Graf
Christian Schultz
am 26.10.2023Hallo Manuela, zur späteren Rentenhöhe kann Ihnen nur die DRV direkt Auskünfte erteilen. Aber wenn Sie neben der halben EM-Rente arbeiten, kommen hier neue Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto hinzu.
In die Altersrente können Sie theoretisch mit 62 wechseln, dann in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Lassen Sie sich aber bitte vorher persönlich bei der DRV beraten. Ich weiß gerade nicht, wie das mit dem Bestandsschutz bei halber EM-Rente ist.
Kolbe
am 29.09.2023Hallo Herr Schultz,
meine Frau ist krankheitsbedingt schwerbehindert und arbeitet seit über 20 Jahren auf einer 75% Stelle.
Die Berechnung einer möglichen Teilererwerbsrente in 2020 führte zur Zahlung einer Teilerwerbesrente die anschließend in voller Höhe wieder zurück zuzahlen war da ihr Verdienst soweit über den ausschlaggebenden Grenzen lag.
Nun erhielt sie erneut von der Rentenkasse eine Berechnung für eine Teilerwerbsrente (2021 bis Ende 2022) und Überweisung wobei bereits klar ist dass aufgrund ihres tatsächlichen Verdienstes (gegenüber dem in der Berechnung zugrundelegen) diese ebenfalls wieder komplett zurück zu zahlen ist.
Zugleich werden die Entgeldpunkte mit einem Abschlag (Zugangsfaktor für vor Altersrenteneintritt in Anspruch genommene Teilrente) von 0,892.
Nach allem was ich in Erfahrung bringen konnte gilt dieser Abschlag auch für die Altersrente
Ist dies ein Fehler im System zu Ungunsten des Rentenempfängers, dass seine Altersrente aufgrund Vorzeit in Anspruch genommener Teilerwerbsrente verringert wird obwohl zu keinem Zeitpunkt eine Rentenzahlung (Die nicht wieder zurückgezahlt werden musste) erfolgt ist ?
Wie ist es überhaupt möglich dass hier eine Teilerwerbsrente berechnet und ausgezahlt und zurückgefordert wird wenn meinen Frau nie <=60% gearbeitet hat ?
was raten Sie uns an in vorliegendem Fall gegenüber der Rentenkasse zu kommunizieren?
Mit Dank voraus
Christian Schultz
am 29.09.2023Hallo Herr Kolbe, mittlerweile liegt die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser EM-Rente ja bei rund 35.000 Euro pro Jahr. Vielleicht ändert das ja etwas an Ihrer Situation: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-hinzuverdienstgrenze-in-der-gesetzlichen-rente-ab-2023
Die anderen Fragen kann ich so nicht beantworten, das müsste man sich für Ihren Fall im Detail anschauen. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Marion Lauterbach
am 24.08.2023Ich bekomme seid 1989 Erwerbslosenrente mit Anerkennung von 45 Arbeitsjahre. Weiterhin habe ich einen Schwerbehindertenausweis von 50% und würde mit 66Jahren und 2Monate in die Altersrente kommen. Habe soweit alles verstanden bei anderen Fragen aber was ich mich frage bekomme ich auch eine Aufstockung von 7% mehr Erwerbslosenrente weil immer der Jahrgang 2014 angegeben wird. Habe Pflegestufe 3. Würde mich freuen von ihnen eine kurze Antwort zu bekommen
MfG M.Lauterbach.
Christian Schultz
am 25.08.2023Sie meinen sicherlich die einmalige Anpassung im Sommer 2024. Die erhalten Sie leider nicht, da diese nur für EM-Renten gilt, die erstmalig zwischen 2001 und 2018 gezahlt wurden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme
Bauer Alla
am 28.08.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
danke für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Frage an Sie , bzw. Ihren Kollegen.
Darf man eine Klage " Regelaltersrente" mit der " Witwenrente" erweitern?
Oder es geht hier um eine Änderung des Streitgegenstandes und deswegen um eine Klageänderung?
Die beide Rentenbescheide weisen gleiche Fehler in der Berechnung der Rente auf und in den beiden Rentenbescheiden wurden die Fachschulausbildungszeiten nicht anerkannt.
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar.
A. Bauer
Christian Schultz
am 29.08.2023Das kann ich leider nicht beantworten, da wenden Sie sich am besten direkt an unseren Rechtsschutz: https://www.sovd-sh.de/ueber-uns/landesgeschaeftsstelle
Bauer Alla
am 14.08.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich habe zuerst eine Erwerbsminderungsrente ab Juni 2007 erhalten.
Leistungsfall ab dem 07.11.2006.
Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten wurden für das Jahr 2006 aus vorläufigem Durchschnittsentgelt berechnet ( 29.304 €).
Regelaltersrente ab Juni 2023.
Werden in dieser Rente die Entgeltpunkte für das Jahr 2006 und 2007 jetzt aus endgültigen Durchschnittentgelt berechnet, z. B für das Jahr 2007- 29.951€ ?
Für Ihre schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Christian Schultz
am 15.08.2023Hallo Alla, zur genauen Berechnung der Rente kann ich leider nichts sagen. So sehr stecke ich nicht in den Rentendetails. Aber da Sie ja offensichtlich von der EM- in die Altersrente wechseln, spielt das auch keine Rolle. Durch den Bestandsschutz bleibt die Rentenzahlung gleich.
Johannes Bender
am 03.06.2023Ich bin Jahrgang 1959 und beziehe seit 1.7.2021
Volle Erwerbminderungs Rente (Unbefristet)
Ich habe 46,5 Jahre gearbeitet. Was ist besser für mich,alles so laufen lassen oder umstellen auf Rente wegen Schwerbehinderung oder auf Rente für besonders langjährig Versicherte.
Christian Schultz
am 05.06.2023Hallo Johannes, wegen des Bestandsschutzes ändert sich die Höhe Ihrer Rente beim Wechsel in die Altersrente nicht. Es sei denn, diese wäre höher als die EM-Rente. Da ist aber sehr selten.
Mario
am 30.05.2023Hallo Herr Schultz,
was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Erwerbsminderungsrente und einer "teilweisen Erwerbsminderungsrente"?
Ich beziehe seit 2001 eine BU-Rente, welche später durch Gesetzesänderung in eine "teilweise Erwerbsminderungsrente" umgewandelt wurde.
Seit 2001 gehe ich aber trotzdem durchgehend die letzten 22 Jahre in Vollzeit arbeiten (für die BfA sogenannter Hinzuverdienst).
Mir wurde mal von einem Rentenberater erklärt, dass ich mindestens mit dem Doppelten der "teilweisen Erwerbsminderungsrente" rechnen könnte und wenn diese dann höher ausfällt, als die Regelaltersrente würde immer der höhere Betrag angewendet werden (Bestandsschutz).
Ist dem wirklich so?
Daten: geb. 1961
seit 1980 Einzahler in die Versicherung
angesammelte Rentenpunkte z.Zt.: 53
Besten Dank für Ihre Mühe.
Mario
Christian Schultz
am 31.05.2023Hallo Mario, der Unterschied zwischen der vollen und der teilweisen EM-Rente liegt in Ihrer Gesundheit. Für die volle Rente dürfen Sie maximal drei Stunden am Tag arbeiten. Wenn Sie zwischen drei und sechs schaffen, erfüllen Sie nur die Voraussetzung für die "halbe" EM-Rente.
Die volle Variante ist tatsächlich genau doppelt so hoch.
Jules
am 27.04.2023Guten Tag.
Meine Frage ist, in welcher Rechenweise und Reihenfolge erfolgt die Anpassung der Rente
und die Erhöhung der EM/EU/ und Rente in 2024.
Oder wird dort der Prozentsatz zusammen genommen oder erfolgt die Berechnung nacheinader.
Fakt
Bezug von EU/EM Rente seit 2005 lfd, Bj.69, GdB 60vH.
Vielen Dank im vorraus.
Beste Grüße Jules
Christian Schultz
am 27.04.2023Hallo Jules, das kann ich Ihnen noch nicht beantworten. Ich weiß noch nicht, ob die generelle Rentenerhöhung oder der Zuschlag für Bestandsrentner zuerst berechnet wird.
Meinung dazu
am 04.06.2023Auch wenn es hierzu noch keine rechtlichen Anweisungen der DRV gibt, ergibt sich die Reihenfolge der Berechnung aus dem §307i SGB VI, der am 01.07.2024 in Kraft tritt.
Dieser § sieht vor "Der Zuschlag wird ermittelt, indem die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente nach Absatz 1 am 30. Juni 2024 zugrunde liegen, mit dem Faktor nach Absatz 3 vervielfältigt werden".
Ein (neuer) Rentenwert gilt immer ab einem 01.07.
Die also per 30.06.2024 festgestellten und gemäß §307i SGB VI um einen Zuschlag erhöhten pEP werden mit dem gültigen Rentenwert des 01.07.2024 multipliziert und ergeben so die Rentenhöhe ab 01.07.2024
Kathrin Prager
am 09.04.2023Hallo
Ich bin Jahrgang 1967 , beziehe seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente und gehe noch 4Stunden arbeiten, war noch nie Arbeirslos und habe 40 Arbeitsjahre. Da immer sehr viel falsche Informationen von Mund zu Mund weitergegeben werden und ich gehört habe das ich durch die Erwerbsminderungsrente mit 60 Jahren in vorgezogen Rente gehen könnte , was ich aber nicht glaube . Hier meine Frage ... ich das nur ein Gerücht oder steckt da etwas wahres dahinter? Ich habe schon viel gelesen aber von so einer Regelung noch nicht. Welche Möglichkeiten habe ich und mit welchen weiteren Anzügen muss ich noch rechen. Da ich ja schon 10,8 % abgezogen bekomme. Mit freundlichen Grüßen K.Prager
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Kathrin, in die Altersrente kommen Sie auch aus der EM-Rente erst, wenn es für Ihren Jahrgang möglich ist. Mit Schwerbehinderung bei Baujahr 1967 wäre das frühestens der 62. Geburtstag. Lassen Sie sich dazu aber bitte noch einmal direkt bei der DRV beraten.
Richard Karg
am 17.03.2023Hallo – Kopfschütteln
Ich bin Jahrgang 1960 und beziehe seit 01.02.2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Anscheinend kann ich diese Rente, wen ich 63 Jahre alt bin, in eine normale Rente umwandeln. Nach meiner ersten Recherche habe ich gesehen, dass diese wesentlich höher sein wird als meine bisherige.
Aufgrund dieser Information habe ich mich bei der Rentenversicherungsanstalt gemeldet. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Erhöhung zu erwarten habe, da keine 35 Jahre Pflichtbeiträge geleistet habe.
Interessant – ab 2004 habe ich keine Möglichkeit gehabt, diese Zeit zu erfüllen. Ich möchte rechtlich gegen dieses vorgehen – welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Eine Erhöhung meiner EU – Rente, vor vielen Jahren wurde mir nicht gegeben, da ich Bestandsrentner bin und dieses nur für Neurentner gilt – was soll dieser Unsinn. Ich will mich nicht an der Rentenkasse bedienen, wie viele andere es tun, siehe Politiker. Mit offenen Händen nehmen diese das Geld aus der Rentenkasse und zahlen NICHTS hinein.
Nun, was kann ich gegen diesen Irrsinn Pflichtbeiträge tun?
Mit freundlichen Grüßen
Richard
Christian Schultz
am 17.03.2023Hallo Richard, als Bestandsrentner erhalten Sie im Juli 2024 eine Erhöhung - mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme
Dass Sie nicht auf 35 Versicherungsjahre kommen, sollten Sie noch einmal überprüfen. Denn bei dieser Wartezeit zählt die Zeit in der EM-Rente (sie sogenannte Zurechnungszeit) mit. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Andrea
am 30.03.2023Hallo, wie kann man an sie hier in dem Forum eine Frage stellen? Hier der Vorredner ist in fast der gleichen Situation wie ich dem nächst. Ich soll EM Rente beantragen wegen E.unfähigkeit unter 3 Stunden....bin 59, also noch rund 6 Jahtre bis zur Altersrente. Stimmt das was ich las, das man in dem "jungen" Alter 10% weniger EMR und dann weniger RAR bekommt?
Habe vorher gearbeitet seit 1980 (mit Lehre) Voll bis 2007 und dann mit leider vielen Unterbrechungen bis jetzt, naja wegen Krankheiten usw. Also das Jobcenter zwingt mich den Antrag zu stellen.
Christian Schultz
am 31.03.2023Hallo Andrea, das ist leider richtig. In Ihrem Alter wird die EM-Rente gekürzt. Um maximal 10,8 Prozent - darauf müssen Sie sich auch einstellen.
Klaus
am 10.03.2023Guten Tag,
Nach 2,5 Jahren EMR konnte diese nicht verlängert werden. Habe noch 1 Jahr ALG1 danach erhalten. Nun fehlen jedoch noch 2,5 Jahre bis ich in vorgezogene Altersrente gehen kann. Ist dieser Zeitraum irgendwie schädlich, dass die Altersrente niedriger ist als die EMR-Rente?. Hatte mal etwas über eine 24Monate Frist gehört und dass ALG1 Bezug genauso schädlich ist wie gar keine Bezüge in diesen 2,5 Jahren. Diesen Zeitraum überbrücke ich übrigens mit einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung, da ich da das Vertragsende eh nicht mehr erreichen kann. Herzlichen Dank schon mal für die Beantwortung.
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Klaus, leider greift der Bestandsschutz nach Ablauf der 24 Monate nicht mehr. Das heißt: Ihre Altersrente wird voraussichtlich niedriger ausfallen als die zuletzt bezogene EM-Rente. Wie hoch genau, erfahren Sie bei der DRV. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich dort kostenlos beraten lassen.
Franz
am 27.02.2023Guten Tag, ich würde gerne herausbekommen, ob und wie sich ein langjähriger Hinzuverdienst während einer unbefristeten, vollen EM-Rente auf die spätere Altersrente auswirkt? Dazu habe ich bisher wenig bis keine Informationen gefunden.
Konkret geht es um eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden im früheren Vollzeit-Job während bestehender EM-Rente. Sollte ich dies i der Zukunft weiter leisten können, würden bei Erreichen der Regelaltersrente insgesamt 17 Jahre dieses Hinzuverdienstes zusammenkommen. Erhöht dieser Hinzuverdienst dann die Altersrente und wenn ja, nach welcher Berechnungsformel?
Es ist ja so, dass bei Erstfeststellung der EM bereits eine Art "Hochrechnung" auf Basis der früheren Gehälter erfolgt, was in zusätzlichen Rentenpunkten bei der Berechnung der EM-Rente resultiert. Wenn man nun während der EM-Rente entsprechend wenig(er) hinzuverdient (konkret ca. 20% des früheren Gehalts vor Beginn der EM-Rente) - kann das die spätere Altersrente überhaupt erhöhen?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken....
Vielen Dank für Ihre Webseite
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Franz, Ihre Frage ist berechtigt - und eigentlich haben Sie sie bereits selbst beantwortet:
Da die EM-Rente durch die Zurechnungszeit bereits hochgerechnet wird, ist es eher selten, dass die spätere Altersrente höher ausfällt. Selbst mit Hinzuverdienst nicht. Denn der Hinzuverdienst wird quasi nur auf das "eingefrorene" Rentenkonto (vor der Zurechnungszeit) aufgeschlagen.
Da Sie ja den Bestandsschutz haben, ist die EM-Rente beim Übergang fast immer früher als die für sich berechnete Altersrente. Aber natürlich gibt es Fälle, in denen das anders ist. Mit einer Formel kann ich nicht dienen. Bei der DRV wird das auch alles automatisch berechnet.
Martina Czorski
am 11.02.2023Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Regelaltersrente das wäre 2028 dann bin ich 67 Jahre alt, wie verhält sich das wenn das Gesetz sich ändert und die Regelaltersrente von 67..auf 70 erhöht wird , wird die volle Erwerbsunfähigrente automatisch erweitert ? Das heißt von 67 auf 70 Jahre? Lg Martina
Christian Schultz
am 13.02.2023Hallo Martina, da würde es auf die Einzelheiten im Gesetz ankommen. Da sollten Sie sich keine Sorgen machen.
Sabine K
am 03.01.2023Hallo , ich bin im Kindesalter im Rollstuhl und mit 18 Jahre bekamm ich die Erwerbsunfähigkeitsrente wie wird diese Berechnet wenn die Altersrente in Kraft tritt da ich nicht die Möglichkeit hatte in Berufsleben zu treten.
Christian Schultz
am 03.01.2023Hallo Sabine, Ihre EM-Rente wurde bereits mit 18 Jahren so berechnet, als ob Sie Gelegenheit gehabt hätten, bis Anfang 60 zu arbeiten. In Ihrem Fall gilt nun ein Bestandsschutz. Das heißt: Sie bekommen auch in der Altersrente genau das gleiche Geld wie jetzt mit Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Krings, Peter
am 23.12.2022Guten Tag,
ich erhalte seit 07.2011 die gesetzliche EU-Rente (18 % Abzüge) und ZVK-Betriebsrente zu meinem Wohnsitz nach Mallorca überwiesen. Gerne hätte ich die einmalige Kapitalauszahlung der Betriebsrente zur Festigung meines Daseins im Ausland in Anspruch genommen, dies jedoch wurde mir mit dem Hinweis, dass dies für EU-Renten nicht möglich ist und und ich bis zum Erreichen der Regelarbeitszeit von 67 Jahren (Jahrgang 12.1957) warten müsste.
In 2020 wurde ich dann als Pflegefall (jetzt Pflegestufe 3) eingestuft und "mein Betreuer" hat in Unerkenntnis meiner ursprüngliches Wunsches die Überführung meines Rentenanspruches von EU-Rente in die Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt. Ich selber konnte aufgrund meinee psychischen Krankheitsverlaufes (Bipolar, Demenz, Diabetis) nicht folgen.
Erst nach vielen Monaten des Durcheinanders, in der man mich sogar zur Rückkehr nach Deutschland veranlasst hat, sind die die Zeiten der Demenz vorbei. Zwischenzeitlich hat mich die Uni Köln, die mich seit 2011 (Bipolar) betreut und mich 2011 ermuntert hat, das neue Leben auf Mallorca zu beginnen, erneut auf die Beine gestellt. Dies vor allem mit dem Hinweis, dass meine gesundheitlichen Probleme nicht etwa - wie im Befund des spanischen Krankenhauses zu lesen ist - im Demenzbereich zu suchen sind, sondern vielmehr in der Diabetis und in deren Folgen.
Ich befürchte nun, dass jetzt mein Wunsch auf eine vollständige Kapitalauszahlung der Betriebsrente nicht mehr möglich sein könnte, da ich wohl vor Beginn der Altersrente hätte beantragt werden müssen. Oder ?
Ich kann alle Befunde aus Deutschland und Spanien vorlegen, die die Glaubwürdigkeit meiner Angaben unterstützen.
Lebenswichtig ist für mich, dass ich wieder im spanischen Klima (wegen andauernden Depression im deutschen Klima) bei meiner Frau auf Mallorca leben kann und dass kann ich nur, wenn die Betriebsrente an mich ausgezahlt wird. Derzeit lebe ich in Köln ohne familiären Anschluß.
Gruß Peter
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Peter, diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich die Vertragsbedingungen Ihrer Betriebsrente nicht kenne. Wie auch immer Sie sich da entscheiden - ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine individuelle Beratung bezüglich einer einmaligen Auszahlung. Da geht es ja auch um die Krankenkasse sowie das Thema Steuern. Das muss man sich genau anschauen.
Roland Havel
am 12.12.2022Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich (63) beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe Schwerbehinderung 50. Rentenminderung 3,8%
Macht es Sinn, die EU Rente in Rente wegen Schwerbehinderung umzuwandeln, da man sie ja 2 Jahre vor der regulären Rente abschlagsfrei beziehen kann, also mit 64+2Monate? Oder werden die 3,8% übernommen?
Christian Schultz
am 12.12.2022Hallo Roland, in den allermeisten Fällen macht das keinen Sinn. Denn wenn Sie Ihre Altersrente vorziehen, reduziert sich die Zurechnungszeit - die hat ja die EM-Rente überhaupt erst ansteigen lassen. Nur wenn Sie viel über einen Nebenjob neben der Altersrente verdienen werden, könnte das sinnvoll sein. Denn ab dem kommenden Jahr gibt es hier keine Begrenzung mehr.
Kerstin
am 08.01.2023Dieses Märchen verbreiten Sie hartnäckig auf ihren Seiten. Die Zurechnungszeit wird natürlich nicht wieder runtergerechnet. Selbst wenn sie schon mit 62 in die Schwerbehindertenrente gewechselt wäre, bliebe die Rente gleich hoch.
Nobis Andreas
am 14.03.2023Das wär schön, wenn es so wär.
Ich beziehe eine BU Rente seit 1997, nach Ende der Zurechnungszeit ( 54 Jahre) wurde mir meine Altersrente berechnet bis zum Eintritt 2028. Diese Altersrente ist sehr niedriger Als meine BU Rente. Mir wurde gesagt das der Bestandsschutz nur dann greift wenn die zu erwartende Altersrente niedriger ist. Sollte sie höher ausfallen fällt der Bestandsschutz weg. Das Ergebnis ist eine geringere Rente.
Meine Rechnung war immer, BU=2/3 und Altersrente =1
Z.B. 800:2*3=1200.
Nun das ist nicht so, meine zu erwartende Altersrente ist unter der Armutsgrenze.
Ich habe immer in Rahmen meiner Möglichkeiten dazu verdient, Jemand der nichts gemacht hat bekommt mehr Rente da dann der Bestandsschutz greift.
Der BU wurden 38 Punkte zugrunde gelegt, jetzt sind es nur noch 21 Punkte.
Jo
am 30.11.2022Meine Erwerbsminderungsrente endet einen Monat vor meiner Regelaltersgrenze.
Das ist ja dann kein nahtloser Übergang mehr - oder?
Was sollte ich tun - Erwerbsminderungsrente für einen Monat neu beantragen - oder gilt dieser Zeitraum von einem Monat doch noch als nahtlos?
Christian Schultz
am 01.12.2022Ihren Fall müsste man sich genau anschauen, da sollten Sie sich kostenlos bei der DRV beraten lassen. Wenn die EM-Rente höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist es besser, wenn es einen nahtlosen Übergang gibt.
Martin
am 30.11.2022Moin,
ich bin Jahrgang 1959, bin langjährig versichert (41 Jahre) und habe EMR beantragt, aber keinen Antrag auf Schwerbehinderung.
Wenn ich nach einer Anerkennung als EMR einen Antrag auf vorgezogene Altersrente stelle, würden mir - soweit ich verstanden habe- die Zurechnungszeiten erhalten bleiben. Meine Frage ist: würden ich Abschläge (pro Monat 0,3 %) in Kauf nehmen müssen?
Gruß
Martin
Christian Schultz
am 30.11.2022Hallo Martin, an dem Thema recherchiere ich gerade. Wir machen dazu bald einen eigenen Beitrag. Noch kann ich das daher nicht beantworten - noch etwas Geduld, bitte.
Artur
am 01.11.2022Hallo,
ich erhalte nach einer 6 J. andauernden Rente wegen voller Erwerbsminderung nun seit 2017 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Schwerbehinderung. Zur Zeit bin ich in Teilzeit angestellt und erwirtschafte weitere Entgeltpunkte für die Altersrente. Nun stellt sich mir die Frage, welche bzw. wie werden die Punkte aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für die Altersrente berücksichtigt?
Grundlage einer früheren Rente wären z.B. 42,6 Punkte. Die persönlichen Entgeltpunkte wären dann abzüglich dem Zugangsfaktor 38,0 Punkte. Würden nach 10 jähriger Teilzeitarbeit mit 10 weiteren Entgeltpunkten 42,6 +10 oder 38 + 10 gerechnet? oder würden die Entgeltpunkte der Erwerbsminderungrente noch halbiert (wegen teilweiser Erwerbsminderung)?
Mit freundlichen Grüßen
Artur
Christian Schultz
am 03.11.2022Hallo Artur, das kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Achim
am 01.12.2022Hallo Herr Schulz,
ich bin Jahrgang 1962, bin langjährig versichert (43 Jahre) und habe eine volle EM seit September 2022. Eine Schwerbehinderung liegt aktuell nicht vor, 30% wurden aber anerkannt.
Rein rechnerisch hätte ich im Jahr 2025 meine 45 Jahre Beitragszahlung als besonders lang Versicherter erfüllt. Wenn ich nun einen als EM Empfänger einen Antrag auf vorgezogene Altersrente mit 63 stelle, würden mir dann die Zurechnungszeiten erhalten bleiben, oder hätte ich mit den Abschlägen (pro Monat 0,3 %) zu rechnen?
Gruß
Achim
Christian Schultz
am 01.12.2022Hallo Achim, die 45-jährige Wartezeit erfüllen Sie allein mit der EM-Rente nicht. Eine solche Zurechnungszeit wird bei dieser Wartezeit nicht anerkannt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit
Abschläge zahlen Sie also auf jeden Fall, wenn Sie nun bald in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen.
Achim
am 05.12.2022Hallo Herr Schulz,
vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Ich werde voraussichtlich zum 01.01.2023 einen Minijob annehmen. Da ich weiterhin Rentenbeiträge zahlen werde, wird die Dauer des Minijobs voll zu der Anwartschaftszeit zugerechnet?
Meine Situation ist nun folgende:
aktuell volle EM
lang Versicherter, aktuell 43 Jahre Beitragszahler ohne Lücken
in zwei Jahren die Erfüllung der Anwartschaft bzgl. besonders langjährig Versicherter mit 45 Jahren Beitragszahlung ohne Lücken, den Minijob von 3 Jahren eingerechnet
mit 63 früher in Rente, aus der vollen EM heraus, da ich die Anwartschaft für besonders lang Versicherte mit den dann 46 Jahren Beitragszahlung mithilfe des Minijobs sicher erfüllt habe
Meine Kernfragen lauten:
Habe ich meine rententechnische Situation richtig eingeschätzt und kann ich mit 63 aus der vollen EM direkt in die reguläre Altersrente wechseln?
Ist dann ein abschlagsfreier Wechsel aus der vollen EM in die reguläre Altersrente möglich/anzuraten?(gemeint ist hier keine 0,3 % Abzug pro Monat wg. verfrühter Rente)
Ist es richtig, dass die EM-Rente aufgrund einer Vertrauensstellung bereits bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren abschlagsfrei ist? Bedeutet dies, dass auch ich ab 63 meine volle EM abschlagsfrei beziehen könnte?
Könnte ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt als aktuell langjährig Versicherter in die reguläre Altersrente evtl. von Vorteil sein?
Sorry, Herr Schulz, viele Fragen zum Thema.
Ihnen vorab vielen Dank für ihre Unterstützung zum nicht gerade unkomplizierten Thema.
Grüße
Achim
Christian Schultz
am 05.12.2022Wir können hier leider nicht auf alles eingehen. Aber auch mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in die Rente. Keinen Tag früher.
Soweit ich weiß, gilt der Bestandsschutz beim Wechsel von der EM- in die Altersrente nur bei der Regelaltersrente. Nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Aber da lassen Sie sich am besten direkt kostenlos bei der DRV beraten.
Kerstin
am 08.01.2023Natürlich gilt der beim Wechsel in jedwede Altersrente
kolodziej
am 25.10.2022Hallo
Ich bin 64 Jahre und 4 Monate alt und habe am 01.09.2022 die Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Meine Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt worden. Die Rentenversicherung hat mir mitgeteilt, dass ich die o. g. Rente erst ab dem 01.05 2023 ohne Abschläge bekommen kann. Sie haben aber in dem Artikel oben erwähnt, dass man aber auch mit 63 Jahren die Emr ohne Abschläge bekommen kann. Meine Frage lautet: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um die Emr mit 63 Jahren ohne Abzüge zu bekommen und ev welche Gesätze diesen Tatbestand regeln.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir mit Antworten helfen könnten
Heinrich Kolodziej
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Heinrich, schauen Sie mal in diesen Beitrag, da haben wir dazu mehr geschrieben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen
Die Rechtsgrundlage habe ich zurzeit nicht zur Hand, ich schreibe hier generell ohne Bezug auf Paragraphen und lasse mit die Hintergründe von meinen Kollegen erläutern. So wird es für die Leser verständlicher.
Illes
am 09.11.2022Hallo
Nicht glauben für Rentenversicherung. Mit VDK erst prüfen lasen. Ich bin geboren 1960. Zeit 15 Lebensjahr zahle die Rentenversicherung
g 2018 mit 50& Behinderung hab ich die Erwerbsminderung rente bekommen. 2021 kommt ein Brief von die Rentenversicherung
Bitte da unterschreiben und bekommen sie sogar 100€ Nach lange Beteln für ein probe Rechnung. in juni kommt die probe Rechnung fast 100€ wenige . Logo 3 Jahr minus 3 Jahr x3,6% !0,8% aber von dem war natürlich kein schreibe. Also fortsichtig. Bei Geld gilbtes kein Erlichkeit hautes tag.
Alfred
am 22.10.2022Hallo Herr Schultz,
mir ( Juli 1960) wurde eine Arbeitsmarktrente vom Februar 2023 bis zum August 2024 vergleichsweise angeboten.
Die 45 Jahre für die Rente der besonders langjährig Versicherten (45 Jahre) habe ich erfüllt, und könnte somit zum 1.12.2024 in diese Rentenart aus der vollen EM Rente wechseln. Hierbei würde die Lücke von drei Monaten vom August bis Dezember 2024 entstehen, die überbrückt werden müsste.
Wenn der Wechsel jedoch im August 2024 in die Rente der langjährig Versicherten mit 63 Jahren angestrebt würde, wie verhält es sich dann mit den Abzügen.
Gilt der Besitzschutz auch in dieser Konstellation, und wäre dies erstrebenswert ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Alfred, da habe ich unterschiedliche Geschichten zu gehört. Aus diesem Grund unbedingt bei der DRV kostenlos beraten und schriftlich die Möglichkeiten bestätigen lassen.
Eiseler. Heidrun
am 11.08.2022Hallo,
Ich bin April 59 geboren, bekomme seit Juni 2012 volle Erwerbsminderungsrente, bewilligt wurde sie bis 01.07.2025, zum Beginn meiner ganz normalen
Altersregelrente,
Da ich bereits meine 45 Beitragsjahre zusammen habe.... Jetzt meine Frage..
Ich könnte ab 01.07.2023 vorzeitig in Rente ohne Abzüge... Ist doch richtig?
Kann ich also meine EM Rente vorzeitig umwandeln in ganz normale Rente? Was ist besser..... Die EM Rente lassen oder das vorzeitige nutzen? Habe ich dadurch Nachteile oder vielleicht auch Vorteile?
Lg
Heidrun
Christian Schultz
am 11.08.2022Hallo Heidrun, ich kann keinen Vorteil darin sehen, eine unbefristete EM-Rente in eine vorgezogene Altersrente umzuwandeln. Es sei denn, die Altersrente wäre in diesem Fall höher. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen.
Dieter
am 23.11.2022Guten Tag!
Diese Frage stelle ich mir ebenfalls. Vielleicht kann man die Antwort für Heidrun noch ergänzen: Eine grossen Vorteil sehe ich in der Tatsache, dass ich als 'vorgezogener Altersrentner' doch wesentlich mehr dazuverdienen darf und die begrenzte Tagesarbeit von max 2,99 Stunden in diesem Falle entfällt (die Sache mit der Steuer ist ein anderes Thema).
Richtig?
Christian Schultz
am 24.11.2022Ja, ab dem kommenden Jahr entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente komplett. Das ist in der Tat ein (neuer) Vorteil.
Petra
am 09.08.2022Hallo Herr Schulz,
meine EM-Rente wg. voller Erwerbsminderung ist befristet und läuft Ende 2/23 aus, dann bin ich 63 Jahre u. 2 Monate alt, GDB 60 G. Eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit ist und bleibt ausgeschlossen, ich werde einen Antrag auf Verlängerung der EM-Rente bis zum Eintritt in die Regelaltersrente mit 66 Jahren u. 2 Monaten in 2026 stellen, um Abzüge zu vermeiden. Was passiert, wenn dieser Antrag abgelehnt wird? M. E. muss ich mich dann bei der Agentur für Arbeit als zukünftigem Leistungsträger melden, mit einer entspr. AU. Ich bekomme eine andere, schlechtere ärztliche Diagnose als die, die für die jetzigen EM-Rente die Grundlage war. Bekomme ich dann Krankengeld oder ist die Agentur f. Arbeit der alleinige Zahler? Meine Ärztin meint, ich hätte auch ohne Wiederaufnahme der Arbeit Anrecht auf den vollen Satz Krankengeld für 72 resp. 78 Wochen, ich habe die Info dass dies erst ab Wiederaufnahme der Beschäftigung und nach 6wöchtiger Arbeitsdauer gilt.
Und wie wäre das Prozedere, wenn die EM-Rente nur für eine erneut befristete Zeit gewährt würde? Wäre ich dann praktisch gezwungen, vorzeitig und mit Abschlag in die Regelaltersrente zu gehen?
Danke im Voraus für Ihre wie immer hilfreiche Info.
Christian Schultz
am 10.08.2022Hallo Petra, wenn es keine EM-Rente mehr gibt, sollten Sie sich zunächst an die Krankenkasse wenden. Zumindest, wenn Sie krankgeschrieben sind. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten, siehe dazu dieser Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Falls die EM-Rente nicht verlängert wird, muss man sich die Situation genauer ansehen. Es ist dann zu prüfen, was günstiger und machbar ist: Vorgezogene Altersrente oder Krankengeld bzw. ALG. Aber wie gesagt: Das muss man sich im Detail anschauen.
Kerstin
am 11.08.2022Warum gehen Sie nicht in die vorgezogene Schwerbehindertenrente? Ändert sich doch nichts.
Ute Niemand
am 17.08.2022Hallo,
du kannst doch deine EMR in eine Rente für Schwerbehinderte umwandeln lassen.Hab ich auch gemacht.Du bekommst das gleiche Geld,da die EMR bestandsgeschützt ist.Ich bin auch Jahrgang 59.Hat alles problemlos geklappt.
LG
Sandra
am 06.08.2022Hallo,meine Mama bezieht EmR (80% g) und ist Baujahr 1957 also Regelaltersrente 65 und 11 Monate.
Meine Frage, soll ich Antrag auf Regelaltersrente stellen oder Rente für Schwerbehinderung, was ist denn mehr? Habe leider gar keinen Schimmer.
Danke
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Sandra, im Regelfall ist es besser, nahtlos in die Regelaltersrente zu wechseln. Denn hier gilt der Bestandsschutz. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich mit Ihrer Mutter noch einmal persönlich beraten lassen. Das geht auch kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung.
Elisabeth
am 24.07.2022Ich bin 09/1961 geboren habe eine Erwerbsminderungsrente eingereicht. Falls dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird möchte ich versuchen noch 3- 4 Stunden täglich weiterzuarbeiten. Da die teilweise Erwerbsminderungsrente Abschläge zur Folge hat wäre meine Frage wenn ich bis 2026 weiterarbeite [45Jahre (2024 erfüllt + Wartezeit)wäre dann in DRV eingezahlt]. Wie verhält es sich mit den Entgeldpunkten die jetzt noch erarbeitet werden. Wird die Altersrente dann auch für die andere Hälfte um die 10.8% gekürzt? Also auf die volle Rente dann abgezogen trotz der 45 Beitragsjahre? / und 2 Frage: kann man in den letzten 3 Jahren trotz der teilweisen Erwerbsminderungsrente in Absprache mit AG noch zusätzlich die Altersteilzeit aktiv /passiv beantragen. Also bis die 45 Jahre mit Wartezeit erfüllt sind. Macht es Sinn? Ich hoffe es war verständlich ausgedrückt!
DANKE FÜR DIE ANTWORT
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Elisabeth, leider kann ich Ihre Fragen nicht alle ausschöpfend beantworten. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Die Abschläge gelten nicht für die Entgeltpunkte, die Sie ab Bezug der EM-Rente zusätzlich erarbeiten. Sondern nur auf die bisherigen.
Sigrid
am 11.07.2022Mein Mann 1955 geb. bezog von 2004 bis Jan. 2012 Erwerbsminderungsrente, ab Febr.2012 bekam er Altersrente.
Ist im Juni 2012 im Alter von 56 Jahren verstorben.
Seitdem beziehe ich Witwenrente, bekomme ich da immer noch den Abschlag von 10,8 % abgezogen
Christian Schultz
am 11.07.2022Hallo Sigrid, der Abschlag ist da bereits mit verrechnet - also ja.
Andreas Conegger
am 06.07.2022Hallo, ich habe eine 80%ige Schwerbehinderung mit Merkzeichen "B" und bin seit 2009 in EM-Rente. Als Geburtsjahrgang 1963 könnte ich "normal" mit 65 Jahren und 10 Monaten in Altersrente gehen. Ich lese nun hier, dass man mit einer Schwerbehinderung auf jeden Fall 2 Jahre früher abschlagsfrei in Altersrente gehen kann - das gilt somit auch für mich, oder ? Der früheste Beginn der Altersrente wäre dann insgesamt 5 Jahre früher mit 10,8 % Abschlag der Bruttorente. Habe ich das alles richtig verstanden ? Wenn ja, wo müsste ich einen Antrag stellen ? Rentenversicherung Bund ?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Andras Conegger
Christian Schultz
am 07.07.2022Hallo Andreas, theoretisch wäre das möglich. Aber bei der vorgezogenen Rente verlieren Sie meines Wissens nach den Bestandsschutz einer höheren EM-Rente. Daher sollten Sie sich vor einem Antrag unbedingt bei der DRV beraten lassen.
Melli
am 02.08.2022Sehr geehrter Herr Schulz, das ist falsch. Wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme und gehe dann zum Beispiel mit 62 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente, wird auch diese in Höhe der Erwerbsminderungsrente weiter bezahlt. Die 10,8 % Abschlag sind ja bereits enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Melli, danke für den Hinweis - dann muss ich das noch einmal bei meinen Kollegen genauer erfragen.
Gabriele Braun
am 09.06.2022Guten Tag!
Ich bekomme seit ca. 10 Jahren volle Erwerbsminderungsrente , sie läuft einen Tag vor meinem 65 Geburtstag aus.
Wie geht es dann für mich weiter?
Bekomme ich dann automatisch Altersrente?
Ich bin im Oktober 1958 geboren.
Herzlichen Dank
Gabriele
Christian Schultz
am 09.06.2022Hallo Gabriele, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, geht die EM- automatisch in die Altersrente über. Ich empfehle aber trotzdem immer dabei, dass Sie sich noch einmal bei der DRV melden und etwaige Fragen in einer kostenlosen Beratung abklären.
Anke Ristic
am 15.08.2022Hallo Gabriele, automatisch geht es leider nicht. Du musst in jedem Fall eine ANTRAG stellen und das mind. 3 Monate vorher. Grüße Anke
Andrea Igelhorst
am 27.04.2022Guten Tag,
ich frage für einen Bekannten.
Geboren 1959, volle Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2014.
Regulärer Rentenbeginn wäre der 01.06.2025.
Zwei Fragen, wäre eine frühere Altersrente wegen Schwerbehinderung (liegt vor) ohne Abschläge möglich.
Und, wird die Regelaltersrente höher sein als die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Herzlichen Dank für eine Info
LG
Christian Schultz
am 27.04.2022Hallo Andrea, beides kann man nur seriös beantworten, wenn man den Versicherungsverlauf kennt. Die EM-Rente ist aber in aller Regel höher als die zu erwartende Altersrente - und dann greift ja der Bestandsschutz.
Karin
am 24.04.2022Hallo. Ich bin Okt. 1958 geboren, seit 2009 bin ich in Teilerwerbsminderungsrente und seit 3/2017 nahtlos in voller Erwerbsminderungsrente. Inwzischen erhalte ich auch den Zuschlag(Grundrente) für Langzeitversicherte, seit letztem Jahr. Schwerbehinderung von 90 Prozent liegt incl. Merkzeichen g, aG und B vor. Ein Zuverdienst gab es während des Rentenbezugs nicht.
Auf der Seite der DRV Bund lese ich nun zwei versch. Zeiten für die mögliche Umwandlung in eine reguläre Altersrente: Bei Schwerbehinderung Nov 2011, bei Langzeiversicherten Nov. 2024.
Meine Frage ist welches Datum nun für eine abschlagsfreie Umwandlung für mich maßgebend wäre. und ob die Rente sich eventuell verringern könnte. Da ich aufstockend wegen einer niedrigen Em-Rente auch noch Grundsicherung beziehe denke ich wäre selbige nicht erfreut wenn ich eine eventuell niedrigere Rente selbst verschuldet auslöse.
Im Falle einer Antwort bedanke ich mich hiermit im voraus!
Christian Schultz
am 25.04.2022Hallo Karin, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie auch mit Abschlag bis zu drei Jahre früher beziehen. Ohne Abschlag fällt diese Rente mit der für besonders langjährig Versicherte zusammen.
Zur Frage, was für Sie persönlich am sinnvollsten wäre, empfehle ich Ihnen dringend eine kostenlose persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Karin
am 25.04.2022Zunächst; natürlich sollte das in meinem ersten Beitrag Nov 2022 und nicht 2011 heißen. Vielen Dank für die Antwort. Eins wurde mir nicht ganz deutlich. Was bedeutet nun genau: Ohne Abschlag (den ich im übrigen doch schon bei der EM-Rente bekommen habe) fällt die Rente mit der für besondes langjährig versicherte zusammen? Bedeutet dies, dass der frühere Zeitpunkt dann maßgebend wäre?
Eine Altersrente mit Abschlägen wäre dann ja bereits Nov 2019 möglich gewesen. Aber da ich das nicht angestrebt hatte ist dies nun unerheblich.
Unabhängig davon, dass ich eine Beratung bei der RV anstrebe würde ich mich über eine erneute Antwort freuen.
Christian Schultz
am 25.04.2022Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie zwei Jahre früher ohne Abschlag beziehen. Genauso wie die nach 45 Versicherungsjahren. Mit Schwerbehinderung können Sie aber auch bis zu fünf Jahre früher in Rente. Das kostet dann allerdings pro Monat 0,3 Prozent Abzug.
Frau Lehmeyer
am 21.04.2022Hallo ich bin 1963 geboren und beziehe seit 1.7.2018 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Schwerbehindertenausweis 60% ohne Merkmale.
Durch Scheidung noch Rentenpunkte bekommen.
Was ist und wie wirkt sich eine Rente für Behinderte aus?
Wann umwandeln in Altersrente?
Fällt Altersrente geringer aus als meine volle Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank für eine Antwort.
Christian Schultz
am 22.04.2022Die Altersrente ist niemals niedriger als die EM-Rente, wenn der Übergang nahtlos ist. Wann genau es für Sie am sinnvollsten ist zu wechseln, muss man sich im Einzelfall anschauen. Da sollten sie einen kostenlosen Beratungstermin bei der DRV ausmachen. Allgemeine Infos zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Edgar Böhme
am 13.04.2022Ich beziehe seit August 1993 eine Erwerbsminderungsrente bei gleichzeitiger Schwerbehinderung von 100% / B / G
In zweieinhalb Jahren erreiche ich Altersrentengrenze von 65 Jahren. Muss ich diesen Übergang in die Altersrente gesondert beantragen?
Christian Schultz
am 14.04.2022Hallo Edgar, normalerweise stellt die Deutsche Rentenversicherung den Wechsel von selbst fest - auch ohne Antrag. Sie können aber gern noch einmal bei der DRV nachhaken, ob Sie irgendetwas unternehmen müssen.
Sokrates
am 11.04.2022Hallo,
mein Erwerbsminderungsantrag läuft, derzeit bin ich im nahtlosen ALG 1.
Heute wurden meine bereits bereitete Frau und ich gerne nach Frankreich ziehen.
Ist das problemlos während des laufenden Verfahrens möglich oder gibt es Nachteile bzw. Verbote?
Christian Schultz
am 12.04.2022Hallo Sokrates, für die Rente sollte das grundsätzlich kein Problem sein. Aber Sie wissen natürlich nicht, ob Sie die EM-Rente am Ende bekommen werden. Es kann sein, dass hierzu noch Besuche bei einem oder mehreren Gutachtern notwendig sein werden. Außerdem wird es Schwierigkeiten geben, das Arbeitslosengeld im Ausland weiterzubeziehen. Ich empfehle Ihnen in dieser Situation, dass Sie das noch einmal mit einem Experten durchsprechen.
Jadranka Neugebauer
am 14.03.2022Hallo!!! Ich bekomme ab 1.11.2021 Altersrente für Schwerbehinderte Menschen...Muss ich neue Antrag stellen wenn ich 66 Jahre bin für reguläre Rente?!danke..gruss
Christian Schultz
am 14.03.2022Hallo Jadranka, nein, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen läuft dann einfach weiter.
Sonja
am 23.02.2022Hallöchen, ich werde im Juni 56 Jahre alt, musste 1996 mit 30 Jahren in die Erwerbsunfähigkeitsrente. Damals wurde mir gesagt; das meine Altersrente so berechnet würde, als ob ich bis zum 65. arbeiten gewesen wäre. Meine Frage: „Stimmt das so.“
Ich finde nicht darüber im Internet, nur Bestimmungen ab 2021 aber von damals nicht.
Christian Schultz
am 24.02.2022Hallo Sonja, die Berechnung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt nach dem Beginn Ihrer EM-Rente. Wenn Sie diese schon vor Juli 2014 erhalten haben, bedeutet das eine Zurechnungszeit bis 60. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kommt-jetzt-auch-endlich-mehr-geld-fuer-den-bestand
Jürgen
am 06.02.2022Hallo,
ich bin 1957 geboren und habe die volle Erwerbsminderungsrente seit dem 1.10.2019 unbefristet.
Ich habe eine Gdb von 60 und spiele mit dem Gedanken die Rente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Abzüge sollte es ja nicht geben.
Habe ich sonst wie finanzielle Nachteile wenn ich diese Rente beantrage?
Jürgen
Jürgen
am 20.04.2022Ich frage mich warum hier einige Fragen unbeantwortet bleiben.
Gibt es eine Art von Zensur?
Die Fragesteller brauchen vielleicht unterstützung und haben sicherlich nicht aus Spaß hier eine Frage gestellt.
Christian Schultz
am 20.04.2022Hallo Jürgen,
wir hatten Anfang Februar eine technische Umstellung. In dieser Zeit habe ich keine Benachrichtigungen erhalten, wenn neue Kommentare eingegangen sind. Deswegen gab es auch keine Antwort - daher danke, dass Sie hier daran erinnern.
Auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es Abschläge. Es kommt darauf an, in welchem Alter Sie diese beantragen möchten. Richtig ist aber: Bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze gibt es keine Abzüge. Mehr zu dieser Rentenart finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Es kann Situationen geben, in denen Abschläge der EM-Rente auf die Altersrente übertragen werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich noch einmal kostenlos bei der DRV beraten lassen, wie es in Ihrer Situation aussehen würde.
Fuchs Liane
am 02.02.2022Hallo, ich bin im August 1961 geboren und habe eine Schwerbehinderung von 50%. Seit 01.10.2021 bekomme ich nun eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Auf dem Rentenbescheid wurde der Regelaltersrentenbeginn mit 15.02.2028 angegeben, d.h. ich bin dann 66,5 Jahre alt. Im Moment habe ich einen Hinzuverdienst von 450,-- Euro monatlich. Besteht die Möglichkeit, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung meine Altersrente bereits früher beantragen kann und damit auch unbegrenzt dazu verdienen darf? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon heute.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 20.04.2022Hallo Liane, Sie können mit Ihrem Jahrgang sogar schon mit 61 und 6 Monaten eine Altersrente beziehen, dann mit 10,8 Prozent Abschlag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Der unbegrenzte Hinzuverdienst ist jedoch erst ab der Regelaltersgrenze möglich. Vorher unterliegen Sie der dann gültigen Deckelung. Normalerweise sind das 6300 Euro im Jahr, aktuell gelten aber deutlich großzügigere Regelungen.
Anne Klein
am 16.01.2022Mein Lebenspartner (54 Jahre) bekommt seit ca. 12 Jahre volle EM Rente, unbefristet bis zur Altersrente. Er ist ein Bestandrentner. Ein Minijob wird ausgeübt. Aktuell liegt ein Angebot des Arbeitgebers vor etwas mehr zu arbeiten, (Fachkräftemangel) bei sehr gutem Verdienst. Die erlaubten Hinzuverdienstgrenzen würden nicht eingehalten werden können, deshalb dann kein Bezug mehr der EM Rente. Schwerbehinderung 50 GdB
Ohne Hinzuverdienst reicht es nicht zum leben.
wenn man einen Versuch starten würde die letzten 10 Jahre regulär zu arbeiten, welche Nachteile/Vorteile gibt es ?
Dank im Voraus Anne
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Anne, das Für und Wider müsste man sich genauer anschauen. Sollte es nicht klappen, müsste die EM-Rente im Anschluss wieder neu beantragt werden. Am besten lassen Sie sich persönlich beraten.
Erika Ertl
am 07.01.2022Hallo, ich bin 1960 geboren, beziehe seit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente und habe seitdem einen 450 € Job. Hier zahle ich jedes Monat in die Knappschaft Rentenbeiträge. Meine Frage , wird dadurch die Altersrente erhöht
Viele Grüße Ertl Erika
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Erika, ja - diese Beiträge erhöhen Ihre Rente.
TC
am 02.01.2022Hallo,
ich habe eine Frage,die meine Frau und mich schon lange beschäftigt.
Meine Frau ist seit 2017 voll Erwerbsunfähig und bezieht eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente. Sie ist 42 und wird steuermässig somit mit dem Satz für 2017 besteuert,da war ja ihr Rentenbeginn.
Was passiert nun,wenn sie ihre Regelatersgrenze erreicht hat und in die "normale Rente" wechselt,wie wird diese dann besteuert werden?
Wird der Rentenbeginn von 2017 zu Grunde gelegt oder dann voll Besteuert?
Christian Schultz
am 03.01.2022Zum Thema Steuern können und dürfen wir hier leider keine Auskunft geben.
Marita
am 20.12.2021Ich hätte heut auch mal eine Frage an Sie.
Ich bin Jahrgang 1959.
Ich habe von 2015 bis 6.2021 volle EM- Rente bezogen.
Mein neuer Antrag wurde abgelehnt.
Ich beziehe z. Z. ALG.
Im kommenden Jahr werde ich im Juni 63 Jahre.
Wenn ich dann einen Antrag auf Altersrente stellen würde ( 35 Versicherungsjahre habe ich) , gilt da bei mir auch noch der Bestandsschutz?
Ich hatte 24 Monate gelesen.
Meine Altersrente würde niedriger ausfallen, laut meinem letzten Bescheid.
Vielen Dank im Vorraus.
Christian Schultz
am 21.12.2021Hallo Marita, diese 24-Monats-Regel kenne ich nicht. Das heißt aber nicht, dass es solch eine Regelung nicht gibt. Wenden Sie sich am besten direkt an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marita
am 28.12.2021Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle Antwort.
Natürlich kann man nicht alle Paragrafen auswendig wissen.
Ich habe herausgefunden , dass es der § 88 Absatz 1 des SGB VI ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marita
Christian Schultz
am 03.01.2022Vielen Dank!
Arjen Bakker
am 30.11.2021Hallo Rentenberater !
ich bin einer von diesen nicht Benachteilgten.
Geburtsdatum 5. Oktober 1959.
Bei meinem Arbeitgeber bin ich seit dem 1.1. 1989
Arbeitsverhältnis: Laufend.
Hatte 22.Dez.2010 einen Arbeitsunfall, bekomme deswegen
20% Erwerbsminderungsrente der BGU.
Das sind zur Zeit ca. 750 Euro / Monat.
Darf ich die behalten nach Renteneintritt ? Da gibt es sehr viele Meinungen.
Danke und beste Grüsse ... Arjen
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Arjen, eine Rente der Berufsgenossenschaft kann mit der gesetzlichen Rente verrechnet werden. Ob und in welcher Höhe hängt jedoch vom Einzelfall ab. Am besten wenden Sie sich hier an die Deutsche Rentenversicherung.
Arjen Bakker
am 01.12.2021Bedankt !
Arjen
Biggi
am 30.11.2021Guten Tag, werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Einkommen gerechnet und haben demnach Einfluss auf die Rente? Egal welche Rentenart.
Danke Ihnen für eine Rückmeldung
Freundliche Grüße
Biggi
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Biggi, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen bei der Erwerbsminderungsrente nicht angegeben werden.
Klaus
am 20.11.2021Hallo,
Ich bin Jahrgang 1959 und war seit Oktober 2018 krank geschrieben. Nach Ende der Lohnfortzahlung hatte ich den Krankengeldanspruch voll ausgeschöpft. Mit Beginn der Arbeitslosigkeit im April 2020 hatte ich durch den Antrag auf medizinische Rehabilitation fiktiv den Antrag auf EM-Rente gestellt. ich bin 70% schwerbehindert und bekomme seit September 2021 volle EM-Rente.
Die nach Oktober 2018 an die Rentenversicherung gemeldeten Entgelte meines Arbeitgebers und der Krankenversicherung wurden nicht bei der Berechnung der EM-Rente berücksichtig.
Nachdem ich gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt hatte, erhielt ich von der Rentenversicherung folgende Antwort:
Berücksichtigt werden bei der Rentenberechnung nur die Zeiten bis einschließlich des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist, dies heißt bis zum 31.10.2018.
Die nach diesem Zeitpunkt liegenden rentenrechtlichen Zeiten werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt, zum Beispiel der einer Altersrente.
Als einzige Rechtsgrundlage wird auf Paragraf 99 Abs. 1 SGB VI verwiesen. In diesem Paragraf ist lediglich der Beginn der Rente geregelt.
Werden die gemeldeten Entgelte für die Beitragszeiten von November 2018 bis März 2020 bei der Berechnung der Altersrente berücksichtig? Ich vermisse dazu die Angabe der Rechtsgrundlage im Schreiben der Rentenversicherung.
Viele Grüße Klaus
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Klaus, wir können hier im Forum leider keine Rechtsberatung leisten. Aber grundsätzlich ist es so: Bei der Altersrente werden alle Zeiten berücksichtigt, auch die von Kranken- oder Arbeitslosengeld. Wenn Sie das vertiefen möchten, sollten Sie entweder einen Termin bei der DRV machen, das ist kostenlos. Oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Fred
am 11.10.2021Hallo ans Team,
Ich bin 55 Jahre und beziehe seit Juli 2018 eine volle EMR. Wann würde die Altersrente greifen.
Gruß Fred
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Fred, spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze. Wann die ist, können Sie in der in der letzten Tabelle in diesem Beitrag sehen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-versicherungsjahre-oder-sb-ausweis-wann-kann-ich-frueher-in-rente
Sylvia
am 06.10.2021Hallo kann man die normale Altersrente schon vorher bekommen , bekomme seit meinem 25 . Lebensjahr volle Erwerbsminderungsrente ich bin jetzt 36 Jahre alt
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Sylvia, die Regelaltersrente nicht. Aber es gibt ja verschiedene Formen der vorgezogenen Altersrente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Klaus
am 14.09.2021Guten Tag,
Seit dem 31.01.2019 erhalte ich eine EM Rente, die bis spätestens zum Erreichen der Regelaltersgrenze (31.10.2031) weiterläuft (Dauerrente).
Zudem bin ich schwerbehindert (60%).
Nun möchte ich 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Die EM Rente würde somit nahtlos in die Altersrente für Schwerbehinderte übergehen. Die 35 Versicherungsjahre hatte ich schon vor beantragter EM Rente erfüllt.
Meine Frage:
Habe ich das richtig verstanden, dass die Rente wegen Schwerbehinderung (ab GdB 50) bei nahtlosem Übergang von EM Rente in Altersrente wegen Behinderung nicht geringer ausfallen kann als die EM Rente, weil die 10,8% Abschlag schon bei der EM Rente erfolgt waren?
Oder:
Wird die Altersrente für Schwerbehinderte dann niedriger als die EM Rente ausfallen (erneuter Abschlag von 10,8%) oder bleibt die Höhe gleich (habe während der EM Rente nichts hinzuverdient und auch sonst keine zusätzlichen Anwartschaften gesammelt) ?
Christian Schultz
am 14.09.2021Hallo Klaus, wenn Sie fünf Jahre früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, bedeutet das einen Abschlag von 10,8 Prozent. Da kommen Sie nicht drum herum.
Bei der Frage, ob diese vorgezogene Altersrente dann geringer ausfallen könnte, bin ich mir nicht ganz sicher. Lassen Sie sich das am besten einmal kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung vorrechnen.
Eggers
am 06.07.2022Guten Tag,
habe die Beantwortung dieser Frage auch nicht verstanden. Wenn man schon einen Abzug 10,8 % auf Erwerbsminderungsrente hat und nun vorzeitig in Rente geht bei diesem Zeitpunkt ein Abschlag von 10,8 % wäre muss dieser nochmals gezahlt werden? Er ist ja bei der Erwerbsminderungsrente schon in Abzug.
Christian Schultz
am 07.07.2022Ja, das wäre der Fall. Daher macht es eigentlich keinen Sinn, in die vorgezogene Rente zu gehen. Man sollte sich unbedingt individuell beraten lassen.
Mechthild Schulte
am 02.09.2021Hallo,
ich (62) bekomme bis Ende 01.22 volle Erwerbsminderungsrente (3 Jahre)
Ich habe einen Antrag auf Weiterzahlung zugesendet bekommen, sowie einen Antrag zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Muß der noch mal komplett gestellt werden wie am Anfang?
mfG Mechthild
Christian Schultz
am 03.09.2021Hallo Mechthild, das müsste man sich anschauen, um Ihre Frage genau zu beantworten. Fragen Sie am besten direkt beim Sachbearbeiter der DRV nach.
Christa
am 19.08.2021Haloo ans team,
Bin emrentner und habe von meinem, mittlerweile, ex-arbeitgeber eine abfindung bekommen... da die steuern darauf exorbitant sind, hätte ich gerne was in die staatliche altersrente eingezahlt um es von der steuer abzusetzen... aber auf antrag paragraph 187 eine ablehnung bekommen !
Darf ich als emrentner eine Basis/Rürup rente/Versicherung abschließen und hier nur für heuer eine Einmalzahlungen leisten ? Falls ja , da ich ausser renten kein einkommen habe , dann den höchstbetrag von 25787 euro zahlen und den zu 92% von der steuer absetzen ??? Sehe ich dass so richtig ???
Mfg Christa
Christian Schultz
am 20.08.2021Hallo Christa, das kann ich Ihnen leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marie
am 08.08.2021Hallo,
nach einer Krebsoperation habe ich mit 62 Jahren Schwerbehinderung 50% und beziehe ab 01.08.21 Rente wegen Schwerbehinderung.
Muss aber Abzüge in Höhe von 6,6% in Kauf nehmen.
Jetzt habe ich von der Rentenversicherung (da ich nach der Reha als dauerhaft arbeitsunfähig eingeschätzt wurde) den Hinweis bekommen dass ich Aussicht auf Erhalt einer EU Rente hätte, die nun auch beantragt habe.
Wird sie genehmigt, erhalte ich diese (höhere) Rente statt der genehmigten Rente für Schwerbehinderte.
Allerdings gibt es ja auch hier Abzüge...
Soweit, so gut, wenn es klappt.
Folgende Frage:
Die EU Rente muss dann ja mit 66 Jahren und 2 Monaten (bin Jahrgang 59) in reguläre Rente umgewandelt werden.
Welche Rente sollte ich wann beantragen?
Ich hätte mehrere Möglichkeiten, denke ich:
Reguläre Altersrente: ab 01.06.2025,
also mit 66 Jahren 2 Monate
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
ab 01.04.2024, also ab 65 Jahren
Aber auch wegen Schwerbehinderung 50%:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
ab 01.04.2024
Was wäre für mich das Günstigste?
Christian Schultz
am 09.08.2021Hallo Marie, lassen Sie sich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung Ihre prognostizierte Rentenhöhe für die jeweiligen Varianten vorrechnen. Eine Entscheidung kann man nur auf dieser Basis treffen.
Kati Frey
am 03.08.2021Hallo und guten Tag,
Ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und hoffe Sie können mir behilflich sein. Ich bin Okt.1958 geb. (also in 2 Monaten 63 Jahre) und habe die volle Erwerbsminderungsrente seit 2017 rückwirkend seit April 2016 mit 10,8% Abschlag längstens bis 01.November 2024 . Ab da bekäme ich die altersrente ( Die 35 Jahre habe ich voll ( mit voll und Teilzeit Arbeit) ! Meine frage: Wäre es möglich jetzt schon die altersrente zu beantragen und die EM Rente zu beenden ( geht das überhaupt mit nur 30% Beeinträchtigen) oder wäre es sinnvoller noch zu warten?? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Antwort! (Ich trau mich nicht die Rentenversicherung zu fragen)
Vielen Dank im voraus!
Kati Frey.
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Kati, Sie können theoretisch die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen - ab dem 63. Geburtstag. In Ihrem Fall wären das dann dauerhaft 10,8 Prozent Abzug. Ob es sinnvoll ist, muss man sich aber immer im Gesamtkontext anschauen. Das können wir hier im Forum nicht leisten, nur in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Fritz Döhler
am 01.08.2021Hallo ich beziehe rückwirkend ab dem 1.8.2019 eine EM Rente befristet für 2 Jahren. Ab dem 1.8.2021 wurde Sie mir weiter für 2 Jahren gegeben.
Das heist ich muß 2023 wieder verlänger vielleich bekomme ich das wieder 2 Jahren.
Ich bin März 1963 geboren und könnte mit 61 Jahren und 10 Monaten in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderten was ich auch bin.
Meine frage ist bei der EM Rente wurde mir 10,8 % Abschläge abgezogen bekomme ich bei der vorgezogende Altersrente noch mal zusätzlich 10,8 % Abschläge abgezogen oder gibt es die Abschläge nur einmal`?
Christian Schultz
am 02.08.2021Hallo Fritz, es gibt keinen doppelten 10,8-Prozent-Abschlag, der bisherige Abzug wird dann einfach auf die Altersrente übertragen.
Christine
am 28.07.2021Hallo , ich habe ca 35 Jahre gearbeitet und beziehe seit 10 Jahren eine unbefristete volle EM Rente . Ich bin 12/1960 geboren und habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 90 % . Wann kann ich auf meinen Behindertenausweis die reguläre Altersrente beantragen ?
Christian Schultz
am 28.07.2021Hallo Christine, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit 64 und 4 Monaten ohne Abschlag beziehen. Wenn Sie früher in Rente wollen, kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Da Sie aber direkt von der EM-Rente in die Altersrente wechseln, sollten Sie noch einmal bei der Rentenversicherung nachfragen. Es gibt Situationen, in denen der Abzug der EM-Rente auf die Altersrente übertragen wird.
Barbara
am 27.10.2022Hallo Herr Schultz,
könnten Sie bitte Beispiele nennen, bei denen die Abzüge aus der EM-Rente NICHT in die Rente für Schwerbehinderte übertragen werden.
Danke.
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Barbara, kann ich leider nicht. Dazu habe ich verschiedene Berichte gehört. Ich denke, ich bespreche das noch einmal mit Kollegen und veröffentliche dann einen ausführlichen Artikel - genau zu dieser Frage.
Cornelia Freier
am 25.07.2021Hallo
Ich bin 61 Jahre alt und bekomme seit 2014 volle Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage. Bekomme ich automatisch meine Altersrente.? Und wie sieht es mit der grundrente aus?Muss man die extra beantragen. Hoffe sie können mir helfen
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Cornelia, die EM-Rente läuft bei Erreichen der Regelaltersgrenze aus, trotzdem müssen Sie die Altersrente beantragen. Am besten machen Sie dazu noch einmal einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bei der Grundrente wird Ihr Anspruch automatisch überprüft: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundrente-muss-ich-einen-antrag-stellen
Lothar
am 18.07.2021Hallo,
ich beziehe seit 2007 die volle Erwerbsminderungsrente, bin Jahrgang 1960.
Kann ich jetzt schon die vorgezogene Altersrente beantragen und würde das finanziell große Nachteile bringen?
Ich würde mich so sicherer fühlen da ich Angst habe, das ich bei dem Übergang von EM-Rente zur Regelaltersrente womöglich finanziellen Ausfall habe, wenn die nicht pünktlich alles bearbeiten. Miete etc. muss ja bezahlt werden.
Ein weiterer Grund ist, mein Augenlicht lässt nach und ich weiß nicht ob ich bis dahin mit den kleingedruckten Formularen noch Herr werde....Motto...besser jetzt alles erledigen;-)
Danke euch Lieben und viele Grüße Lothar
Christian Schultz
am 19.07.2021Hallo Lothar, ohne Schwerbehindertenausweis können Sie frühestens mit 63 eine Altersrente beziehen, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wann der beste Zeitpunkt zum Antrag ist, sollten Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. An Ihrer Stelle würde ich das bei der Deutschen Rentenversicherung machen, das ist sogar kostenlos.
Sylvia Schlömer
am 14.07.2021Ich beziehe seit Juni 2017 volle EMR unbefristet. Die Entgeltpunkte wurden bis Mai 2017 berechnet. Da die Rente rückwirkend war, habe ich aber noch bis März 2018 versicherungspflichtig gearbeitet. Zwischenzeitlich habe ich auch noch einen Familienagehörigen 1 Jahr gepflegt. Dafür wurden auch noch Rentenbeitrage gezahlt. Werden dies Entgeltpunkte später auf die Altersrente angerechnet ?Ich bin jetzt 62 Jahre alt und seit 2007 50% schwerbehindert.
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Sylvia, alle erworbenen Entgeltpunkte erhöhen auch Ihre spätere Rente.
Stefan Abeling
am 25.06.2021Wenn ich die Altersrente nicht nahtlos zur EMR beantrage, werden dann die Abschläge neu berechnet? Bin Jahrgang 1965 und beziehe seit 2015 volle EMR.
Christian Schultz
am 28.06.2021Hallo Stefan, in diesem Fall würden die Abschläge der EM-Rente NICHT auf die Altersrente übertragen. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie hierzu einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung machen.
Gregor Knopp
am 02.06.2021Hallo Team, ich beziehe seit 2018 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, die bisher 1x verlängert wurde und somit bis zum 31.03.2024 läuft. Mein Geburtsdatum ist 14.08.1961 und werde somit im August 60. Ich habe (irgendwo) gelesen, dass man mit 60 direkt von der EM-Rente in die Altersrente wechseln kann, nach entsprechendem Antrag. Stimmt das?
Christian Schultz
am 04.06.2021Hallo Gregor, diese Regelung kenne nicht. Nach meinem Kenntnisstand können Sie mit Baujahr 1961 frühestens mit 61 und 10 Monate in Rente - und das auch nur mit Schwerbehinderung und einem Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
ralf
am 23.04.2022Hallo Christian,
weiter oben schreiben sie ein doppelten Abzug gibt es nicht.
hier nun das dann nochmals 10,8% bei rente Gbd +50% hinzukommen.
meint das alles em Rentner bekommen wenn sie dann in altersrente gehen die 10,8% abzug noch on top ?!? sonnst macht das ja keinen sin irgendwie
Christian Schultz
am 24.04.2022Hallo Ralf, wichtig zu wissen ist: Wenn Sie lückenlos von der EM- in die Altersrente wechseln, kann die Altersrente nicht niedriger als die EM-Rente sein. Egal, welche Abschläge hier noch eine Rolle spielen. Zu den Abschlägen und wie diese übertragen werden, machen wir in naher Zukunft noch einmal einen detaillierten Beitrag.
Sobaniec Richard
am 25.05.2021Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich bin Jahrgang 1959 und seit 2004 Erwerbsminderungsrentner . Seit 2008
arbeite ich in einer wfbm und zahle durch die wfbm in die Rentenkasse ein .
Würde ich mehr Altersrente als Erwerbminderungsrente bekommen .
Christian Schultz
am 26.05.2021Hallo Richard, diese Frage kann Ihnen nur die Rentenversicherung beantworten. Fragen Sie dort nach einer aktuellen Renteninformation.
Isabel Lin
am 23.05.2021Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Behauptung Das man nach Ablauf der Erwerbsminderungrente einen Antrag auf Altersrente
stellen soll ist nicht Richtig den es gibt denn $ 115 Absatz 3 SBG 6 darin heißt es wenn ein Versicherter eine Erziehungsrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist diese bei erreichen der Regealtersgrenze von Amtswegen in Altersrente umzuwandeln. So steht e im Gesetz.
Martin Herter
am 23.05.2021Hallo, ich habe eine Frage zum Übergang von einervollen Erwerbsminderungsrente von beispielsweise 1.500 Euro monatlich in die Regel-Altersrente und dabei zur Anrechnung von Hinzuverdienst.
Angenommen, der EM-Renter erreicht zum 1.7. eines Jahres die Regel-Altersrente. Er hat in diesem Jahr noch eine Hinzuverdienst zur EM-Rente in Höhe von 12.300 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 6.300 Euro kommen also in diesem Jahr noch 6.000 Euro mit 40% zur Anrechnung, also zum Abzug von der EM-Rente. Das wären 40 % von 6.000 Euro, also 2.400 Euro.
Werden diese 2.400 Euro auf die 12 Monate umgelegt? Dann würden 2.400/12, also 200 Euro brutto von jedem Monatsbetrag der EM-Rente abgezogen. Es würden also für die 6 Monate bis zum 1.7. insgesamt 6 Abzüge von 200 Euro, also insgesamt ein Abzug von 1.200 Euro von der EM-Rente erfolgen.
Oder ist es anders und der Abzug von 2.400 Euro wird komplett auf die ersten 6 Monate umgelegt und es erfolgt dann monatlich ein Abzug von 2.400/6, also von 400 Euro pro Monat, also ein Gesamtabzug von der EM-Rente in Höhe von 2.400 Euro von der EM-Rente?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 25.05.2021Hallo Martin, das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Fragen Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annegret
am 09.05.2021Guten Tag,
bin Jahrgang 1961 und schwerbehindert (60 GdB). Ich beziehe seit dem 01.09.2018 volle EM-Rente (sog. Arbeitsmarktrente), die jetzt bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Ohne Abschläge könnte ich die Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.11.2025 in Anspruch nehmen. Da meine EM-Rente jedoch bereits um 10,8% gemindert ist und diese Abschläge - wie oben zu lesen war - in die Altersrente übernommen werden, könnte ich doch bereits zum 01.11.2022 nahtlos in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln (die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt). Da die Altersrente geringer wäre als meine jetzige EM-Rente, müsste diese bei einem nahtlosen Übergang aufgrund des Bestandsschutzes doch in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden. Sehe ich das richtig oder gibt es da einen Haken?
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Annegret, wie können wir keine individuellen Anfragen beantworten. Ihren persönlichen Fall können Sie aber gern im Rahmen unserer Sozialberatung - anhand Ihrer Unterlagen - bei meinen Kollegen prüfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annette
am 08.05.2021Guten Tag,mein Name ist Annette,bin gerade 59 geworden.Bauj.1962.
Beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente seit 2019,und muss demnächst zum med.Dienst der Rentenkasse(habe einen Wiederantrag gestellt ,weil meine Rente zum 31
5.2021 ausläuft)Schon im letzten Jahr musste ich diesen Antrag stellen,weil ich immer befristet für ein Jahr bekommen habe.
Habe 50% Schwerbehintertenausweis,ohne Merkmale.
Wäre es möglich(habe 33 Jahre voll)
mit allen Abzügen schon ab 61Jahren und 8 Monaten in Rente zu gehn.
Und wann müsste ich diesen Antrag dann stellen.Könnte ich dass jetzt schon machen?
Ich habe Angst,dass ich meine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert bekomme,warum auch immer.
Und habe auch keine körperliche und psychische Kraft mehr zum Arbeitsamt zu gehen und das ganze Prozedere wie 2019 nochmal durch zu machen.
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Annette, mit Jahrgang 1962 können Sie frühestens mit 61 und 8 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Mit dem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent. Dafür ist eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich. Ob Sie die erfüllt haben, steht in der Rentenauskunft.
alpen
am 14.06.2021Hallo Annete,
Sie haben zwei Möglichkeiten mit der Schwerbehindertenausweis zur Altersrente zu gehen.
1.Möglichkeit:
Sie haben recht vollendeten 61 Jahren 8 Monaten Altersrente zu gehen(mit der Abzüge).Aber da gibt es Voraussetzungen:
1- Ein Schwerbehindertenausweis
2-Ein Nachweiß, dass Sie 35 Jahre voll gearbeitet haben(unter 35 Jahren gibt es keine Rente).Wenn Sie falls Mutter sind Erziehungsjahre werden auch mitgezählt.
2.Möglichkeit:
Mit der 64 Jahren 8 Monaten ohne Abzüge Altersrente zu gehen.Da braucht man wieder gültigen Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre Nachweis.
Wenn Sie falls 35 Jahre nicht Nachweisen können,müssen Sie solange(mindestens 9 mal) bis zum Rentenalter erreicht haben EM-Rente verlängern lassen.Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
LG
Tobias
am 05.05.2021Hallo, ich bräuchte eine Auskunft bezüglich "Volle Erwerbsminderungsrente".
Ich habe einen GdB von 100 % und eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Wie ist das nun??
Wenn ich wegen meiner Krankheit nicht mehr als 3 Std. / tägl. arbeiten könnte, wird dann die "Volle Erwerbsminderungsrente" hochgerechnet als ob ich Altersrente beziehe?? Ich bin erst 40 Jahre alt... Bein meinem Nachbarn ist es der Fall, dass er eine Hochrechnung bekommen hat und keine 600 Euro Rente + Grundsicherung..
Daher wäre ich um eine Auskunft dankbar.
Christian Schultz
am 06.05.2021Hallo Tobias, die volle Erwerbsminderungsrente ist doppelt so hoch wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mit Ihrer zukünftigen Altersrente hat das erst einmal nichts zu tun.
Beate
am 10.04.2021Bin 56 Jahre, mein Lungen Problem wurde durch pathologisch bestätigt, dass meine Lunge durch Ammoniak zerstört wurde, ich habe als 14jährige junge Frau in der LPG ( Tierproduktion) gearbeitet. Es wurde als Berufskrankheit Diagostiert, auch die Berufsgenossenschaft hat es Abgelehnt. Denn es sei aus DDR Zeiten nicht nachzuweisen.
Danke
Beate.
Angelika
am 06.04.2021Hallo, ich bin Jahrgang 1962 und seit 2003 in EU Rente. Ich bin 50% schwerbehindert. Wann wäre der reguläre Rentenbeginn.? Bei einem nahtlosen Übergang in die Altersrente muss ich Abzüge hinnehmen. Wenn die Altersrente später beginnt, gibt es dann auch Abzüge?
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo Angelika, bei Ihrem Jahrgang beginnt die Regelaltersrente mit 66 und acht Monaten. Dann läuft die EM-Rente aus, für die Altersrente müssen Sie einige Monate vorher einen Antrag stellen.
Das mit den Abzügen kann ich ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beantworten. Dazu können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ulrike
am 30.03.2021Nachtrag zu meiner 1. Frage:
Hallo! Wie hoch ist etwa der durchnittliche Wert der Zurechnungszeit zu beziffern!
(in Euro). Danke! Ich möchte Abwägen, ob sich der Aufwand der Beantragung lohnt!?
Christian Schultz
am 31.03.2021Das kommt auf Ihren bisherigen Verdienst an, da müssten Sie bitte direkt bei der Rentenversicherung nachfragen.
Schwalbe Ramona geb.18.08.1959
am 27.03.2021Habe seid 2006 EWMR und 40%Behinderung, kann ich mit 63 in die Rente
Christian Schultz
am 29.03.2021Hi Ramona, Sie können nach 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente. Allerdings nur mit Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Gaby Jirjahn
am 20.03.2021Hallo, ich bin Jahrgang 1957 und bekomme seit 20 Jahren eine EMR. Wann kann ich in die Altersrente? Habe 30 Prozent Schwerbehinderung. Wird die Altersrente genau so hoch sein wie die jetzige EMR? Ich habe lange in Minijobs gearbeitet.
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Gaby, Ihre Altersrente kann beim nahtlosen Wechsel aus der EM-Rente nicht niedriger sein. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Ihrem aktuellen GdB allerdings nicht beziehen, dafür ist ein GdB von mindestens 50 notwendig.
Die frühstmögliche Rente wäre also über die Altersrente für langjährig Versicherte machbar, dann aber mit Abschlag. Jeder Monat vor Ihrer Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) kostet dann 0,3 Prozent Abschlag.
Güttler, Ingrid
am 20.03.2021Hallo,
mein Name Ingrid Güttler,
ich bin am 01. Februar 65 Jahre geworden und bekomme seit 2011 eine EU - Rente. Wann muss ich die Altersregelrente beantragen ? Seit Beginn der EU - Rente ( unter 2 Std. ) erwerbsfähig, habe keine Tätigkeit mehr ausgeführt. Kann die Altersrente höher als die EU - Rente werden ? Ich bitte um Rückantwort. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Güttler
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Ingrid, die Altersrente kann nicht niedriger als die EM-Rente sein. Höher schon. Wann genau Sie welche Altersrente beantragen, müsste man sich individuell anschauen - das hängt von mehreren Faktoren ab. Lassen Sie sich am besten zunächst kostenlos bei der Rentenversicherung beraten.
Heiko Lengerer
am 14.03.2021Hallo,
ich bin 56 und erhalte seit 2015 Teilerwerbsminderungsrente (10,8% Abzug!!). Weiterhin arbeite ich 19,5 h in der Woche. Erhöhen die von mir seitdem erworbenen Entgeltpunkte meine Altersrente in Umfang 1:1 oder werden auch hier Abzüge wirksam?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Heiko, die Entgeltpunkte durch Ihren Job werden nicht gekürzt. Abzüge gibt es ja nur beim Antrag zur Rente - also in Ihrem Fall bisher bei der EM-Rente. Das kann auch in Zukunft in Frage kommen, etwa wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beantragen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Barbara
am 14.03.2021Hallo,
der Bundesrat hatte beschlossen,das EM-Rentner deren Rente im Jahr 2001 begonnen hat eine Zurechnungszeit vom 60.zigsten auf den 62.zigsten bei der Regelaltersrente zu berechnen.
Gilt dieses noch? Bei der Rentenversicherung konnte man mir keine Antwort darauf geben.Ich gehe nahtlos von der EM-Rente in die Regelaltersrente am 1.7.2021.
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Barbara, bei den Zurechnungszeiten für die EM-Rente hat es in den letzten Jahren mehrere Anpassungen gegeben, die allesamt nur für Neurentner gelten. Diese sind allesamt nach wie vor gültig.
Ralf
am 08.03.2021Hallo und guten Tag,
Die Altersgrenze habe ich erreicht, kann ich meine volle EM-Rente in die Altersrente "umwandeln" oder muss ich vollumfänglich den Antrag "R100" stellen, bitte?
Vielen Dank und besten Gruß.
Christian Schultz
am 08.03.2021Hallo Ralf, einfach bei der Rentenversicherung anrufen. Die nennen Ihnen das richtige Formular.
Elke
am 01.03.2021Hallo, ich beziehe eine volle EM-Rente, die bis zum31.07.2023 befristet ist. Bin im Juli 1959 geboren und 50% schwerbehindert. Kann ich dann ab August 2023 in die Rente gehen mit 0,6%Abschlag und fällt diese dann geringer aus als meine jetzige EM-Rente?
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Elke, die Altersrente kann beim nahtlosen Wechsel von der EM-Rente nicht niedriger sein. Beim Abschlag müsste man sich das genau anschauen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das direkt und kostenlos mit der Rentenversicherung besprechen.
Gary
am 27.02.2021Hallo, wenn man eine volle oder halbe EM Rente (befristet oder unbefristet) bekommt, wie verhält sich das mit den Abschlägen bezogen auf die Altersrente?.... wenn man vor der Altersrente z.b. 4 Jahre wieder voll gearbeitet hat?...also keine EM Rente mehr bezogen hat.
Werden dann trotzdem die Abschläge der damaligen EM Rente mitgezogen und von der Altersrente abgezogen wenn man regulär mit 67 in Altersrente geht?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Gary, die Abschläge der EM-Rente können nur auf die Altersrente übertragen werden, wenn der Übergang nahtlos ist. Wenn Sie in der Zwischenzeit gearbeitet haben, haben Sie beim Rentenstart mit 67 keine Abschläge zu befürchten.
metin
am 26.02.2021was ist daran wer 33 jahre gearbeitet hat und erwerbminderung hat . eine rente als 1250. euro bekommt, wie geht das ?
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Metin, möglicherweise würde das eine kleine Aufstockung geben. Das muss die Rentenversicherung aber noch individuell prüfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen
Wolfgang Schultheis
am 18.02.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1955 und seit 2009 erwerbsunfähig verrentet mit GdB 60. Inzwischen beziehe ich eine Altersrente für Schwerbehinderte. Zum März erreiche ich die Altersgrenze für die Regelaltersrente. Wäre es ggf. sinnvoll für mich einen Rentenwechsel vorzunehmen und in die normale Regelaltersrente zu wechseln oder könnte das u.U. Nachteile für mich beinhalten?
Bei der Rentenberatung vor knapp 2 Jahren sagte man mir, dass das automatisch geschehen würde. Öh, nö. Ich komme lediglich aus der diskriminierenden Einkommensbeschränkung heraus. Ansonsten bleibe ich in der Altersrente für Schwerbehinderte.
Falls der angefragte Wechsel für mich ungünstig wäre, wie sieht es denn dann aus mit der Anrechnung von Rentenbeiträgen die ich, falls erwerbstätig, freiwillig leisten würde.
Danke schon mal im Voraus für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo Wolfgang, Ihr Anliegen habe ich nicht ganz verstanden. Es mag sein, dass die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze anders heißt. Aber die möglichen Abschläge bleiben ohnehin bestehen. Wer einmal eine vorgezogene Altersrente erhält, behält die Abzüge ein Leben lang.
Etwaige Ausgleichszahlungen können Sie schon vorher leisten. Wie das geht, erfahren Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Gizela
am 16.02.2021Ich habe Erwerbsminderung Rente bis ende Jahr .Ich muss antrag stellen wegen Grund Rente oder kommt automatisch Altes Rente
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Gizela, wenn die EM-Rente weitergezahlt werden soll, müssen Sie einen Antrag stellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/befristete-em-rente-verlaengern-wann-ist-der-beste-zeitpunkt
Christian Schultz
am 10.02.2021Hi Mario, Sie sind ja noch keine 60 Jahre alt. Die früheste Altersrente (mit Schwerbehindertenausweis) gibt es für Ihren Jahrgang mit 61 Jahren und zehn Monaten - allerdings nur mit hohem Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Mario
am 10.02.2021Hallo ich bin Jahrgang 1963 und beziehe seit Mai 2014 befristete volle Erwerbsminderungsrente die Ende Juni diesen Jahres ausfäuft. Ist es möglich diese vor Ablauf Juni 2021 in Altersrente umzuwandeln?
Vielen Dank im voraus
M. Herbers
am 05.02.2021Guten Tag,
Ich beziehe auf Grund einer Berufskrankheit seit 1991 eine Dauerrente RVO §580 581 1585 abs 2. Ich arbeite nach einer 3 jährigen Umschulung seit 1994 voll, und hab seitdem keine Ausfallzeiten sprich meine vollen Rentenbeiträge gezahlt. Ich bin 54 Jahre alt und gehe somit mit 67 in die Rente.
Zu meiner Frage. Wie lange wird meine Dauerrente (Erwerbsminderungsrente) gezahlt ? bzw. wenn diese in meine Alterrente umgewandelt wird, wie wirkt sich das auf die Höhe meiner Regelrente aus ? Es ist noch Zeit, möchte mich aber jetzt schon mit dem Thema Rente auseiandersetzen und beraten lasse.
vielen Dank
Christian Schultz
am 05.02.2021Hallo, die unbefristete Erwerbsminderungsrente kann bis zum Eintritt in die Altersrente gezahlt werden. Wenn der Rententräger keine Anzeichen sieht, dass sich Ihre gesundheitliche Situation groß geändert hat, kommt das häufig vor.
Beim Wechsel von der EM- in die Altersrente kann es vorkommen, dass Abschläge übertragen werden. Aber das müssten Sie für Ihre Situation bitte individuell klären lassen. Zum Beispiel direkt bei der Rentenversicherung.
Tenna
am 30.01.2021Hallo,
mein Bruder und seine Frau beziehen volle Erwerbsminderungsrenten. Sie haben nie gearbeitet und folglich keine Rentenbeiträge gezahlt. Soweit ich es den Bescheiden entnehmen kann, wurden nur Beiträge für die Pflegeversicherung geleistet. Wenn er in ca. 12 Jahren das Rentenalter erreicht - wovon wird er dann leben? Bekommt er eine Altersrente oder Hartz IV?
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Tenna, da müsste man sich das Rentenkonto anschauen. Auch durch Kindererziehung und/oder häusliche Pflege etc. werden Zeiten für eine Altersrente erreicht. Falls er wirklich keine fünf Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto gibt, käme wohl die Grundsicherung im Alter in Betracht.
Tenna
am 19.02.2021Ich danke für die Antwort. Meine Bruder und seine Frau sind geistig behindert. Die Erwerbsminderungsrenten sind vmtl. höher als die Grundsicherung. Ich meine gelesen zu haben, dass niemand schlechter gestellt werden darf? Gilt das dann also für sie nicht?
Christian Schultz
am 03.03.2021Die Altersrente ist beim nahtlosen Wechsel nicht geringer als die EM-Rente. So ist es normalerweise. Aber Ihr Bruder müsste auch jedes Jahr eine Renteninformation bekommen, da finden Sie die prognostizierte Rente. Fragen Sie sonst einmal direkt bei der DRV nach.
Marianne Burkhardt
am 30.01.2021Guten Tag,
mein Jahrgang: 1945. Ab 05.2007 erhielt ich eine volle Erwerbs- Minderungsrente.
Meine Regelaltersrente begann 11.2010. die prozentuale Reduzierung aus der EM -Rente wurde leider voll in die RegelAltersrente übernommen. Mitteilung von 2012: Alle dies bzgl. Klagen waren abgewiesen. In späteren Jahren dagegen amortisierte sich die Kürzung wg. EM Rente wieder, aber nicht für meinen Jahrgang. Das ist eine große Ungerechtigkeit.
Meine Frage: Bleiben neben den o.a. dauerhaften finanziellen Kürzungen auch die Einschränkungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen? Ist mir weiterhin die zugebilligte Arbeitszeit von drei Stunden tgl. auferlegt? Oder fällt diese mit Eintritt in die Regelaltersrente weg??? Für Ihre Antwort bin ich dankbar.
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Marianne, hier mal eine gute Nachricht: Wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben - und das haben Sie mit Ihrem Jahrgang deutlich - können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen.
Andre Raymond
am 28.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 07/1962 und seit 03/2012 beziehe ich volle und unbefristete EMR.Mein GdB beträgt 80.Wann kann ich meine RAR beantragen und um welche Abschläge muß ich fürchten?
Bin schon länger Mitglied beim SOVD, da ich aber schwer gehbehindert bin ist ein Besuch in einem Ihrer Beratungsstellen immer ein ziemlicher Umstand für mich, daher wäre es schön, wenn siemir auf diesem Wege helfen können.
LG Andre
Christian Schultz
am 29.01.2021Hallo Andre, wir haben eine gute Übersicht zu den Renteneinstiegen nach Jahrgang erstellt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Abschläge: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Vera Weber
am 27.01.2021Vielen Dank für ihre schnelle Antwort und wie komme ich zu einer Sozialberatung in meiner Nähe? Der medizinische Dienst vom Arbeitsamt hat festgestellt, dass ich nur noch höchstens 15 Stunden in der Woche arbeiten könnte und somit nicht vermittelbar wäre. Sollte die Erwerbsminderungsrente jetzt genehmigen werden, kann ich dann trotzdem die Rente im August beziehen, mit 63 Jahren und 10 Monaten? Mit freundlichen Grüßen Vera
Christian Schultz
am 27.01.2021Unsere Sozialberatungsstellen finden Sie hier: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Vera Weber
am 27.01.2021Hallo , habe eine Frage und vielleicht können sie mir helfen.War krank geschrieben und wurde jetzt ausgesteuert, war im September 63 Jahre und habe meine 45 Jahre erreicht.Es fehlen noch 10 Monate bis zur Rente ohne Abzüge .Würde im August in Rente gehen. Jetzt bin ich Arbeitslos und soll einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen.Meine Frage , kann ich dann trotzdem im August in meine Rente für langjährig Versicherte gehen oder dann erst mit 65 und 11 Monate.
.
Christian Schultz
am 27.01.2021Hallo Vera, ohne Abzüge können Sie auch nach 45 Jahren Wartezeit erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Wie sich das nun mit der EM-Rente verhalten würden, müsste man sich allerdings im Detail anschauen - am besten in unserer Sozialberatung.
Christiana Rolfes
am 20.01.2021Hallo,
Ich bin Christiana ,Jahrgang 7/1961 und beziehe seid 2009 volle Erwerbsminderungsrente mit 50%! Ich gehe am 1.1.2028 in Altersrente! Ich habe 2 Kinder (1988 und 2002 geboren) ,habe seid 9/2006 nur einen 450,00 Euro Job und habe auch weniger als 30 Jahre voll gearbeitet! Ich bekomme heute 960,00 Euro Erwerbsminderungsrente! Muss ich Inflation mit eingerechnet bei Altersrenteantritt im Januar 2028 mit sehr hohen Abzügen rechnen? Liebe Grüße Christiana
Christian Schultz
am 20.01.2021Hallo Christiana, welche Abschläge Sie bei der Altersrente haben, hängt nicht zuletzt von der Rentenart ab. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Daher können wir Ihre Frage nicht so einfach beantworten.
Angelika Kox
am 12.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 11/1956, bekomme seit 06/2001 unbefristet volle EMR und der GdB ist 70.
Meine Regelaltersrente wird ab 1.10.2022 beginnen.
Frage: Könnte ich eine Umwandlung meiner Erwerbsminderungsrente in Altersrente beantragen? Habe jetzt ja auch schon 10,8 % Abschlag. Oder werden es mehr?
Mich verwirrt eine gelesene Angabe von 63 J, 8 Monate!
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 13.01.2021Hallo Angelika, die Altersrente kann bei einem nahtlosen Wechsel aus der EM-Rente nicht niedriger ausfallen. Mit Jahrgang 1956 könnten Sie - falls 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind - auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Ab 63 Jahren und zehn Monaten wäre die ohne Abschlag, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 12.01.2021Eine Beratung bei uns ist natürlich auch per Telefon und Mail möglich. Dafür müssten Sie jedoch Mitglied im SoVD werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Lutz Rettke
am 11.01.2021Hallo, ich habe nach 540 Beitragsmonaten wegen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente beantragt und auch erhalten. Die Regelaltersrente, die ich jetzt mit 65,9 Lebensjahren erhalten soll, sieht vor, dass die Regelaltersrente genauso hoch ist wie die EM-Rente. Obwohl meine jetzt erworbenen Punkte wesentlich höher sind, diese wurden durch einem Zugangsfaktor auf die Punkte zum Zeitpunkt der EM-Rente gesenkt worden. Ich hatte 8 Monate absolut keine Einkünfte vor dem Erhalt der EM-Rente. Ist es korrekt, dass meinen Punkte durch den Zugangsfaktor gekürzt werde. Danke.
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Lutz, um eine fundierte Antwort geben zu können, müsste man natürlich den Bescheid sehen. Aber grundsätzlich kann das sein.
Lutz Rettke
am 12.01.2021Den Bescheid kann ich ihnen zusenden
Mario Treske
am 07.01.2021Hallo,
nach einem Hörsturz im rechten Ohr mit fast Taubheit erhielt ich einen Schwerbehinderungsgrad von 30.
Jetzt 5 Jahre später Hörsturz im linken Ohr mit mittelfristiger Schwerhörigkeit.
Ich haben einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Meine Tätigkeit als Berater kann ich so nicht mehr ausüben.
Bin derzeit krank geschrieben. Bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Ich werde jetzt 63.
Macht der Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 07.01.2021Hallo Mario, ob die Rentenversicherung Sie nun für erwerbsgemindert hält, ist unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass die DRV Ihre Arbeitskraft für den gesamten Arbeitsmarkt prüft. So schlimm es ist, dass Sie kaum noch etwas hören - eine volle EM-Rente werden Sie wohl nicht bekommen.
Eine andere Sache ist der Schwerbehindertenstatus, vielleicht sollten Sie da noch einmal einen neuen Antrag stellen. Wie auch immer Sie sich entscheiden - ich empfehle Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich vor einem Antrag professionell anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen.
Osman Beşiktaş
am 05.01.2021Ich beziehe voller erwerbsminderungsrente ab 2004 oder 2007 bis heute 60%habe ich behindertenausweis..beziehe 966 euro rente ..achso bin 1980 jahrgang ...wie bekomme ich altersrente wenn ich auch jetzt beantrage bekomme ich mehr rentengeld oder erst wenn ich alter von 67 jahre erreicht habe nach 67 jahre alt bin ?
Ich bedanke mich vorauss um ihre mühe und antwort..
Christian Schultz
am 06.01.2021Hallo Osman, mit Jahrgang 1980 können Sie erst in rund 20 Jahren eine Altersrente beantragen.
Roswitha Geisler
am 05.01.2021Wo finde ich online einen Antrag zur Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in Altersrente
Vielen Dank
R.Geisler
Christian Schultz
am 06.01.2021Hallo Roswitha, alle Antragsmöglichkeiten der DRV finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
Sedat
am 29.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit 9 Jahren volle-EM Rente und habe 80% Behinderungsgrad. In den letzten 7 Jahren hatte ich ein Minijob auf 450.-€ Basis(da wurde Teilweise ein Minibeitrag in die Rentenkasse eingezahlt)
Die Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate sind 360(bis Renteneintritt).
Ich bin Februar 1961 geboren und mein Regelaltersgrenze wird am juli 2027 erreicht.
Frage 1.) Wann kann ich frühstens meine EM Rente in Altersrente umwandeln(Mit Abschlag)?
Frage 2.) Wann kann ich frühstens in Altersrente Ohne Abschlag gehen?
Vielen dank für Ihre Bemühungen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Sedat
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Sedat, die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in diesen Tabellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Martina Klotz
am 26.12.2020Hallo Herr Schultz,
welcher Zeitpunkt wird für das Eintreten des "Leistungsfalls" festgelegt?
Beispiel: Wenn jemand seit Januar 2018 arbeitsunfähig erkrankt ist und zunächst 18 Monate Krankengeld, dann ALG 2 bezogen hat und nun in 2020 die EM Rente beantragen würde, wird dann als Eintritt des Leistungsfalls der Beginn der Erkrankung rückwirkend zum Januar 2018 festgelegt? Hätte dies dann eine geringere Zurechnungszeit bei der Höhe der EM Rente zur Folge? Und würden dann die von den Sozialträgern in die Rentenkasse eingezahlten Beiträge zurückgerechnet, so dass sich dann auch die Altersrente reduziert?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Martina, das mit dem Beginn des Leistungsfalls lässt sich schlecht bestimmen, ohne die Unterlagen zu kennen. Am Ende hängt es an den Befundberichten und Gutachten Ihrer Ärzte bzw. der Entlassungsberichte aus einer Reha.
Ihre Frage zur Zurechnungszeit kann ich leider nicht beantworten, das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Ich notiere mir das, vielleicht beantworten wir das demnächst allgemein in einem neuen Beitrag.
Frank Behncke
am 21.12.2020Hallo,
Bin 54 Jahre alt, seit 10 Jahren
Erwerbsminderungsrentner in voller Höhe, unbefristet. Könnte ich jetzt schon auf Altersrente umstellen?
MfG
Frank Behncke
Christian Schultz
am 04.01.2021Hi Frank, nein - das geht nicht. Eine Altersrente ist (mit SB-Ausweis) frühestens mit 61 Jahren möglich: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 17.12.2020Hallo Martina, ja - das kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Theoretisch reicht schon ein Tag Lücke aus, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente
Trotzdem muss man sich das immer im Einzelfall anschauen. Nicht immer hat man unterm Strich einen finanziellen Vorteil, wenn man das so macht.
Martina Klotz
am 17.12.2020Hallo,
da die Abschläge aus der EM-Rente in der anschließenden Altersrente übernommen werden, wäre es da nicht sinnvoll, die Altersrente erst nach Ablauf der EM - Rente zu beantragen bzw. den Beginn der Altersrente auf einen späteren Zeitpunkt zu legen? Und welche Pause reicht dafür aus? Z.B. Ende der EM-Rente 31.07. Beginn Altersrente 01.09.?
Danke für die Hilfe!
joachim mertes
am 14.12.2020Hallo. Laut dem medizinischen Gutachten des Landessozialgerichts ist meine Leistungseinbuße voll eingetreten. Kann weder für 3 noch bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Das erloschene Leistungsvermögen liegt ab August 2019 vor. Ab wann wird nun die Rente gezahlt und gibt es eine Nachzahlung? Ist diese Rente dann befristet oder unbefristet. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Christian Schultz
am 15.12.2020Hallo Joachim, die Rente sollte nun rückwirkend ab Eintritt des Leistungsfalles gezahlt werden. Das kann bedeuten, dass die Zahlung zum Zeitpunkt des Antrags erfolgt. Oder auch früher. Ob sie befristet oder unbefristet ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das müsste sich aus dem Urteil ergeben.
Christian Schultz
am 03.12.2020Hallo Wolfgang, wenn Ihre Partnerin bereits im März die Altersrente beziehen möchte, sollte Sie den Antrag tatsächlich schon bald stellen. Ich sehe kein Problem mit dem laufenden Verfahren zur EM-Rente.
Den bereits gestellten Antrag können Sie eventuell dadurch beschleunigen, indem Sie aktuelle Befundberichte der behandelnden Ärzte Ihrer Lebenspartnerin einreichen: www.sovd-sh.de/2020/02/04/erwerbsminderungsrente-beantragen-3-tipps-fuer-einen-positiven-ausgang/
Wolfgang
am 02.12.2020Hallo,
meine Partnerin hat im Januar 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, über den noch nicht abschließend entschieden worden ist. Sie ist Jahrgang 1957, hat einen Behinderungsgrad von 50 % und könnte ab März 2021 vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
Ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Antrag auf Altersrente zu stellen, obwohl die Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente noch nicht vorliegt?
Hätte die Beantragung von Altersrente negative Auswirkungen auf die Entscheidung über die EM-Rente?
Können wir das relativ langwierige EMR-Bearbeitungsverfahren bei der Rentenversicherung irgendwie beschleunigen?
Vielen Dank im Voraus!
Christian Schultz
am 05.11.2020Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Blog keine weitergehende Beratung anbieten können. Wenn Sie sich professionell, anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen möchten, geht das bei meinen Kollegen. Wegen Corona zurzeit allerdings nur telefonisch: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Savas
am 04.11.2020hallo Herr Schultz! Ich habs gelesen, demnach ist nach einer Wartezeit von 20 Jahren eine Neuberechnung der EM Rente möglich.Aber an der Hotline der Deutschen Rentenversicherung hat man mir gesagt das die Rentenpunkte bei der Altersrente mitgerechnet werden nicht vorher?Aber nach Paragraph §43, Absatz 6, sechstes Sozialgesetzbuches steht drin nach einer Wartezeit von 20 Jahren kann man eine Neuberechnung machen ,was der Fall ist ? habe ich was Falsch verstanden?
Danke
Christian Schultz
am 02.11.2020Hallo Udo, die Zurechnungszeit wird auch bei der Berechnung der späteren Altersrente berücksichtigt.
Udo Niepel
am 02.11.2020Hallo,
meine Frau erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Es wurden Zurechnungszeiten für 31 Monate = 2,1421 Entgeltpunkte berücksichtgt.
Werden diese Punkte auch für die Berechnung der Altersrente übernommen oder fallen sie weg.
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 02.11.2020Bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es für die EM-Rente Besonderheiten. Lesen Sie am besten einmal diesen Artikel: www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/rente-fuer-werkstatt-beschaeftigte/
Savas
am 01.11.2020Und wie ist den mit den Fünf Jahren Wfb nach der EM Rente. Wird nach einer Wartezeit von 20 Jahren die bestehende EM Rente Neuberechnet?
Fred Dietrich
am 26.10.2020Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.Leider ist meine EM-Rente unbefristet bzw.
gilt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente.
Trotzdem verstößt es meiner Meinung nach gegen das Gesetz der Gleichbehandlung
Christian Schultz
am 26.10.2020Hallo Fred, Sie haben Recht: Das ist eine klare Benachteiligung, auf die wir als Verband schon lange hinweisen. Falls Ihre EM-Rente befristet ist, kann es möglich sein, die Abschläge zu umgehen. Aber dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen, weil man an dieser Stelle sehr genau vorgehen muss.
Fred Dietrich
am 23.10.2020Ich beziehe seit dem 01.04.2015 EM Rente ,bin Jahrgang 1955 und habe mehr als 35
Beitragsjahre .Jetzt möchte ich abschlagsfrei vorzeitig in die Altersrente wechseln.
Mirir wurde gesagt das meine Abschläge aus der EM Rente mit in die Regelaltersrente
übernommen werden. Dies wäre doch eine klare Benachteiligung gegenüber den Menschen die keine EM Rente beziehen und trotzdem ohne Abschläge vorzeitig in die Regelaltersrente wechsel können? Ich bin Schwerbehindert GdB 50%
Christian Schultz
am 23.10.2020Hallo Savas, mit 35 Versicherungsjahren und anerkannter Schwerbehinderung können Sie mit Jahrgang 1968 frühestens mit 62 in Altersrente - dann allerdings mit Abschlägen: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Ob sich das lohnt, müssten Sie anhand Ihrer Renteninformation prüfen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Das ist kostenlos.
Savas
am 23.10.2020Hallo ich bin Jahrgang 1968! seit 1992 bekomme EM Rente und 50 Grad Schwerbehinderte. Meine Frage, Ich habe seit dem einige Jahre in der Werkstatt für Behinderte gearbeitet und ca 11 Jahre Minijobs getätigt. Ich habe Im alter von 16 Jahren angefangen zu Arbeiten, bis 2020 sind das Ja ca 36 Jahre Beitragszeit! ab wann kann Ich Altersrente oder vorgezogene Altersrente beantragen und lohnt sich das. Zahlt das sich aus die ca 5 Jahre GWW Tätigkeit?
Christian Schultz
am 07.10.2020Hallo Mario, der Schwerbehindertenstatus sagt erst einmal nichts über die Chance, eine EM-Rente zu bekommen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/09/22/was-der-gdb-mit-der-erwerbsminderungsrente-zu-tun-hat/
Dafür müsste man sich Ihre Befundberichte genau ansehen. Hilfreich wäre auch, wenn Sie in der letzten Zeit schon einmal eine Reha gemacht hätten.
Mario Nickels
am 07.10.2020Hallo ich habe 35 Jahre gearbeitet bin mit 8 stents und einen zungenkrebs ich bin schwerbehindert 70 Prozentund ein G, habe ein künstliches Kniegelenk und jetzt auch noch Ärger mit mein Rechten Arm , ich wollte mal fragen ob man eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann.
Christian Schultz
am 05.10.2020Hallo Heinz, ich gehe davon aus, dass Ihre EM-Rente unbefristet ist. Sie können mit Ihrer Schwerbehinderung frühestens mit 61 Jahren und zwei Monaten in Rente - dann allerdings mit hohen Abzügen. Ohne Kürzung ging es ab 64 Jahren und zwei Monaten, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Der Abschlag Ihrer Erwerbsminderungsrente wird allerdings auf die Altersrente übertragen. Es lohnt sich also zu schauen, zu welchem Zeitpunkt der Rentenantrag am sinnvollsten wäre.
Heinz Wolters
am 02.10.2020Guten Tag
Ich bin am 13.05.1959. Geboren
Bekomme Zeit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente
Habe Gdb von 100 Prozent
Ab wann kann ich die Altersrente beantrage und wieviel Abzüge habe ich gegenüber der Erwerbsminderungsrente
LG Heinz
Christian Schultz
am 24.09.2020Hallo Dietmar, mit Ihrem Jahrgang können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 64 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei beziehen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Wie hoch diese wäre, erfahren Sie direkt bei der Rentenversicherung. Je nach Wechsel in die Altersrente kann es jedoch sein, dass Ihre Abzüge auf die EM-Rente mit auf die Altersrente übertragen werden. Da sollten Sie sich am besten noch einmal persönlich beraten lassen.
Dietmar
am 23.09.2020Hallo,
hätte gerne eine Frage gestellt
bezogen auf meine vorzeitige Rente Schwerbehinderung Grad 50 %
Baujahr 1959
beziehe seit 5 Jahren Teilerwerblosenrente ,arbeite täglich noch 5 Stunden
würde gerne am 1.1.21 in frühzeitige Rente gehen für Schwerbehinderte
Hier meine Frage:
Da ich ja schon Teilerwerblosenrente beziehe
Ändert sich bei dieser Rente
die Auszahlung beim Einstieg in die vorgezogene Regelaltersrente?
MfG
Christian Schultz
am 10.09.2020Ja, können Sie. Allerdings gilt eine Hinzuverdienstgrenze, siehe hier: www.sovd-sh.de/2018/03/20/flexirente-wieviel-kann-ich-hinzuverdienen/
Manuela Fricke
am 10.09.2020Hallo Christian Schulz,kann ich dann auch meinen Mini Job weiter machen oder auch als Medijop weiter machen
Christian Schultz
am 10.09.2020Hallo Manuela, mit Ihrem Jahrgang können Sie mit 63 Jahren und elf Monaten abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Es empfiehlt sich, etwa drei Monate vor diesem Zeitpunkt, den Antrag zu stellen: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Bitte beachten Sie, dass etwaige Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente übertragen werden können.
Manuela Fricke
am 10.09.2020Hallo,ich beziehe seit Mai 2010 die volle Erwerbsmindrungsrente,meine Frage ich bin im Juni 1957 geboren, ich 50%Schwerbeschädigung und wollte jetzt wissen ,wann muss ich den Antrag für Altersrente beantragen!
Besten Dank im voraus
Hoppe, Rolf-Peter
am 21.08.2020Es können nur in den Beitrags-Zeiten Entgeltpunkte erworben werden, alles andere wurde verneint. So bekommst du bei 100% der EM diesen Satz auch bei der Altersrente.
Christian Schultz
am 12.08.2020In der Regel liegen die Informationen noch bei der Rentenversicherung. Ich empfehle Ihnen aber, vorsichtshalber noch einmal nachzufragen.
Neumann
am 11.08.2020Muss man beim Übergang von EU-Rente in die Altersrente für den Antrag die Unterlagen der Arbeitgeber neu beibringen oder greift der Rententräger auf die vorhandenen zurück?
Christian Schultz
am 06.08.2020Hallo Gudrun, welcher Anteil Ihrer Rente versteuert wird, hängt immer von dem Jahr ab, in dem Sie die Rente zum ersten Mal bekommen haben. Da Sie seit 2017 eine Altersrente erhalten, gilt jetzt leider ein anderer Wert als im Jahr 2001, als die EM-Rente begann.
Gudrun Rudolph
am 05.08.2020Hallo und guten Abend !
Ich bin vom Jahrgang 4/1952 und erhielt vom 01.07.2001 bis zum 31.10.2017 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente wurde mit 50 Prozent versteuert. Am 01.11.2017 ging diese Erwerbsminderungsrente nahtlos in die Regelaltersrente über. Wie ich jetzt erfuhr, wurde von da an meine Regelaltersrente mit 78 Prozent versteuert.
So viel wie ich weiß, ist die Besteuerung der Rente bei Renteneintritt festgeschrieben.
Meine Frage :
Wird die Besteuerung der Rente bei einem nahtlosen Übergang der Rente wegen voller Erwerbsminderung in die Regelaltersrente etwa neu berechnet ?
Solch eine Vorgehensweise wäre für mich natürlich nicht zu begreifen.
Ich bedanke mich im Voraus für eine aufklärende Auskunft .
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Cornelia, normalerweise behalten Sie dann den Abzug, der für die Erwerbsminderungsrente gilt.
Cornelia Nieswandt
am 02.08.2020Hallo, ich bin von Jahrgang 70 bekomme seit 2016 EU Rente unbefristet Wieviel Abzüge habe ich, wenn ich in die Regelaltersrente komme?
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Gerda, das hängt von Ihrem Alter ab. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Gerda
am 20.07.2020Ich bin seit 1987 krank und bekomme emr kann ich jetzt schon in die Altersrente gehen??
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Michael, wenn Sie 35 Versicherungsjahre und das notwendige Alter erreicht haben, würde das gehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Michael
am 13.07.2020Hallo, ich folgende Fragen, kann ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Schwerbehinderte umwandeln?
Ist dann der VDK die richtige Anlaufstelle?
Die Rehawerstatt ueberweist die notwendigen Beiträge, damit die fehlenden Kriterien für die Rente erfüllt sind.
Kums Angelika
am 19.06.2020Habe ab 1.02.07 Erwerbsminderungsrente ab 1.12.17 Regelaaltersrente diese fällt 30.Euro weniger aus habe 100 prozentig Schwerstbehindertenausweis hatte 2004 Darmkrebs der seid 3Jahren Metastasen gebildet hat steht mir da mehr Rente zu frdl Gruß
Margarete Peglow
am 08.02.2021Die Altersrente kann nicht niedriger sein als die EU Rente. Da gilt die Besitzstandsregel!
Liebe Grüße Maggie
Christian Schultz
am 15.06.2020Hallo Cornelia, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie den GdB von 50. Dann könnten Sie vorzeitig in Rente - allerdings mit Abschlägen. Wann genau Sie Ihre Altersrente beziehen könnten, hängt außerdem vom Jahrgang ab: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Cornelia
am 14.06.2020Hallo,
Ich bekomme vorerst noch bis zum 30.6.2022 volle EMR (Arbeitsmarktrente). Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 61 Jahre alt. Ist es möglich, dann bereits in die Altersrente zu wechseln oder muss ich weiter darauf hoffen und bangen, dass meine EMR weiter bewilligt wird.
Habe irgendwann mal irgendwo etwas darüber gelesen, dass auf Grund von Krankheit arbeitslose Frauen ab einem bestimmten Alter, vorzeitig in die Altersrente gehen könnten.
Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt Ich habe einen Gdb von 30 bin also nicht Schwerbehindert.
Vielen Dank für eine Antwort.
Cornelia
Claudia
am 14.06.2020Hallo, ich würde empfehlen dem VdK beizutreten, die machen ihren Job super und helfen da perfekt
Christian Schultz
am 12.06.2020Hallo Jutta, wenn Sie in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung entsprechend bezahlt wurden, zahlt sich das auch für die Rente aus. Mehr dazu hier: www.bagwfbm.de/page/101
Jutta Tietzmann
am 11.06.2020Bekomme seit 1998 volle Erwerbsminderungsrente.
War einige Jahre in dieser Zeit
in einer Werkstatt WfbM
tätig. Bekomme ich dadurch mehr Altersrente. War vorher 34 Jahre in einer Behörde beschäftigt.
Christian Schultz
am 05.06.2020Hallo Antonino,
inwieweit in Ihrem Fall eine Chance besteht, in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zu wechseln, können wir nur im Rahmen unserer Sozialberatung klären. Mithilfe Ihrer Unterlagen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Antonino Russo
am 04.06.2020Hallo,
ich bin 59 Jahre alt, zu 90% schwerbehindert und beziehe seit 2010 die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von mtl. 448,46 €. In die Krankenversicherung der Rentner wurde ich wegen weniger fehlenden Monaten nicht aufgenommen. Ich war daher bis dato über die Familienversicherung bei meiner Frau krankenversichert. Durch die Rentenerhöhung im letzten Jahr (und auch in diesem Jahr) kann ich mich nun nicht mehr über die Familienversicherung meiner Frau krankenversichern, weil ich 2019 und 2020 (immer ab Juli) über dem vorgegebenen Einkommensgrenzwert für die Familienversicherung liege (2019 445,-- / 2020 255,--). Ich habe im letzten Jahr zum 01.07.19 eine Rentenerhöhung von knapp 12,-- € erhalten - somit 448,46 €. Der Grenzwert für die Familienversicherung lag jedoch bei 445,-- €. Die TK wirft mich daher nachträglich aus der Familienversicherung und schickt mir eine Rechnung / Nachzahlung mit mehr als 1.000,-- € für 6 Monate "freiwillige Krankenversicherung". Das Gleich wird mir nun wieder zum 1.7.2020 bei der nächsten Renten"erhöhung" passieren. Dadurch bleiben von meiner Rente nun monatlich gerade mal 260,-- € übrig! Tolle Rentenerhöhung!! Meine Frage daher: Gibt es eine Möglichkeit (Härtefall?) in die Krankenversicherung der Rentner irgendwie doch noch aufgenommen zu werden? Ich hatte 2014 einen Schlaganfall und vor 2 Jahren wurde Blasenkrebs bei mir festgestellt und ein Tumor entfernt. Bin krankheitsbedingt zweingen auf Ärzte / Krankenversicherung angewiesen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und freue mich auf Ihr Feedback. Herzlichen Dank.
Christian Schultz
am 20.05.2020Hallo Joan, zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie müssen die Regelaltersrente beantragen. Sonst läuft die EM-Rente aus, und Sie stehen erst einmal ohne Geld da. Am besten rund drei Monate vorher, Ihre anderen Anliegen können wir leider nicht beantworten. Da kenne ich mich nicht aus.
Joan Loba
am 19.05.2020Hallo, ich beziehe seit 1.7.2009 eine Erwerbsminderungsrente und meine Regelaltersgrenze wird am 11.6.2021 erreicht. Muss ich dann im Januar 2021 einen Antrag auf Regelaltersrente stellen? Weiter bekomme ich eine betriebliche Berufsunfähigsrente die bis zum 30.09.2020 läuft. Muss ich auch hier einen Antrag stellen und wann. Für die Zeit wo ich in Dänemark gewohnt bekomme ich ausserdem anteilig Erwerbsminderungsrente, muss ich dort auch selbst einen Antrag auf Volksrente stellen, oder wird die dänische Behörde von der deutschen Rentenversicherung informiert?
Anke S.
am 14.06.2021Die Anfrage hat sich 1 Jahr später vermutlich erledigt, aber es ist ja vielleicht insgesamt hilfreich zu wissen, wohin man sich wenden kann:
Bei mir war es Australien, von wo aus ich im Moment eine anteilige EM-Rente nach 15 Jahren Aufenthalt dort bekomme. Dies wird dann später in die Altersrente übergehen. Die DRV hilft bei der Antragstellung im Ausland, dabei werden verschiedene Länder von unterschiedlichen DRV Zweigstellen abgedeckt, Australien z. B. von der DRV Oldenburg-Bremen, die dann auch die deutsche Rentenbearbeitung übernimmt, obwohl ich z. B. in Köln wohne. Ich habe Glück, meine Sachbearbeiterin ist sehr freundlich und hat mir alle Fragen ausführlich beantwortet. Alle Kommunikation lief über die deutsche Stelle, sie leiten Unterlagen weiter sodass man sich teure Portokosten erspart. Welche DRV Zweigstelle für welches Land zuständig ist, kann man von seiner örtlichen DRV erfahren.
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo Marianne, grundsätzlich gilt: Wird eine EM-Rente rückwirkend bewilligt und Sie haben für den Zeitraum der rückwirkenden Bewilligung noch Arbeitsentgelt (auch im Urlaub) bezogen, wird dieses Gehalt auf die Rente angerechnet und es kann zu einer Kürzung Ihrer Rente kommen. Wie das bei Ihnen im Einzelfall aussieht, können wir hier im Blog leider nicht beantworten.
Marianne Baaba
am 14.05.2020Hallo! Ich habe eine Frage. Ich bin seit 04.04,2019 krank geschrieben und habe nun die volle EM Rente rückwirkend zum 01.08.2019 bewilligt bekommen. Die erste Auszahlung an mich erfolgt ab 01.06.2020. Mein Arbeitsverhältnis wurde, aufgrund des Rentenbescheides, zum 30.04.2020 beendet. Mir stehen noch 21 Tage Urlaub aus 2019/20 zu, die Ende Mai zur Auszahlung (weniger als 2000.- Euro) kommen. Jetzt habe ich Angst, dass man meine Rente kürz, weil Urlaubsgeld Arbeitslohn bedeutet, obwohl ich nicht gearbeitet habe. Einen Minijob werde ich nicht aufnehmen. Die EM Rente fließt nahtlos in die Altersrente 2023 ein (mit vorherigen Antrag). Die Auzahlung von Urlaubsgeld (einmalig) muss ich ja melden. Wie sehen Sie das? Wird gekürzt werden? Bis zum 01.06.2020 habe ich 2 Monate kein Einkommen und könnte das Geld gut gebrauchen.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 06.05.2020Hallo Monika, das ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Bitte sprechen Sie mit direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Monika Meetz
am 06.05.2020Meine Erwerbsminderungsrente endet zum 31.08 2012 geht dann in die regelarbeitsrente über wie viel Urlaubsanspruch kann ich wann an meinem Arbeitgeber geltend machen
Christian Schultz
am 24.02.2020Hallo Helga, wer in die Erwerbsminderungsrente geht, nimmt auf die Höhe der Auszahlung sogenannte Abschläge hin, die oft bis zu 10,8 Prozent betragen. Mehr dazu hier: www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/abschlag-bei-erwerbsminderungsrente.html
Helga
am 24.02.2020Sie sprechen im Beitrag von evtl."Abschlägen bei der EM-Rente"...die dann in die Altersrente übernommen werden "...welche Abschäge bei der EM-Rente meinen Sie ?
Christian Schultz
am 24.02.2020Hallo Gerd, die Höhe Ihrer Altersrente richtet sich nach Ihren Entgeltpunkten. Daher ist es gut möglich, dass diese höher ausfällt. Sie können sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung über die Höhe Ihrer prognostizierten Rente informieren.
Gerd
am 21.02.2020Hallo, ich beziehe seit 2006 Erwerbsminderungsrente, kann es sein, dass die Altersrente, die ich jetzt evtl. beantragen kann, höher ausfällt. Bin 64 Jahre., schwerbehindert.I ch habe während der Erwerbsminderungsrente nicht gearbeitet. Vielleicht gibt es ein Gesetz, dass nicht berücksichtigt wurde in der Zeit.
Ulrike
am 30.03.2021Hallo! Ich bezog bis 11/2007 Krangengeld. Ab 12/2007 erhalte ich die EM-Rente. Ab 2023 und 11 Monate gäbe es die Altersrente. Soll ich die 16 Jahre EMrente als Zurechnungszeit anerkennen lassen. Wieviel wäre das mtl. als Eurobetrag und welche Stoplperfallen gibt es?!
Vielen Dank! Ulrike - Es interessiert bestimmt viele Betroffene!
Christian Schultz
am 31.03.2021Hallo Ulrike, die Zurechnungszeit wird Ihrem Rentenkonto automatisch gutgeschrieben. Über Höhe und spezifische Feinheiten kann ich nichts sagen, nur die Deutsche Rentenversicherung hat hier Einblick.
Dana Klett-Loch
am 02.09.2021Ich beziehe seit 2008 Erwerbsminderungsrente.
Jetzt bin ich 63 und würde eine normale Rente erhalten.
Muss ich diese beantragen oder wird diese automatisch bezahlt.
Mit besten Grüßen
Dan Klett-Loch
Christian Schultz
am 02.09.2021Die Erwerbsminderungsrente läuft spätestens zur Regelaltersgrenze aus. Wenn Sie schon jetzt eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie diese beantragen - das wäre dann mit 63 eine vorgezogene Altersrente. Am besten lassen Sie sich da nochmal beraten.
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo Frank, um Sie unterstützen zu können, müssten sich meine Kollegen Ihre Unterlagen ansehen. Bitte besuchen Sie uns in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Frank Hübner
am 14.01.2020ich bitte um Hilfe. Rentenantrag vor Jahren gestellt. Keine Hilfe vom Amt. Unter 3h arbeitsfähig.
Illés
am 07.11.2021Hallo
Bei em rente hab gelernt das nicht Ales rechten geht, nur Richtung ausland werdet so gezeigt.
Ich warn 6 Jahre ohne Geld mit 5 persone. Dieses jahr kommt ein Brief von Rentenversicherung Bitte da unterschreiben sie bekommen 100€ mehr rente. Nach vielen email hin und her nach 6 Monat kommt die probe Rechnung. Fast 100€ weniger. Ich würde schon längs zum ferseher oder andere Medien gehen, nur von angst das die noch weck nehmen was ich haben
Dank ehrliches Deutschland
Illes
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