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So beschleunigen Sie Ihren Antrag zum Schwerbehindertenausweis

Behinderung Gesundheit

Haben Sie schon einmal einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt? Was haben Sie erlebt? Wie lange hat es gedauert? Für Schleswig-Holstein liegen uns die Zahlen vor: Etwa zwei bis vier Monate muss man hier warten – im Durchschnitt. Heißt natürlich, dass Sie in Ausnahmefällen auch deutlich länger auf den Bescheid warten müssen. Oder eben kürzer.

So beschleunigen Sie Ihren Antrag zum Schwerbehindertenausweis

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Verfahren zum Schwerbehindertenausweis eigenmächtig beschleunigen können. Sie müssen lediglich einige Hinweise beherzigen, und schon steigt die Wahrscheinlichkeit für ein fixes und unkompliziertes Verfahren. Für alle Beteiligten.

1. Das Antragsformular

Menschen mit Behinderung, die ihren Antrag in Schleswig-Holstein stellen möchten, benutzen bitte das standardisierte Antragsformular des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD). Falls Sie Schwierigkeiten haben, das Dokument runterzuladen oder auszudrucken, bekommen Sie den Vordruck in der Regel auch in Ihrem Rathaus. Oder Sie besuchen eine Beratungsstelle des SoVD in Schleswig-Holstein.

Was ist das wichtigste Feld im Antragsformular? Sie sollten das komplette Dokument lückenlos ausfüllen. Besonders relevant für ein erfolgreiches Verfahren ist jedoch der Bereich über Angaben zu den Funktionsbeeinträchtigungen. Hier sind Sie aufgefordert, Ihre Gesundheitsstörungen zu beschreiben. Bitte beschränken Sie sich hier nicht darauf, das Wort „Rückenschmerzen“ oder „Herzschwäche“ anzuführen. Auf welcher Basis sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LAsD Ihre Leiden so nachvollziehen können.

Nein, an dieser Stelle müssen Sie möglichst konkret sein. In welchen Situationen schränkt Ihre Behinderung Sie besonders sein? Wann treten Schmerzen am häufigsten auf? Welche Auswirkungen haben Ihre Erkrankungen auf Ihre Mobilität – können Sie den ÖPNV nutzen? Mitunter führen rein körperliche Beschwerden im Laufe der Zeit auch zu psychischen Problemen – beschreiben Sie das auf jeden Fall in Ihrem Antrag.

Nur wenn Sie bereits im Antragsformular sauber arbeiten, haben Sie die Chance auf ein Verfahren zu Ihren Gunsten. Vor allem sorgen adäquat ausgefüllte Anträge in der Regel für eine schnellere Bearbeitungszeit.

Mindestens genauso wichtig sind Informationen über Ihre behandelnden Ärzte. Bitte vergessen Sie nicht, diese lückenlos aufzuführen und von der Schweigepflicht zu entbinden.

2. Ihre Ärzte

Welcher Faktor führt in der Praxis am häufigsten dazu, dass es mit dem Antrag im Schwerbehindertenrecht länger dauert? Vor der Lektüre dieses Beitrages wären Sie wahrscheinlich nicht auf die Idee gekommen, dass es sich in der Regel um Ihren Hausarzt handelt. Oft ist auch ein Facharzt derjenige, der Ihr Verfahren ausbremst. Natürlich nicht mit böser Absicht, Ärzte verlangsamen Ihren Antrag unbewusst – allerdings häufig mit sehr negativen Folgen.

Meistens liegt es daran, dass Nachfragen der Behörde bei Ihrem Arzt nicht schnell genug beantwortet werden. Wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbunden haben, kann sich das Versorgungsamt direkt bei Ihrem Arzt melden. Zum Beispiel um aktuelle Befundberichte anzufordern. Doch viele Ärzte reagieren auf ein solches Schreiben erst einmal gar nicht. Und schon sind wieder einige Wochen vergangen – ohne dass Ihr Antrag zum Schwerbehindertenausweis auch nur ein Stück weitergekommen wäre.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass Sie bereits vor dem Antrag mit Ihrem Arzt sprechen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie beim zuständigen Amt einen neuen Antrag stellen möchten und dass hierfür ein aktueller Befundbericht notwendig ist. Im besten Fall liefern Sie diesen gleich direkt mit dem Antragsformular beim LAsD ab. Dann muss die Behörde auch nicht beim Arzt nachbohren. Wenn Sie Ihren Doc mit ins Boot holen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit für ein fixes und positives Verfahren enorm.

3. Die Behörde

Wie viele Anträge zum Schwerbehindertenrecht bearbeitet das Landesamt für soziale Dienste in einem Jahr, was meinen Sie? Zuletzt waren es in Schleswig-Holstein 28.500 Erstanträge sowie 32.000 Neufeststellungs- oder „Verschlimmerungsanträge“. Die Jungs und Mädels haben demnach alle Hände voll zu tun. Macht es da Sinn, alle zwei Wochen telefonisch nachzuhaken, wie es um den eigenen Antrag bestellt ist?

Ganz klare Empfehlung: Unterlassen Sie das bitte. Mit Sicherheit sorgen Sie auf diese Weise nicht für eine schnellere Bearbeitung. Wie wir jetzt wissen, hängen lange Bearbeitungszeiten in der Regel an schlecht ausgefüllten Antragsformularen und fehlenden oder wenig aussagekräftigen Befundberichten der eigenen Mediziner. Mit Ihren Anrufen beschleunigen Sie den Ausgang des Verfahrens nicht. Wenn Sie irgendwo Druck machen können, dann beim eigenen Arzt. Wenn dieser die angeforderten Berichte möglichst konkret formuliert und diese in angemessenem Zeitrahmen ans LAsD weiterleitet, geht es mit Ihrem Antrag am schnellsten voran.

4. Die Untätigkeitsklage

Wenn es mit dem Antrag sehr lange dauert, verspüren viele unserer Mitglieder den Drang, schärfere Geschütze aufzufahren. Wir sprechen von der Untätigkeitsklage. Warten Sie mehr als sechs Monate nach Ihrem Antrag immer noch auf eine Entscheidung der Behörde, können Sie diese besondere Klage am Sozialgericht einreichen. Geht es um einen Widerspruch, verringert sich diese Frist auf nur drei Monate. Doch ist das auch sinnvoll?

Versetzen wir uns einmal in die Situation des zuständigen Mitarbeiters im LAsD: Hintergrund der langen Wartezeit ist mit hoher Sicherheit eine nicht ausreichende Aktenlage. Denn persönlich begutachtet wird im Schwerbehindertenrecht so gut wie gar nicht mehr. Mehr als 90 Prozent aller Entscheidungen beruhen auf Befundberichten der Ärzte, bei denen die betroffenen Patienten sowieso schon in Behandlung sind.

Flattert dem Amt nun eine Untätigkeitsklage ins Haus, ist die Behörde in der Pflicht, eine Entscheidung herbeizuführen. Wie oben geschildert, liegt die Ursache des langen Verfahrens nur selten bei der Behörde selbst. Auch eine Untätigkeitsklage ändert nichts an der Tatsache, dass die behandelnden Ärzte mit ihren Befundberichten nicht aus dem Quark kommen. Wenn Sie mit Ihrer Klage überhaupt etwas erreichen, dann vermutlich einen Bescheid auf Basis der vorhandenen Aktenlage. Mit der Folge, dass der beschiedene Grad der Behinderung (GdB) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Ihren Erwartungen entsprechen wird.

Wie auch? Das LAsD könnte in diesem Fall lediglich einen Grad der Behinderung festlegen, der aufgrund der vorliegenden Befundberichte realistisch wäre. Wenn diese Berichte wenig aussagekräftig sind oder gar nicht übermittelt wurden, kann das nur zu Ihrem Nachteil führen.

5. Antrag zum Schwerbehindertenausweis: So machen Sie es richtig!

Wie also sieht die richtige Strategie aus, um das komplette Antragsverfahren von Anfang an positiv zu beeinflussen?

  1. Sie füllen das Antragsformular komplett aus – mit bildhaften Beschreibungen Ihrer Beschwerden und unter Angabe aller Ärzte. Optimalerweise legen Sie gleich die aktuellen Befundberichte Ihrer Mediziner dazu.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Fragen Sie nach einem zeitgemäßen und aussagekräftigen Befundbericht. Ist das nicht möglich, bereiten Sie Ihren Arzt darauf vor, dass sich das LAsD bei ihm melden wird. Sensibilisieren Sie ihn auf die hohe Bedeutung seines angeforderten Berichtes.
  3. Lassen Sie die Beschäftigten im Versorgungsamt ihre Arbeit machen. Zu häufige Nachfragen bringen Sie keinen Schritt weiter und sind einfach nervig.
  4. Vorsicht bei der Untätigkeitsklage! In den meisten Fällen erreichen Sie mit diesem Instrument nichts. Lassen Sie sich vorher lieber beraten, zum Beispiel in unserer Sozialberatung.

Selbstredend gibt es keine Garantie, dass es auf diese Weise immer schneller geht. Doch wenn Sie diese vier Hinweise beherzigen, legen Sie auf jeden Fall den Grundstein für ein reibungsloses Antragsverfahren zum Schwerbehindertenausweis.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (11)

  • user
    Ralph Peters
    am 17.04.2024

    Hallo zusammen , bei mir wurde ein GdB von 80 , auf Grund einer Krebserkrankung ( wurde Stand jetzt erfolgreich operiert ), festgestellt.

    Ein Passfoto wurde wie gewünscht an die zuständige Behörde übermittelt. Was genau muss/oder kann ich jetzt beantragen , wen muss muss ich jetzt informieren leider kann ich nirgendwo genauere Informationen dazu entdecken .

  • user
    karlheinz Gies
    am 03.02.2023

    Hallo

    bei meinem Antrag den ,ich mit Hilfe der Reha-Klinik ausgefüllt,

    habe ich ein entsprechendes Lichtbild beigelegt .

    Der Bearbeitungs-Bescheid fordert dies noch mal !!!!!!

  • user
    Agnes
    am 07.03.2022

    Hallo

    Ich möchte fragen wo kann ich die Formular finden für die Schwerbehinderung Prozent zu bekommen ?

  • user
    Regina Behmenburg
    am 10.09.2021

    Frage,Antrag auf Verschlimmerung am 24.6.2021 bearbeitet.obwohl ich alle Unterlagen beigefügt habe von allen Ärzten und Krankenhäuser, habe ich immer noch kein neuen Schwerbehinderten Ausweis bekommen.wie lange soll ich noch warten?. vielen Dank für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Regina, das kann man schlecht allgemein beantworten. Grundsätzlich haben Sie alles richtig gemacht, so dass die Bearbeitung eigentlich nicht lange dauern sollte. Vielleicht herrscht in der Behörde gerade Personalknappheit.

  • user
    Manuela Rexhepi
    am 16.06.2021

    Hallo,

    ich finde ihre Tipps prinzipiell sehr gut. Allerdings ist es wohl so, dass es jetzt das Tool www.sgbix-online.nrw.de/sgbix/vroni gibt in NRW. Hier sieht man genau, wie die Bearbeitung läuft. Im Falle meines Mannes konnte ich das genau verfolgen. Innerhalb von 5 Monaten hatte er seinen Verschlechterungsantrag durch. In meinem Fall (Verschlechterungsantrag 2 Monate später gestellt) liegt der Antrag seit Januar auf Eis. Nichts passiert, keine Anforderung von Berichten beim Arzt, nichts. 5 Monate sind rum. Was macht man denn in so einem Fall? Ich verzweifele, denn ich arbeite Vollzeit, bin öfter krankgeschrieben und ahne Schlimmes.

    Liebe Grüße

    Manuela

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo Manuela, danke für den Hinweis zum neuen Tool in NRW - eine gute Sache.

      Wenn es mit dem Antrag nicht weiter läuft, sollten Sie sich rechtlichen Beistand holen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen in NRW: www.sovd-nrw.de/1

  • user
    Christian Schultz
    am 20.01.2020

    Hallo Martin, solche Aufkleber können Sie vielerorts im Internet bestellen. Den blauen Parkausweis, mit dem Sie die ausgeschilderten Behindertenparkplätze nutzen dürfen, bekommen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde: www.sovd-sh.de/2018/02/27/blauer-gelber-und-orangefarbener-parkausweis-fuer-menschen-mit-behinderung/

  • user
    Martin Sellenthin
    am 17.01.2020

    Wie BEkomme ich Aufkleber fürs Auto Schwerbehinderter.

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