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Erwerbsminderungsrente beantragen – 3 Tipps für einen positiven Ausgang

Behinderung Armut Gesundheit

Seit dem Beginn des Jahres 2001 gibt es in Deutschland die Erwerbsminderungsrente. Vorher existierten mit der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente zwei unterschiedliche Formen der Absicherung für Arbeitnehmer, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können. In der Sozialberatung des SoVD spielen Fragen zur Erwerbsminderungsrente eine große Rolle – insbesondere rund um den Antrag. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen drei wertvolle Hinweise präsentieren, damit auch Ihr Antrag optimal verläuft.

* Aktualisiert am 22.05.2023

Erwerbsminderungsrente beantragen – 3 Tipps für einen positiven Ausgang

Zunächst noch einige grundlegende Informationen.

Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Um eine EM-Rente zu erhalten, müssen Sie gleich zwei Voraussetzungen erfüllen – versicherungsrechtliche sowie gesundheitliche. Zum einen ist es unerlässlich, dass Sie in Ihrem bisherigen Leben wenigstens fünf volle Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Gleichzeitig müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Rentenbeiträge vorweisen können.

Rentenbeiträge erbringen Sie nicht ausschließlich durch Ihren Job. Denn neben den Abgaben, die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt werden, zählt noch eine ganze Reihe weiterer Ereignisse zu den sogenannten „Wartezeiten“. Dabei handelt es sich um:

  • Kindererziehungszeiten (die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre Ihres Kindes)
  • Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben (mindestens zehn Stunden in der Woche)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (wenn Rentenbeiträge eines Partners auf den anderen übertragen werden)
  • Freiwillige Beiträge
  • Zeiten aus dem Rentensplitting
  • Ersatzzeiten

Beim Minijob kommt es darauf an, ob Sie als Arbeitnehmer selbst Beiträge abgeführt haben. Eine detaillierte Übersicht über die relevanten Wartezeiten für die Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie auch Informationen über die wenigen Ausnahmen von der Wartezeit-Regelung.

Neben diesen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hängt es von Ihrem Gesundheitszustand ab, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten werden. Die magische Zahl ist die sechs. Wer mehr als sechs Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, geht in jedem Fall leer aus. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Erst bei einem Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden qualifizieren Sie sich für eine volle EM-Rente.

Falls Sie also gerade über einen Antrag nachdenken, sollten Sie ehrlich zu sich sein: Haben Sie die Wartezeiten zusammen? Gibt es Befundberichte Ihrer Ärzte, die eine Einschätzung darüber enthalten, dass Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können?

Wie hoch wird meine Erwerbsminderungsrente in etwa sein?

Wie eine spätere Regelaltersrente entsteht auch die EM-Rente auf Basis Ihrer Entgeltpunkte. Bürgerinnen und Bürger mit hohem Verdienst haben größere Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt – und damit auch mehr Entgeltpunkte gesammelt. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein kann, dessen bisher erworbene Entgeltpunkte werden hochgerechnet – und zwar bis zum Erreichen der individuellen Regelaltersrente. Also dem Tag, an dem Sie ohne Abschläge in die Altersrente wechseln können. Diese Regelung gilt jedoch leider nur für zukünftige Anträge. Sogenannte Bestandsrentner erhalten im Vergleich dazu kleinere Erwerbsminderungsrenten, da deren Entgeltpunkte um weniger Jahre in die Zukunft hochgerechnet werden.

Doch mit was für einem monatlichen Einkommen dürften zukünftige Erwerbsminderungsrentner nun rechnen? Natürlich ist die Spanne groß. Ein Mann aus Westdeutschland erhielt bei einem neuen Antrag im Jahr 2018 im Durchschnitt gerade einmal 766 Euro.

Von der EM-Rente kann ich nicht leben. Darf ich etwas hinzuverdienen?

Ja, das ist kein Problem. Im Kalenderjahr können Sie rund 17.000 Euro zu Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Wer also einen Minijob auf 520-Euro-Basis ausübt, kann sein Einkommen unbürokratisch aufbessern. Vergessen Sie aber nicht, den Rententräger über Ihre Einkünfte zu informieren.

Wer mehr verdient, muss mit einer Kürzung seiner Rente rechnen. Wenn Sie lediglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, bestehen für Sie andere Hinzuverdienstgrenzen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung, dort man kann Ihnen exakte Zahlen für Ihre individuelle Situation nennen.

Wie lange bekomme ich meine Erwerbsminderungsrente?

Normalerweise gewährt Ihnen die Rentenversicherung eine auf drei Jahre befristete Rente. Das muss aber nicht so sein. Es gibt auch kürzere Laufzeiten sowie EM-Renten, die von Beginn an unbefristet angelegt sind. Wichtig: Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente ausläuft, sollten Sie sechs Monate vor dem Ende einen neuen Antrag stellen. Das ist von Bedeutung, da ansonsten eine Zahlungslücke entstehen kann.

Ihre Erwerbsminderungsrente endet in jedem Fall, wenn Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen.

Wenn also absehbar ist, dass Sie Ihre Erwerbsminderungs- gegen eine Altersrente eintauschen müssen, melden Sie sich bitte rund drei Monate vor diesem Zeitpunkt beim Rententräger, um Ihren Antrag zu stellen. Welche Punkte Sie bei diesem Schritt beachten sollten, haben wir in einem anderen Beitrag für Sie zusammengefasst.

Antrag zur Erwerbsminderungsrente – 3 Hinweise für den reibungslosen Ablauf

Ob am Ende eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hängt von den oben beschriebenen Voraussetzungen ab. Falls Sie für sich gute Chancen sehen, stellt sich jetzt die Frage nach dem Antrag. Im Rahmen der Sozialberatung im SoVD Schleswig-Holstein erleben wir tagtäglich, worauf es an dieser Stelle wirklich ankommt. Um Ihre Chancen auf ein für alle Beteiligten reibungsloses Antragsverfahren zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsweise.

1. Auf die Befundberichte kommt es an

Sie erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, haben also ausreichen Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Nun dreht sich alles um Ihr Gesundheitsbild. Und nun kommt vor allem Ihr Arzt ins Spiel. Wenn Sie eine Erwerbsminungsrente beantragen, wird evaluiert, wie krank Sie wirklich sind. In der Regel kommen Sie nicht um einen Termin beim offiziellen Gutachter der Rentenversicherung herum. Dennoch ist es enorm wichtig, dass Sie schon Ihren Antrag mit guten Befundberichten füttern.

Ein guter Befundbericht zeichnet sich durch fünf Zutaten aus, die in keinem Fall fehlen sollten.

  1. Wie lange sind Sie bereits in Behandlung?
  2. Zu welcher Diagnose kommt Ihr Arzt?
  3. Ausführliche Beschreibung der Auswirkungen der Krankheit auf Ihren Alltag
  4. Bisherige Behandlungsansätze
  5. Prognose für die Zukunft

Mehr Details zu diesen fünf Punkten beschreiben wir in unserem Beitrag zum Schwerbehindertenrecht, wo die Anforderungen ähnlich sind. Leider geben sich viele Ärzte bei den Befundberichten nicht so viel Mühe, dass die oben aufgeführten Anforderungen immer erfüllt sind. Nicht aus böser Absicht, sondern weil die Praxis voll ist. Deshalb ist es ratsam, das Gespräch mit Ihrem Arzt zu suchen. Berichten Sie von Ihrer Absicht, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Erwähnen Sie, dass Sie hierfür einen aussagekräftigen Befundbericht benötigen. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein positives Verfahren ungemein. Denn auch der Gutachter der Rentenversicherung wird sich an diesen Berichten orientieren.

2. Reha beantragen, Erwerbsminderungsrente beziehen

Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt nach wie vor. Wenn Sie einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen, wird die Rentenversicherung immer prüfen, ob Sie bereits eine Reha absolviert haben. Falls nicht, steht die Frage im Raum, ob Ihre Arbeitsfähigkeit durch eine solche Maßnahme wieder verbessert werden kann. Dann könnte die Rente abgewendet werden.

Deswegen ist es sinnvoll, gleich eine Reha zu beantragen. Auch wenn Sie sich eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht mehr zutrauen.

Im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Sie über einen Zeitraum von meist drei Wochen eingehend untersucht. Am Ende verlassen Sie die Reha mit einem druckfrischen Befundbericht in den Händen. Wenn darin steht, dass Sie es voraussichtlich auf Dauer nicht hinbekommen werden, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, kann Ihr Antrag zur Reha in einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Dieser Weg ist oftmals unproblematischer als der direkte Antrag zur EM-Rente.

3. Holen Sie sich Hilfe

Das Sozialrecht ist komplex. Auch Profis müssen sich immer wieder vergewissern, dass sie nicht doch eine Neuerung übersehen haben. Besonders kompliziert wird es, wenn das gesundheitliche Leistungsvermögen in den Focus rückt.

Natürlich wissen Sie als Betroffener am besten, wie es Ihnen geht. Doch beim Antrag zur Erwerbsminderungsrente kommt es nicht darauf an, wie Sie sich fühlen. Wichtig sind vielmehr die Dokumentationen Ihrer Ärzte und des Gutachters. Wenn es hier Probleme gibt, kann ein starker Partner an Ihrer Seite echtes Geld wert sein. Das ist umso mehr von Bedeutung, wenn man weiß, dass fast jeder zweite Antrag zur EM-Rente erst einmal abgelehnt wird.

Sollten also Probleme auftauchen, sind wir gern für Sie da.

Die EM-Rente wird häufig aus dem Krankengeld heraus beantragt. Wenn dieses ausläuft, stehen viele Menschen vor großen Problemen. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur sogenannten Nahtlosigkeitsregelung aussieht
Was passiert, wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (205)

  • user
    Fragezeichen
    am 29.08.2024

    Hallo Herr Schultz,

    Nach langjähriger Odyssee (und Chronifizierung der Symptomatik) wurde mir nun eine volle EM-Rente, für 2 Jahre, befristet.

    Nun meine Frage: benötige ich weiterhin fortlaufende AUs meines Hausarztes? Auch evtl.als Nachweis für eine kommende Weiterbewilligung? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    Vielen Dank schonmal.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2024

      Hallo, Sie müssen nicht unbedingt krank geschrieben sein. Aber in ärztlicher Behandlung. Denn bevor die EM-Rente ausläuft, braucht die DRV aktuelle Arztberichte. Das geht ja nur, wenn Sie Ihre Ärzte regelmäßig aufgesucht haben.

  • user
    Anna
    am 16.04.2024

    Ich kann wegen einer Krebserkrankung nur noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten und überlege deshalb eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen. Bin momentan zur Reha. Der Sozialdienst hat mir gesagt, da ich die letzten Jahre nur Teilzeit gearbeitet habe hätte ich keinen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente. Stimmt das so?!

    (Ich habe die letzten neun Jahre vor der Krankheit 23 Stunden pro Woche gearbeitet. Diesen Arbeitsumfang schaffe ich nicht mehr. )

  • user
    Christine
    am 27.03.2024

    Hallo Herr Schulz, folgender Sachverhalt: nach längerer AU und Reha (bereits 3mal), bin ich zur Zeit wieder arbeiten.

    Nun schickt mich mein AG zum Sozialdienst zur Untersuchung, ob ich noch erwerbsfähig bin. Ich beziehe seit 2018 eine halbe EU-Rente und habe seit 10/23 einen GdB von 50%.

    Darf mein AG mich kündigen, wenn EU durch Sozialdienst festgestellt wird?

    Oder habe ich Zeit einen Antrag auf volle EU-Rente zu stellen und bin derweil noch angestellt? Ich arbeite derzeit im öffentlichen Dienst, bin Angestellte, seit

    2001.

    Ich bin nicht abgeneigt die volle EU-Rente zu beantragen.

    Wie verhält man sich am besten?

    Gruß Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2024

      Hallo Christine, das kann ich nicht vollumfänglich beantworten, da wir hier teilweise im Arbeitsrecht sind. In den meisten Tarifverträgen ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, sobald eine volle und unbefristete EM-Rente bewilligt wird. Wahrscheinlich ist das in Ihrem Fall auch so. Aber da sollten Sie am besten einmal mit dem Personalrat oder der SB-Vertretung sprechen.

  • user
    Claudia
    am 17.02.2024

    Hallo, ich bin seit 2007 Bezieherin von Hartz4/ Bürgergeld, davor ein Jahr ALG 1. Ich bin 62 Jahre und habe auf Grund von Krankheit nur 8 Jahre im Angestelltenverhältnis und 3 Jahre selbständig gearbeitet. 2015 - 2018 arbeitete ich in einer Maßnahme vom Arbeitsamt finanziert. 38 Stunden -Woche.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Erwerbsminderungsberechtigt bin. Eine Untersuchung vom Medizinischen Dienst der Rentenkasse habe ich hinter mir. Mein Antrag wurde abgelehnt. Angeblich könne ich mindestens 6 Stunden arbeiten.( Was natürlich nicht geht, Arthrose in allen Gelenken und Rückenwirbelschädigung). Ich würde jetzt Widerspruch einlegen und neue Mrt Bilder vorweisen. Meine Frage: Habe ich alle Anwartschaften erfüllt? Ruht meine Anwartschaft nur ? Da ich Alg1 bezog und danach Bügergeld.Bin ich wirklich berechtigt Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Oder durchlaufe ich die Prozedur um am Ende zu erfahren,dass ich gar nicht berechtigt bin.

    Vielen Dank

  • user
    Nicole
    am 15.01.2024

    Hallo. Ich bin schon bald 3 Jahre krank hatte krankengeld dann ALG | Bürgergeld wurde abgelehnt und nun bekomme ich nichts mehr außer mein Pflegegeld. Ich wurde 9 mal an der Wirbelsäule operiert, 3 künstliche Bandscheiben in der HWS und in der LWS ein Spreitzer und eine Versteifung. Ich habe ein tauben Fuß und Wade zurück behalten so das ich nicht mal mehr Auto fahren kann, ich laufe dadurch mit Gehhilfen. Ich habe eine schwere Depression bekommen und hatte eine schere Lungenembolie alles in den 3 Jahren. Ich bin eine schwer chronische Schmerzpatientin nehme 20 Tabletten am Tag wo Morphium schon mit dabei ist Antidepressiva und der Rest Schmerztabletten, meine Medikamente sind ausgeschöpft mehr geht nicht.Ich habe von früh bis Abend trotzdem schmerzen kann kaum 1 Stunde den Haushalt machen habe Pflegegrad 3 und GB 40. Ich war 3 mal bei einer Reha, die letzte ging nur 2 Wochen, weil ich corona bekommen hatte wurde sie einfach beendet und ohne Abschlussuntersuchung oder Gespräch ein Bericht geschrieben und trotz ein 6 min Geh - Test wo ich gerade mal auf 170 Meter kam kaum eine Therapie mitmachen konnte wegen schmerzen haben sie mich auf 6 stunden und mehr beurteilt. Ich habe eine beschwerde geschrieben kam aber damit nicht durch ich bekam als Antwort das ich ja in 5 monaten nochmal begutachtet werden könne. Ich habe ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt der jetzt innerhalb von gerade mal 4 wochen abgelehnt wurde,ich könnte ja noch 6 Stunden arbeiten gehen. Ich hatte sämtliche Befunde Gutachten mitgeschickt hatte auf 5 Seiten detailliert beschrieben wie es mir im Alltag geht meine Einschränkungen beschwerden usw. und trotz meiner erheblichen schweren Erkrankungen kam es zu einer Ablehnung. Ich bin fix und fertig weil ich nicht weiß wie ich 6 Stunden arbeit schaffen soll. In der kurzen Zeit haben die doch niemals meine ganzen Ärzte kontaktiert, nicht mal zum Gutachter schicken sie mich oder nochmal zur reha es wurde einfach abgelehnt da frage ich mich wie gut die mein Antrag überhaupt bearbeitet haben und ob die meine 5 Seiten überhaupt gelesen haben. Zählt denn nur der letzte Bericht von der Reha für die wo ich gerade mal 2 Wochen war? Es müsste doch viel mehr zählen die Beurteilung von mein Ärzten die mich schon jahrelang kennen. Wie gehe ich denn jetzt vor? Soll ich mir ein Anwalt nehmen? Ich bin echt fix und fertig.

    Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2024

      Hallo Nicole, das können wir hier im Forum nicht auflösen, denn man müsste sich Ihre Unterlagen genau anschauen. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich individuell beraten lassen. Entweder durch einen Fachanwalt oder bei meinen Kollegen im SoVD.

  • user
    peter
    am 21.12.2023

    Hallo

    ich bin krank und man hat mir geraden einen eu antrag zu stellen. da gibt es doch die regelung von 5/3

    ab wann wird diese Regelung genommen, wird da der termin wo ich den antrag stelle genommen oder wie läuft das genau

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Peter, es wird ab Beginn der geplanten Rentenzahlung gerechnet. Mehr zur 5-5-3-Regel finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel

      • user
        Matthias
        am 15.07.2024

        Wenn man eine aktuelle Renten Übersicht hat, worauf man ersehen kann, dass EMR Voraussetzungen bestehen, muss man nicht nochmal extra rumrechnen, oder? Darauf kann man dann vertrauen, stimmt's?

        • user
          Christian Schultz
          am 15.07.2024

          Wenn die Unterlagen der DRV das klar bestätigen, kann man darauf vertrauen.

  • user
    Franz
    am 16.11.2023

    Ich habe Anfang Oktober einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus der Krankheit heraus gestellt. Nun fragt mein bisheriger Arbeitgeber ob ich nicht unter 3 Std pro Tag arbeiten könnte. Kann ich tun - auch wenn ich krank geschrieben bin - und auch ohne Ärger von der DRV und dem AA zu bekommen? Bin seit 1 Woche ausgesteuert, weil ich nach 1,5 Jahren Krankheit ausgefallen war, eine Reha erfolgreich absolviert und nun nach 6 Monaten trotzdem wieder erkrankt bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2023

      Nein, solange Sie krank geschrieben sind, dürfen Sie in Ihrem Job nicht arbeiten. Man müsste sich Ihre Situation genauer anschauen, das geht hier im Forum nicht. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Sabine
    am 30.10.2023

    Guten Morgen Herr Schulz,

    ich bin mit meinem Antrag auf EMR bis auf Punkt 8.1 der Anlage eigentlich fertig.

    An dieser Stelle wird ja auf den Vordruck R0215/Selbsteinschätzungungsbogen hingewiesen.

    Nun zu meiner Frage:

    Ausfüllen und beifügen oder lieber nicht?

    Was empfehlen Sie und warum?

    (Meine Befundberichte werden nämlich zum Teil leider nicht so aussagekräftig ausfallen, wie ich mir das wünschen würde.)

    Vielen Dank im Voraus und guten Start für Sie in die neue Arbeitswoche!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Sabine, natürlich - das muss alles ausgefüllt werden. Wenn die Befundberichte eher dünn ausfallen, ist das natürlich eher von Nachteil für Sie. Aber Sie werden ja ohnehin noch einmal persönlich begutachtet.

  • user
    Anton
    am 27.10.2023

    Moin Moin Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihren interessanten Artikel und die tollen Erklärvideos. Leider weiß ich in meinem Fall nicht genau, was ich tun sollte aufgrund folgender Situation...

    Ich bin seit bald drei Jahren krank (mit GdB 50), habe zuerst Krankengeld, dann ALG1 erhalten und bin seit kurzem ohne Einkommen. So muss ich momentan auch meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen.

    Die EM-Rente habe ich vor einem Jahr beantragt und bin dort noch im Widerspruchsprozess. Nun besteht für mich die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu bekommen (mit relativ kleiner Abfindung und Zahlung aus Lohnansprüchen wie Urlaub, Überstunden etc. von unter 6000€).

    Spricht etwas dagegen einen Aufhebungsvertrag abzuschließen? Aufgrund der "geringen Zahlen" sollte sich dieser ja nicht negativ auf EM-Antrag/-Rente auswirken. Ich hatte überlegt die offenen Beträge auf mehrere Monate à z.B. 600€ zu verteilen, damit ich einen regelmäßigen Geldeingang habe und mir so auch die Krankenkassenbeiträge "sparen" kann.

    Bzw. spricht etwas dafür den Aufhebungsvertrag nicht anzunehmen und mein Angestelltenverhältnis bestehen zu lassen? Mir fällt momentan kein Grund ein, aber evtl. haben Sie als Profi einen anderen Blick darauf, weil es sich evtl. positiv/negativ auf die EM-Rente auswirken könnte?

    (Zur Info mein Arbeitsplatz wurde neu besetzt und für mich auch in Zukunft keine Stelle frei in der Abteilung.)

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort & beste Grüße

    Anton

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Hallo Anton, leider können wir Ihre Frage hier im Forum nicht klären. Ob ein Aufhebungsvertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt ja von mehreren Faktoren ab. Da empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Stefan
    am 27.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin gerade von meiner Reha zurückgekommen. Dort wurde mir bescheinigt, dass mein Restleistungsvermögen unter 3 Stunden täglich beträgt. Wird jetzt mein Reha-Antrag automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt oder muss ich den Antrag selbst stellen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Viele Grüße

    Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Hallo Stefan, in aller Regel müssen Sie den Antrag selbst stellen.

      • user
        Stefan
        am 28.10.2023

        Muss man bzw. ist es ratsam den Abschlussbericht der Reha auch der Arbeitsagentur zur Verfügung zu stellen im Rahmen der Nahtlosigkeitsprüfung? Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV habe ich bereits gestellt.

        Vielen Dank für eine kurze Antwort.

        Freundliche Grüße

        Stefan

        • user
          Christian Schultz
          am 30.10.2023

          Das kommt auf den Bericht an, allgemein kann ich das nicht beantworten. Aber in der Regel will die Arbeitsagentur diesen Bericht ohnehin sehen.

          • user
            Stefan
            am 11.11.2023

            Ich bin aktuell im ALG I Bezug der Arbeitsagentur. Ich habe die Arbeitsagentur über meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente informiert; war das so richtig?

            Vielen Dank für eine kurze Antwort.

            Viele Grüße

            Stefan

            • user
              Christian Schultz
              am 13.11.2023

              Ja, das ist so richtig.

              • user
                Stefan
                am 18.11.2023

                In meinem Entlassungsbericht der Reha steht "gingen wir von einem derzeit aufgehobenes Leistungsvermögen (Leistungsunfähigkeit) für die letzte sozialversicherungspflichtige berufliche Tätigkeit als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt aus". Reicht die Bezeichnung "derzeit" für eine volle Erwerbsminderungsrente aus oder müsste dort dauerhaft stehen?

                Vielen Dank für Ihre Info.

                • user
                  Stefan
                  am 20.11.2023

                  Guten Tag Herr Schultz,

                  könnten Sie mir diese Frage noch kurz beantworten?

                  In meinem Entlassungsbericht der Reha steht "gingen wir von einem derzeit aufgehobenes Leistungsvermögen (Leistungsunfähigkeit) für die letzte sozialversicherungspflichtige berufliche Tätigkeit als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt aus". Reicht die Bezeichnung "derzeit" für eine volle Erwerbsminderungsrente aus oder müsste dort dauerhaft stehen?

                  Vielen Dank.

                  Viele Grüße

                  Stefan

                  • user
                    Christian Schultz
                    am 20.11.2023

                    Solange Sie keinen Rentenbescheid haben, ist die EM-Rente nicht sicher. Das kann man leider nicht vorher beantworten.

                    • user
                      Stefan
                      am 20.11.2023

                      Vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten. Das hilft uns sehr.

  • user
    Petra Schneider
    am 18.10.2023

    Hallo ich habe Erwerbsminderungsrente im Dezember 2022 beantragt die einmal abgelehnt wurde und ich Widerspruch eingelegt habe inzwischen war ich bei verschiedenen Gutachten und warte auf Antwort von der Rentenversicherung. Meine Frage ich könnte Januar 2024 in die normale Rente mit Abzügen gehen,sollte ich besser auf den Bescheid der Rentenversicherung warten oder kann ich parallel die Altersrente beantragen .

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Petra, was finanziell für Sie günstiger ist, kann man nur auf Basis Ihrer Unterlagen entscheiden. Aber grundsätzlich können Sie auch zeitgleich die Altersrente beantragen. Dann mit dem Hinweis, dass auch noch ein anderer Rentenantrag im Widerspruch liegt.

  • user
    MaJa
    am 06.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    zu Ihrem Hinweis:

    >> „ Gleichzeitig müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Rentenbeiträge vorweisen können.“ <<

    habe ich folgende Frage:

    Was gilt als „Eintritt meiner Erwerbsminderung“?

    Bereits eine langjährige Arbeitsunfähigkeit oder erst ab EM Antrag?

    Konkret:

    Wenn ich diesen Monat den Antrag auf EM Rente stelle und seit 07/2019 arbeitsunfähig bin, (die 3 von 5 Jahren grade noch so abdecke: ALG 1 bis 10/21, davor Krankengeld & davor Verdienst seit 2016), ist es dann ein Risiko, wenn ich im Antrag unter Punkt 8 „Begründung des Rentenantrags“ auf die Frage: Seit wann halten Sie sich für erwerbsgemindert? wahrheitsgemäß antworte:

    seit 07/2019?

    Gilt für die 3/5 Jahre meine hier gemachte Angabe oder doch erst der Bescheid über den EM Antrag?

    Danke sehr für Ihre Rückmeldung!

    Freundliche Grüße

    MaJa

    • user
      Christian Schultz
      am 06.10.2023

      Hallo MaJa, es kommt auf den Beginn der Erwerbsminderung an. Der wird irgendwann von der DRV festgelegt. Also anhand der Arztberichte und einer persönlichen Begutachtung.

      • user
        MaJa
        am 06.10.2023

        Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, Herr Schultz!

        Sollte ich mich denn sicherheitshalber dann überall erst ab dem Zeitpunkt als erwerbsgemindert einschätzen bzw. von meinen Ärzten einschätzen lassen, wenn die 3 Jahre erreicht waren?

        Kurz nach dem Beginn der AU 07/19 waren LTA von der DRV bewilligt worden, diese zu beginnen musste ich allerdings krankheitsbedingt immer wieder verschieben.

        Es gibt also einen gewissen Stillstand seit Jahren - deshalb jetzt meine Sorge, die DRV könnte den Beginn der Erwerbsminderung weiter weg in der Vergangenheit sehen (auch durch meine / meiner Ärzte Angaben) - und ich würde so die 3/5 Bedingung nicht mehr erfüllen!?!

        Bitte nochmals um Ihre Rückmeldung. Vielen Dank!!

        MaJa

        • user
          Christian Schultz
          am 06.10.2023

          Das können wir hier nicht allgemein beantworten, weil so etwas immer vom Einzelfall abhängt. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen aus der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Silvi Wagner
    am 04.10.2023

    Guten Tag,

    aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung beziehe ich bereits länger als 1 Jahr ALG 1. Nun wurde jedoch mein Antrag auf EMR abgelehnt. Da ich demnächst meinen Mann (er arbeiter dort) für 3 Monate ins EU Ausland begleiten will, weiß ich nicht, ob ich überhaupt einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen kann?? Muss ich während des laufenden Verfahrens immer verfügbar sein? Oder kann ich mich vorübergehend abmelden? Ich wäre sehr dankbar über eine Rückmeldung Ihrerseits.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Silvi, ich bin mir nicht ganz sicher: Aber beim Bezug von ALG I müssen Sie meines Wissens nach in Deutschland leben. Sonst bekommen Sie kein Geld. Die EM-Rente kann man auch im EU-Ausland erhalten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-im-ausland-beziehen-ist-das-moeglich

      • user
        Silvi Wagner
        am 05.10.2023

        Hallo Herr Schultz,

        danke für Ihre Nachricht. Ja, ich denke auch, daß ich für die AA hier verfügbar sein muss, deshalb überlege ich auch mich für die 3 Monate abzumelden. Nur weiß ich nicht, ob die DRV bei einem Widerspruchsverfahren einer 3 monatigen Abwesenheit zustimmt/erlaubt?

  • user
    Tara
    am 03.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich würde gern wissen, ob man für einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente krankgeschrieben sein muss!? Ich bin chronisch krank, GDB wegen seelischer Behinderung, in ambulanter und immer wieder auch stationärer Behandung. Es gibt also wiederkehrend Fehlzeiten, aber nicht durchgehend. Ich versuche immer zu funktionieren, musste aber schon die Arbeitszeit reduzieren, weil ich es einfach nicht mehr schaffe. Es zeichnet sich ab, dass ich weiter reduzieren muss. Ich bin also nicht dauerhaft arbeitsunfähig, aber durch die Belastung immer wieder krank. Ich befürchte, dass irgendwann gar nichts mehr geht, was ich unbedingt vermeiden will. Kann ich die Teilerwerbsminderungsrente beantragen, auch wenn ich arbeite? Oder wird das sofort abgelehnt?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Tara, eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist nicht unbedingt notwendig, um die EM-Rente zu kommen. Am wichtigsten ist, dass Sie dauerhaft in ärztlicher Behandlung sind. Und wenn es Phasen gibt, in denen Sie längere Zeit zur Arbeit gehen, kann das schon einen Einfluss auf das Verfahren haben. Aber das muss man sich natürlich im Detail anschauen.

  • user
    Sabine
    am 20.09.2023

    Hallo Herr Schulz,

    ich habe heute im Rahmen eines Telefontermins mit einer Versichertenältesten einen Antrag auf EMR gestellt und dieser wurde auch gleich digital an die DRV gesendet.

    Ich habe gerade die ausgedruckte Version/Kopie durchgesehen und leider stimmen dort so einige Angaben nicht und es fehlen auch noch Angaben.

    Wie kann ich den Antrag jetzt noch korrieren/ändern?

    Die Versichertenälteste meinte, ihre Version/Kopie dürfte ich nicht ändern.

    Über eine baldige Antwort freue ich mich.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Hallo Sabine, das geht nur direkt bei der Rentenversicherung. Also am besten anrufen und einen Termin machen.

  • user
    Heike
    am 14.09.2023

    Guten Tag,

    ich bin seit 2013 an Depressionen und chronischen Schmerzen erkrankt. Ich war bisher 2x in der Tagesklinik, 2x in der medizinischen Reha zuletzt in 2020. Entlassen mit Leistungsvermögen 6 Stunden und mehr, obwohl ich anderer Ansicht war. Danach wurde mir eine LTA/berufliche Reha bewilligt die ich im Jahr 2022 abgeschlossen habe. Währenddessen habe ich schon teilweise Arbeitszeitverkürzung beantragt und auch bewilligt bekommen. In dem Abschlussbericht der Einrichtung steht auch der Vermerk Arbeitszeitverkürzung von 8- 14 Uhr. Leider gibt es dort nicht so eine Leistungsbeurteilung wie bei der medizinischen Reha. Eine Psychotherapie absolviere ich seit 2022. Im Januar 2022 habe ich eine neue Arbeitsstelle begonnen mit 25 Stunden/Woche. Eine Teilrente habe ich bisher nicht beantragt. Seit Anfang diesen Jahres ging es mir immer schlechter, ich habe gemerkt, dass ich auch die Teilzeitarbeit nicht bewältigen kann, so dass ich nun seit 28.06.2023 wieder arbeitsunfähig bin. Ich sehe auch keine Verbesserungsmöglichkeit. Ich würde nun die EM beantragen, aber es stellt sich für mich die Frage, ob es besser wäre erst eine Reha zu beantragen, wobei ich nicht weiß, wie ich diese bewerkstelligen soll, denn ich kenne das Pensum dort. Ich habe auch bei Ihnen gelesen, dass Sie dazu raten erst die Reha zu beantragen, auch wenn man die EM Rente anstrebt. Ich habe nur Bedenken, dass man mir eine keine Mitwirkung bescheinigt, wenn ich in der Reha die Anforderungen nicht schaffe und würde aus diesem Grunde direkt die EM Rente beantragen wollen. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Heike, wir können hier im Forum nicht auf solche Anfragen eingehen. Jede Situation ist anders. Daher kann man nicht sagen, was in Ihrem Fall sinnvoller wäre. Nicht, ohne viele weitere Details zu erfragen. Sie können sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung wenden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Stefan
    am 13.09.2023

    Hallo Herr Schultz,

    darf ich im ALG 1-Bezug zeitgleich/parallel eine Betriebsrente beziehen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Stefan, soweit ich weiß, zählt eine Betriebsrente nicht als Einkommen beim Arbeitslosengeld und wird hier nicht angerechnet. Ob die Betriebsrente aber überhaupt gezahlt wird, müsste in den Versicherungsbedingungen stehen.

  • user
    Marlind
    am 05.09.2023

    Guten Tag,

    ich habe einen Antrag auf EM Rente gestellt, der rückwirkend bis Eintritt Altersrente als Teilerwerbsminderungsrente beschieden wurde, die volle EM Rente wird noch geprüft.

    Ist es ratsam einen Widerspruch zur Teil EM Rente fristgerecht einzulegen oder abwarten, weil es das normale Prozedere ist.

    Bin nach Krankschreibung, seit 17 Monaten in ALG 1 Bezug und Anspruch ist noch 7 Monate. Während dieser Zeit tritt auch der Anspruch auf Schwerbehindertenrente ein, allerdings wäre diese vermutlich geringer als EM Rente.

    Vielen Dank für die Beantwortung. ( Wenn alles durch ist, gehe ich ehrenamtlich zum Sozialverband, denn nun ist man nach eigener Betroffenheit sehr gut geschult und kann Anderen weiterhelfen)

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2023

      Hallo Marlind, das kann man nicht allgemein beantworten. Was jetzt in Ihrem Fall sinnvoller wäre, hängt ja von mehreren Faktoren ab. Besprechen Sie das gern mit meinen Kollegen in unserer Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Azize
    am 22.08.2023

    Hallo Herr Schultz,

    mein Sohn ist mit 17 Jahren schwer erkrankt und in 2006 wurde die Diagnose erstellt. Er hat auch eine Chroniker-Bescheinigung. Er konnte bis heute keiner Tätigkeit nachgehen. Er ist seit 2006 in psychiatrischer Behandlung. Durch die Einnahme verschiedener Medikamente hat er noch viele weitere Erkrankungen bekommen. Um seine Zukunft finanziell abzusichern, haben wir einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt; wurde leider abgelehnt.

    Er würde gerne arbeiten, aber es geht einfach nicht.

    Was können Sie mir raten? Wie kann ich die Zukunft meines Sohnes finanziell absichern?

    Bitte helfen Sie mir und meinem Sohn.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Azize, ohne nähere Informationen können wir das leider nicht beantworten. Hier im Forum ohnehin nicht, da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Stefan
    am 08.08.2023

    Hallo Herr Schultz, ich habe heute ein Schreiben der Arbeitsagentur erhalten mit einer Einladung, um das Ergebnis der ärztlichen/berufspsychologischen Begutachtung zu besprechen. Kann ich davon ausgehen, dass mein Antrag auf Nahtlosigkeit damit abgelehnt wurde, ansonsten hätte ich keine Einladung erhalten?

    Vielen Dank für eine kurze Info.

    Viele Grüße

    Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Das kann man anhand einer solchen Einladung noch nicht sagen.

    • user
      Stefan
      am 10.08.2023

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Ich hätte noch eine Frage: Falls mir laut der Arbeitsagentur noch ein Restleistungsvermögen auf dem für mich bestehenden Arbeitsmarkt besteht und ich stelle mich im Rahmen des ärztlicherseits festgestellten Leistungsbildes zur Verfügung, habe ich dann Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld?

      Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

      • user
        Christian Schultz
        am 10.08.2023

        Ja, haben Sie. Wenn Sie sich in Vollzeit zur Verfügung stellen.

        • user
          Stefan
          am 19.08.2023

          Hallo Herr Schultz,

          darf ich bei ALG I-Bezug in Reha (die bereits von der DRV bestätigt wurde im Krankengeldbezug) und habe ich während der REHA Anspruch auf Übergangsgeld der DRV?

          Vielen Dank für eine kurze Antwort.

          Freundliche Grüße

          Stefan

          • user
            Christian Schultz
            am 21.08.2023

            Ja, während der Reha gibt es Übergangsgeld.

  • user
    Anna
    am 04.08.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe im August 2022 meine Arbeit auf ärztlichen Rat gekündigt. Immer wieder war ich krank und dem Stress nicht mehr gewachsen. Nun habe ich nur bis Juli 2023 Arbeitslosengeld bezogen, weil ich zu meinem Lebensgefährten ins europäische Ausland gezogen bin. Auch hier fühle ich mich aufgrund gesundheitlicher und psychischer Probleme nicht imstande eine Tätigkeit aufzunehmen. Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit die EMR zu beantragen? Wenn ja wie?

    Zusatzinfos: 2018 verstarb mein Mann nach kurzer schwerer Krankheit, kurz vor seiner Diagnose wurde mir eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der Krankheit meines Mannes absagen musste, da die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Danach habe ich keine Reha mehr beantragen können, denn aufgrund der Coronamassnahmen herrschte in den medizinischen Einrichtungen Maskenpflicht, ich aber beim Tragen einer Maske Panikattacken bekomme, da ich aufgrund meines Asthmas zu wenig Luft bekomme.

    Die drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren habe ich, genauso die fünf Jahre Einzahlung.

    Über eine Beantwortung meiner obigen Frage oder Tipps dazu wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anna

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo Anna, Ihre EM-Rente können Sie auch für das Ausland beantragen. Um diese zu beziehen, müssen Sie nicht in Deutschland leben.

  • user
    Stefan
    am 03.08.2023

    Hallo Herr Schultz, was passiert wenn die Nahtlosigkeitsprüfung bei der Agentur für Arbeit länger dauert als die Krankengeldzahlung - bzgl. der Krankenversicherung. Muss ich mich in dem Fall zunächst freiwillig krankenversichern bis die Nahtlosigkeitsprüfung abgeschlossen ist? Oder greift da eine andere Regelung?

    Vielen Dank für eine kurze Info.

    Viele Grüße

    Stefan

  • user
    Daniela
    am 13.07.2023

    Hallo Herr Schultz,

    meine Frage bezüglich der Wartezeit.

    Schaut die RV bei Antragstellung der EU Rente fünf Jahre in die Vergangenheit (um die Wartezeit zu prüfen)oder erst zum Zeitpunkt, wenn die RV eine Entscheidung trifft.

    Ich hoffe die Frage ist nicht zu dumm.

    Vielen Dank für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.07.2023

      Hallo Daniela, am Ende ist wichtig, was in den fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung. Das kann das Datum des Antrags sein, aber auch ein früherer Zeitpunkt.

  • user
    Ramo
    am 23.06.2023

    Hallo

    Ich habe auch eine frage

    Vor 2.8 Jahre bin ich aus dem Reha arbeitsunfähig entlassen.

    Ich bin seitdem voll erwerbsgemiendert, aber leider wegen fehlzeiten ich bekomme keine Geld von Rentenkasse, nur Grundsicherung!

    Jetz habe ich brief von Grundsicherung bekommen und die wollen dass ich rechtzeitig meine Erwerbsfähigkeit beim Rentenkasse zu überprüfen .Nur so kann ich weiter Grundsicherung bekommen

    Was muss ich weiter machen? Oder was für eine antrag muß ich stellen beim Rentenkasse?

    Vielen Dank

  • user
    Linda
    am 18.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    durch die langjährige Pflege meines pflegebedürftigen Mannes, PG 4, Rollstuhlfahrer, bin ich selbst gesundheitlich sehr angeschlagen (Psyche, Depression, Rückenschmerzen), weshalb ich im Dezember 2022 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Am 1.6.23 kam leider die Ablehnung, ohne dass ich bei einem Gutachter der Rentenversicherung vorstellig war. Die Ablehnung erfolgte rein nach Aktenlage. Den Widerspruch habe ich schon an die Rentenversicherung gesandt, eine Begründung möchte ich nachreichen. Meine Frage ist, wie lange hat man Zeit, eine Begründung nachzureichen? Diverse Ärzte sind derzeit 3 Wochen im Urlaub, vorher habe ich keinen Termin mehr bekommen. Es kann sich also u. U. bis August und länger ziehen, bis ich die Unterlagen nachreichen kann. Geht das dann überhaupt so spät noch? Gibt es hier eine Frist? Selbstverständlich werde ich die Rentenversicherung darüber informieren, dass die Nachreichung der Unterlagen noch etwas dauert.

    Eine andere Frage: Ich beziehe seit März 2022 Krankengeld, welches Mitte September ausläuft. Schreibt mich die Krankenkasse rechtzeitig an wegen Aussteuerung etc. oder muss ich das selbst machen?

    Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch ganz herzlich bei Ihnen für die allzeit sehr gute Aufklärung und Unterstützung bedanken. Sie sind eine wertvolle Hilfe!

    Freundliche Grüße

    Linda

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Hallo Linda,

      die zweite Frage ist schnell beantwortet, schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

      Und zur Widerspruchsbegründung: Da gibt es keine gesetzliche Frist. Es ist richtig, dass Sie die DRV informieren, dass es noch etwas länger dauern wird. Und falls die DRV Ihnen eine Frist setzt, können Sie diese ebenfalls schriftlich verlängern.

      • user
        Linda
        am 21.06.2023

        Vielen herzlichen Dank Herr Schultz,

        Sie haben mir sehr weitergeholfen.

  • user
    Stefan
    am 25.05.2023

    Hallo Herr Schultz,

    im Oktober d. J. werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert. Zeitgleich im Oktober habe ich die REHA der Rentenversicherung. Wie sieht es dann mit meinem Einkommen aus. Muss ich vor REHA-Antritt Arbeitslosengeld beantragen?

    Vielen Dank für eine kurze Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Stefan, das müssen Sie. Den Antrag auf ALG I stellen Sie rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes. Unabhängig von der Reha: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

      • user
        Stefan
        am 03.06.2023

        Hallo Herr Schultz,

        noch eine kurze Frage: Wenn ich zur Arbeitsagentur gehe, sage ich dann "ich beantrage ALG I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung?" Eine Erwerbsminderungsrente habe ich noch nicht gestellt, da Reha vor Rente gilt. Sind mit der Reha die Voraussetzungen zur Nahtlosigkeitsregelung für ALG I bereits erfüllt oder muss zwingend die Erwerbsminderungsrente beantragt werden, um ALG I zu erhalten?

        Vielen herzlichen Dank für eine Rückinfo.

        • user
          Christian Schultz
          am 05.06.2023

          Sie beantragen einfach ALG I. Das mit der Nahtlosigkeitsregelung wird dann automatisch geprüft. Sie müssen da allerhand Unterlagen ausfüllen.

          • user
            Stefan
            am 05.06.2023

            Vielen Dank für Ihre Info, das hilft mir sehr.

  • user
    Karin Tautkus
    am 23.05.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich war vor knapp 3 Monaten in Reha. Ich bin als arbeitsunfähig entlassen worden. Im Reha-Bericht soll meine Erwerbstätigkeit lt. den Ärzten der Reha-Klinik auf unter 3 Stunden bescheinigt werden. Leider habe ich den großen Reha-Bericht noch nicht erhalten. Macht es Sinn ohne Bericht die EM-Rente zu beantragen?

    Danke und Grüß

    K. Tautkus

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2023

      Hallo Karin, da würde ich noch abwarten. Wenn generell eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde, kann der Reha-Antrag ohnehin nachträglich in einen Antrag zur EM-Rente umgewandelt werden. Welchen Spielraum Sie dann haben, hängt aber von Ihrer Situation ab.

      • user
        Karin Tautkus
        am 23.05.2023

        Da ich auf eigene Initiative und in Verbindung mit meinem Hausarzt in Reha gefahren bin werde ich einer evtl. Umwandlung sowieso widersprechen. Nächstes Jahr im Dezember steht die Altersrente an. Ich würde gerne das Arbeitsamt umgehen und auch bei einer befristeten EM-Rente meine Arbeitsstelle kündigen, wegen Mobbing selbst in der Krankheit, damit ich endlich Ruhe habe. Mein Krankengeldanspruch läuft noch ca. 1 Jahr. Laut Sozialarbeiterin in der Reha sollte die Rente nach ca. 3-5 Monaten beantragt werden da sonst der Gesundheitszustand wieder komplett überprüft wird. Ist das richtig? Deswegen überlege ich die EM-Rente in Kürze einzureichen.

        • user
          Christian Schultz
          am 24.05.2023

          Ja, das kann man so sagen. Der Rentenantrag dauert in der Bearbeitung meist auch noch eine ganze Weile.

  • user
    Petra
    am 24.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin in voller EMR, die in 2026 nahtlos in die Regelaltersrente übergehen wird, das hat die DRV so bestätigt. Während dieser Zeit ruht mein Arbeitsverhältnis im Öffentl. Dienst. Den Energiekostenzuschuss in Höhe von 300 € hat mir der Arbeitgeber überwiesen. Frage: Muss er mir jetzt auch den in der Schlichtungsrunde vereinbarten Einmalbetrag in Höhe von 3000 € überweisen?

    Danke im Voraus für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Petra, das können wir Ihnen leider nicht beantworten. Für ruhende Verträge wird das irgendwo arbeitsrechtlich geklärt sein - am besten fragen Sie einmal beim Personalrat nach.

  • user
    Krause Maria
    am 31.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage, seit 01.03. 2022 bin krank, habe 2 künstliche Kniegelenke bekommen, die zweite OP war im Januar. Von der Reha ich wurde entlassen von 3 bis 6 Stunden in meinem Beruf arbeiten zu können. Ich arbeite in Produktion. Bin 60 Jahre alt. Von der rentenversicherung habe Brief bekommen, das ich Antrag stellen kann auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"

    Meine Frage, können Sie mir bitte erklären was das ist, was erwartet mich, wie läuft das alles ab, welche Vorteile und Nachteile hab ich dann.

    Danke. Liebe Grüße.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2023

      Hallo Maria, die "LTA" ist ebenfalls eine Reha. Von daher bin ich etwas überrascht, dass Ihnen nun noch einmal eine ähnliche Maßnahme angeboten wird.

      • user
        Nicole Museiko
        am 04.04.2023

        Das ist doch keine ähnliche Maßnahme. Das eine ist eine medizinische Reha und das andere eine berufliche Reha. Die Inhalte sind komplett unterschiedlich.

  • user
    Christiane Freese
    am 30.03.2023

    Hallo,

    wie alt dürfen die ärztlichen Befunde wegen Depressionen für einen Erwerbsminderungsantrag sein?

    Ich bin „nur“ bei einer Therapeutin, die mir hilft. Habe aber 2017 eine Reha und erfolglose Medikamentenbehandlung hinter mir und Facharztberichte aus dieser Zeit. Sind die nun, 2023 zu alt?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Christiane, vermutlich sind die Berichte zumindest für die Genehmigung der Rente zu alt. Älter als ein, zwei Jahre sollten sie nicht sein. Wichtig könnten Sie aber dennoch sein - nämlich dann, wenn es darum geht, den Zeitpunkt des Rentenbeginns festzulegen. Dieser liegt ja häufig in der Vergangenheit.

  • user
    Petra Gerner
    am 08.03.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,dass

    sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit dem 01.04.22 krankgeschrieben. Da mittlerweile feststeht, dass keine Aussicht auf Besserung besteht, bin ich gerade dabei, den Antrag auf eine Rente für eine volle Erwerbsminderung zu stellen (der ehrenamtl. Rentenberater hat einen Teil des Antrages bereits an die Rentenversicherung weitergeleitet. Ich habe meinen Teil der Unterlagen auch fertig, es fehlt nur noch die Bestätigung meines Hausarztes über die Art der Erkrankung und seine Einschätzung, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Er war bis Ende letzter Woche im Urlaub, ist seit Montag wieder da und hat mir bei meinem Besuch gestern volle Unterstützung zugesagt. Die Bestätigung hat er bis Montag, den 13.3. fertig. Die Bestätigung meines Neurologen und meines Orthopäden/speziellen Schmerztherapeuten liegt mir bereits vor, so dass auch mein Teil des Antrages nächste Woche verschickt werden kann. Nun zu meiner Frage: Heute bekam ich einen Anruf meiner Krankenkasse (BKK Deutsche Bank), dass man von meinem Neuologen wisse, dass ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt habe und man mich bestmöglich unterstützen wolle. Man würde meinen Fal! daher dem Mediz. Dienst vorstellen (mit welchem Hintergrund ausser der "bestmöglichen Unterstützung" habe ich nicht verstanden). Falls mir schon Arztberichte vorlägen, könnte ich diese gerne einreichen. Ich habe dies zunächst zugesagt, damit nicht das passiert, was sie in Ihrem Buch beschrieben haben, nämlich dass man mir mitteilt, der MD habe entschieden, dass ich seiner Meinung nach wieder arbeiten könne. Habe ich hier richtig gehandelt? Sind Konsequenzen aufgrund des Anrufes der Krankenkasse bzw. der Überlassung der Arztberichte zu befürchten? Könnte es passieren, dass der MD aufgrund der Arztberichte, die alle aussagen, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann, die Krankengeldzahlung einstellt? Soll ich mich lieber weigern, die Arztberichte an die Krankenkasse zu schicken?

    Für Ihre Mühen bedanke ich mich herzlich bereits im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Petra Gerner

    .

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Petra, machen Sie sich erst einmal keine Sorgen. Die Krankenkasse wird - in aller Regel - weiter Krankengeld zahlen, bis die Rentenversicherung eindeutig eine volle Erwerbsminderung festgestellt hat. Falls wider Erwarten doch etwas in der Zwischenzeit passieren sollte, wenden Sie sich am besten gleich an unsere Sozialberatung. Das bekommen wir dann sicherlich hin: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Hanne
    am 22.01.2023

    Hallo,

    aufgrund eines 3-fachen Bandscheibenvorfalls wurde mir schon vor etlichen Jahren bescheinigt, dass ich nicht mehr als 3 kg tragen darf und auch nur noch wenige Stunden arbeiten darf. Er sagte, vor etwa 7 Jahren, dass es für Rente allerdings noch nicht reicht.

    Ich bin 56, habe 3 Kinder (2×19 und 14) und pflege seit 6 Jahren meinen Mann (PG 4).

    Ich beziehe die ganzen Jahre Hartz-IV und bin seit 4 Jahren freigestellt aufgrund der Pflege.

    Bei mir sind einige Baustellen dazugekommen. Arthrose im Knie, Handgelenk. Sollte mein Mann, der schon über 20 Jahre EURente bezieht, sterben, muss ich wieder arbeiten. Gesundheitlich sehe ich mich aber nicht mehr dazu in der Lage. Wie müsste ich weiter vorgehen?

    Danke für Informationen

  • user
    Stefan
    am 21.01.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich habe einen Brief meiner Krankenkasse erhalten: Ich kann anstelle eines Antrags auf Rehabilitation auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (so der Brief). Was ist besser?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • user
    Marc
    am 25.12.2022

    Hallo,

    ich habe mir das Buch gekauft und fand es sehr hilfreich. Ich wurde von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert um festzustellen, ob ich noch Erwerbsfähig bin. Mittlerweile bin ich ausgesteuert und werde nächste Woche aus der Rehe entlassen. Vermutlich wird eine Teilerwerbsminderungsrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente empfohlen. Direkt am Entlasstag habe ich einen Termin beim Arbeitsamt wegen der Arbeitslosen meldung. Muss ich da was beachten, wenn ich wie erwartet einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle? Mir hat jemend gesagt, ich müsse den Antrag auf EMR sofort am ersten Tag der Entlassung stellen, damit ich Krankenversichert bin. Das kann ich mir nicht vorstellen, da ich mich ja jetzt auch erst mal beim Arbeitsamt melde und so ein Antrag ist ja auch sehr aufwendig und eventuell brauche ich dabei auch Hilfe. Bis wann muss ich den Antrag nach der Reha stellen, damit mir keine Nachteile entstehen?

    Vielen Dank vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Marc, bei der Arbeitsagentur können Sie ja nur das sagen, was bekannt ist. Und wenn im Abschlussbericht der Reha steht, dass Sie erwerbsgemindert sind, sagen Sie das dort natürlich auch. Sie können hier erst einmal nichts falsch machen. Einfach die Sachlage so darstellen, wie Sie ist.

  • user
    Andreas
    am 09.12.2022

    Hallo

    Ich habe ihr Buch gelesen und fand es sehr hilfreich, trotzdem habe ich viele Fragen. Ich bin Jahrgang 1961 und habe im August 2023 45 Rentenbeitragsjahre voll, Ich bin seit November 2021 im Krankengeld Bezug, parallel habe ich eine Kündigung zum 28. 2. 2023 erhalten. Meine Reha fängt am 6.2 2023 an für mindestens 5 Wochen. Wie verhält es sich wenn in der Reha eine Erwerbsminderung von 6 std festgestellt wird, ich Nach der Reha aber arbeitslos bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.12.2022

      Hallo Andreas, wenn die DRV im Rahmen der Reha teilweise Erwerbsminderung (bis zu sechs Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag) feststellt, kann eine halbe EM-Rente gewährt werden. Diese können Sie dann mit einem Teilzeitjob oder auch ALG I aufstocken. Behalten Sie hier auf jeden Fall Ihre 45-jährige Wartezeit im Blick. Notfalls müssen Sie einen Minijob ausüben, um die 45 Jahre vollzumachen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Helene Reese
    am 07.12.2022

    Hallo, habe im Juni‘22 ( Reha bis Ende April‘22), volle EM Rentenantrag gestellt. Seit Rehaende ( 5 Wochen), durchgehend AU.

    Rehabericht: in Fa. unter 3 St., Arbeitsmarkt: 3-6 St. ( 60%GdS), 1959 geb.

    Meine Frage: bei positivem Bescheid, würde die Reha, rückwirkend, mitberechnet werden? Oder erst ab Antragstellung? Da mein Antrag nicht unmittelbar, nach Reha gestellt wurde.

    2.: hätte ich‘ 22 Urlaubsanspruch, den ich nicht nehmen kann, da ich auch weiterhin eine AU bekomme ? Wenn ja, müsste er mir dann ausgezahlt werden?

    Danke vorab für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2022

      Hallo Helene, die Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend bewilligt, wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Erwerbsminderung schon in der Vergangenheit bestand. Das kann dann auch schon vor der Reha sein. Beim Urlaubsanspruch bin ich mir nicht sicher, weil das ins Arbeitsrecht geht. Fragen Sie da am besten in der Personalabteilung oder - noch besser - beim Betriebsrat nach.

  • user
    Stefan
    am 16.11.2022

    Guten Morgen Herr Schultz,

    wird eine Erwerbsminderungsrente gekürzt, wenn ich zeitgleich eine Betriebsrente meines früheren Arbeitgebers beziehe?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2022

      Nein, auch nicht, wenn Sie eine private BU-Rente erhalten.

  • user
    Stefan
    am 15.11.2022

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich habe mit großem Interesse Ihr Buch gelesen und ich verstehe das Sozialrecht jetzt deutlich besser.

    Eine Frage hätte ich noch: Mein befristeter Arbeitsvertrag endet Ende April 2023. Ich beziehe aktuell Krankengeld, das läuft noch bis Oktober 2023. Kann ich auch die Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen, wenn ich nicht mehr beschäftigt bin oder gibt es dem Fall etwas zu beachten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2022

      Hallo Stefan, danke für das positive Feedback.

      Das mit der Nahtlosigkeitsregelung ist unabhängig von der Frage, ob Sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Man wird dort so oder so Ihre Arbeitsfähigkeit prüfen, wenn Sie krank aus dem Krankengeld kommen.

  • user
    Hans
    am 28.10.2022

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin letztes Jahr mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden, weil ich - aufgrund meiner gesundheitlichen Situation - dem Arbeitsalltag nicht mehr

    Stand halten konnte.

    Zunächst habe ich ein Jahr als Privatier und freiwilliges Krankenversicherungsmitglied in der Hoffnung auf gesundheitliche Verbesserungen von meinem Ersparten gelebt.

    Nun habe ich zum Januar 2023 ALG 1 beantragt und bin daher bereits jetzt arbeitssuchend gemeldet.

    Meine Ärzte haben mir geraten, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

    Wenn ich das als Arbeitssuchender zum derzeitigen Zeitpunkt mache, kann ich dann trotzdem zum 01.01. ALG 1 beziehen oder sagt die Agentur dann, dass ich ja gar nicht vermittelbar bin ?

    Der Erfolg eines solchen Antrages auf EU Rente steht ja noch in den Sternen und Krankengeld erhalte ich aufgrund der freiwilligen Versicherung nicht. Oder sollte ich zunächst den Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit abwarten und den Rentenantrag danach stellen ? Danke für eine Anregung !

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Hans, natürlich können Sie den Antrag trotzdem stellen. Das ALG I wird erst dann gestrichen, wenn die Rente bewilligt wird.

  • user
    Arnd
    am 03.09.2022

    Hallo Christian, ich beziehe seit 37 Monaten Verletztengeld nach einem Wegeunfall.

    Nun läuft die Zahlung Ende Sept. aus, weil zwei Gutachten ( orthopädisch u. nervenärztlich ) gelaufen sind und ein Gesamtgutachten erstellt worden ist.

    Die prozentuale Einschätzung des Gesamtgutachters, durchläuft nun den Rentenrat der BG.

    Diese Gutachten beziehen sich ja nur auf die Unfallfolgen.

    Da ich aber weiterhin arbeitsunfähig bin, habe ich angefangen einen Antrag auf EM zu stellen.

    Meine Fragen nun an sie:

    a) Kann der Rentenrat der BG, die prozentuale Einschätzung des Gesamtgutachters noch kippen?

    b) Da ich schon vor dem Unfall an einer psychische Erkrankung litt, die sich nun verschlimmert und chronifiziert hat, habe ich auch die älteren Befunde kopiert und für den Antrag vorgesehen.

    Sie schreiben: 1. Auf die Befundberichte kommt es an!

    Macht es Sinn die behandelnden Ärzte die mich psychisch vor dem Unfall behandelt haben, anzugeben und Befunde mit zu schicken?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Arnd

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2022

      Hall Arnd, Ihre Frage zum Rentenrat der BG kann ich leider nicht beantworten. Die Befundberichte Ihrer Fachärzte sind für die Entscheidungsfindung der DRV immer hilfreich. Deswegen würde ich diese auf jeden Fall angeben.

  • user
    Ursel
    am 08.08.2022

    Reha Antrag 26.03.20. Reha wegen vieler OP‘s 10/21. Erfolglos wegen schon vorher feststehender Diagnosen. Krankengeld bis 05/20. ALG bis 09/21. EM Rente Voraussetzungen seid 04.11.21. Auszahlung ab 06.22.. Besteht ein rückwirkender Anspruch ab 09/21 über 101a SGB VI ?

  • user
    Ramona
    am 25.07.2022

    Hallo

    Ich bin von Reha arbeitsunfähig entlassen, unter 3 Std.

    Habe ich erwerbsminderungsrente beantragt. Momentan ich bekomme Geld von Sozialamt.

    Also ,ich bin erwerbsgemiendert aber ,leider, ich habe Wartezeit nicht erfüllt!

    Wenn die jetzige antrag ausläuft, wo muß ich eine neue Stellen? Beim Rentenkasse, obwohl ich von da keine Geld bekomme, oder beim Sozialamt?

    Muß ich neue antrag stellen, oder die schicken mir mit Post vorher den Antrag?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Ramona, wenn die Wartezeiten zur EM-Rente wirklich nicht erfüllt sind, müssen Sie dort auch keinen Antrag mehr stellen. Dann ist das Amt für Grundsicherung zuständig.

  • user
    Rena
    am 19.07.2022

    Hallo Herr Schulz,

    ich absolviere derzeit eine ambulante REHA über die DRV Rheinland. Mir wurde bei der Untersuchung vom REHA Arzt mitgeteilt, das er mich als Arbeitsunfähig und erwerbsgemindert entlassen wird.

    Nun zu meiner Frage:

    wie funktioniert das mit der Umwandlung vom Reha Antrag in einen Erwerbsminderungsrentenantrag.

    Geht das automatisch oder was ist von meiner Seite aus zu tun.

    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüsse

    Rena

    • user
      Christian Schultz
      am 20.07.2022

      Hallo Rena, normalerweise müssen Sie noch einen Antrag stellen. Aber das kann Ihnen die Hotline der Deutschen Rentenversicherung dann genau erklären. Oder noch besser - der soziale Dienst in der Reha-Klinik.

  • user
    O.L.
    am 18.04.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin 58 Jahre alt und seit Mai 2021 wegen schweren Depressionen und Posttraumatischen Belastungsstörungen krankgeschrieben. Dazu habe ich noch 30% auf mein blindes Auge. Jetzt war ich 9 Wochen in Reha und mußte wegen Corona die Reha abbrechen. Im Abschlussbrief der allgemeinen Stationsärztin in der Rehaklinik steht, das ich noch 3-6 Stunden arbeiten könne, entgegen meiner Bezugspsychologin, welche auf unter 3 Stunden plädierte. Die Stationsärztin hat scheinbar das letzte Wort. Sie sagte mir, das ich wegen Corona das Recht habe nochmals einen Antrag auf Reha zu stellen und gab mir einen Kurzantrag mit. Danach sagte sie mir, das sich nach der nächsten Reha mein Leistungsvermögen noch auf unter 3 Stunden einstellen könnte, was mir die volle Erwerbsminderungsrente eintragen würde. Ich schaffe auch keine 3-6 Stunden mehr zu arbeiten, momentan kann ich mir noch nicht mals 3 Stunden vorstellen. Was schlagen sie mir vor Herr Schultz? Mein Ziel ist es die volle Erwerbsminderungsrente und meinen Frieden zu bekommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine verbindlichen Ratschläge geben dürfen. Solch eine Entscheidung muss reiflich überlegt werden - auf Grundlange aller Unterlagen und Arztberichte. Dafür können Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Martina
    am 27.01.2022

    Hallo Christian,

    Ich bin frisch aus der Reha entlassen man sagte mir das ich weniger als 3 Std. Arbeiten kann. Das heißt volle Erwerbsminderungsrente. Ich möchte aber nur Teilerwebsminderungsrente beantragen . Kann ich das oder wird automatisch volle Rente beim Antrag stellen von ausgegangen?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2022

      Hallo Martina, das geht aus der gesundheitlichen Prüfung hervor. Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, sollten Sie das mit der DRV besprechen. Am besten ziehen Sie noch eine unabhängige Organisation hinzu - zum Beispiel den SoVD.

  • user
    Anja
    am 13.01.2022

    Guten Tag,

    ich bin derzeit - nach Mammakarzinom und Rezidiv - in zweiwöchiger Erhaltungstherapie sowie seit Anfang der Erkrankung in psychotherapeutischer Behandlung und habe, nach erfolglosem sechsmonatigem Arbeitsversuch und anschließender erneuter Arbeitsunfähigkeit, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Heute ging mir seitens der Rentenversicherung ein Fragebogen zum Beschäftigungsverhältnis zu, den ich an meinen Arbeitgeber weiterleiten soll (Fragen zu Auswirkungen einer möglichen Rente auf das Arbeitsverhältnis, Tätigkeitsmerkmale, Gehalt etc.). Ich habe meinen Arbeitgeber bis dato nicht über meinen Erbwerbsminderungsantrag informiert und würde das auch weiterhin gern vermeiden. Kann ich meine Position der Rentenversicherung gegenüber darlegen und auf die Einholung dieser Daten verzichten?

    Besten Dank schon vorab für Ihre Rückmeldung!

  • user
    christina dreher
    am 12.01.2022

    Hallo bin seit 19 Monaten erkrank hatte eine Hirntumor Operation im Juni 2020 und eine TVT war in Reha und bin Krank entlassen worden unter drei Std hab mich Arbeitslos gemeldet nach der Aussteuerung Nun habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt die mir abgelehnt wurde nun wurde sie mir zum zweiten mal abgelehnt , mit der Begründung : der Ärztliche Dienst geht immer wieder auf das Datum der OP zurück und mir fehlen daher drei Monate zur EM Rente .Meine Frage : kann ich gegen diesen Bescheid nochmals Wiederspruch einlegen . vielen Dank .

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Christina, eine wirklich schwierige Situation. Ob ein Widerspruch aussichtsreich ist, müsste man sich aber genauer anschauen. Anhand Ihrer Unterlagen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gerard
    am 06.12.2021

    Hallo!

    War im Juni 2021 in Reha. Im Abschlussbericht wurde Leistungsfähigkeit auch auf dem allg. Arbeitsmarkt mit unter 3 Std. beurteilt. Danach erfolgte Umwandlung in Antrag auf EM-Rente. Antrag auf EM-Rente wurde Anfang November gestellt. Habe nun das Formular "Arbeitgeberauskunft zur Prüfung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung" bekommen mit der Aufforderung, dieses an meinen AG weiterzuleiten!

    Da dort die meisten Fragen eine evtl. mögliche Teilzeitbeschäftigung betreffen, ergibt sich für mich folgende Frage:

    Ist eine volle EM-Rente damit aus Sicht der RV vom Tisch?

    Ist eine volle EM-Rente noch möglich, wenn mein AG mir keine Teilzeitstelle anbieten kann?

    Vielen Dank vorab für eine Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2021

      Hallo Gerard, soweit ich weiß, geht die Deutsche Rentenversicherung immer so vor. Daraus lässt sich also noch nichts zum Ausgang Ihres Antrags ableiten.

    • user
      Gerard
      am 07.12.2021

      Danke! Noch eine Nachfrage:

      Der Versicherungsälteste, mit dem ich den Antrag gestellt habe, war auch überrascht von der Übersendung dieser AG-Auskunft. Ist seiner Meinung nach nicht obligatorisch.

      Der Rehaentlassungsbericht (sozialmedizinisches Gutachten) hat ja die allg. Leistungsfähigkeit verneint (volle EM-Rente).

      Warum versucht die DRV eine mögliche Teilzeitbeschäftigung bei meinem AG zu eruieren?

      Spielt doch eigentlich keine Rolle, wenn nur noch < 3 Std. leistungsfähig!

      Hat das etwas mit der sogenannten Arbeitsmarktrente zu tun? Die kommt doch aber nur in Betracht, wenn mehr als 3 Std. bis 6 Std. leistungsfähig?

      Vielen Dank nochmal!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2021

      Könnte sein, aber hier kann man nur mutmaßen. Die Rentenversicherung folgt dem Entlassungsbericht der Reha auch nicht immer uneingeschränkt. Ihnen bleibt aktuell also nichts als abzuwarten.

  • user
    Kerstin
    am 04.11.2021

    Hallo, ich bin erst sechs Wochen krankgeschrieben, nachdem ich mich lang genug gequält hab, würde ich bereits jetzt versuchen volle EM-Rente zu beantragen. Eine Reha hatte ich vor einem Jahr, deswegen würde die wahrscheinlich abgelehnt werden. Was passiert, wenn die EM-Rente abgelehnt wird und ich keinen Widerspruch Einlegen würde. Kann ich dann auch einfach versuchen weiterzuarbeiten? Bin im öffentlichen Dienst. TVÖDL

    mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2021

      Hallo Kerstin, versuchen können Sie das immer. Die Frage ist nur, ob das wirklich sinnvoll ist. Ich empfehle in einer solchen Situation immer eine persönliche Beratung.

  • user
    Volker
    am 14.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hatte 2 operative Eingriffe am Knie. Nun läuft meine Krankschreibung nach 78 Wochen aus. Das Knie werde ich wohl nie mehr benutzen können, d. h. meinen Beruf als Dachdecker werde ich nicht mehr ausüben können. Außerdem steht eine weitere Operation an. Linke Hüftprothese muss ich erhalten. Die rechte Hüfte besitzt bereits eine neue Prothese, welche auch gut funktioniert. Jetzt weiß ich nicht, ob ich auf die letzten Wochen der Krankschreibung einen Hinzutritt einer Diaknose mit angeben soll. Ober lass ich mich ersteinmal wieder gesund schreiben um mich dann nach ca. 8 Wochen, wenn die Kniewunde komplett geheilt ist, erneut krank schreiben zu lassen um die Hüftprothese zu erhalten. Die Krankenkasse möchte gern den Hinzutritt einer Diagnose, damit sie nicht mehr zahlen muss. Ich denke das mein Antrag auf EU Rente abgelehnt wird, da meine Tätigkeit ( 30-40%) kaufmännischer Art ist. Ich freue ich auf Ihre Antwort. LG Volker

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2021

      Hallo Volker, eine solche Situation kann man hier im Forum leider nicht abschließend klären. Ob Sie noch einmal einen neuen Anspruch auf Krankengeld bekommen, hängt im Wesentlichen von der Frage ab, inwieweit die Beschwerden am Knie mit der anstehenden Hüft-OP zusammenhängen. Und hier haben Patient und Krankenkasse häufig sehr unterschiedliche Ansichten, die mit verschiedenen Befundberichten untermauert werden können.

      Ich empfehle Ihnen daher eine persönliche Beratung, zu der Sie unbedingt alle ärztlichen Berichte und Briefe der Krankenkasse mitbringen sollten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gerard
    am 11.09.2021

    Guten Tag,

    Habe folgende Frage:

    Reha im Juni/Juli absolviert, Leistungsfähigkeit < 3 Std. auch auf allgemeinen Arbeitsmarkt im Entlassungsbericht bescheinigt.

    DRV hat Schreiben wegen Umwidmung Rehaantrag in EM-Antrag gem. 116 SGB übersandt. Will Antrag auf EM-Rente stellen. Bislang hat meine KK seltsamerweise keine nachträgliche Aufforderung zum Reha-Antrag nachgeschoben!?

    Im Formular für den EM-Antrag wird danach gefragt!

    Frage: Ist es für den positiven Ausgang des Antrages auf EM-Rente besser, wenn die KK aufgefordert hat? Dann würde ich diese nämlich auf die Möglichkeit hinweisen!?

    Danke schon mal vorab für hilfreiche Antworten!

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Gerard, die Krankenkasse hat keinen Einfluss auf den Ausgang Ihres Rentenantrages. Dieser hängt ausschließlich von den ärztlichen Berichten sowie den "versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" ab - also, ob Sie die Wartezeit erfüllen.

    • user
      Gerard
      am 14.09.2021

      Danke erstmal! Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

      Noch eine kurze Nachfrage zu den medizinischen:

      Habe eine lange psychosomatische Krankheitsgeschichte (30 Jahre) hinter mir, u.a. mit diversen stationären Klinikaufenthalten, die leider erfolglos blieben.

      Diese liegen jedoch schon länger zurück (2005,2006,2007, 2018). Ist es besser, eine lange Leidensgeschichte möglichst umfangreich mit Klinikberichten und Arztbriefen zu belegen oder eher weniger?

      Habe bei Kontakten mit VdK und einem Versichertenältesten unterschiedliche Ratschläge erhalten (nur Angabe der behandelnden Ärzte ohne Berichte versus alle Klinikberichte/Arztbriefe, die diese lange Leidensgeschichte dokumentieren können?).

      Bin da nun total unsicher! Habe ja nichts zu verbergen, will aber den Sachbearbeiter der DRV auch nicht nerven oder mit Unterlagen zuschütten!

      Wäre nochmal sehr dankbar für einen entsprechenden Rat!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2021

      Natürlich ist es wichtig, dass Sie schon lange mit Ihrer Erkrankung in Behandlung sind, das sollte erwähnt werden. An Berichten sind jedoch vor allem die neuesten Dokumente (höchstens 24 Monate alt) relevant. Da müssen Sie nicht alle alten Unterlagen einreichen.

  • user
    Frank Z.
    am 16.08.2021

    Hallo liebes Team vom Sozialverband Deutschland,

    ich bin seit 20 Jahren angestellt und habe nun die Möglichkeit, aufgrund meiner Krebserkrankung über ein BEM-Verfahren das Unternehmen durch einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung zu verlassen. Seit inzwischen 10 Monaten beziehe ich Krankengeld und verschiedene Ärzte haben mit gute Chancen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente prophezeit.

    Nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages habe ich noch eine siebenmomatige Kündigungsfrist, währen der ich bei vollem Gehalt von der Arbeit freigestellt werde. Um das Gehalt zu bekommen, muss ich natürlich Arbeitsfähig geschrieben sein. Anderenfalls bekomme ich während der Kündigungsfrist weiter Krankengeld, welches signifikant geringer ist als mein Gehalt.

    Hätte es negative Auswirkungen auf den Antrag auf Erwerbsunbfähigkeitsrente, wenn ich die Krankschreibung von meinem Arzt für die Freistellungsphase aussetzen lassen würde oder hat die RV ein Einsehen, wenn der finanzielle Grund dafür erklärt wird?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    Frank Z.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2021

      Hallo Frank, da bewegen wir uns in einem Graubereich, für den wir hier im Forum keine narrensichtige Strategie empfehlen können. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Iwa
    am 13.08.2021

    Guten Tag,

    meine Mutter (fast 61 J. alt, hat psychische Erkrankung) hatte bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und der wurde vor ca. 4,5 Jahren abgeleht. Wurde auch kein Widerspruch angelegt.

    Nun ist ist es soweit, dass man den Antrag nochmal stellen muss.

    Fragen:

    1) Muss alles nochmal ausgefüllt werden oder kann irgendetwas aus dem vorherigen Antrag übernommen werden?

    2) Kann ich als Tochter für Sie den Antrag stellen und das Verfahren führen?

    Vielen Dank für die Antworten

    Iwa

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Hallo Iwa, den Antrag sollten Sie komplett neu stellen. Auch die ärztlichen Befundberichte von damals sind nicht mehr aktuell, da benötigen Sie neue Unterlagen. Und dann können Sie Ihrer Mutter selbstverständlich helfen.

  • user
    Ozcan
    am 12.08.2021

    Hallo

    Ich 37 yahre alt , ausgesteuert dan nachtlosickeit bekommen von alg, 1 Jahr

    Ich habe auch eine 8 wochige rehabilitation durchgeführt.Arbeitsamt wollte dass.

    Seit 3 Wochen bin ich mit Reha fertig

    Im entlassungbericht steht dass ich mehr als 6 Monaten, unter 3 Std fur alle Tätigkeiten arbeitsunfähig bin

    -Was muß ich weiter machen?

    -Meine Alg Ende Monat ist auch zum ende !

    Meine Arbeitszeiten waren nur ab Juni 2016 für 2,5 Jahre

    Danach 1,5 krankengeld

    Und 1 Jahr arbeitslosengeld

    Vielen Dank!

  • user
    Angelika Zenkner
    am 12.07.2021

    Hallo,

    Ich habe wegen einer bipolaren Störung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.Momentan bin ich krank geschrieben. Kann ich jetzt trotzdem wieder arbeiten oder muss ich krank geschrieben sein um bessere Aussichten auf eine Bewilligung zu haben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Angelika, naja, eine EM-Rente gibt es ja nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Und das dauerhaft, also länger als sechs Monate lang. Falls Sie nun wieder arbeiten, wird es vermutlich schwierig zu belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Aber das sollte man in einem persönlichen Gespräch klären, lassen Sie sich bitte individuell beraten.

  • user
    Frank
    am 28.06.2021

    Hallo.

    Wir bekommen beide (meine Frau und ich) Grundsicherung von der Stadt. Meine Frau bekommt eine kleine Volle Erwerbsunfähigkeitsrente von 119€ . Bei mir läuft noch das Widerspruchsverfahren. Der rest wird Aufgestockt von der Stadt. Gibt es da einen Freibetrag wie bei Hartz4, das man 100€ von dem Einkommen nicht angerechnet werden oder ist das da ganz anders ? Viele Grüße, Frank

  • user
    Kathrin Jaeger
    am 09.06.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund von Depressionen und kPTBS war ich bereits mehrmals in stationärer Behandlung, hatte 2 med. Rehas und bin momentan in ambulanter psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung. Nach fast einjähriger Krankschreibung folgte eine 4monatige Wiedereingliederung. Vor einigen Jahren hatte ich meine Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduziert, da ich es nicht mehr schaffte.

    Seit knapp 5 Monaten arbeite ich jeweils 2 Tage im Büro, 2 Tage im Homeoffice (coronabedingt) und nehme einen Tag Urlaub in der Woche (Urlaub des letzten Jahres).

    Leider geht es mir nach den zwei Tagen im Büro immer sehr, sehr schlecht, so dass ich während der Homeoffice-Tage kaum arbeite(n kann).

    Wäre ein Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente sinnvoll und hätte Aussicht auf Erfolg (obwohl ich ja z.Z. arbeite)?

    Und würde ich (voraussichtlich) zur Reha geschickt werden, obwohl ich in ambulanter Behandlung bin?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2021

      Hall Kathin, es ist leider unmöglich, die Erfolgsaussichten für eine EM-Rente zu benennen, ohne die Befundberichte Ihrer Ärzte zu kennen. Es kann gut sein, dass nach dem Antrag erneut eine Reha ansteht. Kommt aber - wie immer - auf den Einzelfall an.

  • user
    Krämer Monika
    am 02.06.2021

    Hallo,

    ich werde in 2 Wochen 60 Jahre mit 50% GDB und laut Rentenberater könnte ich am 1.1.2023 mit abschlagen in Rente gehen was ich auch vor hatte. Ich arbeite seit 3.2020 nicht mehr, da es mir gesundheitlich nicht gut geht und ich ständig Kopfschmerzen habe. Hatte schon deswegen früher schon einmal Rente eingereicht, die abgelehnt wurde. Ich habe geklagt, aber der Gutachter war natürlich für die Rentenvesicherung. .Jetzt ist folgendes passiert: Bei mir wurden vor kurzen 3 Aneurysmen im Gehirn festgestellt. Kann man damit Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen? Ich lebe mit tickende Zeitbomben..

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Monika, für die Entscheidung, ob eine EM-Rente bewilligt wird, kommt es nicht allein auf die Diagnose an. Vielmehr ist für den Gutachter wichtig, wie viele Stunden Sie noch mit Ihren Krankheiten oder Behinderungen am Tag arbeiten können.

      Deswegen kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Dafür muss man die Befundberichte Ihrer Ärzte einsehen.

  • user
    Frank
    am 27.05.2021

    Guten Tag !

    Mein Antrag zur EU-Rente habe ich bereits vor 2,5 Jahren gestellt. Musste zum Gutachter, der schrieb das ich keine Leistung erbringen könnte, evtl. RPK helfen könnte.Danach wurde die EU-Rente abgelehnt und bin dann in Widerspruch gegangen. Wurde dann der Widerspruchskommision oder wie das heist vorgelegt. Sollte dann eine Reha machen weil die meinten, das es sich bessern würde und sie dann entscheiden ob ich die EU-Rente bekomme oder nicht. Nun war ich bei der RPK (Rehabilitation Psychisch Kranker Menschen) in EF. Die dort ärtzliche Leiterin hat sich sehr viel Zeit genommen um mit mir eine Eignung für so eine Reha zu besprechen bzw. zu schauen, ob das für mich in Frage kommt. Das dauerte so ca. 2 Stunden. Gestern hatte mir die Frau H. von der RPK das Ergebnis zugeschickt. Mit dem Ergebniss das ich dafür nicht in Frage komme, da sich dadurch nichts ändern wird und ich dazu psychisch nicht in der Lage bin. Und das es evtl. sogar meine Situation verschlimmern könnte und ich unter 3 Stunden am Tag Leistungsfähig bin. Wieviel gewicht hat so eine Stellungnahme von der RPK bei der Beurteilung ob ich EU-Rente bekomme oder nicht ?

    Mit freudlichen Grüßen . Frank

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Frank, wie andere ärztliche Befundberichte muss der Gutachter der Rentenversicherung auch solch eine Stellungnahme in seine Beurteilung miteinbeziehen. Wie es sich nun im Einzelfall verhält, kann ich allerdings nicht beurteilen. Dafür müsste man den kompletten Sachverhalt kennen. Das geht nur anhand aller anderen Unterlagen - und auch nur im Rahmen einer persönlichen Beratung.

  • user
    Markus K.
    am 16.05.2021

    Guten Tag!

    Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Bin bereits soweit das der Widerspruch abgelehnt wurde. Ich würde gerne jetzt vor dem Sozialgericht klagen.

    Ist es möglich, das ich die Klage einreiche und parallel eine Umschulung über die Arbeitsagentur starte, oder gibt es da evtl. Probleme bei der Rentenversicherung? Aufgrund der länge des Gerichtsverfahrens (dauert ja sicher mind. 14 Monate) möchte ich mich da absichern um weiter ALG1 zu erhalten (ohne Weiterbildung läuft ALG1 im November 2021 aus).

  • user
    mar
    am 07.05.2021

    Soll man lieber Erwerbsminderungsrente mit 40% Behinderung oder einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben stellen .

    Bin 54 man habe 40 Jahre gearbeitet voll .War in der Reha entlassen als Berufsunfähig und Arbeitsunfähig mit mehr als 6 stunden leichte Arbeit und teilhabe am Arbeitsleben.

    (was ist besser)

    • user
      Christian Schultz
      am 07.05.2021

      Hallo, das kann man - wie so oft im Sozialrecht - nicht allgemein sagen. Bei der EM-Rente kommt alles auf Ihre gesundheitliche Situation an. Wenn die Reha allerdings noch nicht lange her ist und Sie dort mit einem Restleistungsvermögen von sechs Stunden rausgegangen sind, halte ich die EM-Rente zu diesem Augenblick eher für unwahrscheinlich.

    • user
      mar
      am 07.05.2021

      Hallo die Haupt Krankheit ist habe eine Chronische Pankreatitis das mit spontanen Durchfall Fettstuhl und Schmerzen chronisch und… nehme Ozym 160000 zu jeder Mahlzeit .

      Habe es mit der Lung Hochsitzendes Zwerg Fell (Atemnot) und Wirbelsäule 5und 6 Wirbel Vorfall gebogene ( S) Wirbelsäule. und die 40% GdB

      Und kann noch mehr als 6 stunden Arbeiten.

      Geht überhaut nicht durch die Chronischen Schmerzen und spontanen Durchfällen und……...

    • user
      mar
      am 08.05.2021

      Bin Eigentlich Gesundheitlich auf den Boden (habe noch einen Arbeitsvertrag )Habe :chronische Pankreatitis nur noch 10% Leistung mit Chronische schmerzen .chronisch spontane Durchfälle Fettstuhl 3-4 Minimum , Hochsitzendes Zwergfell li (mit Atemnot ) In der Leber Hepatitis li , Habe mit der Wirbelsäule Vorfall am 5-6 Wirbel und eine krumme Wirbelsäule von Arbeiten

      Die frage: Teilhabe am Arbeitsleben wie in Reha Bericht steht oder gleich EM-Rente beantragen . Da wird So und so nichts mehr besser in Zukunft gesundheitlich steht auch in Reha Bericht. Meine 78 Wochen sind auch fast rum habe nur noch 16 Wochen ich wes nicht mehr weiter.

  • user
    Anton Becker
    am 23.04.2021

    Guten Tag, meine Frau (45) hat seit 1995 nicht mehr gearbeitet, wir haben 5 Kinder. Nach der Ausbildung 3 Jahre hat sie ca 1 Jahr gearbeitet. Sie hat seit 1 Jahr auch einen psychische Behinderung von 80 Grad. Kann man eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen?

    Sie hat die letzten 5 Jahre keine Beiträge abgeführt. Wenn nein, kann man die Voraussetzungen dafūr schaffen, doch noch.eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.04.2021

      Hallo Anton, möglicherweise besteht ein Anspruch wegen Ihrer Kinder. Die Kinderberücksichtungszeiten können dazu führen, dass die Wartezeit zur EM-Rente erfüllt ist. Aber dazu sollten Sie einmal direkt bei der Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Joachim
    am 30.03.2021

    Hallo ich bin 60 Jahre alt, geboren am 25.01.1961 und habe eine Schwerbehinderung von 50% Ich könnte zum 01.08.2022 mit 10,8% in Rente gehen.

    Um die Abzüge zu vermeiden hat mir ein Rentenberater dazu geraten eine EU-Rente zu stellen, ich habe den Sinn aber nicht wirklich verstanden. Er sagte etwas von einen Minijob annehmen. Wo ist hier der Zusammenhang, oder wie kann ich anders die Abzüge vermeiden?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2021

      Hallo Joachim, ich vermute, der Rentenberater hat Folgendes im Kopf: Über eine Erwerbsminderungsrente können Sie den Beginn Ihrer Altersrente nach hinten verschieben. Dadurch müssten Sie weniger Abschlag hinnehmen.

      Allerdings fallen auch auf die EM-Rente Abzüge an, die dann in bestimmten Fällen auf die Altersrente übertragen werden können. Bevor Sie hier eine Entscheidung treffen, sollte man das noch einmal genau nachrechnen.

  • user
    Axel Müller
    am 24.03.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich habe folgende Frage welche mir bis dato keiner beantworten konnte:

    Ich habe seit 12/15 keinen Job mehr ( davor 20Jahre konstant Angestellt)

    29 Monate von 36 habe ich (2017 bis 11/19) Arbeitslosengeld und Krankengeld erhalten.

    10/2018 war ich für 6 Wochen in Reha, Entlassung als arbeitsunfähig, auf lange Sicht wieder voll arbeitsfähig. In der Reha hatte ich jeden Abend Pflegegespräche um Suizid entgegenzuwirken. Ich konnte in der Reha nichts essen und habe 20kg abgenommen.

    9/2019 hat das Arbeitsamt den Antrag Reha vor Rente gestellt

    4/2020 kam es zur Begutachtung durch externen Psychiater.

    6/2020 wurde Antrag auf Reha abgelehnt da 4 Jahresfrist auf Reha nicht eingehalten wurde. Gutachten wurde mir in 10/20 auf Wunsch an RV zugestellt indem der Gutachter mir mangelnde Mitwirkung vorwirft, Reha ablehnt, mir eine Tagesklinik empfiehlt und mich für mehr als 6h arbeitsfähig hält.

    Jetzt meine Frage:

    Gilt mein Erstantrag „ Reha vor Rente“ aus 9/2019 als Antragsdatum für die Erwerbsminderungsrente oder gilt das heutige Datum April 2021 wenn ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nochmal stelle. In 9/2019 hatte ich 36 Beitragsmonate ( 3Jahre )innerhalb der letzten 5Jahren bis 9/2019.

    Zum Stand heute (4/21) fehlen mir bereits 9 Beitragsmonate in den letzten 5Jahren.

    Bitte helfen Sie mir.

    Viele Grüße

    A. Müller

    Gilt der Re

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2021

      Hallo Axel, das kann ich leider auch nicht beantworten, weil dieser Punkt von der Rentenversicherung immer unterschiedlich gehandhabt wird. Wichtig ist ja, was als Beginn Ihrer Erwerbsunfähigkeit angesehen wird. Und diese Frage beantwortet sich hauptsächlich durch die Berichte Ihrer Ärzte.

  • user
    Dopp Antonius
    am 19.03.2021

    Moin,

    ich bin seit 2009 durchgehend Krangeschrieben habe nach all dem Krankengeld und Arbeitslosengeld dann im Januar 2013 eine Erwerbsminderungsrente beantrag was mir nahegelegt wurde. Harz IV. Jetzt bin ich seit 2013 am klagen gegen den Renten Bund immer neue Gutachten und und....selbst ein Gutachten wo drin steht keine 3 Stunden mehr arbeiten und Reha würde auch keine Verbesserung bringen. Erst hatte ich einen Anwalt nur dem wurde die Zulassung entzogen jetzt bin ich beim VdK aber bin nicht so zufrieden. Dann kam der Krebs Bösartiger Tumor dazu im Jahre 2014 bis auf ein viertel wurde die rechte Niere entfernt diese ist so gut wie außer Betreib 19% leistet diese nur noch. Habe mehrere Diagnosen aber aber nur noch einen GdB von 40zig von eins 80 % ja bin auch Pflegestufe 2 brauche Hilfe im normalen Leben. ein Widerspruch nach dem anderen gegen das Vorsorgeamt zwecks GdB auf mindestens 60% mit Buchstaben G und H abgelehnt jetzt soll ich einen Einspruch vorm Sozialgericht stellen.

    Mit kommt es vor als wenn man erst mit dem Kopf unterm arm erscheinen.

    Was soll man da noch machen ich bin fix und fertig jedenfalls.

  • user
    Bernd Förster
    am 06.03.2021

    Hallo mir wurde im Juni 2019 der Magen entfernt ( Magenkrebs) ich bei von der KK ausgesteuert und beziehe ALG1. Die Klinik Ärzte und auch mein Hausarzt sagen ich höchstens noch 4-5 Stunden täglich arbeiten. Im Reha Bericht steht, dass ich über 8 Stunden arbeiten kann . Bin 100% Schwerbehindert. Mein Arbeitgeber ist der Meinung ich soll Teilerwerbsminderungsrente beantragen und versuchen in Teilzeit weiter arbeiten. Meine Frage macht es Sinn eine Rente zu beantragen.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Bernd, wenn im Reha-Bericht steht, dass Sie vollschichtig einsatzfähig sind, macht es in der Regel wenig Sinn, einen Antrag zur EM-Rente zu stellen. Aber natürlich geht es im Leben nicht immer nach der Regel. Lassen Sie sich gern von meinen Kollegen beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sylvia
    am 04.03.2021

    Durch Epsileptische Anfälle musste meine Rechte Schulter ersetzt werden und 1 jahr später brach ich mir die Hand und auch die linke schulter! Und als wäre es noch nicht genug brach ich mir beim Treppen sturz das steissbein und die schulzerplatte. Ich leide täglich unter starken Schmerzen ! Ich würde unter anderem Umstand gerne wieder arbeiten!

  • user
    Sylvia
    am 04.03.2021

    Ich, Sylvia möchte gerne mit fast 50 in Frührente gehen.

    Was muss ich dafür tun?

  • user
    Marco
    am 25.02.2021

    Ich (47 Jahre) war von 01.2019 bis 02.2020 im Krankengeldbezug wegen Enddarmkrebs (Enddarm komplett entfernt, Dickdarm ein Drittel entfern; künstlicher Darmausgang mit Rückverlegung nach 5 Monaten). Ab 02.2020 habe ich nach Wiedereingliederung wieder voll gearbeitet. In 08.2020 hatte ich wieder 5 Wochen Krankengeldbezug wegen Resektion von Lebermetastasen. Danach habe ich gleich wieder voll gearbeitet. In 01.2021 wurden Metastasen in Lunge, Leber, Bauchfell und Lymphbahnen entdeckt. Seitdem mache ich (ohne zeitliche Eingrenzung) alle 2 Wochen eine palliative Chemo (mein letzter Arbeitstag war der 18.01.21). Eine Gesundung ist aus ärztlicher Sicht ausgeschlossen. Mein Krankengeldbezug (18 Monate in 3 Jahren) endet in rund 3 Monaten. Muss ich auch noch einen Reha-Antrag stellen, obwohl ich ja open-end eine palliative Chemo mache oder kann ich in meinem Fall gleich eine Erwerbsminderungsrente beantragen? Macht es Sinn, dass ich mich zur Absicherung (Nahtlosigkeitsregelung) sicherheitshalber auch gleich arbeitslos melde? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • user
    ADELHEID
    am 23.02.2021

    HALLO GUTEN TAG

    ICH HATTE 1990 AUTOUNFALL ,DAFÜR HABE 40GRAD BEKOMM.ABER IMMER SCHMERZEN.DIE SIND BIS JETZT.2015 EINEN SCHLAGANFALL GEHABT .ARBEITSVERTRAG GEHABT KRANK KÜNDIGUNG.2016 KRANK ARBEITSLOSEN GELD II.2016-2017 ARBEIT,AUGUST2017-31.12.2017 KRANK KÜNDIGUNG.1.01.2018-11.09.2019 KRANK ARBEITLOSENGELD II.12.09.2019 ARBEIT,KRANK 8.01.20-24.01.2020,DANN WIEDER 2.12.2020-BIS ERST MAL 8.03.2021.FESTGESTELLT ,ANEURYSMA IM KOPF,LÖCHER IN DER HERZWAND,FMS,HALSWIRBEL und LEHNENWIRBEL KAPUTT.NOCH NIE REHA BEKOMM,IMMER ABGESAGT.SELBER 2018 ERWERBSRENTE BEANTRAGT.ABGELÄND,WEIL ICH 2018 KEINE ARBEIT HATTE,UND ERST AM 5.10.1962 GEBOREN BIN

  • user
    Erika
    am 05.02.2021

    Ich beziehe z. Zt. ALG I (Nahtlosigkeitsregelung), das im September 21 ausläuft. Einer Rehaaufforderung durch die Krankenkasse / BFA nach § 51 SGB V konnte und werde ich aus Rehaunfähigkeitsgründen aufgrund meiner Diagnosen nicht nachkommen können (Arztbescheinigungen lagen vor und wurden eingereicht). Kann ich ohne Reha eine EMR beantragen und wie gehe ich mit den beteiligten Zahlungsträgern BFA / Krankenkasse in Bezug auf deren Rehaaufforderung (interne Rückforderungen nach EMR-Zusage) und evtl. möglicher Zahlungsrückforderungen aufgrunddessen um? Die Zeit drängt und ich möchte hier (richtig) agieren..

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2021

      Hallo Erika, Sie haben immer die Möglichkeit, einer Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Auch ohne Reha - allerdings ist der Weg über die Reha in der Regel deutlich einfacher. Ihre weiteren Fragen können wir in diesem Format hier nicht beantworten. Da empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Vera Weber
    am 30.01.2021

    Ich habe eine volle Erwebsminderungs Rente bis Juni bekommen.Muss ich einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen .Da es mir aber immer noch nicht besser geht und auch noch Krankheiten dazu muss ich von allen Ärzte neue Kurzberichte zufügen.lg

  • user
    Harald Rasp
    am 27.01.2021

    Hallo

    Ich hatte eine Frage ich würde vor ca2 Monaten aus einer Reha als arbeitsunfähig und unter 3 Std entlassen worden nach dem ich von meiner Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha bekommen hatte. Jetzt zu meiner Frage ich sollte laut meines Arztes jetzt warten da eine Prüfung der Rentenanstalt gemacht würde auf Erwerbsunfähigkeitsrente und ich ein Schreiben bekommen würde aber nach 2 Monaten habe ich immer noch keine schreiben bekommen wie soll ich mich jetzt verhalten..

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Harald, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Vielleicht hat die bereits von der Rentenversicherung Bescheid bekommen.

  • user
    Maria
    am 14.01.2021

    Hallo lieber Herr Schultz,

    ich, bin 58 Jahre alt (geboren im Jahr 1962) und seit fast 2 Jahren krankgeschrieben wegen Depression und neurologische Erkrankungen. Ich habe 50 Grad der Schwerbehinderung. Mir geht es immer noch nicht gut. Während ich noch das Krankengeld bezog, hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen.

    Obwohl es mir graute schon bei der Vorstellung die Reha anzutreten, habe ich es trotzdem getan, weil ich dachte, ich wäre dazu verpflichtet (Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse).

    Im Sommer 2020 wurde der Reha-Antrag bewilligt. Inzwischen haben zwei Rehakliniken wegen medizinischen Gründen mir abgesagt. Die dritte Klinik hat mir den Termin in März 2021 bestätigt.

    Jetzt beziehe ich schon das Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung); habe noch bis November 2022 den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

    Mein behandelnder Psychiater bestätigte, dass ich immer noch Reha-unfähig bin. Er sagte mir, dass mich keiner zwingen kann die Reha absolvieren. Deswegen möchte ich den Reha-Antrag zurückziehen und danach einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.

    Aber es heißt doch immer "Reha vor Rente“? Muss ich befürchten, dass deswegen die Erwerbsminderung Rente abgelehnt wird? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    Habe schon einen Brief an die DRV mit der Bescheinigung von meinen Psychiater geschickt hat. Die DRV drauf reagiert und mir die Verschiebung der Reha vorgeschlagen.

    Wie sollte man jetzt am besten vorgehen????? Zuerst den Reha Antrag zurückziehen und abwarten wie der DRV reagiert und danach den Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen???? ich denke, wenn ich später den Renten Antrag stellen, dann ist zwar minimal, aber die Rente wird sich doch etwas höher ausfallen. lassen? Ansonsten wird möglich die EM- Rente bewilligt mit der Datum von den Sommer 2019/Reha Antrag Datum? Oder was können Sie mir in meinem Fall empfehlen?

    Ich danke euch für eure Erfahrungsberichte und Ratschläge schon im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2021

      Hallo Maria, im Sozialrecht ist es nicht immer möglich, eine eindeutige Empfehlung zu geben. Dazu sind die Sachlagen einfach zu individuell.

      Sie haben bisher das Richtige getan, indem Sie stets die Rentenversicherung mit ins Boot geholt haben. Ob der Rentenantrag ohne Reha schneller geht, lässt sich schlecht sagen. Aus unserer Erfahrung ist der Weg über die Reha in der Regel deutlich erfolgversprechender: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten

      Lassen Sie sich am besten individuell noch einmal anhand Ihrer Unterlagen beraten. Das ist in dieser Situation die vernünftigste Lösung.

  • user
    Dietmar
    am 06.01.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich werde im Juli 59,nun läuft am 30.04.2021 meine volle EM Rente aus.Die RV hat mir schon Unterlagen zum ausfüllen zugeschickt die ich ausfüllen soll,für Morgen habe ich schon mal einen Termin beim Hausarzt gemacht zwecks Kurzbericht.( Hoffe er giebt mir einen mit)Den nächsten Termin beim Psychater habe ich aber erst am 20.01 2021 hoffe es ist nicht zu spät.Meine Frage dazu soll ich so spät überhaut einen Kurzbericht anfordern oder Soll ich nur die Adresse auf dem Ausfüllbogen angeben.

    Und noch eine Frage,seit Juni führe ich eine Nebenberufliche tätigkeit aus.

    2,5 Std an 4 Tagen die Woche zum Mindestlohn.Nun habe ich angst das die RV mir durch diese Tätigkeit einen Strick drehen kann,obwohl ich weiss das ich diese Tätigkeit ausführen darf.Das bereitet mir Kopfschmerzen denn noch eine verlängerung dann wäre ich mit 50% SB und 10,8 % die mir schon abgezogen worden sind, in Altersrente.

    MfG

    Dietmar

  • user
    Ramona Bonnet
    am 26.12.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Papa hatte im September einen Schlaganfall. Es wurde dann fest gestellt das eine Herzklappe nicht mehr richtig schließt. Im November hat er einer neue Herzklapp bekommen wodurch das Herz beleidigt war und er eine Woche danach einen Defibrillator eingesetzt bekommen hat. Mein Papa hat sein Leben lang körperlich schwer gearbeitet. Er ist 59 Jahre und kann jetzt nicht mehr arbeiten. Er ist bei der Stadt angestellt und arbeitet fast ausschließlich mit Geräten die er nicht mehr nutzen darf (Kettensäge, Blaser, Freischneider,...). Körperlich wird er auch nicht mehr richtig arbeiten können.

    Laut Rentenversicherung muss er aber noch 3 Jahre arbeiten. Krankenversicherung und Rentenversicherung stellen sich was das finanzielle angeht quer.

    Kann man das irgendwie was mit Erwerbsminderungsrente machen?

    Mit freundlichen Grüßen Ramona Bonnet

  • user
    Lore
    am 17.12.2020

    Stimmt es das man bei einer Teilerw?erbsrente die neu beantragt wird ,extra noch mal Abzüge hat zusätzlich zu den gesetzlichen Abzügen?

    Danke für die Antwort

    Lore

    • user
      Christian Schultz
      am 17.12.2020

      Hallo Lore, das sagt mir erstmal nichts.

  • user
    Christian Schultz
    am 27.11.2020

    Hallo Nicole, Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Leider ist es sogar sehr häufig so, dass sowohl die Rentenversicherung als auch Sie als Betroffene auf die Befundberichte der Fachärzte warten. Das gleiche Problem haben wir übrigens beim Schwerbehindertenausweis.

    Die Behörde muss den Arzt meines Wissens dreimal anschreiben. Erst im Anschluss kann sie ein Bußgeld androhen. Bis dahin sind schon Monate ins Land gegangen. In vielen Fällen ist der Bericht dann noch nicht einmal aussagekräftig - im Endeffekt also vielleicht sogar wertlos.

    Die Königslösung gibt es hier leider nicht. Es gehört auch immer ein bisschen Glück dazu.

  • user
    Nicole Zwickl
    am 27.11.2020

    Hallo. Ich hätte eine Frage.

    Was tut man, wenn die Spezialisten die Befunde nicht ausfüllen? Die Dame von der Rentenversicherung hat meine Spezialisten schon 2 Mal angeschrieben. Ich habe mit der Sekretärin der Spezialisten gesprochen und Sie gebeten, dringend die Befunde der Rentenkasse zuzusenden.

    Die Rentenkasse hat zwar all meine Befunde durch den Hausarzt, aber ob das reicht weiß ich nicht. Ich habe mehrere Krankheiten. Narkolepsie, einen primären Immundefekt, keine Milz mehr, Ressless Leg Syndrom, Schilddrüsenproblem. Das sind so die wichtigsten.

    Die Dame von der Rentenkasse meinte, Sie müsse die Akte jetzt dem Arzt dort vorlegen. Sie könnte nicht mehr warten.

    Sollte ich jetzt abgelehnt werden, weil warscheindlich ich keine Stellungnahme der Spezialisten habe, kann ich die Spezialisten irgendwie zwingen, das auszufüllen?

    Gibt es da kein Gesetz irgendwie das die das ausfüllen müssen innerhalb einer gewissen Zeit?

    Ich weiß, das vor allem Spezialisten wirklich viel zu tun haben. Aber bei mir hängt davon die Rente ab.

    Ich weiß ich habe viel geschrieben, aber damit Sie auch verstehen worum es mir geht.

    Ich Danke jetzt schon für Ihre Antwort.

    Herzliche Grüße Nicole Zwickl

  • user
    Christian Schultz
    am 24.11.2020

    Hallo Katja, entscheidend ist die Frage, ob die Prognose aus dem Entlassungsbericht dauerhaft oder nur für den jetzigen Zeitpunkt getroffen wurde. Wenn die Rentenversicherung zu dem Schluss kommt, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollte der Antrag zur EM-Rente ein Selbstläufer sein. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die Wartezeiten: www.sovd-sh.de/2020/10/22/nach-reha-arbeitsunfaehig-entlassen-gibts-jetzt-wieder-krankengeld/

    Liegt die EM-Rente über dem Krankengeld, würden Sie rückwirkend eine Erstattung bekommen.

  • user
    Katja
    am 23.11.2020

    Hallo, ich bin seit August 2019 krankgeschrieben. Im Juni 2020 stelle ich einen Antrag auf EM, da meine Reha imm April 2020 ,auf Grund von Corona verschoben worden .Im Oktober 2020 konnte ich die Reha antreten. Im Entlassungsbericht steht, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Wie stehen meine Chancen, dass die Rentenversicherung die EM genehmigt? Und verrechnet die Rentenversicherung, ab Antragstellung,die Rente mit dem Krankengeld automatisch mit der Krankenkasse? Wenn die EM höher ist,als das Krankengeld, bekomme ich die Differenz erstattet?

    Ich bin maßlos überfordert, da mein Krankengeld im Januar 2021 ausläuft und ich b dann arbeitslos gemeldet bin.

  • user
    Christian Schultz
    am 18.11.2020

    Hallo Dagmar, ich denke, dass es sich um eine ganz normale EM-Rente handelt. Zumindest ist das der Titel eines Formulars, das Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) runterladen können. Falls Sie Zweifel haben, rufen Sie doch einfach bei der kostenlosen Hotline der DRV an.

  • user
    Dagmar Günther
    am 17.11.2020

    Hallo, ich muss einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und möchte wissen, was heißt "Rente wegen vermindeter Erwerbstätigkeit einschließlich Krankenversicherung"?

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2020

    Hallo Katrin, einen Antrag müssen Sie normalerweise selbst stellen. Wenn Sie jetzt schon so lange nichts mehr gehört haben, würde ich an Ihrer Stelle bei der DRV nachfragen.

  • user
    Katrin Blanck
    am 05.11.2020

    Habe eine Frage .

    War auf Reha Juni dieses Jahr für 5 Wochen dort wurde gesagt kann keine 3 Stunden mehr arbeiten bekomme eine Empfehlung für die EU Rente wird direkt dort Hingesendet zur rentenversicherung.

    Mir wurde zur Reha gesagt muss nix tun .weiss nun nicht muss ich selber einen Antrag stellen oder geht die Umwandlung automatisch bin so verunsichert jeder erzählt was anderes .vielen Dank für die Antwort

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Christian, in der Regel wird vor die Bewilligung der Rente tatsächlich eine Reha geschaltet - doch das ist nicht immer so. Ich empfehle Ihnen das direkte Gespräch mit der Rentenversicherung.

    Außerdem sollten Sie sich darüber hinaus unabhängige Unterstützung suchen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Daniel, normalerweise fordert die Krankenkasse Sie zunächst zu einer Reha auf. Und nur wenn dort festgestellt wird, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können - dann kommt die Aufforderung zum Rentenantrag.

    Daher empfehle ich in Ihrem Fall, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Graßmann
    am 19.10.2020

    Guten Tag ,

    Ich bin seit vielen Jahren an einer angststörung erkrankt mit Herzrhythmusstörungen und Panikattacken. Meine jobs habe ich immer wieder aufgrund meiner Erkrankung verloren , jetzt bin ich seit Dezember 2019 krankgeschrieben und ohne Job.

    Habe eine Reha in 2015 absolviert und eine neue Bewilligt bekommen im Februar 2020, diese konnte wegen corona nicht stattfinden bis heute nicht , nach Anfrage ob die Reha nun bald stattfinden kann kam nur nicht möglich wegen corona, eventuell im Frühjahr 2021!

    Dazu kommt ich bin Masken befreit , solche Patienten werden generell nicht angenommen in einer Reha Klinik.

    Ich soll aber lt. Krankenkasse in die EM Rente , jetzt wurde diese beantragt , meine Sorge da es immer heißt Reha vor Rente , ich diese Reha aber nicht antreten kann , hat mein rentenantrag Aussicht auf Erfolg ???

    Mache mir große Sorgen da ich nur noch 6 Monate Anspruch auf Krankengeld habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Graßmann

  • user
    Daniel Selim
    am 18.10.2020

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin schon knapp ein Jahr krank geschrieben. Habe eine Post Zosterneuralgie. Muss eigentlich noch 3 Monate krank feiern und dann kann ich meine Vollrente beantragen. Jetzt schreibt mir die Krankenkasse ich muss eine Erwerbsfähigkeitrente beantragen. Wie verhalte ich mich jetzt. Ich werde wohl jetzt erstmal zum Vertraungsarzt geschickt.

  • user
    Nicole Kochems
    am 15.10.2020

    Guten Tag,

    bin letztes Jahr im Juli an schilddrüsen Krebs erkrankt. War fast ein Jahr arbeitsunfähig. In dieser Zeit habe ich auch eine Reha gemacht. Habe nach 6 wöchiger Wiedereingliederung dann die zweite August Woche wieder angefangen zu arbeiten in vollzeit als betreuungskraft in einem Seniorenheim.

    Aber ich bin nicht mehr so belastbar wie vor der Erkrankung und es fällt mir sehr schwer. Habe auch seid der Erkrankung chronische Gelenk und muskelschmerzen. Auch a

    Athrose schon fortgeschritten in beiden knie.

    Nun möchte ich einen Antrag auf teilerwerbsminderungsrente stellen.

  • user
    Christian Schultz
    am 31.08.2020

    Hallo Kerstin, es wäre unseriös, Ihre Frage mit ja oder nein zu beantworten. Eine aussagekräftige Prognose ist nur anhand Ihrer medizinischen Befundberichte möglich. Und das können wir nur in einer persönlichen Beratung gewährleisten: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Kerstin
    am 28.08.2020

    Hallo, ich habe Divertikulitis. Seit 10 Jahren mehrere Schübe. OP des Sigma vor 5 Jahren mit anschließender Reha. Trotzalledem seit dem weitere, bis jetzt 6 Schübe. Jedesmal wenn es stressig wird, geht es los. Habe über die Jahre auch noch eine Fructoseintolleranz entwickelt. Mit meiner Phsyche bin ich in Behandlung gewesen. Habe vieles gemacht, was mir empfohlen wurde, Ernährung, Sport, Autogenes Training, Ostoephatie, leider hilft alles nichts und ich leide. Bin 55 Jahre und habe auch schon einen Grad Behinderung von 30. Kommt eine Rente für mich in Frage?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.08.2020

    Hallo Ulrike, mit dem Grad der Behinderung von 30 hat Ihre Aussicht auf Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Viel wichtiger sind die Entlassungsberichte Ihrer bisherigen Rehas: In vielen Fällen finden Sie dort eine Prognose zur Arbeitsfähigkeit. Wenn hier steht, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können - und zwar auf Dauer - dann stehen die Chancen auf die EM-Rente gut. Warten Sie am besten die nächste Reha ab und besprechen Sie mit den Ärzten, ob ein Antrag auf Rente aus deren Sicht Sinn machen würde.

  • user
    Ulrike
    am 22.08.2020

    Hallo , ich bin seit 2 Jahren immer wieder auf meinen Rücken krankgeschrieben.

    Ich habe im März 2019 eine Bandscheiben OP und im Juli 2019 eine Versteifung des 4-5 Lendenwirbels gehabt. Nach jeder OP hatte ich eine 4 wöchige Reha.

    Im Januar und im Mai hatte ich jeweils eine Nervenverödung und zwischendurch immer wieder Spritzentherapien.

    Im Juli wurde dann das ISG Gelenk mit einer Schraube fixiert.

    Warte jetzt wieder auf eine Reha bin aber noch immer nicht Schmerzfrei.

    An einer 35 Stundenwoche ist nicht zu denken.

    Habe ich eine Chance auf Rente?

    Auf die erste Versteifung habe ich 30% bekommen.

  • user
    Christian Schultz
    am 19.08.2020

    Hallo Regina, im Bereich Unfallversicherung kenne ich persönlich mich leider nicht so gut aus. Sie müssen sich jedoch darüber bewusst sein, dass die Arbeitsagentur in jedem Fall nur so lange zahlen wird, bis Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet. Bei den meisten Menschen ist dies nach einem Jahr der Fall.

    In Ihrer Situation empfehle ich Ihnen jedoch den Weg über unsere Sozialberatung. Dort können die Kollegen anhand Ihrer Unterlagen prüfen, welche Strategie am sinnvollsten ist: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Regina Bergelt
    am 19.08.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte im letzten Jahr einen Arbeitsunfall und beziehe derzeit noch Verletztengeld.

    Wird nach der Aussteuerung durch die Unfallkasse und der Antragsstellung einer Erwerbsminderungsrente das nahtlose Arbeitslosengeld bis zur endgültigen Beendigung des Verfahrens gezahlt? Also einschließlich der evtl. Widersprüche ? Das Erwerbsminderungsrentenverfahren kann sich ja mitunter über Monate bzw. 1-2 Jahre hinziehen.

    Oder ist es vielleicht günstiger nach den 72-78 Wochen Verletztengeld, welches ja von der Unfallkasse/BG gezahlt wird, durch erneute AU- Bescheinigung Krankengeld über die KK zu beziehen und dann erst im Anschluß evt. das Arbeitslosengeld zu beantragen falls noch nötig? Mit freundlichen Grüßen und besten Dank

  • user
    Christian Schultz
    am 11.08.2020

    Hallo Thorsten, ich kenne das Schreiben von der Arbeitsagentur nicht im Wortlaut - daher empfehle ich Ihnen, dass Sie Ihre Unterlagen einem Fachmann zeigen. In vielen Fällen ist das Arbeitslosengeld höher als die EM-Rente. Daher kann es sinnvoll sein, diese Leistung so lange wie möglich in Anspruch zu nehmen. Das gilt aber nicht für jede Situation. Und es ist auch nicht klar, ob das in Ihrem Fall möglich wäre. Daher mein Rat an Sie, sich individuell beraten zu lassen.

  • user
    Thorsten Dorn
    am 11.08.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eime Frage. Bei mir greift nach 78 Wochen Krankheit die Nahtlosigkeitsregelung. Die Arbeitsagentur hat nach Prüfung Ihrer Ärzte festgestellt, dass ich weniger als 3 Std. am Tag arbeiten kann wahrscheinlich länger als 6 Monate. Die Arbeitsagentur hat schon mein Arbeitslosengeld genehmigt und überwiesen. Allerdings kam jetzt noch ein Schreiben, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen muss, um weiterhin Arbetslosengeld zu erhalten. Ich habe vor einigen Wochen die Zustimmung der deutschen Rentenversicherung für eine med. Reha bekommen, mit Termin November von der Rehaklinik.. Ich dachte immer Reha geht vor Rente. Die Arbeitsagentur argumentierte, dass der Termin für meine Reha noch zeitlich zu lange entfernt läge und aufgrund von Corona es unsicher sei, ob ich die Reha überhaupt antreten könne. Kann die Arbeitsagentur vorschreiben, dass ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor der Reha stellen muss. Das Problem ist auch, dass mir momentan noch ca. 4 Monate fehlen, in Bezug auf die 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.

  • user
    Christian Schultz
    am 10.02.2020

    Hallo Peter, Sie meinen vermutlich die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" - also den Bezug von Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung. Das gibt nach wie vor, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/

  • user
    Peter Einecker
    am 09.02.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage. Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit (sofern im Arbeitsverhältnis) stand einen mal das ALG I ( Sozialgesetzbuch) noch zu. Also bei weiterer Arbeitsunfähigkeit. Hat nur einen anderen Namen. Man muss beim Arbeitsamt diese Leistung (leider ist mir der Name für dieses ALG I entfallen) beantragen. Zugleich muss man den Rentenantrag beim Arbeitsamt beantragen (ist mit im Formular angegeben). Ist dies noch zutreffend oder hat es inzwischen eine Änderung gegeben? Das Arbeitsamt stellt sich diesbezüglich immer dumm.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Einecker

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