In diesem Beitrag schauen wir uns im Detail an, wie Sie Ihre 33 Grundrentenjahre zusammenbekommen. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die spätere Grundrente.
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Grundrente?
Wie bei allen Formen der gesetzlichen Rente erfordert auch die Grundrente, dass bestimmte „versicherungsrechtliche“ Voraussetzungen erfüllt sind. Das kennen wir zum Beispiel von der Erwerbsminderungsrente, bei der Sie insgesamt fünf Versicherungsjahre vorweisen müssen. Auch bei vorgezogenen Formen der Altersrente müssen Antragsteller mindestens 35 Jahre komplett haben.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kompromiss zur Grundrente nun darauf verständigt, dass insgesamt 33 Jahre vorliegen müssen. Ab dieser Wasserscheide können betroffene Rentnerinnen und Rentner zumindest eine geringe Aufstockung erhalten. Erst mit 35 Grundrentenjahren ist die vollständige Hochrechnung möglich. Was genau als Grundrentenzeit gilt, schauen wir uns gleich an.
Neben der Erfüllung von wenigstens 33 Grundrentenjahren muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Das ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Haben Sie genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient, entsteht hieraus exakt ein Entgeltpunkt für die spätere Rente. Wenn Sie weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen erzielt haben, schließt Sie das von der Grundrente aus. Natürlich nur, wenn diese Rechnung für Ihre komplette Erwerbsbiographie gilt – nicht nur für ein Jahr. Die Rentenversicherung schaut sich alle Einkünfte an, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben.
Kommentare (119)
pete
am 23.12.2023bei den Rentenauszahlungen, zu wenig zum leben, zu wenig zum überleben, zu wenig um auf den Sarg zu sparen.
Reicht als alleinstehender heutztage nicht mehr für mite , NK & Lebenshaltungskosten. Somit ALG2 - nicht möglich, da man ja nicht mehr als erwerbsfähiger am arbeitsmarkt steht. somit Sozialamt - whow... da spar ich doch lieber auf einen CO² Shutdown in der Schweiz, lass mich in eine Urne packen und in der Nordsee verbröseln...
Ehrlich?!! Mit unserem Rentenverarschungssystem stimmt etwas nicht, keiner bemerkt es und in 10 -15 Jahren gibt es definitiv den letzten großen Knall!
Joachim Ritter
am 25.10.2023Guten Tag,
seit dem 28.11.22 bin ich ein ganz normaler Rentner. Ich bekomme nur ca. 850,--Euro Rente da ich zwischendurch ca. 18 Jahre eine selbständige Arbeit nachgegangen bin. Für die sogenannte Grundrente fehlen mir 11 Monate weil Arbeitslosengels 1 und 2 bei mir nicht mit angerechnet werden, wobei ich letzteres auch nie erhalten habe. Ersteres ja, aber nur weil ich aus dem Krankengeld über das Arbeitsamt in Rente gegangen bin. Mit andersn Worten.
Ich war seit 2020 durchgehend bis zum Renteneintritt im Nov. 2022 Krankgeschrieben und bin es eigendlich heute immer noch. (Herzkrank). Nach 18 Monaten wird man ja bei der Krankenkasse ausgesteuert und erhält kein Krankengeld mehr. Diese Zeit wird ja angerechnet. Aber danach war ich immer noch arbeitsunfähig. Mann wird in diesem Fall zum Arbeitsamt geschickt damit man nicht komplett mittellos ist und erhält dafür ALG 1. Ich war aber nicht arbeitslos sondern Krankgeschrieben. Mein Arbeitsverhältnis bestand auch noch. Trotzdem werden diese Monate bei der Grundrente nicht anerkannt. Und genau diese Monate fehlen mir jetzt. Obwohl Beträge für die Rentenversicherung einbehalten wurden in der Zeit. Nun ist es nicht mein Verschulden Krank zu sein. Trotzdem werde ich aber als Arbeitsloser behandelt obwohl ich es nicht war. Gibt es einen Weg in dieser Situation oder ist gar ein Rechtsstreit i.d.S. anhängig?
Mfg.J.Ritter
Christian Schultz
am 26.10.2023Hallo Joachim, rechtlich betrachtet haben Sie da leider keine Chance. Der Bezug von Arbeitslosengeld - egal in welcher Form - wurde vom Gesetzgeber aus der Wartezeit zur Grundrente herausgenommen.
Ingo
am 23.02.2024Dieses Grundrentenkonzept geht schon weit über der Grenze zur "kriminellen Gesetzgebung"! Und da wundert ihr Euch daß die AFD über 30% bekommt. Meine Erwebsbiographie ist bunt - 20 Jahre international (ohne Beiträge und jetzt mit 66 auch wieder ALG 1 ) - wie kann es sein, dass ALG 1 (Versicherungsleistung!!!) nicht anerkannt wird, obwohl Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden? Wer hat vor 30-40 Jahren etwas von diesen Berechnungsgrundlagen gewusst?) Nicht mal die Kindererziehungzeiten (4Jahre nach Scheidung, weil nur die ersten 2-3 Jahre zählen und das geht in aller Regel auf das Konto der Mutter) - zu Deutschland fällt mir einfach nix mehr ein!
Christa Ringhandt
am 10.01.2023Hallo, habe mal eine Frage. 395 Monate, d.h. es fehlt lt. Berechnung der RV 1 Monat zur Grundrente. Seit 2017 werden aber Pflichtbeiträge wegen häuslicher Pflege eingezahlt. Die Berechnung endet im März 2018, seit der Zeit erhalte ich Erwerbsminderungsrente. (735€)
Zählt die Pflege Angehöriger nicht dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Christa Ringhandt
Christian Schultz
am 11.01.2023Hallo Christa, doch - die Pflege von Angehörigen (wenn hierfür Rentenbeiträge anfallen) zählt bei der Grundrentenzeit mit.
Christa Ringhandt
am 25.01.2023Guten Tag Herr Schultz,
danke für ihre Antwort.
Die Pflegezeiten werden bei mir nur gezählt bis zum Eintritt der EM Rente (1.4.2018)
Die Pflegezeiten danach bis 2022 werden nicht mitgerechnet. Die Zeiten vor 2017 (2015,2016) leider auch nicht, weil das vor dem neuen Pflegegesetz war und nach altem Gesetz der zeitliche Aufwand nicht ausreichte. Das alles ist sehr ärgerlich.
Dieser 1 Monat fehlt. Gibt es da denn keine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Christa Ringhandt
Christian Schultz
am 25.01.2023Nicht, wenn Sie schon eine Rente beziehen. Aber lassen Sie sich dazu gern noch einmal kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Angelika Nitschke
am 29.01.2023Sie könnte noch einen Monat arbeiten, z.B. eine geringfügige Beschäftigung, vielleicht im Homeoffice. Sie beziehen ja keine Altersrente.
Alexander Weber
am 05.10.2022Wird Ausbildung angerechnet bei Grundrente?
Christian Schultz
am 06.10.2022Nur eine betriebliche Ausbildung - also, wenn Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Hartmut Piper
am 07.06.2022Hallo,
vor zwei Wochen hat meine Schwester ihren Rentenbescheid erhalten; mit 394 Monaten Grundrentenzeiten fehlen ihr zwei Monate für die Grundrente. Ist es möglich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, d.h. den Rentenantrag zurückzuziehen, und noch einige Monate zu arbeiten und später erneut den Rentenantrag zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Piper
Christian Schultz
am 07.06.2022Hallo Hartmut, Sie haben im Sozialrecht bei Bescheiden immer die Option, innerhalb von einem Monat in Widerspruch zu gehen. Vielleicht fehlen auch bestimmte Episoden im Rentenverlauf Ihrer Schwester, das kann man prüfen.
Thomas
am 02.02.2022Hallo !
Meine Anspruchsvoraussetzung für eine befristete E-Rente wurde auf dem 13.08.20 datiert.Mein E-Rentenantrag auf dem 01.05.21,die Zahlung beginnt ab dem 01.03.22 und wird auch rückwirkend bis zum 01.05.21 bezahlt,aber der Zeitraum vom 13.08.20 bis zum 01.05.21 wo ich noch vom 24 .09.20 bis zum 03.05.21 Krankengeld(dadurch wurde ja auch die Rentenbeiträge bezahlt ) bekommen habe wird mir nicht auf meine Grundrentenzeiten angerechnet.
Vermerk: habe seit dem 13.08.20 bis 04.03.22 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,leider habe ich nur 394 Monate anstatt die geforderten 396 Monate .
Ist das richtig so?
Wer kann mir da weiterhelfen ?
MfG
Thomas
Thomas
am 02.02.2022Hallo Herr Schulz,
meine Anspruchsvoraussetzung für eine volle Erwerbsminderung auf Zeit wurde auf dem 13.08.20 datiert.
Mein Antrag auf dem 01.05.21 datiert (befristet),meine E-Rente auf Zeit beginnt ab dem 01.03.22 und wird auch rückwirkend bis 01.05.21 ausbezahlt,aber der Zeitraum 13.08.20 bis E-Renteauszahlung wo ich noch vom 24.09.20 bis zur meiner Aussteuerung am 03.05.21 Krankengeld bekommen habe wird mir nicht auf meine Grundzeitenrente angerechnet,und es fehlen mir genau 2 Monate .
Ist das richtig so.
MfG
Thomas
Thomas
am 02.02.2022?
Barbara Huszar
am 01.02.2022Zählen Zur Grundrentenberechnung der 35 Jahre auch ABM, 1 € Job, berufliche Umschulung und Bundessozialdienst Barbara
Meier, Steffen
am 31.01.2022Die Grundrente wird für jeden Monat berechnet, wie ich gelesen habe.
Wie verhält es sich mit den Monaten in denen man arbeitslos und versicherungspflichtig beschäftigt war? Gibt es dazu eine Verordnung oder gar ein Gesetz, wo das beschrieben steht?
Thomas
am 02.02.2022Hallo Steffen,guck mal unter :
https://rentenbescheid24.de
Thomas
Franz Müller
am 31.10.2021Hallo
Ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente. Und zwar zum Thema " Verlängerungszeitraum, der 5 Jahresregelung ( 36 Pflichtbeiträge )
Angenommen:" Der Leistungsfall für eine EM Rente ist in 01.07.2020 eingetreten. Leider sind aber die 36 Monate Pflichtbeiträge, in den letzten 5 Jahren ( 01.07.2015-01.07.2020) nicht erfüllt. Es fehlen 7 Pflichtbeiträge. Es sind aber Anrechnungszeiten vorhanden ( 1 Kind) Für dieses Kind, bestand bis zum 01.05.2017- Berücksichtigungszeit, dann waren die 10 Jahre vorbei, denn das Kind war 10 Jahre alt.
Frage:
Nun sollte doch im Regelfall die Zeit ( Anrechnungszeit -Berücksichtigungszeit) für das Kind, im verlängerten 5 Jahreszeitraum zurückgerechnet werden, um doch noch auf die 36 Pflichtmonate zu kommen.
Frage: Wie wird das nun berechnet? Warum steht in meiner Renteninformation, das die Pflichtbeiträge (36 Monate für einen EM Rente ) nicht erfüllt sind, es aber die Möglichkeit gibt, den 5 Jahreszeitraum durch Berücksichtigungszeiten zu verlängern? Warum weißt die DRV nicht auf diese Besonderheit wegen des doch noch zu erlangenden Erwerbsminderungsrente durch diese Zeiten im Rentenverlauf hin??
Diese Fragen, konnte mir nicht einmal ein Rechtsanwalt beantworten.
Also, wer weiß, wie man diesen erweiterten 5 Jahreszeitraum berechnet und hat weitere Infos dazu.
LG Franz
Christian Schultz
am 01.11.2021Hallo Franz, hier im Forum können wir das leider auch nicht beantworten. Wenn das geklärt werden kann, dann im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heidrun K.
am 30.09.2021Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Anrechnung der Monate.
Wenn z.B. 3 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde, wird das dann als 1 Monat gerechnet.
Ich habe 456 Monate Pflichtbeiträge bezahlt, aber durch Arbitsloseigkeit in dem langen Leben komme ich irgendwie nicht auf die 396 Monate. Mir fehlen 18 Monate. Wenn ich allerdings so rechne, wie oben dargestellt, dann komme ich auf 397 Monate.
Bin jetzt etwas ratlos und hoffe, dass Sie etwas Licht ins Dunkel bringen können.
Soll eigentlich gegen diese Regelung (Arbietslosengeld wird nicht angerechnet) von den Sozialverbänden geklagt werden?
Wäre meines Erachtens schon sinnvoll.
Herzlichen Dank
Christian Schultz
am 01.10.2021Hallo Heidrun, in solch einem Tag wird der komplette Monat als Wartezeit anerkannt.
Von einer Klage gegen die aktuelle Regelung bei der Grundrente ist mir nichts bekannt. Juristisch ist da wohl auch nichts zu machen, die Voraussetzungen sind ja eine politische Entscheidung.
E.Schultz
am 18.09.2021Herzlichen Dank für die Antwort,
es macht mir Hoffnung.
Gerade diejenigen die darauf angewiesen sind, sind damit in nachteil weil sie Arbeitslos waren.
Ungerecht. Liebe grüße
E. Schultz
am 17.09.2021Hallo,
Bei mir fehlen 10 Monate für Grundrente weil die Arbeitslosigkeit nicht zählt.
In solchen Fällen währe Flexibilität gut.
Hat Herr Heil mal erwähnt.
Habe ich vielleicht eine Schanze?
Heute habe ich mein Bescheid bekommen.
Christian Schultz
am 17.09.2021Hallo, nach aktueller Rechtslage wohl nicht. Vielleicht wird an den Voraussetzungen zur Grundrente ja nochmal gedreht. Wir setzen uns auf jeden Fall dafür ein.
Hartmut Piper
am 13.09.2021Ich habe eine grundsätzliche Frage: Der reguläre Rentenbeginn wäre beispielsweise der 1.1.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt sind aber erst 32 Jahre der für die Grundrente relevanten Beitragszeiten zu berücksichtigen. Wenn nun über die Regelaltersgrenze hinaus zwei weitere Jahre gearbeitet wird, ohne die Rente zu beantragen - wirkt sich das auch auf die Beitragszeiten der Grundrente aus, oder ist diese an die Regelaltersgrenze gebunden?
Christian Schultz
am 13.09.2021Hallo Hartmut, zu 100 Prozent weiß ich das nicht. Aber ich gehe davon aus, dass Sie dann auch weitere Wartezeit aufbauen. Solange Sie keine Rente beziehen, können Sie Ihre Grundrentenzeit weiter ausbauen.
Christian.Z
am 01.09.2021Ich bekomme eine vorzeitige Rente mit Abzügen wegen Schwerbehinderung. Ich war die letzten 13 Jahre Aufstocker mit Alg2. In meinem Rentenbescheid werden diese Zeiten unterschiedlich definert. z.Bsp. 12 Monate Pflichtbeitragszeit, Alg2, ohne Arbeitslosigkeit. Zählen diese Monate mit zur Berechnung der Grundrente um wenigstens den Freibetrag in der Grundsicherung oder beim Wohngeld zu erhalten? Ich habe auch 6 Jahre freiwillige Beitragszeiten aufgrund meiner Selbständigkeit geleistet. Zählen diese Monate auch nicht mit? Und ich habe Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung 51 Monate während meiner freiwilligen Beitragszeit, zählen die wenigstens mit? Ohne die oben genannten 12 Monate hätte ich nur 32,66 Jahre Beitragszeit obwohl ich 42 Jahre gearbeitet habe davon 13 Jahre selbständig mit mehr als 8 Stunden pro Tag.
Christian Schultz
am 01.09.2021Hallo Christian, wenn Sie ALG II nur aufstockend erhalten haben, zählen diese Monate mit. Sie haben ja vermutlich über Ihren Job Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Freiwillige Beiträge zählen mit, solange diese als Pflichtbeitragszeit gewertet werden. Das müsste bei Ihnen auch der Fall sein, wenn Sie lange genug gearbeitet haben.
Ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben, wird aber ohnehin automatisch überprüft.
Juergen D.
am 21.08.2021Ich bin aufgrund der erfüllten Wartezeiten und dem Fakt einer Schwerbehinderung zum 01.4.2019 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gegangen, um mehr Zeit für die häusliche Pflege meiner Ehefrau zu haben. Hierfür meldet die Pflegekasse Beiträge an die Rentenversicherung weiter, wenn man zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur eine Teilrente bezieht. Ich habe auf 1% meiner Rente verzichtet, da es mir wirtschaftlich besser erscheint, die Rentenerhöhung für die gemeldeten Beiträge der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
Zum 01.01.2021 trat nun das Gesetz zur Grundrente in Kraft und ich habe aufgrund eines laufenden Widerspruchs aus Februar diesen Jahres jetzt den korrigierten Bescheid mit der Auflistung der Grundrentenzeiten bekommen. Demnach erreich ich 388 Monate, für den kurzen Korridor von 33 Jahren fehlen mir sage und schreibe 8 Monate!
Allerdings stellte ich fest, daß die gemeldeten Zeiten für die Pflege meiner Ehefrau von 01.04.2019 bis 31.12.2020 keine Berücksichtigung fanden.
Ich habe gelesen, das nicht gewerbliche Pflegezeiten berücksichtigt werden. Warum werden diese Zeiten nicht berücksichtigt ? Das Gesetz trat doch erst zum 01.01.2021 in Kraft, dann müßten doch auch die Vorraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt Berücksichtigung finden.
Wenn dem so wäre, wäre ich als schwerbehinderter Mensch, der seine Frau zu Hause pflegt, was sowieso nicht vernünftig honoriert wird, zusätzlich vera..scht worden.
Danke dafür Herr Heil, wenn das stimmen sollte.
Christian Schultz
am 23.08.2021Hallo Juergen, die Pflegezeiten sollten eigentlich berücksichtigt werden. Haben Sie Ihre Frau vielleicht gepflegt, während Sie auch versicherungspflichtig gearbeitet haben? Das könnte eine Erklärung sein, da diese Zeiten dann nicht doppelt gewertet werden.
Jürgen Dreis
am 13.04.2022Nein, ich war ja in Rente wegen Schwerbehinderung ! Und habe trotzdem meine Frau gepflegt und die Krankenkasse hat Beiträge an die Rentenversicherung gemeldet.
Zito Baldassare
am 24.07.2021ICH HABE 28 JAHRE GEARBEITET. UND DANACH ARBEITSLOS GEWORDEN. UND HABE 10 JAHRE RENTEBEITRAG GEZAHLT VON JOBCENTER. ICH WILL WISSEN WENN BEKOMMT DAS GRUNDRENTE ?
Christian Schultz
am 26.07.2021Wir können Ihnen das nicht sagen, dazu müsste man in Ihr Rentenkonto schauen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft aber automatisch, ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben.
Lina
am 16.07.2021Hallo, in die Runde, ich habe eine Frage, die bislang niemand beantworten konnte, nämlich : Bei Rentenantritt kam ich nicht auf 33 Jahre, entsprechend bescheiden war dann der Rentenbescheid. Ich war/und bin aber noch in der glücklichen Lage, meine Arbeit in vollem Umfang beizubehalten, das heißt , ich zahle seit 4 Jahren weiterhin in die Künstlersozialversicherung nicht geringe Beträge ein, damit sich pro Jahr die Entgeldpunkte geringfügig erhöhen.
Nun zur Frage: Werden mir diese Jahre noch angerechnet, dann käme ich nämlich auf 34 Jahre und hätte Anspruch.
Neben meinen Beruf beziehe ich die sogenannte Altersrente ( Was für eine antiquierte Bezeichnung..) schon. Das dürfte aber eigentlich kein Hinderungsgrund sein, der Staat bekommt ja eine Masse Geld von mir .
Weiss jemand da irgendwas konkretes ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Lina, zu 100 Prozent bin ich mir nicht sicher: Aber ich habe irgendwo gelesen, dass das nicht möglich ist. Sobald die Altersrente läuft und die Voraussetzungen zur Grundrente einmal geprüft wurden, kann man nicht mehr nachträglich auf 33 "aufstocken".
Marion Kniprath
am 29.06.2021Ich habe ALG I, ALG II bezogen und gearbeitet sowie Kindererziehungszeiten. Jetzt habe ich z.B. in einem Jahr ein halbes Jahr gearbeitet und ein halbes Jahr ALG I bezogen, diese Konstellation trifft bei mir mehrfach zu, also Arbeitslosigkeit und Arbeit im gleichen Jah4r. Wie wirkt sich das aus? Zählen dann 6 Monate mit oder fällt alles raus, weil Arbeitslosigkeit?
Christian Schultz
am 29.06.2021Hallo Marion, genau so ist es. Die Deutsche Rentenversicherung speichert für jeden Monat die jeweiligen Daten.
Kris
am 09.06.2021Hallo, folgende Frage zur Grundrente: Ich habe exakt 28 Jahre Beiträge ( mit zwischenzeitlicher Kindererziehung) geleistet, bin freischaffend und habe 10 Jahre studiert . 2017 kam der erschreckende Rentenbescheid, mit dem Betrag kann kein Mensch ein würdiges Leben führen . Aber es wurde im gleichen Jahr die sogenannte Flexi- Rente eingeführt, die es ermöglichte, weitere Rentenpunkte zu erwirtschaften, indem man einfach voll weiter gearbeitet und jeden Monat in die Kranken-Renten-und Pflegekasse eingezahlt hat. In meinem Fall ist es die Künstlersozialkasse.
Inzwischen sind 5 Jahre vergangen und ich habe mir durch die Fortsetzung meiner freischaffenden Tätigkeit weitere 4 Rentenpunkte erwirtschaftet und werde auch meine Tätigkeit noch mindestens zwei Jahre fortsetzen.
Die Frage lautet nun: Werden zu den 28 Jahren bis zum Renteneintritt noch -was ja nur gerecht wäre - die weiteren 5 Jahre hinzugerechnet, dann käme ich ja auf 33 Jahre, bei Weiterarbeit auf 35 Jahre. Es handelt sich hier nicht etwa um einen Minijob, sondern um eine vollumfängliche Tätigkeit mit allen Begleiterscheinungen ( Steuerberater , Finanzamt, Raummiete, etc)
Da man nicht den geringsten Einfluss auf die Berechnungsmethoden der Rentenversicherungen hat und auch erst die Neurentner ihren Bescheid über die Grundrente bis Sommer bekommen, Bestandsrentner hingegen im worst case erst 2022, würde ich gerne wissen wollen, ob mir die weiteren Arbeitsjahre nach Rentenantritt noch angerechnet werden.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Christian Schultz
am 09.06.2021Hallo Kris, wenn Sie während des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten, zählen diese Beiträge leider nicht für die Grundrentenzeiten mit.
Ulrike Pasqualini
am 12.05.2021Hallo,
ich habe eine Frage an: Muss ich die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beantragen, oder werden sie automatisch bei der Grundrente angerechnet? Und außerdem, wieviele Jahre werden mir für 2 Kinder (geb. 1968 und 1971) angerechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Viele Grüße
Ulrike
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Ulrike, wenn die Berücksichtungszeiten bereits Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden - das macht die DRV normalerweise automatisch bei der Mutter der Kindes - müssen Sie nichts mehr veranlassen.
Die rentenrechtlichen Zeiten für Kinder überschneiden sich. Wenn ich das richtig sehe, kommen da in Ihrem Fall 13 Jahre zusammen. Aber fragen Sie gern noch einmal bei der Rentenversicherung direkt nach.
Ulrike
am 20.05.2021Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Werde bei der Rentenversicherung doch einmal nachfragen.
Viele Grüße
Ulrike
Gitte
am 29.05.2021Meine Kinder sind 5 Jahre auseinander 1979 und 1984, ich habe 15 Jahre angerechnet bekommen.
Tina
am 05.05.2021Wie ist es denn bei einem 450 Euro Job?
Ich habe gelesen, dass es auch auf die Grundrente angerechnet wird. Damit kommt man aber niemals auf die
11.679, 30 Euro im Jahr, sondern bleibt darunter. Somit erwirbt man keinen Anspruch auf Grundrente. Was stimmt denn jetzt?
Christian Schultz
am 05.05.2021Hi Tina, da muss man unterscheiden. Der Minijob wird auf die 33-jährige Wartezeit für die Grundrente angerechnet. Zumindest wenn Sie eigene Rentenbeiträge gezahlt haben. Zusätzlich gibt es ja noch die andere Voraussetzungen. Bei der müssen Sie zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielen.
Beides schaut sich die Rentenversicherung bei der Prüfung an.
Christian Schultz
am 23.04.2021Hallo Jessica, das können wir hier im Forum leider nicht leisten. Ihr Anspruch wird von der Deutschen Rentenversicherung ohnehin automatisch überprüft. Das dauert allerdings noch eine Weile.
Jessica
am 22.04.2021Hallo ich habe eine Frage, da ich schon mehrmals bei der Rentenversicherung angerufen habe man mir dort bezüglich meiner Versicherungszeiten keine Auskunft geben konnte möchte ich gerne hier einmal Nachfragen. Ich erhalte seit 2011 eine Erwerbsminderungsrente und ich habe damals eine Aufrechnung bekommen in dem steht
Beitragszeiten 207
Anrechnungszeiten 17
Berücksichtigungszeiten 171
Zurechnungszeiten 69
seit Anfang 2020 werden wieder Beitragszeiten von der Pflegekasse eingezahlt weil ich meinen Vater pflege. Könnte mir eventuell einer helfen und errechnen ob ich mind an 33 Jahre wegen der Grundrente kommen?
Vielen Dank im voraus Jessica
Gerhard M
am 11.04.2021Hallo, ich möchte mich mal informieren zwecks Grundrente:
Bekommt meine Mutter bei einer Witwenrente von 320 Euro eine Grundrente?
Ihr Mann hatte 33 Beitragsjahre.
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Gerhard, das ist möglich. Allerdings hängt der Zuschlag zur Grundrente von mehreren Faktoren ab. Da können Sie im Moment nur abwarten, der Anspruch wird automatisch geprüft.
joachim
am 23.03.2021meine frage .ich beziehe arge geld schon jahre habe ich auch anspruch auf gruntrente.und pflege meine frau schon 14 jahre
Christian Schultz
am 23.03.2021Hallo Joachim, wenn Sie offizielle Pflegeperson für Ihre Frau sind und hierfür Rentenbeiträge anfallen, zählt diese Zeit mit. Das ALG II allein wird bei den 33 Jahren nicht angerechnet.
Angelika J....
am 19.03.2021Ich habe aufgestockt war aber sozialversicherungspflichtig versichert und habe gearbeitet. Dann bezog ich Krankengeld und Aufstockung. Das müsste doch auch zählen zur Grundrente oder??
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Angelika, ja - das müsste bei den 33 Jahren mitzählen.
Gerd K
am 16.03.2021Hallo, ich habe da mal so eine Frage? Ich bin nach der Wende unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gelangt. Ich habe mich bemüht und über das Arbeitsamt eine 2,5 jährige Umschulung zum Heizungsbauer mit Gesellenbrief absolviert. Weiterhin habe ich mehrere
Schweißerlehrgänge übers Arbeitsamt besucht. Es wurden vom Arbeitsamt Pflichtbeiträge
an die Rentenkasse abgeführt. Da ich die 58ger Reglung vom Arbeitsamt in Anspruch genommen habe und mit 60 mit Abschlägen in Rente gegangen bin, habe ich Probleme
diese 33 Jahre zusammen zu bekommen. Meine Frage :"Zählen diese Ausbildungszeiten mit in der Berechnung für die Grundrente?
Christian Schultz
am 17.03.2021Hallo Gerd, wenn in diesen Phasen Arbeitslosengeld geflossen ist, zählen sie ziemlich sicher nicht mit. Schauen Sie einmal in Ihre letzte Rentenauskunft - da müssten Sie einen ersten Einblick in die Handhabung bekommen. Ansonsten bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Marie Voigt
am 06.03.2021ich beziehe schon seit einiger Zeit Rente. Wenn ich die Unterlagen ansehe, hat man keine klare Auskunft über die Anrechnungszeiten. Außerdem weiß man nicht hier, ob die Zeiten in der Schweiz mitzählen, wie bei der Altersrente.
Christian Schultz
am 08.03.2021Hallo Marie, rufen Sie am besten einfach mal bei der Rentenversicherung an. Die können Ihnen das auch am Telefon erläutern.
A-J
am 02.03.2021Bekommt jeder Rentner einen Bescheid wie viel Jahre bei ihm angerechnet werden und was an Zeiten fehlt? Wie wird der Versorgungsausgleich angerechnet??? Finde nirgends Antworten.
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo AJ, Sie bekommen doch einmal im Jahr Ihre Renteninformation. Ab 55 gibt's darüber hinaus regelmäßig die Rentenauskunft, da sehen Sie auch, welche Versicherungszeiten Sie bisher erreicht haben. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie einen kostenlosen Termin bei der Rentenversicherung machen.
Agim Imeri
am 18.02.2021Mir fehlen 2 Jahre für Grundrente,aber ich kann nachweisen zeit von 01.10. 1990 bis einschliesslich 30. 10.1994,zeit wo ich unverschuldet Arbeitslos war.Kann dieser zeit angerechnet worden für Grundrente.
Mit freundlichen grüssen.
Agim Imeri
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo Agim, Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bei der Grundrente leider nicht mit.
u. schi.
am 28.01.2021hallo,
ich habe mir mal die grundrente durchgelesen,
warum einfach wenns absolut kompliziert und undurchschaubar geht,
ich versteh nicht ganz warum alles immer so kompliziert sein muss,
es ginge wesentlich einfacher und vo rallem unbürokratischer, wenn der Gesetzgeber endlich mal aufhört alles zu verkomplizieren,
und das nur weil dann einige wenige ein paar euro mehr in der tasche haben, denen das vielleciht nicht zustehen würde, aber da sind nur sehr wenige , und für die macht man dann einen so teuren büroktratischen aufwand , das Geld dafür hätte man wiederum an die Rentner geben sollen,
also was soll der ganze aufwand,
mein vorschlag jeder sollte mindestens 1200,- euro rente bekommen , ohne wenn und aber,
in anderen ländern wird das so gemacht, und funktioniert einwandfrei und der Staat spart milliarden ein ,mit einem solchen System,
aber in Deutschland gibt es mitlerweile viel zu viele die da mitmischen und ein solches billigeres System verhindern mit ihren unlogischen vorschlägen, aber den Rentnern hilft das nicht weiter, die bleiben alle auch in Zukunft arme leute, auch mit der Grundrente,
Carmen Fantino
am 26.01.2021Ich kann nicht verstehen, dass diejenigen ehemaligen ALG I, Alhi bzw. hartz4 Empfänger, die damals noch Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen mussten, jetzt leer ausgehen. Soll man sich diese Beiträge nun wieder rückwirkend auszahlen lassen? Das ist doch ein glatter Betrug der Regierung!
Christian Schultz
am 26.01.2021Es ist auf jeden Fall unfair gegenüber all jenen, die aufgrund von Jobverlust nicht in die Rente einzahlen konnten.
Angelika J....
am 19.03.2021Denke Arbeitslosengeld zumindestens sollte zählen oder wenn man dazu gearbeitet hat offiziell. Ferner sollten auch die 1 Euro Jobs zählen. Es gibt viele die bekommen einfach keine Arbeit und machen diese gerne.
Zito Baldassare
am 24.07.2021ICH HABE 3 JAHRE 1 EURO JOB LANG GEARBEITET. JETZT WILL WISSEN WENN DIESE 3 JAHRE 1 EURO JOB RECHNE FÜR DIE GRUNDRENTE ?.
Christian Schultz
am 26.07.2021Nein, der Ein-Euro-Job wird bei der Grundrente nicht mitgezählt.
Stefanie Uhl
am 15.01.2021Hallo,
ich habe die 1,5 Jahre Krankengeld bekommen. Da es zu wenig zum überleben war, musste es vom Jobcenter aufgestockt werden. In meiner Rentenauskunft wurde diese Zeit nicht angerechnet, obwohl Sie schreiben, dass Zeiten von Krankengeld berücksichtigt werden. Muss ich da Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Herzlichen Dank.
Christian Schultz
am 18.01.2021Hallo Stefanie, lassen Sie die Unterlagen lieber noch einmal von einem Fachmann prüfen, bevor Sie Widerspruch einlegen. Grundsätzlich sollte die Zeit im Krankengeld für die Grundrente mitzählen. Aber im Sozialrecht entscheiden manchmal Details - daher lieber nochmal prüfen lassen.
Schmidt Brigitte
am 11.01.2021Hallo nochmal,
ich arbeite Teilzeit ,würde so also keine Grundrente bekommen. Nun habe ich ja nicht immer Teilzeit gearbeitet, wie hoch müssen meine erarbeiteten Rentenpunkte sein damit ich Anspruch auf Grundrente habe ?
Die 35 Jahre habe ich erreicht.
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Brigitte, die Einkünfte während Ihres Erwerbslebens müssen sich in einem "Korridor" zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bewegen. Es ist also wichtig, dass man nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel verdient hat.
Volker H
am 10.01.2021Frage
1. gilt der Einkommensfreibetrag bei Wohngeld (min 100 €) auch, wenn zwar die 33 Jahre erfüllt sind, aber wegen zu hoher oder zu niedriger Entgeltpunkte kein Grundrentenzuschlag gezahlt wird ?
2. würde ein Freibetrag bei einer ab 1.1.2021 laufenden Wohngeldzahlung von Amts wegen rückwirkend immer bis zu diesem oder erst zu einem späteren Datum (Kenntnis der Wohngeldstelle) berücksichtigt ?
sehr bedankt
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Volker, das weiß ich leider nicht. Bitte erkundigen Sie sich bei den Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Volker H
am 24.01.2021LÖSUNG (Rentner)
Mein neuer Wohngeldbescheid für 2021 trägt den Hinweis, nach dem die Freibeträge automatisch bis 1.1.2021 berücksichtigt werden, sobald eine im amtlichen Austausch von der Deutschen Rente ausgestellte positive Bestätigung vorliegt. Die automatische Auszahlung eines höheren Wohngeldes würde danach erfolgen.
Personen ohne laufenden Wohngeldbezug mit 33 Jahren Grundrentenzeiten sollten einen NEUANTRAG stellen, um ein durch den Freibetrag bedingtes Wohngeld beziehen zu können. Auszahlung nach Vorliegen der positiven Bestätigung rückwirkend bis ANTRAGSDATUM. Zeit bis ENDE JANUAR, formlos -auch per Mail- genügt.
Gruß von Volker H
Hanna
am 10.01.2021Hallo
Hab eine Frage ,die mir sehr wichtig ist ,werden ABM Maßnahmen bei der neuen Grundrente angerechnet. .LG
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Hanna, da bin ich mir nicht sicher. Nur, wenn hier Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Sonst vermutlich nicht.
Eva-Maria Stöck
am 09.01.2021Ich bekomme Rente und muss mit Grundsicherung aufstocken.Habe 38 Jahre gearbeitet.Bei der Grundsicherung muss ich jährlich darlegen wie ich finanziell dastehe.Wann bekomme ich Bescheid ob ich Grundrente bekomme oder nicht?
Bin ich mit der Grundrente genauso abgesichert wie mit Rente und Grundsicherung?
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Eva-Maria, die Rentenversicherung wird im Laufe des Jahres beginnen, den "Renten-Bestand" auf Grundrente zu prüfen. Es dauert also leider noch eine Weile.
Warum sollten Sie mit Grundrente weniger "abgesichert" sein?
Brigitte Schmidt
am 05.01.2021Guten Tag,
Ich habe zwischendurch in meinem Arbeitsleben Aufstockung vom Arbeitsamt bekommen.
Zählt das mit oder verfallen nun die Punkte die ich selbst erarbeitet habe.
freundlich Gruß
B.Schmidt
Christian Schultz
am 05.01.2021Hallo Brigitte, die Aufstockung allein durch das Arbeitsamt bringt Sie nicht näher an die 33 Jahre heran. Aber Sie haben dann ja auch sicherlich versicherungspflichtig gearbeitet - und das wiederum zählt mit.
Frank
am 05.01.2021Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Zwei Fragen hätte ich noch.
1. Zählen Zivildienst/Bundeswehr zu den Arbeitsjahren?
2. Wenn man nun die Grundrente (ca. 40 Euro mehr) anstatt die Grundsicherung erhalten sollte, müsste man dann davon wieder GEZ bezahlen (von der Grundsicherung wäre man ja davon befreit)
Viele Grüße
Christian Schultz
am 05.01.2021Hallo Frank, Wehr- und Ersatzdienst zählt für die Grundrente mit. Wenn Sie keine Grundsicherung mehr beziehen, fällt nach meinem Kenntnisstand die Befreiung von der Rundfunkgebühr weg.
Martin K.
am 30.12.2020Zählen Zeiten versicherungspflichtiger Minijobs nach Renteneintritt auch zu den Grundrentenzeiten oder sind nur die bis zum Renteneintritt zurückgelegten Zeiten relevant?
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Martin, da bin ich mir nicht sicher. Aber ich denke, dass nur die Zeiten vor dem Start der Altersrente relevant sind. Sollte ich etwas anderes hören, poste ich das hier noch einmal.
Frank
am 29.12.2020Guten Tag,
wie ist das mit der Grundrente, wenn man nach 36 Arbeitsjahren aufgrund von Arbeitslosigkeit mit 63 in Zwangsrente geschickt wird? Man ohne die Abschläge von 14,4% wegen zu hoher Rente kein Anspruch auf die Grundrente hätte, mit den Abschlägen aber schon. Würde nach den Abschlägen dann ein Anspruch auf Grundrente bestehen?
Viele Grüße ubd besten Dank
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Frank, ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Für die Grundrente ist wichtig, dass Sie a) mindestens 33 Grundrentejahre vorweisen können. Die haben Sie. Und dann schaut sich die Rentenversicherung das Einkommen an. Wenn das zu hoch wäre, gibt es den Zuschlag nicht.
Semih
am 27.12.2020Hallo Herr Schulz,
meine Mutter bezieht Witwenrente. Allerdings hat mein Vater insgesamt nur 30 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt. Mit 3 Kindern verfügt sie über 13 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Hat sie nun Anspruch auf Grundrente, wenn 30Jahre (vom Ehemann) + 13 Jahre Kinderziehung zusammengezählt werden ?
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Semih, ohne Einblick in das Rentenkonto können wir das leider nicht beantworten. Bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Gerlinde Kronhöfer
am 21.12.2020abgeschmiert trifft es genau.....krankheitsbedingt Hartz4 Bezug.
Trotz Abgaben zur Rentenversicherung keine Anrechnung....was machen unsere Regierungsbehörden ausser in die eigene Tasche zu scheffeln ???????????????
Susanne C.
am 15.12.2020Hallo (Christian :-),
Chaotisches Arbeitsleben hier. 11 Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet, dann 11 Jahre in den USA und in die dortige Social Security eingezahlt. Dann einige Jahre in die Künstlersozialkasse hier in Deutschland. 1 Kind, alleinerziehend. Wer kann Ordnung in das Chaos bringen? Was wird angerechnet, was nicht? Wer hilft? Noch habe ich 5 Jahre Zeit das Alles auf die Reihe zu bringen.
Vielen lieben Dank im Voraus für Hinweise
Christian Schultz
am 16.12.2020Hi Susanne, wie Ihre Sozialversicherungszeiten aus den USA gewertet werden, weiß ich leider nicht. Am einfachsten können Sie Ihren aktuellen Status anhand der neuesten Rentenauskunft checken. Da finden Sie unter anderem Angaben über Wartezeiten.
Wenn Sie in fünf Jahren in die Rente wollen, wäre es nun ohnehin an der Zeit für eine Kontenklärung. Dort wird man Ihnen dann auch die Frage zu Ihrer Zeit in den USA beantworten können: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern
Christian Schultz
am 27.11.2020Hallo Angela, grundsätzlich zählen Phasen, in denen Sie eine EM-Rente bezogen haben, als Zurechnungszeit. Die zählt bei den mindestens 33 Jahren für die Grundrente nicht mit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/11/17/warum-ein-minijob-fuer-die-grundrente-so-wichtig-sein-kann/
Gitte
am 29.05.2021Das ist ziemlich frech, wir alten Bestands EM Rentner mussten ja schon Einschränkungen gegenüber den Neu EM Rentnern ab 2019 hinnehmen. Ich hoffe das der BGH da Abhilfe schafft. Ich wäre gerne gesund geblieben weiter arbeiten gegangen, leider war mir und vielen anderen das nicht vergönnt. Also könnte man gerne zumindest einen Teil der EM Rentenzeit auf die Grundsicherung anrechnen.
Angela wenzel
am 26.11.2020Hallöchen. Zählen Jahre der erwerbsminderungsrente mit?
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Klaus, das haben Sie leider richtig verstanden. Weder Arbeitslosengeld I, noch "Hartz IV" noch Arbeitslosenhilfe zählen bei der "Grundrentenzeit" mit. Ein Unding, da die Grundrente ja gerade für Senioren mit kleiner Rente geschaffen wurde.
Fantino, Carmen
am 24.07.2021Dann ist das eine Mogelpackung besonders für die, die Alg 1/2 mit Pflichtbeiträgen hinter sich haben. Dann müsste man sich alle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, die während Alg 1 oder Alg 2 gezahlt wurden, wieder auszahlen lassen. Das bei Alg 2 keine Rentenpflichtbeiträge mehr gezahlt werden, besteht ja noch nicht so lange.
Klaus
am 21.11.2020Wenn es stimmt das Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht auf die Grundrente angerechnet werden sind die welche unverschuldet arbeitslos geworden sind (wie ich nach der Wende) wieder angeschmiert. Soll das wirklich so sein oder habe ich da was falsch verstanden.
Jens S.
am 13.11.2020Hallo Christian,
ich habe mit 17 Jahren mein grünes SV-Buch erhalten und Beitragszeiten wurden eingetragen.
Christian Schultz
am 13.11.2020Hallo Jens, soweit ich weiß, zählen Anrechnungszeiten für die Grundrente nicht mit. Wie es sich mit dieser speziellen Situation für die DDR verhält, weiß ich aber nicht. Das werden wir in vermutlich zum Sommer erfahren, da sollen die ersten Zahlungen für die Grundrente erfolgen.
Jens S.
am 13.11.2020Hallo, wir haben in der DDR als Berufsschüler eine harte Zeit hinter uns gebracht und dabei als fast kostenlose Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung gestanden und dabei sehr wenig verdient, zw. 100-200 DDR-Mark. Kommen unsere Ausbildungszeiten dadurch nicht in das o.g. Fenster oder werden sie hochgerechnet und man kann mit einer Anrechnung der DDR-Lehrzeit rechnen?
Christian Schultz
am 23.09.2020Hallo Andrea, für die Grundrentenzeit zählen sowohl Kindererziehung (bis zu drei Jahre) als auch die sogenannten Berücksichtigungszeiten (bis maximal zum 10. Lebensjahr des Kindes). Das steht auch bei der DRV: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html
Andrea
am 23.09.2020Hallo,
auf der Seite der DRV lese ich, dass nur 3 Jahre für Kindererziehung anerkannt wird auf die Wartezeit für die Grundrente, also nicht wie hier zu lesen 10 Jahre für Kindererziehungszeiten.
Was stimmt?
Christian Schultz
am 24.08.2020Hallo, zu den Grundrentenzeiten zählen u.a. alle Pflichtbeitragszeiten. Wenn Sie während Ihrer Ausbildung Rentenbeiträge gezahlt haben, zählt diese Phase auch für die Grundrente.
Wei, tf.
am 23.08.2020Ausbilgung ab 17 Jahre über 8 Jahre zählt zu der Rentenkonto Zeit, aber zählt zu Grundrenten Zeit?
bitte freundlichen Beantworten!
danke
wei
Matthias
am 19.08.2020Ich habe studiert und auch viel Zeit für den Abschluß meines Studiums gebraucht. Wenn ich nur 7 Semester anrechnen könnte, würde ich die 35 Jahre zusammen haben - aber Studienjahre sind, anders als Azubi-Jahre, nicht rentenversicherungspflichtig - und schon kommt die Grundrente nicht mehr für mich infrage. Es wird unterstellt, daß ein Studium zu lebenslangen Privilegien führt - zumindest in den Geisteswissenschaften ist das nicht garantiert. Ich sehe eine ungerechte Benachteiligung gegenüber Menschen, die einen nichtuniversitären Ausbildungsweg hatten. Meine Arbeit als freischaffender Journalist wird als Gelegenheitsjob diffamiert.
Christian Schultz
am 23.07.2020Hallo Hanelore, Pflichtbeitragszeiten zählen bei der Grundrente mit.
Hanelore Sürig
am 22.07.2020Hallo an die hoffentlich besser Wissenden!
Zählen Pflichtbeitragszeiten der Beruflichen Ausbildung Fachschulausbildung vom Arbeitsamt zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu der Grundrentenzeit..(12 Monate)
Danke für eine Auskunft.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Peter, das ist korrekt.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, leider nein. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bei der Grundrente leider überhaupt nicht dazu.
Eavy
am 26.01.2022Hallo, und wie ist es mit Zeiten aufgrund krankheitsbedingtem ALG 1 u. 2 (ausgesteuert, arbeitsunfähig, mit noch bestehendem Arbeitsverhältnis)?
Zählen diese Zeiten zur Grundrentenzeit?
Lg, Eavy
Christian Schultz
am 26.01.2022Nein, Arbeitslosigkeit wird bei der Grundrente leider per se nicht angerechnet.
Mayer
am 12.07.2020Frage: in der Zeit vor Hartz 4 wurden ja während der Arbeitslosigkeit noch Rentenbeiträge einbezahlt, wird denn diese Zeit nicht anerkannt?
peter
am 07.07.2020es gibt wohl einen unterschied zwischen "grundrentenzeiten" und grundrenten-berwertungszeiten". grundrentenzeiten sind die oben erwaehnten Pflichtbeitragsjahre
Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten. usw. hier ist es egal, wieviel man verdient hat 3000, 30 oder gar nix (fuer kindererziehung bekommt man kein geld)
hiervon muessen es 35 jahre (420 monate) oder mind. 33 jahre sein.
...
die erfuellung dieser zeiten ist vorraussetzung um zu pruefen, ob die grundrentenzeiten auch grundrentenbewertungszeiten sind. das ist dann der fall, wenn man im jahr mind. 0,3 rentenpunkte erwirtschaftet hat (hoechstens 0,8). unvollstaendige jahre verfallen nicht. es wird dann auf monatspunkte runtergerechnet.
jahre die nicht zwischen 0,3 und 0,8 liegen zerschiessen einen zwar nicht die grundrente aber diese rentenpunkte werden zur berechnung der grundrente nicht beruecksichtigt,
so habe ich es verstanden. kann jemand das bestateigen hier?
vg
peter
Christian Schultz
am 03.03.2020Hallo Jenny, Ihr Rentenkonto sollten Sie direkt bei der Rentenversicherung klären lassen. Das ist kostenlos. Mehr Infos dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/02/18/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern/
Egner
am 29.02.2020Wie kann ich die Rentenpunkte prüfen?
Wieso macht die Rentenversicherung in ihren Ausdrucken nicht vom 1.1 bis 31.12. eines Jahres die Gesamtsumme? So könnte man/frau seine Jahresmeldungen nehmen und dies wäre eine einfache Sache.
Danke Jenny
Vorck,Wolfgang
am 28.02.2020Es reicht keinesfalls,das der SOVD das sehr bürokratische Verfahren kritisiert!! Auch reicht ein Hinweis zu den Zeiten der Arbeitslosigkeit jekeinesfalls aus,das diese nicht berücksichtigt werden.Der Vorstand des SOVD muß in Berlin umgehend Stellung beziehen und einen Termin bei Herrn Heil vereinbaren.Wieso wird verschwiegen,dass die DRV Bund sagt,das die Umsetzung SO unmöglich zum 1 2.2020 möglich ist und mindestens 3 Jahre dauern wird,das Personal und die Räume nicht zur Verfügung stehen!!
Gerhard Golling
am 27.02.2020Sehr geehrte Damen und Herren Ihr Newsletter ist sehr interessant.
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