Was ist Kurzarbeitergeld?
Geraten Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, zum Beispiel durch ein unvorhersehbares Ereignis wie die aktuelle Pandemie, kann für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Maximal zwölf Monate lang. Normalerweise gilt diese Option, wenn wenigstens 30 Prozent aller Beschäftigten betroffen sind. In Zeiten von Corona ist Kurzarbeitergeld schon möglich, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter nicht oder deutlich weniger arbeiten können. Im Regelfall beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des Netto-Einkommens. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich dieser Anteil auf 67 Prozent.
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Was bedeutet Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die krank sind?
Entgeltfortzahlung und Krankengeld gibt es natürlich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die Einzelheiten hängen jedoch davon ab, wann Ihre Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Vor dem Beginn der Kurzarbeit oder erst ab diesem Zeitpunkt.
Schauen wir uns beide Szenarien genauer an.
Situation 1: Arbeitsunfähigkeit tritt vor der Kurzarbeit ein
Wer bereits vor dem Beginn der Kurzarbeit erkrankt, hat erst einmal ganz regulär Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese wird in voller Höhe des bisherigen Gehalts gezahlt. Aber nur bis zum Start der Kurzarbeit. Ab diesem Tag verringert sich die Entgeltfortzahlung entsprechend der Kurzarbeiter-Regelung. Zusätzlich wird der Arbeitgeber nun noch ein Krankengeld zahlen, das dem Kurzarbeitergeld entspricht. Der Mitarbeiter ist also weiterhin so gestellt wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen.
— Kurzarbeit und Minijob: Alle Infos dazu in diesem Beitrag —
Beispiel: Stefan R. aus Preetz ist seit dem 03.05. krankgeschrieben und bezieht Lohnfortzahlung in voller Höhe. Zum 15.05. startet in seinem Betrieb die Kurzarbeiter-Regelung: Mitarbeiter arbeiten fortan nur noch zu 50 Prozent. Dies hat zur Folge, dass Stefans Entgeltfortzahlung um die Hälfte fällt. Zusätzlich erhält er nun aber noch die Zahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Da Stefan zwei Kinder hat, sind das 67 Prozent der entstandenen Lücke.
Das Kurzarbeitergeld bei Lohnfortzahlung ersetzt also lediglich 60 Prozent (67 Prozent bei Kindern im Haushalt) der Differenz zum vorherigen Lohn. Genauso wie bei Arbeitnehmern, die gesund sind.
Wenn nun die sechswöchige Lohnfortzahlung ausgelaufen ist, muss die Firma nicht mehr zahlen. Es gibt auch kein Kurzarbeitergeld mehr. Jetzt ist die Krankenkasse in der Pflicht und überweist das sogenannte Krankengeld. Höhe und Leistungsdauer entsprechen der üblichen Regelung.
Kommentare (175)
Sandro Field
am 02.03.2024Hallo,
so sieht es bei mir im Februar aus: die Städte sind die Tage an denen ich gearbeitet habe , das andere ist KuG. Nun habe ich auf einem Montag gearbeitet und ab Dienstag bin ich krank geschrieben. Wie wird die Krankschreibung bezahlt ? 100 % Prozent Ausgleich oder nach KuG Tarif ?
KuG
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Eisenach
Eisenach
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Mosbach
KuG
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Mosbach
Mosbach
Mosbach
Mosbach
KuG
Mosbach
KuG
Mosbach
krank
krank
krank
Christian Schultz
am 04.03.2024Schauen Sie mal hier rein: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/krankengeld/arbeitnehmer/lohnfortzahlung-krankengeld-2081336
Amir
am 12.04.2022Hallo,
ich habe während kurzearbeit geld wegen Corona karnk geworden und habe ich für 5 Tage karnk geschrieben aber in mein Gehalt Abrechnung steht nur Anzahl und keine Betrag und Lohnart ist Krank mit Kug-Anspruch . ist das richtig ? und müsste keine Geld bekommen?
Christian Schultz
am 12.04.2022Hi Amir, das kann man nur anhand Ihrer Unterlagen überprüfen.
Marcel Schenkel
am 08.04.2022Hallo, ich war vor kurzem für 3 Tage krank geschrieben aufgrund einer Grippe, kein Corona. Für diese 3 Tage wurde mir nun Kurzarbeit eingetragen.
Der Betrieb in dem ich arbeite ist seit Monaten in Kurzarbeit, aber ich bisher keine einzige Sekunde, im Gegenteil Überstunden und Samstagsarbeit im selben Monat wie die 3 krankheitstage. Wenn ich nicht krank geworden wäre, hätte ich zu 100% arbeiten müssen und wäre definitiv nicht in Kurzarbeit gewesen. Also darf mein Arbeitgeber dass wirklich so machen und ich kriege dadurch weniger Geld.
Christian Schultz
am 10.04.2022Hallo Marcel, da sind wir im Arbeitsrecht, dazu dürfen wir beim SoVD nicht beraten. Ganz persönlich finde ich die Vorgehensweise Ihres Betrieb höchst fragwürdig. Aber das sollten Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.
Ines Hopp
am 06.04.2022Hallo,
ich habe eine Frage zum erhöhten Kurzarbeitergeld beim Zusammentreffen mit Krankheit, die während der Kurzarbeit eintritt.
Wenn ich schon den erhöhten Satz bekomme und nun die Krankheit mehr als 50% meiner Monatsarbeitszeit ausmacht, obwohl ich ohne Krankheit komplett in Kurzarbeit gewesen wäre, warum bekomme ich für diesen Monat wieder nur 60% wie am Anfang?
Christian Schultz
am 06.04.2022Hallo Ines, das kann ich so erst einmal nicht nachvollziehen. Da sollten Sie in der Personalabteilung nachfragen.
HPH
am 31.03.2022Mein Arbeitgeber hat gemeldet Kurzarbeit. Ich bin trotzdem jeden Tag vohl bei Arbeit. Hab Problem mit Rücken gehabt und bin zu Arzt. Nach Untersuchungen und natürlich vor Ort getestet haben festgestellt das ich Pozitiv bin. Ich müßte sofort zu pcr test und in quarantäne. Wo Ich wider mit Rücken keine Probleme habe hab am 7 Tag test gemacht und negativ. Nekste Tag bin zu Arbeit gegangen.
Meine Frage ist. Stat krankgelt für 40 Stunde hab ich bekommen kurzarbeit gelt 60 Prozent abwoh bin voll geimpfte und voll bei Arbeit. Warum ist so?? Danke
Christian Schultz
am 31.03.2022Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wenn Sie voll gearbeitet haben, sollten Sie auch den vollen Lohn bekommen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Jacqueline
am 07.03.2022Hallo, ich bekomme KUK und bin jetzt 1 Woche krankgeschrieben. Mein Chef erhält von der Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld. Wenn ich jetzt krank bin, wie geht das dann weiter? Zahlt das Amt weiter oder muss er sich das Geld von der Krankenkasse zurückerstatten lassen?
Christian Schultz
am 07.03.2022Hallo Jacqueline, Sie bekommen ganz normal weiterhin das Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Maximal sechs Wochen lang, danach müsste die Krankenkasse übernehmen.
anonym
am 04.12.2021Guten Tag zusammen,
meine Frage wäre: ich befinde mich seit über einem Jahr Okt 2020 in Krankheit und zudem Zeitpunkt wo ich in die Krankschreibung gerutscht bin war ich mit einer Kurzarbeit angemeldet von 25H.
Jetzt im Dezember 2021 wollte ich mein Urlaub geltend machen und mein Arbeitgeber ist der Meinung das ich für 2021 keinen Urlaubsanspruch habe da ich mich wohl in Kurzarbeit 0 befinde. Geht das einfach so das er ohne mich zu Informieren dies festgelegt hat. Der Grund seinerseits ist nicht die fehlende Arbeit/Auftragslage denn das Geschäft läuft und lief normal weiter.
beste Grüße
Christian Schultz
am 06.12.2021Hallo, da gab es vor Kurzem ein Gerichtsurteil zu. Mit dem Tenor, dass es rechtens ist, wenn bei Kurzarbeit der Urlaubsanspruch (teilweise) verfällt. Aber so gar habe ich das nicht im Kopf.
Steffi
am 28.09.2021Hallo. Ich hab auch mal eine Frage.
Ich arbeite in der Gastronomie, seit Ende Mai wieder voll. Im August wurde ich ab der 2. Woche krank und hab Ende August zum 30. 09. gekündigt. Mein Chef hat mich nun deswg auf Kurzarbeit gesetzt. Kann er das tun?
Christian Schultz
am 28.09.2021Hi Steffi, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die wir leider nicht beantworten können. Aber wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit grundsätzlich gegeben sind, wäre es wohl möglich. Fragen Sie am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach.
Stefan
am 20.08.2021Hallo!
Ich hätte zwei Fragen!
1. Frage:
Ich war seit Mai 2020 in Kurzarbeit. Meine Firma hat die Kurzarbeit zum 31.Mai 2021 beendet. Nun bin ich bis heute (20. August 2021), seit 21. Juni 2021 krankgeschrieben. Ich beziehe (abgesehen von den Monaten in Kurzarbeit) immer dasselbe Gehalt. Bekomme ich jetzt (ab August 2021, nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung) das Krankengeld auf Basis des ursprünglichen Gehalts (also Juni 2021 und die Zeit vor Mai 2020) oder auf Basis des Gehalts in der Kurzarbeitszeit (irgendein Mittelwert von Mai 2020 bis Mai 2021)?
2. Frage:
Wie wird das Krankengeld berechnet, wenn ich ab z.B. 01. November 2021 arbeitslos werden würde, weil meine Firma z. B. in die Insolvenz geht und schließen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 20.08.2021Hallo Stefan, die erste Frage kann ich leider nicht zu 100 Prozent beantworten. Nach meinem Verständnis müsste das Krankengeld aber auf Basis des aktuellen Gehalts (also unter Berücksichtigung der Kurzarbeit) berechnet werden. Am besten direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Wenn Sie arbeitslos werden, ändert das nichts an der Krankengeld-Zahlung. Auch ohne Arbeitsvertrag läuft das Krankengeld erst einmal weiter.
Kenan Bilgin
am 16.07.2021Hallo
Ich habe eine Frage zur Auszahlung vom Krankengeld.
Ich habe in einem Filialunternehmen. Die Firma hat bis Ende September Kurzarbeit beantragt. In der Filiale in dem ich tätig bin wurde im Monat Juni keine Kurzarbeit gestempelt. In dem ganzen Monat wurde ich krank und bekam aber das verminderte Krankengeld. Ist das ok?
Oder müsste ich nicht das vereinbarte Gehalt bekommen da die Filiale nicht über 10% Kurzarbeit gebucht hat.
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Kenan, ob die Firma das so interpretieren durfte, kann ich leider nicht beantworten. Da sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Michael Schönknecht
am 29.06.2021Hallo,
bin seid 12 Monate in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit endet am 31.07.21. Jetzt werde ich operiert und das dauert ca. 3 Monate. Was bekomme ich an Krankengeld, wenn die Kurzarbeit ab d.31.07.21 aufgehoben wird und ich über die sechs Wochen komme?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 30.06.2021Hallo Michael, da bin ich gerade leider überfragt. Leider schaffe ich es auch nicht, das noch vor meinem Urlaub zu klären. Wenden Sie sich am besten direkt an die Krankenkasse - oder Ihre Personalabteilung im Betrieb,
Susanne Deparade-Kriegel
am 04.06.2021Hallo Herr Schultz, mein Arbeitgeber hat mit Beginn der Pandemie Kurzarbeit angemeldet. Ich arbeite Vollzeit. In der Kurzarbeit jedoch weniger. Nun bin ich seit 5 Wochen krankgeschrieben, war aber im Mai noch für 10Tage im Dienstplan. Nun habe ich aber ausschliesslich Kug erhalten und keine reguläre Lohnfortzahlung für diese 10 Tage. Ist das rechtens?
Liebe Grüsse
Christian Schultz
am 07.06.2021Hallo Susanne, Lohnfortzahlung sollte Ihnen zustehen, aber nur in verminderter Höhe (wegen der Kurzarbeit).
Bless, Iris
am 26.05.2021Hallo, ich hätte eine sehr wichtige Frage. Meine Firma ist in Kurzarbeit und zusätzlich bin ich jetzt seit 3 Monaten im Krankengeld. Nun möchte mir mein Arbeitgeber für die Zeit meiner Krankschreibung keinen Urlaubsanspruch gewähren. Sein Argument ist das wenn ich nicht krank wäre, ich ja in Kurzarbeit wäre und da hätte ich auch keinen Anspruch auf Urlaub - folglich muss er mir während meiner Krankschreibung auch keinen Urlaub gewähren. D.h. mein Urlaubsanspruch verringert sich während meiner Krankheit pro Monat um 2 Tage. Ist das zulässig ? Vielen Dank schon einmal !
Christian Schultz
am 26.05.2021Hallo Iris, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wir haben immer mal wieder mit Langzeiterkrankten zu tun, bei denen der Urlaub ganz normal weiter besteht. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten - zum Beispiel bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Jessica J.
am 13.04.2021Hallo,
Ich bin seit November zu 100% in Kurzarbeit und bekomme mittlerweile 80% KuG. Bei mir steht evtl. eine OP an, und höchstwahrscheinlich 6-8 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bekomme ich während der Krankschreibung weiterhin KuG und nach 6 Wochen dann Krankengeld. Wie sieht es denn dann aus, wenn ich wieder arbeitsfähig bin, die Firma aber immernoch Kurzarbeit angemeldet hat? Fange ich dann wieder bei 60% KuG an?
MfG
Jessica J.
Christian Schultz
am 14.04.2021Hallo Jessica, soweit ich weiß, schließt die Kurzarbeit an die bisherige Zählung. Sie fallen also nicht auf 60 Prozent zurück.
Jeremy Kötz
am 01.04.2021Guten Tag ,
Ich bin in Kurzarbeit laut meiner Firma .. 7 Stunden die Woche aber jedes 2 te Wochenende entweder Samstag oder Sonntag muss ich arbeiten ( 8 Stunden ) . Darf mir die Firma Kurzarbeit zahlen ??
Dann noch was anderes seid letzten Monat arbeite ich normal 8 Stunden Tag täglich , sollstunden für den Monat währen gedeckt . Aber wenn ich krank machen würde bekomme ich Kurzarbeitergeld ???
Ist das ein Trick die Mitarbeiter nicht krank werden zu lassen ??
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Jeremy, ähnliche Fragen haben auch schon andere User hier im Forum gestellt. Bitte schauen Sie dort einmal nach.
Berit
am 17.03.2021Ich war in Kurzarbeit.
Wurde dann krankgeschrieben-5 Wochen insgesamt.
Mein Krankengeld wurde jetzt mit KURZARBEITERGELD gezahlt.
Ist das korrekt?
Christian Schultz
am 17.03.2021Hallo Berit, wenn Sie während der Kurzarbeit erkranken, sollten Sie das gleiche Geld ausgezahlt bekommen wie im Falle, wenn Sie nicht krank geworden wären.
Anne K.
am 09.03.2021Hallo,
die Firma in der ich arbeite, hat vorsorglich Kurzarbeit angemeldet. Vereinzelte Abteilungen arbeiten auch in Kurzarbeit, aber meine Abteilung nicht, da wir zuviel Arbeit haben. Nun bin ich aber seid dem 02.02.21 erkrankt und auf meiner Abrechnung steht nun für diesen Zeitraum Kurzarbeitergeld. Ist das überhaupt rechtens, wenn doch eigentlich die Abteilung keine Kurzarbeit macht und die volles Gehalt bekommen? Wird man dann nicht sogar doppelt bestraft?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 09.03.2021Hallo Anne, ich persönlich glaube, dass es nicht in Ordnung ist. Aber da sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen.
Conny Kreft
am 01.03.2021Hallo , ich bin seit 16.03.20 auf Kurzarbeit . 100% Kurzarbeit , vom alten Brutto =60%,
Nach 4 Monaten (16.Juni)kam die Steigerung auf 70 % (wie von der Regierung beschlossen )
Am 8.Juli hatte ich einen Unfall und bin jetzt 8 Monate Krank gewesen und gehe wieder arbeiten . Wie wird das Kurzarbeitergeld nun berechnet ? Fange ich wieder bei 60 % an oder bin ich jetzt auch auf 80 % oder mache ich erstmal bei 70 % weiter für die nächsten 4 Monate ? Leider sind wir noch in der Kurzarbeit. (Hotellerie )
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Conny, soweit ich weiß, wird die 70-Prozent-Variante weitergezahlt. Aber um sicherzugehen, solltest Du einmal bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen.
Thomas. H
am 28.02.2021Guten Tag,
Wie berechnet sich der Lohn bei 67% Kurzarbeit einschließlich 12 Tage Quarantäne (Infektionsschutzgesetz) wegen Covidtest (positiv) der Lebenspartnerin ?
Mfg. Thomas
Christian Schultz
am 01.03.2021Hi Thomas, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Fragen Sie am besten mal bei der Arbeitsagentur nach.
Susanne Konz
am 26.02.2021Hallo ich bin mit 0 Stunden in Kurzarbeit und ab Februar wäre ich bei 87 % mit einem Kind also im 7. Monat. Jetzt bin ich seit 8. Februar krankgeschrieben für 4 wochen... bekomme ich während meiner Krankheit auch die 87% oder nur die 67%?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Susanne, Sie sollten im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen die gleiche Zahlung erhalten wie sonst auch. Allerdings haben hier bereits viele Besucher geschrieben, dass deren Betriebe weniger Geld überwiesen haben. Hier empfehle ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kathrin B.
am 23.02.2021Hallo, ich bin in Kurzarbeit (40%) und bei mir steht Mitte des Monats eine OP mit anschließender Reha an. Mein Arbeitgeber hat den Dienstplan jetzt so ausgerichtet, dass ich alle zu leistenden Stunden für den Monat März bis zum Tag der OP ableisten muss/soll.
Ist das rechtens? Ich bekomme doch meine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes weiter, da ich in diesem Jahr noch nicht Krank war?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo Kathrin, leider können wir das nicht beantworten, da das eine arbeitsrechtliche Frage ist.
Kathrin Kamprath
am 23.02.2021Hallo Zusammen !
Ich habe auch eine dringende Frage und weiss nicht wohin ich mich damit wenden soll. Ich habe bei meinem Arbeitgeber seit Januar Kurzarbeit. Im Januar 20 Prozent ab Februar 40 Prozent Kurzarbeit. Nun habe ich am 16.03.21 eine geplante knie op. Da habe ich meinem Arbeitgeber netterweise mitgeteilt. Nun wurden mir bis zum 16.03.21 alle Monatsstunden eingetragen die ich im März zu arbeiten hätte. Ist das rechtens. Ich bekomme ja ab 16.03,21 eine Krankmeldung und müsste ab da Krankengeld bekommen. Wie hoch ist eigentlich das Krankengeld während der Kurzarbeit?
Vielen Dank für die Anwort.
Viele Grüße
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo Kathrin, ob Ihr Chef Ihnen die Stunden so vorschreiben darf, weiß ich leider nicht - das geht ins Arbeitsrecht.
Grundsätzlich erhalten Sie im Krankheitsfall bei Kurzarbeit dieselbe Entgeltfortzahlung wie sonst auch. Allerdings beschreiben hier einige Leute, dass in ihrem Fall weniger gezahlt wurde.
Heimo
am 16.02.2021War jetzt 17 krankgeschrieben und muss nun ab März wieder in Kurzarbeit (4 Stunden) anfangen.
Vor meiner Krankheit hatte ich regelmässig Überstunden. Wie wird jetzt mein kurzarbeiter Geld berechnet,?
Dankeschön
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Heimo, wir können hier leider keine individuelle Berechnung leisten.
Simone Schulz
am 09.02.2021Hallo, meine Firma ist seit 1.4.2020 in Kurzarbeit zu 100%, ich bin seit dem 9.6.2020 krankgeschrieben, mit wieviel % Kurzarbeitergeld steige ich nach meiner Krankheit ein, wieder mit 60% oder dem erhöhten 70% oder 80%?
Danke im voraus.
Christian Schultz
am 09.02.2021Hi Simone, ganz sicher bin ich mir nicht. Aber: Unterbrechungen der Kurzarbeit lösen normalerweise keinen Neubeginn der Bezugsdauer aus. Ab dem vierten Monat wären es demnach 70 Prozent. Ab dem siebten Monat 80 Prozent. Fragen Sie aber gern noch einmal bei der Arbeitsagentur direkt nach.
Martine
am 30.01.2021Hallo,
wir sind seit März 2020 in Kurzarbeit, arbeiten jedoch weiter nur weniger. Im Dezember 2020 war ich nur 7,9 Stunden auf Kurzarbeit 100% , bzw nicht gearbeitet und sollte vom 21.12.2020 bis 7.01.2021 im Urlaub sein.
Am 25.12.2020 bis 08.1.2021 war ich wegen Covid Infektion im Krankenhaus behandelt und danach noch 3 Wochen vom 8.1.2021 bis 31.01.2021 von meinem Hausarzt krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber hat mir für die Zeit im Krankenhaus vom 1.1.bis 8.1.den vollen Lohn überwiesen. Für den Zetraum der zweiten AUBescheinigung jedoch 100% Kurzarbeit berechnet.
Darf der Arbeitgeber das machen? Ist die Berechnung nach arbeitsrechlichen Vorschriften?
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Martine, leider fehlen uns hier im Forum die Mittel, individuelle Fälle zu prüfen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Stefanie
am 29.01.2021Hallo!
Meine Frage - Ich habe pro Woche einen Tag Kurzarbeit und war nun zwei Wochen krank.
Steht mir für die 4 Arbeitstage voller Lohnausgleich und für den 5. (Kurzarbeits)Tag logischerweise das Kurzarbeitsgeld zu?
Oder wie funktioniert das?
Dankeschön vorab!
Christian Schultz
am 29.01.2021Hallo Stefanie, normalerweise sollte das so sein. Sie sollten genauso viel Entgelt erhalten wie normalerweise - wenn Sie nicht erkrankt wären.
Saskia
am 15.01.2021Mein Mann ist krank geschrieben und bezieht nun Krankengeld.
Letztes Jahr war Kurzarbeit, seine AU begann genau 2 Wochen nach Wiederaufnahme der regulären Arbeit. Das Krankengeld berechnet sich nun allerdings aus dem Vormonat, bei dem Kurzarbeit(30%) war. Nun haben wir anstatt 70% Krankengeld im Endeffekt nur das Krankengeld von den 70% aus dem Kurzarbeitsmonat was effektiv nur ca 50% des regulären Verdienstes darstellt.
Ist das so richtig? Fair ist es jedenfalls nicht.
Christian Schultz
am 15.01.2021Hallo Saskia, wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie die Abrechnung am besten prüfen. Zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
C. R.
am 14.01.2021Hallo! Ich habe am 1.4.20 einen neuen Job angefangen und bin direkt auf 100% Kurzarbeit gegangen. Ab Mitte Mai dann 50% KA. Ich habe also noch nie ein vetraglich vereinbartes Gehalt bekommen. Jetzt bin ich seit Mitte Nov. krank geschrieben. Wie berechnet sich in diesem Fall das Krankengeld?
Christian Schultz
am 15.01.2021Gute Frage, keine Ahnung. Da muss ich Sie an unsere Kollegen in der Beratung verweisen.
Lars Plomann
am 14.01.2021Hallo , kurze Frage bin seit Juli krankgeschrieben da hatte unsere Firma schon Kurzarbeit . Da habe ich auch weniger verdient jetzt berechnet die Krankenkasse das Krankengeld was im Monat davor gezahlt wurde . Ist das so richtig ? Da entsteht ja eine doch sehr große Lücke zum Krankengeld ohne Kurzarbeit.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 14.01.2021Hallo Lars, eigentlich sollte das Krankengeld auf Basis Ihres normalen Gehalts berechnet werden. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie den Bescheid am besten prüfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Christian Schultz
am 14.12.2020Hi Kerstin, grundsätzlich sollten Sie auch im Krankheitsfall so viel Geld erhalten, wie wenn Sie gesund wären. Aber wie Sie in vielen anderen Kommentaren hier lesen, sehen das viele Arbeitgeber anders. Lassen Sie sich hier am besten von einem Anwalt beraten.
Kerstin
am 11.12.2020Hallo ,in unsere Firma ist für 10%der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet. Ich gehöre nicht dazu . War jetzt eine Woche krankgeschrieben und habe für die Zeit der Krankheit nur Kurzarbeitergeld bekommen. Ist das rechtens ?
Margita
am 10.12.2020Hallo Christian,
Ich hatte heute eine Diskussion mit meinem Chef. Folgendes... ich beginde mich seit Mai in 40% Kurzarbeit d.h 3 (Die. Mi. U. Do.)Tage arbeiten 2 Tage (Mo. und Fr.)KA, nun bin ich seit dem 12.11. krank geschrieben. Ich habe 64 Std KUG krank auf der lohnsbrechnung stehen und 110 Std nomal KUG stehen..
Irgendwie kann das nicht stimmen oder?
Christian Schultz
am 11.12.2020Hallo Margita, wie schon so oft hier im Forum beantwortet: Da würde ich einmal in der Personalabteilung nachfragen.
Margita
am 11.12.2020Es gibt keine Personalabteilung, mein Chef macht Lohn selbst...
Christian Schultz
am 11.12.2020Normalerweise sollte es im Krankheitsfall genauso viel Geld geben wie sonst auch. Notfalls bei einem Anwalt für Sozialrecht nachfragen.
Margita
am 11.12.2020Dankeschön
Christian Schultz
am 04.12.2020Hallo Hans-Bernd, grundsätzlich sollte die Lohnfortzahlung genauso hoch ausfallen wie Ihr Gehalt, falls Sie nicht krank sind. Auch während der Kurzarbeit. Hier im Forum berichten jedoch mehrere Besucher, dass bei in ihren Fällen ein höherer Anteil mit Kurzarbeit angesetzt wurde - und damit auch weniger Geld geflossen ist.
Fragen Sie am besten vorher in der Personalabteilung nach.
Hans-Bernd Lotz
am 03.12.2020Hallo.
Ich arbeite derzeit 3 Tage/Woche, Do. und Fr. ist Kurzarbeit. Nun steht eine seit längerem geplante OP an (3 Woche Krankheit).
Wie erfolgt die Abrechnung, 3 Tage/Woche Lohnfortzahlung und 2 Tage/Woche Kurzarbeitergeld ?
Danke für ihre Rückmeldung
Christian Schultz
am 03.12.2020Hi Patrick, verstehe ich auch nicht. Die Lohnfortzahlung sollte genauso hoch ausfallen wie der Lohn, wenn Sie nicht krank geworden wären.
Patrick Nienkemper
am 03.12.2020Hallo. In unserer Firma ist die Regelung so, dass wir nur Freitags Kurzarbeit haben also quasi nur eine 4 Tage Woche haben. Jetzt war ich eine Woche lang krank, und die Chefin meint ich bekomme jetzt für die ganze Woche nur Kurzarbeitergeld. Ich würde ja verstehen wenn ich nur 4 Tage vollen Lohn bekomme und dann den Freitag regulär nur Prozentual Kurzarbeitergeld. Aber doch nicht für eine ganze Woche in der ich krank war?
Christian Schultz
am 30.11.2020Hallo Andre, der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgeldes liegt normalerweise vor dem Beginn der Maßnahme. Ich denke daher nicht, dass Ihr Übergangsgeld nun durch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes angehoben wird. Fragen Sie am besten aber noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Andre Greshake
am 30.11.2020Hallo.
Vielleicht kann man mir weiterhelfen.
Ich bin seit Ende Januar krankgeschrieben. Und bin mittlerweile im Übergangsgeld der Rentenversicherung da ich zurzeit eine Reha mache.
Unsere Firma ist seit 1.4.2020 in Kurzarbeit. Durch Corona ist der Prozentsatz ja von 60% auf mittlerweile 80% gestiegen. Wie wird das dann bei mir gerechnet?
Ich beginne mit Eingliederung und ab Mitte Januar wieder ganz normal.
Vielen Dank
Mfg Andre
Christian Schultz
am 19.11.2020Hallo Armin, grundsätzlich ist die Kurzarbeit an den individuellen Mitarbeiter gekoppelt. Wenn Sie also normalerweise voll arbeiten, sollten Sie im Krankheitsfall auch die volle Lohnfortzahlung bekommen.
Wie einige Kommentare hier zeigen, scheinen das viele Firmen aber anders zu sehen. Wenn es solche Probleme gibt, sollten Sie sich daher bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erkundigen.
Armin
am 19.11.2020Hallo.
Ich habe eine Frage:
Meine Firma hat seit dem 01.05.2020 Kurzarbeit angemeldet.
Wir arbeiten Donnerstag und Freitag kurz. Wobei ich bis heute als Ausbilder davon ausgenommen bin. Der letzte Azubi beendet am 27.11.2020 seine Ausbildung. Am 01.12.2020 werde ich operiert und falle 6 Wochen aus. Meine Abteilung in der ich der Abeilungsleiter bin,arbeitet aber Donnerstag und Freitag so gut wie nie kurz. D.h., wenn ich nicht krank wäre, würde ich Donnerstag und Freitag wie vor meiner Krankheit auch arbeiten. Muss meine Firma mir dann zu 100% den Lohn fortzahlen? Kann ich darauf bestehen?
VOLKER
am 19.11.2020Danke für diese kompetente Auskunft,ich bin sher erleichtert.
Christian Schultz
am 19.11.2020Hallo Volker, die Zählung beginnt nicht von vorn, Sie bekommen bald das erhöhte Kurzarbeitergeld. Siehe hier: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/auswirkung-unterbrechung-kugbezug-auf-kurzarbeitergelderhoehung
VOLKER
am 18.11.2020Hallo!
Ich bin in Kurzarbeit 0, und
Hallo! Ich bin seit April in Kurzarbeit 0, und seid September Krank. Habe meine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes für 6Wocheen erhalten.Jetzt bekam ich für 2 Wochen mein Geld von der Krankenkasse, und bin nun wieder gesund. Während meiner Krankschreibung stig das Kurzarbeitergeld auf 80% an,weil ich jetzt den 4.Monat in Kurzarbeit bin.
Bekomme ich jetzt nach der Krankheit auch 80 % .Oder fange ich wieder mit 60 % an?
Christian Schultz
am 18.11.2020Hallo Tom, siehe oben. Da müssten Sie bitte bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachfragen.
Tom Meyer
am 18.11.2020Hallo,
ich bin seit dem 18.03.2020 über die Firma für das ganze Jahr auf Kurzarbeit angemeldet worden. Habe bis Anfang Mai auf KU-20 (4Tage-Woche) gearbeitet. Danach habe ich wieder voll gearbeitet bis zum aktuellen Tag. Ich bin Anfang November für eine Woche krankgemeldet gewesen.
Ist es nun rechtens, wenn diese Woche auf Kurzarbeit abgerechnet wird, obwohl ich wieder Vollzeit seit Mai arbeite?
Rolandas
am 10.11.2020Danke schön für Ihre Antworten.
Christian Schultz
am 10.11.2020Hallo Rolandas, ähnliche Berichte haben hier schon mehrere Leute hinterlassen. Nach meiner Auffassung ist es nicht korrekt, wie Ihr Arbeitgeber handelt. Aber hier bewegen wir uns teilweise im Arbeitsrecht, daher sollten Sie einen Fachanwalt für dieses Gebiet befragen.
Rolandas
am 10.11.2020Hallo guten tag.Wolte ich frage ob geht so mache?Meine Firma schön letzte Jahr Kurzarbeit angemeldet aber ich diese zeit nur eine tage nicht gearbeitet.Und jetzt gehapt eine O.P seit 01.10 bis 13.11 krankgeschrieben Arbeitgeber mich angemeldet kurzarbeit aber bis meine krank ich alles tage voll gearbeitet alles 8 stunde und mehr.Darf arbeitsgeber mich kurzarbeit melden und in meine arbeitsthele andere mitarbeiter melden ?Er auch mit überstunde jetzt arbeite .Ich muss gehe in gericht oder wo?
Christian Schultz
am 09.11.2020Hallo Maria, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Blog keine individuellen Fälle klären können. Wenden Sie sich am besten direkt an unsere Sozialberatung. Hier kann man anhand Ihrer Unterlagen verbindlich klären, was korrekt oder eben nicht korrekt abgelaufen ist: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Maria
am 06.11.2020Guten Tag,
auch ich habe eine etwas komplizierte Frage. Ich habe im Juni 25 Stunden/Woche gearbeitet, ab Juli theoretisch wieder 36 Std/Woche und eine Gehaltserhöhung bekommen. Ab Juli war ich dann bis Ende September in Kurzarbeit (30 Std/Woche), das Kurzarbeitsgehalt ist aber höher als das Gehalt der 25 Stunden im Juni. Seit September bin ich krankgeschrieben, ab Mitte Oktober müsste ich Krankengeld bekommen.
Meine Krankenkasse möchte das Krankengeld nun nach dem letzten regulären Lohn vor der Krankheit, also das vom Juni, berechnen. Ist das so korrekt oder gelten in dem Fall andere Regeln? Die Gehalts- und Stundenerhöhung war ja bereits vor der Erkrankung unterschrieben und gültig.
Danke für die Hilfe.
Christian Schultz
am 05.11.2020Hallo Christian, ähnliche Fragen hatten wir hier bereits häufiger: Meiner Meinung nach geht das so nicht. Wenn Sie sichergehen wollen, sollten Sie jedoch einen Experten für Arbeitsrecht fragen.
Christian
am 05.11.2020Guten Tag habe mal eine frage war von 5.10. Bis 8.10 krankgeschrieben mein cheff hat nur kurzarbeiter geld gezahlt war aber vorher nicht in kurz arbeit und danach auch nicht bis jetzt ist das rechtens?
Christian Schultz
am 04.11.2020Hallo Johann, wenn normal gearbeitet wird, sollte auch keine Kurzarbeit angemeldet werden. Das darf eigentlich nicht sein.
Johann
am 04.11.2020Hallo
Wenn meine gehalt ist 2100€ und Soll 1960€ kann meine Arbeitgeber für 6 tage krank kurzarbeitgeld Zahlen,bei uns ist die ganze Betrieb in kurzarbeit seit April obwohl seit Juni ganz normal gearbeitet wird plus Überstunden .
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin K.
am 03.11.2020Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! :-)
Christian Schultz
am 03.11.2020Hallo Jasmin, genau so ist es. Während der Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber dasselbe Gehalt aus. Sowohl für die gesunden als auch für die kranken Mitarbeiter. Alle erhalten das verminderte Gehalt plus die Aufstockung durch das Kurzarbeitergeld.
Jasmin K.
am 03.11.2020Hallo,
mein Betrieb hat ab November (erneut) Kurzarbeit null angemeldet, da wir leider von der angeordneten Schließung betroffen sind.
Sollte nun ein(e) Mitarbeiter(in) während der Kurzarbeit null erkranken und ein ärztliches Attest einreichen, erhält er/sie weiterhin Lohnfortzahlung lediglich in Höhe des Kurzarbeitergelds, habe ich dies richtig verstanden? Es entsteht ihm/ihr also kein Vorteil (oder auch Nachteil) gegenüber gesunden Arbeitnehmern, die ebenfalls von Kurzarbeit null betroffen sind?
Christian Schultz
am 02.11.2020Hallo Heike, Sie bekommen im Krankheitsfall sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Die ist genauso hoch wie Ihr bisheriges Gehalt. Falls für Sie persönlich ebenfalls Kurzarbeit angemeldet wird, würden Sie bei Krankheit das verminderte Gehalt plus Kurzarbeitergeld erhalten - so, als wenn Sie weiterarbeiten würden.
Heike Michalke
am 31.10.2020Mein Betrieb hat Kurzarbeit 50/50 angemeldet. Ich arbeite noch voll,Wenn ich jetzt krank werde,bekomme ich dann Kurzarbeit Engels? ?
Andre Lohrenz
am 04.03.2021Hallo !
Ich bin seit dem 29.01.2021 wegen Wirbelsäule Krankgeschrieben und ab 01.03.2021 ist unser Betrieb zu 50% in Kurzarbeit. Volle Lohnfortzahlung für 6 Wochen scheint es ja so nicht mehr zu geben . Was bitte steht mir zu ?
M.f.G.
Christian Schultz
am 05.03.2021Hallo Andre, bitte individuell mit unserer Sozialberatung klären. Hier im Forum können wir das nicht leisten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Christian Schultz
am 28.10.2020Hallo Manolya, auch mit Covid19 haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Sie bekommen also genauso viel Geld wie vorher, als Sie nicht krank waren. Erst danach würde das Krankengeld kommen.
Manolya
am 27.10.2020Hallo könnt ihr mir auch helfen,
Bin seit März Kurzarbeit gemeldet, bin seit gestern krankgeschrieben Coronavirus habe ich, wie wird jetzt alles vor gehen. ? A) werde ich ganz normal mein Kurzarbeit Lohn bekommen? Kann er mein Krankmeldung abrechnen? Wie wird er jetzt vorgehen?
Christian Schultz
am 26.10.2020Hallo Frank, die Kurzarbeit betrifft Sie nach der Anmeldung immer - ob Sie krankgeschrieben sind oder nicht. Demensprechend geringer wäre dann auch die Lohnfortzahlung.
Christian Schultz
am 26.10.2020Hallo Michael, grundsätzlich muss der Arbeitgeber nur so lange Lohnfortzahlung leisten, bis das Arbeitsverhältnis endet - allerdings maximal sechs Wochen.
Frank R.
am 25.10.2020Hallo
Ich habe diesen Monat 20% ( 4 Tage) Kurzarbeit in meiner Fachabteilung. Jetzt war ich 3. Wochen krank im Oktober und habe die Tage weit vor meinen Krankenschein für die letzten Tage des Monats eingetragen.
Habe ich weil ich krank war Anspruch auf die Kurzarbeitstage Oder weil ich krank war beziehe ich keine Kurzarbeit??
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Michael R.
am 25.10.2020Hallo, es wurde bei uns kurzarbeit bis zum Ende des Jahres angemeldet, ich bin seit dem 07.10. Krankgeschrieben.
Ich habe jetzt am 23.10. Die Kündigung zum 30.11. Per Boten erhalten, wie verhält sich jetzt die Lohnfortzahlung?
Christian Schultz
am 23.10.2020Hallo, die Lohnfortzahlung orientiert sich an dem Gehalt, das Sie auch bekommen würden, wenn Sie nicht erkrankt wären. Bis zum 06.10. wird das normale Gehalt überwiesen, im Anschluss der um die Kurzarbeit verringerte Betrag.
Bleile
am 23.10.2020Ich bin seid21.09.2020 bis30.11.2020 krankgeschriben,meinChef hat am07.10.2020 kurzarbeit angefürt,was bekom ich ausgezalt.
Christian Schultz
am 20.10.2020Hallo Udo, ich habe gerade einen Kollegen aus der Beratung gefragt: Der kann sich die Berechnung nicht erklären. Aber ohne die Dokumente wollte er eine abschließende Antwort geben.
Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit dieser Frage noch einmal persönlich beraten lassen.
Udo Golze
am 20.10.2020Ja, das meinte ich
Christian Schultz
am 19.10.2020Hallo Udo, eine Nachfrage dazu: Sie schreiben, dass Ihr Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Wochen "Krankengeld" gezahlt hat. Damit meinen Sie sicherlich die Lohnfortzahlung, oder? Also das Gehalt, das Sie ansonsten auch erhalten, wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind.
Udo Golze
am 17.10.2020Bei mir ist es ähnlich. Unsere kurzarbeit ging bis zum 16.8. und ich bin durch einen häuslichen Unfall seit dem 17.8. krank geschrieben. Die ersten 6 Wochen hat mein Arbeitgeber das normale Krankengeld gezahlt. Danach hat die AOK das Krankengeld angefangen auszuzahlen. Sie haben aber den letzten arbeitsmonat als Berechnungsgrundlage genommen, da ich da aber kurzarbeit hatte, zahlen Sie mir auch weniger als normal, denn ich hatte den Monat ja auch viel weniger verdient. Ist das rechtens?
Christian Schultz
am 02.10.2020Hallo Jana, wenn Sie nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen, bekommen Sie gar kein Kurzarbeitergeld mehr. Sie erhalten Krankengeld, das - wie Sie richtig ausführen - auf Basis des normalen Einkommens (vor der Kurzarbeit) berechnet wird. Als Faustregel gilt, dass man im Krankengeld ca. 20 Prozent weniger Netto-Einkommen hat als sonst: www.sovd-sh.de/2020/04/28/krankengeld/
Jana Glass
am 02.10.2020Hallo ich habe mal eine Frage...ich bin in Kurzarbeit mit O Arbeitsstunden....jetzt bin ich leider krank geworden in dieser Zeit und es sind auch bald die 6 Wochen rum ...wo ich ja dann Krankengeld bekomme...vom Gehalt vor der Kurzarbeit....bei meinem Arbeitgeber ist das so das er zum Kurzarbeitergeld eine Aufstockung gibt so das wir bei 80% vom Lohn haben....67 %Kurzarbeit 13 % Aufstockung....wenn ich jetzt aber ins Krankengeld rutsche bekomme ich doch nur die 67%....Der Arbeitgeber muss oder wird dann nicht mehr aufstocken....oder....
Wobei doch auch nach oder ab dem 7 Monat 77% Kurzarbeitsgeld gibt....stimmt das so???
Christian Schultz
am 03.09.2020Hallo Sonja, leider können wir hier im Blog keine konkreten Fragen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes beantworten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen. Die Kollegen dort haben auch einen Beratungsauftrag und sollten Ihr Anliegen ausreichend aufgreifen können.
Sonja
am 02.09.2020Hallo,
ich hoffe ich bekomme hier Hilfe, denn ich bin ratlos: Ich war seit Anfang Juni 2019 AU und somit in Krankengeldbezug als mein Arbeitgeber ab Mai 2020 KuG anordnete. Juli-16.08.2020 lief die Wiedereingliederung, vorab kündigte mir mein Chef bereits an er müsse mich anschließend auf KuG 0 setzen. Sprich Krankengeld lief bis 16.8., ab 17.8. bin ich in KuG 0. Wie läuft die Berechnung des KuG? Das Steuerbüro hat als Soll-Entgelt mein vorheriges, komplettes Monatsbrutto angesetzt, Steuerklasse 1 und Leistungssatz 2 (das beides ist korrekt), und als Ist-Entgelt anteilig die Hälfte des Monatsbrutto weil ich ja die erste Hälfte auf Krankengeld lief. Meine Frage: Ist das Soll-Entgelt tatsächlich mein volles Monatsbrutto und wird davon das (nicht von meinem Arbeitgeber gezahlte) Ist-Entgelt, nämlich die Hälfte, abgezogen? Ich hätte nun als Monatsbrutto nur den Anteil NACH der Krankschreibung als Soll-Entgelt zugrunde gelegt, das was ich also tatsächlich hätte arbeiten können wenn ich nicht in KuG 0 wäre, und als Ist-Entgelt entsprechend 0EUR. Das ist ein Unterschied von fast 200EUR für mich und sehr relevant. Ich hoffe Sie können mir helfen! Herzlichen Dank!!
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Richard, solche Fälle wurden hier bereits von mehreren Betroffenen beschrieben. Ob der Arbeitgeber Sie im Krankheitsfall für die Kurzarbeit anders einstufen kann, halte ich für fragwürdig. Da dies jedoch ein arbeitsrechtliches Problem ist, können wir das beim SoVD leider nicht beantworten.
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Daniel, ich sehe das auch so wie Sie. Allerdings geht dieses Thema auch ins Arbeitsrecht, wo wir uns beim SoVD nicht wirklich auskennen und auch nicht beraten dürfen. Da empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt oder den Rechtsschutz einer Gewerkschaft.
Daniel
am 01.08.2020Hallo,hoffe sie können mir helfen.In unserer Firma machen wir Überstunden,eine Fremdfirma arbeitet auch bei uns und wenn man Krank wird,zählen die Krankentage als Kurzarbeit.Als ich meinen Chef drauf ansprach,sagte er dass is richtig,wir als Firma dürfen das machen.Dass kann doch nicht rechtens sein oder ?
Richard
am 31.07.2020Hallo, ich bin zu 25% in Kurzarbeit seit einigen Monaten. Nun war ich 3,5 Wochen krank und bekam mit dem letzten Nettolohn knapp 200 Euro weniger als in den Vormonaten. Ist das rechtens ?
Ich habe Festgehalt und bin nach Tarif angestellt. Danke im Vorraus.
Christian Schultz
am 31.07.2020Hallo Jochen, die Lohnfortzahlung sollte sich an der angemeldeten Kurzarbeit orientieren - also in Ihrem Fall vier Stunden.
Jochen Lieke
am 31.07.2020Guten Tag, ich arbeite 50% (4h) und war ein Tag krankgeschrieben, bekomme Lohnfortzahlung entsprechend und Kurzarbeitergeld, wieviel Stunden muss ich für diesen Tag in mein Stundenkonto einrechnen?
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo Jasmin, diese Frage können wir leider nicht beantworten. Da sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Jasmin
am 28.07.2020Ich habe da mal eine Frage ich bin auf 50% Kurzarbeit, war jetzt leider 3 Wochen krank und der Steuerberater der die Lohnabrechnung macht hat mich in der Zeit auf Kurzarbeit 0 gesetzt ist das erlaubt
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo Gaby, galt denn für den Arbeitsplatz Ihres Mann offiziell auch Kurzarbeit? Falls ja, würde die Lohnfortzahlung geringer ausfallen. Je nachdem, in welchem Ausmaß die Kurzarbeit angemeldet wurde.
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo Hans-Jürgen, Sie sollten mit Ihrem Chef absprechen, wie Ihre Situation am besten zu regeln ist. Möglicherweise auch über Urlaub oder Überstunden.
Hans-Jürgen Dietz
am 27.07.2020Hallo meine Firma arbeitet ab August wieder normal die kurzarbeit ist beendet da der Kindergarten Ferien hat bekomme ich Krankengeld, muß ich mich krank melden und ist das okay.
Gaby Brinkhoff
am 26.07.2020Hallo, die Fa meines Mannes ist in Kurzarbeit seit 01.07.2020. Mein Mann hat den ganzen Monat Vollzeit gearbeitet und steht für nächste Woche auch in Vollzeit auf dem Plan. Nun ist er am WE ins Krankenhaus gekommen (Rücken, langwierig). Bekommt er jetzt die nächsten sechs Wochen volle Lohnfortzahlung ?
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Frank, eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Kurzarbeit gilt, bekommen Sie auch im Krankheitsfall eine geringere Lohnfortzahlung. Die fällt genauso hoch aus wie das geltende Kurzarbeitergeld.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, Sie müssten Ihre Frage schon ein wenig konkreter formulieren.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Alex, das kommt auf das Ausmaß der Kurzarbeit an. Schauen Sie am besten einmal hier rein: www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Samantha, wenn die Kurzarbeit im ganzen Betrieb gilt, fällt auch Ihre Lohnfortzahlung dementsprechend geringer aus. Dann wäre das korrekt.
Huth samantha
am 16.07.2020Hallo ich bin seit dem 15. Juni krankgeschrieben habe vorher ganz normal Vollzeit gearbeitet, meine Krankentage werden aber per Kurzarbeitergeld abgerechnet, ob das so richtig ist?
Krankentage werden aber per Kurzarbeitergeld abgerechnet, ob das so richtig ist?
Mein Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet aber das gibt denen doch nicht das Recht Das So ab zu rechnen oder?
so ab zu rechnen oder?
Alex G.
am 16.07.2020Ich bin seitdem 18.04.2019 krank geschrieben und möchte am 01.08.2020 wieder mit der Arbeit beginnen. Mein Arbeitgeber hat derzeit Kurzarbeit. Wie wird mein Kurzarbeitergeld berechnet?
Shivan Mohammed
am 06.07.2020Hallo..ich bin sehr krank und nicht arbeiten,und bleiben zur hause..kann ich kriegen helfe geld?
Frank Langhammer
am 04.07.2020Hallo
Vielleicht kann mir das einer mit dem passenden link beantworten.
Wir haben bei uns Kurzarbeit aber ich bin weiter am arbeiten und bin jetzt krankgeschrieben. Meine Kollegen die auch weiter gearbeitet haben und dann krank wurden, haben nur mit 60% Bzw 67% Kurzarbeit Geld Erhalten. Ich lese es aber überall anders.
Wer kann mir helfen.
Gruß und Dankeschön
Christian Schultz
am 03.07.2020Hallo Uwe, das kommt auf die individuelle Situation an. Ein Betrieb kann ja Kurzarbeit für verschiedene, aber nicht für alle Mitarbeiter beantragen. Ihre Frage kann ich daher nicht beantworten.
Uwe Schuldt
am 03.07.2020Unser Frisörladen ist ab April auf Kurzarbeit Null gewesen. Ab 4.5 darf unter Auflagen wieder gearbeitet werden. Da einige Kollegen unterschiedliche Arbeitsstunden haben, sind 2 auf Ihre Arbeitszeit gekommen und 4 nicht. Eine Kollegin mit 5 Stunden AZ ist am 25.5. auf unbestimmte Zeit erkrankt. Wird für die Zeit KUG berechnet oder für 5 Stunden voller Lohn. Da sie ja selber nur im April auf KUG war, der Betrieb aber noch bis September KUG antragsfähig ist.
Christian Schultz
am 01.07.2020Hallo Jasmin, wie sich das arbeitsrechtlich verhält, kann ich leider nicht beantworten. Aber normalerweise gilt, dass während der Kurzarbeit die Lohnfortzahlung entsprechend dem Restgehalt plus Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird. Es gibt also weniger Geld. Wenn Kurzarbeit angemeldet ist, dürfen aber auch nur weniger Stunden gearbeitet werden. Deswegen klingt das für mich ein wenig merkwürdig.
Jasmin Börner
am 01.07.2020Hallo, mein Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet, allerdings arbeiten wir unsere normalen Stunden. Jetzt bin ich den ganzen Juni krank gemeldet. Alle anderen Kollegen arbeiten normal weiter, also keine Kurzarbeit. Laut Arbeitspläne wäre ich auch normal eingeteilt worden, also auch nicht kürzer. Aber da ich ja krank gemeldet bin, wurde nur ich in Kurzarbeit geschickt und zwar 100 %. Ist das rechtens? Wäre ich arbeitsfähig könnte ich meine Stunden voll machen aber da ich krank bin lauf ich auf Kurzarbeit?
Christian Schultz
am 29.06.2020Hallo Birgit, nach dem Ende der Kurzarbeit sollte im Krankheitsfall wieder die volle Lohnfortzahlung gelten. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Personalabteilung.
Birgit Stauch
am 29.06.2020Hallo
Wir hatten Kurzarbeit null bis 14.5.2020 danach wieder voll gearbeitet. Vom 22.05.- bis 25.05.20 war ich krank. Mir wurde ( da ich nach Stunden bezahlt werde) 2 Tage krank als Kurzarbeitergeld angerechnet. Ist das rechtens ?
Christian Schultz
am 29.06.2020Hallo Markus, wenn die Kurzarbeit seit gestern beendet ist und Sie ab heute krankgeschrieben sind, müsste es die volle Lohnfortzahlung geben.
Markus
am 28.06.2020Hallo, ab 28.06. Ist Kurzarbeit in unserer Firma zu ende.Bis dahin habe ich Kurzarbeitergeld bekommen. Ich bin ab 29.06. krankgeschrieben. Ab 01.07. soll ich Altersteilzeit gehen. Wie wird das berechnet?
Christian
am 23.06.2020Das verstehe ich auch nicht dass vor meine Krankstand und nach meine Krankstand bis 01.06. haben wir ganz normal gearbeitet. Mir sieht es so aus dass ich und paar Kollegen waren nur in krankstand auf kurzarbeit ausgezahlt und wir verstehen auch nicht wieso.. Weil wir waren in März April Mai nicht krank haben wir unsere Lohn ganz normal bekommen nur dann haben wir kurzarbeitgeld bekommen wann wir krank waren. Ich finde auf jeden Fall komisch.
Danke für das Antwort.
Christian Schultz
am 23.06.2020Hallo Christian, wenn für Sie persönlich seit dem 18.03. Kurzarbeit galt, verringert sich auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Was ich nicht ganz verstehe: Warum haben Sie nach der Einführung von Kurzarbeit weiterhin Vollzeit gearbeitet?
Christian
am 23.06.2020Halo.
Mein Firma hat am 18.03. Kurzarbeit. Danach haben wir bis 01.06. ganz normal 8,5 Stunde gearbeitet. Ich war im April 4 Tage krank und auf diese 4 Tage habe ich nur kurzarbeitgeld bekommen. Vor meine Krankheit haben wir ganz normal gearbeitet und danach bis 01.06. Meine Frage ist das ist in Ordnung dass ich in April in krank stand nur kurzarbeitgeld bekommen habe?
Danke für das Antwort.
Christian Schultz
am 23.06.2020Hallo Barbara, das kann ich leider nicht beantworten. Vermutlich ist das in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Barbara Schlicht
am 22.06.2020Hallo meine Frage ist
War vor und während Kurzarbeit krank
Habe Überstunden werden die wie bei Gesundheit in Kurzarbeit abgezogen
Danke schon mal im vorraus
Christian Schultz
am 10.06.2020Hallo Andrea, wenn in der Abteilung des Kollegen keine Kurzarbeit gilt, dürfte das eigentlich nicht sein. Am besten in der Personalabteilung nachfragen.
Andrea Schäfer
am 09.06.2020Hallo. In unserer Firma wird zur Zeit Kurzarbeit gemacht. In unserer Abteilung ( Logistik) jedoch nicht weil wir zu viel arbeit haben.Jetzt mein Frage: ein Kollege war drei Wochen erkrangt, ist jetzt wieder gesund und hat trotzdem auf seiner Abrechnung drei Tage Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen. Ist dieses rechtens?
Christian Schultz
am 08.06.2020Hallo Birgitt, solange Sie noch angestellt sind, muss der Arbeitgeber auch nach der Kündigung weiter Lohnfortzahlung leisten. Durch Kurzarbeit ist die Lohnfortzahlung allerdings geringer.
Birgitt Stephan
am 06.06.2020Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit habe vor zu kündigen. Was passiert wenn ich in der Kündigungsfrist krank werde.
Christian Schultz
am 02.06.2020Hallo Leoni, das kann ich leider nicht beantworten. Falls Sie in Schleswig-Holstein leben, können Sie sich mit Ihren Unterlagen in unserer Sozialberatung melden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Leoni Haus
am 02.06.2020Hallo, meine Firma hat im April Kurzarbeit angemeldet. Da ich über 70 Überstunden hatte und die Arbeit erledigt werden muss hatte ich 2 Gleitzeittage im April um Stunden abzubauen - sprich 2 Tage Kurzarbeit aber nur auf Stundenabbaubasis. Ich bin eine Woche im April erkankt in dieser hatte ich auch einen Gleitzeittag, Meine Firma zahlt mir für diese Woche Kurzarbeit bzw. hat mit mein Gehalt gekürzt obwol ich wenn ich nicht krankgewesen wäre mein normales Gehalt bekommen hätte. Ist das richtig so? ich wäre ja in dieser Woche nur 1 Tag zuhause gewesen...
Christian Schultz
am 02.06.2020Hallo Hanna, die Lohnfortzahlung sollte auch während der Kurzarbeit genauso hoch ausfallen wie Ihr Gehalt, wenn Sie arbeiten würden.
Patrick
am 30.05.2020Ohh super. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
hanna
am 29.05.2020Hallo, bin 3 Wochen während der kurzarbeit krankgeschrieben. mein Arbeitgeber stockt das kurzarbeitergeld auf 80 % auf. habe ich in der zeit in der ich krankgeschrieben war anspruch auf die Aufstockung? oder bekomme ich lediglich die 60% kurzarbeitergeld?
Vielen Dank im voraus
Christian Schultz
am 29.05.2020Hallo Patrick, die Lohnfortzahlung ist bei Kurzarbeit genauso hoch wie Ihr normaler Netto-Lohn. Da werken Sie keinen Unterschied.
Patrick
am 29.05.2020Hallo, bei Kurzarbeit arbeite ich zur Zeit noch 30%.
Im Mai war ich w/Operation 2 Wochen arbeitsunfähig.
Wie wirkt sich das direkt auf mein Netto aus (Steuerklasse 1)
Christian Schultz
am 25.05.2020Nach Ihrem Arbeitentgelt, das Sie normalerweise bekommen würden. Das Kurzarbeitergeld wird nicht nach dem Krankengeld berechnet.
Carola Knauber
am 25.05.2020Ich beziehe seit August 2019 Krankengeld . Werde voraussichtlich ab Juli 2020 wieder gesundgeschrieben. Mein Betrieb ist in Kurzarbeit. Wo ach wird mein Kurzarbeitergeld bei Eintritt in die Arbeit berechnet .
Christian Schultz
am 25.05.2020Hallo Alex, das Kurzarbeitergeld wird anhand Ihres letzten Arbeitsentgelts berechnet, nicht vom Kurzarbeitergeld.
Alex
am 24.05.2020Hallo, bin seit dem 16.3.20 krank und bekomme seit dem 27.4 krankengeld. Würde wenn ich wieder arbeiten könnte höchstwahrscheinlich kurzarbeit bekommen. Zu der letzten frage nochmal.
Wenn ich dan wieder arbeiten könnte die berechnung vom kurzarbeit nach dem krankengeld. Das was vertraglich geregelt ist demnach wird die höhe des kurzarbeitgeld berechnet nicht von dem krankengeld was ich jetzt bekomme? hab ich es richtig verstanden.
MfG
Wolff Monika
am 19.05.2020Danke
Christian Schultz
am 18.05.2020Hallo Monika, ausschlaggebend ist Ihr Arbeitsvertrag mit dem dazugehörigen Nettolohn.
Wolff Monika
am 16.05.2020Hallo, mein Chef hat Kurzarbeit, während ich Krankengeld bezogen habe, angemeldet. Bin jetzt wieder gesund .Wird das Kurzarbeitergeld nach Krankengeld oder nach dem letzten Lohn berechnet.
Christian Schultz
am 14.05.2020Sie bekommen für die Zeit in der Firma Ihren normalen Lohn. Die Lücke wird mit Kurzarbeit aufgefüllt - das ist allerdings weniger als Ihr normales Netto-Einkommen. Zum Aufstocken gibt es mehrere Möglichkeiten: www.sovd-sh.de/2020/03/31/kurzarbeitergeld-aufstocken-welche-moeglichkeiten-habe-ich/
Angela Richter
am 14.05.2020Bedeutet bei mir im konkreten Fall , wenn ich vier Stunden Arbeite, bekomme ich auch nur für diese Zeit meinen Stundenlohn keine Aufstockung zum letzten vor der Krankheit vom Kurzarbeitergeld.Gibt es dann die Möglichkeit einer Beihilfe? Davon kann man doch nicht einmal die Miete bezahlen.
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo Angela, wenn Ihr Betrieb noch in Kurzarbeit ist, bekommen Sie nach der Krankheit auch ein entsprechend geringeres Gehalt.
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo Petra, für Außenstehende ist das schwer zu beurteilen. Wenn Ihr Mann zurzeit, als er krank war, nicht auf Kurzarbeit war, steht ihm aber der volle Lohn zu,
Petra Schulze
am 13.05.2020Hallo, ich bräuchte Hilfe. Mein Mann hat voll gearbeitet, kein Kurzarbeitergeld. Dann wurde er 2 Wochen krank. Danach wieder voll auf Arbeit! Jetzt hat er Lohn bekommen, aber die 2 Wochen krank nur mit Kurzarbeitergeld. Das kann doch nicht rechtens sein? Kann jemand helfen?
Angela Richter
am 13.05.2020Ich bin seit 26.03. krank geschrieben. In dem Monat hat mein Chef Kurzarbeitergeld beantragt und ab 07.05. greift die Krankenkasse bin noch bis 31.05. krank. Ich will aber dann wieder arbeiten greift da wieder das Kurzarbeitergeld wie vor dem krank?
Christian Schultz
am 13.05.2020Hallo Heiko, Ihr Krankengeld verringert sich nicht. Die Berechnung erfolgt weiter auf Basis des letzten Abrechnungszeitraumes vor Ihrer Erkrankung.
Heiko
am 13.05.2020Hallo
Ich bin seit 17.2.2020 bereits im Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat für einen Teil der Belegschaft am 1.5.2020 kurzarbeit angeordnet. Mich betrifft es zwar noch nicht da ich in der Verwaltung tätig bin aber sollte die Verwaltung auch schrumpfen könnte es mich dann auch während meiner Krankheit betreffen und wenn ja hat es finanzielle Auswirkungen für mich ? Ich bin Dauerkarte noch mehrere Monate.
Vielen Dank vorab
Christian Schultz
am 04.05.2020Hallo Sascha, nach meinem Kenntnisstand müsste es auch so sein. Wer nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit ist, sollte neben dem Kurzarbeitergeld auch noch die (nun verringerte) Lohnfortzahlung erhalten.
Sascha Volkmar
am 04.05.2020Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall.
Nur das ich während der Kurzarbeit 6 Tage krankgeschrieben war. Mein Arbeitgeber hat 50% Kurzarbeit angekündigt. Aber der Steuerberater hat bei der Lohnberechnung für diese Tage jeweils 100% Kurzarbeitergeld errechnet.
Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 7 Stunden.
Ich denke es müssten 3,5 Stunden KUG und 3,5 Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sein.
Wie wird das korrekt berechnet. Der Steuerberater scheint überfordert und meint das er das nicht anders in die Eingabemaske der DATEV eingeben kann.
Vielen Dank vorweg !
Christian Schultz
am 04.05.2020Hallo Carsten, ab dem Start der Kurzarbeit verringert sich auch die Lohnfortzahlung (bzw. dann das Kurzarbeitergeld). Ohne Ihren Fall im Detail zu kennen, scheint das also leider korrekt zu sein.
Wesoli
am 01.05.2020Hallo an alle , wer kann helfen - werde daraus nicht schlau .
Ich war vom 10.03.2020 bis zum 20.04.2020 Krankgeschrieben , Genau 6 Wochen .
Mein Arbeitgeber hat am 18.03.2020 Kurzarbeit angemeldet , da ich da schon Arbeitsunfähig geschrieben war hätte eigentlich die 6 Wöchige Lohnfortzahlung greifen müssen , oder sehe ich das Falsch.
Jedenfalls hat mein Arbeitgeber mir Im März nur Kurzarbeitergeld gezahlt , genauso wie im April .
Er sagte mir das sich das Gesetz geändert hätte und egal ob ich vor oder während der Kurzarbeit Arbeitsunfähig bin oder war , es wird nur Kurzarbeitergeld gezahlt .
Ist das Richtig , ich bezweifel das daß Rechtens ist und er mich um meine 6 Wöchige Lohnfortzahlung bringt damit er nicht mehr zahlen muss .
Wer kann mir nun wirklich sagen was Recht und Gesetz ist , und ob ich nun Anspruch auf vollen Lohnausgleichs im Krankheitsfall für 6 Wochen habe .
Dankeschön im voraus für Eure Hilfe.
Gruß Carsten
Christian Schultz
am 29.04.2020Hallo Corina, nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung - und damit auch das Kurzarbeitergeld. Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Eine Einschätzung darüber, wie viel Geld Sie dann zur Verfügung haben, finden Sie hier: www.sovd-sh.de/2020/04/28/krankengeld/
Corina Flessau
am 28.04.2020Hallo ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin jetzt krank geschrieben und mus noch eine O.P haben was bekomme ich nach 6 Wochen an Geld wird mein Kurzarbeitergeld noch mal weniger
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