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Kurzarbeitergeld aufstocken: Welche Möglichkeiten habe ich?

Armut

Viele Menschen in Deutschland sind zurzeit leider auf Kurzarbeitergeld angewiesen. Diese Lohnersatzleistung ist für die Betroffenen mit großen finanziellen Einbußen verbunden. Gibt es Mittel und Wege, den Einschnitt beim Einkommen so gering wie möglich zu halten oder gar komplett auszugleichen?

*Aktualisiert am 23.04.2020 von Christian Schultz

Kurzarbeit – wie funktioniert das?

Grundsätzlich existieren zwei verschiedene Szenarien. Da gibt es diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die komplett in die Kurzarbeit müssen. Durch die Corona-Krise sind dies zurzeit vor allem Beschäftigte in der Tourismusbranche oder der Gastronomie. Hier zahlt der Arbeitgeber überhaupt kein Gehalt mehr, das Kurzarbeitergeld bildet die komplette Lohnersatzleistung. Ähnlich dem Arbeitslosengeld.

Dem gegenüber gibt es noch die Situation, in der eine Firma zwar weniger Aufträge hat, den Betrieb aber nicht ganz einstellt. So können Beschäftigte ihre Arbeitszeit zum Beispiel um 30 oder 50 Prozent reduzieren. Dementsprechend sinkt dann das Einkommen. Die Lücke wird nun zum Teil durch Kurzarbeitergeld aufgefangen.

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?

Wer komplett in Kurzarbeit geht, bekommt normalerweise maximal 60 Prozent seines letzten Netto-Einkommens ausgezahlt. Ist auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag eingetragen, erhöht sich dieser Anteil auf 67 Prozent. Allerdings sind den Auszahlungen Grenzen gesetzt. Berechnungsgrundlage ist immer das letzte Einkommen, höchstens jedoch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2020 bei 6900 Euro (für Ostdeutschland gilt eine Grenze von 6450 Euro). In Westdeutschland beträgt das maximale Kurzarbeitergeld demnach 4623 Euro (67 Prozent von 6900 Euro).

Bis zum Jahresende 2020 gelten nun höhere Auszahlungen. So erhalten Sie in Zukunft ab dem vierten Monat in Kurzarbeit 70 Prozent des letzten Nettos (77 Prozent mit Kind im Haushalt) und nach Ablauf von sechs Monaten 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern). Allerdings nur, wenn die Arbeitszeit um wenigstens die Hälfte reduziert wurde.

Kann ich in Kurzarbeit eine andere Arbeit aufnehmen, um meine Einkommensverluste auszugleichen?

Ja, das ist möglich. Vor der Corona-Krise galt: Wer während der Kurzarbeit einen anderen Job angenommen hat, dessen zusätzliches Einkommen wurde komplett auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Je nach Verdienst blieb unter dem Strich also nicht mehr Geld übrig. Das ist jetzt anders. Ab dem 01.04. bis voraussichtlich zum 31.12.2020 verringert sich das Kurzarbeitergeld in Deutschland nicht, wenn Sie einen anderen Job ausüben. Allerdings nur, wenn es sich um eine „systemrelevante“ Tätigkeit handelt. Um welche Jobs es sich dabei handelt, ist in dieser Verordnung konkret geregelt.

Update: Ab dem 01.05.2020 gilt diese Ausnahmeregel für alle Berufe, nicht nur für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen.

Ein Beispiel: Harry aus Wedel ist in der Metallverarbeitung tätig. Durch die aktuelle Krise meldet sein Chef bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit an, Harrys Arbeitszeit wird um 60 Prozent reduziert. Die neue Situation ist für Harry aus zweierlei Hinsicht bedauerlich. Erstens verliert er aufgrund des Kurzarbeitergeldes einen erheblichen Teil seines Einkommens. Und zweitens bricht ein großes Stück seiner täglichen Struktur weg. Da Harry keine Familie hat, möchte er insbesondere jetzt in der Krise mit anpacken. Jetzt erhält er das Angebot, im Logistikzentrum einer Supermarktkette auszuhelfen. Hierbei handelt es sich um einen systemrelevanten Beruf. Das zusätzliche Einkommen, dass Harry aus dieser Tätigkeit bezieht, wird daher nicht auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet.

Übrigens, bei Minijobs gelten teilweise andere Regeln – mehr dazu in diesem Beitrag.

Kurzarbeitergeld mit „Hartz IV“ aufstocken

Wer keinen Nebenjob findet, muss nach weiteren Wegen suchen, sein Kurzarbeitergeld aufzustocken. Eine Möglichkeit kann das Wohngeld sein. In dieser Frage wenden Sie sich an das zuständige Amt in Ihrer Stadt. Ist auch diese Variante nicht umzusetzen, bleibt am Ende immer noch das Arbeitslosengeld II, im Volksmund oft „Hartz IV“ genannt. Aber Vorsicht: Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gelten strenge Voraussetzungen. So wartet auf die Antragsteller unter anderem eine Vermögensprüfung – unter Einbeziehung des Lebenspartners.

Seit dem 01.03.2020 gilt hier allerdings ein Moratorium. Um Anträge schneller bearbeiten zu können, verzichten die Jobcenter bei Anträgen bis zum 30.06.2020 auf die Vermögensprüfung. An deren Stelle müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie kein erhebliches Vermögen besitzen. Was im Anschluss an diese Zeit folgt, wissen wir noch nicht.

Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, bekommt zunächst Lohnfortzahlung und später gegebenenfalls Krankengeld. Dieses kann jedoch nicht mit Kurzarbeitergeld aufgestockt werden. Von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte erhalten entweder das eine oder das andere. Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld für Menschen, die längerfristig erkranken, lesen Sie in diesem Beitrag.

Fazit

Kurzarbeit bedeutet in jedem Fall finanzielle Abstriche. Um diese bestmöglich abzufedern, eignet sich in der aktuellen Situation beispielsweise ein Nebenjob für eine systemrelevante Tätigkeit. Hier wird Ihr Kurzarbeitergeld nicht mit dem zusätzlichen Gehalt verrechnet. Für den Notfall steht Ihnen der Gang zum Jobcenter offen. Aber nur, wenn Sie tatsächlich bedürftig sind.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (71)

  • user
    Stefan schultz
    am 25.01.2022

    Weil mein Chef das von mir verlangt hat,den Satz den er jeden Monat aufgestockt hat musste ich in Form von Überstunden zurück zahlen, andere denen ich das erzählt hatte, meinten das wehre nicht richtig.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2022

      Habe ich auch noch nie so gehört. Aber wie gesagt: Beim SoVD können und dürfen wir nur im Sozialrecht beraten. Ich empfehle Ihnen in dieser Sache einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Stefan Schultz
    am 25.01.2022

    Ich habe kurzarbeitergeld bekommen,mein Chef hat mir mein Gehalt auf 100%aufgestockt. Muss ich ihm jetzt diese Aufstockung zurück bezahlen oder brauche ich das nicht.wie ist da die Sachlage.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2022

      Hallo Stefan, das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Aber warum sollten Sie diese Aufstockung zurückzahlen müssen?

  • user
    Sokoll natascha
    am 27.09.2021

    Hallo , mein Partner ist seit Anfang der Krise in kurzarbeit. Er muss regelmäßig nen folgeantrag stellen. Wir waren immer der Annahme das er mich als vollzeit arbeitende nicht angeben muss da er ja nur durch die kriese in kurzarbeit ist also unverschuldet. Nun hatten wir gerade Besuch. Der kontrollieren wollte, ob mein Partner alleine lebt und gesagt das er mich hätte angeben muss. Wird mein Gehalt nun angerechnet ? Und was kann uns nun noch passieren?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2021

      Hallo Natascha, dass beim Kurzarbeitergeld der Haushalt überprüft wird, höre ich jetzt zum ersten Mal.

  • user
    Evelyn Grimm
    am 25.03.2021

    Ich bin Alleinerziehend, arbeite teilzeit in der Gastronomie und erhalte eine Aufstockung vom Jobcenter. Ich bin auch wegen Corona in Kurzarbeit. Im Oktober 2020 habe ich ein bisschen arbeiten können und somit mehr verdient. Einen Monat später bin ich wieder in Kurzarbeit zu 100%, somit weniger verdient. Der Differenzbetrag muss doch vom Jobcenter bezahlt werden. Als ich nachfragte bekam ich die Aussage das dies mit dem Freibetrag zu tun hat und ich den Differenzbetrag nicht erhalte. Stimmt das?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2021

      Hallo Evelyn, ohne Einsicht in die Unterlagen können wir das leider nicht beantworten. Aber es kann schon stimmen, was hier vom Jobcenter gesagt wurde.

  • user
    Kathrin
    am 20.01.2021

    Guten Morgen Christian,

    mein Sohn hat mit seinem Unternehmen seit März Kurzarbeit. Am 9. Oktober 2020 hatte er einen Arbeitsunfall. Er ist zum D Arzt und war 10 Wochen krank.

    Nun hat er seine Lohnscheine von Mai bis Dezember! 2020 erst am Montag erhalten. Der Lohn konnte somit nicht geprüft werden.

    Sehr kurios erscheint, dass im Oktober der Arbeitsunfall auf seinen Lohnscheinen nicht aufgeführt ist, erst ab 20.11.2020. Die KK zahlte nur 214 Euro. Jedoch ist es ein Arbeitsunfall gewesen. Den Lohn haben sie massiv gekürzt. Aufgefallen ist dies nicht, er irgendwie immer andere Zulagen wie Coronaprämie, Weihnachtsgeld und Prämie bezog (10-12.2020), und das Unternehmen immer rumbärmelt und solche Leistungen nicht regelmäßig zahlt. Was steht ihm bei diesem Arbeitsunfall zu? Ab wann kann er aufstocken, kann er einen Minijob annehmen? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2021

      Hallo Kathrin, wir können hier leider nicht auf individuelle Fragen eingehen. Bei einem Arbeitsunfall kommt vielleicht sogar eine Leistung der Berufsgenossenschaft in Betracht. Aber das muss man im Detail prüfen.

  • user
    Gnl09
    am 14.01.2021

    Hi habe einige Fragen,

    Sind eine 3 Köpfige Familie mein Mann und ich bekommen KUG unsere Tochter ist 4 J. bekommen auch Grundsicherungs Aufstockung vom Jobcenter

    1.Mein Mann arbeitet in der Gastro Branche bekommt vom Arbeitgeber seit 2 Monaten sein Geld nicht ausgezahlt sind im Dispo sollten wir dem Jobcenter es melden weil 1 Gehalt wegfällt.

    2. Wenn einer von uns 450 Job annehmen würde wie viel wird vom Jobcenter angerechnet von der Aufstockung ?

    Vielen lieben Dank für die Antworten!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Hallo, natürlich müssen Sie dem Jobcenter melden, wenn sich an Ihren Einkünften etwas ändert. Dann müssten Sie eigentlich auch mehr Geld bekommen.

      Anders herum müssen Sie natürlich auch Bescheid sagen, wenn Sie einen Minijob aufnehmen. Wie viel dann angerechnet wird, hängt von Ihrer jeweiligen Situation ab. Das kann ich nicht pauschal sagen.

  • user
    Christian Schultz
    am 03.08.2020

    Hallo Afua, ich habe hier im Haus gerade noch einmal nachgefragt. Auch meine Kollegin konnte Ihre Frage ohne weitere Infos nicht beantworten. Wir bitten Sie daher, unsere persönliche Sozialberatung Anspruch zu nehmen. Da können unsere Mitarbeiter anhand Ihrer Unterlagen prüfen, ob das Jobcenter korrekt gehandelt hat oder nicht: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Afua
    am 31.07.2020

    Da meine Frage vielleicht übersehen wurde, stelle ich sie nochmals:

    Hallo, mein Antrag auf ALG 2 /Aufstockung des Kurzarbeitergeldes läuft nun seit April und mittlerweile läuft die Kommunikation über das Sozialgericht. Abgelehnt werden die Leistungen mit der Begründung das ich Eingliederungshilfe (ASP) für Menschen mit Behinderung/ (zur Teilhabe an der Gesellschaft) erhalte und damit ja meine Miete zahlen könnte. Diese Eingliederungshilfe ist aber eine zu 100% zweckgebundene und darf somit doch eigentlich gar nicht angerechnet werden? Dieser Betrag wird weder an mich ausgezahlt (geht direkt an den Träger), nich könnte ich in irgendeiner Form darüber frei verfügen.

    Danke für die Hilfe

  • user
    Christian Schultz
    am 31.07.2020

    Hallo, Ihr Arbeitslosengeld wird auf Grundlage Ihres bisherigen Gehalts (ohne Kurzarbeit) berechnet.

  • user
    Fischer
    am 30.07.2020

    Gehe von Kurzarbeit in die Arbeitslosigkeit, was wird jetzt bei der Arbeitslosigkeit angerechnet ? Das Kurzarbeiter Geld oder das vom vorherigen Gehalt.

  • user
    Afua
    am 29.07.2020

    Hallo, mein Antrag auf ALG 2 /Aufstockung des Kurzarbeitergeldes läuft nun seit April und mittlerweile läuft die Kommunikation über das Sozialgericht. Abgelehnt werden die Leistungen mit der Begründung das ich Eingliederungshilfe (ASP) für Menschen mit Behinderung/ (zur Teilhabe an der Gesellschaft) erhalte und damit ja meine Miete zahlen könnte. Diese Eingliederungshilfe ist aber eine zu 100% zweckgebundene und darf somit doch eigentlich gar nicht angerechnet werden? Dieser Betrag wird weder an mich ausgezahlt (geht direkt an den Träger), nich könnte ich in irgendeiner Form darüber frei verfügen.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Emmi, diese Frage ist generell nicht zu beantworten. Erkundigen Sie sich mit Ihren individuellen Unterlagen am besten direkt im Jobcenter.

  • user
    Emmi
    am 12.07.2020

    Ich wollte fragen wie die Chancen sind wenn man in kurzarbeit ist, getrenntlebend ist und Unterhalt zahlen muss.

    Steht einem Grundsicherung zu? Wenn das Einkommen dann nicht mehr reicht um Miete und Lebenshaltungskosten , Unterhalt und Autokredit zu zahlen und das Konto immer mehr ins minus fällt, müsste man doch Hilfe kriegen? Da auch nebenjobs die Kosten nicht decken hoffe ich das der Anspruch gegeben ist.

  • user
    Christian Schultz
    am 18.06.2020

    Hallo Susanne, Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie vorher verdient haben. Erst wenn Ihr Einkommen höher ausfällt, würde man das mit dem Kurzarbeitergeld verrechnen.

  • user
    Susanne Hinck
    am 18.06.2020

    Moin, ich bin Veranstaltungskauffrau, Teilzeit Angestellt, zur Zeit Kurzarbeit 0 und Teilselbständig, ebenfalls fast auf null, gibt ja gerade nichts zu tun in der Konzertbranche. Nun habe ich mir einen 450€ Job in der Gastro gesucht. Was darf ich dazu verdienen ohne das es mir abgezogen wird? Mein Kurzarbeitsgeld deckt nicht mal annähernd meine Fixkosten.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.06.2020

    Hallo Stefanie, die Unterlagen des Jobcenters müssen Sie tatsächlich ausfüllen. Es gilt unter anderem die Regel, dass Wohngeld bevorzugt vor dem Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden muss. Daher prüft das Jobcenter diesen Punkt.

  • user
    Stefanie
    am 06.06.2020

    Wir brauchen ganz dringend Hilfe.. Mein Mann ist in kurzabeit aufgrund von corona, wir haben einen Antrag zum aufstocken gemacht und jetzt kommt laufend Post von der arge, dass wir eine proberechnung vom Wohngeld schicken müssen.. Ist das wirklich rechtens? Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 04.06.2020

    Hallo Anna, die Lohnfortzahlung während der Kurzarbeit sollte genauso hoch sein wie das Gehalt, wenn Sie nicht krank geworden wären.

  • user
    Anna
    am 04.06.2020

    Die ersten 2 Wochen im Mai hatte ich jeweils In der Woche 4,5 Tage normal und ein Tag in Kurzarbeit

    Die 2 letzten Wochen war ich krank geschrieben

    Ist es richtig das da die beiden letzen Wochen komplett als Kurzarbeit gerechnet werden ?

  • user
    Christian Schultz
    am 19.05.2020

    Hallo Bärbel, wenn die Behörde nicht nachkommt, kann es manchmal helfen, wenn sich SoVD oder VdK einmischen. Falls Sie in Schleswig-Holstein leben, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Baerbel
    am 18.05.2020

    hallo,

    ich habe am 24.04.2020 einen Antrag auf Aufstockung abgegeben und bis heute den 18.05.2020 noch keine Antwort erhalten,selbst nach anschreiben zwecks Bearbeitungsstand.Bekam ich einen Anruf zum 11.04.2020 das es bearbeitet ist und bald ausbezahlt.Doch bis heute habe ich nichts,Ich beziehe 855,- Kurzarbeitergeld.Die Kosten sind schon 600,-€ .

    Was kann ich noch machen?? Ich fuehle mich wie eine Bettler.

    Da ich zu Risikogruppe gehöre und wir mit vielen Menschen zu tuen haben hat mein Chef mich in Kurzarbeit geschickt.

    Kann mir jemand helfen??

    Danke...............

  • user
    Christian Schultz
    am 18.05.2020

    Hallo Isolde, grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen dem Jobcenter schriftlich darlegen, dass Sie nach der Trennung noch zusammen leben.

  • user
    Isolde Obschil
    am 17.05.2020

    Hallo,ich bin Leiharbeitern in einer Autozulieferer Firma und seit 16 März in Kurzarbeit (null) und von der Firma abgemeldet.bekomme gerade Mal 750€ Kurzarbeitergeld. Ich lebe mit einen Mann seit einigen Jahren zusammen ,sind aber in der Trennungsphase schon vor Corona ,teilen uns die Lebensunterhaltkosten bis einer von uns eine geeignete Wohnung gefunden hat.Ich bräuchte dringend zum Kurzarbeitergeld eine Aufstockung muss aber im Antrag den Partner angeben (sind eigentlich nur noch eine Wohngemeinschaft) steht mir eine Aufstockung zu wenn wir eine gemeinsame Wohnung unterhalten. mit freundlichen Gruß Isolde

  • user
    Christian Schultz
    am 14.05.2020

    Hallo Tamara, den vereinfachten Antrag finden Sie online. Dort steht auch, was Sie alles einreichen müssen: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

  • user
    Schwarz
    am 13.05.2020

    Hallo,

    Ich bin Seit dem 15.03.2020 in Kurzarbeit und muss jetzt Hartz IV beantragen. Was braucht das Jobcenter für Unterlagen von mir und welche Anträge muss ich ausfüllen?

    Mit freundliche Grüßen

    Tamara

  • user
    Christian Schultz
    am 11.05.2020

    Hallo Mike, in der Theorie sind die Jobcenter in der Pflicht, die "Hilfebedürftigkeit" der Leistungsempfänger durch unterschiedliche Mittel zu verringern oder ganz abzustellen. Also zum Beispiel durch einen weiteren Job. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Sie in der aktuellen Lage tatsächlich ernstgemeinte zusätzliche Vermittlungsvorschläge erhalten.

  • user
    Janine
    am 09.05.2020

    Interessant. Mir als 100% Kurzarbeit stehende wurde bei Antrag auf Grundsicherung die Vermögensauskunft abverlangt inkl. Nachweispflicht des Einkommens und Ausgaben per letzten 3 Kontoauszüge. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, es greift bei einem kommunalen Jobcenter nicht die aktuelle Regelung vom Bundesminister für Soziales und Arbeit, Herrn Heil nicht?‍♀️ also nackig machen und Ersparnisse von gerade mal 100 € wurden angerechnet ? vielen Dank und 990€ (inkl. ALG2 155€) sollen anscheinend reichen, für mich als einzelne mit Miete, Autofinanzierung und Unterhaltungskosten. Nun bekomm ich einen Profilbogen zugeschickt, ich geh stark von aus, das auch dieses evtl. Einkommen angerechnet wird und eine Vermittlung, ohne das Einverständnis vom Arbeitgeber, zählt für mich als Abwerben des Arbeitnehmers ?‍♀️ nach Hilfe sieht das alles nicht für mich aus, aber besser als gar nichts, hat man denn eine andere Wahl.

  • user
    Bob K.
    am 08.05.2020

    Hallo,

    ist eine Aufstockung von Kurzarbeitergeld überhaupt rechtens? Wenn Betriebe sich Mehrzahlungen ohne Gegenleistung leisten können, sollten sie zunächst die 60 bzw. 67% tragen und nicht diesen Anteil durch andere Steuerzahler solidarisieren!

    PS: Kurzarbeitstage ist kein zusätzlicher Urlaub, weshalb Kurzarbeitergeld natürlich mit zusätzlichen EInkommen verrechnet werden sollte.

    Viele Grüße,

    Bob K.

  • user
    Mike
    am 08.05.2020

    Hallo, ich bin von meiner Firma auf Kurzarbeit gesetzt worden mit 75 Std. im Monat.

    Habe die Grundsicherung beantragt und auch genehmigt bekommen. Kann der Jobcenter mich zusätzlich vermitteln und Jobangebote zusenden, obwohl ich täglich 4 Std. und das von Mo.–Fr., für unsere Firma arbeiten muss? Und was hat dann Vorrang Jobcenter oder meine Firma? Und es ist unterschiedlich wie ich kommen soll. Mal ist es von 8 bis 12 Uhr oder 10–14 Uhr oder.... Es ändert sich von Woche zu Woche von der Uhrzeit her das ich eigentlich gar keinen anderen Job dazu nehmen könnte.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.05.2020

    Hallo Angelika, es kommt tatsächlich auf die Zuteilung der Kinder auf der Lohnsteuer an. Wenn hier ein Wert von mindestes 0,5 eingetragen ist, gibt es 67 (oder bald 87) Prozent.

  • user
    Angelika Pundt
    am 08.05.2020

    Bekomme ich 60 oder 67 % Kurzarbeitergeld ich habe 3 Kinder im Haushalt die stehen aber nicht auf meiner Gehaltsabrechnung sonder auf der von meinem Mann und der hat keine Kurzarbeit.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.04.2020

    Was die Steuern angeht, sind wir beim SoVD leider nicht im Thema. Und wenn Sie im Mai in Kurzarbeit sind, stockt der Arbeitgeber sicherlich auch schon auf. Das ist in der Regel tarifvertraglich geregelt.

  • user
    Ralf, Scherer
    am 30.04.2020

    Danke Christian,

    ja der Arbeitgeber stockt um 20% auf...so bin ich bei 87%...

    Also wenn ich jetzt im kompletten Monat Mai arbeiten würde, bekomme ich dann weniger Aufstockung vom Arbeitgeber?

    Den jetzt muss ich mir die Differenz ja erarbeiten...?

    Auch wenn ich im Jahresabschluss die Steuer nachzahlen muss, denke ich es ist finanziell gesehen, besser zuhause zu bleiben?!?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.04.2020

    Hallo Ralf, ob es sich in Ihrem Fall finanziell eher lohnt, in Kurzarbeit zu gehen, hängt von mehreren Faktoren ab. Stockt Ihre Firma das Kurzarbeitergeld auf? Würden Sie "Hartz IV" beantragen müssen? Sind die Fahrtkosten so hoch, dass eine Lücke durch die Kurzarbeit nicht so stark ins Gewicht fällt?

    Sie sehen schon: Abschließend können wir das im Rahmen unseres Blogs leider nicht beantworten.

  • user
    Ralf, Scherer
    am 29.04.2020

    Moin, ich arbeite bei einem Automobilzulieferer MB...wir haben auch Kurzarbeit...sind jetzt von 3-Schicht auf eine Schicht runtergefahren und es ist freiwillig ob wir arbeiten möchten oder lieber doch auf 100% (Dauerhaft bis KW23/27 zuhause bleiben können.

    Meine Frage ist, lohnt es sich noch arbeiten zu gehen oder lieber doch finanziell gesehen doch zuhause zu bleiben... den ich habe auch andere verknüpfte Ausgaben wie Spritkosten, Versorgungskosten .... den meiner Meinung nach, macht es keinen großen Unterschied ob ich arbeite oder zuhause auf 100% Kurzarbeit gehe.

    Habe seit Anfang April Kurzarbeit 100%

    Gehalt 2200 Netto

    2 Kids, verheiratet

    ----------------------------------------------------

    LG Scherer

    Ich danke Ihnen....

  • user
    silvia ziesener
    am 28.04.2020

    Vielen lieben dank, Dann weiss ich erstmal an wen ich mich wenden kann

  • user
    Christian Schultz
    am 27.04.2020

    Hallo Silvia, wenn Sie in Kurzarbeit sind, können Sie einen Antrag beim Jobcenter zur Aufstockung stellen. Ob Sie tatsächlich "Hartz IV" bekommen, hängt dann vom Gesamt-Einkommen Ihrer Familie ab.

  • user
    Silvia Ziesener
    am 27.04.2020

    Hallo . Ich habe eine Frage. Ich bin Leiharbeiter. Am 21.04 wurde ich von der Firma wo ich war abgemeldet . Wegen der Corona Kriese. Meine zeitarbeitsfirma hat mich also ab dem 21.04 in 100% Kurzarbeit geschickt . Kann ich eine Aufstockung beantragen ? Wenn ja wo ? Vielen Dank im.vorraus

  • user
    Christian Schultz
    am 22.04.2020

    Hallo Ulf, ja - es gibt einen Unterschied, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/04/07/minijob-bei-kurzarbeitergeld-worauf-ist-zu-achten/

  • user
    Ulf Reinke
    am 22.04.2020

    Hallo!

    Da meine Frage übersehen worden zu sein scheint, versuche ich es nochmals:

    Macht es bei dem Einkommen bzw. dessen Anrechenbarkeit einen Unterschied, ob man den Nebenjob schon vor der Corona-Krise hatte oder erst nun annimmt?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Beste Grüße!

  • user
    Christian Schultz
    am 20.04.2020

    Hallo Anne, das kann ich leider nicht beantworten, weil wir hier im Arbeitsrecht sind. Da empfehle ich Ihnen, direkt bei der Agentur für Arbeit nachzufragen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

  • user
    Christian Schultz
    am 20.04.2020

    Hallo Martina, in Ihrem Fall sollte der vereinfachte Antrag reichen, siehe hier: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

  • user
    Martina Müller
    am 19.04.2020

    Hallo,

    möchte beim Jobcenter ergänzende Grundsicherung beantragen, da ich auf Kurzarbeit 0 bin. Habe jetzt ein ganzes Paket an Unterlagen vom Jobcenter zugeschickt bekommen. Unter anderem, vereinfachter Antrag, Anlage EK, VM und ein Arbeitspaket. Reicht es in meinem Fall, das ich den vereinfachten Antrag ausfülle. Denn es soll ja laut Bundesregierung ohne Vermögensprüfung sein. Oder was muß ich in meinem Fall ausfüllen. Ich bin ja nicht arbeitsuchend.

  • user
    Anne
    am 18.04.2020

    Hallo.

    Ich beziehe 100% Kurzarbeitergeld bekomme aufgrund meiner Kinder 67%. Nun dürfen andere Mitarbeiter ohne Kinder ab nächster Woche wieder arbeiten. Ist es rechtens wenn ich aufgrund meiner Kinder Zuhause bleiben muss? Ich wurde nicht gefragt ob ich meine Kinder andersweitig betreuen kann, es wurde einfach über meinen Kopf entschieden. Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Linda Wehmeier
    am 17.04.2020

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

  • user
    Christian Schultz
    am 17.04.2020

    Hallo Linda. nach dem Antrag prüft das Jobcenter, ob ein Anspruch besteht. Wenn ja, wird das Kurzarbeitergeld aufgestockt. Und zwar bis zur Höhe des sogenannten Regelbedarfs plus Kosten für eine angemessene Unterkunft. Außerdem wird ein Teil des Kurzarbeitergeldes nicht angerechnet.

  • user
    Linda Wehmeier
    am 17.04.2020

    Wenn ich zum Kurzarbeitergeld, einen Antrag beim Jobcenter stelle, wird auf den HartzIV-Satz aufgestockt?

  • user
    Afua
    am 16.04.2020

    Richtig. Wohngeld würde leider nicht ausreichen, wenn es überhaupt bewilligt werden würde. Das heisst also tausende Deutsche die in selbiger Situation sind fallen aus den Corona-Hilfen raus? Das ist mehr als enttäuschend.

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.04.2020

    Hallo, handelt es sich um eine beantragte Aufstockung mit Arbeitslosengeld II? Hier ist normalerweise eine persönliche Antragstellung erforderlich. Auf jeden Fall aber müssen Bezieher von "Hartz IV" an Ihrem Wohnort erreichbar sein. Das galt auch schon vor Corona. Wir können Ihre Verzweiflung verstehen. Eine Lösung sehen wir aber auch nur darin, sobald es eben möglich ist, nach Deutschland zurückzukehren.

  • user
    Afua
    am 16.04.2020

    Hallo, mir wird die Bearbeitung meines Antrages auf aufstockung / Sozialschutz- Paket verweigert. Ich bin von 100% Kurzarbeit betroffen und darf derzeit aufgrund der Corona Situation nicht aus dem Urlaub zurück nach Deutschland einreisen. Mieten & Co. laufen weiter. Wie kann das sein? Die für mich und meine Chefin nicht nachvollziehbare Begründung ist: "Sie sind gerade nicht in Deutschland"

  • user
    Christian Schultz
    am 14.04.2020

    Hallo Violetta, die Anrechnungsregeln beim Arbeitslosengeld II ändern sich nicht. Egal ob Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld: Der Anteil, den Sie prozentual behalten dürfen, bleibt gleich.

  • user
    Violetta
    am 09.04.2020

    Hallo,

    mein Mann arbeitet in vollzeit und wir bekommen noch aufstockung vom Amt.

    Berechnet ist mit duchschnitt 1550€,

    jetzt wird bei ihn kurzarbeit gemeldet und meine Frage ist wie wird das in dem Fall von Amt berechnet?

    Bei normalen Lohn sind 30 procent was er behalten darf als afustocker,wie ist das dann jetzt zu rechnen?

  • user
    Ulf Reinke
    am 09.04.2020

    Hallo nochmals!

    Vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich habe noch eine Frage: Macht es bei dem Einkommen bzw. dessen Anrechenbarkeit einen Unterschied, ob man den Nebenjob schon vor der Corona-Krise hatte oder erst nun annimmt?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Beste Grüße!

  • user
    Christian Schultz
    am 06.04.2020

    Hallo Ulf, wenn Sie neben dem Kurzarbeitergeld etwas dazuverdienen, wird das angerechnet - auch wenn Sie selbstständig sind. Ausnahme sind die "systemrelevanten" Tätigkeiten.

  • user
    Christian Schultz
    am 06.04.2020

    Hallo Maria, Ihr Sohn zählt nicht mehr zur "Bedarfsgemeinschaft", weil er älter als 24 ist. Vor diesem Hintergrund spielt das bei Ihrem Antrag keine Rolle.

  • user
    Christian Schultz
    am 06.04.2020

    Hi Jessica, die genauen Regelungen kenne ich zwar nicht. Doch das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") fällt umso geringer aus, je mehr andere Einkünfte Sie haben. Das Jobcenter schließt immer nur die Lücke bis zum individuellen Bedarf. Das ist der Regelsatz plus angemessene Kosten der Unterkunft: www.hartziv.org/regelbedarf.html

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    Christian Schultz
    am 06.04.2020

    Hallo Daniela, ob ein Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt, ist in der Regel tariflich geregelt. Im Tarifvertrag können individuelle Regelungen festgehalten werden. Leider ist nicht jeder Arbeitgeber so großzügig: www.springerprofessional.de/krisenmanagement-/verguetung/wenige-branchen-stocken-beim-kurzarbeitergeld-auf/17813946

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    Daniela Howe
    am 05.04.2020

    Hallo, wie kann der AG aufstocken wenn der dies tun möchte? Auch unterschiedlich? Z.B. die niedrigen Gehälter auf 90% anheben und die höheren nur auf 80%? Oder müssen alle gleich gehalten werden?

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    jessica Neumann
    am 04.04.2020

    Wie verhält sich das Kurzarbeitergeld, wenn man als Aufstocker noch Zahlungen von der ARGE bezieht.

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    Maria
    am 03.04.2020

    Hallo,

    ich bekomme Kurzarbeitergeld, das reicht leider nur für die Miete. Wenn ich jetzt Aufstockung beantrage, ist es hinderlich dass mein Sohn (27, alg 1) noch bei mir gemeldet ist?

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    Ulf Reinke
    am 03.04.2020

    Hallo!

    Zählt zum anrechnungsfähigen Einkommen auch solches aus selbstständiger Arbeit (aus nicht-systemrelevanten Tätigkeiten)? Oder geht zum dann tatsächlich "on top"?

    Vielen Dank und beste Grüße!

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    Christian Schultz
    am 03.04.2020

    Hallo Christian, die Jobcenter haben für die aktuelle Krise ein besonderes Antragsformular erstellt, siehe hier: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Infos darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

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    Christian Steinicke
    am 03.04.2020

    Hallo,

    Ich bin Seit dem 25.03.2020 in Kurzarbeit und muss jetzt Hartz IV beantragen. Was braucht das Jobcenter für Unterlagen von mir und welche Anträge muss ich ausfüllen?

    MfG

    C.Steinicke

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    Christian Schultz
    am 03.04.2020

    Hallo Ronny, wenn Sie während der Kurzarbeit einen anderen Job annehmen, wird Ihr Kurzarbeitergeld zu 100 Prozent auf den Verdienst aus diesem neuen Job angerechnet. Ausgenommen sind Tätigkeiten in "systemrelevanten" Branchen, also zum Beispiel Gesundheit und Logistik. Was alles dazugehört, finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

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    Dacheckermeister Ronny Schulz
    am 03.04.2020

    Was muss ich bei Aufstockung Kurzarbeitergeld beachten. Kurzarbeiter will in einer anderen Branche Aufstocken, von Holzverarbeitung zum Dachdeckerhandwerk.

    mfg! R,Schulz

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