Kann man die Patientenverfügung überhaupt aktualisieren?
Ja, und das ist sogar sehr zu empfehlen. Zwar gibt es keinen Zwang, dieses wichtige Dokument in einem bestimmten Zeitrahmen auf Herz und Nieren zu prüfen. Doch sämtliche Ratgeber und alle relevanten Institutionen empfehlen, dass die Patientenverfügung alle zwei, drei Jahre überprüft werden sollte.
Warum? Zum einen, weil sich medizinische Behandlungsprozesse im Laufe der Zeit verändern. Eine Erkrankung, die noch vor Jahren einem sicheren Todesurteil gleichkam, kann heute gut therapiert werden. Der zweite Grund ist vielleicht noch wichtiger. Wir Menschen neigen dazu, unsere Einstellung gegenüber bestimmten Fragen des Lebens zu ändern. Nicht alle und auch nicht in gleichem Maße. Aber im Kern ist zu beobachten, dass sich ein 18-Jähriger gegenüber dem Thema Tod und Krankheit anders äußern wird als seine 91-jährige Großmutter. Diesem Prozess sollten wir auf jeden Fall begegnen. Indem wir die Patientenverfügung an die neuen Umstände anpassen.
Wie wirkt sich Corona auf meine Patientenverfügung aus?
Zunächst einmal das Wichtigste: Eine Patientenverfügung ist immer zu empfehlen, auch ohne den Blick auf die aktuelle Diskussion rund um das Corona-Virus. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass die Selbstbestimmung zurzeit ein größeres Interesse erfährt. Insbesondere bei Menschen, die jünger als 60 Jahre sind. Das hängt mit Sicherheit mit der Berichterstattung über die Krise zusammen. Auch junge Menschen können bei einer Corona-Infektion von schweren Krankheitsverläufen betroffen sein. Das macht Angst – und führt dazu, dass wir uns für alle Eventualitäten rüsten möchten.
Ein grundlegender Aspekt in jeder Patientenverfügung betrifft das Thema künstliche Beatmung. Bevor Sie mit dem Verfassen Ihrer Verfügung beginnen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, in welchen Situationen dieses medizinische Instrument bei Ihnen Anwendung finden soll. Dies galt auch schon vor Corona, schließlich gibt es eine ganze Menge von Ereignissen, die eine künstliche Beatmung erfordern können. Angefangen bei chronischen Lungenerkrankungen wie COPD, über Krebs bis hin zu durch Unfällen ausgelösten Verletzungen.
Die TV-Bilder von Corona-Patienten, die bäuchlings an Beatmungsmaschinen angeschlossen sind, führen uns nun vor Augen, wie verletzlich jeder einzelne von uns sein kann. Die zuvor eher theoretischen Bedrohungen wie Unfälle oder eine langsam schlimmer werdende Erkrankung hatten kaum dazu geführt, dass sich junge Menschen freiwillig den Fragen einer Patientenverfügung aussetzen. So habe ich es zumindest bisher im Rahmen meiner zahlreichen Vorträge zum Thema Selbstbestimmung erlebt. Durch Corona beschäftigen sich nun nicht mehr nur „die älteren“ Menschen mit der Patientenverfügung.
Künstliche Beatmung bei Corona: Ein Thema für die Patientenverfügung
Wie wir mittlerweile wissen, ist das Corona-Virus bei schweren Verläufen nicht nur für die Lungen gefährlich. Die Krankheit kann unter anderem auch das Herz angreifen. In vielen Fällen entwickeln die Patienten über mehrere Tage ein hohes Fieber, das für das Herz-Kreislauf-System eine große Belastung darstellt. Insofern sehen sich auch Herzpatienten einem größeren Risiko ausgesetzt als Menschen mit einer robusten Konstitution.
Kommentare (2)
Prof. Dr. Ingo Heberlein
am 01.05.2020Beatmung ist Hochleistungsmedizin und viele wollen das ab einem bestimmten Lebensalter und Zustand nicht mehr. Ich bezweifle, ob darauf in der gegenwärtigen Situation Rücksicht genommen wird, dass diese Maßnahmen ohne Einwilligung des Patienten nicht durchgeführt werden dürfen. Sie bringen nämlich gutes Geld.
Karin Lüllwitz-Säglitz
am 20.04.2020Wichtig
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