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Erwerbsminderungsrente: Antrag und Voraussetzungen | volle und teilweise Rente | Hinzuverdienst und Versteuern

Rente Behinderung Armut Gesundheit

Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich in einem sehr wichtigen Punkt von anderen Formen der „Frührente“. Im Gegensatz zur Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren suchen sich die betroffenen Menschen eine Erwerbsminderungsrente nicht aus. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass die Gesundheit nicht mehr mitspielt. Eine „EM-Rente“ ist häufig die letzte Option – nach Lohnfortzahlung, Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Erwerbsminderungsrente

* aktualisiert am 09.01.2023

Da sehr viele Menschen in unserer Sozialberatung Schwierigkeiten mit der Erwerbsminderungsrente haben, stellen wir in dieser Übersicht die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.

Interessante Fakten zur Erwerbsminderungsrente:

  • In Deutschland erhalten rund 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Bei 83 Millionen Einwohnern sind das mehr als zwei Prozent unserer Bevölkerung.
  • Es gibt sowohl die volle als auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
  • Im Jahr 2018 betrug betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Westen Deutschlands 804 Euro. Werden nur die neuen EM-Renten ausgewertet, sinkt dieser Betrag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auf 772 Euro.

Unsere Übersicht zur Erwerbsminderungsrente

  1. Medizinische und rentenrechtliche Voraussetzungen
  2. Was muss ich beim Antrag zur Erwerbsminderungsrente beachten?
  3. Volle und teilweise Erwerbsminderung
  4. Befristet und unbefristet
  5. Kann man Abschläge vermeiden?
  6. Bedeutung für die Grundrente
  7. Muss ich meine Erwerbsminderungsrente versteuern?

Medizinische und rentenrechtliche Voraussetzungen

Ob jemand eine Erwerbsminderungsrente erhält, hängt von der Erfüllung dreier Voraussetzungen ab. Es muss ein Antrag gestellt werden; die betroffene Person muss gesundheitlich dermaßen eingeschränkt sein, dass er oder sie weniger als sechs Stunden pro Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Außerdem müssen sogenannte „versicherungsrechtliche“ oder „rentenrechtliche“ Voraussetzungen vorliegen.

Medizinische Voraussetzungen

Im Gegensatz zum Antragsverfahren beim Schwerbehindertenausweis werden Sie bei der Erwerbsminderungsrente fast immer persönlich begutachtet. Das heißt: Einige Zeit nach Ihrem Antrag erhalten Sie Post von der Deutschen Rentenversicherung – mit einem Termin beim Amtsarzt. Dieser wird Sie untersuchen und anschließend ein medizinisches Gutachten erstellen. Auch die Berichte Ihrer Hausärzte fließen hier mit ein.

Am Ende dieses Prozesses ist vor allem eine Frage wichtig: Wie viele Stunden können Sie am Tag irgendeiner beruflichen Aktivität nachkommen? Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass Sie tatsächlich weniger als drei Stunden täglich schaffen, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente erfüllt. Steht in dem Gutachten, dass Sie am Tag zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, kommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage. Schaffen Sie nach dem Eindruck des Amtsarztes mindestens sechs Stunden, besteht keine Chance auf eine Erwerbsminderungsrente.

Übrigens, auch wenn hier vom „Amtsarzt“ die Rede ist: Meist werden Sie zu einem Arzt bestellt, der Sie im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung untersucht. Nur die wenigsten Gutachten werden von Medizinern erstellt, die hauptberuflich beim Rententräger angestellt sind.

Ganz wichtig: Ihr Leistungsvermögen bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es spielt keine Rolle, was Sie gelernt, studiert oder welchen Job Sie zuletzt ausgeübt haben. Für das Gutachten ist nur von Bedeutung, dass Sie überhaupt eine gewisse Anzahl von Stunden arbeiten können. Egal, in welcher Tätigkeit.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Doch selbst wenn Sie den Antrag gestellt haben und der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können – selbst dann liegt noch eine dritte Hürde zwischen Ihnen und der Erwerbsminderungsrente. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Und hier liegt das Problem häufig im Detail.

Zum einen müssen Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen. Das bedeutet für Sie: Seit mindestens fünf Jahren vor dem Start Ihrer Erwerbsminderung sind Sie in der DRV versichert. Außerdem haben Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt. Am häufigsten geschieht dies durch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis – bei Minijobs nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aber auch beim Arbeitslosen- oder Krankengeld werden in der Regel Pflichtbeiträge abgeführt.

Ausnahme bei jungen Menschen

Doch was ist mit jungen Leuten, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können? Mit 18 oder 19 hat kaum jemand die Chance, die allgemeine Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen.

Deshalb besteht für diesen Personenkreis eine Ausnahmeregel. Wenn ein Unfall oder eine Berufskrankheit verantwortlich für die Erwerbsminderung ist, reicht unter Umständen bereits eine einzige Beitragszahlung. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Was muss ich beim Antrag zur Erwerbsminderungsrente beachten?

Ohne Antrag geht auch in der gesetzlichen Rente gar nichts. Das Formular dazu finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich ausfüllen – dazu gibt es in ganz Deutschland die kostenlosen Beratungsstellen der DRV.

Seien Sie sich bitte bewusst, dass solch ein Antrag nicht von heute auf morgen bearbeitet wird. In der Regel müssen Sie mit drei bis sechs Monaten rechnen. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Antrag rechtzeitig abschicken. Im besten Fall sollten Sie zudem Ihren Haus- oder Facharzt darauf vorbereiten, dass der Rententräger ihn kontaktieren wird – mit der Aufforderung zu einem medizinischen Befundbericht. Es ist äußerst hilfreich, wenn sich Ihr Vertrauensarzt nicht zu kurz fasst. Welche Inhalte in keinem Arztbericht fehlen sollten, lesen Sie hier.

Reha vor Rente

Diesen „Schlachtruf“ haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Bevor die gesetzliche Rentenversicherung ernsthaft prüft, ob eine EM-Rente ausgezahlt wird, kommt sehr oft die Reha ins Spiel. In einer meist dreiwöchigen Maßnahme – wenn möglich in stationärer Form – soll im Rahmen einer Reha herausgearbeitet werden, ob sich Ihre Arbeitskraft vielleicht doch noch verbessern lässt. Außerdem prüfen die Ärzte auch während der Reha Ihre gesundheitliche Konstitution. Am Ende verlassen Sie die Maßnahme mit einem offiziellen Gutachten in der Hand. Wenn dieses Dokument aussagt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, kann Ihr Antrag zur Reha in den Weg zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.

Beratung bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente

Es ist keine Schade, sich Hilfe zu holen. Das Sozialrecht ist komplex. Es kommt nicht selten vor, dass ein winziges Detail über Erfolg oder Misserfolg nach einem Antrag entscheidet. Daher ermutigen wir Sie, sich Unterstützung zu suchen, falls Probleme auftauchen. Das kann ein Anwalt für Sozialrecht sein. Falls Sie in Schleswig-Holstein wohnen, besuchen Sie uns gern in unserer Sozialberatung.

Volle und teilweise Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente kommt erst mit einem Restleistungsvermögen von weniger als sechs Stunden pro Tag in Frage. Doch innerhalb dieser Zeitspanne gibt es Unterschiede. Erst wer weniger als drei Stunden täglich „schaffen“ kann, hat Aussichten auf die volle EM-Rente. Besteht noch ein Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden am Tag, wird nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Dieser kleine Unterschied hat gewaltige finanzielle Auswirkungen. Während die volle Erwerbsminderungsrente in Westdeutschland 2018 noch 804 Euro im Durchschnitt betrug, waren es für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gerade einmal 533 Euro. Wenn wir uns ausschließlich die neuen Renten aus diesem Jahr anschauen, beträgt der Durchschnittswert sogar nur noch 435 Euro im Monat.

Die Arbeitsmarktrente kann helfen

Allerdings besteht eine Ausnahmeregel, die zumindest einen Teil dieser Einbußen auffangen kann. Denn wer lediglich die Bedingungen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente erfüllt, kann trotzdem eine volle Rente ausgezahlt bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte „verschlossen“ ist – wenn es also keine Jobs gibt, mit denen man seine halbe Erwerbsminderungsrente aufstocken könnte. Mehr zur Arbeitsmarktrente lesen Sie in diesem Beitrag.

Erwerbsminderungsrente aufstocken – welche Möglichkeiten gibt es?

Egal ob volle oder halbe EM-Rente – niemand sucht sich diesen Weg aus finanziellen Gründen aus. Dafür ist die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen einfach zu gering. Um dennoch mit dem Geld über die Runden zu kommen, üben viele Betroffene einen Nebenjob aus. Über diese Option lassen sich bis zu 17.272,50 Euro im Jahr hinzuverdienen (Stand 2023). Das bedeutet: Auch als Erwerbsminderungsrentner dürfen Sie sich ohne Probleme einen Minijob suchen. Ihre Rente wird nicht gekürzt. Vergessen Sie aber bitte nicht, dieses Einkommen bei der Rentenversicherung anzumelden.

Wer es aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft, nebenbei zu arbeiten, kann unter Umständen beim Amt aufstocken. Welche Behörde in dieser Frage für Sie zuständig ist, kommt auf die Art Ihrer Erwerbsminderungsrente an. Mit einem Restleistungsvermögen unter drei Stunden können Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Wenn Sie theoretisch noch mehr als drei Stunden arbeiten können, müssen Sie sich ans Jobcenter wenden und „Hartz IV“ beantragen. Beide Anlaufstellen bringen einen Haken mit sich: Sowohl Grundsicherung als auch Arbeitslosengeld II setzen eine Vermögensprüfung voraus. Wer also neben der Erwerbsminderungsrente noch andere Einkünfte oder nennenswertes Vermögen hat, wird keine staatliche Unterstützung erhalten.

Befristet und unbefristet

Wie lange bekommt man die Erwerbsminderungsrente nach erfolgreichem Antrag? Nur in wenigen Fällen – wenn es kaum Aussichten dafür gibt, dass sich Ihre gesundheitliche Situation deutlich verbessert – erhalten Sie eine unbefristete Rente. Der Normalfall ist die Befristung. Sehr häufig zahlt die Rentenversicherung erst einmal für drei Jahre, anschließend müssen Sie eine Weiterbewilligung beantragen. Auch hier achten Sie bitte auf die Fristen. Spätestens drei Monate vor dem Ablauf (am besten etwas früher) sollten Sie Ihren Antrag einreichen.

Selbst wenn Ihre Erwerbsminderungsrente unbefristet gilt, läuft diese spätestens dann aus, wenn Sie die sogenannte „Regelaltersgrenze“ überschreiten. Wann das ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Und auch in diesem Szenario startet Ihre Altersrente nicht automatisch. Sie müssen wieder aktiv werden und einen Antrag stellen. Mehr dazu in diesem Artikel.

Kann man Abschläge vermeiden?

Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hängt vor allem davon ab, wie Ihr bisheriges Berufsleben ausgesehen hat. Wenn Sie also ordentlich verdient und lückenlos eingezahlt haben, liegt Ihre Rente vielleicht deutlich über dem Durchschnitt. Mit wie viel Geld Sie rechnen können, entnehmen Sie am besten der jährlichen Renteninformation. Die Rentenversicherung verschickt dieses Dokument automatisch einmal pro Jahr an alle Versicherten.

Leider lauert an dieser Stelle ein Problem. Ihre tatsächlich ausgezahlte Rente wird niedriger ausfallen als der Betrag aus der Renteninformation. Erstens fällt der Beitrag zur Krankenversicherung an. Und zweitens müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Geburtstag beginnt, kostet Sie das pro Monat 0,3 Prozent. Falls Sie Ihre EM-Rente also mit 62 beziehen, bedeutet das bereits ein Minus von 3,6 Prozent. Doch viele Menschen müssen schon in jungen Jahren von einer EM-Rente leben. All diese Leute erhalten deswegen 10,8 Prozent weniger. Bis in die Altersrente hinein.

Wenn Sie diese Abschläge umgehen möchten, bleibt nur eine Option. Den Rentenbeginn bis zum 63. Geburtstag verschieben. Bei den meisten Menschen ist das natürlich illusorisch, da man sich in diesem Alter bereits mit anderen Formen der vorgezogenen Altersrente beschäftigt.

Noch ein Wort zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Wer beispielsweise mit 40 nicht mehr arbeiten kann, hat noch nicht viele Entgeltpunkte in der Rentenversicherung gesammelt. Um das auszugleichen, gibt es im Rentenrecht die Zurechnungszeit. Die DRV rechnet Ihre Rentenpunkte also bis zur späteren Regelaltersgrenze hoch.

Leider hat auch dieses positives Prozedere einen Haken. Nur wer zukünftig eine Erwerbsminderungsrente benötigt, profitiert von der Zurechnungszeit bis zur tatsächlichen Regelaltersgrenze. Die sogenannten „Altfälle“ erhalten deutlich niedrigere Renten, da hier in vielen Fällen nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr hochgerechnet wurde.

Bedeutung für die Grundrente

Schon lange diskutiert die Bundesregierung über eine Möglichkeit, kleine Renten aufzustocken. Die neueste Version dieser Gedankenspiele nennt sich Grundrente und soll eigentlich Anfang 2021 starten. Leider werden viele Menschen mit Mini-Renten keinen Vorteil durch die Grundrente erleben – denn die Zugangsvoraussetzungen sind äußerst streng.

Wer eine Chance auf die kleine Aufstockung haben will, muss mindestens 33 Grundrentenjahre – eine besondere Form der Wartezeit – erfüllen. Hier zählen vor allem Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Wenn ein großer Teil Ihres Lebenslaufs jedoch von der Erwerbsminderungsrente geprägt ist, wird die Grundrente an Ihnen vorbeigehen. Solche Anrechnungszeiten sollen nicht mitzählen. Genauso wenig wie Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren.

Muss ich meine Erwerbsminderungsrente versteuern?

Ja, müssen Sie. Wie hoch der Anteil Ihrer Rente ist, den Sie versteuern müssen, hängt von Ihrem Jahrgang ab. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Wenn Sie allerdings nur über Ihre Erwerbsminderungsrente verfügen, ist die Chance hoch, dass Sie überhaupt keine Steuern zahlen müssen.

Beachten Sie bitte, dass die Rentenversicherung keine Steuern direkt abführt. Falls Sie also steuerpflichtig sind, sind Sie selbst gefordert. In diesem Fall müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bei Fragen dazu hilft Ihnen zum Beispiel ein Steuerberater.

Fazit

Die Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen mit langwierigen Erkrankungen ein Rettungsanker. Wer Jahre zwischen Krankengeld, Arbeitsamt und diversen Arztbesuchen erleben musste, sieht in ihr häufig einen Ausweg. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erwerbsminderungsrente für einen großen Teil der Betroffenen ein finanzieller Rückschritt ist. Wer keinen gut verdienenden Partner hat, landet möglicherweise in der Grundsicherung oder „auf Hartz IV“.

Wenn Sie Fragen rund um die Rente wegen Erwerbsminderung haben, freuen wir uns über Ihren Besuch in unserer Sozialberatung.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (73)

  • user
    Maria Jakschik
    am 17.11.2024

    Moin, danke für Ihre ausführliche Erklärung, lese grad Ihr Buch.

    Habe am 10.10.24 einen EU-Antrag gestellt, würde jedoch gerne 3bis6 Stunden arbeiten. Bis der Antrag durch ist muss ich aber Geld verdienen. Wenn ich nur 29 Stunden arbeite, reicht es kaum. Wie soll ich die Zeit finanziell überbrücken, bis über meinen An

    trag entschieden wird? Was passiert, wenn ich 35 Stunden arbeiten würde, torpediere ich damit meinen Antrag? Vielen Dank für Ihre Mühen.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.11.2024

      Hallo, wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, entspricht das ja nicht den Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente. Die DRV entscheidet in erster Linie auf Basis Ihrer Arzt- und Reha-Berichte. Aber wenn Sie fast in Vollzeit arbeiten, ist das für den Antrag sicherlich nicht hilfreich.

  • user
    Michael Mayer
    am 30.12.2023

    Hallo Zusammen,

    ich beziehe seit Oktober 2021 befristet für 3 Jahre die volle Erwerbsminderungsrente(Arbeitsmarktrente).

    Meine Überlegung ist jetzt die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente im März 2024 zu beantragen.

    Ich bin am 09.06.1962 geboren und habe 50% Schwerbehinderung unbefristet.

    Meine Frage ist nun ob mir dadurch Nachteile entstehen in Bezug auf die Entgeltpunkte?

    Bei einer Anfrage an die DRV habe ich zwei Alternativen durchrechnen lassen.

    Einmal Altersrente im März 2024 und im Oktober 2024. Bei der Höhe der Bruttorente ändert sich nichts, obwohl die zusätzlichen Entgeltpunkte

    im Oktober 2024 höher sind. Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden gar nicht berücksichtigt.

    Meine Rente bleibt immer gleich.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Michael Mayer

  • user
    Maik
    am 18.08.2023

    ich habe am 23.7. 2023 meine Rentenauskunft bekommen: Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde 1000 € moatlich betragen, wenn von einem am 26.07.2023 eingetretenen Leistungsfall ausgegangen würde.

    meine Frage : werden von diesem Betrag noch 10,8% abgezogen oder sind diese hier schon mit eingerechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.08.2023

      Die sind da schon abgezogen. Was aber noch zusätzlich abgehen würde, wären die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Ungefähr noch einmal elf Prozent.

  • user
    Nina-Fabienne
    am 17.08.2023

    Hallo ich bin neu hier gelandet und Interessiere mich für meine Rechte der EM-Rente. Zu mir: ich leide an mehreren chronischen Krankheiten habe laut altem Stand einen Gdb von 30, werde eine Aufstockung beantragen. Ansonsten wird beim Arbeitsamt aktuell ein Gutachten gemacht. Kann dieses Gutachten mir helfen bei dem Rentenantrag ? Und wie gehe ich da am besten vor. Ich bin 26 Jahre und kämpfe jeden Tag, da die Krankheiten unheilbar sind. Lediglich Symptomlinderung ist möglich. Mir wurde mal gesagt, dass man alles probieren müsse an Medikamenten, damit man die EM Rente beantragen kann-stimmt das?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2023

      Hallo Nina, vor einer EM-Rente müssen in jedem Fall schon diverse Therapieansätze versucht worden sein - das ist richtig. Und das Gutachten der Arbeitsagentur würde bei einem Rentenantrag in jedem Fall wichtig sein. Ob es Ihnen aber hilft, kommt auf den Inhalt an.

      Ohne Einblick in Ihre Unterlagen kann man nicht seriös beantworten, ob Sie Aussichten auf eine EM-Rente haben. Da sollten Sie sich bitte persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD.

  • user
    Maik
    am 02.08.2023

    Hallo,

    ich wurde am 11.07.2023 aus der Reha entlassen mit dem Befund : Das Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt ist aufgehoben, bzw <3 Std. Auf der Reha sagte man mir, dass sich die Rentenversicherung bei mir melden wird. Also ich muss jetzt erstmal nichts tun, da mein Rehaantrag automatisch in einen EM-Antrag umgewandelt wird. Nun bin ich mir aber unsicher, ob ich auf ein Schreiben der Rentenversicherung warten soll, oder jetzt selbst einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen muss.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2023

      Hall Maik, in der Regel kommt die DRV in solch einem Fall tatsächlich auf Sie zu. Aber wenn Sie sichergehen möchten, fragen Sie dort einfach einmal nach.

  • user
    Anja Behnert
    am 17.05.2023

    Ich bin Altenpflegerin und habe leider bedingt durch eine Krankheit im Jan 2009 eine Parese ( lähmung) des rechten Beines behalten, seitdem gehe ich am Rollator. Ich bekomme seit Okt 2009 volle EU Rente. Diese wird bis heute immer wieder für 3 Jahre verlängert. Ich bin jetzt 58 Jahre und muss wieder eine Verlängerung beantragen. Meine Frage wie oft kann noch verlängert werden? Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Maximal neun Jahre. Wenn die Erwerbsminderung dann immer noch besteht, muss die Rente entfristet werden.

  • user
    Anzalone
    am 30.04.2023

    Ich bekomme eine voll ewerbsminderung Rente,

    Steht mir eine SB Ausweis zu?

  • user
    Carmen
    am 22.02.2023

    Hallo Herr Schultz,

    anbei meine Frage:

    Ich bin seit Oktober 2020 krankgeschrieben, ausgesteuert, (halbe) EM Rente beantragt. Das Datum des EM Rentenantrags wurde zunächst auf meinen ersten tel. Kontakt diesbezüglich mit der DRV auf September 2022 gesetzt. Dann wurde das Datum auf den Zeitpunkt des Reha Antrags von Mai 2022 rückdatiert. Diese Reha im August / September 2022 hatte ergeben, dass ich nicht mehr voll, sondern nur noch teilerwerbsfähig bin. Das erschien mit logisch. Nun war ich im erneuten Kontakt mit der DRV und nun wird - so erscheint es mir - das Datum des EM Rentenantrags auf das Datum meiner ersten Reha im Frühjahr 2021 rückdatiert. Aus dieser Reha bin ich aber als perspektisch vollschichtig arbeitsfähig, aber aktuell arbeitsunfähig entlassen worden. Wird während einer so langen Krankzeit immer auf die erste Reha zurückgegriffen? Mich interessiert das aus zwei Gründen: Da es sich um eine temporäre Bewilligung der halben EM handelt, müsste ich quasi fast schon wieder verlängern. Die Rentenbeiträge für die Altersrente, die für mich während der langen Krankheit von der Krankenkasse und nachher von der Arbeitsagentur eingezahlt wurden und auf eine Vollzeitstelle ausgelegt waren, würden ja dann rückwirkend zu 2021 halbiert. Oder verstehe ich hier was falsch? Ich sehe aktuell nur Nachteile in dieser möglichen Rückdatierung.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2023

      Hallo Carmen, die Datierung des Antrags ist immer unterschiedlich - und auch für Experten häufig nicht nachzuvollziehen. Man müsste sich das im Detail anschauen - melden Sie sich gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Carmen
        am 22.02.2023

        DANKE!!! Mache ich.........

  • user
    Katrin Jaeger
    am 05.01.2023

    Schönen guten Tag Herr Schulz,

    vor da. 11 Monaten wurde mir eine Teil-EM-Rente für knapp 1 1/2 Jahre bewilligt. Ich arbeite 25 Std./ Woche, schaffe es aber nicht gut. Nun rieten Therapeutin und Psychiater zur Beantragung einer Reha. Von der DRV wurde dieser kurzerhand in einen Rentenantrag umgewandelt. Ist das denn ohne aktuellen ärztlichen Befund rechtens? (Dieser wurde jetzt erst angefordert.) Folgt daraus automatisch eine volle EM-Rente? Könnte ich dagegen Widerspruch einlegen und eine Reha "einfordern"?

    Vielen Dank und Grüße

    K. Jaeger

  • user
    Nicole
    am 25.11.2022

    Hallo,

    31 Jahre alt, mehrfach psychisch und körperlich chronisch krank (Befunde liegen vor), Gdb 50, bereits 3 Mal in den letzten 1 1/2 Jahren vom Amtsarzt des Jobcenters für Arbeitsunfähig für die nächsten 6 Monate und < 3 Stunden tägliche Arbeit, seit 2020 in Traumatherapie

    Ich beziehe ALG 2 und frage mich aktuell ob es in meinem Fall (mehr) Sinn ergeben würde bei der RV einen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente zu stellen.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2022

      Hallo Nicole, das kann schon sein. Aber ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann man hier keine Empfehlung abgeben. Erst einmal wäre ja interessant, wie hoch die EM-Rente wäre.

  • user
    Reiner
    am 18.11.2022

    Hallo,

    eine gute Freundin bezieht jetzt seit 4 Jahren eine Rente bei voller EM.

    Aktuell steht sie vor einer erneuten OP mit 2 Optionen: Option 1 - ohne Rückfall ein fast normales Leben jedoch erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit, Option 2 - eingeschränktere Lebensqualität mit geringer Rückfallwahrscheinlichkeit

    Folgende Frage dazu treibt sie um: Wenn die Erwerbsfähigkeit nach der OP1 wieder hergestellt wird. Jedoch innerhalb von 1-2 Jahren wieder durch Rückfall gemindert wird. Welche Möglichkeiten einer Unterstützung gibt es dann? Kann eine EM-Rente dann nochmals beantragt werden? (Durch die Blockfrist bei der KV ist eine Zahlung von Krankengeld unwahrscheinlich.)

    Vielen Dank vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Hallo Reiner, das ist eine schwierige Frage, die wir hier nicht im Forum auflösen können. Bei der EM-Rente müssen ja auch gewisse Versicherungszeiten erfüllt sein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel

      Daher empfehle ich Ihrer Freundin auf jeden Fall eine persönliche Beratung.

  • user
    Silke Hoffmann
    am 15.06.2022

    Hallo,

    ich wurde von der Reha-Klinik vorzeitig als nicht reha-fähig, mit vorläufigem Arztbrief (nicht arbeitsfähig, nicht leistungsfähig) entlassen.

    1) ist es richtig, dass der Reha-Antrag (in meinem Fall aus 12/2021) automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird?

    2. Per wann wird dann Rente gezahlt. 2.1) ab Reha-Antrag; 2.2 ab Bewilligung?

    2) ich bekomme derzeit noch Krankengeld (hab noch ca. 30 Wochen Anspruch auf KG) Mein KG ist höher als meine Rente.

    Frage: Muss ich jetzt Rente beantragen, ansonsten würde ich noch ein Weilchen warten.

    Herzlichen Dank für die Antworten

    S.H.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Hallo Silke, das können wir hier im Forum nicht auflösen. Die Wahrscheinlichkeit ist da, dass es nun in Richtung EM-Rente geht. Mehr kann man aber nicht sagen, ohne Ihre Unterlagen zu sehen. Dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Bram
    am 05.06.2022

    Hallo, Ich hab einen Schwerbehindertenausweis. Ich bin was 20 Jahre berufstätig. Was muss ich einreichen, wenn ich die Teilerwerbsminderung-Rente beantragen möchte?

    Gruß aus Niedersachsen.

  • user
    Elli Be
    am 27.05.2022

    Hallo Herr Schulz,

    knapp ein Jahr nach Antragstellung habe ich nun rückwirkend eine auf zwei Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen (nach Bezug von KG und ALG).

    Der monatliche Betrag ist allerdings knapp um die Hãlfte geringer, als das zuvor bezogene ALG.

    Ich bin weiterhin angestellt, mein Arbeitsverhältnis ruht nun offiziell.

    Frage 1 : Bei welcher Stelle kann ich aufstockende Leistungen beziehen (und welche)? Welches Amt ist nun für mich zuständig?

    Frage 2: Werden bei der Vermögensprüfung auch Angehörige überprüft (ich bin knapp 50)?

    Zudem frage ich mich, ob die von mir allein bewohnte EigentumsWohnung als verwertbare Vermögen angerechnet wird (Erbengemeinschaft mit meiner Mutter, 1/4 gehört mir)...

    Herzlichen Dank für die investierte Zeit hier auf der Seite!!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo Elli, bei voller Erwerbsminderung können Sie im Amt für Grundsicherung aufstocken. Auch hier gibt es eine Art Bedarfsgemeinschaft - das Einkommen Ihres Lebenspartners wird also auch berücksichtigt. Die Details dazu können wir hier im Forum allerdings nicht klären.

  • user
    Norbert
    am 06.04.2022

    Hallo, ich bin 59 J. alt und arbeite als Krankenpfleger in einem Krankenhaus. und habe einen GdB von 100 (Heilungsbewährung bis 2026). Ab dem 01.04.22 erhalte ich nun eine teilweise Erwerbsminderungsrente und darf daneben zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.

    Nun muss ich bzw. möchte ich noch weiter im Krankenhaus arbeiten. Mein Arbeitgeber bietet mir nun an, statt der 20 Tage im Monat (= 100 v.H.) nur noch 10 Tage (täglich 7.7 Std.) im Monat (= 50 v.H.) zu arbeiten, da dies Dienstplanmäßig nicht anders möglich ist.

    Ist dies möglich ohne dass meine teilweise EMR gekürzt bzw. eingestellt wird, oder muss ich strikt auf täglich unter 6 Stunden kommen ?

    Über eine Rückantwort würde ich mich freuen und wäre sehr dankbar.

    viele Grüße

    Norbert

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2022

      Hallo Norbert, die wichtigste Frage lautet zunächst: Können Sie das mit Ihrer Gesundheit überhaupt leisten? Die DRV hat Ihnen ja nicht ohne Grund ein restliches Leistungsvermögen von unter sechs, aber über drei Stunden bescheinigt. Aber auch sozialrechtlich kann es zum Problem werden, wenn der Rententräger erfährt, dass Sie regelmäßig in Vollzeit arbeiten. Wenn das ab und an vorkommt, spricht sicherlich nichts dagegen, mehr als sechs Stunden zu arbeiten. Aber regelmäßig?

      Ich empfehle Ihnen, dass Sie Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung aufnehmen. Die können das in Ihrem Betrieb sicherlich am besten einschätzen.

  • user
    Iris Schuster
    am 01.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    meine Frage:

    Ich hatte 10/2020 ein folgenschweren unverschuldetenUnfall, Partner Verstarb,bin Schwerstbehindert 100% Pflegestufe 4. Kann momentan gar nicht arbeiten.

    Stehe noch vor vielen Op's.

    Da ich keine Wartezeit von 36 Monate aufweisen kann, nur ca 24 Monate, wurde die EU Rente abgelehnt. Habe mich jetzt Arbeitslos gemeldet, da mein Krankengeld ausläuft.

    Lohnt trotzdem ein Widerspruch?

    Danke im vorraus

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2022

      Hallo Iris, das würde sich nur lohnen, wenn Sie irgendwie doch noch diese rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen können. Also wenn zum Beispiel die Rentenversicherung etwas in Ihrem Lebenslauf übersehen hat. Wenn aber klar ist, dass Sie die 36 Monate nicht zusammen bekommen, sollten Sie auch keinen Widerspruch einlegen.

  • user
    Carsten
    am 01.02.2022

    Ich beziehe seit 2 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente wegen Depressionen, bin also psychisch krank. Das Geld aus der geringen EM-Rente reicht hinten und vorne nicht und ich muss versuchen 1-2 Stunden täglich etwas zu arbeiten, damit ich Geld zum Leben habe.

    Gleichzeitig mache ich mir sorgen, dass es dann von der Rentenversicherung heißt: Sie können ja doch arbeiten, dann zahlen wir Ihnen auch keine EM-Rente mehr. Hat damit jemand Erfahrung?

  • user
    Katja
    am 13.01.2022

    Hallo

    Ich habe im August den Rentenantrag auf EM Rente gestellt.

    War bei 2 Gutachtern die auch festgestellt haben das ich meinen Beruf nicht mehr ausführen kann und keine 3 Std mehr arbeiten kann

    Jetz kam ein schreiben wegen Hinzuverdienst seid 2019.

    Ich bin mitlerweile ausgesteuert und habe kein einkomnen ausser Witwenrente.

    Ist das ein gutes Zeichen wegen dem hinzuverdienst schreiben oder eher nicht ?

    Die wartereiauf den Rentenbescheid macht mich noch ganz hibbelihg.

    Lg Katja

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Katja, es klingt so, als ob die EM-Rente durch wäre. Aber sicher wissen Sie das natürlich erst, wenn der Bescheid der DRV da ist.

  • user
    Walther Kirsten
    am 29.12.2021

    Ich bin seit vier Monaten über meine Neurologin auf Depression krank geschrieben.Während der Krankschreibung wurde bei mir eine sehr seltene unheilbare Krankheit diagnostiziert.Das weiter fortschreiten der Krankheit wird mit 14 Tägigen Infusionen versucht zu verlangsamen.Da ich gleich nach meiner Krankschreibung eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt habe,um irgendwie wieder fit gemacht zu werden,habe ich eine Aufforderung bei einem Gutachter bekommen.Der hinterfragte nur meine Depression und wusste absolut nichts über meine neue Krankheit.Eine stationäre Reha bekam ich bis jetzt nicht,könnte sie im Moment auch nicht antreten da ich noch sehr viele Untersuchungstermine wegen der Krankheit habe.Jetzt kam aber eine Nachricht von der Rentenversicherung das ich den Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben habe und eine gesundheitliche Einschätzung des Gutachters.Diese. Das was ich lt.der Einschätzung noch leisten kann ist für mich unmöglich.Wenn der Gutachter über die Krankheit Kenntnis hätte wäre es ihm klar gewesen.Leider konnte ich auch nur die Diagnose und die Telefonnummer meiner Stoffwechsel Ärztin vorweisen da die ganzen Untersuchungen noch im Gang sind.Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich mich verhalten soll.Da ich Vollzeit in der Pflege arbeite,sieht meine Zukunft nicht so rosig aus.

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      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Kirsten, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Da sollte in jedem Fall ein Profi draufschauen.

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    Korina Kirsch
    am 20.12.2021

    Hallo,

    habe vor kurzem die Ablehnung meines Antrages auf Erwerbsminderungsrente bekommen.

    Habe 3 progressiv verlaufende Erkrankungen über Jahrzehnte. Im Februar habe ich die EU Rente beantragt und erst Ende Oktober eine Einladung zu einem Gutachter bekommen. Dieser Gutachter ist nicht auf meine gesundheitlichen Einschränkungen eingegangen bzw. er hat wenig Sachkenntnisse oder gar keine mit meinen Haupterkrankung . Obwohl ich ihn gebeten habe meine Unterlagen und Selbsteinschätzung zu meinen Einschränkungen anzuschauen tat er es nicht und verweigerte dies mit der Begründung er höre es gern aus meinem Munde. Ich wies ihn mehrmals darauf hin das ich durch mein Biologika und Tabletteneinahme und der dazugehörigen Müdigkeit und Konzentrationsschwäche vieles vergesse . Ich fühlte mich gar nicht gut aufgehoben und wollte nur noch raus. Innerhalb einer Stunde war alles erledigt. Auch worden keine Unterlagen von meinen behandelnden Ärzte von der Rentenversicherung angefordert. Ich hatte darum ausdrücklich gebeten bei Beantragung . Wie will die Rentenversicherung einschätzen ob ich noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wenn sich die behandelnden Fachärzte nicht dazu äußern konnten. Habe jetzt Widerspruch und Akteneinsicht gefordert und einen Termin im Januar bei einem Fachanwalt.

    Bin ich den richtigen Weg zu dieser Absage gegangen? Was würden Sie mir ?

    mf G K Kirsch

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      Christian Schultz
      am 21.12.2021

      Hallo Korina, nach Ihrer Schilderung haben Sie mit dem Widerspruch sicherlich alles richtig gemacht. Der Gutachter muss ja das gesamte Bild berücksichtigen - da gehören unbedingt auch die Einschätzungen Ihrer Ärzte zu.

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    Manuela
    am 20.12.2021

    Ein nettes Hallo,

    Heute habe ich einen befristeten Rentenbescheid über eine volle EU Rente bekommen. Allerdings möchte ich gerne 4-5 Std. täglich weiterarbeiten arbeiten. Wird mir von der vollen EURente die Hälfte abgezogen wenn ich innerhalb der Hinzuverdienst grenze, Deckelung, (über 6300€) bleibe? Vielen Dank im voraus... :-)

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      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Manuela, mit voller EM-Rente dürfen Sie pro Woche maximal 15 Stunden arbeiten - am Tag also nicht mehr als drei Stunden. Arbeiten Sie mehr, kann Ihnen das die Rente zerschießen. Wer mit EM-Rente über 6300 Euro im Jahr verdient, dessen Rente wird anteilig gekürzt. Um wieviel, ist individuell unterschiedlich.

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    Pia
    am 25.10.2021

    Hallo Christian, ich bin leider etwas ratlos. Ich war ab März 2020 wegen mittelschwerer Depression und Erschöpfungssyndrom krankgeschrieben. Leider kann ich wegen Mobbing durch meine Chefin auch nicht mehr weiter arbeiten. Natürlich kommen auch schwere Erkrankungen dazu, wie Rheume, PNP, kaputte Wirbelsäule, 6 Bandscheibenvorfälle usw. Ich bin 62 Jahre ,habe in der Firma 32 Jahre gearbeitet und insgesamt meine 45 Jahre schon seit Januar 2021 voll. Ich war im Juli 2020 freiwillig in der Reha wurde aber noch weiter krank und dem Hinweis, dass eine psychosomatische Reha besser wäre, wieder entlassen und bekam weiter Krankengeld. Meine Krankenkasse hat mich dann im Juli 2021 zu einer psychosomatischen Reha aufgefordert jedoch endet mein Krankegeldbezug am 5.September 2021 und in der Zwischenzeit wurde ich von meiner Firma auch gekündigt.

    Da ich nun im Oktober zur Reha sollte ich aber mit Gutachten nicht rehafähig bin und nach der Kündigungszeit ab 01.11.2021 ALG 1 beantragt habe, weiß ich nun nicht wie es mit der

    Erwerbsminderung, die ich angestrebt habe und laut KK nichts mehr machen müsste, weiter geht. Ich habe von keiner Stelle eine Information. Das Formular für Nahtlosigkeit habe ich ausgefüllt, da fehlte aber noch der Nachweis der Firma. Krankengeld bekomme ich nicht mehr, da ich noch September und Oktober Kündigungsfrist hatte und von der Firma für die Zeit Urlaubsabgeltung bekommen habe, ohne arbeiten zu müssen.

    Muss ich jetzt doch einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen oder für die 2 Jahre ALG 1 bis zur Rente beziehen ? Das ALG1 wäre leider ca. 200 Euro weniger.

    LG Pia

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2021

      Hallo Pia, damit Sie jetzt nicht ohne Geld dastehen, ist es wichtig, dass das ALG I jetzt durchkommt. Ob mit oder ohne Nahtlosigkeit ist erst einmal egal - Hauptsache, Sie bekommen Ihr Geld. Ob das mit der EM-Rente aussichtsreich ist, kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man sich Ihre medizinischen Unterlagen anschauen.

    • user
      Pia
      am 26.10.2021

      Danke für die Antwort, aber ich würde gerne wissen, ob ich nun noch einen Antrag für Erwerbsminderung stellen muss, oder ob der genehmigte Rehaantrag , auf Aufforderung der KK, den ich nicht antreten kann, genügt .

      Wird diese genehmigte Reha nun umgewandelt ?

      Dankeschön für eine Antwort und VG Pia

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Den Antrag zur Rente müssen Sie noch stellen.

  • user
    Mike Tom
    am 24.10.2021

    Im Dezember erkrankte ich schwer mit Covid 19 Krankenhaus aufenthalt.

    Im Jannuar stellte ich ein Rehaantrag dieser wurde bewilligt im Juli war ich 4 Wochen zur Reha mit einer Woche Verlängerung.Entlassen wurde ich als Krank,was ich auch bis zur Reha schon war.Im Abschlußbericht der Reha wurde ich als nicht Arbeitsfähig <3 Std. betrifft aber nicht nur Covid 19 auch Ortopätische Gründe.Wurde dann von der RV aufgefordert ein EM Antrag zu stellen dieser wurde dann nach 3 Wochen für 3 Jahre bewilligt dann fängt meine Regelrente an.

    Nun meine Frage muss ich nun in dieser Zeit mit einer Aufforderung der RV zu einer Medezienischen untersuchung ,Gutachter rechnen oder erst nach 3 Jahren.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2021

      Hallo Mike, wenn die Rente bereits durch ist und in drei Jahren Ihre Regelaltersrente beginnt, werden Sie vermutlich gar nicht mehr persönlich begutachtet. Aber sicher weiß das natürlich niemand.

  • user
    Thomas
    am 27.08.2021

    Was mein Orthopäde dazu sagen wird , wird sich herausstellen . Er ist ja auch derjenige der mit meiner Krankheitsgeschichte am besten vertraut ist . Jetzt habe ich am 14 September erst einmal bei meiner Sachbearbeiterin einen Termin bei dem wir dann den Antrag zusammen ausfüllen .

  • user
    Thomas
    am 24.08.2021

    Hallo Herr Schultz . Na ja . Wenn ich mir die Voraussetzungen zur vollen Anerkennung der Erwerbsminderungsrente so anschaue , da ist eine Ablehnung bei mir schon vorprogrammiert . Selbst bei lediglich der Hälfte .

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2021

      Hi Thomas, die volle EM-Rente ist schwer zu bekommen. Das Wichtigste sind anschauliche Berichte von den Ärzten, bei denen Sie in Behandlung sind. Denn wenn selbst Ihre eigenen Ärzte keine Erwerbsminderung befürworten, braucht man den Antrag im Prinzip gar nicht stellen.

  • user
    Theo
    am 01.06.2021

    Es läuft so die Menschen die unfälle im Leben haben und mit den Jahren krank werden,weil der Körper nicht mehr mit macht,des ist eine Belastung auch in Psyche,werden absichtlich von den Amtsärzten mit 6 Stunden und mehr begutachtet,damit sie abgelehnt werden im ewerbsminderungsrente,und als Harz 4 enden,somit lohnt sich nicht nach den Unfällen zu arbeiten,weil am Ende auch das gleiche haben wie einer ohne Unfälle und ohne Einzahlung in die Rentenkasse,des ist Gesetz wiedrig in Deutschland,solche Amtsärtzte gleich entlassen,wen solche Menschen weiter benachteiligen,und Gefährten

  • user
    Karin Pappert
    am 23.05.2021

    Wegeunfall Dezember 2019 Weber C Fraktur. Beruflich tätig im Einzelhandel/ Verkauf, Vollzeit.

    Zusammenhangsgutachten von BG lautet : arbeitsfähig, mit 10% Minderung

    Aufgrund einer Fußwurzelathrose die schon vor dem Unfall vorhanden war, nach dem Unfall ( Radunfall auf einer Eispfütze, Pedale ist auf dem Fuß aufgeschlagen) mir sehr starke Schmerzen bereitet, wird es nicht anerkannt. Da ich immer schon orthopädische Einlagen getragen habe Aufgrund eines Spreiz-Senkfußes. EM beantragt, alleinstehend. 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft, Ausstellung 7.06.21. Kann ich bei der Agentur für Arbeit jetzt schon eine Umschulung machen in einer sitzenden Tätigkeit, mit 56 Jahren oder OP der Deformation Hallo Valium und Exostosenabtragung?

    Wie seht es rechtlich aus?

    Was darf ich tun? Ich wäre sehr dankbar für eine sachliche Auskunft, da ich psychisch schon an meine Grenzen bin!

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Karin, wir haben hier im Forum nicht die Möglichkeiten, Ihnen eine fundierte Beratung zu bieten. Dazu müssten Sie unsere Sozialberatung in Anspruch nehmen. Hier kann man sich dann anhand Ihrer Unterlagen die weiteren Schritte überlegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Herbert Kampp
    am 04.05.2021

    Hallo,

    ich bin unbefristet schwerbehindert, Baujahr 1963, seit einigen Monaten arbeitsunfähig.

    Mein Arzt geht von einer dauerhaften AU aus.

    Ich beabsichtige kurz vor der Aussteuerung, noch vor der Meldung bei der Arbeitsagentur, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

    Heute habe ich die jährliche Renteninformation erhalten.

    Hier steht:

    "Wären sie HEUTE wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von: 1409,90 EUR.

    Meine Fragen:

    1. Da hier von HEUTE die Rede ist, ist das der tatsächliche heutige Auszahlungsbetrag oder würde hier noch ein ??? Prozentsatz abgezogen?

    2. Bei der Schwerbehindertenrente würde max. ein Abzug von 10,8% entstehen.

    Wie ist der max. Abzug bei einer Erwerbsminderungsrente - 10,8%/14.4% oder?

    vielen Dank für ihre Anwort

    lG Herbert

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2021

      Hallo Herbert, im Rentenbescheid sind noch keine etwaigen Abschläge ausgewiesen. Ob in Ihrem Fall ein Abzug anfällt und wie hoch dieser genau wäre, können Sie kostenlos bei der Rentenversicherung erfragen.

      Mit Jahrgang 1963 sieht es jedoch so aus, als ob Sie um den Abschlag nicht herumkommen. Das hat übrigens nichts mit Ihrem Schwerbehindertenausweis zu tun. Hier geht es jetzt erst einmal nur um die EM-Rente.

  • user
    Sonja Müller
    am 20.04.2021

    Hallo und schönen guten Abend.

    Eine Frage..

    Habe am 24.Nov 2020 einen Antrag auf EM Rente gestellt, ausser Eingangabestätung nichts bekommen... Bis heute ein Schreiben kam, soll alles angeben was ich ab dem 1.5.2020 verdient hätte... Auch ob ich Photovoltaikeinnahmen habe usw.

    Darf ich mir, da Hoffnung machen, das der Rentenbescheid für mich positiv ausgeht, da ja schon ab einem bestimmten Zeitpunkt gefragt wird..

    Vielen lieben Dank für Info

    Sonja

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2021

      Hallo Sonja, aufgrund dieses Schreibens kann man das leider nicht beantworten. Sie müssen auf den Bescheid zur EM-Rente selbst warten.

  • user
    M. vom Stein
    am 23.03.2021

    Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich die Möglichkeit mit einem kleinen Gewerbebetrieb etwas hinzu zu verdienen. Die Einkünfte werden 6.300,00 Euro im Jahr nicht überschreiten. Muss ich von den gewerblichen Einkünften zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2021

      Hallo, Sie sind ja schon über die EM-Rente krankenversichert. Für den Minijob zahlt normalerweise nur noch der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an die Krankenkasse.

  • user
    Claudia Siller
    am 09.02.2021

    Hallo

    Ich bin 52 Jahre alt und in der stationären Pflege tätig. Im November letzten Jahres war ich an Covid 19 erkrankt und komme seitdem nicht mehr auf die Beine. Bin Asthmatikerin und in ärztlicher Behandlung wegen einigen Beschwerden. Mein Hausarzt hat mir jetzt zu einer Post Covid Reha geraten. Da ich zur Zeit kaum in der Lage bin meine Arbeitszeit von 7 Stunden zu leisten möchte ich gerne in eine solche Reha und von dort aus eine Teilerwerbsrente beantragen. Würden Sie mir dazu raten mit dieser Diagnose?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2021

      Hallo Claudia, allein aufgrund der Diagnose ist es leider nicht möglich, Prognosen zur EM-Rente zu treffen. Es kommt hier immer auf die Funktionseinschränkungen an. Aber wenn Sie sagen, dass Sie die sieben Stunden am Tag kaum schaffen, scheinen die gesundheitlichen Probleme ja doch erheblich zu sein.

      Dennoch kann ich Ihnen hier im Blog keine Empfehlung geben. Dazu müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Tomas Paul
    am 19.01.2021

    Hallo,

    Ich habe mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Apr.2020 gestellt.Ich war einmal beim Gutachter,vor kurzem habe ich noch eine Einladung zum Gutachter bekommen.

    Ich habe 60 % Schwerbehinderung seit 2000 ..und meine Gesundheitsprobleme haben 4/2016 angefangen.

    Problem ist laut Rentenbericht von Ende 2019 ist meine Rentenrechtliche recht auf Erwerbsminderung im 09/2019 abgelaufen.

    Ich habe den Antrag im Apr.2020 gestellt mit der Angabe das meine Erwerbsminderung seit 4/2016 besteht.

    Ich bin seit 4/2020 Krankgeschrieben.

    Würde mich auf eine Stellungnahme freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2021

      Moin Thomas, hier im Blog haben wir leider nicht die Möglichkeit, Ihre Situation eingehend zu prüfen. Da richten Sie sich bitte an die Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 04.12.2020

    Hallo Andrea, das dürfen Sie. Ich vermute, dass Sie zurzeit Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen, während Sie auf die Bearbeitung des Antrags warten. In dieser Zeit können Sie - nach Rücksprache mit der Behörde - eine Wiedereingliederung starten.

  • user
    Andrea Sutterer
    am 04.12.2020

    Hallo, mein Antrag auf Erwerbsminderung auf Arbeitszeit täglich 5 Stunden laeuft seit einem halben Jahr.. Mein Arbeitsvertrag wird auf diese Stunden Zahl reduziert. Da eine gesundheitlich Besserung vorliegt wuerde ich gerne eine Eingliederung beginnen. Darf ich das auch wenn der Antrag noch nicht bewilligt wurde?

  • user
    Claus Müller
    am 29.10.2020

    Sehr geehrter (m/w/d) Folko Stink,

    das mindeste, was in einem Forum zu erwarten ist, sind wahre Angaben. Ihre Angabe, dass eine Wiedereingliederung Ihre Erwerbsminderungsrente um 1/3 minderte, ist unwahr, also durch und durch gelogen. Gehen Sie bitte in ein Land Ihrer Wahl, gerne eine in sogenannte Heimat, und Sie werden feststellen, dass Ihre Rente dort sogar um 1 gemindert wird. Wenn Sie nicht verstehen, was 1 ist: 1/1 = 1 und bedeutet in Ihrem Fall eine Minderung um 100%. Bleiben Sie also bei der Wahrheit und bleiben Sie bescheiden - Sie bekommen nicht mehr und nicht weniger, als Ihnen zusteht. Und seien Sie vorsichtig, nicht dass noch festgestellt wird, dass Ihnen noch weniger oder gar nichts zusteht.

  • user
    Folko Stank
    am 15.08.2020

    Bevor ich in die Erwerbsminderungsrente ging, wurde ich aufgefordert, von der RV, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung teilzunehmen. Was man mir nicht mitteilte war, das das Überbrückungsgeld bei der RV wie Gehalt zur Rente berechnet wird. Das hatte zur Folge, dass meiner Erwerbsminderungsrente um mindestens ⅓ gesunken ist!

  • user
    Christian Schultz
    am 29.06.2020

    Hallo Frau Behrendt, ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente bekommen, kann ich leider auch nicht sagen. Das hängt von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ab. Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente können Sie mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Allerdings nur, wenn Sie und Ihr Lebensgefährte keine weiteren nennenswerten Einkünfte haben.

  • user
    Petra Behrendt
    am 28.06.2020

    Guten Tag Herr Schulz,

    Ich bin 52Jahre und seid 2017 krank geschrieben. (Schlaganfall,Parkinson, Kopftremor,Depression...). Ich habe eine Schwerbehinderung 70 mit Merkzeichen G. Seit 2019 erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente. Ich kann dennoch keine 3 bis 6h arbeiten. Nun bekomme ich die Teilrente und sonst NICHTS...von NIEMANDEM... die Erwerbsminderungsrente ist eingeklagt vor dem Sozialgericht.... was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Chance? Wer kann mir helfen?

    • user
      Herbert Kühn
      am 04.10.2021

      Ich hätte mal eine Frage ,wenn man jetzt wie ich 50 % hat und Erwerbsminderungsrente beantragt, hat man da noch untergefähr 100 € mehr Rente wenn mit 64 in Rente geht. Statt mit 67 Jahren. Ich sag mal , man hat 955 € netto . Da müsste ich doch 1055 € netto dann bekommen. Stimmt das. Mit freundlichen Grüßen Herbert Kühn

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Herbert, ich habe Ihre Frage ehrlich gesagt nicht verstanden.

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