Seit mehr als acht Jahren halte ich für den Sozialverband Schleswig-Holstein Vorträge zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. In dieser langen Zeit haben mir die Menschen im ganzen Bundesland unzählige Fragen gestellt. Die wichtigsten Anliegen möchte ich daher in diesem Beitrag für Sie beantworten.
Vorsorgevollmacht: Erste Fakten
- In Deutschland haben sich drei wichtige Dokumente zur Selbstbestimmung durchgesetzt: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
- Bei der Vorsorgevollmacht haben Sie die Wahl: Generalvollmacht oder Spezialvollmacht
- Sie können mehrere Personen mit einer Vollmacht bedenken
- Ihre Vertrauenspersonen müssen keine Familienangehörigen sein – Sie haben die freie Wahl.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Vorsorgevollmacht
- Vorsorgevollmacht – knapp und verständlich erklärt
- Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
- General- oder Spezialvollmacht?
- Vorsorgevollmacht oder doch lieber Betreuungsverfügung?
- Muss ich zum Notar? Falls ja, was kostet das?
- Kann die Vorsorgevollmacht ein Testament ersetzen?
- Das A und O für Ihre Vollmacht
Vorsorgevollmacht – knapp und verständlich erklärt
Selbst wenn Sie sich noch nie mit mit dem großen Thema Selbstbestimmung auseinandergesetzt haben: Das Konzept einer Vollmacht ist Ihnen sicherlich bereits geläufig.
Im Wesentlichen geht es um folgende Idee: Sie geben einer Person Ihres Vertrauens schriftlich das Recht, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu erledigen. Das können unterschiedliche Dinge sein. Am geläufigsten ist vielleicht die Vollmacht für ein Bankkonto. Auch wenn jemand für Sie ein Paket bei der Poststelle abholen soll, können Sie dies mit einer Vollmacht ermöglichen.
Die Vorsorgevollmacht verfolgt den gleichen Zweck. Nur ist sie vor allem für den Fall gedacht, dass wir uns wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall selbst nicht mehr kümmern können. Vielleicht für einen längeren Zeitraum – wenn wir Pech haben, sogar nie wieder.
Kommentare (2)
Roland Fiedler
am 26.06.2020Das ist wirklich gutverklärt!
Renate Wiemeier
am 25.06.2020Ich werde mich endlich an die Vorsorgevollmacht wagen.
Danke für den gutem Rat!
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