Direkt zu den Inhalten springen

Aussteuerung und Urlaubsabgeltung

Behinderung Gesundheit

Spätestens nach 78 Wochen läuft das Krankengeld aus – man spricht in dieser Situation häufig von der Aussteuerung. In den meisten Fällen geht es für die Betroffenen nun direkt zum Arbeitsamt. Aber wie ist das eigentlich mit dem Resturlaub? Können Sie vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes noch Ihren Urlaub nehmen?

Ein Mann sitzt allein im Schilf.

Urlaub vor Beginn des Krankengeldes

Zunächst einen Schritt zurück. Wenn Menschen im Angestelltenverhältnis erkranken, greift zunächst die Lohnfortzahlung. In der Regel bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit bekommen Sie Ihr übliches Gehalt. Erst im Anschluss übernimmt die Krankenkasse und zahlt das sogenannte Krankengeld. Ihnen steht ab diesem Zeitpunkt weniger Geld zur Verfügung, häufig handelt es sich um ein Minus von rund 20 Prozent im Vergleich zum letzten Nettogehalt.

Um diese Einbußen hinauszuzögern, nehmen viele Betroffene Urlaub, bevor das Krankengeld beginnt. Auf diese Weise erhalten Sie zunächst weiterhin Ihr Gehalt – auch wenn Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bereits ausgeschöpft ist. Diese Form der Urlaubsabgeltung ist in der Regel unproblematisch.

Auch nach 78 noch arbeitsunfähig: Was mache ich jetzt?

Anders verhält es sich, wenn Sie bereits längere Zeit Krankengeld beziehen. In Deutschland kann für ein und dieselbe Erkrankung rund anderthalb Jahre Krankengeld fließen. Dann ist erst einmal Schluss – mindestens bis zum Beginn einer neuen Blockfrist.

Falls Sie zu diesem Zeitpunkt immer noch arbeitsunfähig sind, muss Ihr Hauptaugenmerk darauf liegen, weiterhin ein Einkommen zu erzielen. Eine Möglichkeit wäre die Erwerbsminderungsrente. Bevor Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, sollten Sie sich diesen Schritt jedoch genau überlegen. Fordern Sie am besten zunächst eine Rentenauskunft an. Auf diese Weise erfahren Sie, wie hoch Ihre EM-Rente überhaupt ausfallen würde. Rechnen Sie nicht damit, dass die Erwerbsminderungsrente Ihr bisheriges Einkommen auch nur ansatzweise ausgleichen kann.

Alternativ können Sie nach der Aussteuerung zunächst Arbeitslosengeld beantragen. Mir ist bewusst, dass das unlogisch klingt: Es besteht noch ein Arbeitsvertrag. Darüber hinaus sind Sie noch krankgeschrieben. Dennoch ist die Bundesagentur für Arbeit in diesem Szenario für Sie die beste und einzige Anlaufstelle, um zumindest vorübergehend eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Wie Sie sich bei diesem Gespräch verhalten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Aussteuerung droht: Ist Urlaubsabgeltung noch möglich?

Das Arbeitslosengeld wird voraussichtlich auch noch einmal niedriger ausfallen als Ihr Krankengeld. Bei der Aussicht, nun ein bis zwei Jahre von rund 60 Prozent Ihrer üblichen Einkünfte zu leben, kann schon einmal folgender Gedanke aufblitzen: Kann ich nicht vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes meinen Resturlaub abgelten? Ich würde mich also nicht mehr krankschreiben, da das Krankengeld ohnehin ausgelaufen ist. Wenn mein Chef mitmacht, nehme ich dann einfach noch ein paar Wochen Urlaub und bekomme in dieser Zeit mein normales Gehalt.

Dieser Plan erscheint natürlich verlockend. Erstens aus finanzieller Sicht, weil für einige Wochen wieder das volle Gehalt winkt. Zweitens könnte man nach dem ganzen Stress mit der Krankenkasse nun noch einmal durchatmen und im Anschluss ganz entspannt zum Arbeitsamt.

Doch dieser Ansatz ist ein Trugschluss. Sobald Sie sich nicht mehr krankschreiben lassen, entfällt der Grundsatz des Leistungsbezugs. Ein Anspruch auf Krankengeld liegt zwar ohnehin nicht mehr vor, doch warum sollte man Ihnen bei der Arbeitsagentur nun Geld auszahlen? In den letzten Wochen waren Sie gesund. Es spricht also nichts dagegen, an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Fazit

Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beantragen möchten, sollten Sie sich in der Zwischenzeit weiterhin krankschreiben lassen. Andernfalls stehen Sie am Ende ohne Einkommen da. Die Situation kann anders betrachtet werden, wenn Sie nach dem Krankengeld eine Altersrente beantragen möchten. In diesem Fall spricht erst einmal nichts dagegen, nach der Aussteuerung noch einmal den Urlaub in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, Ihr Chef spielt mit.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? 


Kommentare (142)

  • user
    Beate H.
    am 11.12.2024

    Hallo Herr Schultz,

    vorab erst einmal ein großes Lob für die vielen YouTube Beiträge, die wirklich sehr hilfreich sind und sehr ausführlich aufklären.

    Toll gemacht und gut verständlich!

    Ich versuche seit Wochen im www eine Antwort zu finden und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Ich wurde zum 30.09.2024 gekündigt und bin seit 23.09.2024 bis dato fortlaufend im Krankenstand mit Krankengeldbezug. Dieser wird leider aufgrund gesundheitlicher Gründe auch noch länger andauern. Arbeitslos bin ich gemeldet, aber da die Krankmeldung noch während der Phase meiner Anstellung erfolgte, bekomme ich das Krankengeld nicht über das Arbeitsamt, sondern direkt von der KK (1. Woche ging noch über das Gehalt vom Arbeitgeber, nach Ausscheiden ab 01.10.2024 dann direkt von der Krankenkasse).

    Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung des restlichen Urlaubsanspruchs sowie der großen Anzahl an Überstunden.

    Aktuell erstreite ich die Auszahlung vor Gericht. Dieses Thema arbeite ich mit meinem Rechtsanwalt ab.

    Meine Frage bezieht sich auf die nachträgliche Zahlung von Überstunden und dem Anrechnen aufs Krankengeld und möglichem Abzug als Folge. Das sehe ich als sozialrechtliches Thema, mein Anwalt ist hier leider überfordert.

    Wird dieser Betrag, der für geleistete Überstunden und offenen Resturlaub nachträglich erstritten und gezahlt wird, beim Krankengeld angerechnet/abgezogen, indem die Krankenkasse hier die Leistungen einstellt bis dieses Geld "ausgeglichen" ist?

    Und ist das abhängig davon, wann gezahlt wird bzw. ob eine separate, vom Gehalt unabhängige Zahlung erfolgt? Was wäre, wenn die Zahlung rückwirkend mit der letzten Gehaltsabrechnung vergütet wird? Bleibt mir das Geld dann erhalten?

    Ich habe häufig im Internet gelesen, dass es eine echte und eine unechte Abfindung gibt. Eine unechte Abfindung ist ja laut Definition des Internets eine Zahlung für rückständigen Lohn und hier zieht die KK das Krankengeld leider ab in Höhe der Abfindung.

    Aber ist eine gerichtlich erstrittene Auszahlung der Überstunden/Resturlaubs überhaupt eine Abfindung? Ich habe doch diese Stunden geleistet, daher sehe ich das nicht als Abfindung, sondern als Zahlung meiner vor Krankenstand geleisteten Arbeit, die mir eigentlich mit Austreten aus der Firma zugestanden wäre.

    Ich bin mir völlig unsicher, wie die Krankenkasse mit solchen nachträglich geleisteten Überstunden-/Resturlaubsauszahlungen umgeht und ob ich das vielleicht verhindern kann, indem ich diesen Betrag rückwirkend mit der letzten Gehaltsabrechnung auszahlen lasse und nicht als separate Lohnzahlung. Leider ist der Gerichtstermin erst im Jahr 2025, die erstrittene Zahlung erfolgt somit mindestens 6 Monate nach Start des Krankengeldes.

    Es geht hier um einen Betrag, der mir vielleicht helfen könnte, die magere Zeit des Krankengelds zu überstehen und ich fände es ärgerlich, wenn ich den Rechtsstreit gewinne, um dann festzustellen, dass dieses Geld von der Krankenkasse mit den Zahlungen des Krankengeldes gegengerechnet wird und ich meine Überstunden somit nicht gezahlt bekomme, sondern als "Strafe" für die Zahlung kein Krankengeld bekomme.

    Vielleicht haben Sie eine Antwort zu diesem Thema.

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße

    Bea H.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.12.2024

      Hallo Bea, das kann ich leider nicht beantworten. Grundsätzlich wird das Krankengeld auf Basis des Arbeitseinkommens der letzten zwölf Monate im Job berechnet. Überstunden fließen hier mit ein, zumindest dann wenn Sie regelmäßig erbracht wurden. Das führt natürlich im echten Leben immer in eine Auslegungsfrage. Falls sich Ihr Anwalt damit nicht so gut auskennt, empfehle ich speziell zu dieser Frage eine individuelle Beratung durch meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Ellen
    am 25.11.2024

    Hallo zusammen, ich bin seit knapp 2 Jahr arbeitsunfähig erkrankt und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Nun hat mir mein AG überraschend einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wir hatten 2 BeM-Gespräche, aber ein leidensgerechter Arbeitsplatz kann mir nicht angeboten werden. Ich beziehe ALG 1+ Aufstockung Bürgergeld. Wie muss ich jetzt vorgehen, damit ich keine Sperre erhalte? Finanzielles Angebot: Urlaubsabgeltung 6000 €+500 € brutto zusätzlich. Die Aufstockung wird gestrichen, das ist mir klar. Kann ich jetzt schon offen mit der Agentur sprechen, oder sollte ich den Entwurf des Aufhebungsvertrages abwarten? Dankeschön ????????‍♀️

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2024

      Hallo Ellen, das muss man sich im Detail anschauen. Hier im Forum können wir dazu keine fundierte Empfehlung abgeben.

  • user
    Peter .S
    am 15.11.2024

    Werte Damen und Herren

    Ich werde am 13.12.2024 Augesteuert. Anträge beim Arbeitsamt und Rentenversicherung wurden von mir rechtzeitig gestellt. Zurzeit befinde ich mich in einen ungekündigten Arbeitsverhältnis. Wenn ich jetzt während der Krankschreibung noch meine Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekomme ,kann das Arbeitsamt auf mein Arbeitslosengeld die Urlaubsabgeltung anrechnen oder darf ich diese für mich behalten ?

    Vielen Dank im voraus für die Antworten

    Mit freundlichen Grüßen Peter.S

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2024

      Hallo Peter, das Arbeitslosengeld ruht für eine Weile, wenn die Auszahlung recht hoch ist. Wie genau das dann läuft, hängt vom Einzelfall ab.

  • user
    Harry
    am 10.11.2024

    Hallo Herr Schulz,

    ich wurde am 22.09.24 ausgesteuert und habe ALG1 beantragt.

    Am 20.06.24 zahlte mein Arbeitgeber mir im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, im Krankendeldbezug 60 Tage Urlaub aus.

    Aufhebungsvertrag wurde am 10.06.24 zum 30.09.24 geschlossen

    Wegen der Urlaubsabgeltung will die Arbeitsagentur nun das ALG1 ruhen lassen, obwohl ich dies über 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit und im Krankengeld im bestehenden Arbeitsverhältnis erhalten habe. Kann doch nicht sein oder?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 11.11.2024

      Hallo Harry, doch, das kann so korrekt sein. Aber man müsste sich das konkret für Ihren Fall anschauen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Saskia
    am 09.08.2024

    Hallo Herr Schulz, ich wurde langer Krankheit im vorherigen Jahr (August 2023) aus dem Krankengeld ausgesteuert und erhalte momentan Geld vom Amt. Ich werde meine Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber vorraussichtlich ab dem 05.09.2024 wieder aufnehmen. Erwirke ich in der Aussteuerung trotzdem Urlaubsanspruch? Mein Arbeitgeber sagt nein, weil ich ausgesteuert sei, aber das kann ja nicht richtig sein, oder. Müsste ich nicht trotzdem für das Jahr 2023 wenigstens den gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen (5 Tage Arbeitswoche) erhalten. Und aus 2022 noch meinen restlichen Urlaub, den ich nicht mehr nehmen konnte? Ich wäre Ihnen wirklich dankbar für eine Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2024

      Hallo Saskia, nach der Aussteuerung erwirken Sie keinen neuen Urlaubsanspruch. Da hat Ihr Arbeitgeber Recht. Und der alte Anspruch verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er angefallen ist.

  • user
    bernd Mohme
    am 11.07.2024

    Guten Tag,

    ich werde am 25.07.24 ausgesteuert. Kann ich dann für ca 6Wochen Arbeitslos sein und dann meinen Resturlaub nehmen ?Oder muss ich vor der Arbeitslosigkeit meinen gesamten Resturlaub nehmen? PS.: Ich werde am 01.01.2025 in Rente gehen

    Mfg

    Bernd

    • user
      Christian Schultz
      am 11.07.2024

      Hallo Bernd, das kann man nicht allgemein beantworten. Wenn Sie das Arbeitslosengeld noch möglichst lange beziehen möchten, kann das mit dem Urlaub auch nach hinten losgehen. Ich empfehle Ihnen dringend eine persönliche Beratung.

  • user
    Tina
    am 17.04.2024

    Ich glaube, ich habe es vorhin falsch formuliert. Es handelt sich um Urlaubsentgelt nicht um - Abgeltung. Ich bleibe ja im gleichen Unternehmen, ich scheide nicht aus.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.04.2024

      Hallo Tina, wie es sich arbeitsrechtlich gestaltet, kann ich nicht beantworten - beim SoVD beraten wir nur im Sozialrecht. Daher weiß ich nicht, ob Sie sich da Geld mit aktuellem Arbeitsvertrag auszahlen lassen können.

      Was ich aber sagen kann: Sollten Sie beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Urlaubszahlung erhalten, bekommen Sie die neben dem vollen Krankengeld. Das Arbeitslosengeld wiederum würde erst einmal ruhen.

      • user
        Tina
        am 17.04.2024

        Ich danke Ihnen!

        Ein Nachfrage noch: Gesetzt die Firma zahlt den Urlaub aus während des Krankengeldes - Würde diese Zahlung dann auf das das Wohngeld angerechnet werden?

        • user
          Christian Schultz
          am 17.04.2024

          Tut mir leid, das weiß ich nicht.

  • user
    Tina
    am 17.04.2024

    Guten Tag,

    ich bin seit Juli 2023 im Krankengeld. wg. Krebserkrankung Kann ich mir den restlichen Urlaub von 2023 jetzt schon, jetzt während Krankengeldbezuges auszahlen lassen?

    Habe ich sogar an ein Anrecht darauf? Kann es auf Wohngeld oder Krankengeld angerechnet werden?

    Im zweiten HJ diesen Jahres möchte ich wieder arbeiten. Dann habe ich ja immernoch den ganzen Urlaubsanspruch von diesem Jahr.

    Danke und viele Grüße

    Tina

  • user
    Beate
    am 18.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin seit 09/23 arbeitsunfähig erkrankt. Nach einer größeren OP mit anschließender Reha bin ich weiterhin krank geschrieben. Eine Aussteuerung würde erst zum 18.03.2024 erfolgen. Da es gesundheitlich nicht mehr geht, habe ich nun zum 01.01.2024 einen körperlich weniger anstrengenden Arbeitsplatz in Aussicht. Aus der Reha bin ich letzte Woche arbeitsunfähig entlassen worden und werde voraussichtlich auch bis Ende des Jahres arbeitsunfähig sein.

    Ich habe noch eine Menge Urlaubstage und Stunden auf dem Arbeitszeitkonto vorhanden und habe hierzu eine Frage:

    Kann die Krankenkasse das Krankengeld kürzen/einstellen, wenn die Urlaubstage und die Mehrarbeitsstunden mit der letzten Gehaltsabrechnung abgegolten werden?

    Über eine Info wäre ich sehr dankbar.

    Danke für Ihre super Arbeit und klaren Informationen hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beate

    • user
      Christian Schultz
      am 20.11.2023

      Hallo Beate, nach meiner Kenntnis kann das Krankengeld nicht gekürzt werden, wenn solche Zahlungen überwiesen werden.

      • user
        Barbara
        am 07.04.2024

        Sehr geehrter Herr Schulz,

        Ich war insgesamt knapp 2 Jahre krankgeschrieben. Die Aussteuerung lief problemlos, ich bekam Arbeitslosengeld bis 14.3.2024. Zum 29.2.2024 habe ich meinen bis dahin laufenden Arbeitsvertrag aber gekündigt, da ich am 15.3. eine neue Arbeit angefangen habe, welche ich gesundheitlich schaffe. Nun soll ich die restlichen Urlaubstage (66 Tage) ausbezahlt bekommen. Meine Frage dazu: kann mir die AfA hier noch Geld abziehen oder sollte mir das Geld ohne Abzüge zustehen?

        Würde mich über eine Rückmeldung freuen, beste Grüße, Barbara

        • user
          Christian Schultz
          am 08.04.2024

          Hallo Barbara, wenn Sie den Resturlaub ausgezahlt bekommen, ruht das Arbeitslosengeld in dieser Zeit: https://youtu.be/XK0W8VRt8c8?si=-FqYkUQS92-j3Bn9

          • user
            Barbara
            am 08.04.2024

            Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld mehr, da ich seit 15.3. wieder arbeite. Mein alter Arbeitgeber will mir nun abschließend meine Urlaubstage auszahlen. Er fragt nun bei der AfA nach, ob die noch Ansprüche haben - meine Frage war nun, ob die AfA vom dem Urlaubsentgelt (der nicht genommene Urlaub) etwas abziehen darf?

            • user
              Christian Schultz
              am 09.04.2024

              Das weiß ich nicht. Aber wenn Sie ohnehin keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, gehe ich nicht davon aus. Fragen Sie zur Sicherheit noch einmal in der Personalabteilung Ihrer Firma nach.

  • user
    Dirk Klingenberg
    am 06.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich hätte gerne einen Rat zu meiner momentanen Situation.

    Normalerweise werde ich nach Krankengeldzahlung am 04.01.24 ausgesteuert. Ist es möglich, dass ich die Krankschreibung unterbreche, so dass ich meinen Urlaubsanspruch beim Arbeitgeber geltend mache, mich anschließend auf die selbe Diagnose wieder (erneut) AU schreiben lasse?

    Ich werde am 12.3. 58 Jahre alt, möchte mir die Option einer möglichen 2-jährigen Zahlung des ALG1 natürlich nicht verbauen. Paralle befinde ich mich im Widerspruchverfahren einer Erwerbsminderungsrente.

    Im diesem Beispiel:

    AU bis zum 24.11.23, danach Urlaubsansprüche aus 2022 und 2023 und danach eine erneute Krankschreibung bis zu 12.3.24

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.11.2023

      Hallo Dirk, wir raten in unserer Sozialrechtsberatung in den allermeisten Fällen davon ab, dass Patienten sich zwischendurch gesund schreiben lassen. Allgemein kann ich Ihre Frage aber nicht beantworten, weil man sich den Fall genau anschauen muss. Daher empfehle ich in jedem Fall eine individuelle Beratung.

      • user
        Dirk Klingenberg
        am 08.11.2023

        In einer telefonischen Sozialberatung wurde mir mitgeteilt, dass das in der Form nicht schädlich ist. Man könnte das auch als "Arbeitsversuch" werten. Da ich davon ausgehe, dass das Verfahren mit der DRV sich sicherlich hinziehen wird, ist es mir natürlich primär wichtig, eine mögliche Zahlung vom ALG1 für 2 Jahre zu erreichen.

  • user
    Sonja G.
    am 05.10.2023

    Hallo, ich werde zum 27.11. ausgesteuert und möchte zum 1.2.24 vorzeitig in Rente gehen.

    Kann ich nach Ende des Krankengeldes meinen Urlaub aus 2022 und 2023 beantragen und so die beiden Monate Dezember und Januar überbrücken? Bekomme ich dann in der Zeit Gehalt?

    Oder ist dies Verhandlungssache mit dem AG?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2023

      Hallo Sonja, grundsätzlich ginge das - und in der Zeit müsste der Arbeitgeber Sie ganz normal bezahlen. Ob das in der Praxis dann genauso läuft, müsste man sich aber genauer anschauen. Und Sie müssten das natürlich mit der Firma besprechen.

      • user
        Sonja G.
        am 05.10.2023

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort !

  • user
    Nina M.
    am 24.09.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich beziehe seit längerem Krankengeld und aufstockend Bürgergeld. Im Februar soll ich nun ausgesteuert werden und würde voraussichtlich ALG 1 und aufstockend ALG 2 beziehen.

    Nun habe ich aber noch einige Urlaubstage und knapp 100 Überstunden. Was passiert, sollte das Arbeitsverhältnis enden und mir die Urlaubstage & Überstunden ausbezahlt werden. So wie ich das verstanden habe, ruht bei ausbezahlten Urlaubstagen der ALG 1-Anspruch, nicht aber bei Auszahlung der Überstunden. Da es knapp 2000€ sein werden, würde das Geld laut Anspruch für KdU etc. für 1,5 Monate reichen - heißt das, dass ich wahrscheinlich für diese Zeit, in dem das Geld ausgezahlt wird weder ALG 1, noch ALG 2 (da das verrechnet wird) beziehen werde und danach wieder "normalen" Anspruch habe?

    Macht es dann mehr Sinn, mir jetzt im Krankengeldbezug alles ausbezahlen zu lassen?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit!

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Nina, wir können hier im Forum leider keine individuelle Beratung anbieten. Was in Ihrem Fall nun am sinnvollsten ist, können Sie gern im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung klären - dann mithilfe aller Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    F. Wings
    am 23.09.2023

    Lieber Herr Schmitz,

    ich bin seit dem 10.10.2022 arbeitsunfähig und beziehe nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung nun Krankengeld.

    Aussteuerung fällt auf den 08.04.024

    Aus persönlichen Gründen, bzw. der Gesundung wegen (Ärzte befürworten den Schritt),

    werde ich meine Anstellung zum 31.12.2023 ordentlich kündigen.

    Hier liegt noch ein Urlaubsanspruch von 33 Tagen vor.

    Wie verhält es sich mit der Krankengeldzahlung, ab 01.01.2024, wenn ich mich für die Zeit der Resturlaubsabgeltung (Mitte Nov. - Ende Dez.2023) nicht krankschreiben lasse, ab dem 01.01.2024 aber erneut arbeitsunfähig bin.

    Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Resonanz!

    Mit herzlichen Grüßen,

    Felicitas Wings

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Felicitas, es ist nicht immer sinnvoll, eine Lücke in der Krankschreibung zu haben. Auch dann nicht, wenn es um Urlaubsansprüche geht. Das muss man sich allerdings immer für den Einzelfall anschauen, wenden Sie sich gern an unsere Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

    • user
      Hildegard
      am 27.10.2023

      Ich bin selbst seit über 3 Jahren krank.Ich würde dir empfehlen nicht zu kündigen. Du musst dich frühzeitig beim Arbeitsamt melden( wenn dir dein Aussteuerung Datum bekannt ist) und nahtlosigkeit beantragen.

      Du brauchst unbedingt fortlaufende Krankmeldungen.

  • user
    Elisabeth
    am 08.09.2023

    Ich bin langzeitkrank und seit September 22 ausgesteuert. Nun habe ich zum 30.09.23 eigenständig gekündigt.

    Steht mir noch Resturlaub zu?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.09.2023

      Das kann Ihnen niemand beantworten, ohne sich Ihre Unterlagen anzuschauen.

  • user
    AF
    am 01.09.2023

    Hallo ich werde jetzt ausgesteuert Darf ich da trotzdem mal in Urlaub fahren? Wem gibt man da Bescheid? Dem Amt? Dem Arzt? Nur so eine Woche mal raus. VG AF

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Hallo, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, klären Sie das dann mit Ihrem Sachbearbeiter. In der Regel sollte das kein Problem sein.

  • user
    Robin
    am 21.08.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich werde nach langer Krankheit im September 2023 ausgesteuert und erhalte dann ALG I. Da ich ungekündigt bin und noch einen Resturlaubsanspruch von 29 Tagen habe, beabsichtige ich mich ab Oktober gesundschreiben zu lassen, um diesen dann zu nehmen und danach wieder arbeiten zu gehen. Sollte ich wegen der gleichen Krankheit erneut ausfallen, wer zahlt dann nach 6 Wochen das Krankengeld bzw. überhaupt irgendeine Leistung? Ist die Beantragung von Erwerbsminderungsrente dann noch möglich?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße aus Thüringen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2023

      Hallo Robin, in aller Regel ist das mit dem Urlaub eine schlechte Idee, wenn Sie noch krank sind. Das verursacht häufig Probleme - erstmal beim Antrag zum Arbeitslosengeld. Aber möglicherweise auch bei der EM-Rente. Lassen Sie sich bitte in jedem Fall vorher sozialrechtlich beraten.

  • user
    Tom
    am 16.08.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Ich bin seit 03/2021 krank, vom Krankengeld bereits ausgesteuert und beziehe seit 09/2022 Arbeitslosengeld I bis 09/2023. Im April wurde ein Rentenantrag auf (Teil-)Erwerbsminderungsrente gestellt, da ich lt . meinem Arzt (Gutachten durch die Rentenversicherung steht noch aus) 3,5 Stunden arbeiten kann und auch möchte.

    Ich bin ungekündigt und werde mit reduzierter Arbeitszeit von 40 % an meine alte Arbeitsstelle zurückkehren zum 1.9.23.

    Nun meine Frage. Ich habe noch aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 Urlaubsansprüche. Mein Arbeitgeber möchte mir die Ansprüche aus 2021 und 2022 ausbezahlen und den Urlaub für dieses Jahr kann ich normal als Urlaub nehmen. Wenn mir der Urlaub ausbezahlt wird, muss ich damit rechnen, dass ich dann Arbeitslosengeld zurückzahlen muss? Wenn das der Fall sein sollte, dann ist es doch sinnvoller den Urlaub abzufeiern?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2023

      Hallo Tom, wenn Ihr Urlaub ausgezahlt wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie können also nicht beides gleichzeitig beziehen: ALG I und Urlaubsgeld. Lassen Sie sich dazu unbedingt sozialrechtlich beraten.

      • user
        Tom
        am 17.08.2023

        Die Auszahlung des Urlaubs erfolgt aber erst nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld, nicht während des Bezuges. Wahrscheinlich mit meinem ersten oder zweiten Gehalt.

  • user
    Birgit Mehler
    am 15.08.2023

    Guten Tag,

    Ich bin Langzeiterkrankt und habe noch meinen ganzen Urlaub von 2022. Diesen muss ich bis Ende September genommen haben. Eine Ärztin hat mir geraten, mich gesund schreiben zu lassen um den Urlaub nicht verfallen zu lassen und noch Gehalt zu bekommen und mich anschließend weiter krankschreiben lassen. Kann ich das machen?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2023

      Hallo Birgit, grundsätzlich geht das. Sie sollten sich jedoch unbedingt vorher sozialrechtlich beraten lassen, um später keine Probleme zu bekommen. Zum Beispiel beim Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld. Da gibt es immer wieder Schwierigkeiten, wenn längere Urlaubspausen in der Krankschreibung waren.

  • user
    Dervis
    am 29.07.2023

    Hallo Herr Schultz, im April 2023 ist das 78-wöchige Krankengeld abgelaufen, aber meine Schmerzen sind nicht verschwunden, ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld, kann ich in den Urlaub fahren, während ich krankheitsbedingtes Arbeitslosengeld beziehe? Normalerweise gewährt die Arbeitsagentur dem Arbeitslosenempfänger drei Wochen Urlaub, aber ich frage mich, ob ich Anspruch auf Urlaub habe, da ich wegen Krankheit Arbeitslosengeld beziehe. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie antworten würden.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Grundsätzlich können Sie in den Urlaub fahren. Sie müssen die genauen Details aber mit Ihrem Arbeitsvermittler vorab klären.

  • user
    Mary A.
    am 26.06.2023

    Guten Tag ich bin ausgesteuert in der Nahtlosigkeit und erhalte Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsverhältnis ist noch vorhanden und ich habe Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Bis zur Genehmigung der Teilerwerbsminderungsrente bin ich noch krankgeschrieben. Darf ich jetzt eine Woche Urlaub machen bis meine Rente wieder genehmigt wird? Muß ich mich da bei jemandem rückmelden oder gar um Erlaubnis fragen? Ich muss ja keinen Urlaubsantrag stellen um ein paar Tage wegzufahren.

    Danke für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Mary A.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Mary, wenn Sie ALG I erhalten, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur abmelden. Zumindest theoretisch. Faktisch wird wohl niemand merken, wenn Sie ein paar Tage wegfahren.

  • user
    Lia N.
    am 09.05.2023

    Guten Tag,

    mein Mann ist am 08.02.23 ausgesteuert worden, seit 01.05.2023 befindet er sich in einer Reha -Maßnahme und beginnt am 01.08. seine Umschulung.

    Sein Arbeitsverhältnis wurde zum 30.06.2023 gekündigt.

    Aufgrund der Aussteuerung bekommt er vom 08.02-01.05. Arbeitslosengeld I. Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er nach dem 30.06.2023 noch Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommt? Bzw. muss er das Arbeitslosengeld zurückzahlen?

    Freundliche Grüße

    Lia N.

  • user
    Lina Friedrich
    am 07.05.2023

    Hallo Herr Schmitz,

    Ich bin seit 5.1.22 au. Nach Erfolgeeicher Behandlung würde ich ab 1.6. einen Arbeitsversuch starten. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich noch einen Rest von 5 Wochen Krankengeldanspruch. Wenn der Arbeitsversuch scheitern sollte, müsste ich diese erneut in Anspruch nehmen ne dann ggf doch EU-Rente über die Nahtlosigkeit beantragen. Wäre die Unterbrechung des Krankengelbezuges dafür schädlich? Müssen die 78 Wochen Krankengeld für die Nahtlosigkeitsregelung ununterbrochen am Stück stattfinden oder in der Summe? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Hallo Lina, Ihr Vorhaben ist ganz normal, während der Wiedereingliederung erhalten Sie auch weiterhin Krankengeld. Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen - auch nicht mit Blick auf die Nahtlosigkeitsregelung.

  • user
    Gabi Mense
    am 27.04.2023

    Sehr geehrter Herr Schmitz,

    mein Krankengeld läuft Ende Mai aus.

    1 Monat später kann ich in Rente für Schwerbeschädigte gehen. Nun möchte ich zuvor noch meinen Urlaub haben ohne nochmal arbeiten zu müssen. Die Urlaubstage würden knapp reichen, um die Rente zum 1. September einzureichen. Der Urlaub steht mir zu, oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Hallo Gabi, ja - das müsste so funktionieren. Sprechen Sie aber am besten noch einmal mit der Personalabteilung.

  • user
    Julia R
    am 04.04.2023

    Hallo.

    Ich war krankgeschrieben bis zur Aussteuerung Januar 2023, bin noch im Verfahren zur EMR und bin nach der Aussteuerung direkt zum Arbeitsamt mit jetzt ALG1.

    Nun ist es so, dass ich noch Urlaubsansprüche von 2019/2020/2021 und 2022 habe.

    Durch Krankheit und jetzt übers Arbeitsamt konnte ich natürlich keinen Urlaub nehmen.

    Kann ich mir die Tage auszahlen lassen ohne dass es ans ALG1 angerechnet wird?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Julia

    • user
      Christian Schultz
      am 05.04.2023

      Hallo Julia, wenn Ihnen nachträglich Urlaubsgeld ausgezahlt wird, kann das die Auszahlung des Arbeitslosengeldes ruhen lassen. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.

      • user
        Monika
        am 31.07.2023

        Hallo Herr Schultz,

        mich würde interessieren, wo man sich zu diesem Thema persönlich beraten lassen kann? Mich betrifft dieses Thema nämlich auch.

        Vielen Dank.

        • user
          Christian Schultz
          am 01.08.2023

          Zum sozialrechtlichen Aspekt geht das bei meinen Kollegen vom SoVD. Beim Arbeitsrecht - also Abfindung etc. - sollten Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

  • user
    Gabi
    am 18.03.2023

    Hallöchen,

    ich fasse mich kurz...

    Ab 10.06.21 krankgeschrieben. Ab 07.12.2022 Aussteuerung.

    Ab 08.12.2022 Arbeitslosengeld erhalten aber weiterhin Krankenschein, musste mich aber bewerben und hab dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden da klar war, dass es auf eine Kündigung meiner Seits rausläuft wenn ich ne neue Arbeit gefunden hab.

    Ich habe zum 15.03.2023 gekündigt da neue Arbeitsstelle.

    Am 15.03. Urlaubsabgeltung erhalten.

    Darf das AA noch Forderungen stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gabi

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Gabi, da sind wir teilweise im Arbeitsrecht, daher kann ich das leider nicht beantworten.

  • user
    Manuela
    am 16.02.2023

    Folgendes, mein Mann ist seit August 2021 durchweg krankgeschrieben, wurde am 12.02.2023 ausgesteuert. Beim Arbeitsamt hat er sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet (Arbeitsverhältnis besteht weiterhin). Er wurde durch das Arbeitsamt zum ärztlichen Dienst zwecks Gutachten geschickt, Ergebnis absolut arbeitsunfähig. Jetzt meine Fragen, der Arbeitgeber wollte ihm jetzt seinen ganzen aufgelaufenen Urlaub auszahlen, das Arbeitsamt meinte daraufhin wäre dann das Arbeitsverhältnis beendet???? Nun haben wir erstmal sicherheitshalber auf die Auszahlung verzichtet.

    Durch die absolute arbeitsuntauglichkeit kann es passieren das er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat???? Wir haben noch keine EM beantragt, wollen erst die Reha die ihm die Krankenkasse noch aufgebrummt hat abwarten.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.02.2023

      Wenn nach der Aussteuerung nicht die Nahtlosigkeitsregelung durch den Ärztlichen Dienst festgestellt wird, muss man sich in der Regel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch. Da das sehr widersprüchlich klingt, haben wir hierzu einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig

      • user
        Manuela
        am 17.02.2023

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage ist aber noch offen. Am 26.01.2023 hat sich mein Mann arbeitslos gemeldet, war auch schon persönlich beim Amt. Sein AG sollte eine Verdienstbescheinigung online übermitteln und kreuzte in dieser Bescheinigung an, es folgt eine Auszahlung von seinem Urlaub aus 2021 bis 2023. Daraufhin rief das Arbeitsamt beim AG an und meinte, wenn der Urlaub ausgezahlt wird, erlischt auch das Arbeitsverhältnis???? Wie kann das Arbeitsamt so etwas entscheiden oder steht sowas im Gesetz? Natürlich haben wir jetzt erst einmal auf die Auszahlung verzichtet.

        • user
          Christian Schultz
          am 17.02.2023

          Das kann ich leider nicht beantworten.

  • user
    Fred
    am 03.02.2023

    Guten Tag, ich bin ab den 07.07.2022 durchgehend krank geschrieben. Mit meinen vorherigen Fehlzeiten werden ich ab dem 16.02.2023 ausgesteuert. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 06.2023. Arbeiten werden ich auch erst mal nicht mehr - wegen meiner Krankheit. Meine Frage ist u.a. was geschieht mit meinen Urlaubstagen 27,5 Tage aus 2022 und aus 06/2023 - 13 Tage. Verfällt dieser oder kann ich mir diesen auszahlen lassen?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2023

      Hallo Fred, der Urlaub steht Ihnen zu, Sie können sich das Geld also auszahlen lassen. Allerdings kann das dann mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden. Daher empfehle ich eine persönliche Beratung, wie Sie am besten vorgehen sollten.

    • user
      Karl-heinz Rink
      am 15.03.2023

      Hallo ich habe das gleiche durchgemacht .einfach Urlaub stehen lassen und weiter Arbeitslosengeld beziehen. Wenn die Rente durch ist dann den Urlaub in Anspruch nehmen. Und es gibt keine Probleme. Ansonsten verfällt das Arbeitslosengeld in der Zeit und man muss sich selber versichern.

  • user
    Matthias
    am 01.02.2023

    Hallo Herr Schultz,

    folgendes Szenario: nach einem Reha Antrag ( sagen wir mal gestellt 15.02.2023) wird eine volle EM Rente entschieden. Es besteht noch Resturlaubsansprüche aus ´21 (verfallen Ende März `23) und aus ´22 sowie 1 Monat aus ´23.

    Beginnt die EM Rente dann am 15.02. und endet dann auch das Arbeitsverhältnis? Wenn das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt endet, hätte das Auswirkungen auf die Vergütung des Resturlaubes aus ´21. Meines Wissens ist es normalerweise so, dass das Antragsdatum des Reha Antrags auch den Beginn der Rente markiert. Habe aber auch gelesen, dass das Arbeitsverhältnis erst endet wenn der Rentenbescheid zugestellt wird.

    Wissen Sie mehr?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Hallo Matthias, da bin ich leider nicht in den Details. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Rentenversicherung. Das mit dem Arbeitsverhältnis ist oftmals im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

  • user
    Floppy
    am 16.01.2023

    Hallo, wenn man es genauso gemacht hat wie in Ihrem Beitrag beschrieben, was kann man dann machen?

    Szenario: Antrag auf EM-Rente läuft, ausgesteuert, nach Aussteuerung Urlaub genommen, aber noch keinen Antrag auf ALG I gestellt.

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2023

      Ich empfehle in solch einem Fall immer eine persönliche Beratung. Der Weg zum ALG I ist in diesem Szenario nicht immer ganz einfach, weil die Arbeitsagenturen oftmals unterschiedlich arbeiten.

  • user
    Nicole
    am 06.11.2022

    Hallo,

    Ich bin seit Januar 21 krankgeschrieben, mittlerweile Ausgesteuert und beziehe ALG1. Mein altes Arbeitgeber hat keinen leistungsgerechten Arbeitsplatz mehr. Da ich nun ab Dezember einen neuen AG habe muss ich mein altes Arbeitsverhältniss kündigen. Da mir noch der Urlaub von 21/22 zusteht möchte ich diesen mit der Kündigung auszahlen lassen. Meine Frage: Was muss ich hier bzgl. der Auszahlung dem Arbeitsamt mitteilen? Darf das Arbeitsamt Geld zurückfordern und wenn ja wieviel?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022
      • user
        Nicole
        am 08.11.2022

        Hallo Herr Schultz,

        Vielen Dank für den Link. Aber ich kann das so irgendwie nicht mit meinem Fall übertragen. Seit 15.1.21 AU, nach 7 Wochen Krankengeld und zum 14.7.22 ausgesteuert. Erst dann ALG1. Formell bin ich noch im Arbeitsverhältnis. Dieses werde ich nun kündigen, da der AG keinen leidensgerechten Platz hat. Welcher Fall obliegt jetzt meinem?

        • user
          Christian Schultz
          am 08.11.2022

          Das werden wir hier im Forum nicht auflösen können, weil man sich dafür diverse Unterlagen genauer anschauen muss.

          • user
            Nicole
            am 08.11.2022

            Hallo Herr Schultz,

            das ist schade. Dann muss ich es drauf ankommen lassen. Gibt es da keine Möglichkeit?

  • user
    Markus
    am 24.10.2022

    Schönen guten Tag, mein Krankengeld läuft am 18.12.2022 aus. Ich habe jetzt Gedanken da ich noch 51 Urlaubstage habe diese ab dem 01.12.2022 zu nehmen bis Februar und danach mich wieder krankschreiben zu lassen. Die letzten 18 Tage Krankengeld beanspruchen und dann ins ALG1 zu gehen wegen Krankheit. Am 1.08.2023 gehe ich in die Umschulung. Kann ich diesen Plan problemlos machen oder bekomme ich dann eine Sperre vllt?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Markus, theoretisch geht das sicherlich. Trotzdem empfehle ich Ihnen eine persönliche sozialrechtliche Beratung. Der Teufel steckt oft im Detail.

  • user
    Karin Tautkus
    am 10.09.2022

    Guten Tag, mein GDB beträgt 50% damit bin ich in der glücklichen Lage aufgrund meines Alters jeden Tag die Rente einreichen zu können. Ich müsste allerdings noch 35 Monate arbeiten, die Abzüge sind zur Zeit mit 10,5% zu hoch. Da ich wirklich krank bin, eine Reha wurde beantragt, beabsichtige ich Ende des Jahres in die Langzeitkrankheit zu gehen. Danach werde ich kündigen und in die Altersrente gehen. Darf der Chef mir den ausstehenden Urlaub in Form von Urlaubstagen verweigern? Damit könnte ich dann nochmal die Abzüge verringern. Auszahlen muss er ihn ja sowieso.

    Viele Grüße Karin Tautkus

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Karin, solange Sie nicht krankgeschrieben sind und noch Urlaubstage haben, spricht grundsätzlich nichts gegen den Urlaub. Er muss natürlich auch im Betrieb passen, das ist ja bei jedem Arbeitnehmer so. Wie das bei Ihnen im Detail ist, müsste man sich aber individuell anschauen.

  • user
    Maik
    am 07.09.2022

    Hallo, ich wurde am 29.08.2022 ausgesteuert. Zum 31.10.2022 habe ich mein bestehenes Arbeitsverhältnis gekündigt, da ich am 02.11.2022 eine LTA anfange. Ich habe noch 53,5 Tage Resturlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung er kann meinen Resturlaub jetzt auf 42,5 Tage kürzen weil ich ausgesteuert wurde und jetzt keine Anspruch mehr auf Urlaub habe, sondern nur bis zum 31.07.2022.

    Danke für Eure Hilfe

  • user
    Susan
    am 29.07.2022

    Hallo

    Ich war ab 5.11.2020 krank bis zum 13.7.2022 durchweg krankgeschrieben. Zum 28.5.2022 wurde ich ausgesteuert und habe mich durch einen Fehler erst zum 10.6.2022 arbeitslos gemeldet. Von meinen Arbeitgeber habe ich mich per 30.06.2022 getrennt und da eine Urlabsabtretung bekommen über 44 Tage. Jetzt meine Frage bekomm ich Arbeitslosengeld und wenn ja ab wann.

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Susan, das müsste man sich genauer anschauen. Ob eine Sperre vorliegt oder nicht. Aber ansonsten sollte es ab dem 10.06. Arbeitslosengeld geben.

  • user
    A.H. Gerst.meier
    am 21.06.2022

    Hallo, mein Arbeitsverhältnis wurde zum 31.5.22 gekündigt, bin seit dem 15.12.21 durchgängig krank geschrieben und das Krankengeld lief zum 13.6.22 aus. Zum 31.5. habe ich ua noch eine Urlaubsabgeltung bekommen, also während der Zeit des Krankengeldes. Ich befinde mich derzeit in der Aussteuerungsphase. Das Arbeitsamt rechnet die Abgeltung voll an und will erst zum 14.7.22 ALG I zahlen.

    Ist das rechtens? MW kann die Abgeltung während Krankengeld nicht angerechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A.G.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2022

      Das kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten und müsste erst recherchieren. Wenn Sie eine schnelle Rückmeldung benötigen, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Claudia Späth
      am 06.10.2022

      Hallo A.G.

      Konnten Sie hier eine Lösung finden.?

      Genau diese Problematik trifft auch bei mir zu und noch habe ich keine konkreten Antworten erhalten.

      Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

      LG CS

  • user
    Karin Holschbach
    am 25.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schmitz,

    Ich bin seit dem 16.03.2021 krank, zur Reha wurde ich von der KK aufgefordert, Antrag wurde gestellt, aber bisher keine Info von der DRV. Ich bin 64 Jahre alt, seit 2005 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da meine Altersrente plus Betriebsrente höher ist als Alg1 und EM-Rente möchte ich die Altersrente ab 01.09.2022 beantragen. Fragen: steht mir anteilig die Jahressonderzahlung zu, muss der AG den aufgelaufenen Urlaub auszahlen? Muss ich mein Arbeitsverhältnis kündigen und wann?

    Lg

    Karin Holschbach

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Karin, wie das mit der Jahressonderzahlung ist, müsste im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Fragen Sie am besten einmal beim Personalrat nach. Kündigen müssen Sie schon, wenn es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt - das macht in der Regel aber eigentlich nie Probleme.

      Mit dem Urlaub ist das so eine Sache. In dieser Frage sollten Sie sich auch an den Personalrat wenden. Im Zweifel an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Roman
    am 17.01.2022

    Hallo Herr Schultz.

    Ich bin akutell im Krankengeldbezug mit bestehenden Arbeitsverhältnis. Dieser endet am 6.3.2022.

    Nun stellt sich für mich die Frage wie ich mir die Urlaubstage am besten auszahlen lasse.

    Fall 1: Ich kündige mein Arbeitsverhältnis bis spätestens zum 31.3.2022 um die Urlaubstage von 2020 und 2021 ausbezahlt zu bekommen.

    Fall 2: Ich kündigen das Arbeitsverhältnis nicht bis zum 31.3.2022, verliere die Urlaubstage von 2020, aber bekomme neue?

    Wenn man ausgesteuert wird ruht ja Arbeitsverhältnis. Hab ich in der Ruhepause weiterhin Urlaubsanapruch oder gilt dieser nur während der Zeit in der man noch im Krankengeld Bezug war?

    Wie kommt man am besten weg?

    Sollten an erst kündigen nachdem man dann dieses üÜbergangs Arbeitslosengeld erhält?

    Also noch kündigen während des Krankengeld bezuge also vor 6.3.2022?

    Oder kündigen zwischen 7.3.2022 und 31.3.2022 um die Urlaubstage von 2020 noch erstattet zu bekommen?

    Oder garnicht kündigen und die Urlaubstage von 2020 verfallen lassen, dafür aber dann 2022 neue zu erhalten?

    Schonmal vielen Dank im voraus.

    Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2022

      Hallo Roman, wir können hier im Forum keine individuellen Fragen klären. In Ihren Fall empfehle ich Ihnen auch keine Sozialrechtsberatung, sondern einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Denn es kann hier auch schnell um eine mögliche Abfindung gehen.

  • user
    sven
    am 29.12.2021

    Hallo,

    folgender Fall: Ich bin krank seit Sommer 2019, ausgesteuert und bekomme ALG nach Nahtlosigkeit. Nun hebt das Amt den Bescheid auf, weil ein Rehabericht sagt ich wäre über 6 Std erwerbsfähig. Ein Monat würde ich noch Anspruch auf ALG haben, hier würde ich mich im Rahemen meiner Fähigkeiten zur Verfügung stellen. Was ist mit meinem Urlaub aus 2020 und 2021. kann ich diesen im Anschluss noch nehmen und dann wieder anfangen zu arbeiten? Bis zum 31. 3 . würde ich ihn doch noch bekommen oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Sven, wie die Fristen zum Nachholen von alten Urlaubsansprüchen sind, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Schauen Sie am besten einmal in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Grundsätzlich wäre es aber möglich, nach dem Krankengeld Urlaub zu nehmen. Das kommt natürlich immer darauf an, wie es gesundheitlich aussieht und wie Sie die Zeit danach finanziell wuppen würden.

  • user
    Maik
    am 29.11.2021

    Guten Tag, ich werde in 8 Wochen bei der Krankenkasse ausgesteuert, bin immer noch krank und habe bereits eine medizinische Reha abgeschlossen. Laut Reha Abschlussbericht bin ich in meinem jetzigen Beruf arbeitsunfähig, jedoch für jede andere Tätigkeit für mehr als 6h arbeitsfähig.

    Da ich immer noch krank bin, werde ich nun ALG 1 beantragen. (Ich hoffe das ich eines Tages doch noch in meinem alten Job zurück kann.)

    Eines ist mir allerdings noch nicht ganz klar: Wer bekommt in Zukunft meine Krankenscheine? Die Arbeitsagentur oder mein (noch) Arbeitgeber?

    Sollte ich mich (wegen der Blockfrist) überhaupt noch Krankschreiben lassen? Ich habe angst, dass ich dann gekündigt werden.

  • user
    Dennis Meyer
    am 21.10.2021

    Hallo ich bin seit dem 10.2.20 krank. Bin schon ausgesteuert und kriege jetzt Unterstützung vom Arbeitsamt. Was ich mich jedoch frage ist was mit meinem Urlaub von diesem und letzten Jahr ist muss der mir ausgezahlt werden?

    Lg Dennis

    • user
      Christian Schultz
      am 22.10.2021

      Hallo Dennis, grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Urlaub. In welcher Form der genommen wird, muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Dazu sollten Sie am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.

  • user
    Volker Jürgens
    am 29.07.2021

    Ich werde am 21.08.21 ausgesteuert und habe noch Urlaub aus 20/21 ca.

    50 Tage. Was passiert damit? Kann ich diese ausbezahlt bekommen ?

    Oder verfallen diese ?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Volker, mit dem Urlaub ist das ein bisschen komplizierter, weil wir uns hier sowohl im Arbeits- als auch im Sozialrecht bewegen. Das kann man nicht allgemein beantworten, daher sollten Sie sich persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Mario
    am 28.04.2021

    Hallo,

    ich bin seit Januar 2020 krankgeschrieben bis Mitte Juli 2021 und werde dann ausgesteuert außerdem habe ich ab 01.2022 einen neuen Job, meine Frage ist kann ich den neuen Job ohne Probleme anfangen, bekomme ich dann bis zum Dezember Arbeitslosengeld und steht mir dann noch mein kompletter Urlaub seit Beginn der Krankheit zu

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Hi Mario, ob es problemlos Arbeitslosengeld geben wird, lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen. Vermutlich schon, aber sicher sagen können wir das nicht. Sollten Sie Ihr Urlaubsgelt ausgezahlt bekommen, ruht in dieser Zeit der Anspruch auf Kranken- bzw. Arbeitslosengeld.

  • user
    Schmidt
    am 28.04.2021

    Hallo

    Ich bin seid dem 25.05.2020 krankgeschrieben.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag der bis zum 30.04.2021 befristet ist, da ich weiterhin krankgeschrieben bin wird der Vertrag nicht verlängert.

    So wie ich das verstanden habe, habe ich noch den Resturlaub aus 2020 (22tage) ich habe einen Urlaub Jahresanspruch von 24 Tage. Und den Anspruch bis April müssten dem nach nochmal 8 Tage sein.

    Da mein Vertrag jetzt nicht verlängert wird muss mein Arbeitgeber mit den Urlaub ausbezahlen? Und wenn ja wird mir das von Krankengeld angerechnet beziehungsweise abgezogen?

    Mit freundlichen Grüßen Schmidt

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2021

      Hallo, das mit dem Urlaub ist eine arbeitsrechtliche Frage, die wir leider nicht beantworten können. Wenn Sie sich Ihren Urlaubsanspruch auszahlen lassen, ruht in dieser Zeit Ihr Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, ruht dieses ebenfalls, wenn Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

  • user
    Pia S
    am 17.04.2021

    Hallo, ich bin seit 09.03.2020 krankgeschrieben und werde am 06.09.2021 ausgesteuert. Mein Arbeitsverhältnis wurde nun zum 31.10.2021 gekündigt. Den September und Oktober bekomme ich dann als Urlaubsverrechnung frei. Zwischenzeitlich möchte meine Krankenkasse, dass ich in Reha gehe wegen evtl.Erwerbsminderung.

    Bin im Juli 62 Jahre und habe meine 45 Jahre voll. Es wäre mir recht, da ich mehr EM Rente bekomme wie ALG 1.

    Meine Frage nun : bin ich für September und Oktober dann krankenversichert ?

    Wann muss ich mich arbeitslos melden ? soll ich mich weiter krankschreiben lassen und Nahtlosigkeits ALG beantragen ?

  • user
    Alexander Prinz
    am 20.03.2021

    Hallo,

    ich wurde im Februar ausgesteuert und bekomme nun Arbeitslosengeld. Nun wurde mir aber bescheinigt, dass ich meinen alten Job nicht mehr ausüben kann und ab August eine Umschulung machen kann. Mein Arbeitgeber hat auch bescheinigt, dass er mir bis dahin keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zu Verfügung stellen kann. Dementsprechend wird das Arbeitsverhältnis zum 15.4 aufgelöst. Ich habe noch 30 Tage Urlaub. Wie verfahre ich am besten um möglichst viel Geld davon für mich behalten zu können? Meine Idee war jetzt auf eine Krankschreibung zu verzichten (soll mich nach beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnises eh nicht mehr krankschreiben lassen laut Arbeitsagentur) und meinen Resturlaub bis zum 15.04 zu nehmen. Denn wenn ich mir die vollen 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnises auszahlen lasse, wird dies ja auf das ALG angerechnet.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2021

      Hallo Alexander, bitte auf jeden Fall in einer persönlichen Beratung klären. Mit dem Urlaub und der Aussteuerung ist das so eine Sache. Es kann passieren, dass man in diesem Fall seinen Anspruch auf ALG I verliert.

  • user
    Arivel
    am 03.03.2021

    Hallo,

    mein Krankengeld endet am 10.3.21. Eine Reha habe ich am 11.2.21 mit weiterer Arbeitsunfähigkeit beendet, ohne Einleitung einer Wiedereingliederung, da eine Genesung noch nicht abzusehen war.

    Ich bin hin und her gerissen, ob ich ab dem 11.3.21 versuchen soll zu arbeiten. Meine Überlegung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers im HomeOffice nur 4 Tage die Woche zu arbeiten und jeweils 1 Tag der Woche (Mittwoch) Urlaub zu nehmen (Vertrag 5 Tage Woche).

    Wie ich verstanden habe, würde ich den Anspruch auf Arbeitslosengeld wg. Nahtlosigkeit dann verlieren, wenn ich aufgrund der Arbeitsbelastung dann mich doch wieder krankschreiben lassen müsste, richtig?

    Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60 GdB.

    Viele fragende Grüße,

    Arivel

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Arivel, bitte lassen Sie sich für Ihre Situation persönlich beraten. Am Treffpunkt von Kranken- und Arbeitslosengeld kommt es nicht zuletzt auf Details an, die bei jedem anders sind. Daher kann kein allgemeiner Beitrag eine persönliche Beratung ersetzen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Arivel
      am 03.03.2021

      Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

      Viele Grüße, Arivel

  • user
    Danilo
    am 27.02.2021

    Hallo,

    Ich hatte 2018 einen Unfall hatte Reha bin dann kurz arbeiten gewesene ( 3 Monate) dann von der KK ausgsteuert ,dann vom Arbeitsamt das Geld besorgen. Das Arbeitsverhältnis bestand noch bis 01.2021 danach Kündigung. Meine Urlaubs-tage wurde ausgezahlt.

    Bin seid 2018 im krankenstand. Darf das Arbeitsamt von mein Urlaubsgeld beanspruchen. ( habe keine Einkünfte mehr).

  • user
    Astrid Schröder
    am 24.02.2021

    Hallo ,

    ich habe folgende Frage: wenn ich zum Arbeitsamt gehe, nachdem ich ausgesteuert bin und ich noch einen Arbeitsvertrag habe aber noch krank geschrieben bin steht mir Arbeitslosengeld zu -richtig? Aber ich kann, bzw. sollte besser nicht angegeben, dass mein zukünfigter Job nur halbtags sein darf, weil mir sonst dieses Arbeitslosengeld gekürzt wird? Eigentlich wird das Arbeitslosengeld doch nach dem berechnet , was ich in meinem letzten Job verdient habe unabhängig davon was für einen Job ich mit wie vielen Stunden zukünfitg machen werde. Wenn das so wäre, würde ich mich doch besser von meinem jetztigen Chef kündigen lassen und dann bekomme ich mein volles Arbeitlosengeld oder nicht? Wahrscheinlich hängt es aber damit zusammen, ob man noch weiter krank geschrieben ist oder nicht? Ich hoffe ich konnte mein "nichtverstehen" verständlich machen :-)

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort im Voraus.

    A.Schröder

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Astrid, nach der Aussteuerung steht Ihnen auch mit gültigem Arbeitsvertrag das volle Arbeitslosengeld zu. Aber nur, wenn Sie nach der Nahtlosigkeit Geld bekommen. Oder - wenn das nicht geht - wenn Sie sich in Vollzeit der Vermittlung zur Verfügung stellen.

  • user
    Ina Schwitters
    am 24.02.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe ich nach Aussteuerung noch weiterhin Anspruch auf Urlaub?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Ina, den Urlaub können Sie nur nehmen, wenn Sie nicht krankgeschrieben sind. Das kann jedoch Auswirkungen auf Ihre Lohnersatzleistungen haben - bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Horst
    am 18.02.2021

    Hallo ich werde am 25.04 ausgesteuert nach 78 Wochen Krank habe aber noch 35 Tage Urlaub was passiert mit den 35 Tagen von der Krankenkasse aus sollte ich die in der Zeit wo ich Krankgeschrieben bin nehmen geht das Überhaupt? und verlängert sich die Zeit danach? vielen Dank im Voraus Horst

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Horst, bei solchen Fragen empfehle ich immer eine persönliche Beratung. Denn in bestimmten Fällen können Sie Ihren Anspruch auf Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) verlieren, wenn Sie nach dem Krankengeld erstmal Urlaubsgeld vom Arbeitgeber erhalten. Bitte individuell prüfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Andreas
    am 02.02.2021

    Hallo

    Ich bin Altersteilzeit und bin seid Februar 2020 Krankgeschrieben.

    Meine Ruhephase beginnt am 01.03.2021.

    Plötzlich verweigert mir die Krankenkasse die Zahlung meines Krankengeldes mit der Begründung " Ich sollte meinen Resturlaub nehmen".

    Mein Arbeitgeber sagt wenn ich krank bin kann ich kein Urlaub nehmen.

    Was soll ich machen ?

  • user
    Tanja
    am 29.01.2021

    Hallo ich bin seit Dez 18 erkrankt und seid 19 hab ich 90% wie sieht es mit dem extra urlaubsanspruch und dem Resturlaub aus mir wurden jetzt 40 tage noch ausbezahlt die restlichen Überstunden haben sie mir ausgezahlt aber wieder dazu gerechnet ist das so rechtens ?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Tanja, zu Fragen des Urlaubs können wir nichts sagen. Da sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

  • user
    Dagi Storm
    am 28.01.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich werde Ende des Monat ausgesteuert nach 78Wo Krankheit. Reha wurde beantragt aber wegen Corona verschoben. Termin in 3 Wochen, d.h. 3 Wochen ohne Krankengeld.

    Frage: Muss ich wg einer Krankenversicherung mich beim Arbeitsamt melden oder könnte ich diese 4 Wochen theoretisch auch privat überbrücken und statt dessen Obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V mit dem Mindestbeitrag bei der Krankenkasse beantragen?

    Danke für Info. Viele Grüsse DS.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Dagi, um eine fundierte Antwort zu geben, müssten wir uns die Unterlagen ansehen. Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, zur Überbrückung Arbeitslosengeld zu beantragen. Sie wissen ja auch noch nicht, wie es im Anschluss an die Reha weitergeht.

  • user
    Karin Gondek
    am 14.01.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich war von März 2018 bis Ende August 2020 krank. dann kam die Wiedereingliederung und seid 21.12.2020 arbeite ich wieder voll. Ich erhalte im Angestelltenverhältnis 30 Tage Urlaub. In 2018 habe ich vor meiner Krankheit 10 Tage Urlaub genommen.

    Ich möchte jetzt wissen wieviel Urlaubstage mir noch zustehen. Mein Arbeitgeber hat mir zum 31.12.2020 eine Abrechnung über 50 Tage Resturlaub ausgehändigt. Ich arbeite für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bin der Meinung das der Urlaub nicht verfällt ( lt.Urteil EuGh aus 2016)????

    Vielen Dank im voraus

    Karin

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Hallo Karin, das können wir Ihnen beim SoVD leider nicht beantworten, da es sich um Arbeitsrecht handelt. Beim Sozialverband beraten wir nur zum Sozialrecht.

    • user
      Sascha
      am 22.01.2021

      Hallo Karin,

      ich habe eine ganz ähnliche Situation. Leider hat ein Gericht 2012 entschieden, das Resturlaub nach 15 Monaten verfällt. Das heißt 2018 ist weg und von 2019 muss der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen bis zum 31.03.21 genehmigen.

      Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und wünsche dir alles Gute.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sascha

  • user
    Cornelia Kotyrba
    am 21.12.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    seit dem 01.072019 bin ich krankgeschrieben, davor habe ich seit dem 07.012019 gearbeitet. laut meinem Arbeitsvertrag, der befristet war bis zum 30.11.2019, standen mir 30 Tage Urlaub jährlich plus Zusatzurlaub für Schwerbeschädigung mit 80% zu. Von meinem Urlaubsanspruch habe ich nur 3 Tage Urlaub in Anspruch genommen. Kann ich eine Forderung an meinen Arbeitgeber geltend machen für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub und für wieviel Tage?

    Bevor ich bei diesem Arbeitgeber angefangen habe, hatte ich Anspruch auf ALG1 bis zum 09.12.2018 und habe eine Umschulung über ein Bildungszentrum gemacht, über einen Zeitraum von 2 Jahren und drei Monaten. Die Umschulung habe ich erfolgreich bestanden mit IHK- Abschluss, für welchen Zeitraum kann ich Arbeitslosengeld erhalten.

    Mein Antrag ist noch in Bearbeitung, da der medizinische Dienst noch prüft wie leistungsfähig ich bin und auch noch keine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vorliegt.

    Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cornelia Kotyrba

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Siehe oben.

  • user
    Cornelia Kotyrba
    am 21.12.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    seit dem 01.072019 bin ich krankgeschrieben, davor habe ich seit dem 07.012019 gearbeitet. laut meinem Arbeitsvertrag, der befristet war bis zum 30.11.2019, standen mir 30 Tage Urlaub jährlich plus Zusatzurlaub für Schwerbeschädigung mit 80% zu. Von meinem Urlaubsanspruch habe ich nur 3 Tage Urlaub in Anspruch genommen. Kann ich eine Forderung an meinen Arbeitgeber geltend machen für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub und für wieviel Tage?

    Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cornelia Kotyrba

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Cornelia, leider kann ich das nicht beantworten, weil wir uns hier (zum Teil) im Arbeitsrecht bewegen. Da sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt bzw. eine Gewerkschaft wenden.

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Silvia, leider kann ich in diesem Forum nicht detailliert auf Ihre Fragen eingehen. Da sollten Sie sich tatsächlich anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen. Aber ganz allgemein:

    Ja, die Firma kann eine Kündigung aussprechen. Natürlich ist Ihr Chef ans Arbeitsrecht gebunden und muss Ihnen ggfs. eine Abfindung anbieten. Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir beim SoVD jedoch nicht der richtige Ansprechpartner, weil wir in diesem Bereich nicht beraten dürfen. Deswegen kann ich auch nichts zum Anspruch auf Urlaub sagen.

    Die Arbeitsagentur hat in der Regel kein Interesse daran, Geld auszuzahlen, wenn Sie nur schwer zu vermitteln sind. Das ist ähnlich wie bei der Krankenkasse. Ein Ausweg (aus Sicht der BA) kann dann der Weg in die Erwerbsminderungsrente sein.

    Die EM-Rente ist für Sie persönlich in der Regel mit finanziellen Abstrichen verbunden. Wie hoch Ihre Rente wäre, können Sie kostenlos bei der Rentenversicherung erfragen. Die wichtigsten Infos rund um die Erwerbsminderungsrente finden Sie auch hier: www.sovd-sh.de/2020/05/12/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern/

  • user
    Silvia Kebbe-Kontny
    am 18.09.2020

    Sehr geehrter Herr Schulz.

    Ich hätte auch gerne einen Rat von Ihnen und ein paar Fragen zu meiner momentanen Situation.

    Meine Aussteuerung war am 15.09.2020.

    Ich bin vorerst weiterhin krankgeschrieben.

    Die Argentur für Arbeit,wo ich mich bereits frühzeitig gemeldet habe,schickt mich zu einer Rentenberatung.

    Mein Wunsch ist,eine baldige Genesung und mit Eingliederung bei meinem "alten" Arbeitgeber wieder zu arbeiten.

    Meine 3 Fragen:

    1. Kann mir mein Arbeitgeber während meiner weiteren Krankzeit und während der Aussteuerung kündigen?

    2. Wenn ich beim "alten" Arbeitgeber wieder eingegliedert werden sollte,besteht ein Rest Urlaubsanspruch von 2019 und 2020 ?

    3, Warum rät mir die Argentur für Arbeit einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen?

    Ich bin 1967 geboren und seit 30 Jahren in der Pflege tätig.

    Wäre ein Erwerbsunfähigkeitsantrag sinnvoll und was bedeutet dieses?

    Ich bin mit Allem sehr überfordert und würde mich über eine baldige Antwort Ihrerseits freuen.

    Mit freundlichen Grüssen

    • user
      Klaus
      am 24.01.2022

      Hallo Herr Schultz,

      kann im bestehenden, aber wegen Aussteuerung Krankengeld und fortdauernder Krankschreibung ruhenden Arbeitsverhältnisses, Urlaubsabgeltung für 2020 bis zum 31.03.2022 geltend gemacht werden oder stets nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Und somit stets nur für maximal die beiden letzten Jahre.

      Die Arbeitsvertragsbedingungen der Firma sehen folgendes vor:

      "Ist der Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit nicht in der Lage, den Urlaub bis spätestens 31. März zu nehmen, hat er Anspruch auf finanzielle Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubes."

      Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Klaus

    • user
      Christian Schultz
      am 24.01.2022

      Hallo Klaus, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, weil das ins Arbeitsrecht fällt.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Ines, bitte direkt mit der Arbeitsagentur absprechen. Das wird nicht überall gleich behandelt.

  • user
    Ines Gehrmann
    am 08.09.2020

    Hallo, darf ich , wenn ich ausgesteuert bin und mein Antrag auf Arbeitslosengeld in Bearbeitung ist, 14 Tage verreisen? Muss ich das wem? melden?Danke schon mal.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo, wenn Sie nun bereits Arbeitslosengeld erhalten und bald ggfs. in die EM-Rente gehen, muss der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht auszahlen. Es sei denn, in Ihrem Tarifvertrag ist das anders geregelt, davon gehe ich allerdings nicht aus.

  • user
    Pröller
    am 07.09.2020

    Hallo zusammen

    bin seit bin ich meiner Rehabilitation Reha 2019 Arbeitsunfähig habe die dringende Frage was passiert mit meinen Jahresurlaub von 2019 und 2020 den ich noch übrig habe.allso 24 Urlaubstage davon habe ich drei Urlaubstage genommen bereits 2018 ist mit der Rest vom Urlaub verflogen weil ich kein Vertettung bekommen habe !

    Bekomme ich den vom meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder wird er gut geschreiben

    Ich wurde am 2.9.20 vom Krankengeld ausgesteuert und habe bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt bevor ich mich Arbeitslos gemeldet habe ich hoffe nur das die Nahlosigkeitsregellbeachten da ich immer noch im Krankenstand mein Job besteht noch wurde nicht gekündigt wäre super wenn Sie imm da kurz weiter Helfen könnten wie es im meinem Fall ausschaut

    Lieben Dank im voraus herzliche Grüße aus Bayern -Schwaben

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo, leider weiß ich nicht, wie das beim Verletztengeld läuft. Bei der Berufsgenossenschaft gelten zum Teil andere Regeln als für die Krankenkasse. Beim Krankengeld könnten Sie es nicht. Ich gehe davon aus, dass es beim Verletztengeld auch so wäre - bin mir aber nicht sicher.

  • user
    Yuko Kasahara
    am 05.07.2020

    Sehr geehrter Herr Schmitz,

    Ich bin wegen einer Arbeitsunfall seit dem 15.Feb ,2019 bis heute krankgeschrieben.

    Kann ich bevor bald vom Verletztengeld ausgesteuert werde und ein Arbeutslosengeld beantrage , kann ich Urlaubsgeld abgeltend machen?

    mit freundlichen Grüßen,

    Yuko K.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.