Ausgesteuert – kein Versicherungsschutz?
Das Wichtigste zuerst: Bleiben Sie ruhig. So schnell lässt Ihre Krankenversicherung Sie nicht im Stich. Weil sie das nämlich gar nicht darf. Die Kasse ist verpflichtet, Sie auf das baldige Ende Ihres Krankengeldes hinzuweisen. Es ist auch richtig, dass mit dem Auslaufen dieser Lohnersatzleistung prinzipiell der Versicherungsschutz verloren geht. Aber so schnell schießen die Preußen nicht. In fast allen Fällen, die uns beim Sozialverband begegnen – und das sind eine ganze Menge – läuft es nach der Aussteuerung auf eines dieser drei Szenarien hinaus.
Wechsel vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld
In dem oben genannten Brief steht auch, dass Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden sollen.
Aus meiner langen Erfahrung beim SoVD weiß ich, dass es etwas Zeit braucht, diesen Gedankengang nachzuvollziehen. Sie sind krankgeschrieben, schon sehr lange. Sie haben noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Und trotzdem sollen Sie sich beim Arbeitsamt melden? Jeder logisch denkende Mensch wittert hier einen Widerspruch, der eigentlich nicht sein kann. Aber es ist so: Sobald das Krankengeld ausläuft, können Sie Geld bei der Arbeitsagentur erhalten. Natürlich nur, solange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Zwei mögliche Wege führen zum Arbeitslosengeld. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, prüft die Behörde die sogenannte Nahtlosigkeit. Bis die Rentenversicherung über Ihren Antrag entschieden hat, kommt dann die Arbeitsagentur für Ihren Lebensunterhalt auf. Falls Sie noch keinen Kontakt mit dem Rententräger hatten, stellen Sie sich in der Theorie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.
Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit
Und jetzt zurück zu unserer Ausgangsfrage: Bin ich in dieser Variante nach der Aussteuerung krankenversichert? Natürlich, denn Beiträge zur Krankenversicherung werden durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen.
2. Ein Monat Nachversicherung
Selbst wenn der Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld nicht reibungslos laufen sollte, müssen Sie nicht fürchten, auf den Rechnungen von Krankenhaus oder Zahnarztpraxis sitzen zu bleiben.
Der Grund, warum Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes weiterhin gut schlafen können, hört auf den Namen Nachversicherungsschutz. Diese Regelung wirkt genau einen Monat über das Ende des Krankengeldes hinaus. Mit anderen Worten: Auch wenn das Krankengeld ausläuft und Sie noch einige Zeit warten müssen, weil das Arbeitsamt nicht mit dem Antrag hinterher kommt, sind Sie krankenversichert. Einen Monat lang. Das ist ausreichend Zeit, um sich in der Zwischenzeit um eine Lösung zu kümmern. Notfalls mithilfe des Sozialverbands.
3. Sind Sie verheiratet?
Angenommen, Sie werden in der kommenden Woche ausgesteuert und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um jetzt nicht ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen, bleiben Ihnen immer noch einige Möglichkeiten. Zum Beispiel der Weg zum Jobcenter.
Kommentare (48)
Martha
am 02.07.2024Hallo,
während meiner Arbeitslosigkeit bin ich erkrankt. Das ALG I ist erschöpft und einen Anspruch auf ALG 2 habe ich nicht. Nach 1monatigem Krankengeldbezug und einem Besuch beim MDK wurde die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Daraufhin wechselte ich in die Familienversicherung meines Mannes.
Inzwischen hat die frühere Krankenkasse nach meinem und fachärztlichem Widerspruch den Einstellungsbescheid des Krankengeldes wieder aufgehoben und mir für die entsprechende Zeit bis zum Einstieg in die Familienversicherung die Nachzahlung geleistet. Wie läuft es nun mit der Familienversicherung? Ich bin weiterhin krank geschrieben und werde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Übernimmt nun die Familienversicherung die Krankengeldzahlung?
Viele Grüße
Christian Schultz
am 03.07.2024Hallo Martha, das kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Als Familienversicherte besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld. Bei Ihnen ist die Sache aber besonders, weil der Krankengeld-Anspruch nach dem Widerspruch wieder aufgelebt ist. Bitte lassen Sie sich dazu unbedingt persönlich beraten.
Reinhold Erb
am 20.01.2024Guten Abend, meine Frau wird am 18.02.2024 durch die Krankenkasse ausgesteuert. Ich bin im Ruhestand und Privat versichert, eine priv. KK für meine Frau wird für uns nicht tragbar sein.... Einen Antrag auf ALG 1 und auf EM Rente wurde bereits gestellt. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? 1. Falls der Antrag auf ALG 1 abgelehnt wird, kommt für uns Bürgergeld(ALG2) nicht in Frage...Ist meine Frau so lange der Antrag auf EM Rente nicht entschieden wurde weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse über die AfA versichert oder Bedarf es einer freiwilligen Weiterversicherung oder evtl. einer Priv. KV ? Wir sind momentan total überfordert und wissen nicht wie es weiter geht!!!Wir bekommen nur schwammige Aussagen die uns leider nicht weiter helfen. Uns geht es eigentlich nicht um das ALG sondern darum, dass die KV übernommen wird. Bitte um Info
Christian Schultz
am 22.01.2024Hallo Reinhold, falls das Arbeitslosengeld abgelehnt wird, ist Ihre Frau während des Antragsverfahrens zur EM-Rente versichert. Sie muss in dieser Zeit aber die Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner selbst zahlen.
Henry
am 16.01.2024Guten Morgen,
Ich habe meinen Brief bekommen das ich ab 10.4 ausgesteuert werden. Meine Frage ist meine Frau und mein Sohn ist über mich krankenversichert. Sind sie das noch wenn ich ausgesteuert bin und mich beim Arbeitsamt gemeldet habe? Und noch eine Frage, das Ziel ist das ich in den kommenden Wochen noch eine Reha mache und danach in die Wiedereingliederung gehe. Wenn der 10.4 erreicht ist wer überbrückt die Wiedereingliederung? Danke für die Antwort.
Christian Schultz
am 16.01.2024Natürlich. Wenn Sie krankenversichert sind, gilt das auch für die weitere Familienversicherung. In der Wiedereingliederung erhalten Sie entweder Kranken- oder Arbeitslosengeld. Je nach dem, was Sie dann gerade bekommen.
Naiara
am 07.01.2024Hallo, ich hätte eine Frage:
Ich war festangestellt, länger als 12 Monate tätig gewesen, bin erkrankt und wurde dann krankgeschrieben. Mir wurde daraufhin gekündigt. Ich habe 6 Wochen weiterhin Gehalt von meinem Arbeitgeber bezogen und anschließend noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld erhalten. Arbeitslos und arbeitssuchend habe ich mich natürlich direkt nach Erhalt der Kündigung gemeldet. Ausserdem habe ich dann Klage eingereicht, wir haben uns geeinigt und ich habe eine Abfindung erhalten. Die Kündigung lief zum 31.12.2023. Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wurde ich weiterhin krankgeschrieben. Ich bin verheiratet und ich weiss nicht, wie das nun mit dem Krankengeldbezug weitergeht. Ich bin immernoch arbeitsunfähig. Muss ich jetzt familienversichert werden und kriege dann kein Krankengeld mehr? Oder ist die Familienversicherung keine Pflicht und ich kann weiterhin über meine Krankenkasse Krankengeld beziehen und versichert sein?
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo Naiara, bis zu 78 Wochen gibt es Krankengeld. Wenn das bei Ihnen noch nicht ausgeschöpft ist, können Sie das also noch weiter erhalten. Danach muss man gucken. Eventuell ist eine Familienversicherung möglich. Aber ohne weitere Infos können wir das hier im Forum nicht beantworten, Sie sollten sich persönlich beraten lassen.
K. Klose
am 02.01.2024Mein Sohn leidet an Panikattacken hat dadurch bereits mehrere Arbeitsplätze verloren. Nun erhält er nur noch für einen Monat Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse hat ihm auch schon mitgeteilt das er bis März nur noch Krankengeld bekommen wird danach bekommt er weder Krankengeld noch ALG 2 da er noch zu Hause lebt! Meine Frage werwer trägt die Beitrage zur KV und RV, wenn er 0 Einkommen hat?
Christian Schultz
am 03.01.2024Wie alt ist er denn? Unter Umständen kann er noch über die Eltern versichert werden. Wenn alle Stricke reißen, gibt es immer noch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Dietmar
am 19.12.2023Hallo,
bin seit 11.12.2023 ausgesteuert und habe mich schon vor Aussteuerung bei Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend bzw arbeitslos gemeldet.
Leider bis heute keine Bewilligung von Alg 1.
Nach 4 Operationen in 18Monaten steht am 04.01.2024
eine weitere mit anschließender stationären Reha an.
Wie geht's weiter?
Alg Nahtlosigkeitsregelung,
Teilerwerbsminderungsrente
oder Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank für die Antworten.
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Dietmar, Sie haben in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn das so lange dauert, sollten Sie sich Hilfe holen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Frank Wannagat
am 31.08.2023Hallo, hab mal folgende Frage
Mein Sohn hat ein Gehirntumor 2021 gehabt und hat sein Krankengeld von 78 Wochen ausgeschöpft. Nun hat er eine erneute Gehirntumor OP. Er bekommt jetzt 6 Wochen Lohnfortzahlung von sein Arbeitgeber. Wie sieht das denn nach den 6 Wochen aus? Woher bekommt er dann Geld? Er steht ja noch im Arbeitsverhältnis und ist nicht arbeitslos und wie sieht das mit der Krankenversicherung aus.
Christian Schultz
am 01.09.2023Hallo Frank, das kommt darauf an, wie lange der letzte Krankengeld-Bezug schon her ist. In bestimmten Fällen gibt es erneut Krankengeld. Aber auch Arbeitslosengeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung können möglich sein. Ihr Sohn sollte sich in jedem Fall persönlich beraten lassen.
Peter
am 25.05.2023Hallo,
Ich habe den Brief erhalten, dass mein Krankengeld jetzt nach 78 Wochen ausläuft und somit auch meine Versicherung. Ich bin aber bereits bei meinen Eltern in einer Familienversicherung mit drin, ändert das was oder werde ich trotzdem nach Ablauf des Geldes nicht mehr versichert sein?
Christian Schultz
am 25.05.2023Hallo Peter, solange Sie familienversichert sind, ist alles gut. Das ändert sich dann auch nicht. Der Brief zum Ende des Krankengeldes ist ein Standardschreiben: In der Regel müssen die Leute ihren Versicherungsschutz dann über den Bezug von Arbeitslosengeld aufrecht erhalten.
Jana
am 24.07.2023Hallo welche Möglichkeiten hat Mann krankenversichert zu bleiben, wenn nach der Aussteuerung das Arbeitsamt die Nahtlosigkeit trotz Reha und festgestellter fehlender Leistungsfähigkeit nicht anerkennt und Probleme macht und der Monat Kulanz schon längst vorüber ist. Gerade wenn man langfristig krank ist dürfte man doch seinen Krankenversicherungsschutz nicht verlieren. Vielen herzlichen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Jana, wie oben im Beitrag geschildert. Die einfachsten Optionen sind über den Ehegatten oder eine freiwillige Versicherung.
Uwe
am 10.03.2023Ich bin seit dem 14.12.22 ausgesteuert und erhalte ALG 1. Die Nahtlosigkeitsregel wurde nicht anerkannt, da kein Rentenantrag gestellt wurde und der MD meint, das ich für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stehen könnte. Ich wurde nun jedoch an der Lunge operiert und bin seit Anfang Februar mit einer neuen Erkrankung krank geschrieben. Ab 20.03. soll ich mich nun beim Jobcenter melden lt. Arbeitsberater. Müsste man bei denen denn nicht auch vermittlungsfähig sein? Könnte ich wieder normales ALG beantragen, wie ich es ja jetzt noch bekomme, wenn ich mich nicht mehr krank schreiben lassen würde? Könnte man die Nahtlosigkeit jetzt noch in Anspruch nehmen wenn ich jetzt einen Rentenantrag stelle?
Christian Schultz
am 13.03.2023Man müsste hier prüfen, ob ein neuer Anspruch auf Krankengeld besteht. Sie haben ja nun eine andere Erkrankung. Beim Jobcenter ist das nicht so streng mit der Vermittlungsfähigkeit - zumindest nicht gleich zu Beginn.
Kerstin
am 09.03.2023Hallo
Ich bin ab 28.2.23 ausgesteuert
ALG 1 steht mir nur für 6 resttage zu da ich 2020 arbeitslos war und wegen Krankheit und corona auch nichts angemessenes gefunden habe. Gearbeitet habe ich dann ab Januar 21 bis Mai 21 und war im direkten Anschluss in einer Reha Maßnahme der DRV für 6 Monate. Im September 21 habe ich auf anraten dieser Maßnahme und meinem Ärzten Erwerbsminderungsrente beantragt. Erste mal abgelehnt, mit Hilfe Widerspruch eingelegt beim gutachter und zur Reha gewesen und auch 3 Monate nach Reha noch kein bescheid
Wo und wie kann ich mich jetzt Krankenversichern? Bin verheiratet aber mein Mann ist bei einer anderen Krankenkasse
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Kerstin, Sie können nun entweder Bürgergeld beantragen. Sofern Sie Anspruch haben, sind Sie darüber auch krankenversichert. Oder Sie wechseln in die Familienversicherung bei Ihrem Mann.
Lieselotte
am 25.02.2023Hallo,
ab 12.3.23 werde ich nach 78 Wochen Krankheit ausgesteuert (Arbeitsverhältnis besteht noch). ALG ist beantragt, habe aber noch keinen Bescheid, Krankenkasse schreibt mir, dass ich kündigen muss oder ich bin dann freiwillig versichert (wovon ich das bezahlen soll, keine Ahnung). Erwerbsminderung ist beantragt. Schwerbehinderung momentan 30 % (Widerspruch läuft). Habe Angst, dass ich nur noch freiwillig versichert werden kann, bin auch schon über 60. Kann ich notfalls bei meinem Mann mitversichert werden, der allerdings zum 1.3.23 Rentner wird? Was passiert, wenn die Erwerbsminderung abgelehnt wird?
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Lieselotte, mit Bezug von Arbeitslosengeld sind Sie auch krankenversichert. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Sandra Hammer
am 20.02.2023Hallo,
ich wurde im Oktober 22 ausgesteuert nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug. Mein Arbeitsverhältnis hat weiterhin bestanden. Im Anschluss habe ich mit einer stufenweisen betrieblichen Wiedereingliederung begonnen. Diese musste ich zwei Wochen später wegen eines Unfalls unverschuldet wieder abbrechen. Ich war seit diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeitsfähig (insgesamt 2,5 Monate). Ich bin seit Januar 23 wieder bei einem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt.
Die (gesetzliche) Krankenkasse hat eine Zahlung abgelehnt, da die 78 Wochen rum sind und ein neuer 3-Jahres-Zeitraum für die "neue" Erkrankung noch nicht begonnen hat.
Die Rentenversicherung hat eine Zahlung abgelehnt, da keine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt (ich konnte 2,5 Monate nach dem Abbruch wieder teilweise arbeiten).
Und auch das Arbeitsamt hat eine Zahlung nach der Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt, da keine verminderte Leistungsfähigkeit vorlag (also keine Prognose, dass ich über 6 Monate nicht leistungsfähig ist; was letztlich ja auch zutreffend ist).
Jetzt frage ich mich, von wem ich denn überhaupt noch Leistungen (für die 2,5 Monate) bekommen kann? Insbesondere, da ich in diesem 2,5-Monatszeitraum hohe Arztkosten-Rechnungen erhalten habe; die Krankenkasse verweigert auch hier die Leistung (Argument: ich war nach der Aussteuerung nicht mehr versichert).
Vielen Dank im Voraus!
Sandra Hammer
Christian Schultz
am 20.02.2023Hallo Sandra, wenn nach der Aussteuerung die "Nahtlosigkeitsregelung" abgelehnt wird, müssen Sie sich erst einmal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Ich weiß nicht, ob man die Arztbesuche auch nachträglich noch über die Krankenkasse abrechnen kann. Da sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht kontaktieren.
Lissi
am 08.02.2023Guten Tag,
ich bin seit Anfang Nov. erkrankt. Laut Krankenkasse stünde mir nach der Lohnfortzahlung Krankengeld seit Mitte Dez.22 zu. Bisher hatte ich noch kein Krankengeld erhalten, weil mein AG der KK keine Verdienstbescheinigung weiterreichte. Inzwischen ist dies wohl der Fall.
Nun schrieb mir die KK vor knapp 1,5 Wochen, dass sie mir ab Anfang Dezember 2022 keine Krankengeld mehr zahlen müßten, da sie davon ausgehen, dass die momentane Krankheit mit einer alten Erkrankung zusammen hängen könnte, was gar nicht der Fall ist. Somit hätte ich die 78 Wochen Krankengeld aufgebraucht.
Ich habe nun auf den Anhörungsbogen in der genannten Frist reagiert. Gleichzeitig kam vor Ablauf der Frist der Bescheid, dass das Krankengeld eben schon seit Anfang Dez. weggefallen wäre und ich auch seitdem auch nicht mehr krankenversichert sei.
Was heißt dies nun genau- muss ich damit rechnen, dass ich für diverse Arztbesuche nachträglich zahlen muss?
Wie ist es mit zukünftigen Terminen?
Wie kann ich schnell wieder krankenversichert sein? Bliebe mir eine mögliche Familienversicherung?
Hätte ich auch Nachversicherungsschutz, nachdem es ja nicht mein Verschulden ist, dass ich erst jetzt über das Auslaufen des Krankengeldes informiert wurde?
Muss ich mich nun auch bei der Arbeitsagentur melden, da ich ja von der KK weiter kein Geld erhalten werde, solange das Widerspruchsverfahren läuft?
Christian Schultz
am 09.02.2023Hallo Lissi, wir können Ihren Fall nicht komplett hier im Forum klären. Sie benötigen dringend eine persönliche Beratung.
Gut ist, dass Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt haben und dass Ihre Firma die Unterlagen an die Krankenkasse gesendet hat. Ob die Krankenkasse damit recht hat, dass Ihre neue Erkrankung in Verbindung zu einer alten steht, können wir hier nicht beantworten. Aber das ist die alles entscheidende Frage. Daran hängt dann auch Ihr Krankenversicherungsschutz. Bitte unbedingt individuell beraten lassen.
Legen Sie umgehend gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch ein. Wenn Sie verheiratet sind, kann eine Familienversicherung für die Zwischenzeit möglich sein.
Fränki
am 01.02.2023Sehr geehrter Herr Christian Schultz
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen?
Ich hatte ich bis einschließlich 10.01.2023 Krankengeld von meiner gesetzl. Krankenkasse erhalten. Dies ist nun ausgelaufen.
Ich erwarte von der Rentenversicherung (DRV) eine Antwort, zu meinem Widerspruch ( REHA wurde schon bewilligt) zur Klinik, vom 14.11.2023.
Da dies leider so lange dauert ist mein Krankengeld im Januar ausgelaufen.
Ich habe noch Restanspruch auf ALG I. Also habe ich meinen ALG I Antrag und einen Gesundheitsfragebogen beim der Agentur für Arbeit am 20 Januar abgegeben. Es heißt, die Bearbeitungszeit beträgt ca 4-6 Wochen.
Muß ich mich solange keine Antwort von der DRV und der Antrag auf ALG I nicht bewilligt wurde
freiwillig Krankenversichern? Was passiert dann mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung?
Ich mache mir viele Sorgen das ich da etwas falsch mache und sofern die REHA endgültig bewilligt ist oder der ALG I Antrag bewilligt ist, nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung komme. Ich bin 55 Jahre alt.
P.s was ist in meiner Situation noch wichtig und ist zu beachten ???
Vielen herzlichen Dank
Fränki
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Fränki, Ihr Fall ist komplizierter, das können wir hier im Forum nicht aufklären. Man sollte sich IMMER zwei Monate VOR dem Auslaufen des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur melden. Sonst kann es - wie in Ihrem Fall - passieren, dass es zu einer Lücke kommt. Diese können Sie ggfs. mit Bürgergeld (ehemals "Hartz IV") überbrücken. Da sind Sie auch krankenversichert.
Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung.
Fränki
am 01.02.2023Hallo Herr Schultz,
Sie haben natürlich vollkommen recht....... Wie in Ihrem Buch sowie online weisen Sie darauf hin, 2 Monate vor ende des Krankengelds diesen Sachverhalt abzuklären. Leider hatte ich hier vor Ort eine Meinung einer sehr großen Sozialberatung in Deutschland, deren Meinung es war dies könnte kurzfristig angegangen werden.
Ich habe jetzt meiner Krankenkasse ( eine große Hanseatische in Hamburg) den Antrag auf freiwillige Krankenversicherung zugesandt mit der Bemerkung das die Freiwillige Krankenversicherung nur laufen soll falls meine "normale" Krankenversicherung ausläuft. Ich hoffe das ich hiermit auf der Sicheren Seite bin.
Vielen Dank für Ihre prompte Reaktion
Beste Grüße
Fränki
Andrea Linn
am 01.02.2023Hallo ich werde am 13.02. ausgesteuert
Bin schon arbeit suchend gemeldet.
Nun habe ich am 22.02 einen Krankenhaus Termin in Münster das sind ca.300 km von meinem Wohnort. Nun da es meine 7.OP in 2 Jahren wird und ich nicht weit gehen kann,muss ich mit Taxi dorthin fahren.Ich habe von meinem Hausarzt auch schon den Krankenzransportschein bekommen.
Nun weiß ich nicht ob das nach der Aussteuerung übernommen wird und von wem.
Von meiner Krankenkasse hatte ich auch schon das OK für die Beförderung,die ist aber nun ein Monat her und da hatte ich den Termin noch nicht.
Meine 2.Frage.Ich bin nun bis 24.02.vom Hausarzt Krankgeschrieben habe aber am 23. die OP wie kommt die Krankmeldung rechtzeitig zum Arbeitgeber und zu meinen zusatzversicherungen und wie? Ich habe Angst das ich wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig dort sind 1.dasich meine arbeit verliere und 2.das meine Gelder nicht kommen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Andrea, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat, wird sie auch zahlen. Wichtig ist, dass Sie dann über die Arbeitsagentur krankenversichert sind - aber das hört sich ja so an. Die Krankmeldung können Sie doch provisorisch abfotografieren und per Mail an Arbeitgeber und Versicherungen senden. Das Original folgt dann später - sollte kein Problem sein.
Andrea Linn
am 01.02.2023Vielen Dank für dieinfo.
Nur mit der Krankmeldung funktioniert nicht Falls ich nach der OP noch nicht wach bin.
Gruß Andrea
Kati K.
am 09.12.2022Hallo,
ich wurde zum 1.11.22 ausgesteuert, habe aber zum 24.10.22 eine ambulante Reha begonnen, die aufgrund von Rehaunfähigkeit (krank) beendet wurde. Antrag auf ALG I habe ich Anfang Oktober gestellt, persönlich vorgestellt erst am 22.11.22 (da erfuhr ich, dass die Reha beentet wird). Jetzt bekomme ich von der KK mitgeteilt, dass ich seit 2.11.22 nicht versichert bin. War ich in der Reha über die DRV (Übergangsgeld) nicht versichert? Was kann ich jetzt machen? Bin chronisch krank, immernoch arbeitsunfähig und alleinerziehend (mein Sohn ist bei mir Familienversichert). Hatte zwischenzeitlich eine Magen-Darm-Spiegelung und etliche Arzttermine, mein Sohn muss zum Zahnarzt. Was mache ich jetzt?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 09.12.2022Hallo Kati, Sie müssten in jedem Fall über den Nachversicherungsschutz in der Krankenkasse sein. Und bei der Arbeitsagentur haben Sie sich ja auch vorgestellt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das mit meinen Kollegen individuell klären: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Anonymius
am 21.11.2022Hallo.
Ich wurde nach 28 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert. Muss ich mich nun beim Arbeitsamt arbeitslos melden obwohl ich ungekündigt bin?
Wie deckel ich nun finanziell meinen Lebensunterhalt?
Christian Schultz
am 23.11.2022Nach spätestens 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld. Sie sollten sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur melden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
gerd
am 24.08.2022Hallo , folgende Situation: Ich war 78 Wochen krank mit einer ptbs, danach Nahtlosigkeit. habe 4 Monate gearbeitet und durch ein völlig neues reignis erneut in einer PTBS. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kam von der Krankenkasse nichts mehr. Nun habe ich dort angerufen und sie sagten ich bin ja ausgesteuert. habe denen gesagt, dass diese PTBS durch ein anderes Ereignis hervorgerufen wurde. Sie wusste auch nicht, ob ich noch bei denen krankenversichert bin, aber wer hat denn dann meine Beitraäge ab 1.8 bezahlt. Bin seit 1.8 vom Arbeitgeber abgemeldet von der Sozialversicherung. Müssten die mir nicht mitteilen, wenn ich bei denen raus bin? Die Krankenkasse will nun meinen Arzt kontaktieren, ob es eine andere Krankheit ist, obwohl es der gleiche Code angeben ist.
Christian Schultz
am 24.08.2022Hallo Gerd, das ist eine sehr komplexe Situation, da sollten Sie sich persönlich beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Eve
am 18.07.2022Hallo,
Ich werde am 22.07.2022 ausgesteuert.
Habe allerdings noch vom 28.06 -18.07.2022 einen Krankenschein.
Bekomme ich da noch krankengeld?
Mfg
Christian Schultz
am 18.07.2022Na klar, bis zur Aussteuerung erhalten Sie so lange Krankengeld, wie Sie krankgeschrieben sind.
Peter Weber
am 18.12.2021Hallo, ich habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Ausgesteuert wurde ich zum 01.12.21. Zum 02.12.2021 habe ich Arbeitslosengeld beantragt. Hierüber ist ebenfalls noch nicht entschieden. Ich bin nicht verheiratet. Kann also eine Familienversicherung nicht nutzen. Wie bin ich ab 01.01.2022 krankenversichert, wenn über beides noch nicht entschieden ist?
Mit freundlichen Grüßen Weber
Christian Schultz
am 20.12.2021Hallo Peter, nach dem Nachversicherungsschutz erst einmal nicht. Wenn das ALG später bewilligt wird, sind Sie aber sozusagen rückwirkend auch krankenversichert. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annegret Sonntag
am 16.03.2021Hallo , ich wohne in NRW ( Herne) wie kann ich einen Termin bei Ihnen bekommen. Bin leider noch kein Mitglied aber es ist dringend. Viele Grüße A. Sonntag
Christian Schultz
am 17.03.2021Hallo Annegret, bitte direkt bei den Kollegen in Herne nachfragen: www.sovd-nrw.de/beratung/beratungszentren/sovd-herne
Christian Schultz
am 14.09.2020Hallo Susanne, leider kann ich das so nicht beantworten. Haben Sie bereits mit Ihrer Krankenkasse telefoniert? Möglicherweise ist dort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht eingegangen.
Susanne Krusen
am 13.09.2020Guten Tag!
Ich habe eine Reha erfolglos und arbeitsunfähig beendet. Die weiterführende Krankmeldung meines Arztes ist genau der letzte Rehatag ( also lückenlos krank gemeldet).
Nun habe ich seit 14 Tagen kein Krankengeld erhalten.
Woran liegt das?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
S.Krusen
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