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18. Frauen-Alterssicherungskonferenz von SoVD und ver.di

Bei der Konferenz am 4. Juli standen die Themen Entgeltgleichheit und Nachwuchskräfte im Mittelpunkt.

Deri Frauen stehen am Rednerpult.
Jutta König, Karin Schwendler und Judith Kerschbaumer bei der 18. Frauen-Alterssicherungskonferenz von SoVD und ver.di. Alle Fotos: Wolfgang Borrs.

Zum achtzehnten Mal hat das Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gemeinsam mit dem Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik von ver.di und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) zur Frauen-Alterssicherungskonferenz eingeladen. Das Thema bleibt ein Notwendiges, denn vor allem Frauen sind überproportional häufig von Altersarmut betroffen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung nicht mehr nur digital statt, endlich konnten sich die Frauen (und ein paar wenige Männer) in der ver.di- Bundesverwaltung wieder persönlich miteinander austauschen.

Erklärung der 18. Frauen-Alterssicherungskonferenz 2023 zum Download

Jutta König: Gesetzliche Rente stärken

Das betonte auch SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König in ihren Begrüßungsworten. Sie warb auch mit Blick auf die in dieser Legislaturperiode anstehenden Rentenreformen für die Aufrechterhaltung und Stärkung der umlagefinanzierten Rente. Das vom Bundesfinanzminister vorgestellte Modell des „Generationenkapital“ sieht der SoVD kritisch. Es sei zielführender, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) direkt zu stärken.

Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die GRV neben den Altersbezügen auch Renten an Hinterbliebene und Erwerbsminderungsrenten auszahle. Im Zentrum aller Überlegungen müsse deshalb stehen, das Rentenniveau bei 48 Prozent oder höher zu stabilisieren und gleichzeitig die gesetzliche Rente weiterzuentwickeln, um vor allem Frauen vor Altersarmut und viel zu niedrigen Renten zu schützen.

Zudem ginge es darum, alle selbstständig arbeitenden (inklusive Kammerberufe) in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, um ein solidarisches Rentensystem zu stärken und das Armutsrisiko von Frauen abzumildern. Fast 40 Prozent der in Vollzeit beschäftigten Frauen steuert laut der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken auf eine monatliche Rente unterhalb von 1000 Euro zu. Wem die Dringlichkeit der Lage noch nicht vor Augen stehe, dem empfahl Jutta König ein exemplarisches Rechenbeispiel, das man auf den Seiten des SoVDs findet.

Die komplette Rede von Jutta König

Videobotschaft des ver.di-Vorsitzenden

Karin Schwendler, Leiterin des Bereichs Frauen- und Gleichstellungspolitik in ver.di, führte danach in das Programm und den Ablauf der Veranstaltung ein und warb um eine rege Teilnahme auch über den Onlinechat. Sie übergab dann das Wort an den ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke. In seiner Videobotschaft, in der Werneke die Positionen von ver.di zum Thema Alterssicherung von Frauen kurz zusammenfasste wurde deutlich, wie wichtig das Thema in der Dienstleistungsgewerkschaft ist.

„Die Alterssicherung von Frauen hat für ver.di als Gewerkschaft, die mehrheitlich Frauen organisiert, eine überragende sozialpolitischer Bedeutung“, stellte Werneke seinen Ausführungen voran. „Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen einen guten Lohn für gute Arbeit erhalten, der später die Rente für ein zufriedenes Leben im Alter ermöglicht.“ - Frank Werneke

Gute Arbeit, gute Löhne, gute Rente

Gute Löhne für gute Arbeit sind die Basis für eine auskömmliche Rente. Derzeit ist die Lohnlücke (Gender Pay Gap) und die daraus entstehende Rentenlücke (Gender Pension Gap) zwischen Frauen und Männern immer noch eklatant. Der Gender Pay Gap liegt derzeit bei 18 Prozent, während der Gender Pension Gap bei 30 Prozent liegt – ohne Hinterbliebenenrente sogar bei 43 Prozent. Bei Betriebsrenten beträgt der Gap sogar 56 Prozent. Jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet.

Zu wenige profitieren von der Grundrente

Werneke kritisierte in seiner Videobotschaft, dass das Versprechen einer deutlichen Verbesserung der gesetzlichen Rente für Frauen durch die Grundrente nicht gehalten wurde. Die Einkommensprüfung, auf die die Union bestanden hat, habe dazu geführt, dass nur rund 1,1 Millionen Versicherte den Grundrentenzuschlag erhalten. Eigentlich hätte eine deutlich größere Anzahl von Frauen davon profitieren sollen. Vor der Einführung des Gesetzes war man von über 3 Millionen Frauen ausgegangen. Zudem beträgt der durchschnittliche zusätzliche Grundrentenbetrag nur 86 Euro, „ich will klar sagen, das ist ein viel zu niedriger Betrag“, sagte Werneke.

Solidarische Altersvorsorge

Um die gesetzliche Rente einerseits zu stärken und mehr Menschen zu schützen sei es notwendig, Selbstständige in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Die Ampelkoalition will das in dem geplanten Rentenpaket III umsetzen. Werneke begrüßt die Einbeziehung aller Selbstständigen in das gesetzliche Rentensystem, um eine Vorsorge für Risiken wie Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.  Allerdings müsste diese gut und fair gestaltet sein.

„Wir brauchen zudem armutsfeste, branchenspezifische Mindestvergütungen für Selbstständige und wir brauchen eine gesetzliche Festschreibung einer Beteiligung der Auftraggeber der Finanzierung der Altersvorsoge von Selbstständigen. Das auch in Verbindung mit angemessen Übergangsfristen für Selbständige.“


Die Fachkräftesicherung aus der Geschlechterperspektive, ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz, ist für den ver.di-Vorsitzenden ebenfalls ein sehr wichtiges Thema. Viele Fachkräfte werden vor allem in sogenannten typischen „Frauenberufen“ fehlen. Allein in den Sozial- und Erziehungsdiensten fehlen 173.000 Fachkräfte. ver.di setzt sich seit Jahren für eine Aufwertung dieser frauendominierten Berufsgruppen ein. Entlohnung und Arbeitsbedingungen müssten überall und insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Soziales verbessert werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Viele Ursachen für Gender Pay Gap

Im Anschluss übernahm Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Expertin für Alterssicherungspolitik, die Moderation der nachfolgenden Vorträge. Zuerst referierte Dr. Dina Frommert, Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund über aktuelle Daten zu den Gender Gaps und zum Grundrentenzuschlag. Der bei 18 Prozent liegende Gender Pay Gap habe verschiedene Ursachen.

Einer der folgenreichsten: Wegen hoher Anteile unbezahlter Fürsorgearbeit sind Frauen wöchentlich weitaus weniger mit Erwerbarbeit beschäftigt als Männer, die sich wiederum bei unbezahlter fürsorgender Arbeit zurückhalten. Hinzu komme, dass Frauen nach aktuellen Zahlen des sozio-oekonomischen Panels aus den gleichen Gründen weniger Erwerbsjahre als Männer ansammeln.

Ungleichheit bei unbezahlter Arbeit

Der Gender Care Gap liegt bei über 50 Prozent, unbezahlte Arbeit ist also deutlich ungerecht verteilt. Viele Frauen arbeiten, um bezahlte und unbezahlte Arbeit zu vereinbaren, in Teilzeit. Das zeigt sich dann bei den Altersbezügen, dem Gender Pension Gap, der die Lücke zwischen Männern und Frauen bei den Altersbezügen beschreibt. Aktuell beträgt er 30 Prozent. Das politische Ziel müsse sein, eine angemessene Alterssicherung für alle zu erkämpfen.

Frommert konnte in ihrem Vortrag gut zeigen, dass das Gewicht der Säulen im Alterssicherungssystem einen Einfluss auf die Ungleichheit der Alterseinkommen hat. So stehen Frauen zum Beispiel in der privaten Altersvorsorge bei den Anwartschaften deutlich schlechter dar. Die sozialen Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung verringern die Geschlechterungleichheiten allerdings deutlich, auch das konnte Dr. Frommert darlegen. Soziale Elemente, wie die Anerkennung der Kindererziehungszeiten können dieses Ungleichgewicht etwas abmildern, betonte sie.

Rentenlücke schließt sich nur sehr langsam

Der Grundrentenzuschlag war ebenfalls als ein soziales Element eingeführt worden. Und er kommt überwiegend Frauen zugute. 77 Prozent der Altersrenten, die um einen Grundrentenzuschlag erhöht wurden, bezogen Frauen. Das zeigen die aktuellen Zahlen. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung sehr hoch, und der Anteil von dieser Regelung profitierender eher gering, fasste Dina Frommert zusammen. Der Grundrentenzuschlag halte nicht das, was man sich sozialpolitisch davon erhoffte habe.

In ihrem Fazit schloss Frommert ihren Vortrag mit der nüchternen Bilanz, dass bislang alle sozialen Maßnahmen den Gender Pension Gap nicht eklatant verringern konnten. Er schließe sich nur sehr langsam. Schaue man auf die Zahlen, müsse man aber auch die Relationen im Blick behalten: Verbessern sich die Frauen oder verschlechtern sich die Männer? Um aber in Zukunft eine gute Alterssicherung für alle zu erforschen und politisch zu erstreiten, brauche es zunächst eine bessere Datenbasis. Auf dessen Basis dann weitere Instrumente zur Abmilderung des Gender Pension Gaps entwickelt werden müssen.

Weibliche Solo-Selbstständige besonders gefährdet

Den nächsten, sehr interessanten Impulsvortrag übernahm Veronika Mirschel, Leiterin des Bereichs Selbstständige in der ver.di-Bundesverwaltung. Sie verwies zu Beginn ihres Vortrags auf die aktuellen Zahlen zur Lage selbstständiger Frauen, die etwa ein Drittel der Selbstständigen insgesamt ausmachen. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) liegt das durchschnittliche Einkommen Solo-Selbstständiger Frauen etwa 44 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen.

 Die prekäre Lage dieser Gruppe hat in der Pandemie zugenommen, das kann man einer weiteren Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entnehmen, die selbstständige Frauen als die Hauptleidtragende der Pandemie ausgemacht hat. Sie haben zudem ein hohes Risiko, im Alter in Armut zu rutschen, da sie ihre Rücklagen auflösen mussten und oft aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausfallen, betonte Mirschel. Auch wenn die Datenlage in diesem Bereich auch nicht befriedigend sei, wisse man, dass Selbstständige doppelt so oft im Alter Grundsicherung beziehen wie Angestellte.

Ohne Opt-Out-Option

ver.di, die Gewerkschaft, die rund 30.000 Selbstständige vertritt, macht sich deswegen für eine Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung stark. Denn drei von vier Selbstständigen sind nicht obligatorisch abgesichert. Allerdings, das betonte Mirschel, solle die Pflichtversicherung von Selbstständigen unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Wichtig sei, dass die Auftraggebenden an den Sozialversicherungskosten der Beauftragten beteiligt werden. Denn Selbstständige geben jetzt schon mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für die Soziale Sicherung aus.

Um eine finanzielle Überforderung der Selbstständigen zu verhindern, brauche es ebenfalls faire Übergangszeiten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Opt-Out-Optionen, sich stattdessen privat abzusichern, sieht ver.di kritisch. Einerseits, betonte Mirschel, sei somit eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit für viele wieder nicht gegeben, andererseits sei fraglich, wer prüfen solle, ob das private Vorsorgeprodukt „insolvenz- und pfändungssicher sei und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führe“, wie es im Koalitionsvertrag formuliert wurde. Zudem würde eine Opt-Out-Option für verschiedene Berufsgruppen und Selbstständige das Solidarsystem der gesetzlichen Rente unterminieren. Es gelte umgekehrt dieses zu stärken, indem ALLE ihren Beitrag in einen Topf zahlten.

Sozialversicherungssysteme an flexible Lebensläufe anpassen

Das Sozialversicherungssystem müssen zunehmend an die heterogenen und hybriden Berufsbiografien angepasst werden, auch der Wechsel zwischen einem Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit müsse berücksichtigt und erleichtert werden.

„Alle Erwerbstätigen sind in durchlässige, statusunabhängige soziale Sicherungssysteme einzubeziehen. Dabei darf der Beitrag zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung für Selbstständige nicht zu finanzieller Überforderung führen.“ - Veronika Mirschel

Wer sich diesbezüglich beraten lassen will: ver.di begleitet und berät etwa die Berliner Solo-Selbstständigen im Haus der Selbstständigen dabei, starke kollektive Interessenvertretungen aufzubauen, damit sie ihre Verhandlungsfähigkeit, ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und ihre Altersbezüge verbessern können.

Keine einfache Lösung in Sicht

Die anschließende Diskussion moderierte Judith Kerschbaumer, die nach den Vorträgen des Vormittags ein Zwischenfazit zog. Es gäbe keine einheitliche, einfache Lösung, um die Altersvorsorge von Frauen zu verbessern. Man müsse die ganze Bandbreite der Erwerbstätigkeiten und den daraus resultierende Altersbezügen im Blick behalten und mit verschiedenen Instrumenten gegen die strukturelle Benachteiligung von Frauen arbeiten.

Die anschließende anregende Diskussion reichte von konkreten Fragen zur Hinterbliebenenrente über Arbeitszeitverkürzungen bis zur Altersarmut von Selbstständigen, die auch daraus resultiert, dass die sozialen Sicherungssysteme bislang nur auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ausgerichtet sind. Immer wieder Thema war auch, die dringend notwendige gerechtere Verteilung von Care- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der angeregte Austausch wurde auch in der Mittagspause fortgeführt.

Wer Fachkräfte will, kann auf Frauen nicht verzichten

Nach dem Mittagessen übernahm Dr. Simone Real, Referentin und stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung Sozialpolitik beim SoVD, die Moderation des nächsten Themenblocks, der mit „Wer Fachkräfte will, kann auf Frauen nicht verzichten“ überschrieben war. Sie bat zunächst Stefanie Nutzenberger, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, die ver.di-Sicht auf Fachkräftemangel und Altersarmut aus Geschlechterperspektive zu referieren.

Nutzenberger sagte, das Thema sei seit Jahren eins der wichtigsten frauenpolitischen Themen in der Gewerkschaft, es komme jetzt nach stetiger Arbeit langsam „in anderen Ritzen“ an. Es sei ein Problem, das viele betreffe. Jede zweite Person ist heute älter als 45 Jahre, jede*r fünfte älter als 65. Dieser Entwicklung, wenn auch schon lange bekannt, wäre nicht frühzeitig durch entsprechende Weichenstellungen begegnet worden. Heute fehlen an vielen Stellen Nachwuchskräfte, der Fachkräftemangel steigt. Die öffentliche Debatte kreise derzeit um die gezielte Zuwanderung von Fachkräften, die ebenfalls unabdingbar sei. Stefanie Nutzenberger aber warf in ihrem Vortrag einen Blick auf die sogenannten inländischen Fachkräftepotenziale, die längst noch nicht ausgeschöpft seien. Vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen müsse dringend ausgeweitet werden.

Altersarmut ist weiblich

Am Arbeitsmarkt und bei den Rahmenbedingen müsse sich deshalb zügig etwas verbessern. Der DGB-Bundesfrauenausschuss hatte bereits im September vergangenen Jahres ein Positionspapier beschlossen, in dem dreizehn Forderungen für eine Fachkräftesicherung mit Geschlechterperspektive formuliert wurden. Nutzenberger hob daraus insbesondere die Tarifbindung hervor. „Wir wissen: Dort wo Tariflöhne greifen, ist die Lohnlücke und damit auch die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern wesentlich kleiner.” Im Papier heißt es dazu weiter „Vor dem Hintergrund der sinkenden Tarifbindung ist im Zuge der Fachkräftegewinnung deshalb eine Trendumkehr bei der Tarifbindung notwendig, mit dem Ziel einer flächendeckenden Anwendung von Tarifverträgen und höheren Entgelten für Frauen.”

„Altersarmut hat ein Gesicht und das ist weiblich“, sagte Nutzenberger, die auch die erschreckenden Zahlen zur Teilzeitbeschäftigung von Frauen darlegte. Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit, um unbezahlte Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit verbinden zu können. Frauen, die einen Löwenanteil der unbezahlten Sorgearbeit leisten, müssten stärker für ihre Lebensleistung anerkannt werden. Zentrale Hemmnisse für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt müssten dringend abgeschafft werden. Dafür bräuchte es gemeinsame Anstrengungen, denn bislang seien die Umsteuerungsbemühungen marginal.

Elementar sei die

  • Aufwertung von frauendominierten Berufsfeldern. Entlohnung und Arbeitsbedingungen müssen überall und insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Soziales verbessert werden, um dem Fachkräftemangel dort zu begegnen.
  • Geringfügige Beschäftigung müsse abgeschafft oder nachhaltig reformiert werden. Denn Minijobs stellen eine besonders prekäre Form (weiblicher) Teilzeitbeschäftigung dar und sind ab der ersten Arbeitsstunde sozial abzusichern.
  • Fehlanreize im Steuerrecht sollten beseitigt werden. Das Ehegattensplitting und die Steuerklasse V setzten Anreize für ein asymmetrisches Modell, in der die Frau lediglich hinzuverdient.
  • Tarifbindung und Mitbestimmung stärken. In tarifgebundenen Unternehmen sind Gehälter höher, Arbeitszeiten kürzer und Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge oft Standard.
  • Last but not Least sollten alle Menschen angstfrei arbeiten können. Gewalt am Arbeitsplatz müsse überall geahndet werden.

Mindestlohnanpassung reicht nicht aus

Auch die viel zu niedrige Erhöhung des Mindestlohns um 41 Cent, den die Bundesregierung gerade gegen die Bemühungen von Gewerkschaften und Sozialverbände beschlossen habe, verunmögliche eine eigenständige Existenzsicherung und eine gute Rente. ver.di streitet weiter dafür, dass gerade die Menschen im Niedriglohnsektor besser entlohnt und abgesichert werden.

Aktuell leiden Beschäftigte mit niedrigen Einkommen in besonderem Maße unter den anhaltenden Preissteigerungen. Sie müssen einen vergleichsweisen hohen Anteil ihres Einkommens für Grundlegendes wie Energie und Lebensmittel ausgeben. Für eine zusätzliche Altersvorsorge, wie sie allenthalben gefordert wird, reiche das Geld nicht. „Wir streiten weiter dafür, dass eine zukunftssichere, nachhaltige, geschlechtergerechte Arbeitswelt für alle zugänglich wird“, sagte Stefanie Nutzenberger, bei ver.di zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik.

Sorgearbeit fair teilen

Die nächste Rednerin, Dr. Michaela Kuhnhenne aus der Abteilung Forschungsförderung, Referat Bildung und Qualifizierung der Hans-Böckler-Stiftung sprach über die Fachkräftesicherung aus der Geschlechterperspektive. Sie verwies zunächst darauf, dass bei diesem Thema „alles mit allem zusammenhänge“. Allein 2020 verließen 45.000 Menschen Deutschland ihre Schullaufbahn ohne Schulabschluss; es gäbe zudem eine steigende Anzahl derjenigen, die keinen Berufsabschluss haben. Sie erinnerte aber auch an viele Migrant*innen, die hier wegen ihres geduldeten Aufenthaltstatus’ nicht arbeiten und planen können. Viel zu viele hochqualifizierte Zugewanderte arbeiteten zudem unter ihren Möglichkeiten, weil die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen immer noch stocke.

Schlechte Arbeitsbedingungen führen zu Personalmangel

Kuhnhenne hob dann aber in ihrem Vortrag vor allem auf die ungleich verteilte unbezahlte Arbeit ab, die mit der bezahlten Erwerbsarbeit in Konkurrenz stünde. Gute Arbeitsbedingungen im Lohnerwerb könnten diese Doppelbelastung, die überwiegend von Frauen geleistet wird, abmildern helfen. Das helfe nicht nur ihnen selbst, sondern auch dem Arbeitsmarkt und der Allgemeinheit. Denn schlechte Arbeitsbedingungen vergrößern die Personalnot in vielen Branchen.

Zudem führe Fachkräftemangel zu mehr Fachkräftemangel, weil in den betroffenen Branchen, etwa in der Pflege, die Arbeitsbelastung durch Unterbesetzung enorm sei. Um diesem Kreislauf zu entkommen, schlug Kuhnhenne eine kürzere Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich vor. Und sie empfahl alles daran zu setzen, die Arbeitnehmer*innenrechte in Kleinbetrieben zu stärken, denn dort seien viele Frauen ungeschützt.

Fachkräfte sichern

Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sagte zu Beginn ihres Vortrages, der die Initiativen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Fachkräftesicherung vorstellte, dass die derzeitigen Krisen gezeigt hätten, dass wir den globalen Herausforderungen nur mit einem starken Sozialstaat begegnen könnten. Gerade die Absicherung im Alter sei eines DER Versprechen des Sozialstaates. Die Politik dürfe dieses nicht enttäuschen, andernfalls sei der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet.

Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt,  - es gab in Deutschland noch nie so viele Erwerbstätige wie derzeit -, könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass es große Engpässe in immer mehr Branchen gäbe. Laut der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seien mittlerweile fast alle Branchen vom Fachkräftemangel betroffen. Ihr Ministerium habe, um den drei großen Herausforderungen, Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu begegnen, deswegen eine neue Fachkräftestrategie entwickelt. Dabei seien fünf zentrale Handlungsfelder von Bedeutung:

  1. Ausbildung
  2. Gezielte Weiterbildung
  3. Erwerbsbeteiligung erhöhen
  4. Arbeitskultur verbessern
  5. Moderne Einwanderungspolitik gestalten

Erwerbspotenziale besser ausschöpfen

Es gelte vor allem vorhandene Erwerbspotenziale noch besser auszuschöpfen. Für Frauen sei eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben das Fundament für eine stärkere Erwerbsbeteiligung. Dazu trage eine Arbeitsmarktpolitik bei, die die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt als durchgängiges Prinzip verfolge, sagte Gebers.  Deswegen verfolge ihr Ministerium eine Fachkräftepolitik, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitrage. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen sei für die Fachkräftesicherung zentral.

Deutschland habe zwar mittlerweile eine der höchsten Erwerbstätigenquoten von Frauen in Europa. Allerdings arbeitet gut jede zweite weibliche Beschäftigte in Teilzeit, verglichen mit nur 11 Prozent der männlichen Beschäftigten. Das durchschnittliche jährliche Arbeitsvolumen von Frauen ist um etwa 30 Prozent geringer als das von Männern.

Deutlich mehr Frauen geringfügig beschäftigt

In der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung sind Frauen mit rund 60 Prozent in der Mehrheit, mit besonders hohen Anteilen unter Migrantinnen. Ein wesentlicher Grund für den hohen Teilzeitanteil und die geringere Wochenarbeitszeit von Frauen sind die Betreuung von Kindern bzw. familiäre Verpflichtungen. Dabei sei die reduzierte Arbeitszeit oft eher unfreiwillig, viele in Teilzeit arbeitende Frauen würden ihre Arbeitszeit ausweiten, wäre es ihnen möglich.

Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass die Hauptlast für unbezahlte Familienaufgaben in Deutschland weiterhin von den Frauen getragen wird. Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie eine partnerschaftliche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit sind entscheidende Voraussetzungen für eine Vollzeit- bzw. eine vollzeitnahe Erwerbstätigkeit. Dafür brauche es bessere Rahmenbedingungen. Zu denen gehöre vor allem der weitere Ausbau der Betreuungsinfrastruktur.

Teilzeitfallen durch bessere Betreuung begegnen

Der weitere Ausbau von Betreuungsstrukturen zur Unterstützung von Familien mit Bedarfen bei Kinderbetreuung und zur (Tages-)Pflege von betreuungsbedürftigen Angehörigen seien von essenzieller Bedeutung für die Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen, betonte Gebers. Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur sei daher ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Der Bund beteiligt sich seit 2008 mit insgesamt fünf Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ am Ausbau der Betreuungsplätze. Aktuell werden im Rahmen des 5. Investitionsprogramms eine Milliarde Euro für 90 .000 zusätzliche Betreuungsplätze bereitgestellt.

Aber auch eine gezielte Arbeitsmarktförderung für Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose sei ein guter Weg, um besonders von späterer Altersarmut Betroffene wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören auch von der Bundesregierung aufgesetzte spezielle Programme, die helfen Frauen mit Migrationserfahrung zu qualifizieren. Leonie Gebers stellte exemplarisch kurz das Förderprogramm "MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch" vor.

Es soll dazu beitragen, formal geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilhaben zu lassen. Sodass sie dann befähigt sind und in eine „nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeit aufzunehmen oder eine Berufsausbildung zu beginnen.

Tarfibindung und Mitbestimmung stärken

Um bessere Rahmenbedingungen, Entgelttransparenz gute Qualifizierungsprogramme und eine familienfreundliche Personalpolitik weiter auszubauen, sei die betriebliche Mitbestimmung von großer Bedeutung, sagte die Staatssekretärin am Ende ihres Vortrags. Deshalb sei es essentiell, dass die über viele Jahre rückläufige Tarifbindung auf Seiten der Arbeitgeber sowie der ebenfalls nachlassende Organisationsgrad auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder zunehme.

In der hitzigen Diskussion nach den Ausführungen der Staatssekretärin gab es vor allem Kritik an dem bislang nicht ausreichenden Kitaausbau und zu den Arbeitsbedingungen von Frauen. In vielen Wortbeiträgen wurde klar, dass Männer, was die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit angeht, stärker in die Pflicht genommen müssen. Die Diskussion wurde mit dem Appell der Staatssekretärin geschlossen, dass ein gemeinsames Ziel aller sein müsse, bis 2030 eine Gleichstellung zu erreichen. Das Ziel müsse sein, alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt zu beenden.

Der letzte Programmpunkt der interessanten, diskussionsreichen Veranstaltung war die Vorstellung einer Erklärung, die ver.di gemeinsam mit dem SoVD formuliert hat. Was passieren müsste, um eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen im Erwerbsleben, während der Sorgearbeit und im Alter zu ermöglichen ist dort noch einmal knapp und thesenhaft formuliert. Teilt sie mit Freunden, in Betrieben oder in den Sozialen Medien!


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