45 Jahre Wartezeit: Wann kann ich in Rente?
Aktuelles Rente
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist beliebt. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung der 45-jährigen Versicherungszeit. Doch viele Menschen sind unsicher: Wann kann ich denn überhaupt nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente?
Es ist einer der hartnäckigsten Irrtümer im Sozialrecht: "Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abschlag in die Rente!" Dieser Denkfehler beruht auf einem wahren Kern, denn bei ihrer Einführung konnten sich einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich noch zum 63. Geburtstag ohne Rentenabschlag in den Ruhestand verabschieden.
Doch das ist heute nicht mehr so.
Ohne Abschlag in Rente - nach 45 Jahren Wartezeit
Dröseln wir das Ganze einmal von hinten auf: Um ohne Abzug früher in Rente gehen zu können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Schwerbehindertenausweis. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen, können Sie zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente. Ohne Abzüge.
Falls Sie keinen SB-Ausweis haben, benötigen Sie für eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag 45 Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto. Das ist dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber auch hier gilt: In die Rente kommen Sie erst ab einem bestimmten Alter. Und das hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Grundsätzlich können wir aber sagen, dass Sie auch hier genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente kommen. Abschlagsfrei und nach 45 Jahren Wartezeit. Aber eben nicht mehr zum 63. Geburtstag.
Komme ich dann gar nicht mehr mit 63 in Rente?
Doch, kommen Sie. Selbst Jahrgänge, bei denen die Rente rechnerisch noch lange nicht in Sicht ist, können - Stand heute - mit einem Ruhestand zum 63. Geburtstag planen. Das geht dann allerdings nur mit Abzügen, also mit einer dauerhaft kleineren Rente.
Hierbei handelt es sich um die - aufgepasst - "Altersrente für langjährig Versicherte". Nicht zu verwechseln mit der Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte, um die es weiter oben im Beitrag ging.
Es gibt also drei Varianten der vorgezogenen Altersrente, über die Sie sich teilweise mit oder ohne Abschlag früher aus dem Berufsleben verabschieden können. Ausführliche Infos inklusive Tabellen zu Ihrem Jahrgang finden Sie in diesem Beitrag.
Fazit
Merken Sie sich einfach: Sie können zwei Jahre früher ohne Abzug in die Altersrente. Dafür benötigen Sie entweder den Schwerbehindertenausweis oder eine Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie schon mit 63 eine Rente beziehen möchten, ist das auch möglich. Dann verzichten Sie allerdings auf Geld: Je früher Sie über diese Regelung in Rente gehen, desto höher ist der Abschlag.
Über Umwege ist sogar ein noch früherer Ruhestand denkbar. Das betrifft allerdings in erster Linie Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (12)
Michael Girbig
am 20.04.2023Hallo zusammen,
- vorab an alle Beteiligten WOUW...Super Seite...Knapp und klare Antworten...Extrem Gut !
.
- so nun meiner Frage:
Bj 1962 / Start Arbeit 1977 / Rentenjahre gesamt 46-Jahre / davon 4-Jahre in Indien ausgesteuert = keine Renteneinzahlung /
Berechnung 46 Jahre -4 Indien = 42 Jahre Beträge in Rente eingezahlt
.
- Wann und wie kann ich jetzt früher in Rente gehen? / Je eher desto besser...welche Abzüge etc.
.
- Danke an alle....für Eure Hilfe
:-) :-) :-)
.
Grüße
Michael
Christian Schultz
am 20.04.2023Hallo Michael, für den Jahrgang 1962 haben wir hier einen eigenen Beitrag erstellt: https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Andreas
am 22.01.2023Hallo
Ich hätte eine Frage:
Ich bin Bj.1967 und habe im Alter von 62 und 10 Monaten die 45 Beitragsjahre voll ( besonders langjährig versichert).Wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehen würde hätte ich 14,4% Abschläge.
Besteht die Möglichkeit das ich mit 63 Jahren auf höre zu arbeiten, dann ALG1 für die letzten 24 Monate beantrage und die Zeit dann angerechnet wird damit ich mit 65 Jahren in Rente gehen kann ohne das mir 14,4 % abgezogen werden ?
Vielen Dank Grüße Andreas
Christian Schultz
am 23.01.2023Hallo Andreas, das geht. Ab 63 haben Sie ja Ihre 45 Versicherungsjahre komplett. Wenn Sie anschließend zwei Jahre ALG I beziehen, steigen Ihre Rentenansprüche zwar weniger stark (auf Basis von 80 Prozent des letzten Brutto-Einkommens) - aber Sie können trotzdem mit 65 abschlagsfrei in Rente. Beachten Sie aber, dass Sie sich bei der Arbeitsagentur um Arbeit bemühen oder an Maßnahmen teilnehmen müssen.
Schwendner
am 05.11.2021Top Beiträge und aufschlussreich
Christian Schultz
am 05.11.2021Vielen Dank für das nette Feedback!
Markus Hauptmann
am 25.03.2021Hallo an die Besten.
Mit 63 J.habe ich 47Jahre eingezahlt.GdB 60.
BJ 1960 .
Laut der Tabelle kann ich abschlagsfrei mit 64J+4Monaten gehen. Wenn ich mit 63J +4Monaten gehen will,fehlen noch 12 Monate.
Heißt das mal 0,3 = 3,6% ?
Christian Schultz
am 25.03.2021Hallo Markus, bei der Rente nach 45 Jahren können Sie nicht mit Abschlag noch früher in den Ruhestand. Das wäre dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Da könnten Sie schon mit Punkt 63 aufhören zu arbeiten - dann aber mit 12 Prozent Abschlag.
Mit 63 und vier Monaten wären es "nur" 10,8 Prozent Abzug.
Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Birgit
am 14.03.2021Vielen Dank für den aufklärenden Artikel. Nun hab auch ich endlich die Rentenregelung verstanden. :-)
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Birgit, das freut uns :) !
Line
am 09.03.2021Danke für die tollen und aufklärenden Artikel, die hier immer wieder veröffentlicht werden! Ich bin vor Kurzem auf eure Seite gestoßen und kann nur sagen: super! Mit einer sozialen Tätigkeit sind diese Sachen für mich immer wieder Thema und oft auch nicht so einfach zu klären. Hier finde ich auf viele wichtige Fragen eine gut erläuterte Antwort, die ich auch meinen Klienten weitergeben kann!
Christian Schultz
am 09.03.2021Vielen Dank für das positive Feedback, das freut uns :) !
Neuen Kommentar schreiben