45 Versicherungsjahre oder SB-Ausweis: Wann kann ich früher in Rente?
Aktuelles Rente Behinderung
Sie wissen vielleicht, dass man nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig und ohne Abzüge in die Altersrente kommt. Auch wenn Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben, ist eine frühere Rente drin. Aber über welchen Weg geht es am schnellsten in den Ruhestand?
Wir müssen immer länger arbeiten. Zurzeit wird sogar diskutiert, ob die Deutschen regulär erst mit 68 oder gar 70 eine Altersrente beziehen dürfen. Stand jetzt ist das jedoch alles Theorie. Denn im Jahr 2020 ging fast die Hälfte aller Neurentnerinnen und Neurentner mit 63 in die Rente. Oder sogar noch früher.
Auch beim Sozialverband Schleswig-Holstein gehen häufig Anfragen zur vorgezogenen Altersrente ein - sehr oft von Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten können. Da ist die Aussicht auf eine frühere Rente oftmals die einzige Rettung. Aber wie geht es denn nun am schnellsten? Mit 45 Jahren Wartezeit? Oder mit Schwerbehinderung?
Mit oder ohne Abzüge?
Ganz kurz ein Schritt zurück: Aktuell gibt es drei verschiedene Optionen, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns zunächst einmal mit den beiden Wegen, über die Sie ohne Abschläge in den Ruhestand kommen. Eine etwas umfassendere Beschreibung mit allen Möglichkeiten finden Sie in diesem Beitrag.
Ganz ohne Abzüge kommen Sie zum einen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorzeitig in die Altersrente. Offiziell heißt das Teil "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" - auch dazu haben wir einen eigenen ausführlichen Artikel veröffentlicht.
Früher in die Rente mit Behinderung
Um sich für diese Rentenart zu qualifizieren, reicht die Schwerbehinderung allein reicht nicht aus. Die zweite Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre - also zehn Jahre weniger als bei der Altersrente nach 45 Jahren.
35 Jahre, das klingt erst einmal schwierig. Zumindest dann, wenn man im Laufe des Lebens nicht durchgängig arbeiten konnte. Aber bei der Rente für Menschen mit Behinderung ist das auch gar nicht nötig: Denn auch Phasen von längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente werden bei den erforderlichen 35 Jahren berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist die anerkannte Schwerbehinderung in vielen Fällen tatsächlich die schwierigere Herausforderung. Besonders dann, wenn der Schwerbehindertenstatus zeitlich befristet ist.
Jetzt aber zurück zur Ausgangsfrage: Wann kann ich denn mit "Behindertenausweis" in Rente? Und jetzt kommt es darauf an, ob der Renteneinstieg mit oder ohne Abzüge erfolgen soll. Ohne Abschläge dürfen Sie genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Wenn Sie also zum Beispiel 1962 geboren wurden, müssten Sie eigentlich bis 66 und acht Monaten arbeiten. Mit SB-Ausweis wären es dann nur 64 Jahre und acht Monate.
Wenn Geld nicht die größte Rolle bei Ihrer Entscheidung spielt, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu fünf Jahre früher aus dem Berufsleben zu verabschieden. Immer im Vergleich zur Regelaltersgrenze. Der frühestmögliche Rentenbeginn wäre dann beim Jahrgang 1962 nach 61 Jahren und acht Monaten. Dann aber mit einem Abzug von 10,8 Prozent. Und zwar für immer.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Kommen wir jetzt zu Variante B, der Rente nach 45 Versicherungsjahren. Die Deutsche Rentenversicherung führt diese Option unter der Bezeichnung "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Übrigens nicht zu verwechseln mit der "Altersrente für langjährig Versicherte", die gibt's nämlich nur mit saftigen Abschlägen.
Zu Beginn konnten einige Jahrgänge mit der Rente nach 45 Jahren tatsächlich noch abschlagsfrei mit 63 in den Ruhestand. Pünktlich zum 63. Geburtstag. Das ist schon lange überholt. Für Sie ist wichtig zu verinnerlichen: Auch nach 45 Jahren Arbeit kommen Sie ohne Abzüge frühestens zwei Jahre vor Ihrer individuellen Regelaltersgrenze rein in die Rente. Also unter den gleichen Konditionen wie bei der Rente für Menschen mit Behinderung. Ohne Abschlag ist ein Rentenbezug aktuell in Deutschland nicht früher möglich.
Wenn Sie keinen gültigen Schwerbehindertenausweis haben und trotzdem nicht bis 64 oder 65 warten wollen, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier sind 35 Versicherungsjahre erforderlich, die Sie vermutlich problemlos erreichen. Jeder Monat, den Sie vor der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, kostet dann allerdings 0,3 Prozent.
Fazit
Wer in Deutschland ohne Abschlag eine vorgezogene Altersrente beziehen möchte, braucht dafür entweder 45 Jahre Versicherungsjahre oder einen aktuellen Schwerbehindertenausweis. Frühestens können Sie dann zwei Jahre vor Ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze raus aus dem Job. Noch früher geht es nur mit Abschlägen - diese wirken sich dann dauerhaft auf Ihre Rentenbezüge aus.
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Kommentare (6)
Simone
am 23.01.2023Hallo
bin 1966 Jahrgang und habe 50% Schwerbeschädigung. Wann kann ich vorzeitig in Rente? Arbeite seit 1983.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 23.01.2023Hallo Simone, ohne Abschlag mit 65. Mit 10,8 Prozent Abschlag wäre es frühestens zum 62. Geburtstag möglich.
Ludwig Knöferl
am 29.06.2022Hallo. Ich bin Jahrgang 1966 und bekomme meine 45 Jahre mit 61 Jahren zusammen. Ab wann kann ich mit 7,2% Abzügen in Rente gehen?
Vielen Dank für die Antwort.
Christian Schultz
am 29.06.2022Hallo Ludwig, mit Abzügen können Sie bei Ihrem Jahrgang ab dem 63. Geburtstag in Rente. Das wäre dann mit 14,4 Prozent Abzug. Daher macht es in Ihrem Fall mehr Sinn, mit 65 abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen.
Udo Lüttgen
am 03.11.2021Hallo, danke für den tollen Artikel. Ich bin Jahrgang 1973. Mit 16 habe ich eine Ausbildung begonnen und seit dem bin ich (neben dem Zivildienst) ununterbrochen beschäftigt. Mit 61 habe ich demnach meine 45 Jahre zusammen.
Frage 1: Kann ich mit 63 vorzeitig in Rente wenn ich 14,4 % Abzüge in Kauf nehme?
Frage 2: Ich bin geschieden, es gab einen Versorgungsausgleich...bekomme ich dadurch Probleme die 45 Jahre "voll" zu bekommen, oder fehlt mir einfach nur der Betrag gemäß Rentenbescheid im Portmoney? Vielen dank für die Unterstützung!!!
Christian Schultz
am 03.11.2021Hallo Udo, zu Frage 1: Ja, wenn das Gesetz dann noch so ist wie heute, wäre das Ihr frühester Weg in die Rente. Zum Versorgungsausgleich: Da bin ich mir nicht zu 100 Prozent sicher. Ich gehe aber davon aus, dass Sie daraus keine Schwierigkeiten zu erwarten haben. Fragen Sie aber gern noch einmal bei der DRV direkt nach.
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