Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen war eine der ersten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Regel sollten helfen, überfüllte Arztpraxen und Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden.
Mit ganz kurzen Unterbrechungen galt die Regel für etwa drei Jahre. Im April läuft sie nun aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vorerst keine Verlängerung beschlossen.
Videosprechstunde bleibt als Alternative
Bisher war es möglich, dass Ärzte nach telefonsicher Befragung Patient*innen für bis zu sieben Tage eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Diese konnte einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden.
Mit dem Ende der Regelung ist jetzt wieder ein persönliches Vorsprechen in der Praxis nötig. Als Alternative bleibt die Möglichkeit der Videosprechstunde, sofern der Arzt sie anbietet.
Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA betonte, der Ausschuss werde die Möglichkeit zur Krankschreibung per Telefon weiter im Auge behalten. Bei Bedarf könne sie schnell wieder in Kraft gesetzt werden.
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