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Abschläge auf die Rente: Ab welchem Alter wird gezählt?

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Wer früher in Rente will, muss dafür in vielen Fällen einen Abschlag auf die Rentenhöhe hinnehmen. Nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Doch von welchem Alter wird dieser Abzug gezählt? Von der Regelaltersgrenze? Oder orientiert sich die Rentenversicherung an einer anderen Größe?

Abschläge auf die Rente: Ab welchem Alter wird gezählt?

In Deutschland gibt es zurzeit verschiedene Arten der Altersrente. Die wohl bekannteste ist die Regelaltersrente, deren Start an das Geburtsjahr geknüpft ist. Alle Jahrgänge ab 1964 können zum jetzigen Stand zum Beispiel erst mit 67 eine Regelaltersrente beziehen.

Doch ein großer Teil der Menschen nutzt schon heute die Möglichkeit, eine frühere Rente zu beziehen. Hier gibt es wiederum drei verschiedene Varianten: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte - und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nur die letzte Option kann stets abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinderung haben die Zahl zwischen einer Rente mit oder ohne Abzug.

An was orientieren sich die Abschläge?

Bei der Altersrente können also in zwei verschiedenen Szenarien Abschläge auf Sie zukommen:

  1. Sie haben eine Schwerbehinderung und möchten mehr als zwei Jahre früher in Rente.
  2. Oder Sie haben 35 (aber weniger als 45) Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto und möchten vor der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand antreten.

Bei diesen beiden Varianten ist der Ausgangspunkt für die Rentenabschläge jeweils ein anderer. Beginnen wir mit der etwas simpleren Form - der Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier gilt der Abschlag ab Regelaltersgrenze. Pro Monat verzichten Sie auf 0,3 Prozent Ihrer Rente - und zwar ein Leben lang. Wer ein ganzes Jahr vor der Regelaltersgrenze in die Rente möchte, akzeptiert also einen Abzug in Höhe von 3,6 Prozent.  Das frühestmögliche Einstiegsalter in die Rente ist bei dieser Variante - unabhängig vom Geburtsjahr - der 63. Geburtstag.

Ein Beispiel:

Walter aus Kronshagen bei Kiel ist im Februar 1960 geboren . Eigentlich müsste er arbeiten, bis er 66 und vier Monate ist. Doch Walter kann einfach nicht mehr. Die verlangten 35 Jahre Wartezeit erfüllt er problemlos, daher beschließt er, ein Jahr früher - also mit 65 und vier Monaten in die Rente zu gehen. Dafür nimmt er in Kauf, dass seine Rentenzahlungen dauerhaft gekürzt werden. Pro Monat um 0,3 Prozent, insgesamt also um 3,6 Prozent.

Ginge Walter bereits an seinem 63. Geburtstag in die Rente, wäre der Abschlag deutlich höher - und zwar satte 12 Prozent.

Man muss hier verstehen, dass die Abzüge bei der Regelaltersgrenze losgehen. Daher haben jüngere Jahrgänge bei der Altersrente für langjährig Versicherte einen klaren Nachteil gegenüber älteren Semestern.

Rente mit Behinderung und Abzüge

Auch bei der Altersrente mit Schwerbehindertenausweis spielt das Geburtsjahr eine Rolle. Allerdings gibt es hier einen wichtigen Unterschied zur eben vorgestellten Altersrente für langjährig Versicherte: Denn wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente. Oder aber bis zu fünf Jahre früher - dann aber mit Abzügen.

Ganz einfach erklärt: Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht Ihnen eine Rente ohne Abzüge. Ganze zwei Jahre früher (als die Regelaltersgrenze) können Sie damit Ihren Ruhestand antreten. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, den Rentenbeginn um weitere drei Jahre nach vorn zu verlegen. Hier kostet dann jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent Abschlag.

Auch das schauen wir uns an einem Beispiel an:

Auguste aus Friedrichskoog hat seit mehr als zehn Jahren einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Sie ist zwar angestellt, aufgrund einer schweren Erkrankung erhält sie allerdings schon einige Monate Krankengeld. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ist nicht absehbar. Da sie 1962 geboren wurde, könnte sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis abschlagsfrei mit 64 und acht Monaten in die Rente.

Doch das kommt für Auguste nicht in Frage. Die gesundheitlichen Probleme machen ihr so zu schaffen, dass sie so früh wie möglich eine Altersrente beziehen möchte. Etwaige Abschläge sind ihr dabei egal. Daher geht sie bereits mit 61 und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - inklusive einem Maximal-Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.

Der springende Punkt hier ist: Die Abschläge beginnen nicht bei der Regelaltersgrenze, sondern genau zwei Jahre davor. Wer also eigentlich bis 67 arbeiten müsste, hätte bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur dann mit Abzügen zu tun, wenn er vor dem 65. Geburtstag eine Rente beziehen würde. Pro Monat wieder 0,3 Prozent.

Fazit

Abschläge gibt es sowohl bei der Altersrente für langjährig Versicherte als auch bei der Rente für Menschen mit Behinderung. Der wichtige Unterschied: Bei der erstgenannten Variante geht der Abzug mit 0,3 Prozent pro Monat unmittelbar bei der Regelaltersgrenze los. Dadurch kommen vergleichsweise hohe Abzüge zustande.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift der Abzug erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Und zwar deshalb, weil Sie mit SB-Ausweis zwei Jahre früher abschlagsfrei eine Rente beziehen können.


Kommentare (34)

  • user
    Maritta
    am 17.01.2024

    Hallo :-), ich Jahrgang 08/61 bin seit 3 Monaten Arbeitslos wegen Geschäftsaufgabe. Ich beziehe ein geringeres ALG (40% weniger) als ich Rente mit Abzügen bekommen würde. Ich bin dazu noch unter 15 Stunden Selbstständig (mit erweiterten Freibetrag) meine 45 Jahre Wartezeit habe ich in 7/25 erreicht.

    Rechnet es sich für mich, wenn ich mit Abschlägen früher in Rente gehe? z.B. 03/25

    Kann ich mit zusätzlichen freiwilligen oder über einen Minijob Rentenbeiträgen meine Rente erhöhen? Macht dass Sinn, wenn ich nur den Renten-Mindestbeitrag einzahle?

    HD Gruß Maritta

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2024

      Hallo Maritta, grundsätzlich können Sie auch als Rentnerin weiter in die Rente einzahlen - das erhöht dann selbstverständlich auch Ihre Rentenansprüche.

      Ob sich das nun in Ihrem konkreten Fall lohnt, können wir hier im Forum nicht auflösen. Dazu müsste man sich Ihre Situation genau anschauen.

  • user
    Kerstin
    am 05.12.2023

    Hallo

    Ich bin im März 60 geboren ,möchte am 1.04.24 in rente gehen meine 45 arbeitsjahre habe ich voll. Mit wiviel Prozent Abzug muss ich rechnen? Mfg Kerstin

  • user
    Petra Kirschner
    am 02.11.2023

    Hallo,

    ich bin schwrbehindert und könnte im September 2024 in Rente gehen. Habe seit 1976 gearbeitet mit Arbeitslosenzeiten dazwischen.

    Wie viel Abschläge stehen mir bevor, wenn ich zum 01.3.2024 in Rente gehen würde?

    Und eie wirkt sich das auf die Betriebsrente mit Abschlägen aus?

    Danke für Ihre Hilfe. Ich hoffe, die Hilfe ist kostenlos?! Das wäre mir wichtig.

  • user
    Büttner
    am 18.05.2023

    Bin am 14.01.1960 geboren, habe seit März 2022 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und kann ab den 01.06.2024 abschlagsfrei in Rente gehen.Möchte jetzt am 01.06.2023 vorzeitig in Rente gehen und weiterhin Vollzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten bis zum 30.05.2024.Entstehen mir dabei bei meiner vorzeitigen Rente mit Vollzeitarbeit Abzüge?

    MfG

    M.Büttner

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Ja, klar. Sie gehen dann über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Das kostet 0,3 Pro Monat - gerechnet ab Juni 2026 (Regelaltersgrenze), da kommt also einiges zusammen. Und das bleibt auch bis zum Lebensende.

  • user
    Inge Wolter
    am 03.04.2023

    Guten Tag,

    ich bin Jahrgang 09/1960. Meine 45 Arbeitsjahre hatte ich in 08/2022 erreicht. Abschlagsfrei kann ich also ab 01.02.2025 in Rente gehen. Das Beispiel von oben "Walter aus Kronshagen bei Kiel" macht mich stutzig. Wenn ich zum 01.10.2023 in Rente gehen würde, hätte ich 12% Abschlag dauerhaft auf die Rente. Wenn ich aber 02/2024 ( 1 Jahr früher - wie bei "Walter") gehen würde, sind es nur noch 3,6% für ein Jahr ... ? Ist das richtig?

    Viele Grüße Inge Wolter und danke für die Hilfe !!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Ingo, mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie beim Jahrgang 1960 mit 64 und vier Monaten in die ABSCHLAGSFREIE Rente. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen

      Gehen Sie früher, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Da beginnt der Abschlag in Ihrem Fall bei 66 und vier Monaten. 0,3 Prozent pro Monat.

  • user
    Schwarz Wolfgang
    am 20.03.2023

    Hallo ich bin Jahrgang 5/1960

    und habe die 45 Arbeitsjahre 9/2023 erreicht und dürfte mit 64 Jahre und 4 Monate also 9/2024 abschlagsfrei in Rente gehen.

    Das heißt natürlich ich würde die Rente nur zur Einzahlung 09/2024 bekommen, denn für die nachfolgenden Jahre bis zur tatsächlichen Rente

    9/2026 hätte ich ja keine Beiträge bezahlt und kann ja somit nicht diese Summe erhalten. Sollte ich aber 09/24 Arbeitslos werden, z.B. 2 Jahre

    könnte ich doch theoretisch fast die gleiche Rente beziehen als wenn ich mit 66 Jahre in Rente gehe oder? Natürlich müsste mir aus Betrieblichen Gründen gekündigt werden oder? Weiterhin würde ich doch für die zwei Jahre Arbeitslosigkeit mehr Arbeitslosengeld als Rente mit 64 und 4 Monaten beziehen ist das richtig? Danke für Ihre Antwort im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Wolfgang, in der Regel ist das Arbeitslosengeld höher als die Altersrente. Aber nicht immer, das müssten Sie sich vorher genau anschauen. Weiterhin ist richtig, dass beim Bezug von ALG I auch noch Rentenbeiträge gezahlt werden - das erhöht Ihre Rente noch ein wenig bis zur Rente. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie sich mit ALG I um eine Arbeit kümmern müssen. Zumindest theoretisch: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben

  • user
    Wulffen
    am 05.03.2023

    Ich bin in 04/1959 geboren. Ich möchte ab 01.07. 2023 vorzeitig 50% meiner Rente beziehen und nebenbei 32Wo.Std. arbeiten, weiter einzahlen in die Rentenkasse und arbeiten bis 04/2028. Regelalterszeit wäre 07/2025. Wie hoch werden meine Abschläge in % im Juli 2023 sein?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Wenn Sie vorzeitig eine Teilrente beziehen, betreffen die Abschläge nur den Teil Ihrer Rente, den Sie bereits beziehen. In Ihrem Fall also nur die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte. Den Rest bekommen Sie dann später ohne Abschlag.

  • user
    Doris
    am 10.01.2023

    Hallo,

    ich bin 12/1960 geboren, kann ab Mai 2025 abschlagsfrei in Rente gehen. Wieviel Abzüge habe ich, wenn ich bereits ab 01.01.2025 in Rente gehen möchte?

    Danke für die Antwort

    • user
      Doris
      am 30.01.2023

      Hallo Doris, wenn Sie dann bereits ab 12/24 in Rente gehen sparen Sie 1% der Besteuerung. Alternativ, soweit Sie das finanziell stemmen können, können Sie bei der DRV anfragen und ggf. durch eine Einzahlung, welche steuerlich absetzbar ist, die Abschläge mindern.

  • user
    Roswitha
    am 13.12.2022

    Hallo, ich bin Jahrgang 1960/9. Hbe 45 Arbeitsjahre. Was ist finanziell besser: Rente mit 63 und Abzügen oder 23 Monate Arbeitslos und dann ab 2/2025ohne Abzüge in Rente

    Gruss Roswitha

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2022

      Hallo Roswitha, wenn Sie es hinbekommen, ist die Rente ohne Abschläge natürlich besser für Sie. Finanziell betrachtet. Aber das Geld ist ja nicht immer alles.

  • user
    Karin
    am 28.09.2022

    Hallo, ich werde am 5. Februar 2023 63 Jahre und habe 2022 meine 45 Arbeitsjahre voll und möchte im April 2023 in Rente gehen.Wieviel wird mir abgezogen?. Danke in Vorraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2022

      Hallo Karin, bei der Altersrente nach 45 Jahren gibt es keine Abschläge. Die können Sie mit Geburtsjahr 1960 aber erst mit 64 und 4 Monaten beziehen. Vorher wäre es die Altersrente für langjährig Versicherte. Da kostet jeder Monat vor 66 und 4 Monaten o,3 Prozent Abschlag.

  • user
    Angelika B.
    am 30.06.2022

    Ich bin Jahrgang 1961, beziehe derzeit eine Erwerbsminderungsrente die eh

    schon da vorzeitig (Eintritt 58 Jahre aber 35 Jahre

    Versicherungszeit ) mit 10.8 %

    Abschlägen belegt ist.

    Muss ich bei Schwerbehindertenrente mit 63 wieder bzw. abermals Abschläge zusätzlich in kauf nehmen?

    Damit wäre man dann zweimal bestraft, nur weil man nicht mehr voll oder wenig arbeiten kann.

    Ich führe derzeit nur noch einen Minijob aus. Das reicht mir von den Stunden.

    Danke im Voraus

    Angelika B.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2022

      Hallo Angelika, in Ihrer Situation ist es in aller Regel finanziell keine gute Idee, vorzeitig in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gehen. Lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten.

  • user
    Olaf
    am 29.03.2022

    Hallo,

    bin Jahrgang 1960 und möchte mit 63 in Rente, also mit 12% Abzüge. Gibt es Probleme, falls ich unmittelbar zuvor ALG1 beziehen muss?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2022

      Hallo Olaf, grundsätzlich nicht. Aber wie immer im Sozialrecht kann der Teufel im Detail stecken.

      Zum Rentenbeginn benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Beim Bezug von ALG I werden zudem geringere Rentenbeiträge abgeführt, als wenn Sie noch arbeiten würden. Und drittens müssen Sie beim Auflösen Ihres Arbeitsvertrags aufpassen, dass Ihnen keine Sperre aufgebrummt wird.

  • user
    Michael
    am 20.10.2021

    Hallo, bin 11.61 geboren und habe nächstes Jahr im August 45 Jahre Wartezeit erreicht.Aussedem habe ich einen GDB von 50.Welche Optionen früher in Ruhestand zu gehen habe ich?

  • user
    Manfred Ludwig
    am 03.08.2021

    hallo bin am 14.1.1959 geboren habe 47jahre wartezeit also mehr als 45

    wollte mit 63 j.in rente muss ich mit abschlägen rechnen.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Manfred, mit Jahrgang 1959 können Sie nicht mehr abschlagsfrei mit 63 in Rente, sondern erst mit 64 und zwei Monaten (mit 45 Jahren Wartezeit). Wenn Sie bereits zum 63. Geburtstag aufhören wollen, kostet das insgesamt 11,4 Prozent Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

    • user
      Manfred Ludwig
      am 03.08.2021

      ich musste leider aufhören da mich die firma nach einem schlaganfall wegen einiger sachen die ich nicht mehr machen darf verhaltensbedingd gekündigt hat

      ich habe 40 j. vollkontie gearbeitet bei der firma und darf keine nachtschicht mehr arbeiten

      und nur noch leichte bis mittel schwere arbeiten und sorgfallspflicht also ein zu grosses

      risiko für die firma habe den schlag anfall gut überstanden und zweie die ich nicht gemerkt habe loch im herzen das wurde verschlossen hws syndrom bandscheibenvorfall beide schultern instabiel bluthochdruck tinitus aber nicht von den ohren schwindelanfalle kopfschmerzen habe 30% trotz einspuch über den vdk bin jetzt sei 2 wochen arbeitslos

  • user
    Christian Schultz
    am 22.07.2021

    Hallo Andreas, mit Ihrem Jahrgang kommen Sie ohne Abschlag frühestens mit 64 und vier Monaten in die Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was

  • user
    Lüll
    am 21.07.2021

    Hallo,

    ich bin am 18.07 1960 geboren, habe über 45 Beitragsjahre und ein Schwerbehindertenausweis.

    Wann kann ich frühestens abschlagsfrei in Rente

    gehen??

    Gruß

    Andreas Lüll

    • user
      Andrea
      am 28.02.2024

      Hallo,bin am 20.03.63 geboren,habe eine schwerbehinderung von50%.Beziehe seit Oktober 2022 eine Erwerbsminderungsrente bisSeptember 2025.Habe 35 Beitragsjahre.Könnte ich mit 61.10.Monaten in Rente ohne weitere Abschläge.Greift dann auch der Bestandschutz.Oder gibt es eine andere Möglichkeit. Lg

      • user
        Christian Schultz
        am 29.02.2024

        Ja, durch den Bestandsschutz kommen keine weiteren Abschläge dazu.

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