Altersrente für besonders langjährig Versicherte - auch mit Abschlägen möglich?
Aktuelles Rente
Hört man sich bei Menschen ab 55 um, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte immer noch die beliebteste Form der vorgezogenen Altersrente. Kein Wunder - denn nach 45 Versicherungsjahren kann man hier ohne Abzüge in die Rente. Je nach Geburtsjahr noch mit 63, sonst mit 64 oder 65.
Die durchscnhittliche Höhe der Rente nach 45 Jahren betrug im Jahr 2019 satte 1337,20 Euro - deutlich mehr als bei allen anderen Rentenarten. Und mehr als doppelt so viel im Vergleich zur Regelaltersrente.
Wann kann ich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen?
Im Volksmund - und selbst in großen Tageszeitungen - ist fälschlicherweise immer wieder von der "Rente mit 63" die Rede. Doch das ist nicht korrekt. Einige Jahrgänge konnten sich zwar am 63. Geburtstag ohne Abzug in den Ruhestand verabschieden, für die zukünftigen "Baujahre" ist das jedoch nicht mehr möglich.
Die oben abgebildete Tabelle zeigt deutlich, wohin die Reise geht. Männer und Frauen mit Baujahr 1964 oder später können tatsächlich erst mit 65 abschlagsfrei in Rente. Was die Zukunft bringen wird, ist ungewiss. Doch es ist anzunehmen, dass die Politik auch an diesen Stellschrauben noch einmal drehen wird.
Und mit Abschlag? Kann ich dann noch früher in Rente?
Unser Forum ist mittlerweile sehr beliebt. Jeden Tag erreichen uns Fragen von Menschen, die sich bereits mit dem eigenen Renteneintritt beschäftigen. Ganz vorn dabei ist folgende Vorstellung: Die 45 Versicherungsjahre sind deutlich vor dem 64. oder 65. Lebensjahr erfüllt. Ist es dann möglich, auf einen Teil der Rente zu verzichten und früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente zu kommen?
Es ist nicht ganz leicht, die Antwort in einfachten Worten rüber zu bringen. Wenn Sie die 45 Versicherungsjahre erreicht haben, können Sie natürlich auch früher als mit 64 in den Ruhestand. Genau genommen ist Ihr 63. Geburtstag das frühestmögliche Einstiegsalter.
Aber: Das geht nicht über die hier beschriebene Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Zum 63. Geburtstag kommen Sie nur noch über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Mit relativ hohen Abschlägen. Denn der Abzug orientiert sich nicht am vorgezogenen Renteneintrittsalter, sondern an der Regelaltersgrenze.
Fazit
Falls Sie in der glücklichen Lage sind, die 45 Versicherungsjahre komplett zu haben, stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung.
1. Sie können weiterarbeiten. Bis zur Regelaltersgrenze oder sogar darüber hinaus. Zumindest dann, wenn Ihr Chef mitmacht.
2. Sie gehen über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzug in die Rente. Das geht dann genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze - Ihr frühester Rentenstart hängt also vom Ihren Geburtsjahr ab.
3. Sie hören mit 63 auf zu arbeiten und verzichten auf einen Teil Ihrer Rente. Hierfür benötigen Sie genau genommen sogar nur 35 Versicherungsjahre. Die Höhe der Abschläge wird von Ihrem Geburtsjahr sowie den Monaten zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze bestimmt. Jeder Monat kostet Sie 0,3 Prozent.
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Kommentare (9)
Ulrich Pschak
am 09.01.2023Hallo Herr Schultz, ich habe eine Frage.
Ich arbeite seid dem 01.08.1974 ohne Fehlzeiten, und bin am 04.12.1959 geboren.
Leider bin ich seid dem 09.12.2021 krank.
Noch beziehe ich Krankengeld, laut Tabelle wäre 2024 mein Rentenalter erreicht.
Sollte ich mich Aussteuern lassen, oder eher in Rente gehen.
Danke für eine Antwort
U.Pschak
Christian Schultz
am 09.01.2023Hallo Herr Pschak, diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Um Abschläge zu vermeiden, macht es natürlich mehr Sinn, die Altersrente erst mit 64 und 2 Monaten in Anspruch zu nehmen - also die nach 45 Versicherungsjahren. Aber das geht natürlich nicht immer. Gerade dann, wenn die Krankenkasse Probleme macht. Ich empfehle Ihnen da eine persönliche Beratung.
Ulrich Pschak
am 09.01.2023Danke für Ihre schnelle Antwort.
So war auch mein Gedanken.
Die Krankenkasse lässt mich in Ruhe.
LG
U.Pschak
Volker Schröder
am 10.05.2021Guten Tag Hr. Schultz,
ich bin am 07.02.1959 geboren,
..am 01.03.2022 endet mein Arbeitsverhältnis, mit dem Ende meiner Altersteilzeit, am 01.08.2021 habe ich 47 Jahre voll...welche Optionen habe ich zum 01.03.2021 in Rente zu gehen?
Viele Grüße und Vielen Dank
Volker Schröder
Christian Schultz
am 11.05.2021Hallo Volker, mit Ihrem Jahrgang können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 64 und zwei Monaten abschlagsfrei in Rente. Wenn Sie noch früher gehen wollen, geht es nur über die Altersrente für langjährig Versicherte - dann mit Abzügen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Daniela Sentner
am 21.04.2021Hallo Herr Schultz,
meine Frage passt wahrscheinlich nicht ganz hierher, aber ich weiss nicht wo sie richtig platziert wäre.
Ich bekomme bis Ende Juli ALG I. Dann ist mein Anspruch aufgebraucht.
Leider ist meine Hüfte defekt, so dass ich mich bald operieren lassen muss.
Ich bin alleinstehend und ich denke, dass ich mich dann ab Anfang August selbst kranken versichern muss, falls ich nicht zeitnah einen Job finde.
Meine Frage wäre:
Falls meine Hüft-OP Ende Juli stattfinden würde, dann wäre ich vermutlich bis Anfang September krank geschrieben.
Würde die Krankschreibung meinen AlG I Anspruch verlängern?
Oder würde ich mich erst nach meiner Genesung von der Hüft OP, selbst bei der KV versichern müssen. (da die Erkrankung im AlG I Bezug begonnen hat).
Ich würde mich freuen, falls Sie mich kurz aufklären könnten.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Christian Schultz
am 21.04.2021Hallo Daniela, grundsätzlich können wir in diesem Forum keine verbindliche Beratung machen. Das übernehmen meine Kollegen anhand Ihrer Unterlagen in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Aber der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich nicht durch eine Krankschreibung. Nach dem Auslaufen des ALG müssten Sie also für einen anderen Versicherungsschutz sorgen. Zum Beispiel durch Familienversicherung, freiwillige Versicherung oder das Jobcenter.
Andreas
am 18.04.2021Hallo,
ich bin im September 1959 geboren und habe meine 45 Jahre zum 1.6.2022 voll.
In den letzten 25 Jahren ununterbrochen in nichtselbständiger Arbeit beschäftigt.
Laut DRV ist mein möglicher Renteneintritt für besonders lang Beschäftigte (45 Jahre/Jahrgang) zum 1.12.2023.
Gesundheitlich werde ich dies nicht mehr schaffen und würde gerne ab 31.1.2022 aussteigen und AL1 beziehen (Kündigung durch den Betrieb steht zudem im Raum, ohne Abfindung da Kleinbetrieb)
Meine Frage:
1.2.2022 - 31.5.2022 möchte ich selbst in die Rentenkasse einbezahlen, somit die 45 Jahre erreichen (ohne Minijob), ist dies möglich oder muss zwingend ein Minijob bis zum erreichen der 45 Jahren nachgegangen werden?
Kann die Zeit von 1.6.22 - 31.11.2023 ohne Minijob somit nur mit AL1 bis zum offiziellen Rentenbeginn überbrückt werden?
Danke für eure Antworten
Ab dem 1.6.
Christian Schultz
am 19.04.2021Hallo Andreas, den Minijob benötigen Sie nur, um die 45 Jahre vollzumachen. Nach dem, was Sie schreiben, wäre das bis Juni 2022.
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