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Ankündigung von Hubertus Heil hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

Armut Pressemeldung

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern.“

Berlin. Vor dem Hintergrund seit Monaten explodierender Teuerungsraten hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) entschlossen, gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, zu klagen. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK wird der SoVD dafür auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. 

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer betont, dass daran auch die von Bundessozialminister Hubertus Heil in Aussicht gestellte Anhebung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes nichts ändert. „Bei unserer gemeinsamen Klage geht es um die Berechnungsgrundlage nach § 28a SGB XII. Das betrifft die jährliche Anpassung zum 1. Januar. Zusätzlich werden alle fünf Jahre die Regelsätze neu berechnet. Darauf zielt nach unserem Verständnis die Aussage von Hubertus Heil ab. Allerdings reichen 40-50 Euro bei Weitem nicht aus. Als SoVD schlagen wir daher schon seit Langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken. Darüber hinaus ist eine völlig neue Berechnungsmethode, wie sie Hubertus Heil in Aussicht stellt, zwingend notwendig. Daher ergänzen sich die beiden Maßnahmen gut.“

Der SoVD plädiert dafür, die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln, das sich am Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte orientiert und auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen verzichtet. Ausgehend von diesem „Ankerpunkt“ in der gesellschaftlichen Mitte wird dann der Referenzeinkommensbereich zur Bestimmung der Regelsätze abgeleitet. Die vorhandenen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) müssen dabei mit den tatsächlichen aktuellen Lebenshaltungskosten abgeglichen werden, um Regelbedarfe zu bestimmen, die die tatsächlichen Bedarfe abdecken. „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern“, so die SoVD-Vizepräsidentin.


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