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Anspruch auf Arbeitslosengeld durch Krankengeld verlängern

Aktuelles Rente Gesundheit

Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt in erster Linie davon ab, wie lange Sie vorher gearbeitet haben. Denn Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen automatisch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Jeden Monat. Aber auch das Krankengeld kann ein Faktor sein.

Anspruch auf Arbeitslosengeld durch Krankengeld verlängern?

Eigentlich sah in Michaels Fall alles ziemlich düster aus: Nach vier Monaten im ersten Job nach dem Studium erkrankte er schwer. Es folgten sechs Wochen Lohnfortzahlung, anschließend zahlte die Krankenkasse das Krankengeld.

Wenn das Krankengeld ausläuft ...

Doch auch nach eineinhalb Jahren Krankengeld war Michael immer noch nicht wieder hergestellt. Die Krankheit war hartnäckig, eine Besserung nicht in Sicht.

Normalerweise läuft es nach dem Ende des Krankengeldes so: Sie beantragen Arbeitslosengeld. Ja, Arbeitslosengeld. Obwohl Sie noch krank sind. Und obwohl Sie vielleicht noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben. In aller Regel haben Sie in dieser Situation Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wirklich immer?

Nun ja, natürlich nur dann, wenn Sie zuvor lange genug eingezahlt haben. Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie zuvor mindestens zwölf Monate Beiträge ans Arbeitsamt abgeführt haben. Sie und Ihr Arbeitgeber. Je länger Sie eingezahlt haben, desto dauerhafter kann der Bezug von Arbeitslosengeld laufen. Außerdem spielt auch Ihr Alter eine Rolle. Ab 50 muss die Arbeitsagentur länger zahlen. Wenn Sie bereits Ihren 58. Geburtstag gefeiert haben, kann es bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld geben.

Wir haben das Ganze in einer Tabelle für Sie visualisiert:

Zurück zu Michael.

Die Fakten sprachen also komplett gegen ihn. Denn vor seiner Erkrankung hatte er gerade einmal vier Monate gearbeitet. Doch mindestens zwölf sind nötig, um zumindest einige Monate lang Arbeitslosengeld erhalten zu können.

Musste sich Michael damit ans Jobcenter wenden, um Bürgergeld zu beantragen?

Im Krankengeld werden Beiträge an die Arbeitsagentur gezahlt

Nein, in diesem Fall nicht. Denn: Während des Bezugs von Krankengeld zahlt die Krankenkasse Beiträge ans Arbeitsamt. So wie vorher Ihr Arbeitgeber. Und durch diese Beiträge können Sie die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld doch noch sichern.

In Michaels Beispiel bedeutete das:

Vier Monate lang hat er gearbeitet, anschließend bezog er sechs Wochen Lohnfortzahlung. In dieser Zeit zahlte die Firma also noch weiter Gehalt - macht insgesamt fünfeinhalb Monate Arbeitseinkommen.

Anschließend erhielt Michael 72 Wochen Krankengeld. Insgesamt wurden also fast zwei Jahre lang Beiträge an die Arbeitsagentur abgeführt. Das bedeutet: Michael konnte nach der sogenannten Aussteuerung - also dem Ende des Krankengeldes - fast ein Jahr lang Arbeitslosengeld beziehen.

Fazit

Wenn Sie vor Ihrer Erkrankung schon einige Zeit Beiträge an die Arbeitsagentur abgeführt haben, führt der Bezug von Krankengeld dazu, dass Ihre Anwartschaft weiter ausgebaut wird. Hintergrund ist, dass die Krankenkasse jeden Monat Beiträge an die Arbeitslosenversicherung überweist. Wie zuvor die Firma, für die Sie gearbeitet haben.


Kommentare (3)

  • user
    Fragende
    am 30.10.2024

    Guten Tag,

    ich habe eine "kurze" Frage, für deren Verständnis ich jedoch etwas weiter ausholgen muss:

    Ich wurde aus der Kankenkasse ausgesteuert, habe dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (also während der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV lief) bis zur Höchstdauer (12 Monate ausgeschöpft) ALG I erhalten. Ein paar Monate nach Auslaufen des ALG I (wie gesagt: der maximale Auszahlzeitraum wurde erreicht) hat die DRV mir eine Bewilligung für die volle Erwerbsminderungsrente geschickt. Inzwischen kam auch eine Art "Abrechnungs-Schreiben" in dem die jeweiligen Zahlungen unter DRV und Agentur für Arbeit verrechnet wurden, da ja mit der Bewilligung der vollen EM-Rente die DRV in der Zahlungspflicht war/ist und der Agentur für Arbeit rückwirkend für diese Zeit die Zahlungen erstatten muss. Meine EM-Rente ist deutlich niedriger als es die ALG I-Zahlungen waren. Ich weiß, dass ich die Differenz jedoch nicht erstatten muss, ABER: ist durch das Bewilligen der vollen EM-Rente durch die DRV mein Anspruch bei der Agentur für Arbeit auf das ALG I wieder "geheilt"? Hätte ich somit also wieder Anspruch auf ALG I oder ist mein Anspruch durch die Nahtlosigkeit so oder so "aufgebraucht"?

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort hierzu!!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2024

      Hallo, genauso ist es. Die Arbeitsagentur hat ihr Geld ja zurück bekommen. Daher hätten Sie nun diesen Anspruch immer noch. Bitte beachten: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt nach maximal vier Jahren.

  • user
    Armin Dötsch
    am 05.04.2024

    Ihre Aufbereitung von sozialen Fragen ist echt immer Klasse und gibt einen Hilfe.

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