Antrag auf Bürgergeld: Was ist mit dem Eigenheim?
Aktuelles Armut
Mit dem Wechsel von "Hartz IV" zum Bürgergeld haben sich viele Veränderungen ergeben - die meisten davon zugunsten der Sozialleistungsempfänger. Doch wie genau sieht es mit der selbst genutzten Immobilie aus?
"Hartz IV" heißt jetzt Bürgergeld. Und nicht nur der Name hat sich geändert. Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind viele Neuerungen in Kraft getreten - einige Veränderungen werden allerdings erst zum Juli 2023 wirksam.
In diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Frage gehen: Darf ich mein Eigenheim - egal, ob Wohnung oder Einfamilienhaus - behalten, wenn ich Bürgergeld beantragen muss?
Immobilien und Bürgergeld
Wichtig ist: Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Vermietete Immobilien fallen nach wie vor unter die allgemeine Vermögensgrenze und müssen in den allermeisten Fällen veräußert werden, bevor ein Antrag auf Bürgergeld erfolgreich sein kann.
Geht es aber um ein Eigenheim oder eine Wohnung, in der Sie selbst leben, gilt seit Januar 2023 eine ganz einfache Regelung:
Ist Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.
Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu. Dazu ein Beispiel:
Manfred (53) aus Quickborn lebt in einer Eigentumswohnung, die er von seinen Eltern geerbt hat. Mit ihm zusammen wohnen außerdem seine Frau und fünf minderjährige Kinder in der Wohnung. Das Jobcenter muss in diesem Fall eine maximale Größe von 190 m² anerkennen - 130 m³ für Manfred, seine Frau und zwei Kinder (vier Personen) sowie je 20 für die drei weiteren Kinder. Da die Wohnung lediglich 102 m² misst, darf die Familie trotz Bezug von Bürgergeld in der Immobilie wohnen bleiben.
Bürgergeld: Wert des Eigenheims spielt keine Rolle
Es kommt also ausschließlich auf die Größe Ihres Einfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung an. Die Lage, das Baujahr oder allgemein der Wert Ihrer Immobilie spielen für das Jobcenter - und damit für Ihren Antrag auf Bürgergeld - keine Rolle mehr. Rein theoretisch können Sie also auch mit einer Villa in Hamburg-Blankenese Bürgergeld erhalten. Vorausgesetzt, Ihr Häuschen ist höchstens 140 Quadratmeter groß.
"Beim Antrag auf Bürgergeld kommt es allein auf die Größe Ihres Hauses an, nicht auf den Wert."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Wenn Sie Bürgergeld beantragen müssen und im eigenen Haus wohnen, kommt es also ausschließlich auf die Wohnfläche an. Beim Einfamilienhaus gelten maximal 140 Quadratmeter als angemessen. Für eine Eigentumswohnung liegt alles bis 130 m² im grünen Bereich.
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Kommentare (64)
emma
am 08.11.2024Guten Tag,
ich beziehe aktuell Bürgergeld und stehe kurz vor Kauf einer Immobilie gemeinsam mit meinem Partner.
Da wir nicht nur aktuell sondern insgesamt sehr unterschiedlich finanziell aufgestellt sind, haben wir für den Kauf gemeinsam eine eGbR gegründet: Ich bringe kein Eigenkapital ein und beginne meine Hälfte erst mit neuem Job abzuzahlen, sprich meine Anteile an der eGbR sind bis dahin gleich null.
Mein Partner und ich wohnen aktuell nicht zusammen und sind sogar in unterschiedlichen Bundesländern gemeldet; die Immobilie ist eine renovierungsbedürftige Gewerbeimmobilie auf die wir günstig gestossen sind, sie renovieren und dann in Wohnraum umwandeln möchten.
Ich gehe zwar davon aus, innerhalb der nächsten 3 Monate wieder in Anstellung zu sein, und wollte aber dennoch fragen, ob Sie hier ein Problem sehen, dass ich das Bürgergeld zurückzahlen muss oder ggf. nicht mehr erhalte?
Vorab danke und viele Grüße.
Christian Schultz
am 08.11.2024Hallo Emma, so einen Fall hatte ich hier noch nicht. Daher können wir das hier im Forum nicht beantworten. Am besten lassen Sie sich persönlich beraten.
Familie F
am 27.08.2024Hallo,
wir Wohnen seit 4 Jahren in unserem Haus (rund 200m² Wohnfläche). Wir haben drei Kinder, sind also fünf Personen.
Seit diesem Monat bekommt meine Frau kein Elterngeld mehr, und ein Ersatz dafür gibt es nicht. Die jüngste Tochter ist zwei Jahre alt, KiTa-Platz ist erst nächstes Jahr August/September möglich. Daher kann meine Frau noch nicht arbeiten, und auch keine Arbeit suchen, was Arbeitslosengeld ja auch wieder ausschließt.
Laut dem Beitrag oben steht Ihr ja kein Bürgergeld zur Verfügung. Was gibt es denn noch für Möglichkeiten für die finanzielle Absicherung unserer Familie?
Christian Schultz
am 27.08.2024Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Je nachdem, was Sie an Einkommen haben, kann es durchaus sein, dass Sie Bürgergeld erhalten. Denn im ersten Jahr gilt bei der Wohnung oder dem Haus eine Karenzzeit. Das bedeutet: Auch wenn die Kosten (oder die Größe) eigentlich zu viel fürs Bürgergeld sind, spielt das im ersten Jahr keine Rolle.
Familie F
am 27.08.2024vielen Dank für die Info, wir hoffen ja auch, dass das auch nur bis maximal nächstes Jahr geht, da meine Frau ab dann wieder Arbeiten gehen kann. Der Antrag ist schon gestellt, ich wollte nur nochmal zusätzliche Informationen einholen und bin auf diesen Beitrag gestoßen
Dirk
am 10.08.2024Guten Tag, wie verhält es sich in folgendem Fall. Eine Person bewohnt ein Haus und kommt in die Situation Bürgergeld beantragen zu müssen.
Das Haus hat höhe Nebenkosten. Daher ist der Plan das Haus zu verkaufen und von dem Erlös eine ETW zu kaufen um die laufenden Kosten zu senken. Ist dies möglich ?
Christian Schultz
am 12.08.2024Hallo Dirk, solch einen Fall hatte ich noch nie in der Praxis. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht geht. Fragen Sie aber gern noch einmal einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Adryiana
am 04.11.2024Ja, da es ja Wirtschaftlicher ist, dieses muss aber unbedingt vorher mit dem Amt besprochen und unbedingt schriftlich bestätigt sein.
Charlotte Säuberlich
am 03.08.2024Guten Tag Herr Schultz,
Haus (schuldenfrei): 1. Wohnung 100 qm diese wird von 2 Personen bewohnt plus Einliegerwohnung 72 qm, diese wird bewohnt von 1 Person. Wir möchten dieses Haus unserer Tochter überschreiben.
Unsere Tochter würde in die 100 qm einziehen. Würde sie Bürgergeld und auch als Rentnerin Grundsicherung bekommen? Die Nebenkosten zum Erhalt des Hauses (inkl.aller Vers.usw.) betragen rd. 600,00 mtl.
Danke dass Sie diesen Service anbieten und teilen Sie mir mit wie ich mich erkenntlich zeigen kann.
Herzlichen Gruß
Charlotte Säuberlich
Christian Schultz
am 06.08.2024Hallo Charlotte, die Größe der Wohnung wäre für einen späteren Antrag zum Bürgergeld oder Grundsicherung kein Problem. Wie das mit der Schenkung bewertet wird, kann ich aber nicht aus dem Stehgreif beantworten. Da sollten Sie sich bitte noch einmal individuell beraten lassen.
Adryiana
am 04.11.2024Die Schenkung muss mindestens 10 Jahre zurück liegen.
Dirk Schneider
am 04.07.2024Guten Tag, was weder hier, noch in den Statuten berücksichtigt wird ist, dass es offensichtlich nirgendwo beschrieben wird wie zu verfahren ist, wenn es z.B. eine Einliegerwohnung innerhalb des selbstgenutzten Wohneigentums gibt. Hier wird u.a. vom Jobcenter verlangt, eine solche Wohnung entsprechend physisch und rechtlich von der selbstgenutzten Hauptwohnung abzutrennen, einen Käufer zu finden und zu veräußern. Zuvor muss die Immobilie baurechtlich korrekt umgebaut, Finanzierungen geändert werden, eine Teilungserklärung gemacht und alles notariell beglaubigt werden. Woher das Geld hierfür kommt, um dies alles durchzuführen, ist dem Jobcenter egal...
Gruß Dirk
Marcel
am 05.06.2024Habe ein Eigenheim 96qm² ist das angemessen bei Bürgergeld für 1. Person
Jc sagt nein
Christian Schultz
am 06.06.2024Warum das Jobcenter hier davon spricht, dass 96 Quadratmeter zu groß sind, kann ich nicht nachvollziehen. An dieser Stelle ist die rechtliche Lage eindeutig - siehe oben im Text.
STEFAN SCHUBERT
am 29.05.2024Hallo,
ich habe einen Bauernhof mit 144 m2 und ein Nebengebäude(Scheune von 200m2) und ein Grundstück Wiese von 6700 m2.
Wie wäre hier die Regelung?
Danke!
Christian Schultz
am 29.05.2024Hi Stefan, wir können hier keine Einzelfall-Beratung machen. Bitte fragen Sie direkt im Jobcenter nach - oder wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der SoVD-Sozialberatung.
STEFAN SCHUBERT
am 29.05.2024Ja,schon klar,aber wird eine Scheune zum Wohnraum gezählt?
Christian Schultz
am 30.05.2024Ich denke nicht, dass das klar im Gesetz geregelt ist - ich selbst hatte so einen Fall noch nicht. Von daher können wir das hier nicht auflösen.
Adryiana
am 04.11.2024Nein, es gilt nur die Wohnfläche, also Räume mit Heizung und in denen man Wohnen kann.
Gabriela
am 08.04.2024Guten Abend,
Wird eine Immobilie die mit einem Wohnrecht (Vater +Mutter,beide Pflegefälle) als anrechenbares Vermögen in Sinne des Bürgegeld angerechnet?Meine Eltern wurden dort betreut,und gepflegt.Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen bis zum Tode.
Bin Eigentümerin von der Immobilie,wohne alleine zu Miete.
Das Haus ist ca.100 qm gross
Christian Schultz
am 09.04.2024Hallo Gabriela, den Fall hatte ich hier noch nicht, keine Ahnung. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen aus der Sozialrechtsberatung.
Adryiana
am 04.11.2024Das Lebenslange Wohnrecht der Eltern, die in der Immobilie wohnen und im günstigsten Fall von Ihnen selbst bewohnt werden würde, gilt dann als nicht anrechenbares Vermögen, gehört dann zum Schonvermögen. Sollten Sie aber zur Miete wo anders wohnen und Ihnen gehört die Immobilie, müssen weitere Einzelfall Situationen geklärt werden. Wie: bekommen Sie Miete von den Eltern- gibt es im Grunbuch eine Rücklauf Klausel, die die Immobilie vor Ihrer Insolvenz schützt. Eine Immobilie mit Lebenslangen Wohnrecht allein, schließt einen angemessenen Verkauf nicht aus, wenn es Käufer gibt. Ihr Fall muss im einzelnen genau geklärt werden.
Nancy
am 22.03.2024Guten Tag,
Ein Haus mit 140 qm oder weniger zählt also auch bei 1-2 Bewohnern zum Schonvermögen.Dazu 2 Fragen:
1.Spielt die Grundstücksgrösse keine Rolle mehr?Z.B Hausgrösse in meinem Fall 120 qm,Grundstücksgrösse 1500 qm.
2.Angenommen mein Haus+ Grundstück würde bei einem mehrjährigen Bürgergeldbezug zum Schonvermögen gezählt werden,was ist,wenn ich in 8 Jahren in Rente gehe und Grundsicherung beziehe.Gelten dann andere Werte für die Anerkennung als Schonvermögen von Haus+Grundstück ?
Christian Schultz
am 26.03.2024Hallo Nancy, das mit der Größe eines Grundstücks schaut sich das Jobcenter immer für den Einzelfall an. In Zukunft wird es dazu sicherlich einige Gerichtsurteile geben.
Und, ja: In der Grundsicherung gelten andere Regelungen. Aber auch hier wird darauf geachtet, dass das Vorgehen angemessen ist.
T.A.
am 13.03.2024Hallo,
die Größe steht ja fest, aber was genau wird dann beim Bürgergeld übernommen? Welche Kosten?
Christian Schultz
am 14.03.2024Hallo, das Jobcenter kommt nicht für die Tilgung eines Kredits auf, aber für die Zinsen. Auch Nebenkosten werden übernommen.
Harald
am 08.02.2024Guten Tag,
Ich bin mitte 50 und werde auf absehbarer zeit Arbeitslos weil man meine stelle ins Ausland verlegen möchte, jetzt plagen mich natürlich zukunftssorgen… wir(2 erwachsene plus teenager) besitzen und wohnen in ein Haus, Stadtgebiet, mit ca 120qm wohnfläche und ca. 550qm Grundstück, besteht die gefahr das Haus zu verlieren falls ich kein neuen Job finde und aufs Bürgergeld angewiesen bin?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 08.02.2024Hallo Harald, machen Sie sich für den Moment bitte nicht so viele Gedanken. Ein Jahr lang gilt ohnehin der Bestandsschutz - egal, wie groß oder teuer eine Bleibe ist. Und im Anschluss: Ihr Haus liegt unter den maximalen 140 Quadratmetern. Das ist also auch kein Problem.
Harald
am 09.02.2024Guten Morgen,
Vielen Dank für Ihre Nachricht, das beruhigt ja ein wenig….allerdings ist das Haus noch nicht komplett abbezahlt, die Raten belaufen sich auf ca. 550 euro im Monat, solange wir die zahlen dürfte das aber kein Problem sein oder?
Mit freundlichen Grüßen
Harald
Christian Schultz
am 09.02.2024Das Jobcenter übernimmt auch hier einen Teil Ihrer Kosten. Unter anderem Betriebskosten, Zinsen oder Grundsteuer. Nur die Tilgung müssen Sie weiterhin selbst zahlen.
Fritz Tatjana
am 20.01.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
Wir leben im eigenen Haus ca 135 m2
Das Haus ist noch nicht abbezahlt und ich stehe im Grundbuch mit 30 % Anteil.
Jetzt möchte ich mich von meinem Mann scheiden lassen und Antrag auf Bürgergeld stellen da wo meine Eltern leben. Ich habe einen kleinen Kind deswegen kann ich nicht sofort arbeiten gehen.Mich würde interessieren ob ich den Antrag stellen kann oder kann ich jede Hilfe direkt vergessen wegen dem Haus etc.
Mfg Tatjana
Christian Schultz
am 22.01.2024Hallo Tatjana, das können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Dazu muss man auf mehrere Details schauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Tonu
am 08.01.2024In 2018 habe ich eine Wohnung ohne Kredit erworben, während ich nicht verheiratet war. Im Jahr 2022 habe ich ein Haus gekauft. Derzeit wohne ich mit meiner Frau und meinen Kindern in diesem Haus. Seit Februar 2023 bin ich arbeitslos und habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Leider wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass ich kein Bürgergeld erhalte, da ich noch eine Wohnung besitze, die zum Verkauf steht. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann meine Frau einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Die Eigentumswohnung gehört ausschließlich mir zu 100%.
Christian Schultz
am 09.01.2024Ihre Frau kann natürlich einen Antrag stellen. Aber als Ehepartner werden Sie beim Bürgergeld zusammen "veranlagt". Es wird also auf dasselbe Problem hinauslaufen.
Nicole N.
am 26.12.2023Moin,
Ich möchte für jemanden dies fragen.
Er (Sohn) hatte bis vor kurz vor Weihnachten das Elternhaus (glaube ich ca 65-70 qm Wohnfläche) mit seiner Mutter zusammen gewohnt, da er aufgrund seines Gehaltes von ca 800 € keine Miete für eine Wohnung leisten kann.
Jetzt ist seine Mutter verstorben und wir versuchen, dass er trotzdem weiterhin in seinem Elternhaus wohnen bleiben kann wenn man versucht die laufende Kosten (Strom, Wasser, Müll etc.) auf 1 Person reduziert.
Meine Frage ist.
Hat er trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld oder geht es in dem Fall nicht auch wenn er einen Schwerbehinderten Ausweis mit der GdB 100 hat?
Danke voran.
Viele Grüße
Nicole
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Nicole, Wohngeld kann man auch dann beziehen, wenn es sich um das Eigenheim handelt. Ob Ihr Bekannter tatsächlich Anspruch hat, müsste man also prüfen.
Nicole N.
am 10.01.2024Moin,
Vielen Dank.
Gruss Nicole
Ruth Kraus
am 07.12.2023Ich habe ein Haus mit 130m2
Sina
am 14.11.2023Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel. Dennoch bleibt bei mir die Frage offen, was passiert, insofern man ein Haus mit ca. 110 qm erbt während man Bürgergeld bezieht. D.h. bislang nicht in diesem Haus gelebt hat. Müsste eine alleinerziehende Mutter eines Kindes (ergo 2 Personen) dieses Haus veräußern oder dürfte die zweiköpfige Familie dort einziehen und weiterhin regulär Bürgergeld beziehen? Über eine Antwort wäre ich Ihnen überaus dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sina
Christian Schultz
am 15.11.2023Hallo Sina, wenn Sie selbst in dieses Haus einziehen, dürften Sie es wohl behalten. Die Größe ist ja angemessen.
Thomas F.
am 14.11.2023Hallo,
hier handelt es sich immer um Fälle, bei denen die Leute in einer angemessenen Quadratmeter Größe wohnen. Was passiert denn im gegenteiligen Fall?
Bsp:
Eine 4 köpfige Familie wohnt in einem noch nicht abbezahlten Haus mit 180qm Wohnfläche, plus X, also Keller.
Monatliche Kosten: 1500 Euro davon 1200 Euro Zinsen. Kredit noch 20 Jahre Laufzeit.
Ich geh davon aus, dass auch hier die 12 monatige Karenzzeit gilt. Soweit ich weiß wird der Zins übernommen und die Tilgung ist eigenes Vergnügen.
Aber was passiert nach der Karenzzeit?
Die Wohnfläche ist zu groß. Ist man gezwungen in eine kleinere Wohnung zu ziehen und das Haus zu verkaufen?
Der Verkaufspreis wird im Normalfall an die Bank für die Kredittilgung in den nächsten Jahren gehen. Die kann man nicht verbraten.
Die Wohnung kostet in der Regel aber gleich viel oder mehr Miete als der Zins. Jedenfalls in unseren bayrischen Breiten.
Die Hochphase für Einfamilienhäuser hat in den letzten Jahren eine Vielzahl solcher Konstrukte geschaffen. Wie wird in solchen Fällen beim Bürgergeld umgegangen?
Vielen Dank vorab
Christian Schultz
am 14.11.2023Hallo Thomas, erst gilt die einjährige Karenzzeit. Danach muss man sehen. In den Jobcentern haben die Mitarbeiter schon einen gewissen Spielraum. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wohnkosten gesenkt werden müssen. Im schlimmsten Fall durch einen Umzug. Wie das dann genau läuft, kann ich Ihnen nicht sagen.
Dengler Susanne
am 08.11.2023Sehr geehrter Herr Schulz,
ich wohne in der Eigentumswohnung meines Sohnes, die Wohnung bereitet ihm monatl. Kosten von insgesamt 700 Euro, da sie noch nicht abgezahlt ist und Hausgeld anfällt.
Da ich seit Jahren krank bin und von ALG leben musste, das sehr niedrig ist, weil ich nur im Geringverdienersektor gearbeitet hatte, als alleinerziehende Mutter, zahle ich ihm eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro jedes Monat. Leider muss ich ab Februar nächstes Jahr von Bürgergeld leben, und da wir keinen Mietvertrag schließen können, da mein Sohn sonst die Mieteinnahmen versteuern müsste und somit noch mehr Kosten entstehen, ist meine Frage, ob es auch als sonstige Wohnverhältnisse definiert werden kann, wie auf der Anlage KDU unter Punkt 2 erwähnt wird? Ich möchte keinesfalls meinem Sohn noch mehr finanzielle Belastungen bereiten, da er selber zur Miete wohnt und für seine Wohnung über 1200 Euro Miete zahlen muss.
Vielleicht können Sie mir helfen mit einer Information zu meiner Frage?
Mit freundlichen Grüßen
S.Dengler
Christian Schultz
am 08.11.2023Hallo Susanne, so tief bin ich in den rechtlichen Bestimmungen der Kosten zur Unterkunft leider nicht drin. Wahrscheinlich ist das auch für viele Mitarbeiter im Jobcenter erst einmal komplex - da sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen.
Dengler Susanne
am 10.11.2023Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wissen Sie, wohin ich mich für solch eine individuelle Beratung wenden kann? Mit freundlichen Grüßen, S.Dengler
Christian Schultz
am 10.11.2023Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann da helfen. Oder alternativ die Sozialrechtsberatung bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Mathias
am 14.10.2023Folgender Fall:
Eigengenutztes abbezahltes Einfamilienhaus mit 145 qm Wohnfläche (also 5 qm zu groß)
4 Personenhaushalt.
Welche Möglichkeiten gibt es das Haus zu halten und Bürgergeld zu beziehen ?
Wäre eine bauliche Verkleinerung ( Zumauern eines Raumes) um unter die 140 qm Grenze zu kommen erlaubt ?
Gibt es andere Möglichkeiten, z.B. Anrechnung der 5 qm auf den Schonvermögen Betrag ?
Christian Schultz
am 23.10.2023Wenn es nur um fünf Quadratmeter geht, gibt es in der Praxis sicherlich Gestaltungsspielraum für den Mitarbeiter im Jobcenter.
Stefanie
am 25.09.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
eigenes Haus: welche qm Zahl gilt denn für 2 Personen als angemessen?
Auch 140 qm oder wird was runtergerechnet?
Vielen Dank vorab für die Rückantwort.
Christian Schultz
am 25.09.2023Hallo Stefanie, da gelten auch die 140 Quadratmeter.
Stefanie
am 25.09.2023Recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.
Mia
am 21.09.2023Wir haben eine vermietete Wohnung. Würden die Einnahmen beim bürgergeld mit angerechnet obwohl der Kredit für die Wohnung die kompletten mieteinnahmen verschlingt ? Also uns bleibt nichts von den mieteinnahmen
Christian Schultz
am 22.09.2023Das wird sich das Jobcenter auf jeden Fall genauer anschauen. Aber ohne nähere Infos können wir das auch nicht beantworten - hier im Forum sowieso nicht.
Claudia
am 08.09.2023Moin, ich hätte wirklich gern gewusst, welcher Paragraph diese konkreten Angaben zur "erlaubten" Wohnfläche enthält!? Wo kann ich das nachlesen?
Christian Schultz
am 11.09.2023Hallo Claudia, das finden Sie in § 12 SGB II: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html
Gabi
am 04.09.2023Ich hab ein altes sanirungsbedüftiges Haus von 1950. Ich hab einen Kredit aufgenommen um verschiedene notwendige Arbeiten in Eigenleistung durchzuführen. Ich musste mit Rechnungen und Quittungen nachweisen das der Kredit und die Masterkarte wirklich für Baumaterial verwendet wurde. Zählt das auch zu Mietkosten und ist es anrechenbar beim Bürgergeld? Ich hab auch eine Photovoltaikanlage auf 20 Jahre gemietet um den ständigen Stromerhöhungen zu entgehen. Wird diese auch mit in die Berechnung mit einbezogen?
Kredit und Photovoltaikanlage schöpfen allein fast 400€ aus + Versicherungen bleibt mir nichts zum Leben.
Ich hatte einen Unfall und bin deswegen vor 3 Monaten in das Bürgergeld gerutscht. Ich bin noch nicht gesund aber ich muss mir eine Arbeit suchen um nicht alles zu verlieren und das macht mich wiederum krank.
Christian Schultz
am 04.09.2023Hallo Gabi, das kann ich leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Natalie
am 23.08.2023Guten Tag,
ich werde in einigen Monaten vermutlich vorübergehend Bürgergeld beantragen müssen.
Ich besitze eine sehr kleine Eigentumswohnung in einer anderen Stadt, die ich vor einigen Jahren für einen Betrag der unter dem Schonvermögen liegt erworben habe.
Die Wohung habe ich vermietet. Ich selbst bewohne eine kleine Mietwohnung. Sowohl Wohnung als auch Mieteinnahmen sind meine persönliche Altersvorsorge. Ich bin allein lebend, unverheiratet und habe keine Kinder. Ansonsten habe ich kein Vermögen.
Müsste ich auch in diesem Fall meine ETW verkaufen, obwohl der Kaufpreis unter dem Schonvermögen liegt, oder würden mir die Mieteinnahmen auf das Bürgergeld angerechnet werden?
Vielen Dank und viele Grüße,
Natalie
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Natalie, beim Vermögen gibt es ja eine einjährige Karenzzeit. Ich gebe davon aus, dass die auch für eine Immobilie gelten würde. Aber die Mieteinnahmen fließen natürlich in die Errechnung des Bedarfs mit rein.
Natalie
am 23.08.2023Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, ich hoffe auch, dass die Karenzzeit in diesem Fall auch wirksam wird. Denn es würde ja auch keinen Sinn machen, bei vorübergehendem Bürgergeld-Bezug eine Immobilie zu verkaufen, die eine Prävention von späterer Altersarmut und Beanspruchung des Jobcenters darstellt.
Viele Grüße von Natalie
Hans-Reimer Sievers
am 07.08.2023Guten Tag,
Frage: Das Haus ist zB 160 m2 groß. Wird dann anteilig erstattet, oder gibt es gar nichts, wenn das Haus nicht verkauft wird?
Christian Schultz
am 08.08.2023Hallo, eine anteilige Erstattung gibt es nicht. Entweder die Immobilie ist angemessen, oder Sie werden aufgefordert, die Kosten zu senken.
David
am 20.07.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
vielen Dank für Ihren Beitrag. In ihrem Fazit verwenden Sie den Begriff Grundsicherung. Dieser ist mehrdeutig. Ziehen Sie ihr Fazit für die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder sogar für alle drei?
Dies ist auch deshalb relevant, weil angesichts der seltenen Urteile zum SGB XII oft auf die auf die Rechtsprechung zum SGB II zurückgegriffen wird.
Viele Grüße
David
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo David, vielen Dank - das war tatsächlich ein Tippfehler. Wir meinten hier nur das Bürgergeld - also die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das habe ich nun korrigiert.
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