Antrag zur Erwerbsminderungsrente? Diese 3 Punkte sollten Sie VORHER klären
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Wer langfristig erkrankt, hat gleich zwei schwerwiegende Probleme. Die größte Herausforderung ist die Wiederherstellung der eigenen Gesundheit. Doch je länger Sie Ihren Job nicht ausüben können, desto enger kann es auch finanziell werden. Für viele Menschen kann dann die Erwerbsminderungsrente ein Anker sein.
Mehr als 430.000 Anträge wurden 2019 für die Erwerbsminderungsrente gestellt. Gut die Hälfte davon war erfolgreich. Dabei betrug die durchschnittliche Zahlung für Neurentner gerade einmal knapp 806. Euro. Allein daraus lässt sich bereits erkennen: Niemand beantragt eine Erwerbsminderungsrente, wenn es nicht wirklich notwendig ist.
Falls Sie ebenfalls mit dem Gedanken spielen, einen Antrag zur EM-Rente zu stellen, sollten Sie jedoch kurz innehalten Wir empfehlen Ihnen, drei wichtige Aspekte abzuklären, bevor Sie Nägel mit Köpfen machen.
1. Erfülle ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen?
Wenn Sie eine echte Chance auf die Erwerbsminderungsrente haben wollen, müssen zwei wichtige Hürden überwunden werden. Natürlich kommt es immer auf Ihre gesundheitliche Situation an: Nur wer so schwer erkrankt ist, dass er dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat bei der EM-Rente Aussicht auf Erfolg.
Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt letzten Endes zum einen an den Befundberichten Ihrer Ärzte. Außerdem müssen Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Amtsarzt vorstellen. Dieser Gutachter wird Sie untersuchen und mithilfe der Berichte Ihrer Ärzte zu einem Ergebnis kommen.
Ob es jedoch überhaupt soweit kommt, hängt noch an einem anderen Faktor - den rentenrechtlichen Voraussetzungen.
Seit mindestens fünf Jahren müssen Sie in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sein, um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Dazu kommt, dass in den letzten fünf Jahren wenigstens 36 Monate aktenkundig sein müssen, in denen Pflichtbeiträge abgeführt wurden. In der Regel geschieht das, indem Sie versicherungspflichtig arbeiten.
Zwar gibt es einige Ausnahmen - zum Beispiel bei Menschen mit Behinderung oder Azubis - doch stellen Sie sich am besten darauf ein, dass es die beiden oben abgebildeten Punkte sind, die Sie erfüllen müssen.
Erst wenn Sie wissen, dass Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, lohnt sich ein Blick auf Punkt 2.
2. Wie hoch wäre meine Rente überhaupt?
Wie Sie oben bereits gelesen haben, fällt die Erwerbsminderungsrente im Schnitt recht niedrig aus. Dazu kommt, dass Sie in den meisten Fällen sogar noch einen Abschlag hinnehmen müssen.
Bevor Sie also einen Antrag stellen, schauen Sie bitte einmal in Ihre letzte Renteninformation. In diesem Dokument, das die DRV jährlich verschickt, können Sie schnell erfassen, mit wie viel Geld Sie in etwa rechnen können. Oft reicht dieser kurze Blick bereits aus, um zu wissen, ob nun ein Antrag gestellt werden sollte - oder eben auch nicht.
Dazu muss man freilich sagen: Wirklichen Entscheidungsspielraum haben Sie an dieser Stelle nur, wenn es auch eine Alternative gibt.
3. Habe ich noch eine Alternative zur EM-Rente?
Sehr häufig kommt es vor, dass während einer langen Krankheit ein Brief der Krankenkasse ins Haus flattert. Sie werden nun aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Handlungsspielraum besteht hier nicht wirklich, immerhin haben Sie zehn Wochen Zeit, den Antrag zu stellen.
Falls nun im Laufe dieser Reha festgestellt wird, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, ist es gut möglich, dass aus dem Reha-Antrag eine Erwerbsminderungsrente wird. Ohne dass man Sie noch einmal um Erlaubnis fragt. Man spricht an dieser Stelle vom "Gestaltungs-" oder "Dispositionsrecht". Ob Sie eine EM-Rente beantragen möchten oder nicht, geht in diesem Szenario also gar nicht von Ihnen selbst aus.
Doch nicht jeder Weg in die Erwerbsminderungsrente läuft über Krankengeld und Krankenkasse. Gerade wenn Sie bereits über 60 sind, sollten Sie sich die Frage stellen, ob noch eine EM-Rente beantragt werden sollte. Möglicherweise ist der direkte Einstieg in eine vorgezogene Altersrente finanziell viel sinnvoller. Hier hilft wieder ein Blick in Ihre Renteninformation. Ob Sie alle Wartezeiten für die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente erreicht haben, erfahren Sie dagegen durch Ihre Rentenauskunft. Auch dieses Dokument verschickt die DRV ab dem 55. Lebensjahr automatisch.
Falls Sie noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, wird es spätestens jetzt Zeit, sich damit auseinander zu setzen. Denn ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Abschläge.
Warum es so wichtig sein kann, statt der EM- gleich eine Altersrente zu beziehen, hängt mit den Abschlägen zusammen. Denn bei einem nahtlosen Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente werden Abzüge dauerhaft übertragen.
Fazit
In den meisten Fällen ist die Erwerbsminderungsrente "alternativlos". Eine andere Option bietet sich in diesem Szenario nicht an. Dennoch sollten Sie sich auch jetzt rechtzeitig erkundigen, ob Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die ungefähre Höhe Ihrer zukünftigen EM-Rente entnehmen Sie der Renteninformation.
Falls es jedoch einen Plan B geben könnte, sollten Sie sich beide Varianten genau durchrechnen. Es ist möglich, dass Sie an dieser Stelle viel Geld liegen lassen. Am besten lassen Sie sich vor einer finalen Entscheidung persönlich beraten. Bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei uns.
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Kommentare (10)
Michael Werner
am 03.05.2021Guten Tag,
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin wegen einer Krebserkrankung und deren Folgen seit 04.03.2019 durchgehend AU-geschrieben, Aussteuerung durch Krankenkasse am 30.08.2020, ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung seit 01.09.2020, bewilligt bis 31.08.2022.
Am 21.10.2020 wurde ich aus der Reha (Antragsdatum 12.02.2020) mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich entlassen.
Nach langem Warten habe ich Ende Februar von der DRV ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich aufgrund des Reha-Entlassungsberichts einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen kann.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
Ist es besser, mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch zu warten, da das ALG I höher ist und noch bis 31.08.2022 läuft? Wurde mir so von einer Sozialberaterin in der Reha empfohlen.
Sollte der Antrag rückwirkend zum 12.02.2020 (Datum Reha-Antrag) oder zum Datum der Antragstellung gestellt werden?
Ich bin Jahrgang 1960 und habe einen Schwerbehindertenstatus von 100%, Merkzeichen G und B.
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo Michael, bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche individuellen Fragen nicht hier im Blog beantworten können. Die Frage, wann und wie der Antrag zur EM-Rente gestellt werden sollte, hängt immer auch von persönlichen Faktoren ab.
Daher können wir Ihnen nur eine fundierte Empfehlung geben, wenn wir uns auch die Unterlagen anschauen können. Sie haben ja auch die Möglichkeit, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Aber das muss man sich alles im Zusammenhang anschauen.
Silvi
am 07.03.2021Hallo, ich habe im Dez.2020 Erwerbsminderungsrente beantragt.Welche im 1.Anlauf abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt, und reiche nun demnächst Widerspruch-Begründung und Ärztliche Atteste nach, in der Hoffnung das die Erwerbsminderungsrente dann bewilligt wird. Ab August 2021 könnte ich Alters-Rente als besonders langjährig Versicherte mit 63 J +10 Mon. bekommen - die jedoch noch nicht beantragt wurde.
Die Alters-Rente mit 63 J + 10 Mon. fällt etwas niedriger aus als die EU-Rente.
Normal wäre es ja so das die EU-Rente später auf Antrag in die Altersrente umgewandelt wird, woraufhin der Auszahlbetrag der Alters-Rente der selbe wie bei der EU-Rente bleibt.
Meine Frage ist: Wie kann ich diese Alters-Rente nun zusätzlich beantragen, und zeitgleich den Widerspruch für die EU-Rente laufen lassen ohne das es mir zum finanziellen Nachteil wird? Worauf muß ich achten bzw. wie kann ich die Rente für langjährig Versicherte beantragen oder in den Widerspruch einbinden, quasi mit Anspruch auf Nachzahlung des Differenzbetrags falls die EU-Rente irgendwann doch noch bewilligt wird.?
Ich brauche dazu dringend Hilfestellung / Information!
Da meine finanziellen Mittel leider nicht mehr ausreichen um den Streit auf EU-Rente lange durchzuhalten, wann ich nicht die andere Rente mit 63 schon zum Zeitpunkt des Anspruchs bekomme. Meine Rente fällt lt. Rentenauskunft nicht so üppig aus - also eine kleine Rente daher zählt für mich jeder Euro.
Christian Schultz
am 08.03.2021Hallo Silvi, bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung, weil hier noch einige Details geklärt werden müssten. Das geht leider nicht hier im Forum: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marion Müller
am 17.01.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die guten Informationen, auch in den Büchern. Ich habe jetzt eine Überblick, wie es am Ende vom Krankengeld weitergehen kann. Im Rahmen einer kommenden Reha "droht" mir wahrscheinlich eine Berufsunfähigkeit und damit ein Teilerwerbsunfähigkeit oder EM- Rente. Da ich aufgrund eines GbBs von 50 aber auch ab dem 1.6.2022 in die vorzeitige abschlagsfreie Rente aufgrund der Schwerbehinderung gehen kann, stellt sich mir jetzt die Frage, ob eine Teilerwerbsunfähigkeit ab Mitte 2021 wegen der Abschläge vielleicht in meinem Fall garnicht erstrebenswert ist.
Sollte ich mich diesbezüglich vom Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund) beraten lassen - oder ist es sinnvoller erst eine Beratung von "unabhängigen" Beratern wie dem SoVD in Anspruch zu nehmen um keine "schlafenden Hunde" beim Rentenversicherungsträger zu wecken.
Und natürlich würde ich vor Rehaantritt schon gerne wissen wollen, auf was die Reha hinauslaufen soll.
Danke und herzliche Grüße
Marion Müller
Christian Schultz
am 18.01.2021Hallo Marion, die Beratung bei der Rentenversicherung ist erst einmal eine gute Sache: Sie ist kostenlos, und - wenn Sie an einen guten Mitarbeiter geraten - auch manchmal wertvoller und detaillierter als bei uns. Wir haben ja keinen direkten Einblick ins Rentenkonto.
Erst wenn es Probleme geben sollte, können Sie gern auch die Hilfe des SoVD in Anspruch nehmen.
Bischur, Katja-Carolin
am 19.12.2020Sehr geehrter Herr Schulz,
Ihre Artikel - und da ist es ganz egal, mit welchem Thema dieser sich befasst - sind allesamt einzigartig geschrieben.
Einzigartig, weil Sie die Themen
- auf den Punkt bringen
- ohne rechtliche Termini klar und vereständlich formulieren.
und obendrein sind Sie und sie
- MOTIVIEREND!!!
Motivierend, sich mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen und nicht kleinbeizugeben, auch wenn viele Tage grau und hoffnungslos erscheinen.
Danke dafür!
Mit freundlichen Grüßen
Katja- Carolin Bischur
P.S.: Leider habe ich bisher immer noch nicht herausgefunden, ob die in der Rentenauskunft genannten Beträge bereits den Abzug entsprechend meines Alters enthalten oder nicht. Dass es Abschläge gibt, weiß ich ja, aber ob diese in den genannten Summe von bspw. der Erwerbminderungsrente bereits abgezogen sind, habe ich bisher immer noch nicht herausgefunden.
Christian Schultz
am 04.01.2021Vielen Dank für das Lob!
Die Abschläge sind in der "normalen" Rentenauskunft nicht angegeben. Rufen Sie am besten einmal bei der Rentenversicherung an und schildern Sie Ihren Wunsch. Dort kann man für Ihre persönliche Planung genau angeben, welche Abschläge auf Sie zukommen würden. Das ist sogar kostenlos.
Stefanie Becker
am 17.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
der Artikel ist sehr gut und ich würde gerne weiterhin informiert werden.
Vielen Dank und ein schönes Weihnachtsfest
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Becker
Christian Schultz
am 18.12.2020Hallo Stefanie, melden Sie sich gern zu unserem kostenlosen Newsletter an: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
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