Direkt zu den Inhalten springen

Antragsfrist für Härtefallfonds wird verlängert

Aktuelles Rente

Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie oder Spätaussiedler können einmalig 2.500 Euro erhalten. Statt im September endet die Antragsfrist nun im Januar.

Älterer Mann blickt in die Kamera.
Nicht immer werden alle Rentenansprüche aus früheren Beschäftigungen anerkannt. Eine kleine Milderung kann der Sonderzuschlag aus dem Härtefallfonds schaffen. Foto: kohanova1991 / Adobe Stock

Ehemals Beschäftigte in der DDR - etwa bei der Reichsbahn oder im Bergbau - sowie Menschen, die Teile ihres Arbeitslebens in der Sowjetunion verbracht haben, sind unter Umständen berechtigt, eine einmalige Sonderzahlung zu erhalten. In der Regel beträgt diese 2.500 Euro, in manchen Bundesländern sind auch 5.000 Euro möglich. Grundlage ist unter anderem, dass die Höhe ihrer gesetzlichen Rente in der Nähe der Grundsicherung liegt.

Informationen dazu, wer genau berechtigt ist, und wie der Antrag gestellt werden muss, gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Härtefallfonds: Viele Berechtigte haben noch keinen Antrag gestellt

Ursprünglich war die Frist zur Antragsstellung am 30. September 2023 ausgelaufen. Da nach Angaben der Stiftungen aber viele der Berechtigten bisher noch keinen Antrag gestellt hätten, soll diese nun einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden.

Die Bundesregierung geht von 50.000 bis 70.000 Berechtigten aus. Bis Mitte September seien jedoch lediglich 14.100 Anträge eingegangen. Mit der verlängerten Frist soll einem größeren Personenkreis die Chance gegeben werden, mögliche Anspräche zu prüfen.

Anträge können per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds geschickt werden.

str

Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Dann laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als pdf-Dokument herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Sie können ihn hier auch gleich online ausfüllen.

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Mitglied werden!


Kommentare (0)

Sei der Erste, der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.