Ehemals Beschäftigte in der DDR - etwa bei der Reichsbahn oder im Bergbau - sowie Menschen, die Teile ihres Arbeitslebens in der Sowjetunion verbracht haben, sind unter Umständen berechtigt, eine einmalige Sonderzahlung zu erhalten. In der Regel beträgt diese 2.500 Euro, in manchen Bundesländern sind auch 5.000 Euro möglich. Grundlage ist unter anderem, dass die Höhe ihrer gesetzlichen Rente in der Nähe der Grundsicherung liegt.
Informationen dazu, wer genau berechtigt ist, und wie der Antrag gestellt werden muss, gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Härtefallfonds: Viele Berechtigte haben noch keinen Antrag gestellt
Ursprünglich war die Frist zur Antragsstellung am 30. September 2023 ausgelaufen. Da nach Angaben der Stiftungen aber viele der Berechtigten bisher noch keinen Antrag gestellt hätten, soll diese nun einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden.
Die Bundesregierung geht von 50.000 bis 70.000 Berechtigten aus. Bis Mitte September seien jedoch lediglich 14.100 Anträge eingegangen. Mit der verlängerten Frist soll einem größeren Personenkreis die Chance gegeben werden, mögliche Anspräche zu prüfen.
Anträge können per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds geschickt werden.
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