Arbeiten mit halber EM-Rente: Erhöht sich meine Rente ab dem nächsten Jahr?
Aktuelles Rente Behinderung
Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie komplett aus dem Arbeitsleben raus sind. Viele Menschen mit voller EM-Rente sind noch berufstätig - dann natürlich nur stundenweise. Genauso läuft es auch bei einer halben Erwerbsminderungsrente.
Denn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so angelegt, dass Sie zusätzlich arbeiten können. Selbstredend in Teilzeit - denn die Deutsche Rentenversicherung hat Ihnen ja nicht umsonst bescheinigt, dass Sie pro Tag nur noch drei bis sechs Stunden malochen können. Im Behördensprech heißt das dann "Restleistungsvermögen".
Seit Anfang 2023 gelten darüber hinaus sehr großzügige Hinzuverdienstgrenzen. Wenn Sie also neben Ihrer Erwerbsminderungsrente arbeiten, dürfen Sie dieses zusätzliche Einkommen in fast allen Fällen vollständig behalten. Ihre Rente wird nicht gekürzt. Vor 2023 war das noch anders.
Zum Januar 2024 sind diese Hinzuverdienstgrenzen erneut angestiegen. Bei voller EM-Rente können Sie nun bis zu 18.558,75 Euro im Jahr einstreichen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei halber EM-Rente sind es sogar bis zu 37.117,50 Euro.
Hier noch einmal in der Übersicht:
Wenn wir es auf den Punkt bringen wollen, bedeutet das: Egal, wie sehr Sie sich anstrengen - als arbeitender EM-Rentner werden Sie es extrem schwer haben, auch nur ansatzweise in die Nähe dieser Hinzuverdienstgrenzen zu kommen.
Das Geld aus dem Nebenjob gehört also Ihnen.
Jeden Monat Rentenbeiträge
Nun dürfen wir aber eine weitere Tatsache nicht außer Acht lassen. Wenn Sie weiterhin einen Job in Teilzeit ausüben, überweist Ihre Firma Monat für Monat neue Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Je mehr Sie arbeiten und verdienen, desto höher fallen diese Beiträge aus. Denn die Überweisungen richten sich nach Ihrem Brutto-Einkommen - aktuell liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bei 18,6 Prozent. Eine Hälfte davon trägt Ihr Arbeitgeber, die andere zahlen Sie automatisch aus Ihrem Bruttogehalt.
Ein Beispiel:
Mirko aus Kappeln bekommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und arbeitet zusätzlich fünfmal in der Woche als Briefzusteller. Sein Bruttoentgelt beträgt 750 Euro.
Deswegen landen Monat für Monat 139,50 Euro auf Mirkos persönlichem Rentenkonto. Seine Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung steigen also mit jeder Gehaltsabrechnung.
Aber ab wann merkt Mirko diesen Anstieg? Eine Rente bezieht er ja bereits - wenn auch "nur" eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Rentenplus erst mit Altersrente
Diese neu erworbenen Rentenpunkte machen sich erst mit dem Beginn Ihrer Altersrente bemerkbar. Und dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erst zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in die Altersrente wechseln oder bereits vorher - beispielsweise über die Rente mit Schwerbehindertenausweis.
Hintergrund ist die Zurechnungszeit. Wenn Sie gesundheitlich so angeschlagen sind, dass Sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, soll die EM-Rente einen Ausgleich schaffen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie oftmals noch sehr jung. In unserer Beratung unterstützen wir regelmäßig Menschen, die noch in den 30er oder 40er Jahren sind. Demzufolge können noch nicht viele Punkte auf dem Rentenkonto sein. Durch die Zurechnungszeit wird Ihre Rente jedoch künstlich angehoben.
Das wiederum führt dazu, dass die zusätzlichen Rentenbeiträge erst mit Beginn der Altersrente für ein Plus in der Auszahlung sorgen.
Natürlich wird Ihre Erwerbsminderungsrente auch vorher ansteigen. Jahr für Jahr, immer im Juli. Doch das ist der jährlichen Anpassung des Rentenwerts geschuldet - der alle gesetzlichen Renten ansteigen lässt.
Wenn Sie zusätzlich zur EM-Rente arbeiten gehen, sind diese neuen Rentenbeiträge nicht verloren. Sie landen Monat für Monat auf Ihrem persönlichen Rentenkonto. Einen echten Mehrwert können sie aber erst dann entfalten, wenn Sie Ihre Altersrente bekommen. Zumindest dann, wenn diese höher ausfällt als Ihre Erwerbsminderungsrente. Das jedoch ist zumindest bei der vollen EM-Rente zweifelhaft.
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