Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?
Aktuelles Rente
Auch als Rentner können Sie arbeiten. Entweder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber oder in einer neuen Firma. Das ist kein Problem - und wird vom Gesetzgeber sogar sehr gern gesehen. Aber wie steht es in dieser Konstellation mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Müssen Sie trotzdem Beiträge ans Arbeitsamt abführen?
Das Wichtigste vorab: Ob Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, hängt davon ab, was für eine Rentenart Sie gerade beziehen. Das klingt kompliziert - ist es aber nicht.
Aber von vorn: Ganz generell müssen Sie im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge berappen. Und darunter fällt nicht nur das Arbeitsamt, sondern außerdem weitere wichtige Institutionen. Allen voran die Krankenkasse. Aber natürlich auch Renten- und Pflegeversicherung.
Eine Wahl haben Sie nicht. Denn Ihr Arbeitgeber überweist das Geld von sich aus an die jeweiligen Behörden. Sie selbst merken davon erstmal gar nichts. Aber auf Ihrer Gehaltsabrechnung können Sie die Geldabgänge von Ihrem Bruttolohn nachverfolgen.
Auch arbeitende Rentner sind sozialversicherungspflichtig
Das hat alles seine Richtigkeit. Natürlich ist es auf den ersten Blick unschön, hilflos die hohen Abzüge für Krankenkasse & Co. zu beobachten. Aber: Sie haben ja auch etwas davon. Im Krankheitsfall werden Ihre Ausgaben für Arztbesuche und Medikamente bezahlt. Zumindest anteilig. Ihre Beiträge an die Rentenkasse erhöhen Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Auch dann, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
Und wenn Sie als Rentner Ihren Job verlieren? Bekommen Sie dann Arbeitslosengeld?
Nein, leider nicht. Es ist nicht möglich, gleichzeitig eine Altersrente und Arbeitslosengeld zu beziehen.
Aber Beiträge an die Arbeitsagentur werden durch Ihren Chef trotzdem abgeführt. Jeden Monat.
Allerdings nur, wenn eine wichtige Voraussetzung erfüllt ist.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur bis Regelaltersgrenze
Sobald Sie die sogenannte Regelaltersgrenze passieren, sind Sie von den Beiträgen befreit. Abzüge zur Arbeitslosenversicherung fallen also nur an, falls Sie eine sogenannte vorgezogene Altersrente beziehen. Und sobald Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben, bekommen Sie netto mehr ausgezahlt.
Wann genau Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Wir können also festhalten: Auch als Rentner müssen Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job ausüben. Selbst wenn daraus kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.
Aber: Die Versicherungspflicht beim Arbeitsamt endet mit der Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt sieht die Arbeitsagentur keinen Cent mehr von Ihnen. Nur Ihr Arbeitgeber - der muss seinen Teil weiter bezahlen.
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Kommentare (24)
Kurt Heinemann
am 17.10.2024Hallo, ich bin seit 08.2024, als besonders langjähriger Versicherter ( 48Jahre) in Teilrente mit 99,99%.
Ich arbeite freiwillig noch halbtags weiter in meinem Beruf.
Muss ich weiterhin noch Arbeitslosenversicherung und Rentenbeiträge zahlen??
Ich würde die gesparten Arbeitslosen- und Rentenbeiträge lieber privat anlegen.
Mfg Kurt Heinemann
Christian Schultz
am 17.10.2024Hallo Knut, die Beiträge müssen Sie zahlen, Arbeitslosenversicherung noch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Und Rentenversicherung immer.
Beate
am 09.07.2024Ich bin Jahrgang 1958 und bin seit September 2022 in Altersrente. Ab September 2024 bin ich in der Regelaltersrente. Ab diesem Zeitpunkt muß ich keine Rentenversicherungsbeiträge und keine Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen wenn ich weiter Arbeite?
Christian Schultz
am 10.07.2024Hallo Beate, das ist richtig. Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillig weiter Rentenbeiträge zu zahlen. Ihr Rentenanspruch erhöht sich dadurch natürlich.
Katharina Richter
am 10.06.2024Hallo. Ich bin 1958 geboren, habe meine 45 Jahre erfüllt und bekomme ab 1.1.2024 eine Teilrente von 99,99% . Regulär Rentenbeginn am 1.11.24. Ich arbeite noch und muss deswegen noch Arbeitslosenversicherung bezahlen. Jetzt teilt mir das Arbeitsamt auf Anfrage mit, daß ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte wenn ich bis zum Rentenbeginn arbeitslos werden sollte. Stimmt das wirklich? Es kann doch nicht sein, daß ich für eine Versicherung bezahle, die dann nicht leistet. Ich arbeite bei einem Versicherungsmakler. Wenn ich sowas meinen Kunden erzählen würde, hielten die mich wohl für verrückt.
Danke
Christian Schultz
am 11.06.2024Hallo Katharina, mit einer Teilrente gibt es grundsätzlich Möglichkeiten, weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter erreichen - in Ihrem Fall der 66. Geburtstag.
Wenn es da Probleme gibt, muss man Ihren Fall aber individuell prüfen.
Keutel Achim
am 12.05.2024Hallo ich habe eine frage ich bin 06.1959 geboren bin seit 1.11.2023 vorzeitig ohne Abzug in Rente gegangen regel Rente ist 09.2024 fällig gehe noch weiter arbeiten . Jetzt möchte ich wissen ob er richtig ist das ich weiter auf Steuerklasse 1bin und auch weiterhin alle abzüge auf meiner Abrechnung habe.
Christian Schultz
am 13.05.2024Hallo Achim, zum Thema Steuern können wir hier nichts sagen. Da darf der SoVD nicht beraten.
Jea
am 08.05.2024Ich bekomme jetzt Rente mit 63 mit Abzügen und arbeite noch weiter. muss ich dann immer noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Wenn ja würde ich bei Arbeitslosigkeit auch ALG I erhalten und wenn nein werden die Beiträge automatisch beendet
Christian Schultz
am 10.05.2024Ja, müssen Sie. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie aber nicht mehr.
Gerd Durchdewald
am 06.05.2024Ich beziehe nun Frührente ( 65 ) gem. dem Bescheid muss ich Krankenversicherung bezahlen aber ich arbeite noch zu 50 % und bezahle die komplette Sozialversicherung, somit zahle ich doppelt in die KV ist das richtig oder muss ich was beantragen
Christian Schultz
am 07.05.2024Das ist korrekt. Auf die Rente werden immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Hälfte davon trägt die DRV. Und wenn Sie arbeiten, wird das Gehalt auch "verbeitragt".
Schmidt
am 24.04.2024Hallo,
1959 geb., ungekürzte Rente wegen Schwerbehinderung seit Januar 24. Mein Arbeitsvertrag läuft weiter. Sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig und bestehen auch Ansprüche bei Arbeitslosigkeit?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 25.04.2024Hallo, sobald Sie 66 Jahre und 2 Monate alt sind (Regelaltersgrenze), zahlen Sie selbst keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung. Ihre Firma schon. Aber Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Kartoffelpferd
am 18.04.2024Hallo :-)
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber die Googlesuche führte mich nun mal hier hin. Leider finde ich nirgends im Netz eine Antwort auf die Frage, ob man als älterer SV-pflichtiger Beschäftigter überhaupt noch ALG 1 bekommen würde, wenn beispielsweise das Unternehmen insolvent und man dadurch arbeitslos würde bzw. bis zu welchem Höchstalter man ALG 1 bekäme im Notfall, bis man einen neuen Job gefunden hätte. Oder wird man dann womöglich zwangsverrentet? Schrecklich dieser Gedanke, wenn man sich eigentlich noch wie 28 fühlt und leistungsfähig ist. Alle gehen davon aus, dass man ab einem bestimmten Alter in Rente gehen möchte. Nur weil so viele Menschen des Geldes wegen einen 40-Std.-Job durchknallen, den sie eigentlich gar nicht mögen.
Vielen Dank im Voraus für eine eventuelle Antwort.
LG
Christian Schultz
am 19.04.2024Hallo, Arbeitslosengeld bekommen Sie maximal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wann genau das bei Ihnen ist, hängt vom Geburtsjahr ab, die Tabelle dazu finden Sie oben im Beitrag.
Wenn Sie schon vorher eine Altersrente beziehen - das geht ja in vielen Fällen - haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Bettina Dathe
am 12.04.2024Ich bekomme seid Oktober meine Rente (Teilrente ) und gehe noch dazu Versicherungsflichtig arbeiten. Wie ist das jetzt mit den Steuern ? Ich zahle auf meine Rente Steuern und auf mein Entgelt. Ist das richtig so oder wird die irgendwie eventuell beim Arbeitgeber geringer ? Was sollte ich tun oder kann ich nichts tun ? LG Bettina
Christian Schultz
am 12.04.2024Beim SoVD können und dürfen wir keine Auskünfte zum Thema Steuern geben. Ich empfehle Ihnen da den Lohnsteuer e.V. - gibt es in jeder größeren Stadt.
Horst Böge
am 29.01.2024Hallo ich beziehe seit 2010 eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und habe eine Tätigkeit auf 520 bzw 538 € Basis,ich bin Inhaber eines Schwerbehindenausweises von 80% bin November 1959 geboren.meine Frage nun,ab wann kann ich Abschlagsfrei in Altersrente gehen? Mfg Horst Böge
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Horst, wegen des Bestandsschutzes beim Wechsel von der EM- in die Altersrente können Sie mir Ihrem Jahrgang bereits mit 61 und zwei Monaten gehen. Die Frage ist, wie sinnvoll das ist. Da sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen, das können wir hier im Forum nicht aufklären.
Kurt Radke
am 25.01.2024Hallo, ich bin Geburtsjahr 1951, beziehe dementsprechend Altersrente. Ich gehe noch eine Beschäftigung nach, neben den Bezug meiner Rente. Meine Rente ist minimal. Durch meine Tätigkeit neben der Rente habe ich die Möglichkeit dass sich meine Rente noch erhöht?
Danke für Ihre Mühe
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Kurt, falls Sie und Ihr Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen, erhöht sich Ihre Rente jedes Jahr zum Juli.
Carmen Staar
am 25.01.2024Ich hätte eine Frage: Ich bekomme eine Teilrente und gehe weiter arbeiten. Nun meine Frage habe ich noch Anspruch auf eine Reha von der Rentenversicherung?
Christian Schultz
am 25.01.2024Das kann man nicht allgemein beantworten, weil es hier auf Ihre persönliche Situation ankommt. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
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