Arbeitslosengeld höher als Rente - wie gehe ich nun vor?
Aktuelles Rente Armut
In den letzten Jahren vor Ende des Berufslebens müssen Sie einige wichtige Entscheidungen treffen. Angefangen beim Zeitpunkt des Rentenbeginns, der Frage nach etwaigen Abschlägen und den Bedingungen des Einstiegs - all das will gut überlegt sein. Besonders knifflig kann die Situation aussehen, wenn Sie kurz vor der Rente noch arbeitslos werden.
Sie sind Anfang 60 und planen so langsam Ihren Einstieg in den Ruhestand? Allein das ist schon relativ komplex - zumindest dann, wenn Sie nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten möchten. Wer schon früher eine Rente beziehen will, kann theoretisch aus drei verschiedenen Arten der vorgezogenen Altersrenten wählen. Natürlich nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Einen ersten guten Überblick über die drei Optionen für den früheren Rentenbeginn lesen Sie in diesem Beitrag.
Und wenn man arbeitslos wird?
Doch nicht jeder wechselt unmittelbar von der beruflichen Beschäftigung in die Altersrente. In der Sozialberatung des SoVD haben wir es zum Beispiel täglich mit Menschen zu tun, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen zunächst ins Krankengeld fallen. Wer aber länger als 78 Wochen krank ist, bekommt auch kein Geld mehr von der Krankenkasse. Kurioserweise ist dann die Arbeitsagentur zuständig.
Auf der anderen Seite gibt es auch genug Menschen in Deutschland, die sich am Ende des Berufslebens ganz bewusst dazu entscheiden, kurz vor der Rente noch einmal in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Wenn der Arbeitgeber das genauso sieht, kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Oder man lässt sich kündigen - am besten lassen Sie sich in dieser Situation rechtzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Denn hier geht es auch um mögliche Abfindungen, die Auszahlung von Resturlaub und - ganz besonders wichtig - die Vermeidung einer Sperre beim Arbeitsamt.
Die dritte Möglichkeit, kurz vor der Rente noch einmal stempeln gehen zu müssen, betrifft all diejenigen, die ihren Job aus anderen Gründen verlieren. Möglicherweise geht der Betrieb in die Involvenz, der Arbeitsvertrag war befristet oder der Chef wollte Sie einfach loswerden. Auch jetzt stehen Sie vor der Entscheidung, wie es nun für Sie weitergeht. Wann in Rente? Jetzt oder erst so spät wie möglich?
Arbeitslosengeld oder Altersrente?
Das Wichtigste vorab: Es gibt nicht die einheitliche Lösung, an der Sie sich orientieren können. Aber in den allermeisten Fällen wird es so aussehen: Ihr Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent vom bisherigen Netto-Entgelt. Mit Kindern im Haushalt erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent.
Nehmen wir einmal an, Sie haben bis zum Verlust Ihrer Arbeit 1500 Euro netto verdient. Sie sind kinderlos. Ihr Arbeitslosengeld würde nun (gerundet und vereinfacht) 900 Euro betragen. Dieses Geld steht Ihnen netto zur Verfügung, hier gehen erst einmal keine weiteren Abzüge runter.
Jetzt nehmen Sie Ihre letzte Renteninformation zur Hand. Wie viel Geld hätten Sie zu erwarten? Am sinnvollsten ist, wenn Sie eine aktuelle Rentenauskunft beantragen, darin finden Sie auch Informationen zu den erfüllten Wartezeiten.
"Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an. Nun können Sie Ihre voraussichtliche Rentenhöhe mit dem aktuellen Arbeitslosengeld vergleichen. Achtung: Bei der Rente gehen noch Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung ab - rechnen Sie mit 11 Prozent weniger!"
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt Ihr Arbeitslosengeld über der prognostizierten Rente. Selbst wenn Sie eine abschlagsfreie Rente zu erwarten haben, überweist die Arbeitsagentur in der Regel mehr Geld. Daraus ist abzuleiten: Aus finanzieller Perspektive sollten Sie das Arbeitslosengeld so lange wie möglich beziehen. Ab Vollendung des 58. Lebensjahres sind bis zu 24 Monate drin. Eine lange Zeit, mit der Sie noch eine ganze Weile gut über die Runden kommen sollten.
Insbesondere wenn Sie auf absehbare Zeit nur eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen können, ist das Arbeitslosengeld eine sichere Bank. Schöpfen Sie es bis zum Ende aus, alles andere wäre aus Ihrer Sicht ein finanzieller Nachteil.
Natürlich ist der Bezug von ALG I mit Verpflichtungen verbunden. Wer Arbeitslosengeld kassiert, muss sich aktiv um einen neuen Job bemühen. Wenn Sie also Vermittlungsvorschläge von Ihrem Sachbearbeiter erhalten, sollten Sie sich damit ernsthaft auseinandersetzen. Und wenn nichts gegen eine Bewerbung spricht - Ihr fortgeschrittenes Alter lassen wir hier außen vor - dann wird die Behörde von Ihnen verlangen können, dass Sie sich um diesen Job bemühen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen wie Bewerbungstrainings: So lange Sie auf dem "Gehaltszettel" des Arbeitsamtes stehen, müssen Sie sich mit den dortigen Gegebenheiten arrangieren.
Fazit
Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente ist also gar nicht so selten. Entweder aufgrund von gesundheitlichen Problemen, selbstgewählt oder ausgehend vom Arbeitgeber. Mit Blick auf die Altersrente sollten Sie jetzt folgendermaßen vorgehen: Sichern Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft. Klären Sie, unter welchen Konditionen Sie wie und wann eine Rente beziehen können. Dann vergleichen Sie die Zahlen mit Ihrem aktuellen Arbeitslosengeld. Wenn dieses höher ausfällt, sollten Sie das ALG I möglichst bis zum Ende ausschöpfen. Ganz besonders wichtig ist das, wenn auf diese Weise Abschläge auf die Rente vermieden werden können.
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Kommentare (10)
Martina
am 09.10.2023Hallo,
Ich beziehe seit 3 Monaten alg 1 und möchte etwas hinzu verdienen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Christian Schultz
am 10.10.2023Hallo Martina, bis zu 165 Euro sind "unschädlich". Verdienen Sie mehr, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
Franz Mittermaier
am 20.06.2023Folgender Fall:
Ich, Jahrgang 03/1960 , wurde am 09.03.2023 arbeitslos.
Ich erhalte Alg1 - vom 09.03.2023 bis 07.03.2025
Mein Alg1 ist höher als die zu erwartende Rente
Mein Regeleintritsalter in die Rente ist 08/2024
Jetzt die Frage :
Kann ich Alg1 trotz des erfüllten Renteneintrittsalter noch bis 03/2025 beibehalten (es werden ja vom Alg1 noch Rentenbeiträge bezahlt) oder muss ich zwingend ab 08/2024 in Rente gehen?
Ich freue mich auf ihre Antwort
Viele Grüße
Franz Mittermeier
Christian Schultz
am 20.06.2023Hallo Franz, das geht leider nicht. ALG I oder II kann man längstens bis zur Regelaltersgrenze beziehen.
Kossek Udo
am 07.11.2023Hallo , bitte bei Franz seinen Fall nochmal überprüfen .
Ist sein Regeleintrittsalter nicht erst der 8/2026 !
8/2024 wäre doch eine vorgezogene abschlgsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte .
Muss man die bei Alg1 Bezug zwingend beantragen ?
MfG Udo Kossek
Kossek Udo
am 07.11.2023Hallo Franz , dein Regeleintrttritsalter für die Rente müsste eigentlich erst am 8/2026 sein , 8/2024 wäre eine vorgezogene abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte .
Besser nochmal erkundigen ob man diese bei Alg1 Bezug auch zwingend in Anspruch nehmen muss !
MfG Udo Kossek
Peter Hoffmann
am 12.04.2023Hallo,
hat man Anrecht auf Arbeitsolsengeld in folgendem Fall;
man bezieht eine Rente mit Abschlag also eine vorgezogene Rente mit 63 Jahren mit Abschlag, aber man ist noch nicht in regulärer Altersrente.
Jetzt bekommt man doch noch eine Arbeit und geht dieser fast 2 Jahr nach ( Flexirente) und wird nun arbeitslos also noch 5 Monate
bis zur regulären Altersrente.
Frage kann man für diese 5 Monate noch arbeislosengeld beziehen/ beantragen?
Mit freundlichem Gruß
Peter Hoffmann
Christian Schultz
am 12.04.2023Hallo Peter, ab dem Bezug einer Altersrente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Alfons Schmitz
am 01.02.2023Guter Beitrag. Aber war da nicht noch ein Haken, wenn man 24 Monate vor Eintritt in die reguläre Rente ALG1 bezieht ?
Wegen Fehlender Beiträge in die Rentenversicherung?
Die Renteninformation ist ja eine Prognose auf der Annahme, dass die Beträge in gleicher Höhe eingezahlt werden wie in den letzten 24 Monaten. Wie wirkt sich der Bezug ALG1 und damit niedrigeren Einzahlungen aus?
Christian Schultz
am 01.02.2023Sie meinen sicherlich die letzten 24 Monate vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In diesem Fall wird der Bezug von ALG I nicht als Wartezeit gewertet: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Aber natürlich fällt die Rente insgesamt geringer aus, wenn Sie vorzeitig gehen. Selbst ohne Abschläge. Denn die Arbeitsagentur zahlt nur Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens.
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