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3 häufige Fehler beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis

Behinderung

Ein Schwerbehindertenausweis kann seinem Inhaber wichtige Vorteile bescheren. Offiziell spricht man von Nachteilsausgleichen. Diese Vergünstigungen und Sondererlaubnisse sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Doch der Weg zum „Behindertenausweis“ verläuft nicht immer ohne Probleme. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen drei häufige Fehler vor, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

3 häufige Fehler beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis

Fehler 1: Unterschätzen Sie niemals die Befundberichte

Der Kern eines jeden Antrags zum Schwerbehindertenausweis ist der Bereich, in dem Sie über Ihre körperlichen und psychischen Beschwerden Auskunft geben. Im schleswig-holsteinischen Antragsformular des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) finden Sie diesen unter Punkt 6.

Seien Sie hier möglichst konkret. Beschreiben Sie, wie sich Ihre Beschwerden in Alltag und Beruf auswirken. Dafür können Sie dem Antrag gern eine zusätzliche Seite beifügen.

Noch wichtiger als Ihre Angaben im Formular sind jedoch die Berichte Ihrer Ärzte. Diese sogenannten Befundberichte dienen als Beweismittel. Denn nur wenn Ihr Haus- oder Facharzt anhand seines Berichts bestätigt, was Sie im Antrag beschrieben haben, wird sich dieser Befund am Ende im Grad der Behinderung (GdB) wiederfinden.

Leider fallen die ärztlichen Berichte in der Praxis oftmals ziemlich dünn aus. Unwillkürlich fügt Ihnen der Hausarzt dadurch großen Schaden zu – denn der Mitarbeiter im LAsD muss Ihren Antrag auf Grundlage der Fakten beurteilen. Wenn der Befundbericht kaum triftige Aussagen enthält, führt das häufig zu einem niedrigeren GdB als erhofft. Daraus folgt in vielen Fällen ein Widerspruch, der alle Beteiligten Zeit und Nerven kostet.

Unser Tipp: Wenn möglich sollten Sie vor dem Antrag mit Ihrem Arzt sprechen. Versuchen Sie deutlich zu machen, worauf es bei einem richtigen Befundbericht für den Schwerbehindertenausweis ankommt

Fehler 2: Kein „Verschlimmerungsantrag“ ohne Beratung

Der „Verschlimmerungsantrag“, oder offiziell Neufeststellungsantrag, wird immer dann interessant, wenn bereits ein Grad der Behinderung vorliegt. Falls sich Ihre gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit deutlich verschlechtert hat, können Sie nun mit dem Verschlimmerungsantrag einen höheren GdB erwirken. Zumindest theoretisch.

Denn mit einem Antrag auf Neufeststellung fordern Sie die zuständige Behörde auf, Ihren GdB erneut komplett auf den Prüfstand zu stellen. Das Landesamt für soziale Dienste muss also ermitteln, welcher Grad der Behinderung für Ihre gesundheitlichen Beschwerden angemessen ist.

Doch dieser Schritt kann auch nach hinten losgehen. Insbesondere wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis schon länger haben, birgt ein Verschlimmerungsantrag Gefahren. Denn für bestimmte Krankheiten und Behinderungen gibt es heute einen deutlich geringeren Einzel-GdB als früher. Ein gutes Beispiel dafür ist Diabetes: Wer Insulin spritzen musste, bekam dafür noch vor einigen Jahren standardmäßig einen GdB von 50. Das ist heute nicht mehr so. Mit einem unüberlegten Neufeststellungsantrag gefährden Sie also Ihre anerkannte Schwerbehinderung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einem Verschlimmerungsantrag unbedingt beraten. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Nachteile drohen. Als Mitglied im Sozialverband ist dieser Service für Sie kostenlos.

Fehler 3: „Wegen der Gerechtigkeit“

Das Thema Schwerbehinderung spielt in unserer Sozialberatung eine große Rolle. Fragen rund um den Ausweis und das Antragsverfahren sind in den Geschäftsstellen des SoVD Alltag. Was wir dabei immer wieder erleben: Oftmals wissen die Betroffenen gar nicht, wofür sie einen SB-Ausweis beantragen.

Eine Aussage, die wir dazu häufig hören, lautet: „Ich möchte den Ausweis wegen der Gerechtigkeit!“

Bitte leiten Sie kein Antragsverfahren ein, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis aus purem Anspruchsdenken heraus anstreben. Informieren Sie sich vorher, was Ihnen der Ausweis oder ein bestimmtes Merkzeichen tatsächlich nutzen würde. Was bringt Ihnen der SB-Ausweis, wenn er anschließend bis zum Auslaufen in der Schublade liegt?

Unser Tipp: Beantragen Sie niemals einen Schwerbehindertenausweis, nur weil er Ihnen zustehen könnte. Nicht allein, weil der Nachbar oder Arbeitskollege einen hat. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihnen der Schwerbehindertenstatus oder ein bestimmtes Merkzeichen im Alltag oder Beruf konkrete Erleichterungen verschaffen würde. Das können zum Beispiel steuerliche Vorteile sein oder ein früherer Renteneinstieg.

Fazit

Im Grunde ist es ganz einfach. Vergewissern Sie sich vor dem Antrag, ob Ihnen der Status der Schwerbehinderung sinnvolle Nachteilsausgleiche bescheren würde. Außerdem sollten Sie das Gespräch mit Ihren Ärzten suchen, damit die Befundberichte entsprechend aussagekräftig ausfallen. Falls Sie bereits eine anerkannte Schwerbehinderung haben und über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken, sollten Sie sich unbedingt vorher sozialrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel in unserer Geschäftsstelle.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

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Kommentare (76)

  • user
    Conny
    am 21.11.2024

    Hallo, ich habe schon 40 % aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung. In der Reha wurde mir geraten, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, da seit dem Erstantrag mittlerweile alle Gelenke betroffen sind und ich dadurch mehr Einschränkungen täglich habe und es nicht besser wird. Traue mich nicht, da ich Angst habe, dass es nach hinten los geht, obwohl keine Besserung der Erkrankung in Sicht ist. Bin sehr unschlüssig, denn auch mein Hausarzt riet mir zu einem erneuten Antrag.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.11.2024

      Hallo Conny, mit dem GdB von 40 haben Sie doch nichts zu verlieren. Wenn Ihnen sowohl Ihr Hausarzt als auch die Mitarbeiter in der Reha zum Antrag auf Neufeststellung raten, sollten Sie das in Erwägung ziehen.

  • user
    Solveig
    am 14.08.2024

    Guten Morgen, mit großem Interesse habe ich diesen Beitrag eben gelesen.

    Leider waren meine Bemühungen, auch im Widerspruch über den VdK, von geringem Erfolg gekrönt. Wenn man es so ausdrücken kann.

    Seit über einem Jahr habe ich unteranderem massive, depressive, psychische Probleme. Im August letzten Jahres habe ich einen Platz bei einer Psychologin erhalten. Auf ihr Anraten stellte ich im Oktober einen Antrag auf Schwerbehinderung.

    Zu den psychologischen Problemen einer mittelgradigen Depression mit Erschöpfungsdepression kommen noch CMD ( Kiefergelenksbeschwerden, eingeschränkte und schmerzhafte Mundöffnung, Schmerzen im Gesichtsbereich), Einengung des Wirbelkanals HWS Bereich und Abnutzungserscheinungen mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Außerdem ist die Halsmuskulatur aufgrund von Strahlentherapie bei zweimaligem Auftreten von lymphdrüsenkrebs atrophiert/ Muskelabbau. Auch das verursacht Schmerzen, Kraftverlust und Bewegungseinschränkungen.

    Der Tinnitus ist ebenfalls vorhanden.

    Das Ergebnis der Beantragung, sowie der Widerspruch zum GdB brachten laut Versorgungsamt und Sozialgericht einen Grad der Behinderung von 20.

    Für mich nicht nachvollziehbar. Ich werde jetzt einen Antrag auf Neubegutachtung/ Verschlechterung stellen und kann nur gespannt sein, wie es da bei ausgehen wird. Die Nachvollziehbarkeit ist für mich nicht gegeben. Vielleicht auch eine gewisse Zermürbungstaktik!?

  • user
    Klassen
    am 04.08.2024

    Hallo

    Ich möchte GdB 50 beantragen

    Um vorzeitig in Rente zu können ( ohne Abschlag 800 Euro)

    bin richtig schwer krank

    Schleichende Entwicklung seit vielen Jahren

    2020 Not-Op Magendurchbruch

    ( Aussage von Krankenhaus Ärzte : 1 Stunde später wären Sie verstorben wünsche es mir seitdem habe seit der OP das Gefühl nicht mehr richtig auf dieser Welt zu sein )

    Bin seitdem psychisch und körperlich sehr extrem schwach, mit täglicher Verschlimmerung

    Liege nur noch im Bett, nachmittags mal maximal 2 selten 3 Stunden wenig Kraft aufzustehen täglich weniger

    Mein langjähriger HA hat seine Praxis Dezember2023 geschlossen

    Im April endlich neuen Arzt gefunden ( nur bis Dezember 2024 dann wird auch dieser schliessen hier nimmt keiner neue Patienten an)

    Problem ist:

    Es gibt keine richtigen Diagnosen. Die Patienten Akte vom alten Arzt gibt nichts her, nur die OP und Depressionen sind vermerkt ( er hat mich nicht ernst genommen als ich meine Symptome schilderte, die anfangs noch nicht so schlimm waren und die so vielschichtig sind

    keiner sie verstehen kann, sich täglich verschlimmern

    Wie kann der neue Arzt ein Gutachten stellen ( kennt mich ja nicht richtig ) ???

    Wird das überhaupt anerkannt ?

    Bin ja erst seit 3 Monaten dort ?

    Habe seit Dezember 2022 Pflegegrad 1, seit Juli 2024 Pflegegrad 2 ( gibt aber keinen Pflegedienst hier, im Mai endlich Alltagshelfer gefunden der einkauft und mich zum Arzt fährt)

    Bin restlos verzweifelt finde nirgends richtige Hilfe

    Was soll ich tun???

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2024

      Hallo Klassen, wir haben hier im Forum nicht die Möglich, Sie individuell zu beraten. Dafür muss man sich Ihre Situation genau anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung - uns gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Konrad
    am 01.08.2024

    Hallo,

    wir haben für unsern 3 Jahre alten Sohn einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H beantragt, da er eine primäre Lebensmittelallergie mit sehr hohem Anaphylaxie-Risiko gegen Schalenfrüchte hat (IgE-Wert bei Cashew liegt z.B. bei 21.4 kU/l. Wahrscheinlichkeit einer anaphylaktischen Reaktion ist bereits ab einem Wert von 0,5 kU/l sehr hoch). Bei diesen hohen Werten reichen also schon minimalste Spuren für eine anaphylaktische Reaktion aus.

    Die Schalenfrüchte zählen zu den schwer vermeidbaren Allergenen.

    Das Merkzeichen H haben wir u.a. beantragt, da unser Sohn aufgrund seines Alters noch nicht lesen kann und daher die Lebensmittel selber nicht auf Allergene prüfen kann (Verpackung), die Allergene in verarbeiteter Form noch nicht selber erkennen kann und bei einer anaphylaktischen Reaktion auch noch nicht in der Lage sein wird, sich die Notfallspritze selber zu setzen.

    Durch das Versorgungsamt wurde nun (letzte Woche) ein GdB von 40 festgestellt und das Merkzeichen H bis zum 12. Lebenjahr anerkannt.

    Allerdings wurde uns von mehreren Seiten dazu geraten, trotzdem Widerspruch einzulegen, da ihm ein GdB von 50 und somit auch der Schwerbehindertenausweis zustünde. Gegründet wurde dies stets dadurch, dass er auf schwer vermeidbare Allergene reagiert und ein sehr hohes Anaphylaxie-Risiko hat.

    Ist ein Widerspruch hier wirklich ratsam?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2024

      Hallo Konrad, schwierige Situation für Sie, das kann ich verstehen. Ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann man ohne Einblick in die Arztberichte nicht beurteilen. Denn es kommt nicht auf die Diagnose, sondern auf die Ausprägung der Krankheit bzw. Allergie an - und das müssen die Ärzte bewerten.

  • user
    Christine
    am 03.03.2024

    2007 hat ein Gerichtsgutachter bei mir mittlere Depression festgestellt . Arbeitsfähig nur in Teilzeit 32 Stunden/Woche . Psychosomatische Reha : 2008 , 2018 und 2023 . Ich möchte weiterhin arbeiten bis zum Rente am 01.07.2025 . Also noch 16 Monate . Der Arbeitgeber hat mir jetzt Aufhebungsvertrag angeboten . Ich wehre mich dagegen schon seit zwei und halb Monaten . Mitte Januar habe ich während der Arbeit , nach solchen Entlastung Gespräch , einen Unfall gebaut . Der kleine Finger am Rechten Hand ist gebrochen und worden operiert . Es heilt schlecht . Nach 6 Wochen muss ich wieder ins Krankenhaus . Das ist BG Fall . Soll ich einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen ? Wegen der Finanziellen Lage , möchte ich weiter arbeiten . Ich lebe seit 2007 alleine . Scheidung : 2008

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2024

      Einen Schwerbehindertenausweis können Sie immer beantragen. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, lässt sich nur anhand Ihrer Arztberichte beurteilen.

  • user
    Ina
    am 18.02.2024

    Ich habe im Januar 2023 einen Antrag auf Erhöhung GdB gestellt, von 30 auf wenn möglich 50, da ich inzwischen in meinem sozialen Leben und beruflichen Leben stärker eingeschränkt bin. Erhalte seit 02/2023 von der DRV auch eine Teil-Erwerbsminderungsrente auf Dauer (bin jetzt 60 Jahre alt).

    Der Antrag wurde im Oktober 2023 abgelehnt. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe mir die entsprechenden Unterlagen zuschicken lassen.

    Daraus wurde ersichtlich, dass ein Orthopäde/Unfallchirug das Gutachten erstellt hat über meine psychische Erkrankung ( ich bin bi-polar I).

    Ist das rechtmässig? Darf eine Orthopäde eine Gutachten über eine psychische Erkrankung erstellen?

    Bis heute ist über meinen Widerspruch nicht entschieden worden.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2024

      Das ist keine Seltenheit, weil die Gutachter der DRV über verschiedene Krankheitsbilder zu entscheiden haben. Deswegen sind ja die Berichte Ihrer Fachärzte so wichtig.

      • user
        Ina
        am 19.02.2024

        Mein (seit 5 Jahren) behandelnder Arzt hat ausführlich meinen Zustand beschrieben und versteht nicht, dass ich keine Erhöhung bekommen habe.

        Es lagen auch Klinikberichte und Berichte meines Therapeuten bei (den ich wöchentlich sehe), aus denen hervorgeht, dass ich mittelgradige- bis schwere soziale Anpassungstörungen habe, welche eigentlich einen GdB von 50 bis 70 ergeben müssten.

        Mein Psychaiter hat sich dann gefragt, wie es wohl um die Komnpetenz des Gutachters bestellt war, wenn er aus all diesen Angaben "keine Veränderung" bescheinigt hat.

        Ich hoffe, dass im Widerspruch ein Arzt genommen wird, welcher sich auch mit psychischen Erkrankungen auskennt.....

  • user
    Karin Schmidt
    am 18.02.2024

    Hallo, hier meine Frage.

    Mir wurde geraten einen Ausweis zu beantragen. Meine Diagnose ist eine mittelschwere Depression. Krankgeschrieben bin ich nun seit 2 Monaten. Endlich seit 1 Monat Patientin beim Psychiater. Seit 6 Monaten in psychotherapie. Reha beantragt. Aber viel mehr habe ich zur Zeit nicht vorzuweisen. Also noch keine Berichte. Einfach trotzdem versuchen?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2024

      Hallo Karin, das wird wahrscheinlich schwierig. Bei einem Antrag haben Sie nichts zu verlieren. Aber ohne Berichte vom Facharzt wird es schwer - da sollten Sie schon länger (ca. sechs Monate) in Behandlung sein.

  • user
    Simon
    am 31.01.2024

    Guten Morgen. Ich habe Omarthrose Grad 4 in beiden Schultern. Ich möchte wissen, ob es besser ist, vor oder nach der Operation einen Antrag auf Behinderung zu stellen. und mit wie vielen Punkten muss ich rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2024

      Hallo Simon, das kann man so nicht beantworten. Im besten Fall geht es Ihnen nach der OP ja besser. Möglicherweise hätte das einen niedrigeren GdB zur Folge, aber das kann man nicht vorher prophezeien. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Tommy
    am 12.11.2023

    Hallo.. Ich hatte vor 10 Jahren eine Wirbelsäulen OP. (Morbus Schweuermann)

    Meine Wirbelsäule ist seitdem versteift. Ich habe immer mal wieder Probleme und Schmerzen. Früher sagte man mir es würde sich nicht lohnen einen Antrag zu stellen. Da man aber nicht jünger wird und die Versteifung für immer bleibt dachte ich mir dass ich mein Glück versuchen sollte. Ob man es jetzt noch beantragen kann? Laut Gdb steht dort (50). Falls es beim ersten Antrag nicht klappen sollte an wen wendet man sich dann? Sozialverband? Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Hallo Tommy, am Ende hängt die Vergabe des GdB von Ihren individuellen Funktionseinschränkungen ab. Aber mit versteifter Wirbelsäule kann durchaus der Schwerbehindertenstatus drin sein. Natürlich können Sie sich zur Hilfe beim Antrag oder später beim Widerspruch gern an meine Kollegen wenden. Die Sozialrechtsberatung des SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Hugo mit den Dicken
    am 25.10.2023

    Sinnfrei der Beitrag...

  • user
    Bettina Wussow
    am 17.10.2023

    Hallo, 30 % habe ich bekommen für Migräne und Depressionen. Nun habe ich einen Folgeantrag gestellt. Im März 2023 habe ich ein künstliches Kniegelenk rechts bekommen. Ich habe immer noch Probleme beim Laufen bzw. Schmerzen. Ich möchte gerne 50 % Schwerbehinderung, um früher in Rente zu gehen und im öffentlichen Dienst 5 Tage mehr Urlaub zu erhalten. Bin seit über einem Jahr krank geschrieben. Wie stehen die Chancen auf mindestens 50 % Schwerbehinderung?

  • user
    Christine
    am 16.10.2023

    Hallo,

    Meine Mutter hatte vor zwei Woche einen Herzinfarkt mit einer Woche künstlichen Koma. Ihr Herz hat mächtige Schäden davongetragen und sie hat nun einen Herzschrittmacher. Ihre Tätigkeit kann sie nun nicht weiter ausführen (war auch schon längere Zeit krankgeschrieben). Sie wird nun dieses Jahr 60.Ist mit einer Herzerkrankung und den Herzschrittmacher ein Grad der Schwerbehinderung möglich und wann wird das am besten beantragt? Vor oder nach der Reha?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo, den SB-Ausweis kann Ihre Mutter auch während der Reha beantragen. Mithilfe des dortigen Sozialdienstes. Ich denke, das ist die beste Möglichkeit. Die Kollegen dort können dann auch ganz gut einschätzen, ob der Antrag Sinn machen würde.

  • user
    Diana
    am 28.09.2023

    Guten Tag,

    Ich habe vor 6 Wochen ein künstliches kniegelenk bekommen und leide seit einer Scilddrüsen Verkleinerung

    In den 90er Jahren an Schilddrüsen Unterfunktion.

    Wie stehen meine Chancen bei einem Antrag auf Behinderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2023

      Hallo Diana, das kann man nicht allgemein beantworten. Wichtig ist, wie sehr sich Ihre Behinderungen auf Ihren Alltag auswirken. Und vor allem, wie Ihre Ärzte das in den Berichten beschreiben. Lassen Sie sich gern persönlich beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Silvia Sydow
    am 15.08.2023

    Hallo,

    Ich leide seit 3 Jahren an Blepharospasmus bzw. einem Gesichtsspasmus. Muss daher alle 3 Monate nach Bonn in die Augenklinik und bekomme dann Botox gespritzt um den Alltag einigermaßen normal zu gestalten. Hat man da auch ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis ?

    LG

  • user
    Chris
    am 31.07.2023

    Hallo

    Ich habe seit 2009 Lip- Lymphödem in beiden Beinen ,mit Kompressionsstrümphen. Seit ca 3 jahren Statium 2 und bekomme 2x die Woche Lymphdrainage . Ohne Strümpfe und trainage geht gar nicht mehr ohne Schmerzen .

    Ebenso habe ich in beiden Daumensattelgrlenken Arthrose 2-3 und 3-4 Grades und werde jetzt am ersten Daumen operiert . Es wird eine Prothese eingesetzt.

    Arbeiten geht nur noch mit einer Daumenorthese.

    Erstens... lohnt sich ein Antrag auf GBR und

    zweitens ist es besser den Antrag vor oder nach der OP zu stellen.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Chris, ob Sie Anspruch auf einen SB-Ausweis haben, lässt sich nur beantworten, wenn man die Berichte Ihrer Ärzte einsehen kann. Es kommt immer darauf an, wie die Auswirkungen Ihrer Erkrankungen hierin beschrieben sind.

      Und zur zweiten Frage: Wenn die OP Ihre Einschränkungen weniger schlimm macht, wird es mit dem Antrag nach der Operation natürlich schwieriger. Am besten lassen Sie sich noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Maria
    am 22.07.2023

    Hallo :-)

    Bei meinem Sohn, 4 Jahre alt, wurde Autismus diagnostiziert. Bericht des Arztes habe ich. Lohnt sich den Antrag für mein Kind zu Stelle?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Maria, am Ende kommt es auf die Ausprägung an. Versuchen Sie es am besten einfach.

  • user
    Josef
    am 19.07.2023

    Hallo, ich bin 58 Jahre alt und habe 2 Bandscheibenvorfälle HWS und Wirbelgleiten LWS. Täglich habe ich deswegen mässige bis starke Schmerzen. Zusätzlich wurde im Schlaflabor starke Schlafstörungen durch Schnarchen und Atemaussetzer festgestellt. Über alle Beschwerden habe ich entsprechende Befundberichte. Ich würde GDB beantragen um mit 62 Jahren in Rente gehen zu können. Habe ich grundsätzlich eine Chance und was sollte ich bei der Beantragung beachten. Viele Grüsse Josef

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Josef, grundsätzlich haben Sie eine Chance auf die Schwerbehinderung. Aber wie immer kommt es darauf an, wie ausgeprägt Ihre Erkrankungen sind. Und vor allem, wie die Ärzte das in den Berichten festhalten.

  • user
    AAAA
    am 14.07.2023

    Ich habe Lipödem im Stadium 2, muss ich angeben das wahrscheinlich bald eine OP ansteht, die ich selber zahle? Habe den OP Termin schon, kann aber jederzeit absagen

    • user
      Christian Schultz
      am 14.07.2023

      Es ist die Frage, inwieweit das Lipödem Ihre aktuelle gesundheitliche Situation beeinflusst. Denn am Ende ist das ja die Frage, die darüber entscheidet, wie hoch der GdB wird. Das müsste man sich für den Einzelfall anschauen.

  • user
    Filip Rada
    am 25.06.2023

    Guten Tag ich wollte fragen wie ist das ich bin schon über 1 Jahr zu Hause wegen meine Rücken. Ich war auch zweimal operiert. Erste OP war nur Denimierung und Infiltration des Nerven. Hat nicht geholfen und jetzt habe ich richtige OP wo habe ich 4Schrauben und 2 Implantatein untereBereichdes Wirbelsäule. Bis jetzt keine Besserung. Früher habe ich gearbeitet in Gastronomie dass denke kann ich nicht mehr machen. Ich würde diese Jahr 40 Jahre alt und leider kann ich nicht mehr arbeiten. Habe ich Recht für Behinderungsantrag? Viel Dank

  • user
    Helena
    am 21.06.2023

    Hallo

    Vor 2 Jahren wurden mir Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter entfernt. Nun wurde auch ein Bandscheibenvorfall festgestellt. Ich würde gerne wissen, ob ich aufgrund dieser Diagnosen eine Behinderung geltend machen kann.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2023

      Hallo Helena, ohne Ihre Arztberichte zu sehen, können wir das nicht beurteilen. Aber Sie haben nichts zu verlieren - versuchen Sie es mit dem Antrag.

  • user
    Ghasem
    am 21.06.2023

    Hallo, ich bin Asylbewerber. Ich bin 2015 nach Deutschland gekommen. Es hat nicht lange gedauert. Früher habe ich es bekommen. Jetzt hat mir das Arbeitsamt gesagt, dass du in den Ruhestand gehen sollst, weil du arbeitsunfähig bist. Er sagte, dass ich es getan habe Ich habe meine Kranken- und Krankenhausdokumente erhalten, damit ich wieder eingestellt werden kann. Ich wollte wissen, wie viel mir für die Wiedereinstellung gezahlt wird. Gibt es einen Betrag, von dem ich leben kann? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • user
    Wolfram, Annett
    am 20.06.2023

    Habe Asthma und eine Schilddrüsenunterfunktion seit ca. 20 Jahren. Kann ich einen SB Antrag stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2023

      Das kann man nicht allgemein beantworten. Denn es kommt nicht auf die Krankheiten an sich an, sondern darauf, wie schwer diese Ihren Alltag beeinträchtigen.

  • user
    Andrea
    am 01.06.2023

    Hallo, ich habe 30% Schwerhinderung und die Gleichstellung unter anderem auch weil ich an der Hws (Bandscheibenvorfall) operiert wurde. Es ist ein weiter Bandscheibenvorfall in der Hws vorhanden. Lohnt es sich einen Verschlechterungsantrag zu stellen? Mit Mitglieder der der Vdk

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2023

      Hallo Andrea, wenn Ihre Beschwerden schon da waren, als Sie den letzten Antrag gestellt haben, lohnt sich ein Antrag sicherlich nicht. Ansonsten müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte ansehen. Als VdK-Mitglied können Sie das ja dort machen lassen.

  • user
    Marco
    am 30.05.2023

    Bin 42 Jahre alt und habe einen BMI von 63, also extremes Übergewicht. Deswegen kann ich mich kaum auf den Beinen halten, nach 20m gehen ist Schluss mit lustig und nach 30m MUSS ich sitzen, notfalls auf dem nackten Betonboden. Wie kann ich eine Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen? Ich würde das Merkzeichen aG wegen der Parkerleichterungen anstreben. Therapien habe ich seit 30 Jahren rauf und runter versucht.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Sie können jederzeit einen Antrag zum SB-Ausweis stellen. Beim Landesamt für soziale Dienste in Ihrem Bundesland. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Iris
    am 26.05.2023

    Ich habe wegen einer systemischen Rheumaerkrankung und anderen chronischen Leiden schon seit Jahren eine Schwerbehinderung von 80% mit Zusatz "g", bin seit 2013 erwerbsunfähig und habe seit 4 Jahren den Pflegegrad 2.

    Meine Frage: Ich möchte wegen meiner immer mehr eingeschränkten Mobilität das Merkzeichen "B" beantragen. Ich finde online kein Formular, dass nur die Beantragung des Merkzeichens enthält. Muss ich also zwangsläufig einen Verschlimmerungsantrag stellen?

    Danke für eine Antwort.

    • user
      Sandra
      am 14.04.2024

      Hallo Iris, ich habe gerade ihre Frage gelesen, da ich mich wegen der gleichen Problematik im Forum befinde. Darf ich fragen was aus ihrem Merkzeichen B geworden ist? Ich habe einen Teilabhilfebescheid mit 70% und G erhalten aber eben das B trotz Pflegestufe 3 eben nicht. Ich bin unschlüssig ob ich deswegen vors SG Ziehen soll, zumal sich wegen der Länge der Verfahren meine Motivation doch sehr in Grenzen hält. Liebe Grüße Sandra.

  • user
    Stephanie T.
    am 05.05.2023

    Guten Tag,

    Ich 35 Jahre alt habe ein Cervikaler Bandscheibenvorfall HWK, Nervenschädigung linker arm und eine Enge im Wirbelkanal.

    So der Befund vom Krankenhaus.

    Habe den Antrag gestellt und warte nun auf das Ergebnis.

    Wie stehen allgemein meine Chancen auf ein GDB????

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2023

      Hallo Stephanie, das kann man ohne Einsicht in Ihre Arztberichte nicht beantworten. Denn es kommt immer auf die Intensität Ihrer Erkrankungen und Behinderungen an.

  • user
    Florian Koslowsky
    am 31.03.2023

    Hallo zusammen,

    ich bin seit nun mehr fast 20 Jahren Insulinabhängiger Diabetiker mit Bluthochdruck und Cholesterin Tabletten abhängig. Ich habe mich gleichstellen lassen an dem Tag wo ich das erste mal Arbeiten war. Meine Frage ist jedoch, in den früheren Jahren wurde Diabetis die Insulinabhängig sind mit 50 % eingestuft, warum war das bei mir nicht der Fall? Ich war 15 Jahre alt als Diabetes bei mir Diagnostiziert wurde.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Florian, das kann ich Ihnen ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. Und ob es heute sinnvoll wäre, einen "Verschlimmerungsantrag" zu stellen, ist fraglich. Denn der Diabetes wird mittlerweile deutlich niedriger als früher beim GdB bewertet. Am besten persönlich beraten lassen.

  • user
    Michael
    am 28.02.2023

    Guten Tag,

    ich bin 25. und bei mir wurde seit 3-4 Jahren Morbus Chron ziemlich schlimm festgestellt. Ist es möglich hierdurch einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen ?

  • user
    Sascha
    am 20.02.2023

    Hallo,

    ich leide unter einer Bipolaren Störung, schweres Asthma und einer mittleren Schlafaopne. Ich habe eine genehmigte Erwebsminderungsrente bis zum Tag meiner Altersrente also bis zum Jahr 2044. Ich nehme Schwere Medikamente ein um den Alltag zu bestehen…. Ich nehme Morgens 800mg Ergenyl und Abends 800mg Ergenyl, 800mg Quetiapin und bei Bedarf 80mg Dominal Forte 80mg. Dazu kommt noch FOSTER 100/6 μg 120 Hub Dosieraerosol , für das Asthma. Mein Schwerbehindertenausweis wurde auf 20GDB berechnet. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Was kann ich noch tun, um bessere Chancen zu haben?

    Vielen Dank voraus für die Antworten..

    Beste Grüße

    Sascha

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2023

      Hallo Sascha, in Ihrem Fall gibt es nur das Rechtsmittel des Widerspruchs - oder im Anschluss eine Klage am Sozialgericht. Die kann sich manchmal über Jahre hinziehen.

      Ich kann ohne die Berichte Ihrer Arztberichte nicht sagen, ob Sie hier wirklich ungerecht behandelt wurden. Lassen Sie sich am besten individuell beraten.

  • user
    Karin Kühn
    am 20.02.2023

    Guten Tag ,wo kann ich mich hinwenden wenn ein Antrag mit ,Schreiben hin und her wegen Widerspruch und erneutem Antrag ausfüllen monatelang dauert.Die Patientin ist 90 Jahre alt Sozialhilfe Empfängerin und neben vielen Erkrankungen

    die zum Teil anerkannt wurden geht es nun um das Blindengeld.Sie hat 5% Sehkraft pro Auge vom Augenarzt bestätigt.

    Nun hat das Landesamt erneut einen Antrag geschickt in dem mir mitgeteilt wird das die Patientin einem Gutachter

    vorgestellt werden muß.Auch diesen Antrag habe ich ordnungsgemäß ausgefüllt und meine Zustimmung gegeben.

    Das war im November 2022 seitdem höre ich von der Diensstelle nichts mehr.

    Den ersten Antrag habe ich im Mai 2022 das hat das Sozialamt von mir verlangt

    Mit Gruß Karin Kühn

  • user
    Carmen
    am 17.02.2023

    Hallo,

    bei mir wurde eine pavk im linken Bein festgestellt, die durch eine hochgradige Anämie ausgelöst wurde. Daraus hat sich bei mir auch ein Raynaud-Syndrom im linken Fuß gebildet.

    Werden hie die unterschiedlichen Krankheiten zusammen gezählt, weil ja eigentlich alles durch die Anämie ausgelöst wurde?

    Und wie stehen meine Chancen, überhaupt einen GdB zu bekommen?

    Danke und Viele Grüße

    Carmen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.02.2023

      Hallo Carmen, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Da kommt es vor allem auf die Berichte Ihrer Ärzte an.

  • user
    Sven schmidtsdorf
    am 30.01.2023

    Hallo seid Dezember 2022 bis jetzt hatte ich 4 katheter Eingriff mit stent, weill.meine Gefäßes waren , und habe absolute Probleme mit denn Gefäßesen,dazu kommt noch mein Blutdruck hypertonie, dann leide ich unter somatisierungsstörung, und dann noch eine Fettleber,

    Ich hatte schon die ganze Zeit 60 %

    Habe Anfang Januar 2023 ein Verschlimmerungs Antrag gestellt mit ein (G )

    WIE SIEHT ES AUS BEKOMME ICH DAS (G)

    UND WENN JA WIE LANGE DAUERT ES BIS DER ES BESCHEID GEBEN WÜRD

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Sven, leider kann man Ihre Frage nicht allgemein beantworten. Wie lange die Bearbeitungszeit dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell Ihre Ärzte die Berichte ans Versorgungsamt schicken. Und ob dann Anspruch auf das "G" besteht, ist auch maßgeblich von diesen Berichten abhängig. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Susann
    am 19.01.2023

    Hallo,

    ich habe einen GdB von 30% und wurde bereits unbefristet gleichgestellt. Nun hat mich mein Arbeitgeber gefragt, ob ich einen Schwerbehindertenausweis erhalte. Ich habe nur den Bescheid der Gleichstellung. Kann ich noch einen Antrag für einen Ausweis stellen? Wenn ja, wie kann ich das machen?

    MfG Susann

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2023

      Hallo Susann, klar geht das. Sie müssen beim Landesamt für soziale Dienste einen Antrag zur Neufeststellung einreichen. Ob das in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann man allerdings nur anhand der Arztberichte pronostizieren.

  • user
    Annette
    am 07.12.2022

    Da beim Versorgungsamt monatelang ein von mir angegebener Arzt mit einem namensähnlichen verwechselt wurde, konnte bereits ein Jahr mein Ausweis nicht verlängert werden. Erst auf mein Insistieren und persönliches Überbringen der Anfrage des Versorgungsamts durch mich an den richtigen Arzt, ist die Verwechslung nun endlich aufgefallen.

    Jetzt bin ich schon ein Jahr lang nicht in der Lage, die Nachteilsausgleiche zu nutzen. Kann man da was tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2022

      Soweit ich weiß, kann man diese nachträglich nicht nutzen. Aber wenn Sie sichergehen möchten, lassen Sie sich am besten noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Henry
    am 02.05.2022

    ich habe in drei Wochen meine zweite Reha innerhalb von zwei Jahren wg. psychosomatischen Beschwerden, (Depresion) aber auch chronischen wie HWS und LWS Syndrom und Astma. Ich will Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ist es sinvoll und von Vorteil aus der Reha einen Antrag zu stellen, oder kann ich das selber schon jetzt machen? Vielen Dank im Vorraus fuer Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo Henry, das Salz in der Suppe beim Antrag zum SB-Ausweis sind die Berichte der Ärzte. Oder natürlich auch ein Reha-Entlassungsbericht, der Ihre gesundheitlichen Einschränkungen gut beschreibt. Wenn Sie damit rechnen, dass in der zweiten Reha ein für Sie vorteilhafter Bericht entsteht, sollte man warten. Aber was wirklich günstiger ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

  • user
    Adler
    am 27.02.2022

    Hab 30 %Gleichstellung unbefristet..und wollte jetzt ein Verschlechterungsantrag stellen da ich eine tibiakopffraktur mit starker Knorpel Abnutzung und voraussichtlich arthrose entwickeln könnte plus kreuzbänder sind angerissen ...hin zu kommt noch ein bandscheibenvorfall in der HWS Ausstrahlung linker Arm und im moment akut HWS Ausstrahlung im rechten Arm mit Bewegungseinschränkung soll noch im MRT neu begutachtet werden ..Schilddrüse erkrankt morbus Basedow mit Tabletten eingestellt...und eine COPD mit lungenemphysem rechts stadion 1 . ..hinzukommen die alten Schäden Bandscheibenvorfall l4l5 mit Wirbelsäule syndrom und depressive Krise...lohnt sich ein Antrag einzureichen...hab noch eine unfallversicherung die würden ab einen grad 50 für das Bein tibiakopffraktur sogar Rente bezahlen aber ich denke nur für mein Bein werd ich wohl keine 50 % bekommen oder wie sehen sie das ?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine individuellen Prognosen abgeben können. Dafür müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen. Das können Sie gern bei meinen Kollegen machen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Carola Mallmann
    am 21.11.2021

    Muss am Dienstag zur Begutachtung weil die Berichte nicht reichen psyche wurde nicht mit angerechnet eie verhalte ich mich am besten bei der Einladung?

    Mfg

  • user
    Theo
    am 13.06.2021

    Wen Landratsamts und Jurist der des bearbeitet,mit den Händen Bahn Scheibe Füßen,und Gleichgewichtsstörungen,nicht der jenige als Außergewöhnlicher Schwerbehinderter gild und ablehnt,dann hat als Jurist wenig Ahnung,weil der jenige in gefahren und weitere schâdigungen kommen,die nacher auch diese Merkzeichen nichts bringen,1975 war viel besser die Juristen wie heute,weil Meister am ablehnen geworden sind,statt den jenigen die es nötig hat in sein Alltag,machen in das Leben noch schwieriger,mit Ablehnungen

  • user
    Frauke Roesler
    am 31.07.2020

    Ja das ich gemerkt wie wir den Antrag wegen verschlimmrung gestellt habe . Wir haben den Wiederspruch im März abgeschickt und bis heute keine Antwort

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