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Muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehe?

Behinderung Armut Gesundheit

Viele Menschen in Deutschland kreuzen sich den letzten Arbeitstag vor der Rente rot im Kalender an. Die Annahme: Anschließend hat man mit dem Berufsleben nichts mehr zu tun. Es sei denn, man möchte – zum Beispiel im Rahmen der Flexirente – irgendwo weiter arbeiten. Doch ist es eigentlich notwendig, den Job vor der Rente zu kündigen?

Muss ich kündigen wenn ich in Rente gehe?

Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.

Endet mein Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Eintritt in die Rente?

Das kommt auf mehrere Faktoren an. Die erste Frage, die sich stellt, lautet: Gehen Sie mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in die Altersrente? Oder nutzen Sie eine Form der vorgezogenen Altersrente? Ist es überhaupt eine Altersrente, um die es bei Ihnen geht? Oder handelt es sich vielmehr um eine Erwerbsminderungsrente?

Ich gehe erst zur Regelaltersgrenze in die Rente. Muss ich kündigen?

Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es viele Arbeitgeber, die in ihren Tarif- oder Arbeitsverträgen klar geregelt haben, dass ein Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Fehlt eine solche Klausel jedoch, müssen Sie kündigen.

Denn wenn Sie dem nicht nachkommen und ab dem Rentenbezug nicht mehr im Büro auftauchen, verstoßen Sie streng genommen gegen die Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag. Klar, die wenigsten Arbeitgeber würden in einem solchen Szenario arbeitsrechtlich gegen Sie vorgehen. Aber wollen Sie es darauf ankommen lassen? Also – ein Blick in Ihren Vertrag genügt. Dann wissen Sie, ob Sie kündigen müssen oder nicht. Bitte immer unter Einhaltung Ihrer individuellen Kündigungsfrist.

Ich will mit 63 in Rente gehen. Ist eine Kündigung notwendig?

Ja, unbedingt. In diesem Fall möchten Sie Ihre Rente vorzeitig, sogar weit vor der planbaren Regelaltersgrenze, starten. Darüber müssen Sie Ihren Chef auf jeden Fall informieren. Es gibt übrigens drei verschiedene Varianten der vorgezogenen Altersrente. Nur zwei davon bieten aktuell noch die Möglichkeit, ab 63 in die Rente zu kommen. Allerdings nur, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und bekomme bald eine Erwerbsminderungsrente. Muss ich nun rechtzeitig kündigen?

Hier müssen wir unterscheiden. Geht es um eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente? Bei der teilweisen Variante erlischt das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr gilt es nun, den Vertrag zu ändern, so dass der Beschäftigte im Rahmen des restlichen Leistungsvermögens mit weniger Stunden weiterarbeiten kann. Ist das nicht möglich, kann auch eine Kündigung Sinn machen.

Zurück zur vollen Erwerbsminderungsrente. Auch hier gibt es zwei Szenarien – die erste ist eine unbefristete Frührente. In diesem Fall lohnt ein Blick in Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen ist hier geregelt, dass das Beschäftigungsverhältnis erlischt, wenn eine unbefristete EM-Rente gewährt wird. Dann müssen Sie nicht kündigen, sondern lediglich Ihrem Chef den Bescheid der Rentenversicherung vorlegen. Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, sollten Sie selbst tätig werden.

Falls Ihre EM-Rente wie bei den meisten Betroffenen nur befristet läuft, wird Ihr Arbeitsverhältnis normalerweise ruhend gestellt. Aber auch das ist arbeitsrechtlich im Rahmen eines Vertrags geklärt. Wenn Sie mit dem Kleingedruckten Schwierigkeiten haben, fragen Sie am besten in der Personalabteilung Ihres Betriebs nach. Mehr über die Auswirkungen von langen Erkrankungen auf das Arbeitsverhältnis finden Sie in diesem Beitrag.

Fazit

Beim Rentenstart kündigen oder nicht? Ganz so einfach lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Ein Blick in den Arbeitsvertrag genügt jedoch in den allermeisten Fällen, um Klarheit zu gewinnen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.


Kommentare (81)

  • user
    Jürgen Becker
    am 13.01.2024

    Ich werde mit 64 Jahren am 01.03.2024 Rentner nach 48 Arbeitsjahren und möchte gerne weiter als Vollzeit weiter Arbeiten. Mein Anliegen ist, kann der Arbeitgeber mich kündigen und was für abzüge habe ich

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Becker

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2024

      Hallo Jürgen, um das zu beantworten, müsste man sich Ihren Arbeitsvertrag anschauen: Viele enden automatisch mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Oder beim Bezug einer Altersrente. Sie müssten das also mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

      Mit "Abzüge" meinen Sie Rentenabschläge? Wenn es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt, erhalten Sie Ihre Rente abschlagsfrei.

  • user
    Mark
    am 15.09.2023

    Hallo Christian,

    Wie kann ich befristete und unbefristete Rente bei voller Erwerbsminderungsrente unterscheiden.

    Steht das im Rentenbescheid?

    Markus Greiner

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2023

      Ja, klar.

  • user
    Klaus
    am 22.08.2023

    Hallo, ich habe zum 01.09.2023 einen Rentenantrag gestellt (45 Jahre, Schwerbehindert). Die Regelaltersgrenze wäre erst am 01.09.2025. Mein AG hat mich gebeten ein 1/2 Jahr länger zu bleiben um die Nachfolge einzuarbeiten. Folgende Fragen beschäftigen mich: Muss ich jetzt bereits kündigen da ich eine 6 Monatige Kündigungsfrist habe? Könnte mein AG mich überhaupt vor erreichen der Regelaltersgrenze entlassen? Muss ich weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen? Danke für die Antworten.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2023

      Hallo Klaus, die Frage mit der Kündigung betrifft das Arbeitsrecht - da können und dürfen wir im SoVD nicht beraten. Aber ich denke, das müssen Sie einfach mit Ihrer Firma besprechen.

      Klar ist, dass Sie Rentenbeiträge zahlen, solange Sie arbeiten. Sobald Sie "nur noch" die Rente beziehen, natürlich nicht mehr.

  • user
    Luther
    am 21.07.2023

    Hallo

    Ich bin Amerikaner, und war ich Soldat mit der Amerikanischen Army. Ich bin auf der Deutschen Markt gearbeitet seit 1993. Ich bin auch 63 Jahr alt. Pension plus Rente auf der Amerikanische Seite steht mir vor. Was muss ich tun um diese teil rente zu bekommen, gleichzeitig mit der Rente von der Deutsche Seite. Und wird es uberhaupt anerkannt. Wegen meiner Krankheit sehe ich kein andere weg ausser

    Ins Rente zu gehen mit bald 64.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Luther, wenn Sie mindestens fünf Jahre in Deutschland in die Rente eingezahlt habe, steht Ihnen auch eine Altersrente zu. Allerdings erst zur Regelaltersgrenze. Wo die liegt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab - die finden Sie oben in der Tabelle.

  • user
    Berthold Follmann
    am 28.05.2023

    Hallo. Meine offizielle Regelalterszeit wäre bis 1.1.2025 Arbeite schon 48Jahre und könnte abschlagsfrei schon jetzt in Rente gehen. Frage: Wenn der Rentenantrag bewilligt ist, sagen wir zum 1.8.2023, kann ich dann trotzdem weiter arbeiten ohne einen neuen Arbeitsvertrag bis zum 1.1.2025? Muss ich meinen AG über meinen Rentenantrag informieren? Kann mein AG mir kündigen oder läuft mein Vertrag automatisch weiter bis 1.1.2025? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Berthold, informieren müssen Sie Ihren Arbeitgeber, wenn Sie die Altersrente beantragen. Und wie es dann beruflich weitergeht, ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Da sollten Sie zuvor mit der Personalabteilung sprechen. Wenn Ihr Chef will, dass Sie weiterarbeiten, ist das kein Problem.

  • user
    Ingrid Konrad
    am 26.05.2023

    Hallo,

    ich gehe am 01.12.2023 nach 45 Jahrn in Rente - meinen Termin für den Antrag habe ich am 16.08.2023. nun habe ich gelesen, dass die Bearbeitung des Rentenantrag bis zu 6 montae dauern kann. Ich habe aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss also künidigen auch wenn der Rentenbescheid dann noch nicht vorliegt. Da ich früher in Rente gehe auf grund der 45 Jahre ich bin 1959 geboren. Kann ich sicher sein, dass mein Rentenantrag auch zum 01.12.2023 genehmigt wirdß

    Vielen dank. für ein Feedback.

    Ingrid Konrad

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Ingrid, wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, können Sie sicher sein, dass die Rente bewilligt wird. Die Zahlung beginnt dann frühestens mit 64 und zwei Monaten.

      Sprechen Sie am besten mit Ihrer Firma, bei etwaigen Verzögerungen finden Sie da mit Sicherheit eine Einigung.

  • user
    Andreas W
    am 18.05.2023

    Hallo, ich gehe im Oktober in Rente nach erreichen der Altersgrenze nach 45 Jahre. Kann und darf ich erst zum 31.12 kündigen? Bekomme ich dann die Rente und Gehalt gleichzeitig? Wenn ich gar nicht kündige und weiter arbeite, trotz Rente, was ist zu beachten?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo Andreas, die meisten Arbeitsverträge enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Wenn das bei Ihnen auch so ist, müssen Sie gar nichts unternehmen. Die Altersrente müssen Sie rund vier Monate vor dem geplanten Start beantragen.

  • user
    Heinz Schmitz
    am 31.03.2023

    Ich möchte aufgrund einer Schwerbehinderung vor Erreichen der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Mit welcher Frist muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?

    Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich bei über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 7 Monaten habe. Gibt das nur, wenn der Arbeitgeber mir kündigt oder gilt diese Frist auch, wenn ich selbst kündige?

    Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass ich als Arbeitnehmer nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Die Kündigungsfrist wird immer im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt. Und wenn dort nichts anderes steht, gelten die - in Ihrem Falle - sieben Monate für beide. Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • user
    Dieter Rathge
    am 12.12.2022

    Ich gehe am 01.03.2023 in Teilrente 90% .Ich am 28.8.1958 geb. und habe 48 jahre gearbeitet.

    Die Frage :Ich möchte bis 31.08.2024 noch weiter arbeiten,kann mich der Arbeitgeber kündigen oder muß ich um Erlaubnis fragen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.12.2022

      Sie sollten das in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber vorab besprechen, da sich auch die Zahlungen zur Sozialversicherung ändern. Sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber.

    • user
      Schulze
      am 01.02.2023

      Ich überlege gerade was ist wenn der voraussichtliche Termin am 1.4.23 in die Rente zu gehen von RV nicht eingehalten wird.. arbeite ich dann weiter?

      • user
        Christian Schultz
        am 02.02.2023

        Wenn Sie vorher gekündigt haben, eher nicht. Dann müssten Sie eine Übergangslösung mit der Firma finden. Aber bei der Altersrente werden die Anträge in der Regel zügig bearbeitet.

  • user
    Petra
    am 18.11.2022

    Mein Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Eintritt in die Regelrente. Ich bekomme nun schon vorgezogenen Altersrente und möchte bis zm Eintritt in die Regelrente meinem Arbeitsverhältnis nachgehen, da der Verdienst sich innerhalb der HInzuverdienstgrenze bewegt. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen? Muß ich die vorgezogene Rente meinem Arbeitgeber mitteilen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Sie sollten Ihren Arbeitgeber informieren, weil sich Veränderungen in den Sozialbeiträgen ergeben. Kündigen wird er Sie aufgrund des Rentenbeginns sicherlich nicht.

  • user
    Holger Wulf
    am 27.09.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Monat habe ich 65 Jahre und 10 Monate rum und könnte die Rente beantragen. Man trat an mich heran und fragte mich ob ich noch drei Jahre weiter arbeiten könnte. Die Gesundheit vorausgesetzt würde ich es machen. Was passiert wenn aus irgendwelchen Gründen in diesen drei Jahren eine Kündigung ausgesprochen wird. Erhalte ich dann Arbeitslosengeld oder zwingt man mich den Rentenantrag zu stellen. Die Rente wäre in diesem Fall geringer als das Arbeitslosengeld. Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2022

      Hallo Holger, ab Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Deswegen zahlen Sie - glaube ich - dann auch keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung. Sie könnten im Falle einer Kündigung also dann Ihre Altersrente beziehen.

  • user
    Kasmi
    am 12.09.2022

    Habe die Regelrente und arbeite weiterhin seit 6 Jahren. Werde diese Woche 71. In meinem Vertrag steht , dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet wenn das Rentenalter erreicht ist. Kann der Arbeitgeber mir kündigen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Demnach müssten Sie ja schon längt gekündigt worden sein. Aber so wie es aussieht, ist Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden.

  • user
    Martin
    am 25.05.2022

    Hallo, ich bin 63 Jahre und habe 49 Rentenversicherungsjahre. Meine Regelarbeitszeit wäre noch 3 Jahre bis 2025. Nach meinen Versicherundsjahren könnte ich abschlagsfrei jetzt schon gehen. Was würden passieren, wenn ich ohne zu kündigen morgen nicht mehr zur Arbeit gehe würde?

    Welche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen hätte es?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo Martin, das geht ins Arbeitsrecht und kann von uns daher nicht beantwortet werden. Am Ende hängt es aber von Ihrer Firma ab, ob diese sich das gefallen lässt.

  • user
    Repschläger
    am 05.05.2022

    Bin zur Zeit krankgeschrieben und mein Arzt wird mich auch bis Ende des Jahres krankschreiben

    Kann ab dem 1.1.2023 in Rente gehen mit 64 in mein Vertrag steht bis zur altagsrente diese wäre mit 66 Jahre

    Muss ich kündigen wenn ich jetzt ein rentenantrag stelle ???

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2022

      Ja, das sollten Sie tun. Aber im besten Fall erst, wenn die Altersrente bewilligt wurde.

  • user
    Gusti Lauler
    am 24.03.2022

    Guten Tag,

    wieviel im Voraus muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren, WANN ich in Rente gehen will? Gibt es da eine gesetzliche Vorschrift. Bei unserer Firma gibt es auch eine Pensionskasse, in die ich eingezahlt habe. Wir bekommen jährlich ein Schreiben mit dem aktuellen Stand, worin steht man muss DREI Jahre vor Rentenbeginn sagen, dass man gehen will. Das kommt mir sehr lange vor???

    Danke und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2022

      Hallo Gusti, da sind wir im Arbeits- und Vertragsrecht. Wie das bei Ihrer Pensionskasse läuft, erfragen Sie am besten beim dortigen Ansprechpartner. Das können wir Ihnen nicht beantworten. In der Firma richtet sich die Kündigungsfrist nach Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

  • user
    Wolf, Gabriele
    am 11.03.2022

    Ich möchte am 01.08.2022 abschlagsfrei in Rente gehen, zu welchem Datum muss ich kündigen 31.07.2022 oder 01.08.2022? (kein Arbeitsvertrag jedoch 43 Jahre Firmenzugehörigkeit)

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Hallo Gabriele, fragen Sie bitte in Ihrer Firma, ob Sie überhaupt eine Kündigung einreichen müssen. Beachten Sie außerdem, dass die Rente immer zum Monatsende gezahlt wird. Gehen Sie also zum 01.08. in Rente, wird es die erste Zahlung erst Ende August geben.

  • user
    Sahin
    am 27.02.2022

    Hallo

    Gehe demnächst in rente bin 65

    Muss mich der Arbeitgeber kündigen

    Liege grüsse

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2022

      Wie oben im Beitrag beschrieben: Das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an, fragen Sie bitte in der Personalabteilung nach. Ihre Rente müssen Sie übrigens auch beantragen, die kommt nicht automatisch.

  • user
    Schneider Angelika
    am 30.12.2021

    Bin 68 Jahre arbeite seit 15 Jahren im Discounter nun bin ich seit drei Jahren in Rente und habe mittlerweile ein gesundheitliches Problem . Meine Frage muss ich kündigen oder kann ich einfach aufhören zu arbeiten .

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Angelika, Sie haben ja einen Arbeitsvertrag mit Ihrer Chef. Den müssen Sie natürlich kündigen. Sprechen Sie den Arbeitgeber am besten darauf an, vielleicht können Sie ohne die Einhaltung einer Frist aufhören.

  • user
    Reiner Dienelt
    am 06.12.2021

    Hallo und guten Tag

    ich habe am 17.11.2021 meinen Rentenantrag für die Rente besonders langjährig Versicherte gestellt ich möchte zum 01.03.2022 in Rente gehen bin am 15.02.1958 geboren

    wann sollte ich bei meinem AG kündigen im Arbeitsvertrag steht 14 Tage vor Monats ENDE

    wann kann ich mit meinen Rentenbescheid rechnen , ich möchte aus nicht zu früh kündigen

    sonst stehe ich ohne Einkommen da

    mit freundlichen Grüßen

    Reiner Dienelt

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2021

      Hallo Reiner, Sie wissen ja bereits, wann Ihre Rente starten wird. So können Sie auch die Kündigung planen. 14 Tage vor Monatsende ist aber eine sehr kurze Frist, da sollten Sie noch einmal nachschauen.

  • user
    Roswitha
    am 15.11.2021

    Ich bin jetzt seid einem Jahr krank geschrieben und werde im Februar 2022 in rente gehen.

    Sollte ich kündigen oder einen aufhebungsvertrag machen.

    Ich war 15 Jahre im Betrieb tätig.

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Roswitha, diese Frage kann man nicht allgemein beantworten. Dafür muss man sich Ihre generelle Situation anschauen.

  • user
    Ewa Fricke
    am 29.07.2021

    Hallo! ich würde gerne nach Erreichung des Rentenalters weiter arbeiten. In meinen Arbeitsvertrag steht NICHT das mein Arbeitsverhältnis endet dann automatisch mit dem Rentenalter. Habe ich noch eine Möglichkeit?

    Ich bin am 23.12.1958 Geboren und habe ich 50% Schwerbehinderung.

    Habe ich Möglichkeit bei meinen Arbeit zu bleiben ,oder muß ich kündigen ?

    Ich bekomme ganz kleine Rente 400 € ,weil ich nur 20 Jahre gearbeitet, oder kann mein Arbeitgeber mich kündigen?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Ewa, wenn Ihr Arbeitgeber auch möchte, dass Sie weiterarbeiten, ist das kein Problem. Sprechen Sie am besten einmal mit der Personalabteilung bzw. Ihrem Chef oder der Chefin.

  • user
    Schwarz, Sigrid
    am 23.07.2021

    Ich bin jetzt 64. Mein regulärerer Rentenbeginn mit 65 + 11. Monaten als langjährig Versicherte ist im Februar 2023. Ich möchte 9 Mon. vorher (Abschlag 3% ) ab 01. April 2022 in Rente gehen. In meinem AV ist darüber keine Klausel zu finden.

    Meine Chefin möchte noch nicht, das ich den Rentenbeginn vorziehen. Der Vorschlag von Ihr: Bis zum Rentenbeginn auf 75% weiterzuarbeiten.

    Was für mich jedoch keine wirkliche Alternative ist. Für mich nur ein herausschieben vom AG, neue MA zusuchen. Auch, das die 75% Arbeitszeit auf bis zu 100% schleichend erweitert wird und mit (unbezahlten)Überstunden versehen sind.

    Meine Fragen: Darf der AG den früheren Rentenbeginn verweigern?

    Bleibt mir somit nur die Eigenkündigung?

    Vielen lieben Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Hallo Sigrid, das können wir leider nicht beantworten, es handelt sich um ein arbeitsrechtliches Problem. Am besten fragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Uhlemayer Heidrun
    am 12.07.2021

    Ich habe am 1. 7.2021 eine 30% Arbeitsstelle angefangen, bin ab 1.8.2021 in Rente,die Stelle sagt mir aber nicht zu,im vertrag habe ich eine 4wöchige Kündigungsfrist, muss ich diese einhalte?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Heidrun, das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Aber ohne da groß im Thema zu sein, sind Verträge grundsätzlich einzuhalten. Wenn es aber gar nicht passt, wird Ihr Arbeitgeber Sie sicherlich nicht aufhalten, wenn Sie wegwollen.

  • user
    Maaß Rita
    am 21.03.2021

    Gehe ab1.7.2021 in Rente ,meine Kündigung für'n Arb.geber schreibe ich zum 30.6. oder zum1.7.2021?Ab 1.7.2021 geht Rente los ,arbeite noch bis30.6.2021? Gruß R.M.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2021

      Hallo Rita, das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Fragen Sie doch einfach kurz in der Personalabteilung nach.

  • user
    Tatjana Reiter
    am 18.03.2021

    Hallo! ich würde gerne nach Erreichung des Rentenalters weiter arbeiten, obwohl nach Arbeitsrichtlinien des AVR DD -Vertrag steht, mein Arbeitsverhältnis endet dann automatisch mit dem Rentealtr. Habe ich noch eine Möglichkeit?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2021

      Hallo Tatjana, der Arbeitsvertrag ist ja ein Abkommen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Grundsätzlich lässt sich so etwas ändern. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung einfach mal darauf an.

  • user
    PetraS
    am 12.03.2021

    Guten Tag,

    ich beziehe seit Juli 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente ( befristet bis 01.05.22 ),

    Da ich mit 63 Jahren und 10 Monaten in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen kann, dies ist seit 01.01.21 erreicht, habe ich die Umstellung beantragt. Der Rentenbescheid kam schon nach einer Woche und ich erhalte nun ab 01.03.21 eine Altersrente. Jetzt habe ich aber vergessen zu kündigen, möchte das gleich noch machen . Kann ich dadurch Schwierigkeiten vom Arbeitgeber bekommen (öffentlicher Dienst ) ? Ich wäre ja sowieso nicht verfügbar bis 2022 .

    Danke schon mal für die Antwort.

  • user
    Ma. Kr.
    am 09.02.2021

    Hallo, ich werde am 15.10.21 63 Jahre alt. Ich habe zusätzlich in die Rentenkasse einbezahlt, damit ich statt 1.11.22 am 1.11.21 ohne Abzüge gehen kann. In meinem Arbeitsvertrag von 1989 steht, mein Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des 63 Lebensjahres. Muss ich trotzdem kündigen? Und wie ist es in den 14 Tagen bis Ende Oktober, bevor ich Rente beziehe , mit der Bezahlung? Der Arbeitgeber ist doch dann wohl raus, oder?

    Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2021

      Ihr Beitrag wurde bereits beantwortet, siehe oben.

  • user
    Ma. Kr.
    am 09.02.2021

    Hallo, ich werde am 15.10.21 63 Jahre alt. Ich habe zusätzlich in die Rentenkasse einbezahlt, damit ich statt 1.11.22 am 1.11.21 ohne Abzüge gehen kann. In meinem Arbeitsvertrag von 1989 steht, mein Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des 63 Lebensjahres. Muss ich trotzdem kündigen? Und wie ist es in den 14 Tagen bis Ende Oktober, bevor ich Rente beziehe , mit der Bezahlung? Der Arbeitgeber ist doch dann wohl raus, oder?

    Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2021

      Hallo, wenn Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Klausel im Vertrag endet, müssen Sie natürlich nicht kündigen. Bis zum 15. des Monats erhalten Sie kein Geld, das müssen Sie anderweitig überbrücken. Bedenken Sie außerdem, dass die Rente immer erst am Monatsende ausgezahlt wird - genau genommen sind Sie also sechs Wochen ohne Einkommen.

  • user
    saber
    am 06.02.2021

    ich bin rentner 65 jahrealt 1.12.20 rente

    muss ich kündigen arbeigebe geben ich habe ander job gefunden was soll ich machen

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2021

      Ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht verstanden ...

  • user
    Galina Weissenborn
    am 25.01.2021

    ich habe Rentenalter fast erreicht . In Deutschland habe ich 30 Jahre gearbeitet, in Russland ca. 10 Jahre. Grund der Ausreise aus RU ist Heirat mit einem Deutschen. Werden die Arbeitsjahre in Russland anerkannt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Galina, mit einigen Ländern gibt es bestimmte Verträge. Wie das genau mit Russland aussieht, müssten Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.12.2020

    Hallo Purzel, Sie sollten Ihren Chef auf jeden Fall über diesen neuen Sachstand informieren - allein schon aus Transparenz. Außerdem erlischt das Arbeitsverhältnis in vielen Fällen, wenn eine volle EM-Rente eintritt. In der Regel steht das im Tarfivertrag.

    Wie auch immer, sprechen Sie am besten die Personalabteilung an.

  • user
    Purzel
    am 11.12.2020

    Ich habe im Juli 19 einen Rentenantrag gestellt. Bin seit Februar 20 krankgeschrieben. Mir wurde am 10.12.20 die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 01.08.19 bewilligt. Muss ich meinen Arbeitgeber -unverzüglich- darüber informieren? Was ist wenn ich ihn nicht informieren und nach meiner Krankschreibung einfach wieder meine Arbeit aufnehme. Ich würde gern noch Stundenweise arbeiten (§ 164 Abs.4 Sa.4 SGB IX)

  • user
    Rosa
    am 16.10.2020

    genau diese Antwort benötige ich auch

  • user
    Christian Schultz
    am 22.07.2020

    Hallo Wilfried, wir beim SoVD kennen uns im Arbeitsrecht nicht aus. Wenn überhaupt, würde es sich um arbeitsrechtliche Konsequenzen handeln. In der Regel machen die Unternehmen in einem Fall wie Ihrem jedoch keine Probleme. Mein Tipp: Sprechen Sie das Thema in der Personalabteilung an. Man wird sicherlich eine Lösung finden.

  • user
    Wilfried
    am 22.07.2020

    Ich möchte am 01.11.2020 in Rente gehen, werde im Oktober 65 Jahre alt und habe mehr als 45 Jahre Rentenversicherung gezahlt, kann also ohne Abschlag in Rente gehen. Rente ist beantragt, aber noch nicht bewilligt. Mein Arbeitsvertrag sieht 3 Monate Kündigungsfrist vor. Ich müsste also Ende Juli kündigen, möchte das aber nicht tun, bevor die Rente bewilligt ist. Falls der Bescheid zu spät kommt, kann ich die Kündigungsfrist nicht einhalten. Was wären die Konsequenzen?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.06.2020

    Hallo Ingeborg, wenn in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts dazu steht, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. In Deutschland ist es ja immer noch die Regel, beim Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente zu gehen. Möglicherweise erwartet Ihr Chef das. Sprechen Sie das Thema an, dann finden Sie sicherlich eine Lösung.

  • user
    Ingeborg
    am 24.06.2020

    Ich beziehe ab 01.08.2020 Regelaltersrente. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich noch nicht gekündigt bzw mir hat mein AG auch noch nicht gekündigt. Kann ich nach dem 01.08 einfach weiterarbeiten,sollte keine Reglung im Arbeitsvertrag stehen.

  • user
    Christian Schultz
    am 09.06.2020

    Hallo Martin, Ihre Kündigungsfrist regelt der Arbeitsvertrag. Wenn hier steht, dass es eine dreimonatige Frist gibt, sollten Sie diese auch einhalten. Anschließend geht's dann in die Rente.

  • user
    Martin
    am 09.06.2020

    Guten Tag,

    ich möchte ab 01.12.20in Rente gehen. Antrag Stelle ich Ende August.

    Ich möchte aber noch bis 31.12.20 weiter arbeiten, also mein Arbeitsverhältnis per September kündigen. 3 Monate Kündigungsfrist.

    Geht das?

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    Schäfer
    am 09.06.2020

    Mein Rentenberater hat gesagt, ich sollte erst kündigen, wenn ich den Rentenbescheid erhalten habe. Für den Fall dass der Rentenanspruch aus irgendwelchen Gründen nun doch nicht gegeben ist und ich gekündigt habe stehe ich komplett ohne was da. Rentenbescheid kommt wahrscheinlich 1 Monat vor Rentenbeginn. Bsp: Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Schwerbehindertenausweis läuft vor Rentenbeginn aus. Muss verlängert werden. Entscheidung Versorgungsamt steht noch aus. Falls nicht wieder 50 % bewilligt werden, stehe ich ohne Rente da und ohne Arbeitsverhältnis bei Kündigung während Kündigungsfrist.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.06.2020

    Hallo Claudia, die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Arbeitsvertrag. Ansonsten lesen Sie am besten diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/2020/05/14/rente-nach-45-jahren/

  • user
    Claudia müller
    am 06.06.2020

    Möchte mit 63 in Rente gehen.

    Mein Rentenanspruch ohne Abzüge wäre 65 plus 11 Monate. Auf was muss ich achten. Kündigungsfrist? Aufhebungsvertrag?

  • user
    Christian Schultz
    am 14.04.2020

    Hallo Uthe, wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, müssen Sie diesen natürlich nicht kündigen. Ihre Rente selbst muss aber beantragt werden, am besten rund drei Monate vor dem geplanten Beginn.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.04.2020

    Hallo Norbert, in diesem Beitrag hier geht es nur um die Frage, ob eine Kündigung vor der Rente nötig ist. Zu welchem Zeitpunkt welcher Jahrgang in die Rente kann, haben wir in diesem Beitrag behandelt: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Christian Schultz
    am 14.04.2020

    Hallo José, es kommt auf die Art der Rente an, die Sie beantragen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte beim Arbeitgeber nach.

  • user
    José Moisés da Silva martins.
    am 14.04.2020

    Ich bin am 17-01-1956 Geboren,ich habe in Deutschland 30 Jahre gearbeitet,in Portugal 21 gearbeitet.Darf ich sofort in Rente gehen ohne mich zu kundigen?PS Mein portugueses Arbeitszeit ist alles mit Rentenversicherung gerrigeln.alles anerkannt.

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    Norbert Boldt
    am 13.04.2020

    Es fehlt noch die Beschreibung der Rente für Langzeit-Versicherte, die mit 63 schon 45 Jahre lang Rentenversicherung waren. So ist für den Jahrgang 1956 ein abzugsfreier Renteneinstieg mit 63 + 8 Monate möglich

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    Astrid Haase
    am 13.04.2020

    Behinderung 50% alles über Änderungen der Rente

  • user
    Uthe Fischer
    am 12.04.2020

    Mein Arbeitsvertrag endet 3 Monate vor meinem 65 Geburtstag, da er nur auf 2 Jahre geschlossen wurde. Muß ich was tun, Rente bekomme ich erst ,it 65 und 10 Monaten.

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