Direkt zu den Inhalten springen

BU-Versicherung und Erwerbsminderungsrente – wird das angerechnet?

Behinderung Armut Gesundheit

Private Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Erwerbsminderungsrente – geht das beides überhaupt zusammen? Aus unzähligen Rentenbescheiden wissen wir beim SoVD: In der Regel reicht die gesetzliche EM-Rente kaum zum Leben. Viele Menschen, die es sich leisten können, schließen daher in jungen Jahren zusätzliche eine BU-Versicherung ab. Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Sozialberatung gefragt: Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es doch Einkommensgrenzen. Führt die BU-Rente dazu, dass ein Teil meiner Erwerbsminderungsrente angerechnet wird?

Ein Frau sitzt an ihrem Schreibtisch vor ihrem Laptop. Sie hält sich eine Hand an den Kopf und wirkt niedergeschlagen.

BU-Versicherung und EM-Rente – was sind die Unterschiede?

Im Grunde sollen sowohl die private Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Erwerbsminderungsrente denselben Zweck erfüllen: Wenn Sie dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlen Ihnen beide Varianten eine Rente.

Doch an dieser Stelle klaffen bereits die ersten Unterschiede.

Denn wer nach dem 02.01.1961 geboren wurde, erhält seitens der gesetzlichen Rente keinerlei Berufsschutz mehr. Mit anderen Worten: Nur wenn Sie in wirklich keinem Job mehr arbeiten können, haben Sie eine Chance auf die gesetzliche EM-Rente. Selbst wenn Sie Ingenieur sind: Falls noch eine Tätigkeit im Callcenter drin ist – wenn auch nur theoretisch – zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht.

Anders bei der privaten BU. Hier gilt, dass die Versicherung zahlen muss, wenn Sie dauerhaft mehr als 50 Prozent Ihrer bisherigen Arbeitskraft verloren haben. Festgestellt wird dieser Punkt durch ein ärztliches Gutachten – also ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Bei vielen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen kann Ihr Haus- oder Facharzt ein solches Gutachten ausstellen. Vergewissern Sie sich jedoch bitte auf jeden Fall mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen.

Ihr gesundheitliches „Restleistungsvermögen“ bezieht sich hier auf Ihre letzte Tätigkeit. Den Ingenieur kann die Versicherung also nicht ins Callcenter schicken.

BU-Versicherung ist nicht immer höher als EM-Rente

Die private BU-Rente muss nicht unbedingt höher als Ihre Erwerbsminderungsrente sein. Doch wenn Sie gut beraten sind, achten Sie beim Abschluss Ihres Vertrages auf eine ausreichend hohe Rentenzahlung. Immer wieder sehen wir BU-Renten von 500 Euro oder weniger. Wenn diese zusammen mit einer Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden, kann das Sinn machen. Ist die private Rente jedoch die einzige Zahlung, müssten Sie im Zweifelsfall aufstockend Grundsicherung oder „Hartz IV“ beantragen. Hier wird die BU-Rente fast komplett mit der entsprechenden Sozialleistung verrechnet – Sie hätten also so gut wie gar nichts davon.

Sie können die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente also selbst bestimmen. Die gesetzliche EM-Rente orientiert sich derweil an Ihren bisher erreichten Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zurechnungszeit bis zum Erreichen einer Altersrente. Gleichzeitig müssen Sie nach aktueller Rechtslage auch hohe Abschläge in Kauf nehmen, wenn Sie vor Ihrem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten können.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen EM-Rente lesen Sie in diesem Beitrag:

Erwerbsminderungsrente: Antrag und Voraussetzungen | volle und teilweise Rente | Hinzuverdienst und Versteuern

Probleme mit der Versicherung – wer hilft mir?

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen kommt es gar nicht so selten vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht zahlt – die BU-Versicherung aber schon. Gleichzeitig hören wir immer wieder, dass einige private Versicherer im Leistungsfall mauern. In diesem Fall ist es für die betroffenen Personen besonders schwierig.

Wenn Probleme auftreten, gilt: Bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Rente sollten Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen. Mitglieder des SoVD beraten wir kostenlos. Wenn es sein muss und Aussicht auf Erfolg hat, vertreten wir Sie auch am Sozialgericht. Liegt das Problem aber bei der BU-Versicherung, darf der SoVD Sie nicht beraten. Dann sollten Sie sich an eine andere Stelle wenden.

BU-Versicherung und EM-Rente gleichzeitig: Was wird angerechnet?

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Wenn sowohl die private Versicherung und die DRV den Daumen nach oben recken und Sie zwei Renten parallel beziehen, werden diese nicht miteinander verrechnet.

Das mag im ersten Moment komisch klingen, da doch beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente strenge Einkommensgrenzen gelten. Doch diese Obergrenzen von 6300 Euro pro Jahr führen nur bei Erwerbseinkommen zu einer Anrechnung. Da aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente gezahlt wird, wird diese nicht bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Fazit: BU-Versicherung kann sich bei Erwerbsminderung lohnen

Wir als Sozialverband stehen für einen starken Sozialstaat und somit für eine auskömmliche gesetzliche Rente – auch im Krankheitsfall. Doch aktuell kann davon leider keine Rede sein. Wer langfristig erkrankt, bekommt es häufig auch mit finanziellen Problemen zu tun.

Wenn Sie es sich leisten können und noch relativ jung sind, sollten Sie daher über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Wenn dann der Leistungsfall eintritt, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass die beiden verschiedenen Renten miteinander verrechnet werden. Auf diese Weise gehen zumindest die finanziellen Schwierigkeiten an Ihnen vorbei.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? 


Kommentare (5)

  • user
    Claudia
    am 28.11.2024

    Hallo Herr Schultz,

    seit längerer Zeit schon bin ich krankgeschrieben und bekomme noch bis Januar 2025 ALG I (Nahtlosigkeit).

    Im August war ich in der Reha und wurde lt. Kurzbericht arbeitsunfähig (unter 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt) entlassen und man hat mir geraten, einen Antrag auf EMR zu stellen. Leider liegt mir der Abschlussbericht der Reha immer noch nicht vor.

    Man sagte mir, einen Antrag auf EMR zu stellen macht nur Sinn, wenn der Bericht vorliegt.

    Zusätzlich habe ich vor langer Zeit eine private BU-Versicherung abgeschlossen.

    Sollte ich den Leistungsfall jetzt schon bei der Versicherung anzeigen, ohne dass mir die EMR bereits bewilligt wurde?

    Ich bin verunsichert, da ich keine richtigen Informationen darüber gefunden habe.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2024

      Hallo Claudia, die Voraussetzungen für eine private BU-Versicherung sind deutlich einfacher zu erfüllen als die volle Rente wegen Erwerbsminderung. Das sollten Sie also auf jeden Fall machen.

  • user
    Biff
    am 01.06.2021

    ENDLICH, nach tagelanger Suche, endlich die Antwort! Ich wollte immer wissen, ob BU und GRV sich gegenseitig auffressen. Hier steht es endlich klipp und klar. Prima! Auch die Erklärung, dass es sich dabei um Rente und daher eben kein Arbeitseinkommen handelt, ist einprägsam.

    • user
      Linah
      am 11.03.2024

      Guten Tag und vielen Dank für den interessanten Beitrag.

      Habe ich als Bezieher der Erwerbsmiderungsrente ( Arbeitsmarktrente) auch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente? ( 1960 geb.) ? oder gilt es nur für private Berufsunfähigkeitsrenten?

      Mit freundlichen Grüßen

      Linah

      • user
        Christian Schultz
        am 12.03.2024

        Hallo Linah, Sie können nicht gleichzeitig eine EM-Rente und eine gesetzliche BU-Rente beziehen. So eine Konstellation gibt es nicht.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.