Allen Rentenformen ist gemein, dass Voraussetzungen und Höhe von Ihrem Lebenslauf abhängen. Wie lange Sie gearbeitet, wie viel Sie verdient und wann Sie Arbeitslosengeld erhalten haben – all das beeinflusst Ihre spätere Rente. Die meisten dieser Stationen Ihres Lebens werden automatisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Doch das ist nicht bei allen Sachverhalten die Regel. Deswegen sollten Sie niemals auf eine Kontenklärung verzichten.
Was genau heißt Kontenklärung?
Im Rahmen der Klärung Ihres Versicherungsverlaufes werden die bei der Rentenversicherung bereits gespeicherten Daten mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf verglichen. Auf diese Weise sollen eventuelle Lücken ermittelt werden, die im besten Fall anhand Ihrer alten Unterlagen geschlossen werden können. Ein Beispiel dafür sind Zeiten der Arbeitslosigkeit, die schon längere Zeit zurückliegen. Diese Phasen sind dem Rententräger nicht immer bekannt.
Warum ist die Kontenklärung für Ihre Rente wichtig?
Falls im gespeicherten Verlauf bei der Rentenversicherung tatsächlich relevante Zeiten fehlen, kann dies zu einer niedrigeren Rente führen. Möglicherweise fehlen auch einzelne Etappen, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. In diesem Fall gingen wichtige Rentenansprüche komplett verloren – etwa für die Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Form der Altersrente.
Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen. Bringen Sie sich nicht um die Chance, Ihre Rente aufzuwerten.
Kommentare (6)
Ralf
am 13.10.2023Bis wann muß ich eine Kontenklärung einreichen ? Ich bin jetzt 62 alt und habe es immer versäumt mich darum zu kümmern.
Habe so ungefähr 50 Monate Fehlzeiten aus den 80ern die ich mit Hilfe der Krankenkasse belegen kann.
Gruß
Ralf
Christian Schultz
am 23.10.2023Theoretisch reicht das auch noch kurz vor dem Rentenantrag. Aber tun Sie sich selbst einen Gefallen und vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin für die Kontenklärung.
Nanine de Ryuter
am 30.06.2022Ich habe Ende November 2021 ein Schreiben zur Klärung meines Versicherungskontos bekommen.
Leider habe ich dieses bis jetzt immer noch nicht bearbeitet. Nun habe ich einen Feststellungsbescheid über meine Rente bekommen.
Ist es nun nicht mehr möglich etwaige Lücken zu schließen? Oder ich die Klärung meines Versicherungskontos immer in Angriff nehmen?
Muss ich nun einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid erheben?
Danke für eine Antwort.
N.
Christian Schultz
am 01.07.2022Das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Fragen Sie zunächst bei der DRV nach. Bei Problemen können Sie sich gern an meine Kollegen wenden.
Dieter förtsch
am 13.05.2021Möchte eine kontenklärung für Grundrente
Bin 82 Jahre, habe eine Rente von 500€.
Habe noch eine kleine freiberufliche Tätigkeit,
Welche am 31.12.2021 endet.
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Dieter, ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben, wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) automatisch geprüft, da müssen Sie nicht tätig werden.
Bei der persönlichen Kontenklärung müssen Sie sich direkt an die DRV wenden und einen Termin machen.
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