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Kontenklärung für die Rente – wann sollte ich mich kümmern?

Armut

Es gibt verschiedene Formen der Altersrente. Wer ganz sicher ohne Abschläge in die Rente will, arbeitet bis zum Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze. Diese liegt für alle, die ab 1964 geboren wurden, bei 67 Jahren. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen – teilweise müssen dafür Abschläge hingenommen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt aussteigen muss, ist auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen.

Kontenklärung für die Rente – wann sollte ich mich kümmern?

Allen Rentenformen ist gemein, dass Voraussetzungen und Höhe von Ihrem Lebenslauf abhängen. Wie lange Sie gearbeitet, wie viel Sie verdient und wann Sie Arbeitslosengeld erhalten haben – all das beeinflusst Ihre spätere Rente. Die meisten dieser Stationen Ihres Lebens werden automatisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Doch das ist nicht bei allen Sachverhalten die Regel. Deswegen sollten Sie niemals auf eine Kontenklärung verzichten.

Was genau heißt Kontenklärung?

Im Rahmen der Klärung Ihres Versicherungsverlaufes werden die bei der Rentenversicherung bereits gespeicherten Daten mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf verglichen. Auf diese Weise sollen eventuelle Lücken ermittelt werden, die im besten Fall anhand Ihrer alten Unterlagen geschlossen werden können. Ein Beispiel dafür sind Zeiten der Arbeitslosigkeit, die schon längere Zeit zurückliegen. Diese Phasen sind dem Rententräger nicht immer bekannt.

Warum ist die Kontenklärung für Ihre Rente wichtig?

Falls im gespeicherten Verlauf bei der Rentenversicherung tatsächlich relevante Zeiten fehlen, kann dies zu einer niedrigeren Rente führen. Möglicherweise fehlen auch einzelne Etappen, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. In diesem Fall gingen wichtige Rentenansprüche komplett verloren – etwa für die Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Form der Altersrente.

Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen. Bringen Sie sich nicht um die Chance, Ihre Rente aufzuwerten.

Welche Etappen im Lebenslauf sind für die Kontenklärung besonders relevant?

Wenn Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben, sind diese Zeiten bei der Rentenversicherung bekannt. In der Regel sollte an dieser Stelle also kein Fehler vorliegen. Richten Sie Ihren Blick deshalb insbesondere auf Zeiten, die nicht direkt mit Ihrem beruflichen Werdegang in Zusammenhang stehen: Wie viele Kinder haben Sie großgezogen? Wie lange sind Sie deshalb im Beruf kürzer getreten? Haben Sie in Ihrem Leben einen Angehörigen gepflegt?

Besonders rentieren kann sich das Schließen einer Lücke beim Thema Ausbildung. Eigentlich sollten der Rentenversicherung auch diese Informationen bekannt sein. Eigentlich. Prüfen Sie aber in jedem Fall, ob Ihre Berufsausbildung im offiziellen Renten-Werdegang berücksichtigt wurde. Denn im Gegensatz zu normalen Zeiten der Erwerbsarbeit – in denen sich Ihre Rentenpunkte am tatsächlichen Verdienst orientieren – zählt eine dreijährige Ausbildung 75 Prozent des Durchschnittsgehalts in der jeweiligen Branche. Das kann sich richtig lohnen.

Wann sollte ich mich um die Klärung meines Rentenkontos kümmern?

Je früher Sie sich der Sache annehmen, desto besser. Warten Sie mit der Kontenkärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum. Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Ich empfehle Ihnen, Ihre Unterlagen vor dem Termin zu ordnen. Der Sachbearbeiter beim Rententräger wird keine Zeit haben, mit Ihnen zusammen die Dokumente zu sortieren. Alternativ können Sie Ihre Kontenklärung auch online auf den Weg bringen – mehr dazu auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange dauert es, bis die Klärung meines Versicherungsverlaufes abgeschlossen ist?

Wie lange die Bearbeitung Ihrer Kontenklärung für die Rente dauert, hängt in erster Linie von Ihrer persönlichen Situation ab. Sind keine oder nur wenige Lücken vorhanden, zu denen Sie alte Unterlagen zur Verfügung stellen, geht die Sache normalerweise schnell. Ist in Ihrem Lebenslauf viel aufzuarbeiten, kann sich Ihr Anliegen auch länger hinziehen. Das ist ein weiteres Argument dafür, die Klärung Ihres Rentenkontos nicht auf die lange Bank zu schieben.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.

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Kommentare (6)

  • user
    Ralf
    am 13.10.2023

    Bis wann muß ich eine Kontenklärung einreichen ? Ich bin jetzt 62 alt und habe es immer versäumt mich darum zu kümmern.

    Habe so ungefähr 50 Monate Fehlzeiten aus den 80ern die ich mit Hilfe der Krankenkasse belegen kann.

    Gruß

    Ralf

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Theoretisch reicht das auch noch kurz vor dem Rentenantrag. Aber tun Sie sich selbst einen Gefallen und vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin für die Kontenklärung.

  • user
    Nanine de Ryuter
    am 30.06.2022

    Ich habe Ende November 2021 ein Schreiben zur Klärung meines Versicherungskontos bekommen.

    Leider habe ich dieses bis jetzt immer noch nicht bearbeitet. Nun habe ich einen Feststellungsbescheid über meine Rente bekommen.

    Ist es nun nicht mehr möglich etwaige Lücken zu schließen? Oder ich die Klärung meines Versicherungskontos immer in Angriff nehmen?

    Muss ich nun einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid erheben?

    Danke für eine Antwort.

    N.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2022

      Das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Fragen Sie zunächst bei der DRV nach. Bei Problemen können Sie sich gern an meine Kollegen wenden.

  • user
    Dieter förtsch
    am 13.05.2021

    Möchte eine kontenklärung für Grundrente

    Bin 82 Jahre, habe eine Rente von 500€.

    Habe noch eine kleine freiberufliche Tätigkeit,

    Welche am 31.12.2021 endet.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Dieter, ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben, wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) automatisch geprüft, da müssen Sie nicht tätig werden.

      Bei der persönlichen Kontenklärung müssen Sie sich direkt an die DRV wenden und einen Termin machen.

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