Leider entpuppte sich die Operation als Einstieg in eine lange Leidenszeit. Es kam zu Entzündungen, an den Wiedereinstieg in den Job war nicht zu denken. Sechs Wochen vergingen, der Arbeitgeber stellte die Gehaltszahlung ein. Nun bekam Mario sein Geld von der Krankenkasse, in Form des Krankengeldes. Der Mann aus Uetersen stellte sich die wichtige Frage: Welche Auswirkungen hat das auf meinen Arbeitsvertrag?
Lange krank – wie geht es mit dem Arbeitsvertrag weiter?
Wer in Deutschland aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, lässt sich krankschreiben. In den ersten sechs Wochen bekommen Sie ganz normal weiter Ihr Netto-Gehalt überwiesen. Keine Auswirkungen auf den Job. Doch danach wird Ihr Chef Sie nicht mehr bezahlen. Sobald Sie stattdessen Krankengeld beziehen, lohnt sich ein Blick auf das Beschäftigungsverhältnis.
1. Stufe: Krankengeld
Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Sie soll den krankheitsbedingten Ausfall Ihres Einkommens kompensieren – allerdings nicht in voller Höhe. Das Gesetz sieht vor, dass Krankengeld 70 Prozent Ihres Brutto-Einkommens ersetzt. Gleichzeitig aber niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Demzufolge verlieren Sie mindestens ein Zehntel Ihres gewohnten Gehalts.
Wenn es sich um eine ernsthafte Erkrankung handelt, wird in vielen Fällen über mehrere Monate Krankengeld gezahlt. Aber Vorsicht: Von unseren Mitgliedern hören wir immer wieder dramatische Erzählungen, wie Krankenkassen mit fragwürdigen Methoden versuchen, sich um die Zahlung zu drücken. Sehr häufig ist auch der Fall, bei dem ein freundlicher Mitarbeiter der Krankenversicherung bei Ihnen zu Hause anruft und Ihnen vordergründig hilfreiche Tipps für die kommenden Wochen serviert. Seien Sie bei solchen Anrufen von der Krankenkasse auf der Hut und lesen Sie diesen Artikel.
Und Ihr Job? Geld gibt es ja nicht mehr, der Arbeitgeber zahlt auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Dennoch bleibt Ihr Arbeitsvertrag erhalten. Er ruht in dieser Zeit. Sobald Sie wieder einsatzbereit sind, kehren Sie an den Arbeitsplatz zurück, und alles ist wie vorher.
2. Stufe: Arbeitslosengeld
Spätestens nach 78 Wochen ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft. Es folgt die sogenannte „Aussteuerung“. Beim ersten Gedanken an die Zukunft würden vermutlich die wenigsten Menschen darauf kommen, dass es nun auf dem schnellsten Weg zur Bundesagentur für Arbeit gehen sollte. Ist aber so. Nach dem Ende des Krankengeldes, falls die Gesundheit noch nicht wieder hergestellt ist, kommt das Arbeitsamt ins Spiel.
Hier müssen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Tatsächlich, anders kommen Sie nicht an Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn es virtuell noch einen Arbeitsvertrag gibt. Das heißt – auch nach der Aussteuerung bleibt Ihr Arbeitsvertrag bestehen. Zumindest in der Theorie. Jobangeboten des Arbeitsvermittlers dürfen Sie sich trotzdem nicht generell verweigern.
3. Stufe: Erwerbsminderungsrente
Falls Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben und das Krankengeld in der Zwischenzeit ausläuft, können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der „Nahtlosigkeitsregelung“ geltend machen. Doch was passiert mit Ihrem Arbeitsvertrag, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung tatsächlich gewährt wird?
Sozialrechtlich würde Ihr Arbeitsvertrag in diesem Moment keine Gültigkeit mehr haben – wir landen dann im Arbeitsrecht. Leider darf Sie der Sozialverband arbeitsrechtlich weder beraten noch vor Gericht vertreten. Das Wichtigste aber in Kürze: Es gibt diverse Arbeitgeber, bei denen es tarifrechtlich geregelt ist, wie Arbeitsverhältnisse im Falle einer Erwerbsminderung betrachtet werden. Im Öffentlichen Dienst ist es zum Beispiel so:
Ist Ihre Erwerbsminderungsrente befristet, läuft Ihr Arbeitsvertrag weiter. Er ruht in dieser Zeit gewissermaßen. Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente müssen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber melden, da das Dienstverhältnis in diesem Fall nicht mehr gilt. Auch in der freien Wirtschaft laufen Arbeitsverträge im Regelfall weiter, sofern Ihre EM-Rente nur befristet gilt. Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch etwas anderes steht, gilt der Vertrag. Gibt der Tarifvertrag also vor, dass schon bei der befristeten Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis ausläuft, dann endet Ihr Arbeitsvertrag ab der Anerkennung Ihrer Rente.
Mario aus Uetersen hatte Glück. Bevor der Anspruch auf Krankengeld ausgereizt war, beruhigte sich sein Knie. Er arbeitet seitdem wieder im Lager.
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Kommentare (73)
FRANZISKA
am 25.04.2024Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin seit April 2022 wegen eines komplexen Armbruchs arbeitsunfähig In der Rehe wurde mir vom Arzt mitgeteilt, dass ich meinen Beruf als Kassiererin wohl nicht mehr ausüben kann. Das ist auch meinerseits nicht vorstellbar.
Gleichzeitig hat er jedoch gemeint auf dem freien Arbeitsmarkt könnte ich bis zu 6 Std täglich eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit ausüben.
Meine behandelter Arzt meint, wenn dann nur eine leichte Tätigkeit:
Rentenversicherung hat keine Umwandlung in Erwerbsminderungsrente getätigt. Bekomme momentan ALG 1 .
Mein Arbeitgeber möchte, dass ich kündige, da ich die Arbeit nicht mehr ausführen kann.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch und den Überstunden von 2022 bis dato.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
FRANZISKA
Christian Schultz
am 25.04.2024Hi Franziska, der Urlaubsanspruch verfällt bei langer Krankheit spätestens 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urlaub angefallen ist. Für 2022 sieht es also schlecht aus. Aber ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht aus. Daher weiß ich auch nicht, wie das mit den Überstunden ist. Da sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.
Aribert
am 27.09.2023Bin seid 1jahr und sechs Monate krank darf in meinen Beruf als Busfahrer nicht mehr arbeiten .Chef hat auch keinen anderen Arbeitsplatz .sie sagt ich soll kündigen oder Aufhebungvertrag machen .sie kündigt mir nicht .was nun .bekomme ja noch Abfindung Und meinen ganzen Urlaub bezahlt .ich kündige nicht
Christian Schultz
am 27.09.2023Wir können hier im Forum keine individuelle Beratung durchführen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen aus dem Sozialrecht: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Dominika
am 25.09.2023Hi. Ich war 6 wochen Krankgeschrieben 4.08-16.08.23 wegen mein Fuß ( Verstauchung, Bänder und Gelenke gerissen)Habe ich entschieden dass ich versuche zu arbeiten, nach eine Woche Arbeit kann ich nicht mehr weil wir haben nur steh Arbeitsplatze und Fuß tut mir weh. Wass soll ich jetzt tun wenn ich weitere krankenmeldung brauche?
Christian Schultz
am 25.09.2023Hallo Dominika, dann müssen Sie wieder zum Arzt und sich krankschreiben lassen. Geht ja nicht anders. Sobald die Firma keine Lohnfortzahlung mehr überweist, bekommen Sie Krankengeld: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-hoehe-und-wie-lange-antrag-und-probleme-mit-der-krankenkasse-minijob-und-kurzarbeit
Matthias
am 08.01.2024SIe haben bestimmt Anspruch auf eine REHA. Verschließen sie sich nicht gegenüber einer REHA. Die kann, soll, und MUSS Ihnen helfen. Wenn Sie lange krankgeschrieben sind, kann auch die Krankenkasse auf Sie zukommen und Sie "AUFFORDERN" einen REHA-Antrag zu stellen. Für diese Antragstellung haben Sie 10 Wochen Zeit. Machen Sie das nicht, kann und wird die Krankenkasse Ihnen das Krankengeld - mit Recht - STREICHEN, weil Sie nicht MITGEWIRKT haben.
Sie können sich auch selbst den gefallen tun, und vorher selbst eine REHA beantragen. Fragen Sie die Krankenkasse, ihre Rentenversicherung und/oder Ihren Arzt und Facharzt.
Kevin
am 18.09.2023Ich habe ein Problem mein Arbeitgeber will mir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz geben.Bekomme derzeit schon Arbeitslosengeld 1 läuft aber im Februar aus. Klage läuft Gütetermin wurde kein Angebot gemacht also weiter zu Kammertermin.Meine Frage muss ich Bürgergeld beantragen oder von wem bekomme ich Geld. Danke schön mal in voraus.
Christian Schultz
am 19.09.2023Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Kranken- oder Arbeitslosengeld haben, bleibt erst einmal nur Bürgergeld. Es sei denn, Sie können eine Erwerbsminderungsrente beziehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Silke
am 14.09.2023Hallo an das gesamte Team des sovd, ihr macht eine super Arbeit, lieben Dank dafür
Zu meiner Frage,
habe eine volle EM Rente auf Zeit bewilligt bekommen und bin 60% Schwerbehindert. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und wollte dort gerne 15 Stunden in der Woche Hinzuverdienen.
Leider wurde dies mir verneint da die Stelle besetzt ist und sie keine Leute mehr einstellen.
Ist das so rechtens??
Lieben Gruß und vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 15.09.2023Hallo Silke, das ist eine arbeitsrechtliche Sache - daher können wir diese Frage leider nicht beantworten.
Natalino
am 04.08.2023Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin wegen psychischen Problemen (aufgrund von Stress) seit 3 Wochen krankgeschrieben. Die Krankheit könnte länger dauern und ich habe meinen Arbeitgeber darüber informiert. Er bot mir jedoch eine einvernehmliche Vertragsauflösung an. Kann ich in diesem Fall Arbeitslosengeld I beantragen, ohne dass es zu einer Sperre kommt? Habe ich im Falle einer Sperrung Anspruch auf Hartz IV?
Christian Schultz
am 08.08.2023Hallo Natalino, bevor Sie hier irgendetwas unterschreiben, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht über den Aufhebungsvertrag schauen lassen. Denn es kommt auf die Details an.
Falls es zu einer Sperrung kommt, können Sie Bürgergeld beantragen. Sofern die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind - zum Beispiel beim Einkommen des Partners etc.
Jana
am 31.07.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
auf Grund psychischer Probleme musste ich meine Ausbildung als Pflegefachkraft während der Probezeit im Januar 23 beenden. Seitdem bin ich krank geschrieben und erhalte Krankengeld. Als Pflegekraft möchte ich nicht mehr weiter arbeiten und mich stattdessen beruflich neu orientieren. Dazu würde ich gerne unbezahlte Praktika machen, um für mich das richtige zu finden.
Allerdings meinte mein Arzt, dass ich während ich Krankengeld erhalte, kein Praktikum machen darf. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Warten, bis kein Krankengeld mehr bezahlt wird und erst dann Praktika machen? Das setzt mich aber unter Druck, da das Krankengeld erst im Mai 24 ausläuft und Ausbildungsbeginn schon im September wäre. Ich müsste mich dann ja relativ schnell für einen Beruf entscheiden.
Gibt es nicht die Möglichkeit, trotz Krankengeldes im Rahmen einer Belastungserprobung o. ä. in Berufsfelder reinzuschnuppern? Die Krankenkasse profitiert ja auch davon, wenn ich möglichst schnell wieder gesund werde.
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Jana, soweit ich weiß, gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Eine andere Option wäre es, Bürgergeld zu beantragen. Anstelle von Krankengeld. Im Rahmen von Bürgergeld können - und sollen Sie mitunter - auch Praktika machen.
Rupertus
am 14.07.2023Guten Morgen,
ich hatte eine Arbeitsunfall bin seit März Ausgesteuert worden und hatte noch eine 2 Operation. Jetzt warte ich darauf das die BG eine MDE festellungmacht. Wobei sie sich viel Zeit lässt. Mein noch Arbeitgeber hat der AFA geschrieben das sie für mich keine Leidensgerechten Arbeitsplatz haben zurzeit. Nahtlosigkeit wurde beim Sozialmedizinischen Gutachten abgelehnt. Arbeitsfähig bin ich eigentlich noch nicht wirklich. Eine EM wurde beantragt aber abgelehnt wo ich Einspruch erhoben habe. Die AFA hat mir den Auftrag gegeben das ich ein LTA Antrag stelle, der wurde an die DRV geschickt. Laut BG wird die DRV den LTA- Antrag sowieso ablehen da ich noch nicht Einsatzfähig bin und eigentlich die BG für zuständig ist. Im Juni bot mir der Arbeitgeber an bei einer Güteverhandlung der Arbeitvertrag aufzuheben. Das habe ich nicht angenommen und hab das Verfahren vorerst Ruhen gelassen. Aber irgendwie steht alles Still und es kommt kein wirkliches Ergebnis. Haben sie Tips was noch tun könnte. Ich fühle mich den Behördenwahsinn ausgeliefert und weiß nicht wie das zukunftisch weiter gehen soll.
Christian Schultz
am 14.07.2023Hallo Rupertus, die LTA sollten Sie beantragen, auch wenn der Antrag vermutlich abgelehnt wird. Das gehört sozusagen zu den Mitwirkungspflichten. Und es kann sein, dass Sie ihre Krankmeldung ruhen lassen müssen, um weiter ALG I zu erhalten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Am Ende werden Sie aber vermutlich nur mit einer persönlichen Beratung weiterkommen.
Rupertus
am 15.07.2023Danke Her Schultz, das ist wirklich kompleziert. Meine Op von 3 Monaten ist immer noch Behandlungsbedürftig. Werde weiterhin Ergo und Physio machen müssen. Das wird interessant wenn ich keine AU habe wie das funktionieren soll. Ich muss wohl den LTA Antrag abwarten von der DRV und gegenpfalz in die Reha oder??
Kathrin
am 13.03.2023Hallo,
Ich bin seit Oktober letzten Jahres Krank geschrieben. Erst hatte ich Wasser in beiden Lungenfluegel was weitestgehend Stationär behoben wurde. Dabei wurde aber festgestellt dass einige innere Organe entnommen werden mussten Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Zwölffingerdarm und ein Teil des Magens mussten operativ entfernt werden.
Dadurch habe ich nun auch noch Diabetes Typ3. Nach meiner Reha vor einigen Wochen ist meiner Hausärztin in den Sinn gekommen mich wieder Arbeitsfähig zu schreiben. Obwohl der Krankengeld Anspruch noch lange nicht ausgereizt ist. Bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente bin ich gerade.
Ergänzend muß ich sagen dass ich bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt bin. Wie es da zu geht brauche ich nicht sagen. Ich denke auch nicht dass ich jemals wieder in diesem Beruf arbeiten kann.
Wie kann man sich gegen dieses Verhalten meiner Hausärztin wehren? Bekommt sie vielleicht Druck von der Krankenkasse?
Dankeschön im voraus für ihre Antwort
Gruß Kathrin
Christian Schultz
am 14.03.2023Hallo Kathrin, ohne Ihren Fall näher zu kennen, lässt sich das nicht beantworten. Es kommt vor, dass die Ärzte von Krankenkasse kontaktiert werden. Das ist aber eher selten. Wehren können Sie sich in diesem Sinne nicht. Sie könnten sich höchstens einen anderen Arzt suchen, der Sie weiter krankschreibt.
Birgit
am 08.03.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich war vom 20.06.2022 bis 9.12.2022 krankgeschrieben. Am 12.12.2022 habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Am 30.01.2023 wurde ich wegen der gleichen Krankheit wieder krankgeschrieben. Am 7.02. kam ein Anruf von der Krankenkasse wo man mir mitteilte ich müsste rückwirkend zum 30.01. wieder Krankengeld beantragen da der Arbeitgeber jetzt keine sechs Wochen mehr zahlen muss. Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich ab Juni 2023 in abschlagsfreie Altersrente gehen kann. Rentenantrag habe ich auch gestellt. Bin jetzt noch bis zum 10.03. krankgeschrieben und würde gerne am 13.03. wieder arbeiten gehen. Muss der Arzt mich wegen Bezug von Krankengeld extra gesund schreiben oder kann ich am 13.03. zur Arbeit gehen? Muss ich das vorher mit dem Arbeitgeber abklären?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Birgit, solange Sie krankgeschrieben sind, können Sie nicht zur Arbeit gehen. Das hängt dann mit dem Versicherungsschutz zusammen. Aber ich empfehle Ihnen ohnehin eine persönliche sozialrechtliche Beratung. So ganz klar ist mir ehrlich gesagt nicht geworden, wo bei Ihnen das Problem ist. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Jacqueline Groll
am 11.07.2023Guten Tag,
trotz Krankschreibung arbeiten: Versicherungsschutz bleibt
Beschäftigte, die trotz Krankschreibung ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnehmen, haben den üblichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung-was-ist-erlaubt_76_397212.html#:~:text=Trotz%20Krankschreibung%20arbeiten%3A%20Versicherungsschutz%20bleibt,auch%20die%20Wege%20zum%20Betrieb.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia
am 28.02.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin seit August 2021 krankgeschrieben, seit dem 07.02.2023 von der Krankenkasse ausgesteuert .Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich gestellt bis heute 28.02.2023 noch keine Antwort. Meine Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber besteht noch aber von Ärzte empfohlen nicht zurück zu gehen .Ich habe das auch schriftlich .
Ich lese überall das man nicht Krank oder zumindest keine Krankmeldung an den Arbeitsamt senden soll da dass nicht gern gesehen wird. Aber wenn ich noch krank bin ?
Ich habe das gemacht (weil es in denn Unterlagen gefragt wurde ob man Krank ist und bis wann krankgeschrieben ) und jetzt habe ich angst das mir der Antrag nicht genehmigt wird deswegen .Kann das möglich sein ?
Herzliche Grüße ,
Cornelia
Christian Schultz
am 01.03.2023Hallo Cornelia, das mit der Krankmeldung stimmt so nur, wenn die Nahtlosigkeitsregelung NICHT greift. Lesen Sie dazu am besten diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Hatscher
am 13.02.2023Bin lange krank,bekomme kein Krankengeld mehr,Erwerbsminderungsantrag wurde gestellt,bekomme inzwischen ALG 1.Bin vom Betrieb aber noch nicht gekündigt.wurde nun zu einem Lehrgang eingetragen,der überprüft was ich noch alles machen kann.bekam aber nun auch vom Betrieb Anruf,sie hätten eine Aufgabe für mich.wie soll ich mich jetzt verhalten.krank geschrieben bin ich trotzdem weiterhin?
Christian Schultz
am 13.02.2023Ja, Sie sind für Ihre letzte Tätigkeit krankgeschrieben. Wenn Ihre Firma eine alternative Stelle für Sie hat, müsste man sich das auf jeden Fall einmal anschauen.
Carola Clüver
am 08.02.2023Hallo,
ich bin seit April 2022 krank geschrieben, hatte vorher aber bereits eine orthopädisch orientierte Reha beantragt. Diese wurde zunächst abgelehnt. Als ich in die Krankengeldzahlung gefallen bin, rief mich die Krankenkasse an und fragte, ob sie mir helfen könnten und meinen Fall dem MDK vorlegen sollten. Ich habe damals freudestrahlend zugestimmt. Das ich damit meine Rechte beschnitten habe, war mir nicht klar!
Mein Reha-Antrag wurde dann genehmigt; gegen die Klinik habe ich noch einmal Widerspruch eingelegt (nichtsahnend, dass ich dazu das Recht nicht habe). Daraufhin rief mich die Krankenkasse an und drohte mit Entzug des Krankengeldes. Ich war sehr perplex und meine Ärzte inzwischen der Ansicht, dass die orthopädisch orientierte Reha inzwischen nicht mehr angezeigt sei bei mir, sondern eher eine psychosomatische Reha erforderlich sei. Das habe ich auch schriftlich bekommen, aber nicht mehr die Nerven gehabt, es einzureichen. Ich bin dann im Oktober/November zur Reha gefahren und habe daraufhin noch mehr orthopädische Probleme bekommen als vorher.
In der Reha wurde mir angeraten, zu überlegen, ob ich nicht eine Erwerbsminderungsrente beantragen wolle. Das habe ich für mich durchaus als denkbar erachtet, aber noch nicht vorangetrieben, da es mir noch nicht gut wieder ging (ich habe einen körperbehinderten Sohn, bei dem auch immer viel zu erledigen ist und mich psychisch auch sehr mitnimmt). Jetzt habe ich eine Aufforderung der Rentenversicherung bekommen, einen Rentenantrag zu stellen.
Dass ich damit aus der Krankengeldzahlung falle, hat man mir in der Reha nicht gesagt - stimmt das wirklich?? Ich bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende. Bis zum 21.02. soll ich den Antrag stellen, habe kein Mitgestaltungsrecht und große Angst, weil ich nicht weiss, was kommen wird und wie ich mich weiter schützen kann.......
Ich bin im VdK Mitglied, habe aber erst am 28.3. einen Termin genannt bekommen.....
Was raten Sie mir???
Vielen Dank für einen unterstützenden Hinweis!!!
Carola Clüver
Christian Schultz
am 08.02.2023Hallo Carola, wirklich klären kann man Ihren Fall erst im Rahmen einer persönlichen Beratung. Das ist im März natürlich reichlich spät.
Grundsätzlich erhalten Sie aber so lange Krankengeld, bis eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wurde. Nur der Antrag zur EM-Rente beendet die Krankengeld-Zahlung nicht. Da müssen Sie keine Angst haben.
Seifert Cornelia
am 06.02.2023Guten Abend Herr Schulz,
eine sehr gute Seite mit wertvollen Hinweisen.. vielen Dank. Leider habe ich für mich nichts Passendes gefunden und schreibe Sie deshalb auf diesem Wege an.
Ich bin seit Oktober 2021 krankgeschrieben.Am 11.04.23 läuft mein Krankengeld aus. Ich wurde jetzt von meinem Arbeitgeber darauf hingewiesen dass der Resturlaub aus 2021 bis 31.03. diesen Jahres genommen werden muss.
Wäre es ratsam diese restlichen 20 Tage im März zu nehmen, für diese Zeit mich gesund schreiben lassen und danach weiter sich krankschreiben zu lassen?Oder soll ich ihn verfallen lassen? Für die Zeit würde ich ja dann Lohnfortzahlung erhalten . Ich bin 62 Jahre und werde die Nahtlosigkeitsregelung in Form Beantragung einer EU-Rente machen . Ich weiß dass das nichts wird????. Ich würde mich über Ihren Rat freuen und bedanke mich im Voraus.
Freundliche Grüße
C.Seifert
Christian Schultz
am 07.02.2023Hallo, da sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen. Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass Sie sich das Geld auszahlen lassen. Welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoller ist, kann man leider nicht allgemein beantworten. Denn manchmal gibt es mit der Arbeitsagentur bzw. der Krankenkasse Schwierigkeiten, wenn man eine Zeit lang nicht arbeitsunfähig war.
Lena
am 01.02.2023Lieber Herr Schulz,
mein Krankengeld endete im Januar, ich bin weiterhin krankgeschrieben. Ich habe ALG1 beantragt. Nun erkennt der MD der Agentur für Arbeit meine arbeitsunfähigkeit nicht an und ich soll mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich habe ja aber immer noch ganz normal meine Festanstellung im öffentlichen Dienst. Diese möchte ich nicht kündigen. Wie stelle ich mich denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn ich eigentlich noch eine Stelle habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Lena, das ist in der Praxis immer ein gewisser Widerspruch. Aber leider müssen Sie sich zumindest theoretisch um Arbeit bemühen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
sala
am 31.01.2023Hallo Herr Schulz,
vielleicht können Sie mir ja Weiterhelfen.
Ich bin seit 2016 angestellt und seit 2019 Arbeitsunfähig mit 3 jähriger Erwerbsminderungsrente.
Bin wieder genesen, kann aber nicht mehr meine vorherige Tätigkeit ausüben.
Mache seit Dezember 2022 eine Berufliche Weiterbildung die im Februar endet.
Ich habe jetzt meinen Nocharbeitgeber angeschrieben, da ich mir über meinen Arbeitnehmerstatus in dieser Firma nicht mehr sicher bin.
Ich habe auch darum gebeten, wenn dieser Arbeitsvertrag noch besteht, einen Aufhebungsvertrag mit mir aus zu arbeiten.
Als Antwort bekam ich .... um das Thema schneller zu lösen, schlagen wir vor, das sie uns das Arbeitsverhältnis kündigen. Gerne bestätigen wir ihnen dies dann gerne umgehend.......ist das rechtens, oder versuchen die mich grade aufs Kreuz zu legen?
Sollte ich darauf ein gehen oder auf meinen Aufhebungsvertrag bestehen?
Vielen dank
MFG
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Sala, wenn Sie selbst kündigen - zumindest ohne wichtigen Grund - werden Sie beim Bezug vom Arbeitslosengeld für mindestens drei Monate gesperrt. Das sollten Sie unbedingt vermeiden. Außerdem spart sich die Firma bei Ihrer Kündigung eine eventuelle Abfindung. Von daher sollten Sie sich hier unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Marion
am 13.01.2023Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden und beziehe seitdem Arbeitslosengeld I bis August 2024 (Keine Nahtlosigkeit).
Es besteht noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Da ich mich immer noch nicht in der Lage sehe, zu arbeiten, habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der leider abgelehnt wurde. Bekomme ich weiterhin bedingungslos das ALG I?
Ich bin jetzt 61 Jahre alt.
Christian Schultz
am 16.01.2023Hallo Marion, wenn Sie auch schon vorher nicht unter der Nahtlosigkeitsregelung "liefen", sollte sich nun keine Änderung ergeben. Aber schauen Sie sonst gern in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Heidi
am 11.12.2022Ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld...ausgesteuert von der Krankenkasse Nov. 2022..Vertrag mit den Arbeitgeber läuft noch. ..ich bin weiterhin krankgeschrieben muss ich den Arbeitgeber die krankenmeldung weiterhin zusenden ?????
Mfg Heidi
Christian Schultz
am 12.12.2022Hallo Heidi, schauen Sie mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Tina
am 04.10.2022Sehr geehrter Herr Schulz
Ich weiß nicht,wie es weitergeht. Bin seit 10/21 krank. Trotzdem bekam ich leider innerhalb meiner Krankheit die Kündigung von AG. Bekomme noch bis 2/23 Krankengeld,danach Arbeitslosengeld trotz krank? Das verstehe ich nicht.
Bin zu dem Zeitpunkt 60,5 Jahre alt
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 05.10.2022Hallo Tina, so ist es wirklich. Auch wenn Sie ohne Job "ausgesteuert" werden - also dass das Krankengeld ausläuft - können Sie im Anschluss ALG I beziehen. Auch wenn Sie dann noch krank sind. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Ina
am 21.09.2022Hallo Herr Schulz,
die Zahlung meines Krankengeldes läuft im Januar ab. Mein Arbeitsvertrag besteht noch, die Krankenkasse macht jetzt erneut Druck, nachdem der MDA die Unterlagen geprüft hat, das ich mein Arbeitsvertrag kündigen soll damit ich ab Januar Arbeitslosengeld erhalte. Zudem muss ich eine Reha antreten, wozu ich aber auch bereit bin.
Ich bin leider noch nicht Arbeitsfähig und es steht auch noch in Frage ob ich meine Tätigkeit in vollem Umfang wieder aufnehmen kann.
Muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen um Arbeitslosgeld beantragen zu können? Falls es meine Gesundheit nicht zulässt, wie kann ich mich vor dem Druck, den Arbeitsvermittlungen vom Arbeitsamt schützen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Herzliche Grüße
Christian Schultz
am 22.09.2022Hallo Ina, die Krankenkasse hat absolut kein Recht, Sie zur Kündigung zu drängen. So ein Schritt ist nur in ganz speziellen Fällen sinnvoll - und das sollten Sie mit einer unabhängigen Stelle klären. Das Arbeitslosengeld können Sie nach der "Aussteuerung" auch bekommen, wenn der Arbeitsvertrag noch gültig ist: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Gunja
am 30.08.2022Guten Tag!
Habe eine Frage - ich war lange krank, habe das Verletzengeld bekommen. Nach meine Krankheit bin ich direkt in Urlaub gefahren (1 Monat lang). Mein Urlaub habe ich am anfang des Jahres beantragt und eine Genehmigung von Arbeitgeber bekommen. Die Frage - bekomme ich jetzt volles Gehalt, weil ich ja nicht mehr krankgeschrieben bin? Vielen Dank für Ihren Antwort im Voraus!
MfG
Gunja
Christian Schultz
am 30.08.2022Hallo Gunja, wenn Sie wieder in Vollzeit arbeiten, haben Sie auch Anspruch auf Ihren vollen Lohn.
Irina Engel
am 15.08.2022Ich bin seit dem 24.01.2022 nach einer Schulteroperation und erfolgloser Wiedereingliederung krankgeschrieben. Jetzt fordert mich mein Arbeitgeber auf, alle Schlüssel an die Firma zu übergeben. Was bedeutet das, ich habe noch keine Kündigung erhalten.
Christian Schultz
am 15.08.2022Hallo Irina, da sollten Sie einmal beim Arbeitgeber nachfragen.
Fazlic
am 10.08.2022Sehr geehrter Herr Schulz,
ich habe befristeten Vertrag bis 30.09.2022. Ich bin krank schon 8 Woche und ich denke, ich werde den ganzen September krankgeschrieben sein ( karpalsyndrom). Meine Frage ist, der meinen Krankenstand nach September bezahlt?
Ich habe keine Mitteilung von meinem Arbeitgeber erhalten, ob er meinen Vertrag verlängert oder meinen Job kündigt.
Liebe Grüße
Frau Fazlic
Christian Schultz
am 10.08.2022Hallo, wenn Ihr Arbeitsvertrag während des Krankengeldes ausläuft, bekommen Sie weiterhin Geld von der Krankenkasse. Auch die Höhe der Zahlung ändert sich nicht. Ob Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird, müssen Sie beim Arbeitgeber nachfragen.
Koknim
am 17.12.2023Hallo,
können Sie mir sagen, aus welcher Vorschrift sich ergibt, dass die Krankenkasse nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses weiterhin Krankengeld zu zahlen hat? Denn meine Krankenkasse zahlt seit Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses 31.12.2022 kein Krankengeld mehr. Mir wurde gesagt, für Krankengeld müsste ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Yang
Christian Schultz
am 02.01.2024Nein, ich kenne die Vorschriften nicht auswendig. Dazu müssten Sie sich an unsere Rechtsberatung wenden. Das ist bei Problemen mit der Kasse ohnehin sinnvoll.
E.G.
am 29.07.2022Hallo Herr Schulz,
Ich bin seit dem 26.07.22 im Krankengeld das ganze wurde bislang nicht bearbeitet und ich habe keine Anträge etc. von der Krankenkasse erhalten (die KK sagte, dass ich welche bekommen müssen) die KK sagte mir zudem, dass ich diesen Monat noch also vom 01.07.22-25.07.22 von meinem Arbeitgeber entlohnt werden müsse. Ich habe jedoch kein Gehalt bekommen heute war nur eine Lohnabrechnung im Briefkasten welchen ich nicht so ganz verstanden habe. Mein Gehalt wurde nachberechnet für den Monat 06/22 und ich soll nun 487,51€ zahlen.
Was bedeutet das genau und wieso?
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo E.G., bitte haben Sie Verständnis, dass ich ohne Einsicht in die Unterlagen nichts dazu sagen kann. Wenden Sie sich für eine Experten-Einschätzung gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Elke
am 15.07.2022Hallo,
Ich habe einen Jahresvertrag der heute ausläuft!
Ich bin seit dem 18.1.22 als Folge der Booster Impfung krank und erhalte seit März Krankengeld. Soeben sehe ich das ich vom
Arbeitgeber ein Gehalt überwiesen bekommen habe!
Was hat dies zu bedeuten?
Christian Schultz
am 15.07.2022Hallo Elke, wir kennen ja nicht die Inhalte Ihres Arbeitsvertrages. Fragen Sie also bitte direkt in der Firma nach.
Elsebrock
am 14.07.2022Zur Person ich werde im Juli 60 Jahre alt
Bin seit 08.06.2020 krankgeschrieben Erwerbsminderungsrente nach Reha
beantragt,
Widerspruch nach Ablehnung eingelegt
Jetzt muss ich wieder in Reha Phase 2
was passiert wenn die wieder abgelehnt wir!
muss mein Arbeitgeber mich wieder einstellen?
Gruß
Ludger
Christian Schultz
am 14.07.2022Hallo Ludger, Sie haben noch einen gültigen Arbeitsvertrag - eingestellt werden müssen Sie also gar nicht. Die Frage wird sein, ob Sie dann überhaupt arbeitsfähig sind. Aber das muss man sich dann im Detail anschauen, lassen Sie sich am besten persönlich beraten.
C. Schmid
am 13.07.2022Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage an Sie: Ich bin seit 2/2022 krankgeschrieben und weiss noch nicht,wie lange sich das hinzieht und ob ich überhaupt wieder gesund werden kann. Jetzt bietet sich eine neue Arbeit an. Wenn ich meinen alten AG kündige und den neuen Job wegen der immer noch dauernden Krankheit gar nicht antreten kann, verliere ich dann das noch laufende Krankengeld und falle dann direkt in ALG1?
Vielen herzlichen Dank für eine kurze Auskunft.
Grüße
Frau Schmid
Christian Schultz
am 13.07.2022Hallo, ehrlich gesagt hatte ich solch einen Fall noch nie. Warum sollte man eine neue Stelle antreten, wenn überhaupt bezweifelt wird, dass man wieder richtig gesund wird?
Schwierig. Und Sie laufen ja Gefahr, gleich in der Probezeit gekündigt zu werden, wenn es Schwierigkeiten gibt. Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich mit diesem speziellen Fall individuell beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ingo Voth
am 16.06.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zu meiner Person, ich bin 56 Jahre alt, 50 % Schwerbehindert, privat krankenversichert und seit dem 03.03.2022 Depressiv erkrankt. Meine Depressionen sind aufgrund meiner Arbeitssituation (Angestellter Vertriebsleiter) entstanden und durch eine Coviderkrankung verstärkt worden. Der Arbeitgeber ist überhaupt nicht auf meine Behinderung( seit 2016) eingegangen und hat ärztliche Atteste ignoriert, sowie auch persönlichen Bitten, meine Arbeitssituation entsprechend anzupassen. Da ich nicht weiß wie lange mein Zustand andauern wird, will der Arbeitgeber nun ein persönliches Gespräch um mit mir über meine aktuelle Situation, bzw. perspektivische Wiedereinstellung besprechen. Darf er das Verlangen? Wie würden Sie sich in meiner Situation verhalten? Mein Arzt sagte mir, dass mein krankenheitsbedingte Situation sich noch sehr lange hinziehen wird und man aktuell nicht absehen kann, wann sich die Situation verbessert. Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich dazu bei mir melden, da ich etwas ratlos bin. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo
Christian Schultz
am 16.06.2022Hallo Ingo, im Arbeitsrecht können und dürfen wir beim SoVD nicht beraten. Aber an einer Wiedereingliederung müssen Sie natürlich nicht teilnehmen, wenn es gesundheitlich nicht möglich ist. Ich empfehle Ihnen aber auf jeden Fall eine individuelle Beratung bei einem Fachanwalt.
Manuela Mareck
am 26.05.2022Guten Abend
Ich bin seid dem 22.2.2022 krankgeschrieben, bin bei der Stadt beschäftigt in teilzeit 3 ,15 Stunden am Tag als Reinigungskraft in der Schule. Nun ist seid dem 22.2.2022 mein Daumen links nicht mehr belastbar. Nun fängt meine rechte Hand mit
RIZIOARHROSE an. Also Dauerschmerzen links und rechts. War vor 1 Monat beim Betriebsarzt der bestätigte das ich die Tätigkeit nicht mehr aus üben kann. Nun hat der Arbeitgeber keine andere Arbeit für mich, wurde auch noch nicht gekündigt. Hab mich schon erkundigt wegen Ewerbsminderrungsrente doch das möchte ich nicht. Da immer teilzeit gearbeitet habe und dem entsprechend wenig bekommen würde. Ich möchte ja Arbeiten. Nun meine Frage
Kann ich mich jetzt schon krank Arbeitslos melden in der Hoffnung das ich von Arbeitsamt Arbeit bekomme wo meine Hände nicht stark beansprucht werden. Zum Beispiel Telefonistin was auch vom Betriebsart vorgeschlagen wurde beim Arbeitgeber oder den B43 Schein machen um alte Leute zu begleiten. Ich weiß nicht was ich machen soll. Würde mich über Nachricht freuen
Christian Schultz
am 27.05.2022Hallo Manuela, das Wichtigste ist: Jede Situation ist anders, daher können wir Ihre spezielle Frage hier im Forum nicht aufklären, dafür müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.
Grundsätzlich ist es aber nicht zu empfehlen, dass Sie von sich aus Ihre aktuelle Stelle kündigen. Natürlich können Sie versuchen, einen neuen Job zu finden, den Sie gesundheitlich gut schaffen können. Aber ohne eine vorherige Beratung sollten Sie nicht einfach kündigen.
Paust Roswitha
am 23.01.2022Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin seit 23.07.2020 krank geschrieben und werde ab 20.01.22 ausgesteuert. AlG habe ich in Dezember 2021 beantragt und der Antrag für die EW-Rente laüft auch noch. Ich habe noch Resturlaub (10 Tage )von 2020 und kompletten Urlaub von 2021. Wie kann ich vorgehen das ich mein Urlaub bezahlt bekomme, da ab 31.03.2022 der Urlaub von 2020 verfallen würde und der von 2021 am 31.03.2023 Überstunden sind auch von vorhanden.Kann ich mich von meiner Firma kündigen lassen, und mir den Urlaub bezahlen lassen, da ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Wenn ja, Was muss ich beachten und ab wann könnte ich mich kündigen lassen.
MfG
Christian Schultz
am 23.01.2022Hallo Roswitha, man kann da schlecht eine allgemein gültige Antwort zu geben. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt nicht nur von der Frage ab, was mit dem Urlaub passiert. Sondern auch, wie es langfristig weitergeht. Und wie Ihr Haushalt insgesamt aufgestellt ist, als die Einkommensverhältnisse des Partners. Ich empfehle Ihnen daher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit diesem können Sie vor allem das Thema Urlaub und möglicherweise Abfindung besprechen.
Ingo Goldstein
am 05.01.2022Sehr geehrter Herr Schulz,
ich hatte Ende August 2020 einen Arbeitsunfall und bin seitdem krankgeschrieben.
Mein Beschäftigungsverhältnis ist ungekündigt. Ende Dezember 2021 habe ich von meiner
KK die Information zum Zeitpunkt der Aussteuerung erhalten. Habe dann Kontakt mit meiner Rentenversicherung aufgenommen (auf Anraten D-Arzt) zwecks Antrag teilweiser Erwerbsminderung sowie zum Arbeitsamt aufgenommen. Ich gehe davon aus, dass ich meine "alte Tätigkeit" noch ausüben kann, aber statt bisher 8 Stunden nur noch 6 Stunden. Mein Arbeitgeber will mich auch weiter beschäftigen. Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Trotzdem
Antrag auf Krankengeld nach Aussteuerung stellen? Oder ist es besser nach "Aussteuerung" den Arbeitsvertrag anzupassen?
Vielleicht können sie mir weiterhelfen.
MfG
Christian Schultz
am 05.01.2022Hallo Ingo, beim Antrag auf Arbeitslosengeld wird ohnehin geprüft, ob Ihr Arbeitgeber Sie - mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen - weiter beschäftigen kann. Vielleicht auch in einer anderen Position. Besprechen Sie das am besten direkt mit dem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Wolfgang
am 20.07.2021prima Erklärung! Ich hab allerdings eine Frage, die mich beschäftigt und auf die ich keine Antwort finde: Ich bin nach einer Rücken OP ab Mitte Dezember "ausgesteuert". Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe, was ist dann mit meiner Kündigungsfrist in meiner Firma? Ich bin seid 20 Jahren dort beschäftigt. Muss die Firma mir diese Frist gewähren? Wird sie vergütet? Wie?
vielleicht haben Sie dazu einen hilfreichen Artikel für mich.
mfG
Christian Schultz
am 20.07.2021Hallo Wolfgang, dazu können wir leider nicht viel sagen, weil wir hier schon im Arbeitsrecht sind. Sollte es hier Probleme geben, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.
Nach der Aussteuerung ruht Ihr Arbeitsverhältnis in der Regel. Erst beim Eintreten von voller Erwerbsminderung ist es häufig so, dass der Vertrag aufgelöst wird.
Christian Schultz
am 29.10.2019Hallo Herr Stoewing,
danke für die lobenden Worte. Denken Sie daran, unsere Beratung in Preetz in Anspruch zu nehmen, falls es brenzlig wird. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Schneider Dagmar
am 05.06.2021Sehr geehrter Herr Schulz,
sehr interessant, Ihre Videos auf youtube "zum Arbeitslosengeld 1" beim wegen "Krankheit" ausgelaufenen Krankengeld.
In meinem Fall, aus Baden-Württemberg wollte ich Ihnen noch Rückmelden, als SOVD-Mitglied, dass in meinem "Fall nach dem Auslaufen des Krankengeldes" der Nahtlosigkeitsantrag beim Arbeitsamt geklappt hat (gute SOVD-Beratungspraxis).
Ist es nun in meinem Fall aber so, wie bei mir im Jahr 2018, dass aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen "auch das Zustellen von Briefen" nach 3 1/2 Jahren auch nicht mehr auf Dauer gesundheitlich möglich ist:
Da muss man "dann bei einer speziellen Arbeitserprobung (BTZ-ähnliche Einrichtungen der RV)" oft erst daran denken, dass der "Rentenantrag zur Arbeitserprobung" im Einzelfall erst nochmal auf null gestellt werden muss.
Auf dieses "eigenartige Gesetz," wenn eine Arbeitserprobung vor Zeitrente beruflich wichtig ist, bzw. sein könnte, ist meine "Gesetzliche Betreuung" ausnamsweise schneller gekommen, als mein SOVD-Berater.
Allerdings, da im Rahmen der Rentenversicherung auch "Arbeitserprobungen, die teilweise leidensgerecht sind" erst bewilligt werden, wenn das Krankengeld schon fast ausgelaufen ist,
ist dort "das Teilhabegesetz der Rentenversicherung" unlogisch!?
Außerdem hatte ich trotz stabilisierender Arbeitserprobung und zum Schluss immer mehr Praktika auch kein Anschluss-Übergangsgeld bekommen.
Ich bin mal gespannt, wann von der Sozialpolitik her Frau Wunderlich "zum Anschlussübergangsgeld" etwas herausfindet? Ich finde es toll, dass da der SOVD versucht, beim Anschluss-Übergangsgeld Sozialpolitisch etwas zu verbessern.
Auch die "EUTB-Beratung" ist ein gutes Netzwerk, da ich mit dieser Beratungsstelle nach "erfolgreichem Teilzeit-BFD (6 Monate)" versuche, Möglichkeiten zu finden, zukünftig in Teilrente zu wechseln.
Mit freundlichen Grüßen,
SOVD-Mitglied mit Rehastatus Dagmar Schneider/Ideen, Teilhabegutscheine
Mitglieds-Nr.: 11786903
PS: Wegen der Corona-Kriese als Arbeitsmarkt-Kriese könnten "Teilhabegutscheine auch für Arbeit" wichtig werden, um bei "Zeitrentnern mit Beeinträchtigung einen Wechsel" zur Teilrente zu erleichtern!?
Christian Schultz
am 07.06.2021Hallo Dagmar, vielen Dank für Ihr Feedback. Schön, dass es mit den Kollegen in Baden-Württemberg gut gelaufen ist. Beim Anschluss-Übergangsgeld kenne ich persönlich mich nicht so gut aus - aber die Kollegen vom Bundesverband machen wirklich eine gute Arbeit.
Carsten Stoewing
am 29.10.2019Lieber Christian Schulz,
Als Betroffener, erst einmal vielen Dank für Ihre Ratschläge und das sensationelle Buch
--Am Ende vom Krankengeld --
Leider erlebe ich gerade selbst die Willkür der AfA.
Mein Krankengeld läuft am 02.02.20 aus und man will mir erst einen Termin geben wenn ich gesund geschrieben bin oder EU-Rente beantragt habe.
Da seit letzter Woche alles schriftlich läuft, warte ich jetzt auf eine neue Antwort.
Mal sehen was passiert.
Liebe Grüsse
Carsten Stoewing Mitglied SoVD Plön
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