Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:
3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.
Was können Sie machen?
Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist also möglich, selbst wenn Sie zwei Jahre zuvor noch arbeitslos werden. Es kommt aber auf den Einzelfall an, in unserer Sozialberatung helfen wir Ihnen gern weiter.
Kommentare (549)
Johann
am 18.11.2024Hallo,
ich bin 63 Jahre alt und stehe kurz davor Arbeitslos zu werden. Mit 64 Jahren 7 Monaten kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, kann ich die nächsten 1,5 Jahre Arbeitslos bleiben und über einen Minjob meine Beiträge selber in die Rentenversicherung einzahlen. Und die Wartezeit wäre somit gegeben. Richtig?
Christian Schultz
am 19.11.2024Hallo Johann, schauen Sie mal in Ihre Rentenauskunft: Vielleicht ist die 45-jährige Wartezeit bereits erfüllt, bevor Sie sich arbeitslos melden müssen. Unabhängig davon können Sie auch im Arbeitslosengeld immer einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen ausüben.
Dirk Albrecht
am 02.11.2024Ich bin Jahrgang 1964 und werde zum 01.01.2029 aus der ATZ4 keiner Beschäftigung mehr nachgehen. Mir fehlen dann allerdings noch 3 Monate zur 45jährigen Wartezeit, weitere 3 Monate später werde ich 65 Jahre alt. Wird ein freiwillig gezahlter Mindestbeitrag für die fehlenden 3 Monate Wartezeit akzeptiert um dann später, Mitte des Jahres, bei erreichen der 65 Lebensjahre ohne Abzüge die Rente zu Beziehen? Kann ich eine solche Klausel auf der Webseite der D-RV Nachvollziehen bzw. per E-Mail dort zusätzlich beantworten lassen?
Christian Schultz
am 04.11.2024Freiwillige Beiträge werden bei der 45-jährigen Wartezeit mitgezählt, das können finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Zu den Details sollten Sie sich am besten noch einmal persönlich beraten lassen.
Andreas Filler
am 26.10.2024Hallo,
Ende November werde ich 63. seit dem 1.1.2024 bin ich leider auf Arbeitssuche und mittlerweile mit wenig Hoffnung auf eine Stelle.
Arbeitslosengeld kann ich noch bis zum 31.12.2025 beziehen.
Offizieller Rentenbeginn wäre am 01.06.2026
Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit nicht erfüllt.
Es fehlen noch 1 Jahr und 5 Monate.
Was bedeutet das für mich und welche Möglichkeit bietet sich mir noch.
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Filler
Christian Schultz
am 28.10.2024Hallo Andreas, individuell beraten können wir hier im Forum nicht. Aber die allgemeinen Infos für Ihre Situation finden Sie oben im Beitrag:
Sie können Ihre Wartezeit im Arbeitslosengeld mit einem Minijob komplettieren. In die abschlagsfreie Rente kommen Sie erst zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wenn Sie früher gehen möchten bzw. müssen, geht das nur mit vergleichsweise hohen Abzügen. Ich empfehle Ihnen daher in jedem Fall eine persönliche Beratung.
Anouk
am 18.10.2024Ich bin Jahrgang 1964, habe aktuell 40 Beitragsjahre und würde wenn ich weiter arbeite 2029 in Vollrente gehen. In den nächsten 2 Jahren erhalte ich aus privaten Lebensversicherungen Kapitalausschüttungen, die es mir möglich machen als freiwillige RV-Einzahlungen mit 63 die drohenden Abschläge auszugleichen. Macht das Sinn? Oder könnte ich diese Ausschüttung auch zum Ausgleich der 24 fehlenden Wartezeitmonate bei gleichzeitigem ALG 1 Bezug verwenden? Ist das erlaubt? Unabhängig davon könnte ich auch einen Minijob von 165 Euro max annehmen. Der Effekt wäre dass ich mehr von der Kapitalausschüttung übrig hätte...
Christian Schultz
am 18.10.2024Man kann die Wartezeiten nicht kaufen. Sie können nur die Abschläge "wegkaufen". Was in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, müsste man sich im Detail anschauen. Hier im Forum können wir das nicht leisten.
Angelika Rogg
am 19.09.2024Guten Tag zusammen,
ich bin 25.05.1964 geboren und darf am 01.06.2027 mit 63 mit Abschlag 14,4% in Rente gehen. Wenn ich nun 2 Jahre davor meinen Job verlieren werde wie wirkt sich das dann auf die Rente aus?
Vielen Dank schon mal.
Christian Schultz
am 19.09.2024Hallo Angelika, dann wird die Rente minimal geringer ausfallen. Denn beim Bezug von Arbeitslosengeld werden weniger Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.
Johannes Pruin
am 16.09.2024Hallo, Ich bin von Oktober 1962. Habe im November 2025 meine 45 Jahre voll. Jetzt startet meine Firma ein Freiwilligenprogram um Betriebsbedingte Kündigungen abzuwenden. Für mich würde das folgendes bedeuten: ab 01.12.2024 für 12 Monate in eine Transfergesellschaft. Dann müsste ich noch 20 Monate stempeln. Kann ich dann trotzdem am 01.07.2027 mit 64 Jahren und 8 Monaten ohne Abschlag in Rente gehen?
Christian Schultz
am 16.09.2024Hallo Johannes, in der Transfergesellschaft werden ja sicherlich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Wenn ich richtig rechne, wäre die 45-jährige Versicherungszeit mit Beginn der Arbeitslosigkeit erreicht. Das sollte also keine Probleme geben.
Thomas Koch
am 11.09.2024Ich werde zum 01.03.25 für 2 Jahre in die passiver ATZ gehen und könnte zum 01.03.27 mit 63 Jahren in die Rente für langjährige Versicherte (>35 Jahre < 45 Jahre) mit Abzügen gehen. Falls ich mich nun zum 01.03.27 arbeitslos melde und für 24 Monate ALG 1 beziehe und erst zum 01.03.29 mit 65 Jahren in die Rente gehe würde diese Zeiten angerechnet werden und die natürlich verminderten Rentenbeiträge die Rente erhöhen ohne das ich vor Renteneintritt noch einmal einer Beschäftigung nachgehen muss. Eine eventuelle Sperrfrist für ALG I ist aus meiner Sicht nicht relevant (siehe BSG Aktenzeichen: B 11 AL 25/16 R).
R. Petersen
am 14.07.2024Tolle Fragen und Antworten hier / Danke
Ich bin 61 Jahre alt, (Jahrgang 1963) und möchte ab dem 01.01.27 in Rente gehen mit Abschlag. (11,7 %) Altersrente für langjährige Versicherte / 35 Jahre erfüllt.
Duch eine betriebsbedingte Kündigung mit Einbringung Kündigungsschutzklage, werde ich ab dem 01.01.25 arbeitslos. Somit möchte ich 2 Jahre durch Arbeitslosengeld die Wartezeit bis zu meiner Rente (01.01.27) überbrücken.
Spielt hier die Arbeitslosigkeit, 2 Jahre vor Renteneintritt mit Abschlag, eine Rolle, oder muss ich einen Minijob, so wie im Beitrag, annehmen??
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Christian Schultz
am 15.07.2024Hallo, die Wartezeit haben Sie bereits erfüllt. Und der Bezug von ALG zählt bei den 35 Jahren sowieso immer mit - auch unmittelbar vor der Rente. Der einzige Wermutstropfen ist, dass in dieser Zeit etwas weniger Beiträge auf Ihr Rentenkonto fließen. Wenn Sie weiter arbeiten würden, wäre das natürlich etwas mehr.
R. Petersen
am 15.07.2024Danke!!
Petra
am 25.06.2024Guten Abend,
ich bin Jahrgang 1960. Ich habe den Status Grenzgänger Schweiz. Zum 30.11.2024 läuft mein Arbeitsvertrag in der Schweiz aus, da ich dann den Stichtag für die Schweizer Altersrente (64 Jahre) erreicht habe. Für die Rente für besonders langjährige Versicherte in DE erreiche ich am 1.4.2025 das vorgegebene Alter. Die 45 Jahre sind aber erst mit dem 01.08.2025 gegeben.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich mich durch das Auslaufen des Arbeitsvertrages in DE arbeitslos melden kann und Arbeitslosengeld I beziehen könnte ? Da diese Zeit aber nicht als Wartezeit angerechnet wird, würde ich die noch fehlenden 8 Monate mit einem Minijob überbrücken und eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Wäre das so korrekt ? Vielen Dank
Christian Schultz
am 26.06.2024Hallo Petra, mit dem Grenzgängertum in der Schweiz kenne ich nicht aus, da fragen Sie bitte direkt bei der DRV nach.
Aber richtig ist, dass Sie auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben können. Wenn Sie nicht mehr als 165 Euro im Monat verdienen, wird das ALG nicht gekürzt. Und nicht auf die eigenen Rentenbeiträge verzichten - dann zählt diese Phase bei der 45-jährigen Wartezeit mit.
Ines
am 25.06.2024Guten Tag,
ich (Jg. 1963) bin mit 59 Jahren 2023 arbeitslos geworden und beziehe seit 7/23 ALG 1, welches noch bis 7/25 läuft, sollte ich nicht vorher in Arbeit kommen.
Meine 45 Jahre wären aber wohl erst 8/2025 voll (Lehre begonnen 9/1980), dann würde mir ja 1 Monat auf die 45 Jahre fehlen? Wie könnte man das überbrücken?
Und wenn ich es richtig verstehe, kann ich ja dann nicht (9/2025) direkt in Rente mit Abschlag gehen, da ich dann erst 62 Jahre bin und 2 Jahre kein ALG 1 beziehen darf vor der Rente?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 25.06.2024Hallo Ines, welche Teile Ihrer Wartezeit bereits erfüllt sind, kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung sagen. Richtig ist aber, dass Sie ohne Schwerbehinderung frühestens mit 63 in Rente gehen können. Mit Ihrem Jahrgang würde das einen Abschlag in Höhe von 13,8 Prozent bedeuten.
Armin
am 28.05.2024Ich werde nächstes Jahr 60 und habe dann 44 Jahre für die Rentenzeit beisammen. Wenn ich dann (mit 60) Arbeitslosengeld I beziehe, zählt diese Zeit dann mit zur Wartezeit für besonders langjährig Versicherte, wenn ich erst mit 65 Rente beantrage.
Christian Schultz
am 28.05.2024Ja, das würde mitzählen. Nur die letzten 24 Monaten vor dem eigentlichen Rentenbeginn werden bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.
Bettina
am 15.04.2024Hallo, ich bin 1961 geboren und habe jetzt schon 46jahre voll, ich will jetzt aus gesundheitlichen Gründen kündigen und arbeitslosengeld beantragen geht das? Bis ich zum 01.04.2026 rente bekomme
Christian Schultz
am 16.04.2024Hallo Bettina, natürlich geht das. Bei der Kündigung sollten Sie sich vorher noch einmal beraten lassen, damit Ihnen keine Sperre bei der Arbeitsagentur aufgebrummt wird.
Norbert Pasch
am 29.01.2024Ich bedanke mich sehr für die vielen informativen Beiträge.
ich bin zu ersten mal hier.
Wahrscheinlich wurde meine anschließende Frage schon beantwortet und ich habe es nicht gefunden.
Daher schonmal vorab Vielen Dank.
Ich bin Jahrgang 1965 und habe meine 45 Arbeitsjahre (für besonders langjährig Versicherte) am 01.10.2025 voll. Nun meine Fragen, immer davon ausgehen das die 45 Jahre Wartezeit erfüllt sind. Kann man meine Fragen mit ja oder nein beantworten am besten alle mit ja wenn ich hier in Forum nicht alles falsch verstanden habe.
1. Ich werde nach dem 1.10.2025 Arbeitslos beziehe dann 24 Monate Arbeitslosengeld und überbrücke dann die Zeit bis meinem 65. Geburtstag
Kann ich dann mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen ?
2. Ich Arbeite weiter bis 1.10.2028 (Alter 63) werde Arbeitslos beziehe dann 24 Monate Arbeitslosengeld.
Kann ich dann mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.
3. Ich überbrücke dann die Zeit bis meinem 65. Geburtstag ohne zu Arbeiten.
Kann ich dann mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen ?
Vielen Dank für eure Antworten
LG. Norbert
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Norbert, mit Ihrem Jahrgang und 45 Versicherungsjahren können Sie mit 65 abschlagsfrei in die Rente.
Falls Sie arbeitslos werden, nachdem die 45 Jahre erfüllt sind, gibt es also keine Probleme.
Norbert Pasch
am 30.01.2024Also nochmal für mich. Alle drei Varianten möglich ?
Vielen Dank Norbert
Peter
am 31.10.20231958 gebohren
mit schwer Kinderarbeit Bauernhof Grosseltern Aufgewachsen
seid 08/74 in meinem Beruf tätig incl Lehre
dazwischen Soldat Meisterschule und Arbeitslosen Monate
mehr als 45 AJ voll kann seid 09/22 Abschlagfrei in Rente Laut Renteninfo Schreiben
seid 12/21 Krank
Psyche Absturz und Attribute Körber agb 40
Seid 06/23 ALG bis Begrenzt 01/09/24 Regelaltersrenten Start
was macht Sinn???
Durchalten bis Regelatersrente ??? per ALG ???
und Billig Ausbeuter Jop also vollkommen Fremdberuf o.Ä annehmen
falls wegen amt sein muss
damit Ich keine Leistungen verliere ??
also zum halben Lohn von vor Krank werden ????? Arbeiten ????
wird meine Rente dann geringer ?
wenn ich in der Situation bis Regelrentenalter Arbeitlos bleibe ????
hat das Einfluss auf meine Gesammtrente ????? obwohl ich über 45 Versicherte AJ voll habe
Was macht Sinn ??
WAS macht keinen Sinn ????
Dezember Neue Bewertung auf evtl GDB 50 oer mehr und EU Rente Antrag
Rentenversicherung hat mich nach reha als voll erwerbfähig gegenüber Arbeitamt Eingestuft :)
ohne Worte
Ich Kämpfe nicht Nehme es so wie es kommt und ist Läuft wie es Läuft
habe jetzt Quasi irgendwie gut 60 Jahre Ausbeute hinter Mir bzw mindestens über 55
Christian Schultz
am 01.11.2023Hier im Forum können wir keine Einzelfallberatung durchführen, das ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Angie L.
am 23.10.2023Hallo, ich habe das Problem, dass mir 4 Monate Wartezeit zu den 540 Monaten für besonders langjährig Versicherte fehlen (Alte mit 64 Jahren ist erreicht, 1959 geboren).
Ich wurde leider falsch beraten und habe einen Rentenantrag zum Juli diesen Jahres gestellt, welcher aus obigem Grund abgelehnt wurde.
Das Problem bei mir ist Bezug von ALG I seit Juni 2023, was ja nicht angerechnet wird auf die Wartezeit. Jetzt habe ich natürlich die Möglichkeit, die Wartezeit mit freiwilligen Zahlungen aufzustocken. Beim AA bin ich bereits abgemeldet.
Kann ich die 4 Monate in einem Betrag zahlen um dann wieder 3 Monate rückwirkend einen neuen Rentenantrag stellen? Mit welchem Antragsformular stelle ich überhaupt den Antrag auf freiwillige Zahlung (die Dame konnte mir da keine sichere Antwort geben), ich finde leider nur Anträge für die Aufstockung der Rentenhöhe :-(
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Angie, mit welchem Formular das funktioniert, kann ich Ihnen leider nicht sagen - bitte direkt bei der DRV nachfragen. Die können Ihnen auch beantworten, ob das mit dem Antrag rückwirkend möglich ist.
C.Schulz
am 22.10.2023Hallo Ich bin Jahrgang 8.1959
Habe 1976 angefangen zu Arbeiten von 1982-84 erfolgte Ausbidung an einer Fachschule
von 11.1991-93 Arbeitslosengeld 11.93-8.96 Arbeitslosenhilfe
wird diese Zeit mit Angerechnet um vorzeitig in Rente zugehen
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo, die Schulzeiten werden nicht angerechnet. Auch nicht die Arbeitslosenhilfe. Nur der Bezug von ALG I. Ich denke mal, es geht Ihnen um die Rente nach 45 Versicherungsjahren, mit der Sie zwei Jahre früher ohne Abschlag gehen können.
Andrea
am 09.10.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich habe eine Frage, auf die ich bisher leider immer unterschiedliche Antworten bekommen habe. Ich hoffe sehr, dass Sie diese Frage beantworten können.
Ich bin 63 Jahre, langzeitig erkrankt und ausgesteuert und seit 03-2023 bei der Agentur für Arbeit mit Nachhaltigkeitsregelung und ALG I, bis die DRV eine Entscheidung zu meinem Antrag auf EMR, den ich 01-2023 gestellt habe, trifft. Nun habe ich Diagnosen zur Erkrankung der HWS und der LWS mit starken Beschwerden, die eine OP erforderlich machen. Wenn diese Krankmeldung länger als 6 Wochen dauert, zählt denn dann diese Zeit für die Wartezeit zu 45 Jahren Beschäftigung dazu?
Allerdings gab mir die Bundesagentur die Auskunft, dass ich keine Krankschreibung benötige, da ich ja bereits ausgesteuert bin. Das verwirrt und ich wäre für eine Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea
Christian Schultz
am 09.10.2023Hallo Andrea, Sie bekommen ja Arbeitslosengeld I. Wenn es sich um die letzten 24 Monate vor der Rente für besonders langjährig Versicherte handelt, zählt diese Zeit nicht dazu. Auch nicht, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Sabine Schmidt
am 15.09.2023Hallo, ich würde mich mit meiner Frage gerne noch einmal rückversichern, ob ich den Artikel richtig verstanden habe.
Ich bin Jahrgang 04.1961 und habe in 02.2024 meine 45 Versicherungsjahre erreicht.
Nun besteht die Möglichkeit, dass ich in 04.2024 (also nach Erreichen der 45 Versicherungsjahre) arbeitslos werde. Sollte die Arbeitslosigkeit bis zu meinem möglichen vorzeitigen "Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte" (01.11.2025) andauern, kann ich dann trotzdem zu diesem Termin in Rente gehen oder dann erst mit Beginn meiner "regulären" Rente zum 01.11 2027?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Christian Schultz
am 15.09.2023Hallo Sabine, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen Sie zwei Kriterien erfüllen:
Erstens brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Die haben Sie nächstes Jahr im Februar komplett.
Zweitens müssen Sie ein bestimmtes Alter erreichen.
Folglich können Sie dann mit 64 und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente.
Andreas
am 28.08.2023Hallo,
zuerst mal vielen Dank für diese informativen Seiten.
Trotzdem hätte ich eine konkrete Frage zu meiner Situation.
Ich bin 06/1963 geboren, und hätte, lt. meiner letzten Rentenauskunft,
zum 1.4.2028 die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, erfüllt.
Von 11/2021 bis 07/2023 habe ich allerdings ALG 1 bezogen.
Seit 07/2023 beziehe ich nun eine Betriebsrente von meinem ehemaligen Arbeitgeber und zahle freiwillige Rentenbeiträge.
Könnte ich nun im April 2028 die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beginnen, wenn ich bis zu diesem Zeitpunkt die freiwilligen Beiträge weiterzahlen würde, oder werden die freiwilligen Beiträge der letzten 24 Monate nicht berücksichtigt, da ich von11/2021 bis 07/2023 ALG1 bezogen habe?
D.h. ich müsste in der Zeit von 03/26 bis 03/28 noch eine sozialversicherungspfichtige Tätigkeit, für die letzten 24 Monate, suchen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Andreas
Christian Schultz
am 29.08.2023Hallo Andreas, der Bezug von ALG I zählt nur in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn NICHT zu der 45-jährigen Wartezeit. Ansonsten schon.
Janine S.
am 25.08.2023Hallo,
sorry, wenn ich hier noch einmal nachfrage, aber ich habe es nicht so ganz verstanden. Ich bin Jahrgang 12/1969 und könnte ab 1.1.2033 mit 14,4 % Abschlägen in Rente gehen. Zu dem Zeitpunkt hätte ich 46 Arbeitsjahre zusammen.
Kann ich die Abschläge verhindern, wenn ich mich 2033 und 2034 arbeitslos melde und ALG I beziehe oder müsste ich zusätzlich einen Minijob annehmen? Das ist alles noch weit weg, aber in meiner Firma kriselt es, irgendwann wird es Umstrukturierungen geben. Entlassungen sollen vermieden werden, vielleicht kann man sich irgendwie einigen...
Christian Schultz
am 28.08.2023Hallo Janine, Sie verwechseln hier zwei verschiedene Dinge: Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren kommen Sie zwei Jahre früher ohne Abschlag in Rente. In Ihrem Fall also mit 65. Früher geht es über diesen Weg nicht.
Das geht nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Gehen Sie darüber zum 63. Geburtstag in die Rente, kostet das 14,4 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie aber zwei Jahre - also bis 65 - Arbeitslosengeld beziehen, könnten Sie anschließend ohne Abzug in die Rente - über die nach 45 Versicherungsjahren. Die haben Sie ja schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit voll.
Janine S
am 04.09.2023Ok, das hilft mir sehr weiter. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Uwe
am 02.08.2023Ich werde im August 2027 63 Jahre und hab am 1.9.2027 46 Jahre ununterbrochen gearbeitet. Ich könnte mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, würde aber gerne die letzten zwei Jahre bis zum 1.9.2029 ALG1 beziehen. Wenn ich mit 63 die Rente beantragen würde, würden mir 14,4% abgezogen. Da ich aber die letzten beiden Jahre mit ALG1 überbrücken möchte und dann erst den Rentenantrag (zum 1.9.2029) stelle, wird auch dann meine Rente gekürzt?
Oder steigt die Rente noch ein wenig, weil das Arbeitsamt ja noch zwei Jahre weiter Rentenbeiträge bezahlt?
Christian Schultz
am 02.08.2023Beim Bezug von ALG I werden Rentenbeiträge gezahlt - ein wenig steigen Ihre Rentenansprüche also auch, wenn Sie arbeitslos sind.
Ob Ihre Rente nach den zwei Jahren ALG I gekürzt wird, hängt davon ab, ob Sie zum Rentenbeginn mit 65 Ihre 45 Versicherungsjahre zusammen bekommen. Da sollten Sie sich schon jetzt eine aktuelle Rentenauskunft der DRV besorgen. Wenn keine 45 Jahre vorliegen, können Sie ja nur über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Da kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag.
Uwe
am 02.08.2023Also die 45 Jahre habe ich denn ja schon mit 62 erreicht. Ich werde aber bis 63 arbeiten und hätte ja dann 46 Jahre voll. Also würde ich keine Abschläge befürchten müssen.
Hartmut
am 27.07.2023Guten Tag Herr Schulz,
Zwei Dinge vorab bevor ich meine Fragestellung formuliere.
1. Eine Top Information die Sie hier bieten. Danke vorab dafür.
2. ich bin kürzlich erst Mitglied bei der SOVD geworden, auch um mich später ggf. aktiv einzubringen.
Nun zu meiner Problemstellung:
geboren im Mai 1963,
im Beruf seit 1980
seit einigen Jahren 50 % GdB dauerhaft,
Rente ohne Abzüge ab dem 04/2028 möglich, oder ab 04/25 als Behinderter mit 10,8 % Abzug möglich.
Meine Abteilung ist in Auflösung befindlich und ich möchte auch spätestens im Jahr 2025 aufhören zu arbeiten, da ich die Belastung nicht mehr stemmen kann, allerdings sind die 10,8 % Abzüge zuviel.
2 Jahre Al1 wären durchaus ok für mich um dann im Jahr 2027 mit 3,6 % Abzug in Rente zu gehen.
Wie bekomme ich das mit dem Al 1 hin, muss ich kündigen oder kann mein AG mich trotz GdB kündigen wenn ich nichts dagegen habe? Oder was gibt es sonst für Möglichkeiten.
Bitte um ihre Empfehlung
Vielen Dank Hartmut
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Hartmut, Sie sollten sich kündigen lassen, um eine Sperre zu umgehen. Da empfehle ich Ihnen aber eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch wegen einer möglichen Abfindung etc.
Alternativ können Sie sich bei gesundheitlichen Problemen auch erst einmal krankschreiben lassen. Dann gibt es nach sechs Wochen das Krankengeld. Bis zu eineinhalb Jahre lang. Aber auch hier ist eine persönliche Beratung sinnvoll.
Michael
am 18.07.2023Ich bin Jahrgang 01/64. In 09/25 habe ich die 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte voll und bin dann 61 Jahre und 9 Monate alt. Offiziell kann ich dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Gemäß meinem Jahrgang.
Wenn ich aber vorher mit 63 für 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit gehe werden 80% des letzten Brutto an die Rentenversicherung bezahlt. In Summe würde dadurch die Rente etwas geringfügiger ausfallen. (2 Jahre anstatt 100% nur 80% Einzahlung) Richtig?
Muss ich in den 2 Jahren der Arbeitslosigkeit dann noch einen 500 Euro Job mit Rentenzahlung annehmen um die Anrechnung der Wartezeit zu bekommen?
Wenn ja, wie verhält sich das mit den 500 Euro? Das Arbeitslosengeld wird um die 500 Euro gekürzt + den abschlagsfreien Freibetrag von 168 Euro.
Wieviel werden dann tatsächlich an die Rentenkasse noch abgeführt? 80% vom Gesamten Brutto, oder 80% vom gekürtzen Brutto + Abschlag von der Rentenzahlung von 500 Euro?
Christian Schultz
am 18.07.2023Sie haben die 45 Versicherungsjahre doch bereits mit knapp 62 erfüllt. Dann ist es egal, wenn der Bezug von ALG I nicht bei der Wartezeit angerechnet wird. Abschlagsfrei in Rente geht es dann aber tatsächlich erst mit 65.
Ute
am 28.06.2023Ich bin 5/1962 geboren, erfülle ab 06/2025 die Rente mit 63 für langjährig Versicherte mit 13,x% Abzügen.
Abschlagsfrei in Rente zu gehen (Rente für besonders langfristig Versicherte) erfülle ich ab 02/2027 mit 64 + 8 Monaten.
Ich habe nun schon gelernt, dass Arbeitslosigkeit ab z.B. ab 06/2025 nicht zum Erreichen der 45 Jahre zählt.
Würde der Fall bezug von ALG I ab 06/2025 zur Folge haben, dass sich die Abzüge nicht reduzieren pro Monat und bei 13,x bleiben?
Ein weiterer Aspekt trifft noch auf mich zu: Da ich unseren Sohn mit Schwerbehinderung pflege, führt die RV hierfür Beiträge für mich ab.
Geschieht das weiterhin (vor Erreichen des Regelrentenalters), während eines ALG I Bezuges ab 06/2025, zählt dies dann zum Erreichen der 45 Jahre als Wartezeit?
Christian Schultz
am 29.06.2023Die Pflege von Angehörigen zählt immer zur 45-jährigen Wartezeit dazu. Auch wenn Sie parallel ALG I beziehen.
Mit den Abschlägen der Altersrente für langjährig Versicherte hat der Bezug von ALG I nichts zu tun. Diese Zeit wird nur bei der 45-jährigen Wartezeit - in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn - nicht als Wartezeit anerkannt.
Sabine
am 09.05.2023Meine Frage zur Rente nach 45 Versicherungsjahren: Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, kann man ALG I auch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beziehen, wenn man die 45 Jahre Wartezeit trotzdem erfüllt. Ist das richtig? Es kommt also nur auf die Erfüllung der Wartezeit an und nicht darauf, in den letzten 2 Jahren kein ALG I beziehen zu dürfen? Ich könnte also innerhalb der letzten zwei Jahre noch 1 Monat ALG I beziehen, wenn ich diesen 1 Monat für die Erfüllung der Wartezeit nicht brauche? Wäre halt in meinem Fall so. Ich wollte ursprünglich diesen 1 Monat auf das ALG I verzichten, um meine abschlagfreie Rente nicht zu gefährden. Frage so genau nach, weil ich keine sehr bedauernswerten Fehler machen will.
Christian Schultz
am 09.05.2023Genauso ist es.
Köhler, Klaus
am 06.05.2023Hallo,
Viele tolle Fragen und Antworten. Bedauerlicherweise finde ich für mich den passenden Fall.
Ich bin BJ. 01.64 habe in 09.24 meine 45 voll. Jetzt werde ich mich noch ab 9.23 Arbeitsuchend melden müssen.
Möchte natürlich meine 45 Jahre erfüllen. Das mit dem Nebenjob zum AlG1 habe ich verstanden.
Mir fehlen 10 Monate zu den 45 Jahren.
Meine Fragen:
- übe ich den Nebenjob mit Rentenbeitrag die ganzen 24 Monate des ALG1 aus?
- kann ich die 10 Monate auch erst zum Ende der 24 Monate legen?
- nach den 24 Monaten ALG1 arbeite ich in einem Minijobs und zahle den Rentenbeitrag ein.
Wie lange sollte ich dann einen Minijobs machen? Komme dann ja nicht aus der Arbeitslosigkeit.
Ich hoffe jemand kann mir helfen! Besten Dank im Voraus.
Grüße Klaus
Christian Schultz
am 08.05.2023Hallo Klaus, den Minijob zum ALG I müssen Sie so lange ausüben, bis die 45 Jahre erreicht sind. Länger nicht. Aber Sie können natürlich auch darüber hinaus weiterarbeiten. Bis zu 165 Euro können Sie ja zum ALG I hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird.
Klaus Köhler
am 08.05.2023Hallo Christian,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ein Punkt möchte ich gern vertiefen.
Was ist wenn ich am Ende des ALG1 ohne Minijobs beim Arbeitsamt abmelde und dann einen Teilzeitjob z.B. 3-4 Monate annehme.
Dann komme ich ja nicht mehr direkt vom ALG1 zur Rente?
Anders gefragt:
Sind die 24 Monate vor dem Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte datumsmäßig wörtlich zunehmen.
Christian Schultz
am 08.05.2023Ja. Es geht bei der 45-jährigen Wartezeit immer um die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn.
Andrea H
am 08.04.2023Ich habe mich hier fleißig durchgewurstelt und schon mal festgestellt, daß die Auskunft meines Rentenberaters nur halb richtig war bezüglich der 24 Monate ALG vor Rentenbeginn.
Bin BJ 05/62, gerade gekündigt/ausgeschieden, und ab jetzt 1 Jahr Transfergesellschaft + 2 Jahre ALG (wenn das klappt).
Das wäre dann bis einschl. März 26.
Mir fehlen noch 3 Monate (nach der TG) zu den 45 Jahren, die ich natürlich mit einem Minijob auffüllen werde, so der Plan.
Renteneintritt 64+8 = 01/27
Aber nun zur eigentlichen Frage: nach Ende ALG1 ist noch eine Lücke von 10 Monaten bis zum Renteneintritt, die privat überbrückt wird. Jetzt nehmen diese 10 Monate ja Zeit von den "24 Monaten vor Rentenbeginn" weg.
Würde das bedeuten, daß dann von diesen 24 Monaten doch 14 angerechnet werden für die Beitragszeit von 45 Jahren für die besonders langjährige Rente?
Christian Schultz
am 11.04.2023Ja, der Bezug von ALG I wird nur in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte NICHT als Wartezeit berücksichtigt.
AndreaH
am 14.04.2023Einen ganz herzlichen Dank für die Auskunft. Ich bin schon dabei und wühle mich weiter durch Ihre informativen Seiten, bin sehr dankbar, daß es so etwas gibt.
Das würde quasi bedeuten, daß ich noch nicht einmal händeringend einen Minijob suchen müßte und irgendwo ehrenamtlich tätig sein kann.
Danke nocheinmal.
Michael Gustke
am 02.04.2023Hallo, ich bin 1960 geboren bin mit 61 Arbeitslos geworden. Nach 14 Monaten habe ich einen neuen Job angenommen und Arbeite seit 4 Monate wieder.
Werden die 14 Monate auf meine Rente angerechnet ?
Freundliche Grüße
Michael Gustke
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Michael, ja - nur die letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können ein Problem für die 45-jährige Wartezeit sein. Und Rentenbeiträge werden beim Bezug von ALG I sowieso immer gezahlt.
Bernd Neumann
am 29.03.2023Hallo,
ich werde am 07.12.2023 63 Jahre alt. Ich könnte nach bereits erreichten 45 Jahren Wartezeit zum 01.01.2024 in die Rente mit 63 eintreten, allerdings mit Abzügen. Kann ich mit einer Arbeitslosigkeit die noch fehlende Zeit bis zum Regelrenteneintritt am 01.05.2024 überbrücken um dann
abschlagsfrei in die Rente zu gehen ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.03.2023Hallo Bernd, mit Jahrgang 1960 können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 64 und vier Monaten ohne Abschlag in die Altersrente. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Vorher nicht. Wenn die 45 Jahre erfüllt sind, können Sie theoretisch bis zum Rentenbeginn ALG I beziehen. Der Anspruch beträgt je nach Alter maximal 2 Jahre: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Helmut Dreblow
am 01.06.2023Bernd Neumann
Regeleintrittsalter ist bei dir der 01.05.2025.
Ich bin im April 1960 geboren und bei mir wäre die Rente mit 45 Jahren Wartezeit der 01.09.2024
Thomas
am 15.03.2023Hallo ,
ich bin Jahrgang Juni 63. Mein Abschlagsfreier Renteneintritt ist mit 66 Jahren und 10 Monaten. Ich bin langjährig Versicherter, komme aber nicht mehr auf die 45 Jahre bedingt durch Studium und Schulausblidung neben der Berufsausbildung.
Mit einem Abschlag von 13,8% könnte ich mit 63 in Rente gehen oder etwas später mit entsprechend weniger Abschlag.
Frage: lohnt sich eine Einzahlung in die DRV um Rentenpunkte zu kaufen um damit früher Abschlagsfrei in Rente zu gehen? Dieses Angebot gibt es ja von der DRV.
Danke schon im Voraus für Ihre Informationen.
Christian Schultz
am 16.03.2023Hallo Thomas, die Ausgleichszahlungen sind quasi eine Wette auf Ihr Lebensalter. Es ist daher schwer zu sagen, ob sich das lohnt, da die Zahlungen ziemlich hoch sind. Erkundigen Sie sich am besten bei der DRV, wie viel genau Sie zahlen müssten. Dann kann man das schon besser beurteilen.
Michael Börner
am 07.03.2023Hallo,
ich bin Baujahr 05/1963. Z.Zt. noch beschäftigt, und habe 42,5 Jahre eingezahlt. Mein derzeitiger Arbeitgeber ist in Abwicklung, welche voraussichtlich bis 09/2024 dauert. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich dann 44 Beitragsjahre. Wenn ich anschließend arbeitslos werde, zählen die 2 folgenden Jahre dann beitragsmäßig mit ? Oder würde mir die Arbeitslosigkeit hier nicht bei den Beitragsjahren helfen ?
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Michael, wenn Ihr Betrieb komplett aufgegeben wird, greift die Ausnahmeregelung. Dann würde der Bezug von ALG I auch in den zwei Jahren vor Rentenbeginn bei den 45 Jahren mitzählen.
Ralf
am 02.03.2023Ich habe verstanden, dass 80% der Rentenversicherungsleistung bezogen auf die letzten 12 Monate von der BfA übernommen werden. Bei Hinzuverdienst zum ALG I gibt es einen Freibetrag von 165€. Wenn angenommen ich 1000€ hinzuverdiente, würden meine ALG I Bezüge um 1000€ minus Steuern (hier wohl keine), Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse, PV) und evtl. Werbungskosten gekürzt. Wären die 80% Rentenversicherungsleistung der BfA unabhängig von einer solchen Kürzung (also fix) oder erfolgt dabei auch eine anteilige Kürzung? Mit anderen Worten: Kann man durch einen rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst die 80% Rentenversicherungsleistung sozusagen aufstocken?
Christian Schultz
am 03.03.2023Hallo Ralf, das weiß ich leider nicht. Bitte direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen und die Antwort gern hier posten, damit auch andere Leserinnen und Leser etwas davon haben.
Ralf
am 03.03.2023Antwort der Arbeitsagentur: Das wissen sie auch nicht. Das Programm rechne es aus, wenn es soweit ist. Im Vorhinein können sie es nicht sagen - ups
Christian Schultz
am 03.03.2023Das ist ja schwach von Seiten der Agentur. Macht einem tatsächlich ein bisschen Angst. Aber danke für die Antwort!
Ralf
am 03.03.2023Relevant sind die Paragraphen 166 und 170 im SGB 6 :
Offenbar kann man durchaus mit einem rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst die Gesamtrentenversicherungsleistung (also BfA-Anteil + Hinzuverdienst-Anteil) erhöhen, aber, da 80% vom Hinzuverdienst BfA-Anteil-mindernd wirken, nur zu einem geringen Teil, nämlich effektiv nur entsprechend 20% vom Hinzuverdienst.
Fazit: Renten-plus-wirksam sind also nur 20% des Hinzuverdienstes.
Das wurde so in einem Telefonat mit der Rentenversicherung bestätigt.
Christian Schultz
am 09.03.2023Alles, vielen Dank fürs Teilen!
Manuela
am 01.03.2023Hallo, ab 1.1.2027 könnte ich meine Regelaltersrente beziehen.
Bin am 30.08.1960 geboren und könnte frühestens zum 1.9.2023 Rente für langjährig Versicherte beziehen, allerdings mit 12 % Abzug.
Mir fehlen 2 Jahre, dann hätte ich 45 Jahre voll.
Bei meinem Arbeitgeber stehen Entlassungen an, keine Firmenschließung. Gerne würde ich die Höhe des Abschlags verringern. Was für Möglichkeiten habe ich? Arbeitslosigkeit? Minijob beim jetzigen Arbeitgeber? Danke für Tipps.
Christian Schultz
am 01.03.2023Hallo Manuela, der Bezug von Arbeitslosengeld vor der Rente kann ein Mittel sein. Wenn es um die 45-jährige Wartezeit geht, müssen Sie aber zum Beispiel noch einen Minijob nebenbei machen - das steht ja hier im Beitrag. Und auch sonst heißt Arbeitslosengeld, dass Sie sich - zumindest theoretisch - um Arbeit bemühen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Heike
am 28.02.2023Ein tolles Portal !!
Ich bin
- 9.1962 geboren, werde dieses Jahr 61 Jahre
- ab 7.2023 Freistellung von Arbeitgeber (es fehlen dann noch 22 Monate für die 45 Jahre besonders langjährig versichert)
- ab 7.2023 - 5.2025 Arbeitslosengeld 1 (23 Monate arbeitslos, Arbeitsamt zahlt in meine Rentenversicherung ein)
- 6.2027 abschlagsfreie Rente mit 64,8
Habe ich das so richtig verstanden? Ich möchte nicht an einem Monat scheitern.
Und noch eine Frage, wenn mir 1 Monat fehlt, wird dann 0,3 % abgezogen oder mehr?
Ganz lieben Dank im Voraus und schön das es Euch gibt!!
Liebe Grüße
Heike
Christian Schultz
am 28.02.2023Hallo Heike, der Bezug von Arbeitslosengeld zählt bei der 45-jährigen Wartezeit nicht mit - siehe oben im Beitrag. Wenn Sie nicht auf 45 Jahre kommen, müssen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Hier beginn der Abschlag jedoch bei der Regelaltersgrenze: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Heike
am 28.02.2023Ich hatte es so verstanden dass 24 Monate vor Rentenbeginn die Beiträge der AL1 nur nicht zählen, aber alles was vorher ist doch.
Das ist also falsch??
So habe ich auch die Dame bei der RV verstanden.
Christian Schultz
am 28.02.2023Ja, das stimmt. Da hatte ich mich zu verkürzt ausgedrückt. Bei der 45-jährigen Wartezeit zählt der Bezug von ALG I mit. Nur nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn.
Heike
am 28.02.2023Also passt es so wie ich geschrieben habe oder ?
DANKESCHÖN Christian !!
LIebe Grüße
Heike
Petra
am 28.02.2023Hallo,
Ich bin Jahrgang 1962.Rentenbeginn ohne Abschlag mit 45 Jahren Einzahling wäre 1.11.2026. Habe die 45 Jahre schon 2023 zusammen. 03.2025 endet mein Arbeitsverhältnis.
Wie komme ich abschlagsfrei mit 63 die Rente ,wenn ich 24 Monate vor Rentenantritt nicht arbeitslos sein darf?
Christian Schultz
am 28.02.2023Hallo Petra, abschlagsfrei in die Rente kommen Sie mit Ihrem Jahrgang erst mit 64 und 8 Monaten, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wie Sie die Zeit bei der Arbeitsagentur zur Pflichtversicherungszeit für die 45 Jahre machen, steht ja oben im Beitrag. Zum Beispiel mit einem Minijob.
Brigitte Puchstein
am 31.01.2023Ich bin Jahrgang 1960 und habe 47 Arbeitsjahre bisher hinter mir. Bin auch schon so lange in einem kleinen Handwerksbetrieb.
Mein jetziger Chef plant die Firma zu verkaufen und jetzt weis ich nicht weiter. Genaueres lässt er nicht raus, ich denke aber,
spätestens zum Jahresende gibt es uns nicht mehr.
Eigentlicher Rentenbeginn wäre für mich Mai 2025, wenn ich das richtig lese. Gibt es eine Möglichkeit doch vorher, ohne Abschläge
in die Rente zu gehen.
Christian Schultz
am 31.01.2023Mit Jahrgang 1960 ist eine Altersrente ohne Abschlag erst mit 64 und vier Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
In Ihrem Fall ist es wahrscheinlich möglich, einen Teil dieser Lücke mit Arbeitslosengeld zu überbrücken. Aber da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Mörchen
am 17.02.2023Bin jetzt in der Situation .
Rentenbeginn 1.9.2024.
zur Zeit arbeitslos. Einfach einen kleinen Nebenjob annehmen und auf die sogenannte Versicherungsfreiheit verzichten und die Aufstockung selber bezahlen, dann zählt der Nebenjob genauso als wenn voll gearbeitet wird und zählt für dir Wartezeit.
Erhöht zwar die Rente nicht mehr viel aber man verliert auch nichts durch die sogenannten Kürzungen.
Sarah
am 31.08.2023Hallo meiner Mutter fehlen auch nur 7 Monate Wartezeit für die 45 Langjährige. Ist jetzt kurz davor Arbeitslos geworden. Meine frage müsste der Minjob einen mindestbetrag von 450€ haben oder weniger? . Und sie müsste vollen Versicherungsbeitrag zahlen.
Damit das Arbeitslosengeld nicht gekürzt wird dürfte sie ja nur 165€ dazu verdienen!!
Meine Frage ist gibt es den diese Möglichkeit ohne Arbeitslosengeld Kürzung vollen Versicherungsbeitrag einzuzahlen?
Wäre nett wenn ich Antwort bekommen könnte wie wir sie einstellen lassen sollen für den Minijob !!
Danke
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Sarah, es reicht schon 1 Euro beim Minijob, um den Monat zur Wartezeit zu machen. Wenn Ihre Mutter mehr als 165 Euro pro Monat verdient, wird dieses Einkommen immer mit dem ALG I verrechnet.
Fred
am 26.01.2023Hallo!
Ich bin in April 1961 geboren und werde am 1. Mai 2024 meine 35 Jahre voll haben. Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Während eines Beratungsgesprächs mit der Rentenkasse wurde mir EMPFOHLEN am 01. Mai 2024 in Rente zu gehen, trotz Abschläge. Normalerweise müsste ich bis 1. November 2027 arbeiten. Meine Arbeit ist totale Stress und mein Vorgesetzter wird mich sicherlich auch nicht eher gehen lassen. Wenn ich vor dem 01. Mai 2024 kündige, werde ich nach aller Wahrscheinlichkeit eine Sperre von 12 Wochen bekommen die ich aber gut überbrücken könnte. Wie läuft es dann mit dem ALG1? Bekomme ich das bis 01. Mai 2024? (auch wenn ich noch keinen Antrag auf Rente gestellt habe) Wenn ich das richtig sehe, fehlen mir dann die Monate bis zur Rente indem ich arbeitslos bin oder es sei denn, dass ich einen Minijob beginne. Wenn ich aber zum 01.05.2024 kündige und noch kein Antrag auf Rente gestellt habe und mich arbeitslos melde, sind die Monate voll (35 J.) und ich könnte ohne Minijob 2 Jahre arbeitslos sein und damit meine Abschläge runterschrauben und gleichzeitig mit dem ALG1 in die Rentekasse einzahlen. Wie sehen Sie das? Ich weiß, es ist nicht die feinste Art aber nach soviele stressvolle Jahren...
Gruß
Fred
Christian Schultz
am 27.01.2023Hallo Fred, wenn gesundheitliche Probleme da sind, muss man für sich die beste Lösung finden. Leider können wir hier im Forum keinen "individuellen Schlachtplan" entwickeln. Denn hierzu sind noch einige weitere Fragen zu klären, zum Beispiel, ob noch ein SB-Ausweis möglich wäre. Oder der Bezug von Krankengeld. Ich empfehle Ihnen als Ergänzung zum Gespräch mit der Rentenversicherung noch eine zweite Beratung. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Fred
am 27.01.2023Danke für die schnelle Antwort!
Britta
am 18.01.2023Ein tolles Portal ! Mir raucht schon der Kopf vom vielen Lesen.
- BJ 05/1962, werde dieses Jahr 61 --- abschlagsfreie Rente ab 01.06.2027 (45 J Beiträge und Alter 64,8 J erfüllt) --- Rente mit 63 ab 01.06.2025 mit Abschlägen möglich
Ich werde schon seit längerem "gebossed" und warte auf ein akzeptables Abfindungs-Angebot mit Aufhebungsvertrag. Ich würde gerne mit 63 J abschlagsfrei in Rente gehen und überlege, hierfür Rentenpunkte zu kaufen. Eine entsprechende Anfrage über V0210 läuft bereits. Ich muss damit rechnen, von 61 J bis 63 J keinen Job mehr zu finden und suche nun nach dem "roten Faden" im zeitlichen Ablauf. Wann würde der Kauf von Rentenpunkten Sinn machen - erst nach ALG 1 mit verminderten Beiträgen ? Soll ich über krankheitsbedingten Ausfall den Kündigungstermin so lange wie möglich hinauszögern (überhaupt nicht mein Stil, aber mein Arbeitgeber legt auch keinen Wert auf einen solchen ...) und so lange wie möglich gute Rentenpunkte sammeln. Meiner Gesundheit wäre es am zuträglichsten, ungefähr Mitte des Jahres ein Abfindungsangebot anzunehmen. Wie mache ich es amsinnvollsten ?
Krank aufgrund des Bossing - Aufhebungsvertrag / Abfindung - ALG 1 (mit / ohne Minijob) - Rentenpunkte kaufen
Viele Grüße
Britta
Christian Schultz
am 18.01.2023Hallo Britta, darauf kann man leider nicht allgemein antworten, weil man sich hierfür Ihre gesamte Situation anschauen müsste. Von daher empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung. Auch mit dem Blick auf die mögliche Abfindung - denn hier kommt es nicht zuletzt auf die Formulierung im Aufhebungsvertrag an, um eine Sperre beim ALG I zu vermeiden.
Frank
am 01.01.2023Bin Nov. 1961 geboren habe leider meine ersten Jahre verdaddelt und erst 11/ 2024 nach 35 J kann ich mit Abschlägen in Rente. Bin von der anstrengenden Arbeit ausgelaugt. Wie kann ich jetzt mit Krankheit und ALG bis zur Rente ohne Kürzungen kommen. Bin in letzter Zeit oft krank wegen Erschöpfung und Arthrose Knie und Schulter.
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Frank, schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/frueher-in-die-rente-so-gehts-ohne-abzuege
Ali
am 27.12.2022Hallo bin 22.08.1963 geboren , seit 01.09.1978 Arbeite,habe 2 jahre lücke,ab wann könte ich rente beantragen ohne abzüge.
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Ali, mit Ihrem Jahrgang frühestens mit 64 Jahren und 10 Monaten. Sie brauchen dafür entweder einen Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung. Am besten lassen Sie sich dort kostenlos beraten.
Klaus Kania
am 12.11.2022Ich bin Baujahr 1968
Mit 58 hätte ich 43 Beitragsjahre.
Würde dann 2 Jahre ALG 1 und währe dann 60
Hätte ich dann meine 45 Jahre voll,
Um mit 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen.
60 bis 65 bin ich Privatje
Beate Poschun
am 28.10.2022Hallo, schönen guten Tag,
ich bin 28.4.1962 geboren, im Rentenbescheid steht, dass ich, mit Rentenabschlag von 13,2%, ab 1.5.2025 in Altersrente für langjährig Versicherte gehen kann (also mit 63 Jahren nach mind. 35 Versicherungsjahren)
Mein Plan:
Ich habe zum 15.05.2021 meinen Job gekündigt.
16.5.21 - 15.5.22 lebe von meiner Witwenrente und Erspartem
16.5.22 - 14.5.24 ALG 1
15.5.24 - 01.5.25 lebe von meiner Witwenrente und Erspartem
Steht diesem Plan etwas entgegen? ich hoffe ich habe keinen Punkt irgend einer Anspruchsberechtigung übersehen ?
Dankeschön schon im Voraus
Beate
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Beate, ich bin mir nicht sicher, wie es mit dem Anspruch auf ALG I aussieht, wenn Sie den ein Jahr ruhen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür eine individuelle Sozialberatung, zum Beispiel beim SoVD.
Andreas
am 20.10.2022Hallo,
ich habe eine Frage zu der Anrechnung Wartezeiten während der Arbeitslosigkeit. Werden immer die 24 kompletten Monate vor Rentenbeginn abgezogen, wenn die 24 Monate zwischen Arbeitslosigkeit u. Rentenbegin nicht erreicht werden oder nur anteilig?
Z.b wenn zwischen Ende der Arbeitslosigkeit u. Rentenbeginn nur 22 Monate liegen, würde dann 22 Monate an Wartezeit angerechnet, o. ist es immer so, dass beim nicht erreichen der 24 Monate zwischen Ende der Arbeitslosigkeit und Rentenbeginn immer die komplette Wartezeit von 24 Monaten gestrichen wird.
Beging der Arbeitslosigkeit 12/22 spätestes Ende Arbeitslosigkeit 11/24, erreichen der der 540 Monate 4/26 frühester Rentenbeigin ohne Abschlag 11/26.
Auffüllen der Lücken ab 12/24 durch anrechenbare Tätigkeit.
Christian Schultz
am 21.10.2022Hallo Andreas, nur der Bezug von ALG I wird so behandelt. Und auch nur in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn. Wenn innerhalb dieser Zeit andere Tätigkeiten anfallen - zum Beispiel Pflichtbeiträge durch Ihre Arbeit - dann zählt das natürlich bei der Wartezeit mit.
Andreas
am 21.10.2022Hallo Christian,
danke erstmals für die schnelle Antwort.
Leider habe ich es immer noch nicht richtig verstanden o. ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.
o. ich verstehe diesen Satz nicht richtig.
„Und auch nur in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn.“
Angenommen ich bekomme bis 22 Monate vor Rentenbeginn ALG I, werden mir dann die zwei Monate Überschneidung oder die gesamte Wartezeit (24 Monate) die während des ALG I Bezuges erworben wurden nicht angerechnet?
Christian Schultz
am 21.10.2022Nur zwei Monate. Denn die Zeit davor zählt der ALG-Bezug ganz normal als Wartezeit.
Karin Abele
am 17.10.2022Ich bin 61, arbeite Vollzeit und habe einen befristeten Schwerbehindertenausweis ( vorerst bis 2/23, wird wahrscheinlich nicht verlängert) Ich könnte seit 10/22 damit in Frührente , hätte aber ca. 200.- Abzüge.
Im Oktober 2025 könnte ich ohne Abzüge (auch ohne Ausweis) in Rente.
Da ja evtl. die Hinzuverdienstgrenze 2023 wegfällt, wäre es eine große Erleichterung für mich jetzt doch die Frührente zu beantragen und nur noch Teilzeit zu arbeiten.
Allerdings habe ich auch die Überlegung noch ca 1-1 1/2 Jahre durchzuhalten und dann zu kündigen um noch Arbeitslosengeld zu beziehen und mir dann einen Minijob zu suchen, damit ich die 45 Jahre voll bekomme und dann die Rente ohne Abzüge.
Ich vermute aber, dass die Rente dann aber auch nicht so hoch ausfällt, da ich ja die letzten Monate nur noch in einem Minijob arbeite.
Oder werden vom Arbeitslosengeld auch Rentenbeiträge einbezahlt? Wer könnte mir das denn genau ausrechnen oder eine Entscheidungshilfe geben? Karin
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Karin, auch beim Bezug von Arbeitslosengeld werden Rentenbeiträge gezahlt - in 80 Prozent der Höhe im Vergleich zum Arbeitseinkommen. Ich empfehle die kostenlose Beratung der DRV. Bei einem guten Berater bleiben da kaum Fragen offen.
Rolf Schulze
am 26.08.2022Ich bin am 09.02.1961 in der ehemaligen DDR geboren ,10 Klassen Abschluß und am 01.09.1977 begann meine Lehre .
Ich war also 16 Jahre und 7 Monate alt ,in meinem SVK Buch (Sozialversicherung ) ist ab 01.09.77 - zur Wiedervereinigung alles korrekt an Beiträgen abgeführt worden ,eingetragen und geprüft keine Beitragsfehlzeiten .
So auch nach neuem System der BRD bis zum heutigen Tag.
Nach meiner logischen Rechnung habe ich am 01.09. 2022 die 45 Arbeitsjahre (540 Monate ) voll .
Nach aktuellem Rentenklärungsbescheid fehlen plötzlich 5 Monate ,das wäre Februar 2023 ,was ist denn jetzt passiert ?
Der jährliche Rentenbescheid zeigt keine Fehlzeiten ,nur das in klein geschrieben "für sehr langjährig Versicherte ist noch nicht erreicht (535 Monate) . (Aktueller Stand )
Danke für jeden Tip der weiterhilft ,der das kennt
Christian Schultz
am 29.08.2022Hallo Rolf, da fragen Sie bitte direkt in der Beratungsstelle der DRV nach. Denn nur dort hat man Einblick in Ihren Versicherungsverlauf.
Petra W.13
am 10.08.2022Hallo,
ich bin 60 J. und befinde mich aufgrund Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland :-( seit 04/2021 in Freistellung bis 03/2024.
Ich könnte in 05/2026 in die abschlagsfreie Rente gehen. Allerdings fehlen mir noch 5 Monate zur Erfüllung der nötigen 45 Arbeitsjahre.
Heisst ab 04/2024 noch 25 Monate bis zum möglichen Rentenbeginn. Ohne Sperrzeit hätte ich ab 04/24 -03/26 einen Anspruch auf 24 Monate
ALG1. Frage: Während dieser Zeit könnte ich doch die fehlenden 5 Monate mittels Minijob mit Rentenbeitrag sammeln?
Zählt 04/24 noch mit zur anrechenbaren Zeit, da ausserhalb der 24 Monate vor Rentenbeginn? Dann wären es nur 4 Monate und ich müsste
lediglich April 26 "überbrücken". Arbeitslosigkeit ist nicht unbedingt mein Plan, vielleicht ergibt sich ja noch eine andere Möglichkeit.
Aber aktuell wäre diese Vorgehensweise möglich?
Tolle informative Seite zum Weiterempfehlen - herzlichen Dank dafür!!!
LG Petra
Christian Schultz
am 10.08.2022Hallo Petra,
ausschließlich die letzten 24 Monate vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden bei der 45-jährigen Wartezeit ausgeklammert. Alles andere zählt mit, wenn Sie ALG I beziehen. Und sonst klappt es tatsächlich mit dem Minijob.
Aber wie immer empfehle ich eine persönliche Beratung. Damit nicht doch etwas übersehen wird.
Andreas
am 09.08.2022Hallo,
ich bin Jahrgang 1964, könnte also erst mit 65 Abschlagfrei die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten.
Aktuell habe ich 43 Berufsjahre voll, falls kurzfristig Arbeitslosigkeit (nicht w.g. Insolvenz) eintritt würden diese beiden Jahre nicht zählen (den Minijob Trick lassen wir mal aussen vor), könnte ich dann nach der zweijährigen Arbeitslosigkeit mit zwei Jahren freiwilligen min. Beiträgen zur Rentenversicherung die 45 Berufsjahre komplettieren?
Christian Schultz
am 09.08.2022Hallo Andreas, es gibt diverse Möglichkeiten, freiwillig in die DRV einzuzahlen - unter anderem auch, um Abschläge zu vermeiden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Rene
am 03.07.2022Hallo, wie lange muss man eigentlich wieder arbeiten damit die 2 Jahre ALG1 wieder zu den 45 Beitragsjahren zählen?
Grüße
Christian Schultz
am 04.07.2022Hallo Rene, zwei Jahre vor dem Start der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt der Bezug von ALG I NIE als Wartezeit. Egal, wie lange Sie da ALG beziehen.
Rene
am 14.07.2022Also, reicht zB. 1 Monat arbeiten nicht zwischen ALG1 und Rente.Es müssten dann wieder 2 Jahre sein.
Christian Schultz
am 15.07.2022Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Wichtig ist: Am besten haben Sie die 45 Versicherungsjahre komplett, BEVOR Sie arbeitslos werden. Dann brauchen Sie sich darüber auch keine Gedanken mehr. Sonst eben notfalls der Minijob ergänzend zum ALG I.
René
am 15.07.2022Schon mal vielen Dank. Ich versuche meine Frage besser zu formulieren.
Wenn ich nach dem Bezug von ALG1 wieder arbeiten würde (mindestens 1Monat?) und dann erst Rente beantrage gehe ich doch von einem Arbeitsverhältnis in Rente.
Sollte dann die Arbeitslosen Zeit zu den 45 Jahren zugerechnet werden?
Ich gehe dann ja nicht von der Arbeitslosigkeit in Rente.
Beste Grüße
Christian Schultz
am 15.07.2022Nein, das zählt trotzdem nicht ist. Es handelt sich ja immer noch um die letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn.
Hagen Hübner
am 21.06.2022Hallo,
ich bin 1960 geboren und werde die Wartezeit für besonders langjährig Beschäftigte Ende 09/2022 erfüllt haben.
Die entsprechende abschlagsfreie Rente ist mit 64/4 möglich, die normale Altersrente mit 66/4.
Ist es möglich / sinnvoll, die 2 dazwischen liegenden Jahre mit Zeit der Arbeitslosigkeit "aufzufüllen"?
Eine Zwangsverrentung gibt es ja nicht.
Christian Schultz
am 21.06.2022Hallo Hagen, rein finanziell ist das auf jeden Fall sinnvoll. Denn während des Bezugs von ALG I werden weitere Beiträge auf Ihr Rentenkonto gezahlt. Beachten Sie aber, dass Sie als "Arbeitsloser" keinen wirklichen Vorruhestand genießen. Die Arbeitsagentur wird von Ihnen verlangen, dass Sie sich um Arbeit bemühen. Oder an Maßnahmen teilnehmen. Außerdem müssen Sie bei der Auflösung des Arbeitsvertrags vorsichtig sein, um eine Sperre zu vermeiden.
Hermann B
am 14.06.2022Hallo Herr Schultz,
erst einmal vielen Dank an Sie und Ihre Kollegen/innen für die ausführlichen Informationen auf Ihrer Web-Seite.
Ich (11.1961 geb.) werde am 01.12.22 in den Vorruhestand gehen und dann von meinem AG 70% meines letztens Bruttojahresgehaltes erhalten. Dieser Betrag liegt über der Beitragsbemessungsgrenze und wird bis zum 63ten Lebensjahr gezahlt (bis einschl. 11.2024). Danach fehlen mir noch 20 Monate bis zur Rente besonders langjährige Versicherte (08.2026 erreiche ich die 540 Beitragsmonate). Sofern ich während dieser Zeit (zwischen 11.2024 und 08.2026) arbeitslos wäre (ALG1 ggfs. mit 3 Monate Sperrzeit), würde ich wie von Ihnen geschildert einen Mini-Job (bis 165 €) ausüben, um die fehlenden 20 Monate aufzufüllen. Ich könnte somit 08.2026 entweder die Rente für besonders langjährige Versicherte beanspruchen. Da ich die finanziellen Möglichkeiten habe, habe ich aber auch schon einmal daran gedacht, zu diesem Zeitpunkt die Rente für langjährige Versicherte (normalerweise 06.2028) mit Abschlag (22 Monate = 6,6%) zu beantragen und den Abschlag in den nächsten Jahren durch Sonderzahlungen auszugleichen. Ist dies so möglich und hätte ich dann 08.2026 eine höhere Rente? Also fast die normale Regelsaltersrente mit 66,6 Jahren? Oder gibt es noch eine bessere Strategie um die mximale Rente zu erreichen?
Christian Schultz
am 16.06.2022Hallo Hermann, es gibt gewisse Möglichkeiten, um Rentenabschläge finanziell auszugleichen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Um eine individuelle Strategie zu erarbeiten, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Da hängt der Ausgang von mehreren Faktoren ab.
Uwe B.
am 13.06.2022Hallo,
ich bin 60 Jahre alt und habe im Juli 2022 meine 45 Beitragsjahre voll. Da ich bereits einen GdB von 30% habe und der Job mich schon seit Jahren stresst und auf die Gesundheit geht, beabsichtige ich diesen zum 30.09.2022 zu kündigen und schlimmstenfalls zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Mir ist bewusst das ich ggf. eine 12wöchige Sperre beim Arbeitsamt in kauf nehmen muss aber Gesundheit geht vor. Wann und mit ggf. welhem Abschlag kann ich dann in Rente gehen?
Christian Schultz
am 13.06.2022Hallo Uwe, wenn die 45 Versicherungsjahre voll sind, können Sie ganz ohne Abzug in Rente. Aber erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Wenn Sie vorher in Rente gehen, wäre das die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier kostet jeder Monat ab der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent Abschlag. Übrigens kann die Sperre bei der Arbeitsagentur sogar länger als 12 Wochen ausfallen - da sollten Sie sich individuell beraten lassen.
Uta Kaiser
am 12.06.2022Ich kann zum 1.10.24 die Rente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen, habe die 45 Jahre bereits jetzt schon erfüllt. Ich möchte aber bereits mit 63 Jahren meine Berufstätigkeit beenden, das ist zum 1.6.2023. Ist es dabei günstiger, die Rente mit 12% Abschlag zu beantragen oder noch 16 Monate arbeitslos zu sein uns dann die abschlagsfreie für langjährig Versicherte zu beantragen? Um aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen, muß ich kündigen und habe ja dann 3 Monate Sperrfrist. Da hilft wohl dann auch kein Aufhebungsvertrag.
Christian Schultz
am 13.06.2022Hallo Uta, das müssen Sie sich immer im Detail anschauen. Die Sperre bei einer Eigen-Kündigung kann deutlich länger als 12 Wochen beinhalten. Es ist also unbedingt zu empfehlen, das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass es zu keiner Kündigung kommt. Dazu am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Uwe S.
am 08.06.2022Hallo,
zuerst einmal ein dickes Lob für Ihre Arbeit! Hier habe ich wohl die richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden und möchte diese gerne kurz von Ihnen bestätigt haben:
Mein ATZ-Vertrag läuft Ende August '22 aus. Dann fehlen mit noch 5 Monate Wartezeit bis zur Erfüllung der 45 Versicherungsjahre (Februar '23) für die 'Rente für besonders langjährig Versicherte'.
Ihrem Artikel entnehme ich, dass ich mich arbeitslos melden, und parallel dazu einen Minijob MIT Beiträgen zur Rentenversicherung ausüben könnte.
Dieser Konstellation wird also als Wartezeit anerkannt und ich könnte ab Februar '23 die 'Rente für besonders langjährig Versicherte' in Anspruch nehmen?
Vielen Dank im voraus!
Christian Schultz
am 09.06.2022Hallo Uwe, bei der 45-jährigen Wartezeit wird der Bezug von ALG I normalerweise angerechnet. Aber nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Wenn Ihnen also noch Monate fehlen, können Sie zum Beispiel über den Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen auf Ihre 45 Jahre kommen.
Uwe S.
am 12.03.2023Hallo,
nochmals Danke für den Kommentar.
Es hat alles genau so funktioniert wie beschrieben! Die Rente ist da 8-))
Alles Gute und Gruß
Christian Schultz
am 13.03.2023Sehr gut, das freut mich!
Monika Wittram
am 03.06.2022Hallo Herr Schulz,
ich bin jetzt 63 Jahre alt und habe 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse ein bezahlt, da eine weitere Beschäftigung nicht sicher ist und ich dann Abschläge bei meiner Rente habe.
Da die Arbeitslosen Zeit 2 Jahre vor der Rente nicht anerkannt wird hätte ich Abschläge bei meiner Rente,
kann ich die Abschläge verhindern wenn ich bei der Beziehung von Arbeitslosengeld 1 freiwillig in meiner Rentenkasse einzahle.
Besten Dank im voraus.
Christian Schultz
am 07.06.2022Hallo Monika, Sie haben die 45-jährige Wartezeit ja bereits erreicht. Es spielt also keine Rolle - zumindest nicht bei der Wartezeit - wenn Sie nun vor dem Rentenbeginn noch einmal arbeitslos werden. Ohne Abschläge dürfen Sie ohnehin erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente.
Bärbel
am 27.05.2022Hallo, ich kann im Januar 2024 abschlagslos in Rente gehen, mit 64 und 4 Monate . Zur Zeit bin ich wahrscheinlich zwei Jahre arbeitslos ALG 1. Vor meiner Arbeitslosigkeit haben mir noch 14 Monate zu den 45 Jahren Wartezeit gefehlt. Reichen nach zwei Jahre ALG 1 die 14 Monate mit einem Minijob um dann abschlagsfrei in Rente gehen zu können? Oder müssen es unbedingt zwei Jahre Minijob vor der Rente sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Bärbel
Christian Schultz
am 27.05.2022Hallo Bärbel, wie Sie die 45 Jahre voll machen, ist egal. Sie wissen ja bereits, dass der Bezug von ALG I in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit anerkannt wird. Das heißt: Hier müssten Sie anders auf die Zeiten kommen. Zum Beispiel über den Minijob oder die Pflege eines Angehörigen.
AHelget
am 26.05.2022Hallo ich habe 9/81 mit der Ausbildung angefangen und sonst immer gearbeitet, ich selber bin Jahrgang 5/65 jetzt wird meine Arbeit ins Ausland
verlagert also Standort geschlossen. Wir gehen 1 Jahr in die Transvergesellschaft und danach 2 Jahre Arbeitslos. Meine Frage zählen die 2 Jahre
Arbeitslos zu meinen Versichertenjahre? Wann kann ich frühstens in Rente?
Christian Schultz
am 27.05.2022Mit Ihrem Jahrgang können Sie abschlagsfrei frühestens mit 65 in Rente. Voraussetzung sind ein Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahre. Erkundigen Sie sich bitte bei der DRV, wie viele Jahre Sie bereits voll haben.
Alternativ können Sie auch schon ab 63 mit Abzügen in Rente gehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Der Bezug von ALG I zählt in den allermeisten Fällen als Wartezeit. Nur eben nicht bei den 45 Jahren, wenn es sich um die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart handelt.
Franz R.
am 10.05.2022Ich bin im Oktober 1961 geboren. Ich plane in Altersteilzeit zu gehen. Meine nötige Wartezeit von 45 Jahren erfülle ich im Januar 2026.
Wann kann ich mit der Altersteilzeit beginnen? Ich bevorzuge das Blockmodell (2/2).
Kann ich in diesem Jahr mit der Altersteilzeit beginnen, obwohl ich erst in 2026 die 45 Beitragsjahre erfülle?
Christian Schultz
am 10.05.2022Hallo Franz, die Bedingungen der Altersteilzeit diktiert Ihr Arbeitgeber. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Blockmodell, die häufigste Form dauert allerdings insgesamt drei Jahre - also anderthalb Jahre in der "passiven Phase".
Lassen Sie sich am besten kostenlos bei der DRV beraten. Dann erfahren Sie, wann und wie genau Sie die 45 Jahre voll bekommen.
karl meyer
am 22.04.2022Ich bin BJ 61 und habe am 1.9.23 540 Rentenversicherungsmonate kann ich dann nach Erreichen der 540 Monate mit 62,5 Jahren 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 beziehen und mit 64 Jahre +6 Monate ab 1.9.2025 als besonders langjährig versicherter die Rente ohne Abschläge erreichen oder werde ich dann mit 63 Jahren zwangsverrentet und habe die 12,x Abzüge?
Christian Schultz
am 23.04.2022Theoretisch ist das möglich. Eine "Zwangsverrentung" gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld I nicht. Trotzdem sollten Sie vor Ausführung dieses Plans unbedingt eine unabhängige Beratung einholen. Einmal um zu überprüfen, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Und außerdem um eine Sperre bei der Arbeitsagentur zu verhindern.
Michael Weiss
am 16.04.2022BJ 1961 - wie ist das mit dem Abschlag? - 46 Arbeitsjahre, Renteneintritt für bes. langj. Vers. 09.2025. (1961= 44+6)
Wenn ich 09.2024 (1 Jahr früher) mit Abschlag in Rente will werde ich dann bis 67j hochgerechnet? oder bis 66+6? oder bis 64+6?
Grüße Mic
Christian Schultz
am 19.04.2022Hallo Michael, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht mit Abschlag beziehen. Wenn Sie dennoch früher in Rente gehen, dann über die Version für langjährig Versicherte. Da beginnt der Abschlag bei der Regelaltersgrenze: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Stanislaw Uljanow
am 05.04.2022Guten Tag wünsche ich, an das Team und allen Interessierten,
Meine Daten:
geb. im Mai 1960
in Arbeit (Beginn meiner Lehre): seit 1976
gekündigt zum 30.04.2022
anerkannte Rentenmonate laut Auskunft der Rentenversicherungsanstalt: 538 Monate
Mein Ziel: möchte noch einige Monate als Minijobber arbeiten, gerne auch mehr als die erforderlichen 540 Monate; Zeit wäre ja noch; Oder?;
Meine Frage an das geschätzte Team: Ich möchte im Juni 2024 in Rente gehen, wie hoch wären die Rentenabschläge in Prozent, bei einer Weiterbeschäftigung als Minijobber?
Ich freue mich über Ihre Rückantwort sehr.
Danke und schöne Grüße von Stanislaw Uljanow
Christian Schultz
am 05.04.2022Hallo Stanislaw, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, können Sie bei Ihrem Jahrgang mit 64 und 4 Monaten in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ohne Abschläge. Den Minijob können Sie dann auch weiterhin ausüben, ohne dass die Rente gekürzt wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Stanislaw Uljanow
am 06.04.2022Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich möchte nochmals direkt fragen:
Wenn ich mit 64 Jahre in Rente gehe(4Monate früher), wären die Abschläge dann 4x 0,3 = 1,2%?
Oder schon zu Weihnachten 2023, wären die Abschläge dann 8x 0,3 = 2,5%?
Danke jetzt schon für Ihre Antwort.
Schöne Grüße an Alle von Stani
Christian Schultz
am 06.04.2022Die Abschläge wären dann viel höher, weil das dann die Altersrente für langjährig Versicherte wäre. Da beginnt der Abzug ab Regelaltersgrenze. Ihr Plan würde nur aufgehen, wenn Sie zum Beginn der Rente einen Schwerbehindertenausweis hätten.
Stanislaw Uljanow
am 06.04.2022Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank nochmals für Ihre schnelle Beratung.
Alles Gute, Ihnen und Ihrem Team.
Stanislaw Uljanow
BIRGIT
am 14.04.2022Hallo ich hätte mal eine Frage. Bin 1974 in die Ausbildung gegangen. Nun habe ich Ende 2021 544 Monate Wartezeit voll. Mein Arbeitgeber will den Betrieb umstrukturieren also betriebsbedingt kündigen. Wie ist das mit ALG1? Wird die Tente dann hinterher trotzdem abschlagsfrei gezahlt?
Danke für die Rückantwort.
LG Birgit
Christian Schultz
am 14.04.2022Hallo Birgit, nur wenn die 45 Versicherungsjahre schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit komplett sind. Andernfalls müssen Sie neben dem Bezug des ALG noch irgendwie auf Ihre fehlenden Monate kommen - am einfachsten ist das über den Minijob.
Birgit
am 14.04.2022Hallo danke für die Antwort. Habe die 45 Jahre Ende 2021 geschafft. Dazu habe ich noch eine 50 % Schwerbehinderung. Man sagte mir nur wenn ich ab September 2022 arbeitslis werden würde bekäme ich nach 2 Jahren nur meine Tente mit Abschlägen. Danke für eine Rückantwort.
Christian Schultz
am 14.04.2022Wenn Sie auch einen Schwerbehindertenausweis haben, brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre, mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Birgit
am 15.04.2022Hallo Herr Schultz,
Meine Frage wurde leider nicht ganz beantwortet. Habe Ende 2021 45 Jahre Wartezeit, also 544 Monate gearbeitet. Nun sagt man mir, wenn mein Chef mich zum August 2022 betriebsbedingt kündigt und ich noch 2 Jahre ALG I bekomme, meine Rente mit 64 und 4 Monate nur mit Abschlägen bekomme, trotz das ich langjährig Versicherte mit 50 % Schwerbehinderung bin.
Bitte kurze Rückantwort.
Danke
Christian Schultz
am 19.04.2022Wie gesagt: Mit SB-Ausweis geht es um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Da ist es auch kein Problem, wenn Sie noch einmal ALG beziehen. Bei weiteren Fragen bitte direkt an die Rentenversicherung wenden. Oder an meine Kollegen in der Sozialberatung.
Peter Neuer
am 30.03.2022Ich bin 61 Jahre alt und habe im Juli (2022) meine 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte erreicht. Abschlagsfrei könnte ich am 01.05.2025 in die Rente gehen. Da ich in meiner Firma psychisch unter großen Druck gesetzt werde (Bossing), möchte ich zum Jahresende selber Kündigen und 2 Jahre AG1 beziehen. Ein ärzliches Attest bekomme ich, um die Sperrfrist zu verhindern. Nun meine Frage. AG1 würde ich demnach bis Ende 2024 (2 Jahre) beziehen. Kann ich die restlichen fehlenden Monate bis zum 01.05.2025 einfach abwarten (ohne Geldbezug) und meine Rente abschlagsfrei dann am 01.05.2025 antreten oder gibt es hier etwas zu beachten?
Christian Schultz
am 31.03.2022Hallo Peter, für die Wartezeit in der Rente hätte das keine negativen Auswirkungen. Natürlich kommen in diesen Monaten keine weiteren Entgeltpunkte auf Ihr Konto - selbst die Arbeitsagentur führt ja Beiträge an die DRV ab. Aufpassen müssen Sie bei der Krankenversicherung, hier müssen Sie für die entsprechende Zeit eine Regelung finden - zum Beispiel Familienversicherung oder eben freiwillige Beiträge.
Roger Back
am 25.03.2022Hallo ich bin 11/62 geboren. "Offizieller" Rentenbeginn bei wäre 8/2029. 45 Beitragsjahre habe ich 12/2028 erfüllt.
Ich bin Schwerbehindert (60%). Könnte also 2 Jahre früher (8/2027) in Rente ohne Abzüge. Habe dann aber nur 43 statt 45 Beitragsjahre erfüllt. Ändert sich dadurch bei mir etwas was die Rentenhöhe betrifft? D.h. muss ich auch als Schwerbehinderter auf 45 Beitragsjahre kommen?
Christian Schultz
am 25.03.2022Hallo Roger, keine Sorge: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen Sie schon mit 35 Versicherungsjahren: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Bernd Harder
am 24.03.2022Ich kann mir 63 Jahren mit Abschlägen in die Rente. Die Wartezeit von 35 Jahre ist bereits erfüllt. Wenn Ich zwei Jahre vorher ( oder noch etwas früher ) auf eigenen Wunsch aufhöre zu arbeiten, ohne Arbeitslosigkeit oder Krankheit, kann ich dann trotzdem mit 63 in Rente ? Kann oder muss ich die Zeit bis zum Rentenbeginn mit 63 privat in die Rentenkasse einzahlen ?
Christian Schultz
am 24.03.2022Hallo Bernd, bei dieser Rentenart ist die Arbeitslosigkeit vollkommen unschädlich. Da Sie die 35 Jahre Wartezeit zusammen haben, können Sie dann auch zum 63. Geburtstag mit den entsprechenden Abschlägen in die vorgezogene Altersrente.
Bernd Harder
am 24.03.2022Ja ok, aber ich trage mich mit dem Gedanken mit 61 zu kündigen, ohne weitere Beschäftigung, will mich auch nicht arbeitslos oder arbeitssuchend melden, sondern vom Ersparten leben. Kann ich dann trotzdem mit 63 in Rente und muss ich in den zwei Jahren privat in die Rentenkasse einzahlen ? Oder geht das ohne private Einzahlung und ich hab dann mit 63 die Rente mit den bereits erworbenen Ansprüchen abzüglich der Abzüge für den vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 ohne dass ich in den zwei Jahren dazwischen irgendetwas mache ?
Christian Schultz
am 25.03.2022Die 35-jährige Wartezeit ist ja erfüllt, Sie könnten also in jedem Fall mit 63 in Rente. Aber wirklich gut durchdacht scheint das nicht: Warum sollte man freiwillig auf Arbeitslosengeld verzichten? In dieser Zeit werden auch Rentenbeiträge gezahlt. Außerdem läuft die Krankenversicherung über die Arbeitsagentur. Da sollten Sie sich noch einmal persönlich beraten lassen.
Thomas
am 28.11.2022Sehe ich das so richtig? Wenn ich die 35-jährige Wartezeit erfüllt habe und ich könnte mit 63 Jahren und zum Beispiel mit 12 % Abschlägen in Rente gehen, würde aber anstelle dessen, 24 Monate in Arbeitslosigkeit gehen, beträgt dann mein Rentenabschlag nur noch 4,8 % Rentenabschlag ((12% - (24 x 0,3 %)= 4,8 %). Gleichzeitig würden auch noch 24 Monate in mein Rentenkonto duch die Arbeitsagentur eingezahlt? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Christian Schultz
am 28.11.2022Ja, grundsätzlich ist das so richtig.
Ines B.
am 18.03.2022Ich wurde Dezember 1961 geboren. Meine 45 Arbeitsjahre werde ich im Februar 2024 erreichen. Nun werde ich zum 31.5.22 arbeitslos werden. Wenn ich keinen neuen Job finde werde ich dann ab 1.6 2024 Hartz4 bekommen., aber kann ja die Rente für besonders langjährige dann erst ab August 2026 beziehen? Was passiert in der Zeit vom 1.6.24-31.7.26 mit mir (die Zeit bis zum Renteneintritt) ? Werde ich dann zwangsverentet und muß die Rente mit Abschlägen nehmen ab Januar 2025 oder bekomme ich Hartz 4 in der "Zwischenfrist" da ich ja vorher, nämlich im Februar 2024 meine 45 Jahre ja schon zusammen hatte?
Christian Schultz
am 21.03.2022Hallo Ines, diese "Zwangsverrentung" kommt in der Praxis kaum vor. Wenn Sie neben dem ALG II noch einen Job ausüben, ist es fast unmöglich, dass das passiert. Sollte es Probleme geben, lassen Sie sich aber bitte umgehend persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD. Mehr zur "Zwangsverrentung" finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Uwe B.
am 22.02.2022Hallo,
ich bin im Dezember 1961 geboren und seit 01.08.1977 in Beschäftigung. Da mein derzeitiger Job inzwischen psychosomatische Auswirkungen hat beabsichtige ich zum 30.06.2022 zu kündigen. Würde dann, sollte ich keine andere Beschäftigung finden, zwei Jahre AL beziehen. Ich habe einen GdB von 30%. Was passiert nach diesen zwei Jahren AL. Muss ich dann Rente beantragen mit 62 einhalb? Hätte ja erst am 31.07.2022 die 45 Beitragsjahre voll.
Christian Schultz
am 22.02.2022Hallo Uwe, ohne Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) können Sie frühestens mit 63 eine Altersrente beziehen. Dann aber mit Abzügen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-63-wie-viel-abschlag-habe-ich
Die Zeit zum Rentenbeginn müssen Sie dann anders überbrücken.
Rüdiger Cullmann
am 21.02.2022Ich bin Jahrgang 1959. Im Jahr 2017 wurde ich ausgesteuert, aufgrund eines Wegeunfalls zur Arbeit. Nun meine Frage: Kann ich jetzt in Rente gehen? Ich arbeite seit 1975.
Christian Schultz
am 22.02.2022Hallo Rüdiger, mit Jahrgang 1959 haben Sie in Kürze mehrere Möglichkeiten, in Rente zu gehen. Ohne anerkannte Schwerbehinderung brauchen Sie allerdings 45 Jahre Versicherungszeit, um mit 64 und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ob Sie die schon zusammen haben, können Sie in Ihrer Rentenauskunft sehen. Alternativ können Sie zum 63. Geburtstag mit 11,4 Prozent Abzug die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Sabine
am 31.01.2022Hallo, ich bin Jahrgang 64 und könnte somit in 2029 bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren abschlagsfreie Rente als besonders langjährige Versicherte beziehen. Nächstes Jahr beabsichtige ich mit 59 Jahren einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt würden mir noch 2,5 Jahre fehlen, um auf 45 Versicherungsjahre zu kommen. Könnte ich mich nach Abschluss des AHV's arbeitslos melden und im Anschluss nach ALG I (2 Jahre) freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für die fehlenden 2,5 Jahre einzahlen, um damit auf 45 Versicherungsjahre zu kommen und damit dann in 2029 abschlagsfreie Rente beantragen?
Christian Schultz
am 03.02.2022Hallo Sabine, das geht unter ganz bestimmten Umständen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Anita Stolz-Thies
am 17.01.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde im August 2022 63 Jahre alt, und arbeite seit 01. August 1976 in einer Apotheke. Laut Rentenversicherung wurde mir meine Fachschulausbildung zur PTA von August 1978 bis Juni 1980 als Beitragszeit nicht anerkannt, da ich in dieser Zeit nicht gearbeitet habe, und keine Pflichtbeiträge abgeführt habe.?? Die 45 Jahre Wartezeit habe ich somit noch nicht ganz erreicht.?? Berufliche Überlastung und zusätzliche Belastung durch meine pflegebedürftige Mutter zwangen mich 2021 ins Krankengeld zu gehen. Aus der Reha im August 2021 wurde ich als krank entlassen. Ich denke darüber nach, nach Auslauf des Krankengeldes im September 2022 für ein Jahr noch in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Die Pflegekasse zahlt seit einigen Jahren zusätzlich für mich als Pflegende in die Rentenversicherung ein.
Frage: wird in diesem Fall das ALG I für meine Rente mit angerechnet? Wenn das der Fall ist, könnte ich 2023 (64 + 2 Monate ) abschlagsfrei in Rente gehen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Anita Stolz-Thies
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Anita, Rentenbeiträge über die Pflegeversicherung werden bei der 45-jährigen Wartezeit anerkannt. Das geht auch neben dem Bezug von ALG I.
Birgit
am 12.01.2022Ich werde ab März mit 62 Jahren bereits eine private Rente aus dem Versorgungsausgleich bekommen, die aber nicht auskömmlich ist. Ich selbst bin gesetzlich versichert, fürchte aber derzeit um meinen Job. Kann ich AL1 parallel zu der privaten Rente beziehen oder habe ich neben einer privaten Rente keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld? Diese Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten. Danke
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Birgit, diese Frage kann auch ich nicht zu 100 Prozent beantworten. Allerdings gehe ich davon aus, dass die private Rente nicht zu einer Kürzung des ALG führt. Sollte ich noch etwas anderes dazu finden, werden wir dazu einen neuen Beitrag posten.
Birgit
am 24.01.2022Herzlichen Dank für die rasche Antwort. An wen könnte ich wenden, um hier eine verbindliche Antwort zu bekommen?
Danke und herzliche Grüße
Christian Schultz
am 24.01.2022Entweder bei der privaten Versicherung direkt oder bei der Deutschen Rentenversicherung. Da muss der Sachbearbeiter sicherlich auch erst einmal recherchieren. Falls Sie eine verbindliche Antwort erhalten, würde ich mich freuen, wenn Sie diese hier im Forum posten.
Sabine Schneider
am 07.01.2022Guten Tag,
ich werde am 15.2.2022 61 Jahre alt. Meinen derzeitigen Job kann ich nicht mehr ausführen ( persönliche Gründe) und ziehe in Erwägung zum 1.3.2022 selbst zu kündigen. Laut neuester Rentenauskufnt könnte ich zum 1.3.2024 die Rente mit Abschlag beziehen. Wie verhält es sich wenn ich mich arbeitslos melde und 2 Jahre ALGI beziehen würde mit dem Renteneintritt mit Abschlag? Muss ich da etwas beachten oder geht das übergangslos?
Danke für die Auskunft.
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Sabine, wenn Sie selbst kündigen, wartet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine 12-wöchige Sperre auf Sie. In dieser Zeit werden auch keine Rentenbeiträge gezahlt. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen - auch vor dem Hintergrund einer möglichen Abfindung.
Claudia Dersch
am 06.01.2022Guten Tag,
ich bin Jahrgang 9/64 und kann mit 65 abschlagfrei in Rente gehen (wenn ich das so richtig sehe). Nun schließt aber mein Betrieb komplett, wenn ich 62 Jahre bin. Wie kann ich die 3 Jahre überbrücken? 2 Jahre arbeitslos und dann fehlt noch 1 Jahr.
Danke für die Auskunft
Christian Schultz
am 06.01.2022Hallo Claudia, da gibt es verschiedene Wege. Zwei Jahre ALG I sollten Sie auf jeden Fall bekommen. Finanziell am vorteilhaftesten für Sie wäre es wohl, davor noch ein Jahr Krankengeld zu beziehen. Aber das geht natürlich nur, wenn Sie wirklich krank sind. Je nachdem, wie viel Ihr Partner verdient und über welche Ersparnisse verfügen, würde es sonst auch mit "Hartz IV" gehen.
Aber das kann man hier nicht abschließend erörtern. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Manfred Klaßen
am 03.01.2022Hallo!
Bin seit Februar 2021 arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld 1.Hier stehen mir zwei Jahre zu.
Frage: Da ich ab Januar 2022 (also ab sofort) Rente beziehen könnte (JG 1956/Februar) wurde mir seitens der Arbeitsagentur die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ab Januar 2022 gekündigt.
Muß ich den Rentenantrag stellen? Kann ich nicht bis Erreichung des 67.Lebensjahres den doch deutlichen Vorteil des Arbeitslosenstatusses in Anspruch nehmen?
Danke für eine Rückantwort
Manfred Klaßen
Christian Schultz
am 04.01.2022Hallo Manfred, ALG I gibt es maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Die liegt für Ihren Jahrgang nicht bei 67, sondern bei 65 Jahren und 10 Monaten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-63-wie-viel-abschlag-habe-ich
Karin Heilbronner
am 27.12.2021Hallo Christian,
ich befinde mich derzeit in einer verzwickten Situation und bitte um Deine Hilfe: Mein Geburtsdatum ist der 27.11.1960. Ich möchte mit 63 in Rente gehen (auch mit 12% Abschlägen). Hätte ich normal weiter gearbeitet, dann würde ich genau mit diesem Geburtstag die Anwartschaft von 45 Arbeitsjahren erfüllen (laut Auskunft - Kontenclearing - der RV Bund). Ich war vom 01.01.21-31.10.21 arbeitslos. Da ich in der jetzigen Firma psychisch unter großen Druck gesetzt werde, möchte ich zu Ende Januar 2022 kündigen (ich bekomme keine Sperrfrist, so die Agentur für Arbeit). Einen Minijob, um weitere Rentenversicherungsbeiträge bis 63 anerkannt zu bekommen, kann ich erst zum 01.03.2022 antreten, sodass mir ein Monat RV bis 01.12.2023 (Renteneintritt) fehlt. Wie wirkt sich das auf mein Eintrittsdatum aus? Verschiebt sich damit lediglich der Renteneintritt um einen Monat nach hinten, oder hat diese Lücke andere schwerwiegende Auswirkungen? Außerdem wüsste ich gern, worin sich die Rente nach 35 bzw. 45 Arbeitsjahren finanziell unterscheidet. Ich danke Dir für Deine Unterstützung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karin Heilbronner
P. S.: Dir und Deinen Lieben wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr.
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Karin, Sie können auch einen Monat später über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente. Das ist kein Problem. Mit Ihrem Jahrgang können Sie ohnehin erst mit 64 und vier Monate ohne Abzug eine Rente beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Zum Unterschied der Renten nach 35 oder 45 Jahren finden Sie hier mehr: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Achim
am 21.12.2021Hallo, ich bin 61 Jahre und bin Februar 21 über Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Hatte mich rechtzeitig arbeitslos gemeldet, bin aber dann unmittelbar vor Beginn des Aufhebungsvertrag krank geworden und beziehe seither Krankengeld, jetzt fast ein Jahr schon. Laut Bescheid im Oktober 2020 fehlen noch 20 Monate bis die Wartezeit von 45 Jahren erreicht ist. Wenn ich nun irgendwann vom Krankengeld ausgesteuert werde und mich arbeitslos melde, wie lange muss ich Alg1 beziehen um ohne Abschläge in die Rente gehen zu können.
Christian Schultz
am 21.12.2021Hallo Achim, so lange, bis die 45 Jahre voll sind. Allerdings zählt die Arbeitslosigkeit in den 24 Monaten vor Rentenbeginn nicht als Wartezeit - das schreiben wir ja oben im Beitrag. Da müssen Sie dann aufpassen, dass Sie die fehlenden Monate noch voll bekommen. Zum Beispiel mit einem Minijob.
Andreas
am 01.12.2021Hallo,
ich habe im September von meinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung erhalten per 31.12.2021. Bei der Arbeitsagentur habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und beantrage nun auch ALG 1. Meine Bewerbungen sind leider nicht erfolgreich.
Ich bin 60 Jahre alt und werde im Januar 2022 61 Jahre alt. Die 45 Beitragsjahre hätte ich erst im September 2022 voll.
Ich gehe nun davon aus, das ich leider entgegen meiner Planung bis 64 und 6 Monate zu arbeiten, nun bereits am 1.2.2024 in die Rente mit 63 und somit den Abschlägen von 12.6 %
gehe. Zum erreichen der 45 Jahre fehlt mir die Zeit von Januar 2022 - August 2022.
Muss ich für diesen Zeitraum versuchen, einen Minijob zu bekommen ?
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Andreas, nein, für die Rente mit Abschlägen benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre. Ich empfehle Ihnen jedoch, dass Sie in naher Zukunft einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Möglicherweise kommen Sie ja doch noch irgendwie auf 45 Jahre - oder es gibt eine andere Option, über die Sie noch nicht nachdenken.
Jörg
am 25.11.2021Habe ich das richtig verstanden, dass wenn vorher eine EM Rente mit Schwerbehinderungsstatus gezahlt wurde, und unmittelbar der Übergang in die Altersrente erfolgt, das ALG I voll auch ohne Minijob angerechnet wird?
Christian Schultz
am 25.11.2021Sie können ja nicht parallel eine volle EM-Rente und Arbeitslosengeld beziehen. Das schließt sich gegenseitig aus. Für die 45-jährige Wartezeit bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt aber weder die Zurechnungszeit der EM-Rente noch der Bezug von ALG I (in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn) zur Wartezeit.
neubert lutz
am 23.11.2021Liebes Team,
Ich habe eine Frage zum Thema Renteneinstieg.
Ich bin Jahrgang 08/59
Meine Lehre habe ich 1976 begonnen.Demzufolge habe ich meine 540 Monate Wartezeit am 31.10.2021 erreicht. Zur Zeit bin ich Krank geschrieben.Was warscheinlich noch bis ins nächste Jahr andauert.
Ich muß daher annehmen,dass mich mein Arbeitgeber im nächsteh Jahr kündigen wird.Wobei ich jetzt 27 Jahre im Betrieb bin, und darum eine Kündigungsfrist von 7 Monaten habe.
Also bin ich dann Arbeitslos, und muss mich beim Arbeitsamt melden.
Um die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ in Anspruch zu nehmen,würden mir dann
noch 2 Jahre fehlen.
Jetzt meine Frage: Wenn ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde, wird mir dann diese Zeit als Wartezeit mit gutgeschrieben ? Da ich ja bereits meine 45 Jahre erfüllt habe. Und ich somit am 01.11.2023 ohne Abzüge in Rente gehen kann?
vielen Dank für eine Antwort
LUTZ NEUBERT
Christian Schultz
am 24.11.2021Hallo Lutz, nein - die letzten 24 Monate vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen nicht für die Wartezeit, wenn Sie ausschließlich ALG I beziehen. Falls Sie die 45 Jahre aber schon vorher voll haben, macht das aber nichts. Rentenbeiträge werden in dieser Zeit trotzdem abgeführt.
Lutz Neubert
am 01.12.2021Hallo Christian,
Vielen Dank für die Antwort.
Jungspund
am 22.11.2021Hallo,
habe eine frage bezüglich der Anrechnung der besonders lngjährig versicherten.
bin Jahrgang 1973 laut aktuellem bescheid darf ich 01.09.40 in Rente
und habe ab dem 01.09.36 die 45 jahre voll. eventuell noch auf 01.09.35 verkürzt. habe vor noch 2023 abzuwarten um dann die Ausgleichszahlung vorzunehmen.
Fragen
1. wenn ich die Ausgleichszahlung anfrage in 2023 habe ich 32|33 der 45 jahre voll. wie wird diese berechnet ?! aktuell 35,6 punkte angesammelt und beziehe aktuell ca 1,3 punkte im jahr. = sprich rechnen die 1,3 bis 2040 oder nur bis 38 wo ich gehen könnte spich wieviele punkte könnte ich kaufen
2. Arbeitslos, ich habe vor spätestens 2030 in die arbeitslosigkeit zu gehen und dann nur noch minimum in die gesetzliche einzuzahlen, und vom Kapital zu leben. Somit die letzen 2 jahre vor rente, zählen diese dann mit wenn ich weiter Mindestbeiträge freiwillig einzahle ? um 2035/36 als besonders langjährig versicherter zu gelten ?!?
Christian Schultz
am 23.11.2021Hallo, die erste Frage können wir hier im Forum nicht klären. Das müssten Sie bitte direkt mit der DRV besprechen.
Die letzten zwei Jahre vor dem Start der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen nie zur Wartezeit, wenn Sie hier Arbeitslosengeld beziehen. Nie. Aber wenn Sie die 45 Jahre schon vorher im Sack haben, macht das ja nichts. Rentenbeiträge werden übrigens trotzdem gezahlt, in Höhe von 80 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens. Weitere Infos dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsvertrag-befristet-macht-mir-die-arbeitslosigkeit-jetzt-die-rente-kaputt
Werner
am 26.10.2021Hallo, ich bin Jahrgang 1961. Wegen fehlender Anerkennung meines Studiums werde ich die 45 Jahre Wartezeit zum Erreichen der Regelaltersgrenze am 27.12.2027 nicht erreichen. Die Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) habe ich aber bereits erfüllt, weshalb ich frühestens mit 63 Jahren (01.07.2024) mit Abschlägen von 12,6% in Rente gehen könnte.
Wenn ich aber ab 01.07.2024 ALG I beziehe, könnte ich den Renteneintritt noch bis 01.07.2026 verschieben und damit die Abschläge auf 5,4% verringern. Nebenbei würden die Einzahlungen der Arbeitsargentur in die DRV die Rente noch erhöhen. Nun zu meinen Fragen:
1) Stimmen die o.a. Annahmen?
2) Müsste ich in den 2 Jahren, in denen in ALG I beziehen würde, auch einen Minijob ausüben, um auf die Rentenbeiträge nicht verzichten zu müssen?
Vielen Dank vorab.
Christian Schultz
am 26.10.2021Hallo Werner, das mit dem Minijob ist nur für die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit wichtig. Wenn Sie die 35 voll haben, können Sie sich das sparen - die paar Euro an zusätzlicher Rente sind kaum der Rede wert.
Grundsätzlich kann Ihr Plan also aufgehen. Dennoch empfehle ich - wie immer - eine persönliche Beratung, um die komplette finanzielle Situation noch einmal durchzugehen.
Hamid Ashrafi
am 18.10.2021Hallo und guten Tag
Mein Name ist Ashrafi , bin Jahrgang 1958 habe in Deutschland studiert und gearbeitet ,von 01/10/ 1989 bis 30/06/1993 war ich Dipl.-Ing. Maschinenbau in eine deutsche Firma in Hamburg beschäftigt gewesen ,und von 1993 bis 2001 Arbeit los und habe Arbeitslosenhilfe bekommen, von 2001 als familiären gründen musste ich nach Hause fahren und seit dem bin ich in meine Heimat Iran meine Frage wäre:
Mit diesem hinter Grund, ob ich überhaupt Voraussetzung zur Altersrente habe oder nicht? (selbstverständlich beschrankt für diese Zeit).
Wen die Antwort positive ist, ab wann und wie kann ich den Antrag stellen.
Wie hoch wird die Anzahlung sein?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.
H.Ashrafi
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Hamid, für eine Altersrente brauchen Sie insgesamt fünf Jahre Wartezeit. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann man nur im Rentenkonto sehen. Am besten fragen Sie mal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Anhand Ihrer Sozialversicherungsnummer können die das sehen.
Hacker Gerhard
am 12.10.2021Hallo Danke im vorraus
Bin Jahrgang 1965 habe mit 60 Jahren meine 45 Jahre voll und würde gerne mit 65 in Rente gehen. Wie aber sieht es aus wen ich mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehe?Habe ich mit einbusen zu rechnen? Zählen die 2 jahre noch dazu?Gibt es noch einen Trick vieleicht mit 60/61 in Rente zu gehen ohne Abzüge da ich meine Jahre voll habe.
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Gerhard, mit Ihrem Jahrgang können Sie ohne Abzug erst mit 65 in Rente. Falls Sie zwei Jahre vorher arbeitslos werden, ist nur wichtig, ob Sie zu diesem Zeitpunkt schon 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Falls ja, gibt es keine Probleme.
Christine
am 12.10.2021Hallo, ich bin am 7.8. dieses Jahr 60 geworden, kann ab 1.3.2026 abschlagsfrei in Rente gehen.
Mein Arbeitsbeginn war am 1.9.1977 und seitdem arbeite ich ununterbrochen
Ich möchte gerne in Altersteilzeit gehen. Ist dies möglich?Ich möchte noch zwei Jahre arbeiten und zwei Jahre Altersteilzeit.
Was ist besser: Altersteilzeit oder ab 1.9.2024 mit 12,8 Prozent Abschlag in Rente gehen?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Christine, dazu müsste man sich Ihre Situation genauer anschauen. Ohne einen genauen Blick auf die Zahlen kann man das nicht sagen.
Jörg
am 11.10.2021Hallo Christian,
ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen. Vielleicht wurde meine Frage bereits beantwortet.
Ich bin 1963er Jahrgang und seit 1981 berufstätig. Die 45 Versicherungsjahre habe ich somit am 01.10.2026 erfüllt. Mein frühester regulärer Rentenbeginn laut Rentenrechner wäre demnach der 01.10.2028.
Kann ich mich nach dem 01.10.2026 demnach für 24 Monate arbeitslos melden und dann ab dem 01.10.2028 abschlagsfrei in die Rente für langjährig Versicherte verabschieden oder bräuchte ich für die 24 Monate noch zusätzlich einen Minijob?
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Jörg, wenn die 45 Jahre bereits vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt sind, gibt es keine Probleme mit der Wartezeit.
Hans-Georg Sistemich
am 14.09.2021Hallo,
ich bin am 5.8.59 geboren,hatte die 45 Versicherungsjahre schon 2019 erfüllt,ich habe um einer betriebsbedingten kündigung entgegen zu wirken zum 30.11.21 einen Aufhebungsvertrag gemacht mit Abfindung.Vorzeitig in Rente könnte ich ja demnach mit 64 und 2 Monaten gehen,also müßte ich 23 Monate mit ALG1 überbrücken,wie würde sich das auf meine Rente auswirken?Gäbe es noch andere Möglichkeiten auch noch früher in Rente zu gehen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 14.09.2021Hallo Hans-Georg, während der Arbeitslosigkeit werden nur rund 80 Prozent Ihrer bisherigen Beiträge an die Rentenkasse abgeführt - daher wächst Ihr Anspruch weniger, als wenn Sie weiter arbeiten würden.
Noch früher in Rente sind gleichbedeutend mit relativ hohen Abzügen, weil Sie vermutlich keine Schwerbehinderung haben. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Andreas
am 31.08.2021Hallo Herr Schultz,
ich werde im September 60 und zahle seit 01.09.1978 Sozialversicherungsbeiträge. Ursprünglich wollte ich zum 01.10.2024 mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen. Mein AG bietet mir nun die Kündigung zum 01.10.2022 an. Ich würde danach in die Arbeitslosigkeit gehen (können/müssen). Kann ich trotzdem dann mit 63 in Rente gehen ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 31.08.2021Hallo Andreas, können Sie - für die Rente mit 63 mit Abzügen brauchen Sie lediglich 35 Versicherungsjahre.
Jörg
am 28.08.2021Hallo,
ich möchte bitte eine Frage an sie stellen.
Ich zahle ab September 1974 in die Rentenkasse ein. Mein gesundheitlicher Zustand lässt erwarten ,dass ich in den nächsten Monaten gekündigt werde. Zur Zeit bin ich noch krank geschrieben. Wie lange weiss ich nicht aber mein Arbeitgeber droht mit Kündigung.
Ich bin im April 1960 geboren und mein Rentenbeginn wäre schon mal als Info von der Rentenkasse der 1.September 2024.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch bis zur Rente. Danke !
Christian Schultz
am 30.08.2021Hallo Jörg, Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen, um keinen Fehler zu begehen. Gerade das Ende des Arbeitsverhältnisses sollte mit professioneller Unterstützung begleitet werden.
Ansonsten haben Sie 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, damit überbrücken Sie den größten Teil bis zur Rente. Wenn Sie vorher noch länger krank sind, wird vielleicht auch noch Krankengeld gezahlt - bis zu 72 Wochen.
Aber wie gesagt - bitte lassen Sie sich individuell beraten.
Theo Preuß
am 18.08.2021Hallo,
Ich bin Jahrgang 1959. Da die Firma nächstes Jahr schließt, habe ich die Kündigung zum 30.04.22 bekommen.
Zu diesem Zeitpunkt bin ich 63 Jahre und habe 49 Versicherungsjahre.
Kann ich dann ohne Abschläge in den Ruhestand gehen ab dem 01.05.22?
Christian Schultz
am 19.08.2021Hallo Theo, das geht leider nicht. Ohne Abzug können Sie erst mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Manuela Kuzi
am 10.08.2021Ich bin 1960 geboren, hatte am 31.01.2021 45 Jahre gearbeitet und möchte gerne nächstes Jahr in Rente gehen - kann ich das mit voller Rente oder muss ich Abschläge in Kauf nehmen
Christian Schultz
am 11.08.2021Hallo Manuela, auch mit 45 Versicherungsjahren - der Jahrgang 1960 kann erst mit 64 und vier Monaten abschlagsfrei in Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Heinz
am 06.08.2021Wie am besten die Zeit zwischen 64 und 66 Jahren nutzen?
Bin Jahrgang 58, noch berufstätig und habe 45 Versicherungsjahre bereits voll, kann also 2022 abschlagsfrei in Rente für besonders langjährig Versicherte oder 2024 in die Regelrente.
Ist es möglich mich für die 2 Jahre zwischen 2022 und 2024 arbeitslos zu melden,
um weiterhin Rentenpunkte zu sammeln bzw. meine Regel-Rente ab 66 damit zu erhöhen?
Heinz
Christian Schultz
am 06.08.2021Hallo Heinz, finanziell wäre die beste Variante, wenn Sie weiterarbeiten. Aber nach Erfüllung der 45 Jahre Wartezeit spricht auch nichts mehr gegen ALG I.
Heinz
am 11.08.2021Weiter zu arbeiten ist richtigerweise finanziell das beste,
aber meine Frage bezog sich eher auf :
mit 64 erst noch 2 Jahre arbeitslos machen oder gleich in Rente ohne Abzug,
was von beiden Möglichkeiten finanziell sinnvoll bzw. auch real machbar ist.
VG Heinz
Christian Schultz
am 11.08.2021Es ist beides machbar. Mit Jahrgang 1958 können Sie ja abschlagsfrei mit 64 in Rente - sofern die 45 Versicherungsjahre voll sind. Aber in der Regel ist da Arbeitslosengeld höher. Von daher macht es meistens mehr Sinn, das ALG I voll auszuschöpfen und danach erst in Rente zu gehen. Aber das muss man sich immer im Detail ansehen.
BJ
am 25.07.2021Hallo, bin seit 5/2021 60 Jahre alt und möchte schnellst möglich in Rente bzw. aus dem Arbeitsleben raus. Antrag auf ATZ 2 Jahre wurde seitens der Firma abgelehnt. Deshalb such ich nach anderen Möglichkeiten.
Bin ab 2022 besonders langjährig versichert und habe dann die 45 Jahre Wartezeit erreicht.
Mit 64 Jahren und 6 Monaten kann ich abschlagsfrei in die Rente.
Deshalb ziehe ich in Betracht auf den 11/2023 zu kündigen und 2 Jahre ALG1 zu beziehen bis ich in 11/2025 abschlagsfrei in Rente kann. Wäre dies möglich? Mit welchen Sperrfristen und Leistungverringerungen habe ich seitens der Agentur für Arbeit zu rechnen.
Bernd
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Bernd, sozialrechtlich wäre das möglich. Bei eigener Kündigung gibt es normalerweise eine zwölfwöchige Sperre ohne Arbeitslosengeld. Im Anschluss müsste die Arbeitsagentur dann leisten.
KB
am 17.07.2021Ich bin Ende Dezember 2022 genau 62 und 4 Monate. ( 1960 geboren) Habe dann 45 Arbeitsjahre erreicht. Zu diesen Zeitpunkt möchte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen, da wir umziehen wollen in eine andere Stadt zur Pflege meiner Mutter. Meine Rente für besonders langjährige Versicherte würde am 1.01.2025 gezahlt werden. Kann ich diese 2 Jahre davor Arbeitslos sein und dann ohne Abzüge in Rente gehen.
Tina
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo, sobald die 45 Jahre erfüllt sind, kann Ihnen die Arbeitslosigkeit Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr zerschießen.
KB
am 17.07.2021Vielen Dank. Ich denke mal nur die Höhe der Rente wird sich anpassen, da in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht so hohe Beiträge gezahlt werden.
Christian Schultz
am 17.07.2021So ist es.
Heinz Richter
am 06.07.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1952 und beziehe bereits seit 1.12.2015 Rente mit 63, allerdings mit Abschlägen, weil ich vor dem Rentenbeginn Arbeitslosengeld I bezogen habe. Mein langjähriges Arbeitsverhältnis war zerrüttet, weil ich die 2009 beantragte Altersteilzeit, obwohl diese mr lt. TV zustand, nicht bewilligt bekam. Ich verklagte meinen Arbeitgeber und verlor den Prozess wegen eines Fehlers meines Anwaltes. Nun ja, der Klage folgte dann bald auch die Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber wollte, dass ich selber kündigte. Ich verlangte aber - und erhielt letztlich - eine betriebsbedingte Kündigung.
Ab Juni 2013 bezog ich dann Arbeitslosengeld und Krankengeld bis zum Beginn der Rente am 1.12.2015.
Das Gesetz "Rente mit 63" wurde erst am 23. 5.2014 verabschiedet.
Ich habe also bereits ca. 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes Arbeitslosengeld bezogen. Im Rückblick ist damit sichergestellt, dass ich diese neue Vorschrift nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen konnte.
Die Frage ist nun, ob ein vergleichbarer Sachverhalt dem Bundessozialgericht/Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorliegt. Falls nicht, was nun? Kann ich ggf. noch über die Gewerkschaft eine Klage vor dem Sozialgericht anstrengen??
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Heinz, diese Frage kann ich nicht beantworten, da sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
tc
am 24.06.2021Guten Tag,
ich bin 5/61 geboren und könnte 12/2025 mit 45 Jahren (besonders langjährig) in Rente gehen. Zudem habe ich eine 50% Schwerbehinderung.
Ich möchte so schnell wie möglich aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden, aber natürlich auch die Rentenhöhe maximieren.
Welche Rentenart soll ich anstreben ?
Beste Grüße
Christian Schultz
am 24.06.2021Hallo, ohne Abzüge geht es in jedem Fall frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersrente in die Rente. Es ist daher egal, ob Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die für schwerbehinderte Menschen wählen.
Eine Kombination aus beiden Varianten ist nicht möglich: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-und-schwerbehindert-bringt-das-was
Barbara Ivanof
am 17.06.2021Mit einem Alter von 62 Jahren habe ich am 01.10.21 45 Jahre gearbeitet. Durch eine Umstrukturierung in der Arbeit und damit verbundenem erheblichen Mehraufwand, bin ich am Rande meiner Nerven und möchte mich daher ab 01.04.22 arbeitslos melden, um dann ab
01.04.23 regulär in Rente ohne Abzüge zu gehen.
Habe ich das aus Ihren Berichten richtig verstanden, dass ich in dieser Situation dann mit keinen Abschlägen mehr rechnen muss?
Vielen Dank schon vorab für Ihre Mühe und Antwort
Christian Schultz
am 17.06.2021Hallo Barbara, wir reden vermutlich über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie hier vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre Wartezeit voll haben, drohen Ihnen keine Abschläge.
Ralf Beckert
am 15.06.2021Meine Rente wäre normal mit 67 Jahren.
Was wäre wenn ich mit 63 arbeitslos werde, könnte ich dann mit 65 und 2 Jahren Abschlag (7,2%) in Rente gehen?
Oder wäre es besser für meine Rentenpunkte in der Arbeitslosenzeit einen Minijob anzunehmen?
Christian Schultz
am 15.06.2021Hallo Ralf, je später Sie in Rente gehen, desto höher fällt diese natürlich aus. Auch in der Arbeitslosigkeit (ALG I) werden ja Rentenbeiträge gezahlt, außerdem ersparen Sie sich die Abschläge. Über den Minijob erhöht sich Ihre Rente weiter, allerdings nur leicht.
So gesehen ist es also in der Regel besser, den Rentenbeginn möglichst spät zu wählen. Aber das passt halt nicht zu jedem Lebensentwurf.
Ralf Beckert
am 15.06.2021Meine Frage meint mehr ob dies so möglich wäre:
Kann ich dann nach 2 Jahren Arb.losigkeit mit 65 Jahren und den
Abschlag für die 2 Jahre (für die Zeit bis 67 Jahren, also 7,2%) in Rente gehen?
ODER muss ich (aus versicherungstechn. Gründen) einen Minijob während der Arbeitslosigkeit suchen?
Christian Schultz
am 15.06.2021Ach so. Bei der Rente mit Abschlägen benötigen Sie nur 35 Jahre Wartezeit. Der Minijob ist hier zur Erfüllung der Versicherungszeit nicht notwendig.
Werner K aus RD
am 05.06.2021§ 74 SGB VI
§ 58 SGB VI
Geburtstag: 21.01.1961
Ausbildung: 5 Monate vor den 17.ten Geburtstag
Ausb. SVN 01.08.1977 31.12.1977 5
Ausb. SVN 01.01.1978 31.08.1978 8
Ausb. SVN 01.09.1978 31.12.1978 4
Ausb. DÜVO 01.01.1979 31.12.1979 12
Ausb. DÜVO 01.01.1980 31.07.1980 7
Fachschule AFG 05.09.1983 09.07.1985 21
AFG 01.07.1986 01.09.1985 2
AFG 01.09.1983 01.09.1986 23
Anwendung von § 74
36 -23= 13 Rest der höheren Bewertung der Ausbildung lediglich 13 Monate.
Die Fachschulausbildung war eine Arbeitsförderungsmaßnahme als Rehabilitation behinderter Menschen des Arbeitsamtes 1983 – 1985 mit Übergangsgeld.
Jetzt werden mir die 23 Monate von meiner Lehre abgezogen. (lediglich der Lehre mit Höherbewertung).
Da ich aber zu dem Zeitpunkt nach § 58 noch keine 25 Jahre alt war gilt der § 74 nicht sondern der § 58 oder?
Ich halte es für Fragwürdig
Jetzt darf ich im Vergleich zu meiner besseren Hälfte Geb.1962,
obwohl ich Geb. 1961-, 8 Monate mehr arbeiten bzw. länger arbeiten. Ist das nicht Fragwürdig?
Gruß
Werner_Kiel
Maria
am 03.06.2021Ich bin aktuell total am Ende, habe große Schmerzen, Kämpfe um jeden Tag arbeiten.
Ich fürchte, mein Arbeitgeber wirft mich, wegen zu viel krank, über kurz oder lang raus.
Abschlagfrei nach 45 Jahren, könnte ich in ca. drei Jahren in Rente gehen. Das Datum deswegen wegen Schwerbehinderung Abschlagfrei gehen zu können, ist Identisch.
Zählen die zwei Jahre Arbeitslosigkeit auch in diesem Fall auch nicht? Kann ich die Rentenbeiträge die ein Mini-Job brächte auch einfach so einzahlen um dies zu verhindern?
Wenn ich jetzt erst einmal EM-Rente befristet für zwei Jahrebeantragen würde und es ginge mir besser und ich könnte wieder arbeiten - bleiben dann die Abzüge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme dennoch erhalten?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe
Christian Schultz
am 04.06.2021Hallo Maria, Abschläge auf eine EM-Rente werden nur übertragen, wenn die Altersrente ohne Lücke an die EM-Rente beginnt.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie ohnehin nur 35 Versicherungsjahre, die haben Sie schon lange voll. Hier zählt ALG I aber immer mit, auch kurz vor der Rente.
Zur Frage nach freiwilligen Beiträgen lesen Sie am besten diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Kathrin
am 20.05.2021Hallo Herr Schultz,
ich muss noch einmal nachfragen:
2 Jahre vor Rentenbezug ALG1, gleichzeitig ein versicherungspflichtiger Mini-Job.
Es werden vom ALG1 (verminderte) Beträge in die Rentenkasse abgeführt und genauso (wenn auch minimalste) Beträge vom Mini-Job. Die 45 Jahre Beitragszeit sind 8 Monate vor dem Rentenbeginn erreicht.
Werden nun die vom ALG1 und Mini-Job in die Rentenkasse eingezahlten Beträge für die Berechnung der zukünftigen Rente dazu gerechnet oder zählt nur die Zeit als Pflichtbeitragszeit um die 45 Jahre voll zu bekommen?
Dann macht es doch wenig Sinn auf Beiträge zu verzichten nur um 45 Jahre eingezahlt zu haben. Denn wenn man mit Abzug nach 43 Jahren in Rente geht zählen wiederum die Zeit plus die Beträge für die Rente mit. Ist das so korrekt?
MfG Kathrin
Christian Schultz
am 20.05.2021Hallo Kathrin, die Rentenbeiträge (sowohl beim ALG I als auch für den Minijob) zählen bei der Erhöhung Ihrer Rente IMMER mit. Nur bei der Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss man eben aufpassen - und genau um diesen Punkt geht es oben im Beitrag.
Kathrin
am 15.05.2021Guten Morgen Herr Schultz,
ich bin Jahrgang 06/1963, habe ab 09/2027 meine 45 Versicherungsjahre voll, kann aber erst ab 05/2028 ohne Abschlag die Rente für besonders langjährige Versicherte beziehen. Ursprünglich war mein Plan ATZ (3+3) ab 05/22 bis 04/28 zu machen, aber mein Arbeitgeber hat mir gerade mitgeteilt, dass er keine ATZ anbietet. Daher ist meine Überlegung jetzt so: ab 01/2026 bis 12/2027 ALG I beziehen, die restlichen 4 Monate anderweitig überbrücken und ab 05/28 in Rente zu gehen. Mir werden die 2 Jahre Arbeitslosengeldbezug vor dieser Rente nicht als Versicherungszeit angerechnet (bzw. nur die 20 Monate - 05/26 bis 12/27?), die vom Arbeitslosengeld gezahlten (wenn auch verminderten) Beiträge für die Rentenpunkte aber schon? Habe ich das so richtig verstanden? Gleichzeitig würde ich einen Mini-Job ab 12/25 aufnehmen und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann wiederum wird der Bezug vom ALG I zu der fehlenden Versicherungszeit angerechnet? Funktioniert das auch bei einem angemeldeten Mini-Job in einem Privarhaushalt (eventuell Verwandtenkreis)?
Vielen Dank für eine Antwort
Kathrin
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Kathrin, die letzten 24 Monate vor dem Start der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit. Um die 45 Jahre voll zu machen, kann ein Minijob ausgeübt werden - auch im privaten Umfeld. Wichtig ist, dass eigene Rentenbeiträge abgeführt werden - dadurch wird die Zeit nur Pflichtbeitragszeit.
Karl
am 14.05.2021Bin Jahrgang 1961 und habe die 45 Berufsjahre am 31.07.2023 voll. Ich wäre dann 62 1/2 Jahre alt. Als 1961 Geborener mit 45 Jahren müsste ich eigentlich bis zu einem Alter von 64 1/2 Jahren arbeiten und könnte dann abschlagsfrei in Rente gehen. Da der Stress immer mehr zunimmt und mir die Arbeit von Tag zu Tag schwerer fällt, interessieren mich die Antworten auf folgende Fragen:
1) Könnte ich bereits mit 62 1/2 Jahren für zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit gehen und würde anschließend die volle Rente erhalten oder ist dies gundsätzlich erst mit 63 Jahren möglich?
2) Wäre ein Ausstieg aus dem Berufsleben im besten Fall weitere 7 Monate früher (also am 31.12.2022) in einem Alter von 61 Jahren und 11 Monaten möglich, wenn der Arbeitgeber eine Freistellung mit betriebsbedingter Kündigung (7 Monate Kündigungsfrist) anbietet?
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Karl, wenn Sie Ihre 45 Versicherungsjahre voll haben, können Sie anschließend noch ALG I beziehen und dann - beim Erreichen Ihrer Altersgrenze - abschlagsfrei in Rente.
Ihre zweite Frage habe ich nicht ganz verstanden. Aber wenn Sie noch angestellt sind und Ihr Chef weiterhin alle Sozialversicherungsbeiträge abführt, zählt diese Zeit als Beschäftigungszeit. Auch wenn Sie freigestellt sind.
Carina
am 30.04.2021Hallo ,
ich bin Jahrgang 1959,plane Rente mit 63 mit 11,4 % Abschlag.
ALG 1 Anspruch bis einschließlich 06/2022 und ich habe einen Minijob, der hoffentlich auch dann noch darüber hinaus weiter geht.
Die 35 Jahre habe ich voll ,nur fehlen mir 6 Monate bis ich im Dez.2022 63 werde, ergo ab 01/2023 in Rente gehen könnte mit dem Abschlag (und dem Minijob weiter als Abschlagsminimierung für mich rein rechnerisch, so lange es gesundheitlich geht).
Muss ich dann ab 07-12/2023 dem Arbeitsmarkt quasi weiter zur Verfügung stehen..mich melden? Eigentlich doch nicht, da die 35 Jahre voll sind ,nur wie verhält es sich für die 6 Monate bis 63 mit KV/RV/AV? Muss man das privat einzahlen oder wie ???
Theroretisch hätte ich sogar ALG 2 Anspruch, mit Abzug Minijob wären das 85 € ca.,dennoch weiß ich nicht wie ich die 6 Monate die Sozialbeitrage aufbringen sollte und wo ?
VG Carina
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo Carina, solange Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie auch nicht verpflichtet, sich aktiv um einen Job zu kümmern. Rentenversicherungspflichtig sind Sie anschließend über den Minijob - solange Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien. Über den Minijob ist es auch grundsätzlich möglich, sich über die Knappschaft krankenversichern zu lassen.
Am einfachsten wäre es aber wohl, wenn Sie nach dem ALG I zum Jobcenter gehen und die letzten Monate mit ALG II überbrücken. Da sind Sie ja komplett versichert. Aber am besten lassen Sie sich in Ihrer Situation noch einmal persönlich beraten.
Bernd Bluhm
am 26.04.2021Hallo,
ich bin am 15.02.1960 geboren und habe am 01.05.2021 habe ich meine 45 Arbeitsjahre voll.
Ich kann zum 01.07.2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn ich mich ein Jahr früher Arbeitslos melde und ALG 1 bezieghe erhöht sich in dem Jahr des Bezugs von ALG 1 meine Renten noch?
Christian Schultz
am 26.04.2021Hallo Bernd, Ihre Rente erhöht sich dann noch, weil auch die Bundesagentur für Arbeit (allerdings geringere) Rentenbeiträge zahlt.
Frank
am 23.04.2021Hallo ich bin 03-1968 geboren mein Arbeitgeber bietet 5x5 an 5 Jahre noch voll Arbeiten danach 5 jahre zuhaus Altersteilzeit .
Dann bin ich 63 kann ich danach Arbeitslosengeld 2. JAHRE beziehen und mit 65 abschlagsfrei IN Rente gehen,? Habe mit 64 Jahren 45 Jahre voll gearbeitet .
Worauf muss ich achten?
Christian Schultz
am 23.04.2021Hallo Frank, wenn Sie Ihre Altersteilzeit beenden, ist die 45-jährige Wartezeit ja noch nicht erfüllt. Falls Sie bis zur Rente noch Arbeitslosengeld beziehen, müssten Sie dann noch nebenbei irgendwie Pflichtbeiträge zusammenbekommen. Zum Beispiel über einen Minijob.
Christian Wiese
am 22.04.2021Guten Tag,
gilt diese Regelung auch nach Aussteuerung? D.h. werden auch ALG I-Bezugszeiten nicht auf die 45 Jahre angerechnet, wenn ein Arbeitsverhältnis nach Aussteuerung noch besteht?
Christian Schultz
am 22.04.2021Hallo Christian, so viel ich weiß, gilt das auch in diesem Fall, ja.
Frank
am 10.04.2021Sehr geehrter Hr. Christian Schultz,
ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld und vorgezogener Schwerbehindertenrente.
Zunächst meine Ausgangssituation :
Ich bin jetzt 57 Jahre und habe vor Kurzem meinen unbefristeten Behindertenausweis (GdB 50) bekommen.
Dieses Jahr eingerechnet, bin insgesamt 40 Jahre durchgehend beschäftigt.
Mir wurde bestätigt, dass ich meine 35 Jahre Wartezeit für die Inanspruchnahme der Schwerbehindertenrente erfüllt habe.
Laut Rentenauskunft könnte ich daher am 01.03.26 mit 62 Jahren und 10,8 % Abzügen meine vorgezogene Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen.
Hier nun meine Fragen:
Könnte ich mit erreichen des 60 Lebensjahres kündigen und bis zum Renteneintritt 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen oder müsste ich mit Repressalien seitens des Arbeitsamtes oder der Rentenversicherung rechnen ?
Die 3.monatige Sperrfrist bei einer Kündigung von meiner Seite ist mir bekannt.
Noch eine zunächst merkwürdig erscheinende Frage:
Ist ein unbefristeter Schwerbehindertenstatus wirklich unbefristet ?
Ist es möglich, dass während meiner potentiellen Arbeitslosigkeit doch noch einmal eine Neubewertung des GdB vorgenommen wird und man eventuell den Schwerbehindertenstatus verliert ?
Schon mal vielen Dank im Voraus für ihre Mühe und Antworten.
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Frank, das mit der Arbeitslosigkeit sollte in Ihrem Fall kein Problem sein. Allerdings müssen Sie natürlich grundsätzlich schon bereit sein, sich zu bewerben, wenn Ihr Vermittler das möchte: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Ihr SB-Ausweis ist sicher. Allerdings sollten Sie vor dem Rentenbeginn nicht selbst auf die Idee kommen und einen Antrag zur Überprüfung stellen. In diesem Fall könnten Sie Ihren Status tatsächlich wieder verlieren.
Christian Schultz
am 09.04.2021Hallo, Sie können frühestens mit 63 in die Rente - allerdings nur mit Abzügen. Diese sind von Ihrem Geburtsjahr abhängig, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Falls Sie ohne Abzug in Rente wollen, geht das erst später. Die Tabellen dazu finden Sie im gleichen Artikel wie oben.
Knezevic
am 08.04.2021Sehr geehrter Herr Schulz!
Entschuldigung im Voraus in meinem Deutsch. 01.Juli 2021 Ich bin 45 Jahre in der Rentenversicherung. 15.11.2021 Ich bin 61 Jahre alt. Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass ich vor dem 1. Juli 2021 meinen Job verliere (Koronakrise und das Unternehmen wird Arbeitnehmer entlassen). Ich hatte vor, um den 1. September in den Ruhestand zu gehen. In diesem Fall werde ich meinen Job vor dem 1. Juli 2021 verlieren. Wie ist meine Situation und was muss ich tun? Vielen Dank im Voraus
Gretje
am 07.04.2021Hallo Herr Schulz,
ich bin Jahrgang 1958, habe meine 45 Jahre voll, und könnte zum 1.12.2022 ohne Abschlag in
Rente gehen. Nachdem mein Betrieb demnächst eine Umstrukturierung/ neues Warenwirtschaftsystem vornimmt, würde mir zum 30.06.2021 gekündigt werden. Ist es sinnvoll
für diese Zeit bis 1.12.2022 ALG1 zu beantragen, oder müsste ich zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo Gretje, wenn die 45 Jahre bereits erfüllt sind, ist Arbeitslosigkeit aus dieser Sicht kein Problem. Der zusätzliche Minijob wäre also nicht mehr notwendig.
Werner K aus RD
am 06.04.2021Hallo Christian, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also mein Arbeitslosengeld läuft am 9. Juni aus, einen Monat früher 9.5.2021 ist es so gemeint?
Gruß
Werner K aus RD
am 06.04.2021Hallo Herr Christian,
Sie Schreiben oben folgendes;
>>Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:
3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.
Was können Sie machen?
Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.<<
-----> Nun meine Frage weil es auch hier im Forum für mich nicht abschließend geklärt ist;
Arbeitslos; Ab wann muss man ein MiniJob ausüben um die 24 Monate zu erhalten?
Einmal wird gesagt das man wärend der Arbeitslosigkeit einen 3 Std/450€ MiniJob ausüben sollte. Also ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit oder 1. Tag vor Ende der Leistung ?
Falls Sie noch Fragen haben gerne auch via E-Mail
MFG
Werner
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Werner, der Minijob wird nur wichtig, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre Wartezeit nicht erfüllen. Sind die schon voll, müssen Sie sich über diesen Punkt keine Gedanken machen.
Wenn der Minijob nötig wird, müssen Sie ihn in dem Monat ausüben, in dem Sie auch Arbeitslosengeld bekommen. Ob am ersten oder letzten Tag, ist dann nicht wichtig.
Ulrike
am 06.04.2021Hallo Christian Schulz. Mir geht es genauso wie mein Vorredner (Roland). Hatte eigentlich vor im September 2022 (mit 63) in Rente zu gehen. ( mit 11.4 % Abzüge). Wenn ich noch 14 Monate mit Atbeitslosigkeit verlängere hätte ich dann keine Abzüge? Würde ich dann finanziell besser bei weg kommen? 3Monate Sperre wären egal.
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Ulrike, ohne nähere Angaben kann ich das nicht beantworten. Fragen Sie am besten direkt bei der Rentenversicherung nach. Ein Blick auf Ihr Rentenkonto inklusiver Ihres Geburtsjahres und der bisher erreichten Wartezeit genügt - dann haben Sie Klarheit.
Roland
am 30.03.2021Ich bin Jahrgang 1959 , hab bereits 46 Jahre und kann also mit 64 und 2 Monate in Rente
für besonders Langjährig Versicherte gehen.
Spricht was dagegen , mit 62 und 2 Monaten zu kündigen, 2 Jahre in Arbeitslosigkeit zu gehen, und danach direkt in Rente ?? auf die Gefahr hin, dass ich eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt bekomme.
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Roland, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllt haben, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sicher. Bei Ihnen eben erst mit 64 und zwei Monaten. Was Sie in der Zwischenzeit machen, hängt einzig und allein von Ihrer persönlichen Lebensplanung ab.
Gerhard Paschmionka
am 29.03.2021Guten Tag Herr Christian Schulz.
Ich bin noch bis 08.04.2021 in Reha-Massnahme. Im Mai/Juni sind meine 45 Beitragsjahre voll. Was die Reha Ärzte jetzt in Ihrem Arztbrief schlussendlich aussagen, weiss ich noch nicht. Wie verhält sich diese Konstellation auf das ALG 1 und deren vorzeitiger Inanspruchnahme also vor 45 Jahren !! Es sind auch weitere Erkrankungen aufgetreten, die eine weitere AU rechtfertigen würden, nur ob die Krankenkasse dass auch so sieht ist fraglich, und steuert mich vorzeitig, also vor 78 Wochen aus ! Im Vorraus besten Dank.
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Gerhard, sobald Sie die 45 Jahre erfüllt haben, ist die wichtigste Voraussetzung zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Sie müssen dann nur noch auf Ihren Rentenstart warten - der hängt vom Jahrgang ab: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren
Wenn Sie aus der Reha als dauerhaft erwerbsgemindert entlassen werden, wird es für die Zwischenzeit vermutlich auf den Antrag zu einer EM-Rente hinauslaufen. Aber das muss man sich dann im Detail anschauen.
Lisa
am 21.03.2021Ich bin 60 Jahre alt und habe meine 45 Beitragsjahre voll. Meine Rente für besonders langjährig Versicherte würde ich mit 64 Jahren und 4 Monaten bekommen.
Würde das nicht funktionieren, wenn ich davor die letzten 3 Jahre krank u. arbeitslos wäre?
Oder müsste ich mit Abschlägen rechnen?
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Lisa, die 45 Jahre Wartezeit haben Sie ja schon komplett. Theoretisch ist es also möglich, die Zeit bis zum Rentenstart mit Kranken- und Arbeitslosengeld zu überbrücken.
In der Praxis ist das aber nicht immer ganz einfach. Und es kommen natürlich auch weniger Rentenbeiträge zusammen, als wenn Sie weiterarbeiten würden.
Henry Lochmann
am 18.03.2021Sehr geehrte Damen und Herren !
Meine Eckdaten:
Baujahr 1958
Bin seit fast 2 Jahren krank und ausgesteuert.
Erwerbsminderungsrente ist beantragt und laut DRV in eine teilweise EMR umgewandelt .
Bearbeitung läuft und wird genehmigt.
Gleichzeitig ALG1 laut Nahtlosigkeitsreglung beantragt welche in normale ALG1 umgewandelt wird.
Wenn ich im Februar in die Arbeitslosigkeit gehe ,fehlen mir noch 7 Monate an meinen 45 Arbeitsjahren um am 01.07.2022 vorzeitig nach der 63 Jahr Reglung in Rente zu gehen.
Das mit dem Minijob habe ich verstanden und würde es auch so machen.
Aber eines macht mich stutzig und zwar was in meinen Rentenbescheid steht:
Es zählen nicht mit:
Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
Wie ist das zu verstehen ? Es widerspricht sich ja mit der Minijob Lösung.
Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Henry Lochmann
Christian Schultz
am 19.03.2021Hallo Henry, um das sicher überprüfen zu lassen, müssten Sie mit meinen Kollegen in der Sozialberatung sprechen.
Aber ich denke, hier ist von freiwilligen Rentenbeiträgen die Rede - also von Ausgleichszahlungen. Das hat nichts mit den Beiträgen auf Ihren Minijob zu tun: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Maria
am 11.03.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mir den Link durchgelesen, abe meine Frage wurde nicht beantwortet.
1.ist eine lange Arbeitslosigkeit DIREKT vor dieser Rente (für Schwerbehinderte) schädlich?
Ich habe dann noch eine Frage:
Wenn ich einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stelle und ich diese (während des Krankengeldbezuges bzw. während ALG1) bekomme, wird es einen Abzug geben. Wenn ich jetzt später max. 5 Jahre eher in Rente gehe, muß ich mit max. 10,8% Abzug rechnen. Kommt dann noch der Abzug der EM-Rente dazu? Also kann so der dauerhafte Abzug der Schwerbehindertenrente doch noch irgendwie höher als 10,8% ausfallen?
viele Grüße
Maria
Christian Schultz
am 11.03.2021Hallo Maria, Arbeitslosengeld direkt vor der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt bei der Wartezeit mit. Aber natürlich kommen hier weniger Rentenbeiträge zusammen, als wenn Sie arbeiten würden.
Beim Wechsel von der EM- in die Altersrente können Abschläge übernommen werden. Die Zahlung der Altersrente ist aber nie niedriger als die vorherige EM-Rente. Lassen Sie sich das aber am besten anhand Ihres persönlichen Rentenkontos direkt von der Deutschen Rentenversicherung erklären.
Maria
am 11.03.2021Hallo Herr Schultz,
bei der Rente mit 63 (45 Versicherungsjahre) darf man vorher nicht arbeitslos sein.
Sind die Bedingungen der früheren Rente für Schwerbehinderte völlig davon losgelöst?
Ich bin unbefristet schwerbehindert, Jahrgang 1962, beziehe seit Januar 21 Krankengeld und werden danach 2 Jahre ALG1 beziehen. Geplant ist dann ein übergangsloser Renteneintritt mit 10,8% Dauerkürzung. Ist in diesem Fall eine vorherige Arbeitslosigkeit schädlich?
Christian Schultz
am 11.03.2021Hallo Maria, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie nur 35 Jahre Wartezeit - dann zählt auch eine ganze Menge mit. Die erreicht man fast immer: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Ulrich Hermanies
am 10.03.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meinen Daten:
geb.12.06.1958
Ab 01.07.2024 volle Rentenanspruch (genau mit 66 Jahren)
Ich könnte mit 64 die Rente für besonders langjährige 45 Jahre (dann habe ich bereits 47 Jahre einbezahlt) ohne Abzüge beantragen.
Meine Idee...zum 01.07.2022 arbeitslos melden (ALGI beziehen, 24 Monate) und zum 01.07.2024 die volle Regelaltersrente beantragen da diese ja dann höher ausfallen müsste. Bei ALG I werden dann ja mindernde Rentenbeiträge an die DRV weiterhin abgeführt ?!
Meine Frage lautet:
Ist dieser Gedanke so richtig und gäbe es noch eine andere Alternative ?
Ich möchte nicht bis 66 voll arbeiten. Mir reicht es.....
Vielen Dank im voraus für Ihre Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
U.Hermanies
Christian Schultz
am 10.03.2021Hallo, Sie haben natürlich grundsätzlich Recht: Wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, fällt die Rente höher aus. Ganz einfach, weil Sie zwei weitere Jahre einzahlen.
Was genau in Ihrer Situation am besten passt, können Sie kostenlos bei einem Termin mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen. Allerdings wird man Ihnen dort vermutlich auch nur das mit auf den Weg geben, was Sie schon wissen. Bedenken Sie, dass Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld zumindest theoretisch nach Arbeit suchen müssen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Ulrich Hermanies
am 10.03.2021Herr Schultz,
danke für die Info.
Was ich meine ist, dass nicht ich bis 66 Jahre arbeite, sondern ich mich mit 64 J. arbeitslos melde und die restlichen 2 Jahre bis zu 66 J. vom ALG I lebe und dadurch die Rentenbeiträge aber weiter gezahlt werden. Das ist doch richtig vermutet , oder ?
Klar ist mir, dass ich dann zur Arbeitvermittlung herangezogen werden kann in den verbleibenden zwei Jahren
Vielen Danke
U.Hermanies
Christian Schultz
am 10.03.2021Verstehe. Ist auch richtig. Allerdings zahlt das Arbeitsamt nur verminderte Rentenbeiträge. Meine Empfehlung: Einmal mit den Profis von der Rentenversicherung besprechen. Das ist kostenlos.
Gudrun Staudt
am 10.03.2021Ich bin Jahrgang 51 und war arbeitslos, während das Gesetz beraten wurde. Mit meiner Arbeitslosigkeit zusammen war ich weit mehr als 45 Jahre im Erwerbsleben. Während der Beratungsphase des Gesetzes war nie davon die Rede, dass man die letzten 24 Monate nicht in Arbeitslosigkeit verbracht haben durfte, um die Rente für langjährig Versicherte zu bekommen. Als dann für mich die 24 Monate Arbeitslosigkeit verstrichen waren, musste ich mit Abschlägen in Rente gehen, weil ich wegen meines Alters keine Arbeitsstelle mehr gefunden hatte. Die Rente für langjährig Versicherte habe ich leider nicht bekommen. Ich fühle mich betrogen.
HW63
am 28.02.2021Hallo,
Ich bin Jahrgang 63 und habe 1980 mit der Lehre begonnen, zählt diese Zeit zu den 45 Arbeitsjahren mit und muss ich dann bis Ende August 2026 arbeiten?
Danke für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo, ohne Einblick in Ihren Versicherungsverlauf können wir das nicht beantworten. Schauen Sie mal in Ihre Rentenauskunft, da steht drin, wie es mit Ihrer Wartezeit aussieht. Ich empfehle Ihnen, dass Sie einen Termin bei der Rentenversicherung zur Kontenklärung machen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern
Martina
am 23.02.2021Ich habe folgende Frage. Mir fehlen derzeit noch 14 Monate , dann habe ich 45 Jahre voll. Nun bin ich seit einigen Wochen krankgeschrieben und merke , dass ich meiner Arbeit gesundheitlich nicht mehr gewachsen bin. Mein frühstmöglicher Renteneintrittstermin als besonders langjährig Versicherte ist der 1.12.2023.
ist es möglich, weiter Krankengeld zu beziehen bis zur Aussteuerung und im Anschluß Arbeitslosengeld, um so bis zum Renteneintittstermin ohne Abzüge zu kommen ?
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo Martina, die Zeit des Krankengeldes zählt bei der 45-jährigen Wartezeit mit. Das darauffolgende Arbeitslosengeld allerdings nicht - wenn Sie danach direkt in die Rente gehen. Da empfehle ich Ihnen, dass Sie das in einem kostenlosen Gespräch bei der Deutschen Rentenversicherung klären.
Gerhard Paschmionka
am 23.02.2021Guten Tag Herr Christian Schulz.
Ich habe am 01.03.2020 ordnungsgemaess den Arbeitgeber gewechselt. Krankheitsbedingt. Schilddrüsenoperation, Schlafapnoe, COPD, Herzinssuffizienz , Wasserödeme, Hypertonie, Arthrose. Am 18.03.20 kam es wieder zu Atemstillständen, worauf Ich sofort AU geschrieben wurde von meinem Lungenarzt. Während der Probezeit hat man mir am 26.03.20 gekündigt, und bin seitdem im Krankengeldbezug/Ende 10/21. Meine Frage: Kann mir seitens der Arbeitsagentur eine Sperre drohen, weil Ich während der Probezeit gekündigt wurde ? Meine 45 Jahre erfüllen sich im July 21, und im August 21 werde Ich 61. Eine Antwort wäre nett, da es sich um existentielle Fragen handelt. mit freundlichen Grüssen, Gerd Paschmionka
Christian Schultz
am 25.02.2021Hallo, da bin ich mir gerade nicht sicher. Am besten in unserer Sozialberatung nachfragen, anhand Ihrer Unterlagen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Antje
am 20.02.2021Wie sieht es eigentlich aus wenn ich 3 ! Jahre vor Rentenbeginn ALG1 beantrage, 2 Jahre beziehe und das letzte Jahr vor der Rente mit 65 ohne Einkommen lebe? Wird mir dann das erste Jahr ALG1 zur Wartezeit zur Rente nach 45 Jahren angerechnet?
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Antje, diese Frage habe ich mir tatsächlich noch nie gestellt. Aber ich denke, dass es so wäre. Denn in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn zählt die Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit. Demzufolge müsste das erste Jahr davor noch mitzählen. Lassen Sie das aber lieber noch einmal von der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.
Karin
am 16.02.2021Hallo Herr Schultz, ich könnte ab 02/2026 mit Abschlägen in Rente für langjährig Versicherte gehen. Ich wäre dann 63 Jahre. Da mich mein Beruf als Erzieherin sehr herausfordert und anstrengt, denke ich an Kündigung mit 61. Welche Folgen hätte die Sperrfrist, die sicher bei Eigenkündigung erfolgen würde für die Wartezeit bzw. was könnte ich unternehmen einer Sperrfrist zu entgehen?
Danke für Ihren Rat
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Karin, in der zwölfwöchigen Sperrfrist werden keine Rentenbeiträge gezahlt. Sie gilt auch nicht als Wartezeit. Aber wenn Sie die 35 Jahre Wartezeit schon erfüllen, fällt das vermutlich nicht stark ins Gewicht.
Einer Sperre können Sie nur entgehen, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt. Oder wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung haben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen müssen. Dazu sollten Sie sich jedoch in jedem Fall individuell beraten lassen.
Bernd
am 16.02.2021Hallo
Ich bin 1965 geb und jetzt 55 Jahre alt und werde im August 21 dann 56 Jahre. Ich beziehe noch 11 Monate Krankengeld bis Januar 2022. Danach werde ich ausgesteuert. Werde evtl wenn ich keine Arbeit mehr bekomme 18 Monate ALG I bekommen. Habe jetzt schon 37 Jahre Rentenbeiträge ( nicht wenig ) eingezahlt. Wenn ich mit 58 Rente beantragen würde , wieviel Abzüge bekäme ich ? Und werden meine 80% Rentebeiträge des KG und ABG I als Rentenpunkte angerechnet ?
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Bernd, mit 58 können Sie noch lange keine Rente beantragen. Ohne SB-Ausweis ist das für Sie frühestens mit 63 möglich. Und dann auch nur mit 14,4 Prozent Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Rainer Fritz
am 15.02.2021Hallo, vielleicht hört sich die Frage ein wenig komisch an aber trotzdem: reicht es aus in der Arbeitslosigkeit bis zur Vollendung der 45 Jahre einen Minijob aus zu üben. Heißt nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit habe ich die 45 Jahre voll. Bin jetzt 59 geworden und habe noch ca. 3 Jahre bis zur Vollendung der 45 Jahre. Vielleicht kann mir jemand dazu was sagen.
Gruß Rainer
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Rainer, wie oben im Beitrag zu lesen ist: Mit dem Minijob machen Sie aus der Arbeitslosigkeit eine Pflichtversicherungszeit für die Rente. Diese zählt dann auch als 45-jährige Wartezeit bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Birgit Däsch
am 15.02.2021Guten Tag, ich habe im Januar 21 mein 60. Lebensjahr vollendet. Habe knapp 43 Jahr durchweg gearbeitet. Ab 01.02.21 bis 31.01.23 beziehe ich ALG 1. Ich habe jetzt mitbekommen, dass die Zeiten der ALG 1 nicht bei den Rentenanwartschaften angerechnet werden. Wäre das auch der Fall, wenn ich z.B. in 2024 eine GbB Rente beantragen würde? D.h. zwischen ALG 1 und einer evtl. GdB Rente, 1 Jahr Unterbrechung ohne Einkünfte wäre? Würden in diesem Fall die zwei Jahre ALG 1 zu der Rentenanwartschaft angerechnet werden?
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Birgit, das Arbeitslosengeld kurz vor der Rente ist nur bei der Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein Problem. Wenn Sie schon mit 63 mit Abschlag in Rente gehen oder alternativ die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, brauchen Sie ohnehin nur 35 Versicherungsjahre: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Bernd
am 14.02.2021Hallo ,wann kann man freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen? Um mehr Wartezeiten zu bekommen, möchte in meiner Arbeitslosenzeit kein minichop entrichten ,habe 43j.und 7monte voll einbezahlt
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Bernd, zu den Ausgleichszahlungen empfehle ich Ihnen diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Bernd Kühn
am 14.02.2021Bin Jahrgang März 59 und bekam von meinen Arbeitgeber ein Angebot mit einem Aufhebungsvertrag in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Der Arbeitgeber würde den Ausfall für die Sperrfrist zahlen und jeden Monat noch 20 % des Gehaltes drauflegen.
In der Firma war bis jetzt viel Kurzarbeit und die Mitarbeitersollen reduziert werden.
Kann ich nach der Arbeitslosenzeit von 24 Monaten in die Rente gehen ohne Nachteile für die Rente. 45 Jahre Arbeitszeit habe ich schon erreicht.
Bzw. sagt das Arbeitsamt du musst mit 63 in die Rente, also wir zahlen nur ein Jahr.
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Bernd, wenn Sie die 45 Versicherungsjahre bereits erfüllen, ist die Arbeitslosigkeit kein Problem mehr. Sie können dann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Eine "Zwangsverrentung" gibt es nur bei ALG II.
Andre
am 09.02.2021Hallo, ich bin Jahrgang 01/1962. Habe 08/2022 meine 45 sozialversicherungspflichtigen Beitragsjahre voll.
Möchte 02/2025 in Vorruhestand gehen. Also mit 63.
Vorher eventuell zwei Jahre arbeitslos 02/2023 bis 02/2025
Frage:
geht das
welche Abzüge werde ich von der Rentenzahlung haben
kann ich noch früher in Rente gehen als 02/2025
Über Antworten freue ich mich
Gruß
Andre
Christian Schultz
am 09.02.2021Hallo Andre, bei der Altersrente nach 45 Versicherungsjahren gibt es keine Abzüge. Niemals. Achten Sie darauf, dass Sie die Wartezeit bereits erfüllen, bevor Sie in die Arbeitslosigkeit gehen. Falls Sie früher in die Rente möchten, geht das über die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Der Abschlag richtet sich nach Ihrem Jahrgang: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Karin
am 04.02.2021Hallo,
bin Jahrgang 1958 und bekomme mit 66 Jahren die reguläre Rente, könnte aber am 01.03.2022 mit 45 Arbeitsjahren in vorzeitige Rente ohne Abzüge gehen.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir sehr wahrscheinlich kündigen wird. Kann ich trotz Arbeitslosigkeit ab 01.03.2022 in Rente ohne Abzüge gehen?
Oder kann ich auch die vollen 24 Monate Arbeitslosigkeit erhalten und dann mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 04.02.2021Hallo Karin, das kommt auf die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre an. Wenn Sie die 45-jährige Wartezeit bereits vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit erreicht haben, ist es kein Problem.
Ulf
am 02.02.2021Guten Tag,
ich bin 1960 geboren, und habe die Wartezeit von 35 Jahren fuer langjaehrig Versicherte erfuellt. Falls ich die letzten 2 Jahre vor dem Erreichen von 63 Jahren arbeitslos wuerde, muesste ich ja keinen Minijob annehmen um die Wartezeit (35 Jahre) zu erfuellen? Oder?
Und koennte mit 63 die Rente fuer langjaehrige Versicherte mit Abschlaegen beziehen.
Fuer mich als Laien ist das Thema ziemlich verwirrend.
Gruss und Danke
Christian Schultz
am 03.02.2021Hallo Ulf, Sie haben Recht: Bei der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ist die Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente unproblematisch für die Wartezeit.
Savina
am 30.01.2021Lieber Herr Schultz, ich wende mich heute erneut mit einer Frage an Sie. Ab dem 01.11. diesen Jahres kann ich ohne Abschläge in die Rente gehen (Geb. 12.1957, seit 1972 berufstätig, 1 AG). Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich -in Abstimmung mit meinem AG- zeitnah aufhören. Es gibt ein Delta von ca. 230 Euro zwischen vorzeitiger Rente und der Rente, die ich im Dezember 2023 bekommen würde, also die Regelrente. Wenn man diese Differenz zur Lebenserwartung errechnet, kommt eine nicht unerhebliche Summe heraus. Mein AG möchte den „goldenen Handschlag“ nach 48 Jahre natürlich so gering wie möglich halten. Bietet mir eine Freistellung bis Ende des Jahres nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an und ist der Meinung, ich könnte bis zum Erreichen des Regelrentenalters noch Arbeitslosengeld beziehen, um somit die o. g. Differenz zu minimieren. Für den Fall, dass das tatsächlich möglich ist, hätte ich immer das Gefühl, dass ich ein Sozialschmarotzer wäre. Da man immer davon hört, dass Menschen zwangsverrentet werden und dabei hohe Abschläge in Kauf nehmen MÜSSEN, halte ich diese Vorgehensweise für absolut grotesk. Das Jobcenter erreiche ich derzeit für eine Auskunft nur auf schriftlichem Weg und dafür reicht die Zeit nicht, da ich Anfang nächster Woche den Termin mit meinem AG habe. Wie ist Ihre Meinung? Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Savina, leider können wir hier nicht auf individuelle Anfragen eingehen. Nur soviel: Eine "Zwangsverrentung" gibt es nicht beim Arbeitslosengeld I. Allenfalls bei "Hartz IV": www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Karina
am 30.01.2021Bin 02/1958 geboren, bin zurzeit krank geschrieben, weiß nicht wie lange das noch geht mit somatoformer Störung. Zum 01.03.2022 habe ich 45 Jahre voll, bekomme aber nicht viel Rente. Kann ich mich eventuell kündigen lassen und dann bis 66 Jahre Arbeitslosengeld beziehen?
Danke für Antwort
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Karina, bei einer Kündigung gibt es (falls Anspruch besteht) bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. In diesem Beitrag haben Sie ja gelesen, dass die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mitzählen. Sie müssen diese 45 Jahre also entweder vor dem Start der Arbeitslosigkeit erreichen oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen ausüben.
Andreas
am 22.01.2021Guten Tag, Christian,
ich bin am 21.01.1961 geboren. Meine AAusbildung habe ich im September 1977 begonnen und habe seitdem ohne Unterbrechung gearbeitet. Mein frühester Renteneintritt wäre mit Abschlag der 1.2.2024. Ich würde gerne per 1.3.2022 aufhören zu arbeiten und die 24 Monate bis zu meinem Renteneintritt ALG I beziehen. Ist dies möglich ?
Viele Grüße
Andreas
Christian Schultz
am 22.01.2021Hallo Andreas, ich kenne Ihr Rentenkonto nicht und weiß daher nicht, welche Versicherungszeiten dort erfasst sind. Wenn Sie mit 63 in die Rente wollen, müssen Sie bei Ihrem Jahrgang einen Abschlag in Höhe von 12,6 Prozent hinnehmen. Bei dieser Rentenvariante wäre es kein großes Problem, in den 24 Monaten vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld zu erhalten.
Andreas
am 22.01.2021Hallo Christian,
ich sende dir ganz liebe Grüße und habe vorhin erst festgestellt,
das du es bist ... Andreas aus Wülfrath ... :-)
Alexander Reck
am 19.01.2021Hallo Christian,
ich habe die Möglichkeit am 01.12.2021 in eine 3+3 ATZ zu starten. Ende der ATZ wäre der 30.11.2027. Ich bin im Mai 1963 geboren und arbeite seit 08.1981 lückenlos, die 45 Beschäftigungsjahre habe ich ja dann hinter mir. Abschlagsfrei könnte ich ab dem 01.04.2028 in die Rente. Leider endet die ATZ vier Monate bevor ich abschlagsfrei in Rente gehen kann, laut Rentenbescheid habe ich einen Abzug von 8,7%. Das ist sehr viel für mich, nun zu meiner Frage. Könnte ich mich die vier Monate Arbeitlos melden oder evtl mit meinen Ersparnissen überbrücken um dem Abzug zu entgehen?
Vielen Dank im Voraus
Alexander
Christian Schultz
am 19.01.2021Hallo Alexander, sobald die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind, können Sie Arbeitslosengeld beziehen. Auch bis zum Rentenstart. In diesen vier Monaten würden Sie natürlich weniger Rentenbeiträge einzahlen. Aber zum April 2028 könnten Sie dann ohne Abzug in die Rente.
Alexander Reck
am 19.01.2021Hallo Christian,
vielen Dank für die rasche Antwort, sehr nett von dir.
Christian Schultz
am 12.01.2021Hi Marc, ja - das geht.
Marc Stendera
am 11.01.2021Hallo, ich bin von Januar 1966 und bin seit 1982 durchgängig im Berufsleben. Mit 61 Jahren erreiche ich die 45 Jahre Renteneinzahlungsjahre. Mein Plan bisher ist, bis zum 61ten normal weiter zu arbeiten, mich dann kündigen zu lassen (habe ich mit dem Geschäftsführer so besprochen). Bisher bin ich davon ausgegangen, das ich dann 2 Jahre Arbeitslosengeld I. beziehe und dann mit 14,4% Abschlag mit 63 Jahre in Rente gehe. Wartezeit ist ja mit Erreichung des 61ten Lebensjahr erfüllt und die 14,4 % Abschlag kann ich verkraften. Da es mir bereits jetzt sehr schwer fällt jeden Tag meiner Arbeit nachzugehen, glaube ich einfach nicht daran über dem 61ten noch eine regelmäßige Tätigkeit ausüben zu können. Liege ich da weiterhin richtig, oder habe ich hier falsch gedacht?
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Marc, um mit 63 und Abschlag in die vorgezogene Rente zu kommen, brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre.
Marc Stendera
am 12.01.2021Hallo Christian, das 35 Jahre reichen würden, ist mir schon bewußt und bekannt. Mir ging es eher darum, ob ich falsch liege bei meiner Einschätzung, das wenn ich mit 61 Jahre die 45 Jahre voll habe und dann 2 Jahre Arbeitslosigkeit anstehen, ich mit 63 und 14,4 % Abzug in Rente gehen kann.
Uwe Köckritz
am 18.12.2020Ich bin 05.1958 Geboren . Zum 09.2020 hatte ich schon 46 Arbeitsjahre hinter mir. Mein Firma hat aus aktuellen Gründen Personalabbau angekündigt. Da ich davon betroffen bin ,meine Frage. Wann kann ich ohne Abschläge aus der Arbeitslosigkeit in Rente gehen.
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Uwe, mit Ihrem Jahrgang können Sie mit 64 ohne Abschlag in die Altersrente. Siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wladimir Kellermann
am 17.12.2020Ich bin 60 Jahre alt und wurde am 23.10.2020 aus dem KG ausgesteuert, wenn ich jetzt 2 Jahre Alg 1 beziehe, fehlt mir ein Jahr um die Rente mit 63 mit Abschlägen zu beantragen, habe mehr als 40 Beitragsjahre, Wie kann ich ein Jahr überbrücken? Weiß nicht was ich machen soll.
Christian Schultz
am 17.12.2020Hallo Wladimir, für die Rente mit 63 (mit Abschlag) benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Jörg Scheifer
am 16.12.2020Hallo,
ich bin 05.1957 geboren. Mein (befristeter) AV läuft am 31.08.2021 aus.
Beginn meiner Regelaltersrente 01.05.2023.
Wird mein ALG I in der (wahrscheinlichen) Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 16.12.2020Hallo Jörg, wenn Sie erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen, ist die Arbeitslosigkeit kein Problem. Da werden auch Rentenbeiträge für Sie abgeführt. Weniger, als wenn Sie gearbeitet hätten, aber es wirft Sie nicht aus der Rente.
Kritisch ist die Arbeitslosigkeit allenfalls bei der vorgezogenen Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.
Brigitte
am 04.12.2020Vielen Dank für die Rückmeldung.
Christian Schultz
am 04.12.2020Hallo Brigitte, kritisch sind exakt die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn. Wenn Sie hier Arbeitslosengeld beziehen, zählt das nicht für die Wartezeit bei der Altersrente nach 45 Jahren.
Brigitte
am 03.12.2020Hallo, ich bin 07.61 geboren und werde nach Ende der Transfergesellschaft 06.22 arbeitslos. Meine 45 Jahre habe ich 01.09.22 nach drei Monaten Arbeitslosigkeit voll. Mein Renteneintritt als besonders langjährig Versicherte wäre 02.25. werden die 3 Monate Arbeitslosigkeit als Wartezeit angerechnet, da mehr als 24 Monate zwischen dem Erreichen der 45 Jahre und den Renteneintritt liegen? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Brigitte
Christian Schultz
am 24.11.2020Hallo Edgar, ohne Abzüge können Sie mit Schwerbehinderung immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Rente. Alternativ gibt es noch die Rente nach 45 Versicherungsjahre, das sind zwei verschiedene Formen der vorgezogenen Altersrente. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Edgar Pahl
am 24.11.2020Hallo ich habe da mal eine frage.
Ich werde im März 62 Jahre und habe 50%Schwerbehinderung
Habe 46 Jahre gearbeitet
Wann kann ich in Rente gehen ohne Abzüge Danke
Christian Schultz
am 09.11.2020Mit Jahrgang 1959 können Sie abschlagsfrei mit 64 Jahren und zwei Monaten in die Altersrente. Da die Arbeitslosigkeit erst beginnt, nachdem die 45 Versicherungsjahre voll sind, kann man Ihnen das dann nicht mehr nehmen.
Achim
am 06.11.202045 Jahre waren im August 2020 erreicht bin zurzeit (November 2020) noch krankgeschrieben.werde mich nach den 78 Wochen Krankengeld zum 01.07.2021 Arbeitslos melden müssen. Meine Frage ist kann ich dann nach 24 Monaten Arbeitslos
Zum 01.07.2023 abschlagsfrei in Rente gehen?
Christian Schultz
am 04.11.2020Hallo Achim, die 45 Jahre Wartezeit müssen Sie vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erreichen. Denn die zählt nicht mit. Wenn Sie es nicht ganz schaffen, können Sie auch einen Minijob anmelden und neben dem Arbeitslosengeld ein paar Euro hinzuverdienen. Wichtig ist, dass Sie dann eigene Rentenbeiträge abführen: www.sovd-sh.de/2018/04/24/deshalb-sollten-sie-beim-minijob-immer-rentenbeitraege-zahlen/
Achim
am 03.11.2020Hallo, bin Jahrgang 04.59 und seit 32 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt aber seit 12.2019 krank. Kann in meinem Beruf als Umschlagsarbeiter nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten. Krankengeld 78 Wochen endet Juni 2021. Werde mich dann arbeitslos melden müssen, ohne gekündigt zu werden. Werden dann die Rentenbeiträge von der Agentur für Arbeit gezahlt, und kann ich dann nach 24 Monaten ALG 1 abschlagsfrei in Rente gehen? 45 Jahre sind im August 2020 erreicht
Roland Lindner
am 07.10.2020Nur wenn ihre Firma bankrott geht werden die 2 Jahre Arbeitslosigkeit auf 65 hinzugerechnet, wenn sie kündigen und dann sich arbeitslos melden werden diese Jahre nicht hinzu gerechnet.
Christian Schultz
am 07.10.2020Hallo Mathias, das ist richtig. Sobald Sie die 45 Versicherungsjahre voll haben, müssen Sie nur noch bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte warten - mit Jahrgang 1960 wären das 64 Jahre und vier Monate, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Wenn Sie in der Zwischenzeit arbeitslos werden, ändert das nichts an Ihren Optionen für die Rente. Aber natürlich werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld weniger Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. In den meisten Fällen kann man das allerdings locker in Kauf nehmen.
Mathias Ricken
am 06.10.2020Guten Tag,
ich bin "Baujahr 1960" und habe es so verstanden, dass die Rente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre) nicht vorgezogen werden kann. Wenn ich allerdings mit 61 oder 62 bereits meine 45 Jahre erfüllt habe ist es für diese Rentenart "nicht schädlich" wenn ich betriebsbedigt gekündigt würde. Da ich ja die Pflichtzeiten erfüllt habe, ist auch eine Arbeitslosigkeit zum Ende des Berufslebens möglich und ich kann dann nach der Arbeitslosigkeit mit 64,5 Jahren in Rente gehen. Aber eben nur dann, wenn ich vorher die 45 Jahre eingezahlt habe. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig ? Gruß Mathias
Christian Schultz
am 28.09.2020Hallo Hillu, abschlagsfrei könnten Sie mit 64 Jahren und sechs Monate in die Altersrente. Allerdings nur, wenn Sie zum Rentenstart Ihre 45 Jahre voll haben. Die Alternative wäre eine Rente mit Abschlägen: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Hillu
am 28.09.2020Hallo, bin 4/1961 geboren.Erreiche die 45 Jahre nicht ganz. Der Betrieb ist nach Insolvenz geschlossen. Es folgen 2Jahre ALG 1. wann kann ich in Rente?
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo, mit Jahrgang 1959 können Sie mit 64 Jahren und zwei Monaten ohne Abschläge in Rente, wenn bis dahin die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind. Diese Hürde haben Sie bereits genommen. Das heißt: Wenn Sie jetzt noch Arbeitslosengeld beziehen, wird Sie das nicht am früheren Renteneintritt ohne Abzug hindern.
Ihre prognostizierte Rente wird sich jedoch geringfügig verringern, weil Sie ja nicht mehr versicherungspflichtig arbeiten, sondern die Arbeitsagentur geringere Beiträge an die Rentenversicherung abführt.
TP
am 20.09.2020Guten Tag,
ich habe Fragen bei folgender Konstellation:
Geburtsdatum: Januar 1959
45 Versicherungsjahre (Beitragsjahre) erfüllt seit dem 31.01.2020
somit frühester abschlagfreier Eintritt in die Regelaltersrente am 01.04.2023.
Betriebsbedingte Kündigung wahrscheinlich zum 31.03.21.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich abschlagfrei ab 01.04.23 Regelaltersrente beziehen ?
Kann ich für die verbleibenden zwei Jahre ALG 1 beziehen ?
Wirkt sich dies und gegebenfalls wie auf die Rentenhöhe aus ?
Christian Schultz
am 01.09.2020Hallo Frieda, wann und mit welchen Abschlägen Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Jahrgang sowie den bisher erreichten Versicherungsjahren ab. In diesem Beitrag haben wir eine Tabelle dazu veröffentlicht: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchten, können Sie zum geplanten Zeitpunkt in die Rente - trotz Arbeitslosigkeit.
Frieda Gockel
am 01.09.2020Guten Tag,
ich arbeite seit 2014 in einer Firma und möchte am 1.10.2021 mit 63+ in Rente gehen (geht, ist schon abgeklärt). Nun hat mein Chef eine Nachfolgerin ab 1.11.2020 eingestellt mit 4 Monate Einarbeitungszeit. Das bedeutet, dass ich ab dem 1.03.2021 wahrscheinlich arbeitslos sein werde. Werden dann die letzten 7 Monate auf meinen geplanten Rentenbeginn aufgeschlagen, so dass ich erst im Mai 2022 ohne Abschläge in Rente gehen kann?
Birgit Rosbiegalle
am 04.08.2020So viel ich weiß, muss man einen Mini Job ausführen und selber Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, sprich, nicht darauf verzichten.
Dann werden die 2Jahre alg1 angerechnet .
Christian Schultz
am 28.07.2020Hallo Peter, wann Sie nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Rente können, erfahren Sie hier: www.sovd-sh.de/2020/05/14/rente-nach-45-jahren/
Während Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie einen Minijob ausüben und eigene Pflichtbeiträge zahlen. Dann zählt diese Zeit für die 45 Jahre mit.
Peter N
am 24.07.2020Mein Arbeitgeber kündigt mir mit 61 Jahren (keine Insolvenz). Hätte nach 2-jähriger
Arbeitslosigkeit meine 45 Beitragsjahre erreicht. Was kann bzw. muss ich tun um
Abschlagsfrei, wann in Rente gehen zu können.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Torsten, grundsätzlich ist es möglich, die fehlenden Versicherungszeiten durch freiwillige Beiträge auszugleichen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/03/05/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen/ Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht das allerdings nur, wenn Sie zuvor mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit dieser konkreten Frage an die kostenlose Beratung der DRV wenden.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Dominik, beim Bezug von Arbeitslosengeld kann man Sie nicht zur Rente zwingen, nur im Jobcenter ist das möglich. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/01/23/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das/
Dominik Plitzko
am 19.07.2020Hallo! Ich bin seid Juni 2018 durch einen lungen Tumor krank, erst hat der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse, und jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld 1 für zwei Jahre, ich bin 1956 geboren, ich habe 60% Behinderung, jetzt hat sich die Argentur Für Arbeit telefonisch gemeldet und wollte wissen ob ich Meine Rente schon beantrag hätte, ist das normal, das sie mich zur Rente erzwingen?
Grüße Dominik
Torsten Mayr
am 18.07.2020Ich hab mit 57 Jahren eine Abfindung gegen Aufhebungsvertrag erhalten. Ich zahle jetzt freiwillige Beiträge und würde mit 62 die 45 Jahre voll bekommen. Rente ohne Abzüge kann ich aber erst ab 64 und 10 Monate bekommen(JG 1963).Kann ich jetzt für 1,5 Jahre ALG1 beziehen und dann noch 3 Jahre freiwillig einzahlen um abschlagsfrei in Rente mit 64 Jahren und 10 Monaten zu gehen. Zeit vor Rente wäre deutlich über 2 Jahre weg. Ich finanziere dies selbst ohne Minijob. Darf ich überhaupt freiwillig zahlen nach dem ALG1 für mehr als 2 Jahre?
Christian Schultz
am 29.06.2020Hallo Ulli, mit Jahrgang 1959 können Sie nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 64 Jahren und zwei Monaten ohne Abschlag in Rente. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/05/14/rente-nach-45-jahren/
Wenn Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, führt das nicht zu Abschlägen. Es werden aber geringere Rentenbeiträge erbracht. Aufpassen müssen Sie aber beim Thema Arbeitslosengeld, wenn es sich um die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn handelt.
Ulli Schimpf
am 26.06.2020Bin Jahrgang 1959, früherster Rentenbeginn April 2023.
Wie wirkt sich evtl. eine einjährige Krankheit und zweijährige Arbeitslosigkeit aus.
Muss ich mit Abschlägen rechnen?
Mit der Bitte um Rückmeldung und freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 24.06.2020Hallo Inge, während des Bezugs von Arbeitslosengeld führt die Arbeitsagentur Rentenbeiträge für Sie ab. Diese sind jedoch niedriger als Ihre üblichen Pflichtbeiträge. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie in Ihrem Alter maximal 24 Monate. Achtung: Wenn Sie selbst kündigen, drohen mehrere Monate Sperrfrist - in dieser Zeit fließen keine Beiträge an die Rentenversicherung: www.sovd-sh.de/2020/02/06/sperrzeit-beim-arbeitsamt-zaehlt-diese-zeit-fuer-die-rente/
Inge
am 23.06.2020Hallo, bin 62, Jahrgang 1958 und habe mehr als 35 Beitragsjahre. Am 01.07.2021 könnte ich mit maximal Abschlägen (10,8) in Rente gehen, am 01.07.2024 regulär. Bin seit einigen Monaten arbeitsunfähig. Wenn ich jetzt kündigen würde, (krankheitsbedingt oder mit Sperrzeit), wie würde sich das auf meine Rente auswirken? GdB 30%; Wie lange bekomme ich AlgI? Werden Rentenbeiträge abgeführt? Danke im Voraus für eine Antwort.
Christian Schultz
am 22.06.2020Hallo Thomas, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, hat die Agentur keine Handhabe, Sie mit 63 in die Rente zu zwingen. Solch eine Option gibt es nur im Jobcenter: www.sovd-sh.de/2020/01/23/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das/
Thomas H.
am 22.06.2020Hallo,
ich werde im kommenden Jahr 63 Jahre alt und könnte dann als langjährig Versicherter (38 Jahre) Rente (mit Abschlägen) beantragen. Aufgrund betrieblicher Änderungen werde ich nunmehr aber demnächst arbeitslos und ALG 1 beziehen. Bekomme ich ALG1 die vollen 24 Monate und damit bis zum 64. Lebensjahr oder MUSS ich mit 63 in die Rente wechseln. Hintergrund ist, dass ALG höher ausfallen würde als Rente mit Abschlag und gleichzeitig weiterhin Beträge in die Rentenkasse bezahlt würden.
Christian Schultz
am 22.06.2020Hallo Monika, in Ihrem Alter gibt es maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld. Da Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, wird dieser Anspruch jedoch wahrscheinlich um mehrere Monate gekürzt. Ich empfehlen Ihnen, sobald wie möglich Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen.
Monika
am 20.06.2020Hallo,
ich bin Jahrgang 1960. Seit 1. Januar 2020 arbeite ich nicht mehr. Hatte vergangenes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschieben mit Wirkung zum 1.1.20. bin nicht arbeitslos gemeldet, sondern lebe dieses Jahr von der Abfindungssumme.
Ich möchte regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
kann ich mich auf 1.1.2021 arbeitslos melden und wie lange bekäme ich dann Arbeitslosengeld?
Christian Schultz
am 03.06.2020Der Beitrag beim Arbeitslosengeld basiert auf 80 Prozent Ihres letzten
Bruttoarbeitsentgelts. Es gibt die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Da sollten Sie aber am besten direkt beim Rentenversicherer nachfragen.
Uwe L.
am 03.06.2020Danke für die Antwort!
Eine Frage noch. Wie hoch ist denn die Einzahlung in die Rentenkasse während einer Arbeitslosigkeit und könnte man in dieser Zeit die Rentenbeiträge noch privat aufstocken? Ich liege oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Christian Schultz
am 02.06.2020Hallo Uwe, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit Ihre 45 Jahre voll haben, ist es anschließend "unschädlich", wenn Sie Arbeislosengeld erhalten. Die Erfüllung der 45 Jahre kann Ihnen dann niemand mehr nehmen.
Uwe L.
am 29.05.2020Hallo,
ich bin Jahrgang 1959 und werde am 31.12.2021 meine 45 Beitragsjahre voll haben.
Meine "Regel"-Rentenzeit ohne ABzüge (Rente mit 63) würde aber erst im August 2023 (64+2 Monate) abzugsfrei beginnen. Wenn ich nun ab dem 1.1.2022 ALGI beziehen würde, würden dann die Beiträge aus der ALGI zählen und ich könnte ab dem 1.9.2023 abzugsfrei in Rente gehen?
Christian Schultz
am 25.05.2020Hallo Hartmut, das ist richtig. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I führt das Arbeitsamt für Sie Entgeltpunkte an die Rentenversicherung ab. Vorsicht: Um die 45 Versicherungsjahre zu erfüllen, zählen die letzten 24 Monate vor dem Renteneintritt aber nicht mit.
Christian Schultz
am 25.05.2020Hallo Rony, leider haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze zahlen Sie keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung - deswegen haben Sie nun weder Anspruch auf Kurzarbeiter- noch auf Arbeitslosengeld. Ich empfehle Ihnen - falls das möglich ist - einen Minijob anzunehmen.
Rony Felder
am 24.05.2020Ganz liebes Hallo!
Zu mir, 1945 geboren, nach, Lehre und Arbeitsbeginn ab 1959, Altersrente bekomme ich ab 2010, also mit 65 Jahren, ergibt 45 Jahre Beiträge bezahlt, aber keine Höchstbeiträge. Rente ist wenig, keine 800 Euro. Mache seit 2 Jahren einen Nebenjob, fest angestellt. Nun macht die Firme Kurzarbeit, mein Arbeitesvertrag auch zu Ende und wurde gekündigt. (war ein 3 Tage-job in der Woche). Firma hat empfohlen Arbeitslosengeld zu beantragen. Komme ja mit 800 Euro nicht zurecht. Und dazu, mit 75 Jahren nun neuen Job zu finden, ??? schwierig!!! Kann man in diesem Fall Arbeitslosengeld beantragen ? Kurzarbeit geht ja nicht, weil als Voll-Rentner ja keine Beiträge gezahlt wurden. Möchte die Zeit überbrücken bis die Grundrente kommt, also erhöht wird.
Hartmut P
am 22.05.2020Hallo zusammen!
Ich bin Jahrgang 1958 und habe ca. 41 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Jetzt leider vor dem 63. Geburtstag noch ca. 1,5 Jahre arbeitslos mit ALG I.
Ich habe gehört, dass man mit ALG I auch Punkte für die Rente erwirbt und zwar in Höhe von 80 % des letzten Nettolohns. Wer weiß was darüber ?
Christian Schultz
am 22.05.2020Hallo, in einigen Branchen gibt es noch Regelungen zur Altersteilzeit. Ihnen steht auch jederzeit offen, Ihre Stunden zu reduzieren - bei verringerten Verdienst. Eine weitere Option lesen Sie hier: www.sovd-sh.de/2018/10/30/frueher-in-die-rente-so-gehts-ohne-abzuege/
Kramer
am 20.05.2020Hallo,
ich bin 1958 geboren und könnte am 1.Mai 2022 in Rente für besonders langjährige Versicherte gehen.
Die 45 Jahre habe ich bereits letzten September erfüllt.
Ich möchte gerne schon vorher kürzer treten, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Welche Möglichkeit bestehen für mich?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo, relevant für Ihre Rentenzeiten ist, ob Sie Arbeitslosengeld beziehen. Wenn der Betrieb die Insolvenz zwar angemeldet hat, aber noch beitragspflichtige Gehälter gezahlt werden, zählt diese Zeit zu den 45 Versicherungsjahren dazu.
Es spielt keine Rolle, ob Sie krankgeschrieben sind - solange Sie Arbeitslosengeld erhalten. Anders ist es, wenn Sie Krankengeld erhalten. Das gilt als Anrechnungszeit.
C.Haaks
am 14.05.2020Hallo, 45 Jahre sind zum 01.10.21 voll. Ich wurde zum Ende Mai 20 gekündigt.
1. Anrechnung Beitragsjahre: Wie wird "vollständige Aufgabe des Betriebs" verstanden? Kündigender Betrieb befindet sich im Schutzschirmverfahren, hat INSOLVENZ ANGEMELDET, ist aber zu meinem Kündigungstermin (noch) nicht insolvent.
2. Gilt Anrechnung der Beitragsjahre vor Rentenbeginn bei Kündigung aus Insolvenzgründen auch, wenn nach Kündigung vor Arbeitslosigkeit Krankschreibung besteht (Krankschreibung noch während Arbeitszeit!)?
Vielen Dank schonmal für Ihre Prüfung.
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo Roland, wenn Sie nach der Erfüllung Ihrer 45 Jahre arbeitslos werden, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Sie sind Jahrgang 1960? Abschlagsfrei könnten Sie dann mit 64 Jahren und vier Monaten Ihre Rente beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Roland Kirchner
am 13.05.2020Hallo, ich werde im April 2021 61 Jahre alt, am 1. August 2021 habe ich 45 Beitragsjahre voll. Kann ich, wenn ich danach gekündigt werde, mit der Zahlung von ALG 1 bis zum Renteneintritt mit 63 rechnen und wie wirkt sich das auf meinen Rentenanspruch aus?
Christian Schultz
am 13.05.2020Hallo Refik, wenn Sie (inklusive Ihrer Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren) auf 35 Jahre kommen, können Sie mit 63 in Rente. Ihr Abschlag würde allerdings ganze 12 Prozent betragen: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Refik Mazlum
am 12.05.2020Hallo,
ich bin im September 1960 geboren, habe nur 28 Beitragsjahre erfüllt. 3 Jahre befristet Erwerbsminderungsrente erhalten, beim zweiten mal nicht verlängert. Seit dem bin Langzeitarbeitlose als Hartz 4 Empfänger. Kann ich mit 63 September 2023 in Rente gehen, mit oder ohne Abzüge das ist mir egal?
Christian Schultz
am 08.05.2020Ohne Abschläge könnten Sie mit Jahrgang 1960 und Schwerbehinderung erst mit 64 Jahren und vier Monaten in Rente. Jeder Monat, den Sie vorzeitig gehen, kostet Sie 0,3 Prozent Abschlag. Ein ganzes Jahr würde also zum Beispiel 3,6 Prozent Abschlag bedeuten.
Michael Glowacz
am 08.05.2020Zunächst einmal vielen Dank!
Letztendlich fehlt mir - mit Anrechnung Krank, ALG 1 - 1 Jahr an der Möglichkeit der Rente für besonders langjährig Versicherte. Mit 41 Beitragsjahren habe ich die Möglichkeit auf Altersrente für langjährig Versicherte. "Obendrauf" kommen anrechenbare Zeiten (24 M. ALG1 & Krank) mit denen ich jedoch grade einmal meinen 62. Geburtstag abdecke. Bei mir herrscht noch immer Unklarheit beim Thema Schwerbehinderung (mind. 50°). Bringt die mir in meiner spez. Konstellation was in Bezug auf Rente?
Christian Schultz
am 07.05.2020Hallo Michael, prüfen Sie einmal in Ihrer Rentenauskunft, wie viele Versicherungsjahre Sie bereits voll haben. In diesem Beitrag können Sie schauen, welche vorgezogene Altersrente mit Ihrem Jahrgang möglich wäre: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Michael Glowacz
am 07.05.2020Hallo,
aufgrund psychischer Probleme (Burnout u.a. wg. Mobbing und Bossing) kann ich nicht mehr Arbeiten und möchte in vorgezogene, möglichst abschlagsfreie Rente (sofern das machbar ist). Status: 09/1960 geboren, Einzahlungen seit 15.08.1977. - 01.10.2018 betriebsbedingt gekündigt (Abt./Betrieb outgesorced), ALG 1 bis 03/2019, dann krank bis 17.04.2020. Weiter ALG 1 seit 18.04.2020, Schwerbehinderung Verschlimmerungsantrag noch in der Schwebe (derzeit 30°). Geht da was?
Thomas K.
am 20.04.2020Danke!
Christian Schultz
am 20.04.2020Hallo Thomas, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn kein Problem. Nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen Sie an dieser Stelle aufpassen.
Thomas K.
am 20.04.2020Bin von 2/61 schwerbehindert. >50% und habe 43 Jahre gearbeitet. Ich hatte vor mit 61,6 bei 10,8% Abschlag in Rente zu gehen. Geht dies auch wenn ich 2 Jahre vorher wegen eines Aufhebungsvertrages aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos werde? Die nötigen 35 Beitragsjahre hätte ich ja bereits vorher erreicht.
Christian Schultz
am 20.04.2020Hallo Thomas, zunächst zur zweiten Frage: Ja, Sie können vor der Rente nach 45 Versicherungsjahren Arbeitslosengeld beziehen und durch einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen Ihre "Wartezeit" erweitern. Das wäre möglich.
Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen nutzen möchten, geht das theoretisch ab Vollendung des 63. Lebensjahres - wenn Sie dann 35 Versicherungsjahre voll haben. Jeder Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, kostet Sie allerdings 0,3 Prozent: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Christian Schultz
am 20.04.2020Hallo Savina, das zu erläutern, würde die Kommentarfunktion im Blog sprengen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich kostenlos bei der Rentenversicherung selbst beraten lassen. Die Kolleginnen und Kollegen dort können Ihnen das individuell für Ihre Situation am Rechner vorrechnen.
Savina
am 19.04.2020Guten Tag, ich habe folgende Frage. Aktuell werden in unserer Firma MA über eine Art Sozialplan abgefunden. Da es sich ausschließlich um MA handelt, die kurz vor der Rente stehen, gibt keine Abfindung im klassischen Sinn, sondern eine Ausgleichszahlung zur Rente. Man bekommt ein Schriftstück, mit dem man zur Rentenversicherung muss. Hier wird dann die Höhe des Ausgleichs bis zum Eintritt in die Regelaltersrente errechnet (Vorteil für den AN, da nicht der Ausgleich bis zum frühestmöglichen Renteneintritt errechnet wird). Ich habe nun die Möglichkeit, mich freiwillig zu melden, wüsste aber gerne vorher, wie dieser Ausgleich berechnet wird. Der Rentenausgleichsrechner hilft mir nicht, da immer ein Rentenabschlag angezeigt wird, der für mich nicht zutreffend ist, da ich mit aktuell 62 bereits mit 61 die 45 Jahre erfüllt hatte. Im Dezember 2021 könnte ich abschlagsfrei in die Rente und im Dezember 2023 würde die Regelaltersrente greifen. Bei der Errechnung der Regelaltersrente gibt es ja bekanntermaßen zwei Werte; einmal der heutige Stand und dann die Summe, falls Beiträge wie in den letzten fünf Jahren gezahlt würden. Ich würde gerne vorher wissen was mich erwartet, denn es gibt keine Kündigungsfrist o. ä.. Unterschreiben und weg. Bedeutet dann aber auch Arbeitslosengeld bis...? Zum frühestmöglichen Renteneintritt? Ich bin total überfordert. Sorry für den Roman!
Thomas J.
am 18.04.2020Hallo SOVD-SH-Team,
ich habe Ihre obenstehenden interessanten Ausführungen gelesen. Daraus ergibt sich für mich eine konkrete Frage. Bei mir liegt der Fall wie folgt: Ich bin im Oktober 1957 geboren, hätte am 01.03.2021 meine 45 Beitragsjahre erfüllt und wäre am 01.09.2021 mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in die Rente gegangen. Nun bin ich durch eine Umstrukturierungsmaßname in deren Zuge mein Arbeitsplatz wegfällt, ab dem 30.04.2020 nach 44 Beitragsjahren und 2 Beitragsmonaten arbeitslos. Ab dem 01.05.2020 werde ich dann ALG1 beziehen. Wenn ich richtig informiert bin, könnte ich am 01.11.2020 mit 10,5 % Abschlag in Rente gehen. Ab dem 01.09.2021 könnte ich, so meine Rechnung, mit 7,5 %Abschlag in Rente gehen. Ist das soweit richtig? Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wenn es mir kurzfristig gelingt einen Minijob mit einem monatlichen Einkommen von EUR 165,00 zu finden, davon dann selbst 3,6 % Rentenbeitrag abführe und diesen Job bis zum Erreichen meiner vollen 45 Beitragsjahre am 01.03.2021 ausübe, dann könnte ich doch bis zum 01.09.2021 weiterhin ALG1 beziehen um dann am 01.09.2021 abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Ist dem so oder liege ich hier falsch?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Thomas J.
Christian Schultz
am 15.04.2020Hallo Wolfgang, beim Thema Abfindungen müssen wir leider passen - das geht ins Arbeitsrecht. Da sind wir beim SoVD nicht im Thema. Was passieren kann: Beim Start der Arbeitslosigkeit droht eine dreimonatige Sperre - je nachdem, wie die Kündigung ausgestaltet wird. Einen Minijob können Sie im Rahmen des Arbeitslosengeldes immer ausüben.
Wolfgang Theer
am 15.04.2020Guten Morgen Christian (bzw. Jürgen),
ich, am 02.01.1958 geboren, kann lt. Rentenvers. ab 02.2024 mit der Regelaltersrente beginnen. Der AG möchte mich gerne ab 02.22 freistellen, womit ich die fehlenden zwei Jahre mit ALG1 überbrücken könnte. Natürlich würde für mich eine Differenz zwischen Nettogehalt (1.800.- €) und den 60% der Arge entstehen. Für den Fall, dass der AG eine Abfindung vorschlägt, mit welcher diese Differenz ausgeglichen werden kann: Reduziert eine Abfindung das ALG1? Bis zu welcher Höhe lautet in meinem Fall der Abfindungsbetrag, der (bei üb. 10 J. Betriebszugehörigkeit), angerechnet werden kann? Ist dazu noch ein Minijob bis zu einem Freibetrag von max. 165.- € möglich?
Christian Schultz
am 24.03.2020Hallo Herr Hauptmann, denken Sie daran, dass spätere Jahrgänge wie Sie nicht mehr mit 63 ohne Abschläge in die Rente kommen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Und grundsätzlich müssen Sie dem Arbeitsmarkt immer zur Verfügung stehen, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten.
J. Hauptmann
am 24.03.2020Hallo,ich habe jetzt im März 45 Beitragsjahre voll und werde im Mai 61Jahre ,habe nun vor, fristgerecht (6Monate Kündigungsfrist) selbst zu kündigen,und die restlichen 18 Monte mit Alg1 zu überbrücken,kann die AA mich dann noch für die restlichen 18 Monate in eine andere Tätigkeit zwingen.
Christian Schultz
am 23.03.2020Hallo Martha, bei der Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63, mit Abschlägen) spielt es keine Rolle, ob Sie vorher arbeitslos waren. Das ist nur bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren relevant: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Martha Bienemann
am 20.03.2020Ich bin 63 und könnte am 01.04.2020 als langjährig Versicherte mit Abzügen in Rente gehen. Um die Abzüge zu verringern, hatte ich vor, am 30.09.2020 in Rente zu gehen.
Aufgrund der Corona Krise droht jetzt mein Arbeitsgeber mit Kündigung (Kleinbetrieb).
Das würde für mich heissen, dass ich vor Renteneintritt ein paar Monate arbeitslos wäre. Ich weiß noch nicht, ob es auf eine Insolvenz hinausläuft.
Wenn es keine Insolvenz wäre, heisst das für mich, dass ich mir einen Minojob suche und Rentenbeiträge abführe, um am 30.09.2020 in Rente gehen zu können?
Christian Schultz
am 09.03.2020Wie im Beitrag beschrieben. In den letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht als Versicherungszeiten. Wenn Sie die 45 Jahre noch nicht voll haben, bekommen Sie hier ein Problem. Eine Lösung kann es sein, zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob auszuüben. Auf den müssen Sie unbedingt eigene Rentenbeiträge abführen.
Jürgen Kramkowski
am 09.03.2020Hallo Herr Schultz ja die Altersrente für besonders langjährige Versicherten.Wie ist diese Ausnahmerelung bei Arbeitslosigkeit?
Christian Schultz
am 06.03.2020Hallo Jürgen, da gibt es nicht den einen Weg. Zum 01.01.2023 sind es ja auch nur noch weniger als drei Jahre. Meinen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Dann ist es wichtig, dass Sie die Ausnahmeregel von Arbeitslosigkeit in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn kennen.
Jürgen Kramkowski
am 05.03.2020Hallo Ich bin 60 Jahre und fünf Monate alt habe seit August 1974 gearbeitet .Habe Berufliche und gesundheitliche Probleme mein Rentenbeginn währe am 1/1/2023 ohne Abschläge wie kann ich die 4 Jahre überbrücken
Christian Schultz
am 03.03.2020Ob Sie auf Ihre Altersrente Abzüge hinnehmen müssen, hängt von mehrere Faktoren an. Ihre Frage ist leider zu allgemein formuliert, um Sie aussagekräftig zu beantworten.
Fettel
am 03.03.2020Hallo,bin 1958 geb.werde im Nov.62 Jahre,kann ich ohne Abzug bei Krankheit oder Arbeitlosigkeit zu Hause bleiben.?
Christian Schultz
am 24.02.2020Hallo Andreas, mit Jahrgang 1958 können Sie erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Andreas
am 23.02.2020ich bin 1958 geb. und habe 2019 meine 45 Arbeitsjahre erfüllt und möchte mit 63 ohne Abzüge
in Rente gehen . kann ich das letzte (Strafjahr) in AL gehen und dann ohne Abzüge gehen ?
Margot B.
am 14.02.2020Hallo,
ja ich werde im September 2022, 64 Jahre ... leider :(
Dann sollte alles passen.
Christian Schultz
am 14.02.2020Hallo Margot, wenn Sie Ihre 45 Versicherungsjahre bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit komplett haben, ist das kein Problem. In Ihrem Fall also dann ab Oktober 2020. Denken Sie dran, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr ab 63 gilt, sondern vom Jahrgang abhängig ist - mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Margot B.
am 13.02.2020Hallo Christian,
ich bin etwas verunsichert.
Ich habe ab 10/2020, 45 Jahre durchgehende versicherungspflichtige Beschäftigungszeit rum.
Bin bis jetzt als Verkäuferin in einer großen SB-Marktkette tätig.
Die Arbeit fällt mir physisch wie auch psychisch immer schwerer, ich kann nicht mehr.
Da ich mich nach 5 Tagen mit Salben und Massagen wieder neu aufrappeln kann, gibt mir auch kein Arzt ein Attest, maximal mal 3 Tage AU.
Nun will ich die Reißleine ziehen und selbst aus "gesundheitlichen Gründen" kündigen. Laut Arbeitsvertrag muß ich eine 7 monatige Frist einhalten.
Nach Auskunft bei einer unabhängigen Rentenberaterin (auch Sozial-Anwältin) kann ich ohne Probleme die 24 Monate ALG1 in Anspruch nehmen und dann in die Rente für besonders längjährige Arbeitnehmer ohne Abschläge gehen.
(OK, die maximal 3 Monate Sperrzeit können wir finanziell überbrücken - wenn es sein muß)
Die etwas geringere Bewertung der Rentenpunkte für zwei Jahre ALG1 nehme ich in Kauf.
Ist das so richtig, noch aktuell??
Axel Schmidt
am 12.02.2020Hallo Christian,
vielen Dank für die Information.
Mfg.
Axel Schmidt
Christian Schultz
am 04.02.2020Hallo Jörg, wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte meinen (nach 35 Versicherungsjahren) ist die Arbeitslosigkeit unmittelbar vor dem geplanten Renteneintritt kein Problem. Die Zeit einer Sperrfrist wird für die Rente nicht gezählt, sollte also vermieden werden.
Christian Schultz
am 04.02.2020Hallo Carmen, mit Jahrgang 1959 können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 64 Jahren und zwei Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Winkel, Carmen
am 04.02.2020Hallo, ich bin 61und 2 Monate, bin seit 2018 arbeitsunfähig, bin ausgesteuert von der Kk und das Arbeitsamt hat die Zahlung weiter übernommen für 2 Jahre bin 50% schwerbehindert, Arbeitslosengeld endet im September 2021. Kann ich dann abschlagsfrei in Rente gehen
Winkel, Carmen
am 04.02.2020Doch bei Schwerbehinderung mit 50%
Jörg Sandkühler
am 03.02.2020Hallo,
bin Jahrgang 1961, mein Rentenbeginn ist am 01.12.2027, frühester Rentenbeginn 01.06.2024
mit 12,6 % Abschlag (bestätigt). Ich bin Lehrer an einer Privatschule (also Angestellter) und ich merke, dass mir die Kräfte ausgehen.
Kann ich mich am 01.08.2022 arbeitslos melden, Arbeitslosengeld 1 beziehen, und dann nach 2 Jahren am 01.06.24 in Rente gehen?
Wie wird bei Eigenkündigung die 3 monatige Sperrzeit für die Rente berechnet?
Wie wird sich die Agentur für Arbeit, Jobcenter verhalten?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Christian Schultz
am 30.01.2020Hallo Axel, ohne Abschläge kommen Sie in dieser Situation nicht in die Rente. Eine Option ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Höhe des Abschlags hängt dann von Ihrem Jahrgang ab. Eine Übersicht dazu finden Sie in diesem Beitrag: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Axel Schmidt
am 30.01.2020Hallo Christian, vielen Dank für die Antwort und ja, meine 45 Jahre waren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits erfüllt. Mein Problem ist, dass meine Zeit der Arbeitslosigkeit bereits endet wenn ich erst 63 Jahre und 2 Monate alt bin. Meine Frage ist daher, kann ich dann aus der Arbeitslosigkeit schon früher die Rente Beantragen ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen oder geht das nur mit Abzügen und wenn ja, wie hoch wären die?
MfG.
Axel
Christian Schultz
am 22.01.2020Hallo Anne, in der Praxis ist dieser Fall gar nicht so selten. Es gibt mehrere Optionen, die Sperrfrist zu vermeiden. Wir als SoVD dürfen da allerdings nicht beraten, weil das ins Arbeitsrecht geht. Ich bin mir aber sicher, dass sich jemand aus der Personalabteilung in Ihrem Betrieb damit auskennt.
Anne R.
am 22.01.2020Hallo,
Ich habe im August die 45 Arbeitsjahre voll und möchte danach 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit um dann die Rente mit 63 zu bekommen. Ich arbeite schon sehr lange in einem kleinen Betrieb und möchte natürlich dass der AG mir kündigt um die Sperre vom Arbeitsamt nicht zu bekommen. Meine Frage ist: Geht das überhaupt ohne dass der AG Probleme bekommt.
Christian Schultz
am 22.01.2020Hallo Joachim, zunächst einmal das Wichtigste: Wenn Sie die 45 Versicherungsjahre komplett haben, bevor Sie ins Arbeitslosengeld wechseln, gefährden Sie nicht die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber natürlich müssen Sie im Rahmen des Arbeitslosengeldes generell offen für eine Vermittlung sein. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass Sie von Ihrem Sachbearbeiter häufig Angebote erhalten werden. Sie müssen aber kooperieren.
Joachim Hauptmann
am 21.01.2020Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage,ich habe am 01.04.2020 meine 45 Pflichtversicherungsjahre voll,würde dann zum 30.09.2020 selbst kündigen, bin dann 61 Jahre und 4 Monate alt und würde dann Alg1 beantragen,könnte die Agentur für Arbeit mich dann noch in einen anderen Job bis 63 zwingen.
MfG Joachim
Axel Schmidt
am 20.01.2020Hallo Christian, vielen Dank für die Antwort und ja, meine 45 Jahre waren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits erfüllt. Mein Problem ist, das meine Zeit der Arbeitslosigkeit bereits endet wenn erst 45 Jahre und 2 Monate erreicht sind. Meine Frage ist daher, kann ich dann aus der Arbeitslosigkeit schon früher die Rente Beantragen ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen oder geht das nur mit Abzügen und wenn ja, wie hoch wären die?
MfG.
Axel
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo Axel, wenn ich Sie richtig verstanden habe, waren Ihre 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt, bevor Sie arbeitslos wurden. Daher stellt die Zeit der Arbeitslosigkeit für Ihre angepeilte Altersrente für besonders langjährig Versicherte kein Problem dar. Sie können dann abschlagsfrei mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.
Axel Schmidt
am 15.01.2020Hallo,
ich bin im Mai 57 geboren, meine 45 Rentenbeitragsjahre hatte ich im Herbst 2017 voll. Das Kraftwerk in dem ich gearbeitet habe wurde Ende März 2018 geschlossen. (Die Firma gibt es noch, nur das Kraftwerk wurde geschlossen) Ich war im Anschluss 10 Monate krank. Habe mich dann zum 1.2.2019 Arbeitslos gemeldet und bin es noch immer. Normal müssten die 2 Jahre Arbeitslosigkeit bis kurz vor meine Rente reichen die ich mit 63 Jahren und 10 Monaten beantragen kann. Allerdings hat man mir eine Sperre von 6 Monaten verpasst, weil ich über einen Auflösungsvertrag gegangen bin. Dachte das macht sich in meiner Bewerbung besser als gekündigt worden zu sein. Nun bekomme ich noch bis zum 4.08.2020 Arbeitslosengeld, erreiche die 63 und 10 Monate aber erst zum 31. März.2021.
Könnte ich nun dieses Jahr im August ohne Abzüge in Rente oder zieht man mir dann was ab und wenn wie viel?
Vielen Dank und
Mit freundlichem Gruß
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo, ich verstehe Ihre Frage nicht, worauf wollen Sie hinaus?
lehmkuhl
am 14.01.2020guten abend- ich bin baujahr 3.1961, hab seit 1976 immer gearbeitet, 1 kind,(9.81) war für 2 personen vollbetreuer- meine mutter gepflegt- zwischenduch selbstständig- habe gesundheitliche prob...hatte schon 40 % behinderung anerkannt...ist das noch vorhanden
Christian Schultz
am 14.01.2020Hallo, die Rente nach 45 Versicherungsjahren hat nichts mit Ihrer Schwerbehinderung zu tun. Das ist eine andere Form der vorgezogenen Altersrente, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Wenn Sie die 45 Jahre voll haben, ist die Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kein Problem mehr.
alucard
am 14.01.2020Hallo, meine Situation ist wie folgt: Im Jahr 2019 habe ich meine 45 Jahre voll und habe eine Schwerbehinderung von Grad 50. wie sieht meine Situation aus, wenn ich dieses Jahr arbeitslos werde. muss ich mir Sorgen wegen etwaiiger Abzüge machen. Danke für Ihr Feedback.
Christian Schultz
am 10.01.2020Hallo Michael, beim Arbeitslosengeld I müssen Sie normalerweise keine Sorgen wegen einer "Zwangsverrentung" haben, das gibt es - wenn überhaupt - nur im Jobcenter. Wenn Sie Ihre 45 Versicherungsjahre schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit sicher haben, droht auch hier keine Gefahr.
Michael
am 10.01.2020Hallo, bin Baujahr Okt. 1965 und arbeite seit dem 01.08.1982 ununterbrochen in einer Firma. Am 01.08.2027 habe ich dann meine 45 Beitragsjahre voll und bin dann fast 62 Jahre alt.
Habe vor, zum 01.01.2028 zu kündigen (62 Jahre 2 Monate) und danach 2 Jahre Arbeitslos zu machen. Danach wollte ich die restlichen 10 Monate ohne Leistungen privat überbrücken.
Frage 1 : Kann das Arbeitsamt mich am 01.01.2028 zwangsverrenten oder bekomme ich nach der Sperrfrist von 3 Monaten 21 Monate ALG 1 ?
Frage 2: Muss ich noch irgendetwas anderes bedenken ?
Christian Schultz
am 06.01.2020Hallo Frank, haben Sie Ihre 45 Versicherungsjahre bereits erreicht, bevor die Arbeitslosigkeit beginnt? Dann wäre das kein Problem. Ansonsten gilt: Die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht als Versicherungszeit - in Ihrem Beispiel würde das eines von zwei Jahren betreffen (61 - 62).
Frank Morgenstern
am 04.01.2020Guten Tag, wir haben eine Frage zu den Erläuterungen. Es wäre schön, wenn jemand hierzu Wissen oder Quellen hätte:
45 Jahre sind mit Endalter 62 erreicht.
Wäre es möglich von Alter 60-62 ALG zu beziehen (was zu den 45 Jahren hoffentlich zählt), danach 1 Jahr privat zu überbrücken und dann mit 63 abzugsfrei Rente zu erhalten?
Christian Schultz
am 03.01.2020Hallo Werner, ab Vollendung des 58. Lebensjahres können Sie maximal 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten.
Werner Müller
am 13.12.2019Hallo, bei meiner Anfrage vom 12.12.2019 hat sich ein Fehler eingeschlichen: Abschlagsfreie Rente bekomme ich erst mit 64+2! Ich wäre dann 32 Monate arbeitslos. Macht das Arbeitsamt das mit, oder muss ich mir nochmal einen Arbeitsplatz suchen?
Werner Müller
am 12.12.2019Ich werde im Feb. 61 J., habe schon über 46 Versicherungsjahre. Mein Arbeitgeber verlagert produktionsteile ins Ausland. Nun könnte ich für September einen Aufhebungsvertrag unterschreiben mit Abfindung. Dann könnte ich doch 2 Jahre Arbeitslosengeld bekommen und dann mit 63 +7 abschlagsfrei in Rente gehen. Worauf muss ich achten? Wird die Abfindung mit berechnet zum ALG 1? Kann das Arbeitsamt mich nochmal vermitteln? Wie kann ich die 2 Jahre bis zur Rente so gestalten, das ich so wenig wie möglich Einbußen habe?
Christian Schultz
am 25.11.2019Hallo Georg, wenn Sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, fallen keine Abschläge an.
Georg Vorderegger
am 25.11.2019Hallo Zusammen,
bin am 2. Feburar 1957 geboren und könnte im Mai 2021, nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit in Rente gehen (langjährig Versicherter), was einen Abschlag von 5,4 % bedeuten würde. Ist dieser Abschlag auch fällig, wenn ich vorher Arbeitslosengeld 1, bis zu meinen regulären Renteneintrittsalter (65 Jahre und 11 Monate), beziehe?
Christian Schultz
am 18.11.2019Hallo Ralf, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht früher mit Anspruch nehmen. Das geht nur bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (nach 35 Versicherungsjahren). Mit der können Sie ab 63 in Rente gehen, allerdings mit zwölf Prozent Abschlägen - nicht wirklich erstrebenswert. Einen Minijob können Sie immer ausüben, auch später noch in der Rente.
Ralf Baumbach
am 16.11.2019Hallo, ich bin Jahrgang 1960 und seit 1.7.19 arbeitslos; einen neuen Job werde ich wohl altersbedingt nicht mehr finden. Gem. Rentenbescheid kann ich zum 01.10.24 ohne Abschläge in Rente gehen, da ich dann 47 Jahre einbezahlt hätte.
Nun meine Fragen : Kann ich früher in Rente gehen ?
Wird die AL mit gerechnet ?
Kann ich den Minijob auch nach der AL ausüben, damit Beiträge bezahlt werden ?
Wie lange muss ich einzahlen ?
Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich so bald wie möglich in Rente kann ?
Danke für baldige Antworten.
Christian Schultz
am 14.11.2019Hallo Günter, mit Ihrem Jahrgang (1959) könnten Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen. Falls Sie die kompletten 45 Versicherungsjahre voll haben.
Günther Dreser
am 14.11.2019Hallo,
bin 60 Jahre (1959) und habe am 1. August 2019 bereits 45 Jahre gearbeitet.
Laut Rentenbescheid kann ich am 1.Oktober 2022 mit Abschlägen in Rente gehen, gibt es eine Möglichkeit ohne Abschläge zu gehen.?
Grüße
Günther
Christian Schultz
am 13.11.2019Hallo Petra, wenn Sie mit Abzügen in die Rente gehen möchten, wird es sich wohl um die Rente für langjährig Versicherte handeln. Hierbei ist es kein Problem, wenn Sie in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenstart arbeitslos sind. Nur bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das nicht möglich - und hier könnten Sie dann diese Zeit mit einem Minijob überbrücken.
Wieser Petra
am 13.11.2019Hallo, bin am 08.05.1959 geboren,bin seit 01.06.2019 Alg 1 was dann bis 01.06.2021 bestehen würde ( danach wollte ich unentgeltlich die restlichen Monate überbrücken - bis ich danach zum frühesten Eintritt mit Abzügen in die Rente kann.
Muss ich da trotzdem in den 24 Monaten Alg 1 einen Minijob machen,damit genau die 45 Arbeitsjahre zur frühen Rente passen, oder geht das auch ohne Minijob bei mir ?
DANKE im Voraus für die Mühe
und lg.Grüsse
Christian Schultz
am 11.11.2019Hallo Martina, ich weiß nicht, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben - da sollten Sie einmal direkt bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, wäre auch zu prüfen, ob Anspruch auf Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente besteht.
Martina Reiners
am 11.11.2019Guten Tag,
Ich werde aus gesundheitlichen Gründen zum Ende diesen Jahres meine seit 1988 bestehende
Selbstständigkeit beenden. Lt. Rententräger kann ich zum 1.7.2021 mit 10,8% Abschlägen in Rente gehen, was aber mache ich bis dahin? Kann ich mich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend
melden und auch Bezüge erhalten? Oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, denn mein Erspartes wird nicht bis dahin ausreichen.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 08.11.2019Hallo Carsten, zu Ihrer ersten Frage: Wenn Sie vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit älter als 58 sind und zuletzt mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren - das wäre bei Ihnen ja der Fall - dann hätten Sie 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Zu Frage 2: Mit Jahrgang 1961 können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren und sechs Monaten in Anspruch nehmen. Alternative ist die Rente für langjährig Versicherte ab 63 - dann aber mit Abschlägen.
Carsten Nagowski
am 08.11.2019Hallo Christian,
ich bin im März 1961 geboren und kann zum 1. Oktober 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Zum 1.4.2023 wäre der Eintritt in die Rente mit 12,6% Abschlag möglich.
Mein Betrieb wird nicht insolvent und der Betrieb wird auch nicht verlagert.
Ich überlege aktuell noch einmal eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Für den Fall, dass das nicht gut gehen sollte und mich der neue Betrieb nach der Probezeit nicht übernehmen sollte und ich arbeitslos werden sollte:
- Habe ich dann Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld?
- Habe ich das richtig verstanden, dass ich durch einen Minijob während meiner Arbeitslosenzeit und Einzahlung von Rentenbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung aus meinem Minijob mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann....oder erst mit 64 Jahren und 6 Monaten?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Beste Grüße
Carsten
Christian Schultz
am 04.11.2019Hallo Victoria, die letzten 24 Monate Arbeitslosigkeit sind nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein Problem. Nicht bei der Altersrente für langjährig Versicherte.
Victoria
am 04.11.2019Mit genau 65würde ich die notwendigen 36 Jahre beisammen haben und kaönnte mit die Rente für langjährig Versicherte antreten (mit Abschlägen, die ich gerne in Kauf nehmen würde). Wenn ich ( hauptsächlich aus gesundheitlichen Gründen) 2 Jahre davor arbeitslos werde (ggf. selber kündige und für 3 Monate gesperrt werde, was ich auch in Kauf nehmen würde) - werden diese letzten 2 Jahre zu der Wartezeit dazuzälen? Auch die 3 Monate der Sperre?
Bernhard
am 29.10.2019Hallo Martina ,
natürlich geht es !! ( quasi Vorruhestand )
bin in Mai 1958 geboren . ab September 2019 nach 41 Jahren Berufsleben mit 61 arbeitslos geworden . Bis 63 bekomme ich ALG 1 ( Anspruch 24 Monate ALG1 ) Mit 63 gehe in die Rente für langjährig versicherte. ( mit 10,8% Abschlag nach jetzige Gesetzlage ) . Theoretisch könnte ich 2013 mit 55 Jahren nach 35 Jahren Berufsleben kündigen und bis 63 mit der Rente warten.
Grüße aus Hamm Bernd
Christian Schultz
am 28.10.2019Das kann ich Ihnen nicht sagen, fragen Sie am besten bei der Rentenversicherung nach. Die Beratung dort ist kostenlos.
Elke
am 28.10.2019Danke sehr :-) Was denken Sie, mit wieviel Prozent Verlust muss ich rechnen? Macht sich das eine Jahr in finanzieller Hinsicht überhaupt bemerkbar ?
Christian Schultz
am 28.10.2019Wenn die 45 Jahre trotzdem komplett sind, gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Arbeitslosigkeit bedeutet natürlich, dass Sie in dieser Zeit weniger Beiträge für Ihre Rente erhalten, als wenn Sie bis zum Schluss arbeiten würden.
Elke
am 28.10.2019Meine Frage zu unserer Korrespondenz: Wie sieht es mit Nachteilen für mich aus, sollte ich arbeitslos werden?
Elke
am 28.10.2019Danke für die nette Antwort. Ich habe meine 45 Jahre seits Anfang diesen Jahres voll. Die Firma schließt nicht, es gibt intern große Probleme, so dass ich davon ausgehe, dass ich meinen Job verliere
Christian Schultz
am 28.10.2019Hallo Elke, wie oben erläutert: Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Versicherungsjahre nötig. Wenn Sie die Ende 2019 noch nicht zusammen haben, ist es wichtig, dass die geplanten zwei Jahre Arbeitslosigkeit dazu zählen. Das ist aber nur der Fall, wenn Ihre Firma komplett schließt.
Elke
am 28.10.2019Ich trete meine Altersrente offiziell 01.01.2022 an. Wahrscheinlich werde ich jedoch zum Ende 2019 meine Arbeitsstelle verlieren. Welche Einbußen habe ich?
Christian Schultz
am 28.10.2019Hallo, falls Ihr Betrieb wirklich komplett aufgegeben wurde, sollte Ihre anschließende Arbeitslosigkeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte problemlos angerechnet werden. Wenn es sich nur um eine Zweigstelle handelt, kann es zum Problem werden. Wenn ich Sie aber richtig verstehe, hätten Sie Ihre 45 Versicherungsjahre schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit komplett. In diesem Fall warten Sie einfach auf den Beginn Ihrer (frühestmöglichen) Rente. Auch in der Arbeitslosigkeit. Eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung sollte Ihnen das noch einmal bestätigen.
Holmer
am 27.10.2019Guten Tag, bin Jahrgang 15.07.1957 . Habe meinen Arbeitsplatz zum 01.04.2020 verloren, da es durch Pachtende des Betriebes (Pachtvertrag wurde durch Betreiber/Pächter nicht verlängert) meine Position nicht mehr geben wird. Das wurde in einem Ergänzungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit mir geklärt. Ich befinde mich seit dem 01.01.2019 bis 31.03.2020 in der Freistellungsphase unter Fortzahlung meiner Bezüge.
Habe zum 01.04.2020 meine 45 Rentenbeitragsjahre erfüllt. Meine Vorstellung ist nun , dass ich mich ab dem 01.04. 2020 bis zum 31.05.2021 Arbeitslos melde und ab 01.06.2021 in die Altersrente (45jahre) gehe.
Ist das so richtig wie ich das sehe? Muss ich mit einer Sperre durch die Agentur für Arbeit rechnen? Bin über eine Info sehr dankbar.
Christian Schultz
am 30.09.2019Hallo Hartmut, besser als Ihre Sachbearbeiterin beim VdK können wir Sie im Rahmen unseres Blogs nicht beraten. Um klare Aussagen treffen zu können, müssten wir die Unterlagen kennen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer Sachbearbeiterin.
Hartmut L
am 30.09.2019Hatte letzte Woche einen Termin dort, aber diese Frage habe ich leider vergessen zu stellen. Hake da aber noch einmal nach!
Andere Frage!
Ich habe derzeit eine 30% ige Schwerbeschädigung Aufgrund beider Knie (Künstliche ;-) Daneben noch diverse Rückenprobleme im Lenden und Halswirbel Bereich. Nach Aussage meiner Sachbearbeiterin bei der VdK kann ich Aufgrund dieser Beschwerden aber maximal 40% erhalten! "?"
Derzeit kann ich kaum 500m am Stück laufen und mein linker Oberschenkel entwickelt ein Taubheitsgefühl wenn ich länger als 10 Min auf den Beinen bin. Kopf linksseitig drehen geht auch kaum. Ich frage mich worauf sich Ihre Aussage begründet?
Christian Schultz
am 25.09.2019Hallo Hartmut, da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Ich gehe davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit Beiträge abführt. Diese zählen dann eben nur nicht als Wartezeit. Am besten erkundigen Sie sich aber einmal bei der Deutschen Rentenversicherung.
Christian Schultz
am 25.09.2019Hallo Josef, die Überbrückung mit Arbeitslosengeld ist auf jeden Fall der richtige Weg. Zumindest theoretisch müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stellen. In der Praxis werden Sie das vermutlich aber kaum merken.
Hartmut L
am 25.09.2019Bin Jahrgang (Dezember)1959, und werde erst mit 64 meine 45 Jahre Arbeitsjahre "voll" bekommen. Laut Aussage zu Beginn könnte ich mit 62 +3 Monate ALG 1 beziehen und mit Hilfe eines Mini-Jobs(mit Renteneinzahlung) meine 45 Jahre voll bekommen, um dann mit 64 + 3 Monate ohne Abzüge in die Rente zu gehen.
Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt ja 80% meiner letzten Rentenzahlungen in die Rentenkasse für mich ein. Zusätzlich würde ich ja noch einen kleinen weiteren Betrag aus meinem Minijob einzahlen.
Werden diese Beträge dann zusammen veranschlagt, also 80% + X, oder nur der Minibetrag der mir hilft die ALG 1 Zeit als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte angerechnet zu bekommen?
Josef S
am 25.09.2019Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.10.19 werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert, kann aber erst im kommenden Jahr in Rente als langjähriger Versicherter. Das knappe halbe Jahr will ich dann mit ALG 1 überbrücken. Muss ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was ja mit 64 und meiner psychischen Erkrankung illusorisch ist, oder kann ich die Leistung des AA für den genannten Zeitraum auch ohne eigene Mitwirkung erhalten?
Vielen Dank schon mal.
LG Josef
Christian Schultz
am 17.09.2019Hallo Uwe, wenn Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen möchten, ist eine Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente nur Fall unschädlich, wenn der Betrieb komplett dicht gemacht wird. Handelt es sich um eine normale Kündigung, zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit.
Uwe B.
am 16.09.2019Bin Jahrgang 1958. Im September 2019 sind meine 45 Jahre voll laut Rentenauskunft. Rentenantritt 7/2022. Was passiert mir, wenn mir meine Firma betriebsbedingt jetzt kündigen würde.?
Christian Schultz
am 16.09.2019Hallo Brigitta, wie oben mehrfach beschrieben: Wenn die Arbeitslosigkeit nicht durch Insolvenz oder Betriebsaufgabe begründet ist, zählt sie nicht als Wartezeit. In dem Fall müssten Sie also eigene Rentenbeiträge über einen Minijob abführen.
Brigitta Schnabel
am 14.09.2019Ich werde ab 1.10.2019 arbeitslos. Ich bin nach meiner Ausbildung 1.9.1972-28.2.1975 immer berufstätig gewesen. Auch nach der Geburt meiner drei Söhne. Somit wäre ich 7 Monate arbeitslos bis zur Rente, muss ich dann trotzdem noch einen Minijob wegen der Rentenversicherung annehmen oder nicht? Bin ich verpflichtet mich während meiner Arbeitslosigkeit noch zu bewerben, obwohl ich nicht denke, dass Frauen mit 63 Jahren noch eine Anstellung bekommen. Bin Mitglied der VdK Hessen. Über 14 Jahre.
Karla Georgi
am 13.09.2019Ich bin Jahrgang 56, geb.am 15.12.....habe die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERT.Ab 01.09.2020 könnte ich die Rente in Anspruch nehmen.Nun werde ich ab 01.01.20 arbeitslos ,also 8 Monate würde ich arbeitslos gelten.
Wie wirkt sich die Arbeitslosenzeit auf die Rente aus.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 13.09.2019Hallo Karla, wie oben im Beitrag ausgeführt: Es kommt darauf an, warum Sie arbeitslos werden. Wird der Betrieb geschlossen, ist es kein Problem. Andernfalls könnten Sie über einen Minijob eigene Rentenbeiträge abführen.
Karla Georgi
am 13.09.2019Ich bin Jahrgang 56, geb.am 15.12.....habe die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERT.Ab 01.09.2020 könnte ich die Rente in Anspruch nehmen.Nun werde ich ab 01.01.20 arbeitslos ,also 8 Monate würde ich arbeitslos gelten.
Wie wirkt sich die Arbeitslosenzeit auf die Rente aus.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 13.09.2019Hallo Lothar, da Ihre Arbeitslosigkeit durch die Insolvenz Ihres Arbeitgebers begründet ist, ist diese Zeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht schädlich. Das heißt, Sie können nach zwei Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, steht theoretisch immer der Vermittlung zur Verfügung. Dass das in vielen Fällen illusorisch ist, wird auch den Arbeitsvermittlern der BA nicht entgangen sein.
Lothar Köllen
am 13.09.2019Hallo , ich bin 61 Jahre alt. . Ab dem 1.9.2019 bin ich, wegen Insolvenz des Arbeitgebers und Betriebsschliessung Arbeitslos. Lt. Rentenauskunft sind die 45 Jahre in 7 Monaten erfüllt. Gelte ich auch als besonders langjährig Versichert, da die letzten 7 Monate in die Arbeitslosigkeit fallen?
Kann ich nach den 2 Jahren ALG ohne Abschlag in die Rente gehen? . Wie steht eigentlich die Arbeitsagentur zu diesen Überlegungen? Da ja von dort auch weiter Arbeitsvermittlungs-Vorschläge kommen und ich angehalten werde mich zu Bewerben. (Was in meinem Beruf als KFZ-Mechaniker, mit 61 ziemlich aussichtslos ist.) Kann ich Vermittlungsangebote der Agentur über 2Jahre ablehnen, ohne das Leistungen gekürzt oder ausgesetzt werden? Wie gehe ich da vor? Im voraus, vielen Dank für eine Antwort.
Christian Schultz
am 13.09.2019Hallo Petra, ich bin mir nicht ganz sicher, wie ihre Arbeitslosigkeit in diesem Fall rentenrechtlich behandelt würde. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, sollten Sie über die komplette Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben und eigene Rentenbeiträge abführen. Ich empfehle Ihnen aber auf jeden Fall eine kostenlose Beratung bei der Rentenversicherung.
Petra
am 13.09.2019Ich werde im Februar 2020 61 Jahre. Ich bin gekündigt und meine 4-monatige Kündigungsfrist läuft am 30.04.2020 aus. Die 24 Monate ALG 1 enden zum 31.03.2022. Gem. Rentenbescheid könnte ich nach 45 Jahren im Mai 2023 in Rente gehen. Was ist, wenn ich von April 22 - April 23 noch einen geringfügigen Job annehme bei denen noch Rentenbeiträge abgeführt werden ? Kann ich dann ab Mai 23 in Rente gehen?
Christian Schultz
am 10.09.2019Hallo Martina, die Rente für langjährig Versicherte erfordert in der Tat 35 Jahre Pflichtbeiträge. Haben Sie eine anerkannte Schwerbehinderung? Dann verkürzt das die Zeit bis zum Renteneintritt noch einmal um zwei Jahre. Ich empfehle Ihnen, einmal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen. Im persönlichen Gespräch wird man Ihnen dort kostenlos sagen, wann Sie frühestens in Rente gehen können.
Martina Becker
am 10.09.2019Hallo, bin Jahrgang 1963, würde gerne spätestens mit 63 in Rente gehen wollen (auch mit Abschlägen) aber...geht das in meinem Fall überhaupt. Habe durch frühere Selbständigkeit und Auslandaufenthalt keine 35 Jahre zusammen?
Christian Schultz
am 22.08.2019Hallo Udo, ich sehe nicht, was gegen einen Bezug von zwei Jahren Arbeitslosengeld sprechen würde. Klar, die Agentur für Arbeit, hat immer ein Interesse daran, "ältere" Arbeitslose vorzeitig loszuwerden. Aber gegen Ihren Willen sollte das in Ihrem Fall nicht möglich sein.
Udo Duschl
am 22.08.2019Hallo Christian, das ist mir schon klar:-) das ich ohne Abschläge nicht gehen kann, mir geht es hauptsächlich darum ob ich noch die zwei Jahre Alg1 bekomme , oder ob die mich gleich mit 62 und 10,8% Abschlag in Rente schicken können und somit nur ein Jahr Alg1 bekomme.
Danke und Gruß
Christian Schultz
am 21.08.2019Hallo Udo, mit dem Jahrgang 1964 können Sie nicht mehr ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Lassen Sie sich am besten direkt bei der DRV Ihr frühestmögliches Ausstiegsdatum errechnen. Das ist dort kostenlos.
Udo Duschl
am 21.08.2019Hallo, ich bin Jahrgang 64 und Schwerbehindert. Kann ich mit 61 Jahre noch zwei Jahre Alg1 beziehen und dann in Rente gehen? Die 45 Beitragsjahre habe ich bis dahin erfüllt.
Christian Schultz
am 20.08.2019Hallo Anneliese, sollte Ihr Betrieb tatsächlich aufgegeben werden, würden Ihre zwei Jahre Arbeitslosigkeit unschädlich für die Rente für besonders langjährig Versicherte sein.
Anneliese Schulz
am 20.08.2019Hallo und guten Tag, ich bin im Januar 1958 geboren, habe im September 2019 meine 45 Jahre (Rente mit 64 Jahren) zusammen und unsere Firma soll verkauft werden. Wir warten .... was ist, wenn mich der neue Eigentümer nicht mehr als Arbeitskraft braucht ? oder aber die Firma wird aufgrund keines gefundenen Käufers einfach geschlossen ? Darf ich dann 2 Jahre arbeitslos sein bzw. werden die Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt ?
Christian Schultz
am 19.08.2019Hallo Robert, die Rentenbeiträge müssen über den Minijob abgeführt werden.
Brigitte V.
am 16.08.2019Mein Arbeitsverhältnis ruht. Ich bin seit drei Jahren krank und bekomme seit der Aussteuerung Geld vom Arbeitsamt, damit ich in kein Loch falle. Jetzt geh ich mit Abschlag in die Rente mit 63, die Monate beim Arbeitsamt fehlen........, ist das gerecht???
Robert Meierhofer
am 16.08.2019Guten Tag, eine Frage zu der Minijob Tätigkeit während dem Alg 1 Bezug wegen Erfüllung der Wartezeit, müssen die Rentenbeiträge zwingend über den Minijob abgeführt werden oder kann man das auch aus eigener Tasche bezahlen.
Christian Schultz
am 12.08.2019Hallo Manfred, bitte erfragen Sie dies direkt bei der Rentenversicherung bzw. persönlich in unserer Sozialberatung:
www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Christian Schultz
am 12.08.2019Hallo Alfred, so wie ich Ihren Beitrag verstehe, ist Ihre Betriebsstätte aufgelöst worden - deshalb sollte in Ihrem Fall der Bezug von Arbeitslosengeld für eine vorgezogene Rente unschädlich sein. Natürlich werden dann auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Zu der Frage, wann der beste Zeitpunkt für Ihren individuellen Rentenantrag ist, sollten Sie direkt bei der DRV nachfragen. Die Beratung dort ist kostenlos.
Manfred
am 11.08.2019Hallo Christian Schultz,
danke für Ihre Antwort. Also 45 Beitragsjahre bekomme ich nicht voll, aber über 35 und da ich schwerbehindert bin zu 70 % müssten mir eigentlich 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zustehen.
Würde ich dann trotzdem noch Kürzungen hinnehmen müssen, also zusätzlich zu den 10,8 %?
Bin Jahrgang März 1963 und hätte bis zum 59.Lebensjahr 37 Jahre gearbeitet.
Also, ja ich weiß das es nicht die feine Art ist sich zwei Jahre vor der vorzeitigen Rente für Behinderte mit 61Jahren u 10 Monaten ( 10,8 % Abschlag) arbeitslos zu melden. Aber ich habe dafür meine Gründe. nicht zuletzt würde meine Gesundheit es mir danken. Außerdem ein Staat der für Millionen Gäste gut zahlt kann auch für mich Arlg. 1 zahlen. Hätte damit keinerlei Skrupel.
Alfred Scheer
am 11.08.201945 Jahre und 5 Monate BeitragsJahre. [2019)
Im Juli 2019 bin ich 63 Jahre alt geworden. Seit Juni 2019 habe ich mich bei der AFa arbeitslos gemeldet weil mein Arbeitgeber den Standort verlagert hat und ein Umzug für mich nicht mehr in Frage kam.
Frage : muss ich nun im November/Dezember 2019 meinen Rentenantrag für den 1.4.2020 stellen oder kann ich über diesen Zeitpunkt ( 1.4.2020] hinaus weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Das Arbeitslosengeld ist entsprechend hoch.
Werden hier Beiträge zur Rentenversicherung hier berücksichtigt bzw. abgeführt?
Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.
FELDEIER
am 08.08.2019ERKUNDIKE DICH UND NICHT KÜNDIGEN DEN SOLANGE WIRD IN DIE RENTENKASSE EINBEZAHLT AUSSED BEI KÜDIGUNG HAST KEINE KRANKENVERSICHERUNG MUST BEI KÜNDIUNG DIE PRIVAT BEZAHLEN EINFACH NACHFRAGEN
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Frank, bei der Rente für besonders langjährig Versicherte zählt die Arbeitslosigkeit nur als "Wartezeit", wenn Ihr Betrieb insolvent geht oder Ihre Betriebsstätte dicht gemacht wird. Bei "normaler Arbeitslosigkeit" fehlen Ihnen diese Zeiten hinterher - da würde nur der Trick mit dem Minijob helfen.
Frank
am 05.08.2019für mich etwas verworren.
werde im Nov19 60 Jahre, komme derzeit mit meinem AG nicht zurecht. Deshalb hatte ich vor, bis Dez21 noch zu arbeiten und ab Jan22 für ein Jahr in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Geht das so nun oder nicht?
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Babsi, richtig - wenn Sie als Minijobberin neben dem Arbeitslosengeld selbst Rentenbeiträge zahlen. In diesem Fall ist die Arbeitslosigkeit vor der Rente für besonders langjährig Versicherte unschädlich.
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Fritz, siehe Beitrag: Die Arbeitslosigkeit vor der Rente für besonders langjährig Versicherte ist für Sie nur "unschädlich", wenn sie durch eine Insolvenz oder die vollständige Aufgabe des Betriebs erfolgt.
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Manfred, wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, sprechen Sie nicht von der Rente für besonders langjährig Versicherte. Falls Sie entsprechend lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, sollten Sie mit 59 Anspruch auf zwei Jahre Arbeitslosengeld haben. In dieser Zeit führt die Arbeitsagentur auch Beiträge an die Rentenversicherung ab.
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Conny, dieses Szenario haben wir oben im Beitrag konkret beschrieben. Abschlagsfrei können Sie in solch einem Fall nur vorzeitig in Rente gehen, wenn Ihr Betrieb aufgelöst wird.
Christian Schultz
am 05.08.2019Hallo Hermann, bitte kontaktieren Sie die Arbeitsagentur. Dort kann man Ihnen den genauen Anspruch zu Ihrem Arbeitslosengeld konkret mitteilen.
Hermann Brouwer
am 05.08.2019Hallo, ich bin Jahrgang 1957 und mit 80% schwerbehindert. War nach Hartz IV jetzt knapp 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt.Die Firma macht zum 31.12.2019 zu. Kann ich die Zeit bis zur Rente zum 01.12.2021mit ALG überbrücken?
Martina S.
am 03.08.20191958 geboren und mit 61 in Rente geht doch gar nicht mehr...
Conny
am 31.07.2019Ich bin jahrgang 1959. Ich habe 2021 meine 45 Arbeitsjahre voll.
Kann ich 2021 noch 24 monate in d arbeitslosigkeit gehen und dann meine altersrente abschlagsfrei beziehen?
Manfred
am 28.07.2019Hallo,ich bin schwerbehindert und könnte laut Rentenbescheid vorzeitig mit 61 Jahren und 10 Monate in Rente gehen.Dann hätte ich 10,8% Abschläge. nun meine Frage:
Was passiert wenn ich mit 59 Jahren, also genau 2 Jahre vor den vorzeitigen Rentenbeginn arbeitslos werden sollte? Bekomme ich dann bis zur Rente 2 Jahre Arbeitslosengeld 1?
Werden dann Beiträge zur Rentenversicherung vom Arbeitslosengeld bezahlt?
Oder mit welchem zusätzlichen Abschlägen muss ich rechnen, also zusätzlich zu den 10,8% die ich ohnehin haben werde?
Ich bin Jahrgang 1963
Danke Ihnen für Ihre Antwort!
Fritz Flintrop
am 22.07.2019Hallo
Ich werde 201020 63 Jahre jung und habe dann 48 Jahre eingezahlte. Lt Bescheid hätte ich 10,5% Aabschläge. Kann ich da,nun 12 Monate arbeitslos sein, um das zu umgehen?
Danke Norbert Blüm
Babsi
am 19.07.2019Hallo, ich Baujahr 8/59 stehe kurz vor der Arbeitlosigkeit. Habe ich das richtig verstanden, dass ein zusätzlicher Minijob dazu beiträgt, weiter in die Rentenkasse einzuzahlen wichtig ist um die Wartezeit zu umgehen? Oder verwechsel ich jetzt was?Und ist es richtig, das ab 1/2020 2,5 Jahre ALG1 gezahlt werden?
Christian Schultz
am 15.07.2019Hallo Jan, lesen Sie bitte noch einmal unseren Beitrag: Falls die Arbeitslosigkeit unmittelbar vor der vorgezogenen Rente mit 63 entsteht, gilt diese nicht als Wartezeit.
Jan Makowski
am 12.07.2019Hallo,bin Jahrgang 58 war 2018 wegen Schulter OP ca 12 Monate krankgeschrieben. Nach meiner Genesung habe 3 Monate weitergearbeitet Bin tiefbauer von Beruf. Meine 45 Jahren habe ich dieses Jahr erreicht. Leider sind bei mir weitere gesundheitliche Probleme aufgetreten. Meine Frage wäre: wenn ich von meiner Firma gekündigt würde und 2 Jahre AlG beziehen würde kann ich dann mit 63 Abschlagfrei in Rente gehen?J
Christian Schultz
am 09.07.2019Hallo Kornelia, mit diesen Informationen können wir Ihre Fragen leider nicht sicher beantworten. Bitte melden Sie sich in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Kornelia Melber
am 09.07.2019Hallo und guten Tag,
Ich bin jahrgang 57.
War wegen körperlicher Beschwerden ca 18monate im krankenstand, dann Kündigung vom Arbeitgeber. Danach alg1. Seit Mai 19 ohne Bezug aber weiterhin arbeitssuchend gemeldet beim Amt. EU Rente abgelehnt. Grad Behinderung eingereicht Mai 19.Antwort steht noch aus. Werden alle rentenpunkte angerechnet... Bzw welche. Möchte so bald wie möglich mein eigenes Einkommen und von niemandem abhängig sein.
Christian Schultz
am 05.07.2019Hallo Evelin, ob es sinnvoll ist, müssen Sie am Ende selbst entscheiden. Durch den Minijob wird sich Ihre Altersrente nur um wenige Euro erhöhen. Wir als Sozialverband plädieren allerdings immer dafür, eigene Rentenbeiträge beim Minijob abzuführen: www.sovd-sh.de/2018/04/24/deshalb-sollten-sie-beim-minijob-immer-rentenbeitraege-zahlen/
Evelin Hansik
am 04.07.2019Hallo,
ich bin 61 Jahre alt und werde mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Macht es jetzt noch Sinn als Minijober Beiträge in die Rentenkasse abzuführen ? (45 Jahre erreiche ich nicht mehr, 35 Jahre sind voll)
Danke für die Infos.
Klaus St.
am 04.07.2019Warum wird also der 50 schwerbehinderte benachteiligt?
Fall: Teil-Erwerbsminderungsrente seit 01.08.10 50%.
Jetzt 50 schwerbehindert mit Ausweis. August 19 werde ich 63 Jahre.
Arbeitslos durch keinen Job wegen Krankheit bzw, Schwerbehinderung.
Warum muss ich länger warten für abschlagsfreie Altersrente als normale Bürger?
Warum wird meine Arbeitslosigkeit ALG II NICHT angerechnet?
Ich werde nach Ausage deusche Rentenvers. 10 Monate nach meinem 63sten Geburtstag in Rente gehen dürfen. Wobei die Erwerbsminderungsrente die schon um ca. 10% gekürzt ist eine Hälfte BLEIBT und nur der fehlende Teil aufgestockt wird.
Wer kann und will Klarheit schaffen?
Christian Schultz
am 04.07.2019Hallo Gerald, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, ist nicht das Jobcenter für Sie zuständig, sondern die Arbeitsagentur. Und dort haben Sie (bei entsprechend langer Versicherungszeit) Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.
Gerald Wolf
am 03.07.2019Hallo!
Ich bin am 11.02.1956 geboren und arbeite seit 01.08.1970 ohne Unterbrechung nun bekomme ich seit 01.08.2018 AlG1
Habe ich das Recht auf 24 Monate Arbeitslosengeld oder kann mich das Jobcenter vorzeitig zur Rente zwingen?
Christian Schultz
am 02.07.2019Hallo Elke, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie drei Monate lang gar kein Arbeitslosengeld - das ist Fakt. Im Zweifel bitte an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Elke
am 28.06.2019Hallo,
ich bin Jahrgang 1958 und werde wegen Kind die 45 Jahre bis zur Regelaltersrente nicht mehr voll bekommen. (Aber 35 Jahre hab ich). Habe vor nächstes Jahr (mit 62) zu kündigen, da ich gesundheitlich angeschlagen bin und möchte dann ALG 1 beantragen. Bekomme ich dann bis 64 Jahren ALG1 oder kann ich gezwungen werden mit 63 in Rente zu gehen. Dann hätte ich 10,8% Abschläge, ansonsten nur 7,2%. Evtl. 3 Monate Sperre würde ich in Kauf nehmen.
Christian Schultz
am 27.06.2019Hallo Alf, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Bitte fragen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach, dort gibt es auch ein kostenloses Info-Telefon: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/01_kontakt/telefonischer_kontakt_node.html
Alf Ekllir
am 26.06.2019Hallo, ich bin 12/1960 geboren, und habe meine 45 Jahre im 9/2020 voll. Also noch bevor ich 60 Jahre alt bin. Abschlagsfrei kann ich dann mit 64 und 4 Monate in Rente gehen.
Das geht aber nur wenn ich nicht früher gehe! Wenn ich schon mit 63 gehen möchte, oder zwangsweise muss, dann nutzen mir die 45 Jahre gar nichts. Dann wird der Abschlag bis 66 Jahre und 4 Monate gerechnet. So wie der Stichtag auf meiner jährlichen Renteninformation ohne die 45 Jahre steht. Ist das so richtig?!
Wenn man die 45 voll hat, wird dieser Stichtag dann in der Renteninformation erwähnt?
Christian Schultz
am 19.06.2019Siehe oben. Es kommt auf die "Art der Arbeitslosigkeit" an. Die Aufgabe des Betriebs stellt kein Problem dar. Der Gesetzgeber wollte aber eine "Verrentungswelle" verhindern, so dass eine "normale Arbeitslosigkeit" kurz vor der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht als Wartezeit anerkannt wird.
Ralph Hecht
am 19.06.2019OK, und wie sieht es aus wenn man vor Eintritt in die reguläre AR Arbeitslos wird?
Normalerweise muss ich bis 64 Jahre und 10 Monaten arbeiten, aber wenn ich dann 2 Jahre vorher arbeitslos werde hätte ich keinen, bzw nicht so großen Verlust?
Christian Schultz
am 19.06.2019Hallo Ralph, laut Tabelle der DRV ist eine Rente ohne Abschläge in Ihrem Fall mit 64 Jahren möglich, siehe hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_langjaehrig_versicherte.html
Ralph Hecht
am 19.06.2019Hallo,
ich bin 3/1963 geboren,also jetzt 56 Jahre alt. Meine 45 Beitragsjahre habe ich mit 61 Jahren erreicht. Ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen,und wie mache ich das?
Christian Schultz
am 17.06.2019Hallo Carola, Sie könnten vielleicht die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Allerdings fallen hier Abschläge an, wenn Sie früher in Rente gehen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_langjaehrig_versicherte.html
Carola
am 14.06.2019Bin berufstätig, kinderlos und im Mai 60 geworden. Erfülle aber nur 35 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse. Wenn ich mit 61 den Arbeitsvertrag kündigen würde, kann ich meine Rente mit 63 beantragen bzw. beziehen?
Viele Grüße
Christian Schultz
am 12.06.2019Hallo Harry, normalerweise ist die Arbeitslosigkeit kurz vor der vorgezogenen Rente "unschädlich", wenn der Betrieb schließt. Dennoch sollten Sie das bei der Rentenversicherung direkt erfragen - oder in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Harry
am 12.06.2019Hallo, bin Jahrgang 1956 und habe meine 45 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse geleistet. Ich werde im Oktober 63 Jahre und kann demnach am 1.7.2020 abschlagsfrei in Rente gehen. Nun habe ich vor 4 Wochen erfahren, das meine Firma teile der Produktion schliesst und ich zum 1.1.2020 arbeitslos werde. WL und BR verhandeln noch einen Sozialplan. Kann ich mich ab 1.1.2020 arbeitslos melden, bis zum 1.7.2020 Arbeitlosengeld beziehen und dann wie geplant abschlagsfrei in Rente gehen?
Konstantinidis
am 07.05.2021Ich bin seit einem Jahr Arbeitslos geboren am April 1956 ich habe 38 Jahren Rentenbeiträgen davon 16 Jahren Freiwilligen kann ich Renteantrag und wie ohne Abzüge beantragen
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo, dazu müsste man sich eine aktuelle Rentenauskunft anschauen. Die bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Iris
am 03.06.2019Hallo Mona,
die Rentenauskunft ist korrekt, d. h. wenn die 45 Jahre erreicht sind (hier: am 30.04.2019), ehe Arbeitslosigkeit eintritt (hier: 01.01.2020), ist die Beitragszeit erfüllt und die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht schädlich für die Rente für besonders langjährig Versicherte (sogen. Rente mit 63 - was ja nicht korrekt ist, denn der Jahrgang 1956 bekommt die Rente erst mit 63 Jahre + 8 Monaten).
Eine Zwangsverrentung durch das Jobcenter ist m. W. nur für ALG 2=Hartz IV-Empfänger/Langzeitarbeitslose möglich und auch nur unter ganz bestimmten Umständen, d. h. es darf keine Unbilligkeit vorliegen, bspw. die vorzeitige Altersrente führt zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 (wenn trotz ALG 1 noch ALG 2/Hartz IV bezogen wird) oder eine abschlagsfreie Altersrente steht in nächster Zukunft bevor (i. d. R. innerh. von 3 Monaten) oder Erwerbstätigkeit oder bevorstehende Erwerbstätigkeit oder Hilfsbedürftigkeit im Alter (wenn diese Rente dazu führte, dass zusätzlich eine Grundsicherung nach dem SGB XII erforderlich wäre, um das Existenzminimum zu decken).
Vielleicht einfach mal beim Jobcenter nachfragen, denn es ist bei Eigenkündigung ja u. U. mit einer Leistungssperre zu rechnen.
Christian Schultz
am 28.05.2019Guten Morgen Molter, ich habe Ihren Kommentar gerade mit einem unserer Rechtsschutzsekretäre durchgesprochen. Ihm waren hier zu viele offene Punkte, so dass er keine konkrete Auskunft geben kann. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Molter
am 27.05.2019Hallo, bin ALG 1 Bezieher. Das ALG 1 endet am 31.12.2019. Ich bin am 11.7.1958 geboren und am 1.8.2020 habe ich die 45 Jahre voll, so dass ich lt. Auskunft der Rentenstelle am 1.8.2021 mit Abzügen 10,8 % in Rente gehen könnte. Meine Frage: Muss ich zwingend nach Ablauf des ALG 1 am 31.12.19 weiterhin bei der Arbeitsagentur gemeldet bleiben, was ich nicht möchte bis zu dem ersten Renteneintritt am 1.8.2021? Würden mir, wenn ich nicht weiterhin gemeldet bleibe, obwohl keine Leistungen mehr an mich erfolgen, durch den Ausstieg rentenmässig hierdurch Nachteile entstehen? Besten Dank für Ihre Nachricht.
Mit bestem Gruß
Gehde
am 24.05.2019Hallo.
Ich bin 61 Jahre alt und gehe noch 2 Jahte arbeiten.dann bin ich 63.
Allerdings habe ich noch 7 Monate Restanspruch auf ALG1. Man müsste ja noch ein paar Monate dranhängen um die Rente zu bekommen.
Ich werde mich dann nochmal mich erkundigen.
Christian Schultz
am 15.05.2019Hallo Savina, das klingt alles stimmig. Bevor Sie etwas in die Wege leiten, empfehle ich Ihnen allerdings dringend, alle Eventualitäten in einem kostenlosen Gespräch bei der Deutschen Rentenversicherung abzuklären.
Savina
am 14.05.2019Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Meine Eckdaten: Jahrgang Dezember 57. Im September 2017 45jähriges Dienstjubiläum. Ich habe also die Regelung 45 Jahre vor dem 61. Lebensjahr erfüllt und könnte theoretisch im Oktober d. J. in die Arbeitslosigkeit und dann unschädlich mit 63 und 10 Monaten in die Rente gehen? Der einzige Verlust besteht dann in der Differenz zwischen AL Geld und dem vollen Gehalt bzw. in einem (geringfügigen?) Abschlag in der Rente, da die Rentenbeiträge während der AL Zeit nicht in der gleichen Höhe gezahlt werden. Bitte um Korrektur, wenn ich hier falsch liege. Herzlichen Dank!
Christian Schultz
am 13.05.2019Hallo Herb, wenn Sie die 45 Beitragsjahre vollhaben, sollte das funktionieren. Wenn nicht: Beachten Sie bitte, dass bei der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte die zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht als Beitragszeit gelten. In diesem Fall müssten Sie neben dem Arbeitslosengeld noch über einen Minijob in die Rentenversicherung einzahlen.
Georg Roussos
am 25.02.2021Hallo, Ich habe Ihre Kommentar von oben gelesen was bei mir auch zu Teil zutrifft.
Nun, ich bin 1958 geboren werde in Nov. 63 Jahre Alt. Ich kann in 3 Jahren ohne Abschläge mit 66 ins Rente gehen. Da ich gesundheitlich angeschlagen bin, möchte ich in Nov. mit 63 Jahren aufhören und eventuell mich Arbeitslos melden. Da bei der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte die zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht als Beitragszeit gelten, muss ich neben dem Arbeitslosengeld noch über einen Minijob (450,- EUR) in die Rentenversicherung einzahlen. Nun meine Frage:
Wie hoch ist der Beitrag an der DRV und wie lang soll diese Beschäftigung mindestens sein?
Ich dachte nach den 2 Jahren ALG 1 noch 6 Monaten ein Minijob nachzugehen. Wird er ausreichen um die Abschläge von 10,8% zu vermeiden? Die 45 Jahren leider kann ich nicht mehre erreichen auch nach diesen drei Jahren.
MfG
G.R.
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Georg, den Minijob müssen Sie nur machen, wenn Sie die 45-jährige Wartezeit beim Start der Arbeitslosigkeit noch nicht erfüllen. Ansonsten spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen aus dem Minijob ist. Wichtig ist, dass Sie mit 64 Ihre 45 Jahre voll haben: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-minijob-zur-pflichtversicherung-wie-viel-euro-muessen-es-sein
Herb.
am 10.05.2019Hallo habe am1. 08.19 meine 45 Jahre voll werde im Sept. 61 jahre
Nachdem meine Rente nicht ausreicht,und Gesundheitlich angeschlagen bin plane ich noch 2 Jahre Arbeitslosigkeit damit noch in die Rentenversicherung eingezahlt wird
Und dadurch meine Rente noch etwas aufgebessert wird. Ist richtig?
Christian Schultz
am 02.05.2019Hallo Mona, der Gesetzgeber sieht bei der Rente für besonders langjährig Versicherte vor, dass Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Renteneintritt nicht als Beitragszeit mitgerechnet wird. Dieses Problem können Sie nur umgehen, wenn Sie (siehe oben im Beitrag) zusätzlich zum Arbeitslosengeld I einen Minijob ausüben und für diesen eigene Rentenversicherungsbeiträge abführen.
Hermann-Josef Schmitz
am 26.12.2020Antwort von Christian Schulz auf Mona vom 02.05.2019. Diese Antwort beantwortet die Frage nicht. Da sie schon am 30.04.19 45 Arbeitsjahre erreicht, dürfte eine Arbeitslosigkeit vom 01.01.20 bis zum 31.07.20 irrelevant sein, da Beiträge aus dem ALG 1 nicht gebraucht werden. Zur Frage von Mona: Das Arbeitsamt dürfte beim Bezug von ALG 1 (im Gegensatz zum Bezug von ALG 2) keine Forderung nach einem sofortigen Rentenbezug stellen können.
Mona
am 30.04.2019Ich habe eine Frage dazu- bin Jahrgang 1956 und habe lt. Auskunft der DRV am 30.04.19 45 Arbeitsjahre erreicht. Ab 01.12.19 könnte ich mit 10,2 % Abschlag in Rente gehen, ab 01.08.20 ohne Abschläge. Ist es möglich, ab 01.01.20 bis zum 31.07.20 ALG I zu beziehen? Dies wäre lt. Auskunft Renten unschädlich. Allerdings frage ich mich, was das AA dazu sagt und nicht evtl. fordert, dass ich mit Abschlägen in Rente gehen soll. Können Sie mir hier weiter helfen? Wie ist die Rechtslage?
Claudia
am 13.01.2021eine tolle Seite, vielen Dank im voraus.
ich bin 5/61 geboren und habe 12/2025 meine 45 Jahre voll.
Angenommen ich würde gekündigt/Aufhebungsvertrag und bekäme Arbeitslosengeld im Zeitraum vor 12/25, dann müsste ich einen 450€-Job haben, damit dieser Zeitraum mit angerechnet wird. das verstehe ich. Was ist wenn ich in diesem Zeitraum durch selbständige Arbeit 450 € verdiene und die Beiträge freiwillig zahle oder - wenn ich von meinen Ersparnissen den Pflichtbeitrag entrichte?
Christian Schultz
am 13.01.2021Hallo Claudia, wenn die 45 Versicherungsjahre voll sind, müssen Sie den Minijob nicht mehr unbedingt machen. Sie können auch "einfach so" Arbeitslosengeld bis zum Rentenstart beziehen. Der 450.-Euro-Job ist nur wichtig, wenn hier noch eine Lücke in der Wartezeit ist.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstständige Rentenbeiträge abführen.
Christine ortner
am 14.10.2021Hallo ,bin Jahrgang 1959 habe ich mit 62 Jahren meine 45 Arbeitsjahre voll und würde gerne mit 64 in Rente gehen.Wie aber sieht es aus,wenn ich mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehe ? Habe 8ch mit Einbußen zurechnen ? Zählen die 1 Jahr noch dazu .Gibt es noch einen Trick vielleicht mit 62 8n Rente zugehen ohne Abschlag da ich meine Jahr voll habe.Im Voraus vielen Dank!
Christian Schultz
am 14.10.2021Hallo Christine, mit Ihrem Jahrgang können Sie abschlagsfrei mit 64 und 2 Monaten in Rente. Wenn die 45 Jahre Wartezeit schon erfüllt sind, bevor Sie arbeitslos werden, kann nichts passieren. In diesem einen Jahr werden aber natürlich etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt, als wenn Sie bis zur Rente gearbeitet hätten.
Mehr zu diesem Thema hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Wolfgang
am 21.11.2021Ich werde im November 62zig. Möchte 2022 mit der Arbeit auf dem Bau aufhören. Ich könnte also 2Jahre Arbeitslos machen. Sollte ich mit meinem Chef reden das er mich Kündigt. ??.Ich habe über 45Arbeitsjahre.Werden mir trotzdem 11,4Prozent abgezogen??..Vielen Dank
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Wolfgang, wenn Sie 62 sind, wurden Sie vermutlich 1959 geboren. In diesem Fall könnten Sie nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente, wenn Sie 64 und 2 Monate sind. Falls Sie früher gehen, kostet das relativ hohe Abschläge. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-63-wie-viel-abschlag-habe-ich
Christian Schultz
am 29.04.2019Hallo Lu, es handelt sich um Arbeitslosengeld I - hier werden auch Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente erworben.
Lu
am 26.04.2019Fließen bei dieser letzten Arbeitslosigkeit Beiträge in die Rentenversicherung? Genauer gefragt entstehen während DIESER Arbeitslosigkeit noch Rentenpunkte, die in die Rentenberechnung einfließen?
Monika Naumann
am 27.03.2019Ich bin 60 Jahre alt und wurde am 13.03.2019 aus dem KG ausgesteuert, wenn ich jetzt 2 Jahre Alg 1 beziehe, fehlt mir ein Jahr um die Rente mit 63 mit Abschlägen zu beantragen. Weiß nicht was ich machen soll
Straatmann Reiner
am 25.02.2021es geht mir genau so, Krank, Ausgesteuert, ALG bis Ente des Jahres und dann? das frage ich mich auch Erwerbsminderungsrente abgelehnt nur wegen der Reha kommt nun zu Klage.aber das kann sich lange hinziehen.
fünsche alle ich viel Kaft auf ihren Weg und Gesundheit (wenn mann die nocht hat)
Kathrin Lehmann
am 22.01.2022Das steht doch im Artikel, einen Minijob antreten! Ist völlig egal, ob man die volle Höhe ausschöpft. Im Zweifel selber eine 1 € GmbH aufmachen und sich dann dort anstellen (und zahlen) oder irgendwas anderes zurechtbasteln mit Bekannten.
Helmut Uder
am 22.11.2018Ich würde deutlicher formulieren: AR für besonders langjährig Versicherte, 2019 in Rente, also 1956 geboren = AR mit 63 Jahren und 8 Monaten. AR für Behinderte: 2018 Rentenbeginn, also 1958 geboren = frühester Rentenbeginn mit 61 (und 10,8 % Abschlag).
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