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Muss ich meine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber melden?

Behinderung

Der Schwerbehindertenausweis. Wie man diesen beantragt, nimmt einen großen Anteil unserer Sozialberatung in Anspruch. Allein in Schleswig-Holstein haben mehr als zehn Prozent aller Einwohner eine Schwerbehinderung. Der entsprechende Ausweis ist vor allem deshalb so wichtig, weil er einige Nachteilsausgleiche mit sich bringt. Zum Beispiel bei Ihrer Steuererklärung, dem Thema Mobilität – und vor allem auf dem Arbeitsmarkt.

Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, wie sie mit dem Status der Schwerbehinderung gegenüber ihrem Arbeitgeber umgehen sollen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu in diesem Beitrag zusammengefasst.

Muss mein Chef wissen, dass ich eine Schwerbehinderung habe?

Nein. Wenn sich eine dauerhafte Behinderung entwickelt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren. Zumindest nicht, solange Sie Ihren Job noch adäquat ausüben können.

Ein Bespiel: Kathrin arbeitet als Bürokauffrau. Seit einigen Jahren hat sich ihr Rheuma immer weiter verschlechtert. Mittlerweile hat sie deshalb auch einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Der Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste ist positiv – sie erhält einen GdB in Höhe von 60. Das Rheuma ist eine ständige Beeinträchtigung und macht Kathrin im Alltag ganz schön zu schaffen. Allerdings legt sie großen Wert darauf, am Arbeitsplatz weiter voll einsatzfähig zu sein.

Kathrin müsste ihre Schwerbehinderung gegenüber dem Chef nicht erwähnen.

Ist es sinnvoll, eine Schwerbehinderung im Job zu verschweigen?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Die meisten Menschen, die mit dieser Frage zu uns kommen, haben Angst. Sie leben mit der Sorge, dass ihr Arbeitgeber ein Problem mit der Behinderung haben könnte. Leider kursieren insbesondere in kleineren Betrieben immer noch zahlreiche Vorurteile über Menschen mit Behinderung: Man könne sie nicht mehr loswerden. Sie seien ständig krank. Man müsste ihnen teure Spezialgeräte zur Verfügung stellen.

Arbeitssuchend und schwerbehindert – SoVD TV: https://youtu.be/I24ylNd6sB0 

Natürlich sind diese Einwände Unsinn – doch viele Arbeitgeber wissen das nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Sorge von Menschen mit Behinderung, sie könnten durch die Offenlegung ihrer Schwerbehinderung Nachteile erfahren, nicht unbegründet.

Falls Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie Ihren Schwerbehinderten-Status der Personalabteilung mitteilen. Wie kaum ein anderer Arbeitgeber ist der Staat sehr daran interessiert, den Anteil schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen. Ob Sie Ihren Chef auch einweihen, wenn Sie in einem Elektro-Betrieb mit vier Mitarbeitern tätig sind, müssen Sie selbst entscheiden. Fakt ist aber: Solange Sie Ihre Behinderung verheimlichen, können Sie die mit dem Beruf verbundenen Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch nehmen. Also keine zusätzlichen Urlaubstage.

Kann ich die Behinderung gegenüber meinem Arbeitgeber auch nachträglich angeben?

Selbstverständlich. Doch in diesem Fall profitieren Sie erst später von den Nachteilsausgleichen.

Kommen wir zu unserem Beispiel zurück: Kathrin hat Ihren Bescheid zur Feststellung einer Schwerbehinderung bereits 2017 erhalten. Ihrem Chef erzählt sie das allerdings erst 2019, also fast zwei Jahre später. Das bedeutet, dass die Bürokauffrau den Sonderurlaub erst ab dem Zeitpunkt wahrnehmen kann, da ihr Schwerbehinderten-Status in der Firma bekannt war. Nachträglich kann sie die zusätzlichen Urlaubstage nicht geltend machen.

Spätestens wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung vorzeitig in Rente gehen möchten, muss Ihr Arbeitgeber Bescheid wissen. Ob es stilvoll ist, mit dem Zücken des Schwerbehindertenausweises bis dahin zu warten, müssen Sie für sich selbst beantworten. Bedenken Sie, dass Sie Ihre Altersrente rund dreineinhalb Monate vor dem geplanten Beginn beantragen sollten. Außerdem ist rechtzeitig sicherzustellen, ob sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Denn allein der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Spricht der Arbeitgeber Ihnen die Kündigung aus, können Sie Ihren Schwerbehindertenstatus auch dann nutzen, wenn sie diesen bisher nicht angegeben haben. Um nun den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen, bleiben Ihnen nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, den Chef zu informieren. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie lediglich gleichgestellt sind.

Der besondere Kündigungsschutz sieht vor, dass die Schwerbehindertenvertretung in Ihren Fall einbezogen werden muss. Außerdem ist eine Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Die Vertreter dieser Organisationen werden jetzt versuchen, die Kündigung mit verschiedenen Maßnahmen zu verhindern – möglicherweise kann man Ihnen einen angepassten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Fazit

Wenn Sie Ihre Arbeit tadellos erledigen, ist Ihre Schwerbehinderung Privatsache. Falls Sie es denn so wollen. Nachteilsausgleiche gibt es selbstverständlich nur, wenn Sie Ihren Arbeitgeber über die Behinderung informieren. Ob das aufgrund von Vorurteilen immer sinnvoll ist, können nur Sie beantworten. Im Öffentlichen Dienst spricht nichts dagegen, auch in der Privatwirtschaft nicht – zumindest in den allermeisten Fällen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (74)

  • user
    Andrea
    am 29.11.2024

    Hallo,

    ich habe seit 2 Jahren GdB 60 und unsere Sekretärin hat mich neulich gefragt, sie hätte gehört, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, sie wüsste nicht mehr von wem. Ob das stimmen würde. Ich hab sie darauf hingewiesen, dass ich nicht verpflichtet bin das anzugeben und dann fing sie an mich unter Druck zu setzen, ich möge ihr den Bescheid und das Kärtchen zukommen lassen. Sie machte mir auch Vorwürfe, dass ihnen ja schon sehr viel Geld durch die Lappen gegangen wäre, weil ich es nicht angegeben habe. Darf sie so etwas machen? Muss ich den Bescheid jetzt aushändigen?

    Danke für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 02.12.2024

      Hallo Andrea, das müssen Sie nicht. Falls Sie eine Schwerbehindertenvertretung haben, sollten Sie sich unbedingt an die wenden. Oder an das Integrationsamt in Ihrem Bundesland.

  • user
    jochen
    am 15.03.2024

    Hallo, ich haben eine gdb 50 % Ausweis und diesen auch bei uns in der Firma eintragen lassen wegen den 5 Sonderurlaubstagen. Jetzt wechsle ich die Firma und benötige für die neue Firma eine Urlaubsausgleichsquittung. Ich möchte meiner neuen Firma nichts über der Behinderung mitteilen da ich erst mal 6 Monate Probezeit habe. Muss meine alte Firma die Sonderurlaubstage eintragen und kann ich verlangen das die nicht eingetragen werden? Ich kann das ja so nicht verschweigen?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2024

      Hallo Jochen, das weiß ich nicht, weil wir hier im Arbeitsrecht sind. Fragen Sie am besten bei der Schwerbehindertenvertretung nach. Wenn es die in Ihrer Firma nicht gibt, kann Ihnen sicherlich das Integrationsamt weiterhelfen. Diese Einrichtung finden Sie in jedem Bundesland.

  • user
    Caracas
    am 14.11.2023

    Hallo,

    Ich habe Gdb 30 Juni 2023 bekommen.Arbeit geber noch nicht informiert.

    Ich habe Gleichstellung Antrag von Arbeitsamt in mein Hand die wo ich ausfüllen möchte.

    Bei meiner Arbeitgeber haben wir Info bekommen das Personal abgebaut wird in Diesem Jahr.

    Meine Fragen soll ich 30 Gdb Arbeitgeber bescheitsagen.

    Soll ich Den Antrag Bei Arbeitsamt abgeben.

    Fals bei einer Betriebsbedingte Kündigung bekomme , kann mir 30 Gdb vorteilbringen.

    Vielen Dank für Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2023

      Hallo, unter Umständen kann die Gleichstellung beim Thema Kündigung helfen. Deshalb sollten Sie die Firma über Ihren Antrag informieren.

    • user
      Ali Joh
      am 24.02.2024

      Ich bin aufgrund meiner Schwerbehinderung (50) nur teilweise fähig, meine Aufgaben im Job zu leisten. Ich arbeite im sozialen Bereich und habe aufgrund einer psychischen Störung (+körperliche Beschwerden) einen Schwerbehindertausweis. Bin ich deswegen verpflichtet meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen? Und was für Konsequenzen, insbesondere negative/nachteile, kann dies für mich bedeuten?

      Vielen Dank im Voraus!

      • user
        Christian Schultz
        am 26.02.2024

        Sie müssen den Arbeitgeber nur informieren, wenn Sie Ihren Job durch die Behinderung nicht mehr allumfänglich ausüben können. Das sollte keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen. Aber Sie bekommen zum Beispiel fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.

  • user
    Ali Atar
    am 22.10.2023

    Guten Abend gdb %60 neu Arbeit muss ich zeigen oder nicht

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Ali, wie es oben im Beitrag steht: Wenn die Behinderung Ihre Arbeit nicht beeinträchtigt, müssen Sie es nicht angeben. Sonst schon.

  • user
    Holst
    am 27.09.2023

    Hallo,

    meine Freundin hat 50% und ein G eingetragen, arbeitet trotzdem als Kurierfahrerin und hat dem Chef erst jetzt ihren Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Jetzt fragen wir uns ob die Firma z. B. bei einem Unfall deshalb ein Problem mit der KFZ Versicherung bekommen könnte.

    Danke schon mal für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2023

      Hallo, ich bin kein Versicherungsexperte. Aber warum sollte es dadurch ein Problem geben?

  • user
    Markus
    am 18.06.2023

    Hallo schönen Tag, bei mir läuft derzeit der Antrag für den schwerbehinderten Ausweis. diesen werde ich voraussichtlich in den nächsten 4 wochen erhalten. Parallel dazu Hallo schönen Tag, bei mir läuft derzeit der Antrag für den schwerbehinderten Ausweis. diesen werde ich voraussichtlich in den nächsten 4 wochen erhalten. Parallel dazu Läuft gerade die Verhandlung für einen Arbeitsvertrag. Muss ich den Vorgang dem möglichen neuen Arbeitgeber mitteilen oder ist es ratsam, dies später im lfd Arbeitsverhältnis zu tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Hallo Markus, wie wir schon oben im Beitrag beschreiben: Das kommt auf den Job und die Behinderung an. "Sauberer" ist es aber in jedem Fall, wenn Sie von Anfang an mit offenen Karten spielen.

  • user
    Chris
    am 17.05.2023

    Meinem Antrag vom 27.01.23 ist am 09.05.23 mit 50% GdB bewilligt worden.

    Gleichzeitig lag eine Bescheinigung dabei welche die 50% GbB auch ab dem 01.11.22 und bis zum 26.01.23

    bescheinigt.

    Ich möchte den Bescheid meinem Arbeitgeber spätestens bis Ende 2022 vorlegen.

    Bis dahin befind ich mich in eine berufliche Reha.

    Stehen mir 5 Tage Sonderurlaub für 2023 und einen Tag für 2022 (wegen 3/12 von 5 Tage) zu?

    Oder geht der einer Tag aus 2022 verloren weil der Bescheid erst in 2023 vorliegt?

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 17.05.2023

      Den Sonderurlaub können Sie, soweit ich weiß, nicht rückwirkend geltend machen.

  • user
    Laura
    am 27.04.2023

    Hallo,

    ich habe diese Wochen meinen Bescheid über 50% gehalten.

    Ich würde gerne die 5 Tage extra Urlaub in Anspruch nehmen.

    Muss ich meinem Chef den Bescheid nur vorlegen oder muss ich die 5 Tage bei ihm beantragen.

    Gibt es da ein Muster Schreiben?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Hallo Laura, einfach in der Personalabteilung abgeben und auf den Zusatzurlaub hinweisen. Ihr Chef darf das nicht ablehnen.

    • user
      Birgit Kunkel
      am 03.05.2023

      Hallo ich habe eine Frage .

      Ich habe 50 Prozent seit 2018 . Hab das mein Arbeitgeber nicht gemeldet. Kann ich da noch was beanspruchen denn jetzt bin ich in Rente . Habe bis 2021 da gearbeitet

      • user
        Christian Schultz
        am 03.05.2023

        Nein, der Zug ist leider abgefahren.

  • user
    Kunze
    am 10.04.2023

    Bin im Bürgergeld Bezug habe den GdB rückwirkend laufen. Was ist wenn er zu hoch wird und sie mich zum Amtsarzt schicken. Dann kommt am Ende raus das ich seit langem nur noch bis 3 Stunden arbeitsfähig bin(Sozialamt). Rückzahlung an das Jobcenter, Schwere Chronische Erkrankung GdS 60-100!

  • user
    Yvonne
    am 31.03.2023

    Hallo ich habe einen GdB 40 und bin arbeitslos und momentan krankgeschrieben und im Krankengeld Bezug. Ich bin Akademikerin mit Doktor der Naturwissenschaften und plane im öffentlichen Dienst zu arbeiten und würde mich gerne gleichstellen lassen um mir die Arbeitssuche zu erleichtern. Muss ich warten bis ich wieder arbeitsfähig bin oder kann ich den Antrag bereits stellen, da er ja Bearbeitungszeit hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Yvonne, im Öffentlichen Dienst ist die Gleichstellung tatsächlich sehr sinnvoll. Den Antrag können Sie natürlich auch jetzt schon stellen. Meist ist es allerdings so, dass Sie genau begründen müssen, wofür Sie den Status benötigen. Also zum Beispiel bei einer konkreten Stelle.

  • user
    kris
    am 21.03.2023

    Hallo.

    ich bin seit 10j in dem unternehmen und habe meine behinderung verschwiegen, kann ich gekündigt werden wenn ich es nachträglich einreiche?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Hallo Kris, eine Kündigung haben Sie nicht zu befürchten. Vor einem "Coming-Out" sollten Sie aber am besten mit der Schwerbehindertenvertretung sprechen.

  • user
    S. Trenz
    am 01.02.2023

    Hallo,

    ich bin schon länger bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe nun einen GDB 60 erhalten. Wenn ich nun bei meinem Arbeitgeber meine Schwerbehinderung angebe, bin ich auch verpflichtet auch den Grund hierfür zu nennen? Oder muss der AG sich mit meinem Schwerbehindertenausweis zufrieden geben? Die Behinderung hat keine Auswirkung auf meine aktuelle Tätigkeit.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Nein, den Grund müssen Sie in diesem Fall nicht nennen. Ob Sie es in der Praxis tun, müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Das hängt ja von vielen Faktoren ab.

      • user
        S. Trenz
        am 02.02.2023

        Danke für die schnelle Antwort. Da ich in einem größeren Industrieunternehmen arbeite wurde der Antrag damals über unsere Schwerbehindertenvertretung gestellt, welche auch die Erlaubnis der Akteneinsicht (wegen Ablehnung) von mir erteilt wurde. Nun ging das Verfahren mehrere Jahre und es kamen noch andere Beeinträchtigungen hinzu von denen ich der Meinung bin, dass sie den AG nichts angehen, da sie auch nichts mit meiner Arbeit zu tun haben. Kann ich diese Akteneinsicht widerrufen? Steht auf dem Schwerbehindertenausweis auch ein Begin-Datum, sodass ich dem AG das Schreiben mit den aufgeführten Behinderungen "gültig ab Datum X" nicht mitteilen muss?

        • user
          Christian Schultz
          am 02.02.2023

          Auf dem Ausweis steht ein Startdatum. Wie das mit der Akteneinsicht ist, können wir Ihnen leider nicht sagen. Da sollten Sie nochmal mit der SB-Vertretung sprechen, da besteht ja auch eine Schweigepflicht.

  • user
    Renate Graf
    am 30.01.2023

    Kurze Frage ich möchte wieder in meinem alten Job als Erzieherin arbeiten und habe vom Öffentlichen Träger der Einrichtung ein Angebot bekommen. Habe aber einen Behinderungsgrad von 80 % durch eine geheilte Krebserkrankung. Muss ich den Behinderungsgrad angeben?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2023

      Wenn die Behinderung Sie in Ihrer Arbeit nicht einschränkt, müssen Sie das nicht. Aber im Öffentlichen Dienst ist es eigentlich kein Problem, die Behinderung anzugeben. Außerdem erhalten Sie auch nur dann Ihren Zusatzurlaub,

  • user
    Stefan
    am 23.01.2023

    Muss man seinem Arbeitgeber mitteilen, wenn der Schwerbehindertenstatus nicht mehr besteht? Also die Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, aber der Schwerbehindertenstatus aberkannt wurde?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Ja, das müssen Sie dem Arbeitgeber mitteilen.

  • user
    Martin
    am 08.08.2022

    Hallo hr schultz

    Ich habe den bvs und wurde gekündigt. Ich habe mein AG darauf hingewiesen das ich den bvs habe nachdem ich die Kündigung bekam.frage :

    Ist die Kündigung jetzt hinfällig da der AG nicht die Zustimmung von der bvs-stelle geholt hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Martin, das kann man ohne weitere Details leider nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an die SB-Vertretung im Betrieb bzw. an den Betriebsrat wenden.

  • user
    Harald
    am 17.07.2022

    Laut meinem Arbeitsvertrag muss ich Änderungen der "persönlichen Daten" , wo auch der Antrag bzw. der Bescheid über eine eintretende Schwerbehinderung aufgeführt wird, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Muss ich das nun tun, obwohl man das eigentlich nicht zwingend mitzuteilen hat. Gilt hier dann der Passus im Arbeitsvertrag? Ich bin im ungekündigtem Arbeitsverhältnis, ausgesteuert und beziehe nun Arbeitslosengeld.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Harald, hier muss man sich immer den Einzelfall anschauen. Generell müssen Sie das nicht mitteilen. Es fragt sich aber auch, ob es in Ihrem Fall von Nachteil wäre, die Schwerbehinderung zu melden. Am besten fragen Sie mal beim Betriebsrat oder - noch besser - der Schwerbehindertenvertretung in Ihrer Firma nach.

  • user
    Udo
    am 01.07.2022

    Moin, Stichwort: GdB-Meldung an den Arbeitgeber — darf der AG den konkreten GdB-Wert einfordern, wenn der Status „Schwerbehindert“ (also GdB-Wert größer/gleich 50) nachgewiesen wurde?

    Oder praktisch untermalt: reicht die Vorderseite des Schwerbehinderten-Ausweises aus? Oder darf er auch die Rückseite des Ausweises bzw. das amtliche Einstufungsdokument zum GdB einfordern?

    Danke vorab

    Grüße

    Udo

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2022

      Moin Udo, das weiß ich leider nicht. Am besten mal in der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb nachfragen.

    • user
      Peter
      am 12.08.2022

      Das würde mich auch sehr interessieren. Der Arbeitsgeber sollte doch die Art und die Schwere der Behinderung nicht wissen. Auf der Rückseite steht GdB. Daraus lässt sich die Schwere der Behinderung erkennen, wenn z.B. 100 anstatt 50 GdB steht. Ebenso einige Merkzeichen untermauern die Schwere der Behinderung.

      Ich werde mich sehr freuen eine Antwort darauf zu bekommen.

  • user
    Katrin
    am 28.06.2022

    Hallo, ich habe eine Frage ich habe eine neue Anstellung angenommen und habe einen Behinderungsgrad von 20 Prozent, muss ich das im Personal Bogen bei meinem neuen Arbeitgeber angeben, weil da steht ei Satz klein geschrieben, bei unrichtige n oder unvollständigen Angaben kann eine fristlose Entlassung oder Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen, wäre sehr dankbar für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2022

      Hallo Katrin, grundsätzlich müssen Sie das nicht angeben - zumindest nicht, wenn Sie trotz Behinderung Ihre Arbeit schaffen. Aber ein GdB von 20 hätte ohnehin keine Nachteilsausgleiche. Auch nicht im Berufsleben.

  • user
    Armin
    am 30.03.2022

    Hallo,

    Ich habe seit 2008 einen GDB von 30 und eine Gleichstellung.

    Am ersten Oktober habe ich eine neue Anstellung begonnen, mit einer 6-monatigen Probezeit und einer Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit. Im Personalbogen habe ich einen GDB von 30 angegeben, aber ohne Erwähnung der Gleichstellung.

    Jetzt, acht Tage vor Ende der Probezeit, wurde mir die Kündigung ausgesprochen, mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 06. April, bei Einhaltung der zwei-wöchigen Kündigungsfrist.

    Wie lange ist die Frist, um hier noch die Gleichstellung nachzureichen? Ich habe gelesen, dass es drei Wochen sind, finde aber keine belastbaren Aussagen bzw. Urteile dazu.

    Wie ist hier die rechtliche Situation bzgl. des Übergangs in eine Festanstellung?

    Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.

    Beste Grüße,

    Armin

  • user
    Cori
    am 07.02.2022

    Wie sagt man es denn deinem Arbeitgeber am besten, dass man eine Schwerbeschädigung hat? Ich bin seit zwei Jahren angestellt und habe nun die Feststellung erhalten. Ich bin mir nicht sicher, wie ich verfahren / was ich sagen soll.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2022

      Am besten mit anderen Kolleginnen und Kollegen im Betrieb sprechen. Ideal wäre natürlich eine Schwerbehindertenvertretung, die können bei dieser Frage mit Sicherheit helfen.

  • user
    Alba
    am 28.11.2021

    Hallo,

    was ist, wenn ich erst im März 2022 dem Arbeitgeber mitteile, obwohl ich seit Oktober 2021 den Status Schwerbehinderung habe.

    Kriege ich dann trotzdem für das Jahr die vollen 5 Tage Zusatzurlaub?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.

    Viele Grüße

    Alba

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Hallo Alba, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich weiß, dass Sie den zusätzlichen Urlaub anteilig bekommen, wenn die Schwerbehinderung während des Jahres festgestellt wird. Daher gehe ich davon aus, dass das in Ihrem Fall auch so wäre. Aber sicher bin ich mir nicht.

  • user
    Ute
    am 01.11.2021

    Hallo, ich habe meine Stellung gekündigt und fange einen neuen Job an.

    Jetzt meine Frage, bei der Bescheinigung über die Resturlaubstage möchte ich nicht, dass der Zusatzurlaub mit aufgeführt wird. Mein neuer AG weiß nichts von meiner Schwerbehinderung ( 80 % ). Ich möchte es auch nicht sagen, da ich gerade dabei bin meinen Ausweis verlängern zulassen. Er läuft im Januar ab. Wer weiß was daraus wird ? Im Netz werde ich nicht zu richtig fündig. Ich bin ja nicht verpflichtet es anzugeben aber wenn der neue AG es liest wird er bestimmt stutzig. Was tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.11.2021

      Hallo Ute, Sie müssen Ihre Schwerbehinderung nicht angeben, wenn diese Ihre Arbeit nicht beeinträchtigt oder Sie und andere im Job gefährdet.

      Wie das mit der Bescheinigung aussieht, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.

  • user
    Marco Jönsson
    am 27.10.2021

    Ich bin, auf Grund einer Krebserkrankung, seit einem halben Jahr krankgeschrieben, und dieser Zustand wird auch sicher noch eine Weile dauern, und es ist noch nicht abzusehen, ob ich überhaupt wieder (voll) arbeiten kann....habe jetzt einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt, der gerade mit 100% GdB bewilligt wurde...sollte ich meinem AG das jetzt schon mitteilen? Ich bin nicht auf den Sonderurlaub erpicht, und mein AG gibt mir alle Zeit , um zu gesunden.. mir geht es eher um die steuerlichen Vorteile, da ich ja eh schon einen finanziellen Verlust durch das Krankengeld habe...

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Marco, die Frage, ob man den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung unterrichtet, muss man immer individuell beantworten. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, die Firma zu benachrichtigen. Es klingt bei Ihnen ja auch so, dass ein gutes Verhältnis besteht.

    • user
      Ralf
      am 11.03.2022

      Hallo,

      die steuerlichen Vorteile kannst du ja auch wirksam machen, ohne den Arbeitgeber zu informieren.

  • user
    Dietmar
    am 27.10.2021

    Ich habe 50% und wollte fragen ob ich meinem Arbeitgeber auch die Gründe zeigen muss wofür diese 50% sind oder geht das nur meinen Arzt und mich das etwas an?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Dietmar, grundsätzlich sind die Hintergründe für den Arbeitgeber nicht relevant. Außer Ihre Behinderung hat Einfluss auf bestimmte Tätigkeiten in Ihrem Job. Sprechen Sie dazu am besten mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb.

    • user
      Dietmar Kneip
      am 29.10.2021

      Das Problem ist das in meinem Befund ein Abhängigkeitsleiden drin steht und ich weiß wie in unserer Firma getratscht wird. Es würde sich in der Firma rumsprechen und dann könnte ich direkt gehen. Reicht es nicht aus wenn ich den Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber zeige.? Danke

      • user
        Petra
        am 02.06.2022

        Zum Thema abhängigkeit hab ich auch eine Frage - meine Freundin hat GdB 30 und möchte einen Gleichstellungsantrag stellen. Darin müssen Begründungen stehen warum der Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar ist. Was ist wenn sie als Begründung angibt das sie z.B. Medikamentensüchtig ist -jetzt mal ganz krasses Beispiel- und sie am Arbeitsplatz mit Medikamenten zu tun hat. Liest der Arbeitgeber! diese Begründung ???????

        • user
          Christian Schultz
          am 03.06.2022

          Ja, der Arbeitgeber liest das auch. Es sei denn, Sie stellen den Antrag auf Gleichstellung unter Ausschluss des Arbeitgebers. Der wird dann in der Regel aber nicht akzeptiert.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Sie können es versuchen. Wenn Sie in Ihrem Job uneingeschränkt arbeiten können, dürfte das kein Problem sein.

  • user
    Thomas Dittschlag
    am 03.10.2021

    Ich habe bei der Einstellung verschwiegen das ich 50% Schwerbehindert bin.

    Im Arbeitsvertrag musste man Ankreuzen ja oder nein.

    Meine Probezeit ist um und alle sind zufrieden. Ich bin 58 Jahre alt.

    Nun meine frage kann kann ich jetzt sagen das ich eine Behinderung habe, oder muss ich mit einer Kündigung rechnen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Thomas, das ist vor allem eine arbeitsrechtliche Frage, die ich leider nicht beantragen kann. Die Nachteilsausgleiche einer Schwerbehinderung (zusätzlicher Urlaub, früherer Rentenbeginn etc.) können Sie aber natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß.

  • user
    Brockmann René
    am 15.08.2021

    Ich habe da auch mal eine Frage,

    Seit 4 Jahren habe ich mein GdB auf 30% wegen ein Cronischen LWS-Syndrom.

    Vor 2,5 Jahren habe ich dann wieder als Schweißer angefangen zu arbeiten, erst über eine Zeitarbeitsfirma und dann wurden ich fest übernommen

    Mein Chef weiß aber nichts von der Behinderung.

    Jetzt bin ich derzeit seit dem 01.07.2021 krankgeschrieben wegen meinen Starken Schmerzen wieder an der Wirbelsäule.

    Jetzt am Freitag den 13.08.2021 habe ich meine Kündigung zugestellt bekommen.

    Kann ich trotzdem jetzt dem Chef meinen GdB mitteilen (ich habe noch keinen Antrag auf Gleichstellung gestellt), in der Hoffnung das die Kündigung dann unwirksam ist?

    Achso, noch zu sagen wäre, in der Kündigung steht kein Grund.

    Danke für eure Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Hallo René, wenn weder Schwerbehindertenstatus noch Gleichstellung besteht, wird Ihnen der GdB von 30 in dieser Situation wohl nicht helfen. Aber wir beim SoVD sind keine Experten im Arbeitsrecht. Falls es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten Sie sich umgehend dort erkundigen. Alternativ bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Petrova
    am 22.07.2021

    Guten Tag ,wie sieht es aus,wenn man neue Arbeit anfängt und hat im Personalbogen:

    Schwerbehinder ja oder nein ..

    Ist der Mann verpflichtet, die Frage zu beantwortet oder es muss nicht sein.

    Der man hat ein Schwerbehinderung befristet bis nächstem Jahr.

    Was wäre sinnvoll? Soll er der neue Arbeitgeber mitteile oder nicht?

    Dankeschön für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Petrova

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2021

      Hallo Petrova, es gibt bestimmte Berufe, in denen die Schwerbehinderung angegeben werden sollte. Immer dann, wenn es sich um sehr sensible Bereiche handelt, bei denen die Behinderung Sie stark einschränken kann. Denken Sie zum Beispiel an einen Arzt, der unter Konzentrationsstörungen leidet.

      In den allermeisten Berufen ist es aber nicht vorgeschrieben. Allerdings: Wenn Sie die Behinderung nicht angeben, bekommen Sie auch keinen Zusatzurlaub.

    • user
      mope
      am 05.08.2021

      Und hierzu direkt meine Frage, wie ist das wenn man psychisch nicht mehr ganz auf der Höhe ist, nicht jetzt bei einem Arzt aber zB im Falle der Bürokauffrau, wenn die Einschränkung nicht Körperlich ist,aber zB nicht Stressresistent ist, aufgrund der Konzentration langsamer arbeitet, kann man gekündigt werden, oder ist das anzunehmen, dass Schwerbehinderte wahrnehmbare Einschränkungen haben, und nicht die volle Leistung erbringen können ,daher auch der SBH Ausweis?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2021

      Das ist alles ein Graubereich. Wenn man einen neuen Job aufnimmt, gibt es sowieso immer sechs Monate Probezeit - da können Sie immer gekündigt werden. Ob mit oder ohne Behinderung.

  • user
    Lourdes Alsina Navarro
    am 08.07.2021

    Wie sieht den aus mit mein Lohn gehalt wenn ich eine Behinderung habe? Bekomme ich weniger Gehalt?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo, natürlich nicht. Das Gehalt verändert sich mit anerkannter Behinderung nicht.

    • user
      Tobias Kraus
      am 15.10.2021

      Nein der Lohnt bleibt gleich wie andere, Mitarbeiter auch kriegen.

  • user
    Björn
    am 19.11.2020

    Hä? Was ist mit Kosten verbunden? Einfach mal was in den Raum werfen und keine Angaben machen was genau gemeint ist, so wie die Höhe der Kosten.

  • user
    Naskovski
    am 30.01.2020

    Ist mit Kosten verbunden

    • user
      H.Wülfken
      am 10.01.2021

      Der Schwerbehindertenausweis muß beim Landesamt für soziale Dienste gestellt werden und ist Kostenlos.

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